16.01.2014 Aufrufe

fahrzeugteilen nach DIN EN 15085-2 - Proinox AG

fahrzeugteilen nach DIN EN 15085-2 - Proinox AG

fahrzeugteilen nach DIN EN 15085-2 - Proinox AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Z E R T I F I K A T<br />

Schweißen von Schienenfahrzeugen und -<strong>fahrzeugteilen</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> <strong>15085</strong>-2<br />

Dem Betrieb <strong>Proinox</strong> <strong>AG</strong><br />

Industriestrasse 38<br />

CH-3175 Flamatt<br />

wird bescheinigt, dass er geeignet ist Schweißarbeiten auszuführen für den Geltungsbereich der:<br />

Zertifizierungsstufe CL2 <strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> <strong>15085</strong>-2<br />

Anwendungsgebiet: • Neubau von Bauteilen für Schienenfahrzeuge<br />

(ohne Konstruktion)<br />

- z.B. Gehäuse<br />

Geltungsbereich<br />

Schweißprozess<br />

<strong>nach</strong> <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> ISO 4063<br />

Werkstoffgruppe<br />

<strong>nach</strong> C<strong>EN</strong> ISO/TR 15608<br />

Abmessungen<br />

Bemerkungen<br />

141 8.1<br />

8.1<br />

8<br />

t = 1 - 2 mm<br />

D >= 150 mm<br />

t = 1 - 2 mm<br />

D >= 150 mm<br />

t = 1 - 3 mm<br />

-<br />

Aut.<br />

FW<br />

21 8 t = 1.5 mm -<br />

786 8 t = 2 mm M3 & M8<br />

verantwortliche Schweißaufsichtsperson: Andre Hüsges (EWS) [extern] geb.: 1966<br />

gleichberechtigter Vertreter: -<br />

Vertreter: Roland Hänni (Stufe C) geb.: 1973<br />

Bemerkungen:<br />

Zertifikat Nr.:<br />

keine<br />

SVS/<strong>15085</strong>/CL2/129/0A1/12<br />

Gültigkeitszeitraum: vom 11.12.2012 bis 10.12.2015<br />

Ausgestellt am: 21.02.2013<br />

Auditor:<br />

D<strong>AG</strong>ON<br />

Allgemeine Bestimmungen (siehe Rückseite)<br />

Abert<br />

Leiter der HZS<br />

1 von 2


Zertifikat Nr.: SVS/<strong>15085</strong>/CL2/129/0A1/12<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

entsprechend <strong>DIN</strong> <strong>EN</strong> <strong>15085</strong>-2<br />

Widerruf des Zertifikats<br />

Die Nationale Sicherheitsbehörde oder die Hersteller-Zertifizierungsstelle, die dieses Zertifikat<br />

ausgestellt hat, können das Zertifikat widerrufen, wenn:<br />

- berechtigte Zweifel an der bedingungsgemäßen Ausführung von Schweißarbeiten <strong>nach</strong> den<br />

genannten Normen bestehen,<br />

- berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Schweißaufsicht entsprechend den genannten Normen<br />

bestehen,<br />

- keine anerkannte Schweißaufsicht mehr vorhanden ist,<br />

- keine gültigen Prüfungsbescheinigungen der Schweißer und Schweißpersonale <strong>nach</strong> den genannten<br />

Normen vorliegen,<br />

- nicht geprüfte Schweißer oder Schweißpersonale mit Schweißarbeiten im Rahmen der genannten<br />

Normen betraut wurden,<br />

- andere Voraussetzungen <strong>nach</strong> den genannten Normen nicht mehr erfüllt sind,<br />

- der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Möglichkeit der jährlichen Überwachung verweigert wurde,<br />

- der Schweißbetrieb auf das Zertifikat verzichtet.<br />

Der Widerruf ist der Hersteller-Zertifizierungsstelle vom Schweißbetrieb schriftlich zu bestätigen. Die<br />

Nationale Sicherheitsbehörde ist durch die Hersteller-Zertifizierungsstelle zu be<strong>nach</strong>richtigen.<br />

Falls ein gültiges Zertifikat verlängert werden soll, ist mindestens zwei Monate vor dem Ablauf der<br />

Geltungsdauer bei der Hersteller-Zertifizierungsstelle die Verlängerung zu beantragen.<br />

Verteiler:<br />

1. Antragsteller<br />

2. Akte<br />

2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!