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Amtsblatt für die Stadt Dessau-Roßlau – Amtliches Verkündungsblatt

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<strong>Amtsblatt</strong> für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>-Roßlau – <strong>Amtliches</strong> Verkündungsblatt –<br />

Seite 16<br />

<strong>Dessau</strong>-Roßlau, 23. Februar 2013 · Ausgabe 3/2013 · 7. Jahrgang<br />

S. 405 f) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 02. Februar<br />

2011 (GVBl. LSA Nr. 3/2011 S. 58) sowie § 22 des Brandschutz- und<br />

Hilfeleistungsgesetzes LSA vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA Nr. 22/2001<br />

S. 190 f), zuletzt geändert durch Art. 4 des Haushaltsbegleitgesetztes<br />

2010/2011 vom 17. Februar 2010 (GVBl. LSA Nr. 4/2010 S. 69) erlässt<br />

<strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>-Roßlau aufgrund des <strong>Stadt</strong>ratsbeschlusses vom 30.<br />

Januar 2013 folgende 2. Änderung der Satzung über <strong>die</strong> Einrichtung<br />

der Feuerwehr und <strong>die</strong> Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für<br />

<strong>die</strong> Leistungen der Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>-Roßlau vom 31. Mai<br />

2009 mit der 1. Änderung der Satzung vom 14. März 2012.<br />

I. Die „Satzung über <strong>die</strong> Einrichtung der Feuerwehr und <strong>die</strong> Erhebung<br />

von Kostenersatz und Entgelten für <strong>die</strong> Leistungen der<br />

Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>- Roßlau“ wird im Kostentarif, Punkt<br />

2., wie folgt geändert, bzw. ergänzt:<br />

2. Kosten für Fahrzeuge einschließlich in Euro<br />

Normbestückung ohne personelle Leistungen je<br />

Stunde<br />

2.3. Hubrettungsfahrzeug 303,00<br />

2.8. Ölspurbeseitigungsgerät mit Transportanhänger 145,00<br />

II.<br />

Die Änderung und Ergänzung treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt <strong>die</strong> geänderte Regelung außer Kraft.<br />

<strong>Dessau</strong>-Roßlau, 05.02.2013<br />

Klemens Koschig<br />

Oberbürgermeister<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-<br />

Bitterfeld-Wittenberg<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die 21. Sitzung der Regionalversammlung in der III. Wahlperiode findet<br />

am Freitag, dem 1. März 2013, um 09.00 Uhr im Sitzungssaal der<br />

Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld in 06366 Köthen (Anhalt), Am<br />

Flugplatz 1 statt.<br />

Schwerpunkte der Beratung werden sein:<br />

- Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion<br />

Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ - Ergebnis des Genehmigungsverfahrens<br />

- Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2013<br />

- Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“<br />

- Planungskonzept für <strong>die</strong> Absicherung<br />

der Daseinsvorsorge<br />

- Informationen der Geschäftsstelle<br />

- Sonstiges<br />

- Anfragen der Vertreter der Regionalversammlung<br />

gez. Koschig<br />

Vorsitzender<br />

Öffentliche Bekanntmachung der<br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-<br />

Bitterfeld-Wittenberg gemäß § 11 ROG<br />

Genehmigung des Sachlichen Teilplans<br />

„Windenergienutzung in der Planungsregion<br />

Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“<br />

Gem. § 11 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG vom 22.12.2008, BGBl. I<br />

S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.07.2009,<br />

BGBl. I S. 2585) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:<br />

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-<br />

Bitterfeld-Wittenberg hat in ihrer Sitzung am 29.11.2012 mit Beschluss<br />

Nr. 14/2012 den Sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion<br />

Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ gem. § 7 Abs. 6 S. 1 Landesplanungsgesetz<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (LPIG vom 28.04.1998, GVBI.<br />

LSA S. 255, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2007, GVBI. LSA<br />

S. 466) beschlossen. Der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung in der<br />

Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ umfasst <strong>die</strong> Planungsregion<br />

Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, d. h. <strong>die</strong> kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Dessau</strong>-Roßlau,<br />

den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und den Landkreis Wittenberg.<br />

Das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat<br />

den beschlossenen Plan mit Bescheid vom 23.01.2013 genehmigt.<br />

Der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion<br />

Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht,<br />

sowie <strong>die</strong> zusammenfassende Erklärung und eine Aufstellung<br />

der vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen können jeweils bei den<br />

folgenden Stellen kostenlos durch jedermann, während der jeweiligen<br />

Dienst- und Sprechzeiten, eingesehen werden:<br />

• in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg,<br />

Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt),<br />

2. Obergeschoss, Zimmer 304<br />

• in der Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld, Wirtschaftsentwicklungsund<br />

Tourismusamt, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)<br />

• in der Kreisverwaltung Wittenberg, Fach<strong>die</strong>nst Raumordnung und Regionalentwicklung,<br />

Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg<br />

• in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dessau</strong>-Roßlau, Amt für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />

<strong>Stadt</strong>planung und Denkmalpflege, Finanzrat-Albert-Straße 2,<br />

06862 <strong>Dessau</strong>-Roßlau<br />

Weiterhin wird der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung in der<br />

Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ einschließlich Begründung<br />

mit Umweltbericht, sowie <strong>die</strong> zusammenfassende Erklärung und<br />

eine Aufstellung der vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen unter<br />

der Adresse www.regionale-planungsgemeinschaft-anhalt-bitterfeldwittenberg.de<br />

in der Rubrik: Teilplan Windenergie / Dokumente und<br />

Karten in das Internet eingestellt und kann dort abgerufen werden.<br />

Auf <strong>die</strong> Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften und <strong>die</strong> damit verbundenen Rechtsfolgen<br />

wird wie folgt hingewiesen:<br />

Gemäß den gesetzlichen Regelungen werden eine Verletzung der in<br />

§ 9 Abs. 2 LPIG i.V. m. § 28 Abs. 2 S. 2 und § 12 Abs. 5 ROG genannten<br />

Vorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung<br />

des Raumordnungsplan gegenüber der für <strong>die</strong> Aufstellung des<br />

Sachlichen Teilplans zuständigen Planungsträger geltend gemacht<br />

worden sind. Der Sachverhalt, der <strong>die</strong> Verletzung der betreffenden<br />

Vorschriften bzw. den Mangel des Abwägungsvorganges begründen<br />

soll, ist bei der Geltendmachung darzulegen.

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