Auswahlverfahren - Stadt Gummersbach
Auswahlverfahren - Stadt Gummersbach
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<strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong> ⋅ Rathausplatz 1 ⋅ 51643 Gummersbacb<br />
Der Bürgermeister ⋅ Postf. 10 08 52 ⋅ 51608 <strong>Gummersbach</strong><br />
Fachdienst Wirtschaftsförderung<br />
An alle Netzbetreiber<br />
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Mein Zeichen 1.2 / Sä<br />
Datum 15. Nov. 2013<br />
Ansprechpartner/in Ute Sänger<br />
Büro Rathaus, 3. Etage, Raum 316<br />
Telefon 87-2316 Fax 87-600<br />
Mobil<br />
E-Mail<br />
ute.saenger@stadt-gummersbach.de<br />
Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong>, Ortsteil Hardt-Hanfgarten<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong> sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der<br />
Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der<br />
Daseinsvorsorge.<br />
Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer<br />
Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung im Ortsteil Hardt-Hanfgarten (rd. 320<br />
Einwohner) nicht möglich ist.<br />
Aus diesem Grund ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong> auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung<br />
von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des<br />
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 in der aktuellen Fassung und des hierzu<br />
veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken<br />
Breitbandversorgung zu gewähren.Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine<br />
gebietsbezogene Aufteilung, z.B. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten <strong>Auswahlverfahren</strong> handelt es sich<br />
um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von<br />
Wettbewerbsverzerrungen.<br />
Der Netzbetreiber muss für den Ort Hardt-Hanfgarten eine flächendeckende Breitband-<br />
Geschwindigkeit (mind. 95% der Haushalte) von mind. 2 Mit/s im Download auch bei<br />
Spitzenbelastung garantieren. Der Netzbetreiber wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung<br />
des o.g. Ortsteils zur Deckung des ermittelten Bedarfs von 16 Mbit/s darzustellen.<br />
Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:<br />
A. Zuschussbedarf<br />
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und<br />
Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter<br />
Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und<br />
Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen (in Euro).<br />
Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie<br />
zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde<br />
liegt.
B. Informationen zur Technologie<br />
1. Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur<br />
Verfügung stehen)<br />
2. Erläuterung zur angebotenen Übertragungstechnologie<br />
3. Downloadrate > 2 Mbit/s – eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt<br />
4. Uploadrat > 128 kbit/s - eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt<br />
5. Symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL), Bandbreite, Service-Level, Preise)<br />
6. Realisierung einer Diensteverfügbarkeits-Garantie (> 97% im Jahresmittel), Angaben zur<br />
Gewährleistung einer Ausfallsicherheit (< 0,5 % Tag)<br />
7. Versorgungsgrad<br />
8. Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich<br />
9. Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich<br />
10. Beanspruchung von Grundstücken/Antennenstandorten mit genauen Standortangaben<br />
11. Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />
- Frequenzbereich, Funktechnologie (Standards)<br />
- Strahlungsleistung<br />
- Schutzabstände nach gültiger BimSchV<br />
- Angaben zum Sicherheitskonzept gem. TKG<br />
C. Information zum Angebot und zu Diensten<br />
1. Einmalige Kosten für den Teilnehmer (Einrichtungskosten und Kosten für erforderlichen<br />
Anschlussgeräte in Euro)<br />
2. Marktkonforme Endkundenpreise; monatliche Kosten in Euro je Anschluss für den<br />
Teilnehmer<br />
3. Vertragslaufzeit für die Teilnehmer<br />
4. Flatrate für die Internet-Nutzung<br />
5. Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich<br />
6. Serviceleistungen (unter anderem Behebung von Störungen und Ausfällen inkl.<br />
Benennung von möglichen Service-Partnern vor Ort und Angaben zu einer Service-<br />
Hotline inkl. Zeiten der Erreichbarkeit)<br />
7. Zeitplan Netzausbau<br />
D. Informationen zum Anbieter<br />
1. Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner, - Meldebescheinigung<br />
gem. § 6 TKG.<br />
2. Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei<br />
Geschäftsjahre<br />
3. Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares<br />
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das<br />
Unternehmen nicht in Liquidation befindet<br />
4. Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht<br />
vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf<br />
Verlangen nachgereicht.
5. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme<br />
am Wettbewerb rechtfertigen könnten<br />
6. Da die Förderrichtlinien den Betrieb über einen Mindestzeitraum fordern, ist auf<br />
gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen<br />
(Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong><br />
behält sich im Fall einer Beihilfegewährung die Forderung nach einer Bankbürgschaft als<br />
Sicherheit vor.<br />
Die Auswahl der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />
Vergabekriterium Bewertungsmethode Gewichtung<br />
Höhe des<br />
Beihilfebetrages<br />
(Wirtschaftlichkeitslücke)<br />
Mindestbandbreite<br />
Endabnehmerpreis<br />
Ausbaufähigkeit<br />
niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke = 100%, die anderen<br />
Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten<br />
Bieter<br />
höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten<br />
Abschläge in Relation zur Differenz zum besten<br />
Bieter<br />
niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter erhalten<br />
Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter<br />
(24 Monate zzgl. Einmal-Entgelt)<br />
höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten<br />
Abschläge in Relation zur Differenz zum besten<br />
Bieter<br />
45%<br />
15%<br />
15%<br />
25%<br />
Das Ergebnis der Bestands- und Bedarfsermittlung kann der folgenden Anlage entnommen<br />
werden.<br />
Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und<br />
Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe<br />
verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten<br />
Projekte/Lose vergeben werden.<br />
Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes<br />
Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle<br />
begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden<br />
Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.<br />
Angebote sind bis spätestens 15. Januar 2014 schriftlich unter Angabe des Umfangs und des<br />
Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong>, Vergabestelle, Rathausplatz 1,<br />
51643 <strong>Gummersbach</strong>. (Bitte Zusendung im verschlossenen Umschlag und mit Hinweis „Breitband<br />
Hardt-Hanfgarten – nicht öffnen“.)<br />
Die Kommune bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gesprächs, in dem<br />
den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend<br />
erläutert wird, um den Unternehmern zu ermöglichen ihre Angebote individuell auf das<br />
Breitbandprojekt zuzuschneiden.<br />
<strong>Gummersbach</strong>, den 15. November 2013<br />
gez.<br />
Frank Helmenstein<br />
Bürgermeister
Ausbaugebiet zur Breitbandversorgung in <strong>Gummersbach</strong>,<br />
Ortsteil Hardt-Hanfgarten<br />
Auswertung der Bedarfsermittlung zur Breitbandversorgung in <strong>Gummersbach</strong>