Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Gemeinde ...
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3.10 Bestandteile des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> „Generationenpark Sonnenhut“ besteht aus den vorliegenden<br />
planungsrechtlichen <strong>Festsetzungen</strong> vom 25.11.2013 und dem Lageplan<br />
M 1:500 vom 25.11.2013 mit den zeichnerischen <strong>Festsetzungen</strong> und Zeichenerklärungen.<br />
3.11 Allgemein<br />
Ordnungswidrig handelt, wer im Sinne des § 213 Abs. 1 BauGB<br />
1. wider besseren Wissens unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne<br />
oder Unterlagen vorlegt, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken<br />
oder einen belastenden Verwaltungsakt zu verhindern;<br />
2. Pfähle, Pflöcke oder sonstige Markierungen, die Vorarbeiten dienen, wegnimmt,<br />
verändert, unkenntlich macht oder unrichtig setzt;<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 213 Abs. 1 BauGB mit einer Geldbuße<br />
geahndet werden.<br />
Mit Inkrafttreten dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es sind sämtliche bisherigen <strong>Festsetzungen</strong><br />
und Vorschriften innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es aufgehoben.<br />
Dörzbach, den………………..<br />
………………………………….<br />
Bürgermeister Willi Schmitt<br />
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