Studienführer/Vorlesungsverzeichnis 2013/14 - Hochschule für ...
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5.2. Studieninformationen von A bis Z<br />
Aushänge<br />
Aushänge des Studierendensekretariates/Prüfungsamtes finden Sie im Informationsraum (Übergang<br />
zum Gebäude Grüne Straße) unter „Prüfungsergebnisse“ bzw. an der Wandtafel vor dem<br />
Studierendensekretariat/Prüfungsamt.<br />
Bescheinigungen<br />
Sollten Sie Studienbescheinigungen, Notenübersichten o.ä. benötigen, bitten wir Sie, dies vorher<br />
per E-Mail anzukündigen, um eine reibungslose Bearbeitung gewährleisten zu können. Unter Umständen<br />
kann die Ausstellung der Bescheinigungen mehrere Tage dauern. Berücksichtigen Sie dies<br />
bitte bei Ihren terminlichen Planungen.<br />
Beurlaubungen<br />
Sie können auf Antrag aus wichtigem Grund in der Regel eine Beurlaubung bis zu zwei Semestern<br />
gewährt bekommen. Anträge auf Beurlaubung stellen Sie bitte unter Angabe des Grundes bis zum<br />
31.05./01.12. auf dem dafür vorgesehenen Formular. Eine rückwirkende Beurlaubung ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen. Wenn Sie beabsichtigen, eine Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums<br />
zu beantragen, ist der Urlaubsantrag spätestens bis zum Ende des jeweils vorangehenden<br />
Studienjahres zu stellen. Studienaufenthalte im Ausland können als Fachsemester angerechnet<br />
werden. Die Beurlaubung wird durch schriftlichen Bescheid an den Antragsteller wirksam. Die Pflicht<br />
zur Rückmeldung bleibt unberührt; dies gilt auch für die Rückmeldung, die während der Urlaubssemester<br />
vorzunehmen ist. Urlaubssemester werden nicht auf die Studienzeit angerechnet.<br />
Einschreibung/Rückmeldung<br />
Wenn Sie ein Studium an der <strong>Hochschule</strong> beginnen oder fortsetzen wollen, müssen Sie sich in der<br />
vorgegebenen Frist und Form einschreiben. Die entsprechenden Fristen sind im Rahmenzeitplan<br />
(siehe Seite 7) enthalten. Wenn Sie sich aus einem zwingenden Grund nicht fristgemäß einschreiben<br />
können, muss ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung einer verspäteten Einschreibung an<br />
das Dezernat I (Studierendensekretariat: studsek@hfmdd.de) gestellt werden. Wenn Sie eine<br />
Beurlaubung erhalten, können Sie wählen, ob Sie das Semesterticket nutzen möchten oder nicht.<br />
Exmatrikulation<br />
Haben Sie Ihr Studium erfolgreich beendet, werden Sie in der Regel zum Semesterende exmatrikuliert.<br />
Wenn Sie Ihr Studium an einer anderen <strong>Hochschule</strong> fortsetzen möchten, beantragen<br />
Sie vor Beginn des neuen Semesters Ihre Exmatrikulation (schriftlich und formlos). Der Laufzettel<br />
(www.hfmdd.de/studium/studieninformation/formulare/) ist bei Abholung des Zeugnisses/der<br />
Exmatrikulation vorzulegen. Die Exmatrikulation kann ferner ausgesprochen werden, wenn die<br />
Rückmeldung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder eine vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht<br />
bestanden wurde. Mit der Exmatrikulation erlischt die Zugehörigkeit zur <strong>Hochschule</strong>.<br />
Formulare<br />
Formulare für Anträge, Laufzettel sind unter www.hfmdd.de/studium/studieninformation/formulare/<br />
bzw. im Informationsraum (Übergang zum Gebäude Grüne Straße) erhältlich.<br />
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