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Auswahlverfahren - Stadt Gummersbach

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<strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong> ⋅ Rathausplatz 1 ⋅ 51643 Gummersbacb<br />

Der Bürgermeister ⋅ Postf. 10 08 52 ⋅ 51608 <strong>Gummersbach</strong><br />

Fachdienst Wirtschaftsförderung<br />

An alle Netzbetreiber<br />

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Mein Zeichen 1.2 / Sä<br />

Datum 15. Nov. 2013<br />

Ansprechpartner/in Ute Sänger<br />

Büro Rathaus, 3. Etage, Raum 316<br />

Telefon 87-2316 Fax 87-600<br />

Mobil<br />

E-Mail<br />

ute.saenger@stadt-gummersbach.de<br />

Gewährung einer Beihilfe zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong>, Ortsteil Hardt-Hanfgarten<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong> sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der<br />

Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der<br />

Daseinsvorsorge.<br />

Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer<br />

Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung im Ortsteil Hardt-Hanfgarten (rd. 320<br />

Einwohner) nicht möglich ist.<br />

Aus diesem Grund ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong> auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung<br />

von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des<br />

Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.8.2008 in der aktuellen Fassung und des hierzu<br />

veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken<br />

Breitbandversorgung zu gewähren.Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Eine<br />

gebietsbezogene Aufteilung, z.B. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />

Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten <strong>Auswahlverfahren</strong> handelt es sich<br />

um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von<br />

Wettbewerbsverzerrungen.<br />

Der Netzbetreiber muss für den Ort Hardt-Hanfgarten eine flächendeckende Breitband-<br />

Geschwindigkeit (mind. 95% der Haushalte) von mind. 2 Mit/s im Download auch bei<br />

Spitzenbelastung garantieren. Der Netzbetreiber wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung<br />

des o.g. Ortsteils zur Deckung des ermittelten Bedarfs von 16 Mbit/s darzustellen.<br />

Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:<br />

A. Zuschussbedarf<br />

Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und<br />

Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter<br />

Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und<br />

Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen (in Euro).<br />

Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie<br />

zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde<br />

liegt.


B. Informationen zur Technologie<br />

1. Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur<br />

Verfügung stehen)<br />

2. Erläuterung zur angebotenen Übertragungstechnologie<br />

3. Downloadrate > 2 Mbit/s – eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt<br />

4. Uploadrat > 128 kbit/s - eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt<br />

5. Symmetrische Anschlüsse möglich (SDSL), Bandbreite, Service-Level, Preise)<br />

6. Realisierung einer Diensteverfügbarkeits-Garantie (> 97% im Jahresmittel), Angaben zur<br />

Gewährleistung einer Ausfallsicherheit (< 0,5 % Tag)<br />

7. Versorgungsgrad<br />

8. Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich<br />

9. Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich<br />

10. Beanspruchung von Grundstücken/Antennenstandorten mit genauen Standortangaben<br />

11. Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />

- Frequenzbereich, Funktechnologie (Standards)<br />

- Strahlungsleistung<br />

- Schutzabstände nach gültiger BimSchV<br />

- Angaben zum Sicherheitskonzept gem. TKG<br />

C. Information zum Angebot und zu Diensten<br />

1. Einmalige Kosten für den Teilnehmer (Einrichtungskosten und Kosten für erforderlichen<br />

Anschlussgeräte in Euro)<br />

2. Marktkonforme Endkundenpreise; monatliche Kosten in Euro je Anschluss für den<br />

Teilnehmer<br />

3. Vertragslaufzeit für die Teilnehmer<br />

4. Flatrate für die Internet-Nutzung<br />

5. Internet-Telefonie (VoIP) / Flatrate möglich<br />

6. Serviceleistungen (unter anderem Behebung von Störungen und Ausfällen inkl.<br />

Benennung von möglichen Service-Partnern vor Ort und Angaben zu einer Service-<br />

Hotline inkl. Zeiten der Erreichbarkeit)<br />

7. Zeitplan Netzausbau<br />

D. Informationen zum Anbieter<br />

1. Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner, - Meldebescheinigung<br />

gem. § 6 TKG.<br />

2. Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei<br />

Geschäftsjahre<br />

3. Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares<br />

gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das<br />

Unternehmen nicht in Liquidation befindet<br />

4. Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht<br />

vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf<br />

Verlangen nachgereicht.


5. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme<br />

am Wettbewerb rechtfertigen könnten<br />

6. Da die Förderrichtlinien den Betrieb über einen Mindestzeitraum fordern, ist auf<br />

gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen<br />

(Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong><br />

behält sich im Fall einer Beihilfegewährung die Forderung nach einer Bankbürgschaft als<br />

Sicherheit vor.<br />

Die Auswahl der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:<br />

Vergabekriterium Bewertungsmethode Gewichtung<br />

Höhe des<br />

Beihilfebetrages<br />

(Wirtschaftlichkeitslücke)<br />

Mindestbandbreite<br />

Endabnehmerpreis<br />

Ausbaufähigkeit<br />

niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke = 100%, die anderen<br />

Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten<br />

Bieter<br />

höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten<br />

Abschläge in Relation zur Differenz zum besten<br />

Bieter<br />

niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter erhalten<br />

Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter<br />

(24 Monate zzgl. Einmal-Entgelt)<br />

höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten<br />

Abschläge in Relation zur Differenz zum besten<br />

Bieter<br />

45%<br />

15%<br />

15%<br />

25%<br />

Das Ergebnis der Bestands- und Bedarfsermittlung kann der folgenden Anlage entnommen<br />

werden.<br />

Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und<br />

Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe<br />

verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten<br />

Projekte/Lose vergeben werden.<br />

Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes<br />

Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle<br />

begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden<br />

Die Breitbanddienste sollen bis spätestens 12 Monate nach Vertragsschluss zur Verfügung stehen.<br />

Angebote sind bis spätestens 15. Januar 2014 schriftlich unter Angabe des Umfangs und des<br />

Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an <strong>Stadt</strong> <strong>Gummersbach</strong>, Vergabestelle, Rathausplatz 1,<br />

51643 <strong>Gummersbach</strong>. (Bitte Zusendung im verschlossenen Umschlag und mit Hinweis „Breitband<br />

Hardt-Hanfgarten – nicht öffnen“.)<br />

Die Kommune bietet allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gesprächs, in dem<br />

den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend<br />

erläutert wird, um den Unternehmern zu ermöglichen ihre Angebote individuell auf das<br />

Breitbandprojekt zuzuschneiden.<br />

<strong>Gummersbach</strong>, den 15. November 2013<br />

gez.<br />

Frank Helmenstein<br />

Bürgermeister


Ausbaugebiet zur Breitbandversorgung in <strong>Gummersbach</strong>,<br />

Ortsteil Hardt-Hanfgarten<br />

Auswertung der Bedarfsermittlung zur Breitbandversorgung in <strong>Gummersbach</strong>

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