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Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung - Bundesministerium für ...

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XII. Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung <strong>und</strong> Beiträge <strong>zur</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong><br />

Jahr Monat<br />

Beitragsbemessungsgrenzen<br />

Renten- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung - West 69.600,00 5.800,00<br />

Renten- <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung - Ost 58.800,00 4.900,00<br />

Kranken- <strong>und</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong> 47.250,00 3.937,50<br />

Bezugsgröße in der Rentenversicherung - West 32.340,00 2.695,00<br />

Bezugsgröße in der Rentenversicherung - Ost 27.300,00 2.275,00<br />

Bezugsgröße in der Kranken- <strong>und</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong> 32.340,00 2.695,00<br />

Geringfügigkeitsgrenze 1) 450,00<br />

Grenze für Familienversicherung ohne geringf. Beschäftigung 385,00<br />

Grenze für Familienversicherung mit geringf. Beschäftigung 450,00<br />

PV-Mindestbeitrag für freiw. Mitglieder 2)<br />

ohne Kinderlosenzuschlag 18,42<br />

mit Kinderlosenzuschlag 20,67<br />

PV-Mindestbeitrag für freiwilligvers. Selbständige 3)<br />

ohne Kinderlosenzuschlag 41,44<br />

mit Kinderlosenzuschlag 46,49<br />

Höchstbeitrag <strong>Pflegeversicherung</strong> ohne Kinderlosenzuschlag 80,72<br />

Höchstbeitrag <strong>Pflegeversicherung</strong> mit Kinderlosenzuschlag 90,56<br />

PV-Beitrag bei Weiterversicherung im Ausland 4)<br />

ohne Kinderlosenzuschlag 9,21<br />

mit Kinderlosenzuschlag 10,33<br />

PV-Beitrag für Studenten WS 2012/2013 bis SS 2013<br />

ohne Kinderlosenzuschlag 12,24<br />

mit Kinderlosenzuschlag 13,73<br />

Beitrag für Studenten PPV (bis 34 J.) 8,73<br />

Höchstbeitrag Beamte PPV 32,29<br />

Ehegatten PPV 121,08<br />

1) bis zu diesem Einkommen trägt der Arbeitgeber die Beiträge <strong>zur</strong> Sozialversicherung alleine,<br />

mit Außnahme der Beiträge <strong>zur</strong> Rentenversicherung in Höhe von 3,9 %. Geringfügig Beschäftigte können<br />

sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen<br />

2) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage: 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße<br />

3) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage: 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße<br />

4) Bemessungsgr<strong>und</strong>lage: 180. Teil der monatlichen Bezugsgröße<br />

Beitragssätze in %<br />

Rentenversicherung 18,90<br />

Krankenversicherung 15,50<br />

Arbeitslosenversicherung 3,00<br />

<strong>Pflegeversicherung</strong> 2,05<br />

Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahre + 0,25

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