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Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Gemeinde ...

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3.10 Bestandteile des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> „Generationenpark Sonnenhut“ besteht aus den vorliegenden<br />

planungsrechtlichen <strong>Festsetzungen</strong> vom 25.11.2013 und dem Lageplan<br />

M 1:500 vom 25.11.2013 mit den zeichnerischen <strong>Festsetzungen</strong> und Zeichenerklärungen.<br />

3.11 Allgemein<br />

Ordnungswidrig handelt, wer im Sinne des § 213 Abs. 1 BauGB<br />

1. wider besseren Wissens unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne<br />

oder Unterlagen vorlegt, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken<br />

oder einen belastenden Verwaltungsakt zu verhindern;<br />

2. Pfähle, Pflöcke oder sonstige Markierungen, die Vorarbeiten dienen, wegnimmt,<br />

verändert, unkenntlich macht oder unrichtig setzt;<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 213 Abs. 1 BauGB mit einer Geldbuße<br />

geahndet werden.<br />

Mit Inkrafttreten dieses <strong>Bebauungsplan</strong>es sind sämtliche bisherigen <strong>Festsetzungen</strong><br />

und Vorschriften innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es aufgehoben.<br />

Dörzbach, den………………..<br />

………………………………….<br />

Bürgermeister Willi Schmitt<br />

Seite 5

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