Auswahlverfahren - Stadt Gummersbach
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B. Informationen zur Technologie<br />
1. Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur<br />
Verfügung stehen)<br />
2. Erläuterung zur angebotenen Übertragungstechnologie<br />
3. Downloadrate > 2 Mbit/s – eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt<br />
4. Uploadrat > 128 kbit/s - eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt<br />
5. Symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL), Bandbreite, Service-Level, Preise)<br />
6. Realisierung einer Diensteverfügbarkeits-Garantie (> 97% im Jahresmittel), Angaben zur<br />
Gewährleistung einer Ausfallsicherheit (< 0,5 % Tag)<br />
7. Versorgungsgrad<br />
8. Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich<br />
9. Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich<br />
10. Beanspruchung von Grundstücken/Antennenstandorten mit genauen Standortangaben<br />
11. Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />
- Frequenzbereich, Funktechnologie (Standards)<br />
- Strahlungsleistung<br />
- Schutzabstände nach gültiger BimSchV<br />
- Angaben zum Sicherheitskonzept gem. TKG<br />
C. Information zum Angebot und zu Diensten<br />
1. Einmalige Kosten für den Teilnehmer (Einrichtungskosten und Kosten für erforderlichen<br />
Anschlussgeräte in Euro)<br />
2. Marktkonforme Endkundenpreise; monatliche Kosten in Euro je Anschluss für den<br />
Teilnehmer<br />
3. Vertragslaufzeit für die Teilnehmer<br />
4. Flatrate für die Internet-Nutzung<br />
5. Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich<br />
6. Serviceleistungen (unter anderem Behebung von Störungen und Ausfällen inkl.<br />
Benennung von möglichen Service-Partnern vor Ort und Angaben zu einer Service-<br />
Hotline inkl. Zeiten der Erreichbarkeit)<br />
7. Zeitplan Netzausbau<br />
D. Informationen zum Anbieter<br />
1. Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner, - Meldebescheinigung<br />
gem. § 6 TKG.<br />
2. Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei<br />
Geschäftsjahre<br />
3. Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares<br />
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das<br />
Unternehmen nicht in Liquidation befindet<br />
4. Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht<br />
vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf<br />
Verlangen nachgereicht.