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Rechtliche Änderungen IHK OF

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Ausgewählte Änderungen ab 2013 – Steuern, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht<br />

und sonstige Änderungen<br />

Steuern<br />

Steuerfreies Existenzminimum<br />

Der steuerliche Grundfreibetrag soll zum 1.1.2013 erhöht werden auf 8.130,00 Euro. Bisher lag der Betrag bei<br />

8.004,00 Euro. Noch ist die vom Vermittlungsausschuss beschlossene Regelung nicht vom Bundestag bestätigt<br />

worden, dies soll aber im Januar 2013 geschehen.<br />

ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

Nach zweimaliger Verschiebung wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Für die Steuer relevante<br />

Hinweise können Arbeitgeber künftig von einer Datenbank der Finanzverwaltung abrufen. Für Arbeitnehmer heißt<br />

das aber, dass sie dafür sorgen müssen, dass die richtigen Daten gespeichert sind.<br />

Weitergehende Hinweise (<strong>IHK</strong> Offenbach und BMF-Schreiben vom 19.12.2012, BStBl. I S. 1258):<br />

http://www.offenbach.ihk.de/aktuelles/detail-ansicht/browse/1/artikel/elstam-startet-sind-sie-fuer-den-abrufvorbereitet/?tx_ttnews[backPid]=25&cHash=b19cb509e0aa25b5d5cb8b643482e45c<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-12-<br />

19-ELStAM-startschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1<br />

e-Bilanz/ Taxonomie<br />

Am 16. Dezember 2010 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen das Anwendungsschreiben zur<br />

Pilotphase zur E-Bilanz. Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist erstmals für<br />

Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem<br />

Datensatz zu übermitteln.<br />

Betriebsprüfung – Einordnung in Größenklassen<br />

Ab 1. Januar 2013 gelten nach § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) für die Größenklassen (Groß-, Mittel- und<br />

Kleinbetriebe) neue Abgrenzungsmerkmale. So gilt ein Handelsbetrieb zum Beispiel als „Mittelbetrieb“, wenn die<br />

Umsätze über 900.000 € oder der steuerliche Gewinn über 56.000 € liegt (bisher: 840.000 € bzw. 53.000 €).<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspru<br />

efung/2012-06-22-einordnung-in-groessenklassen-2013.html<br />

Unternehmensbesteuerung – Verlustrücktrag<br />

Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag von 511.500 €<br />

auf 1.000.000 € angehoben wird. Die Regelung muss noch abschließend vom Bundestag verabschiedet werden.<br />

Umsatzsteuer – zusammenfassende Meldung<br />

Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung sieht nach § 6 Absatz 1 vor, dass ab dem 1. Januar 2013 auch die<br />

Zusammenfassenden Meldungen obligatorisch authentifiziert zu übermitteln sind. Eine elektronische Übermittlung<br />

über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung steht nicht mehr zur Verfügung.<br />

http://www.bzst.de/DE/Home/NEWS/20121130_ZM_Registrierung_Artikel.html;jsessionid=243593F3C3BD5EC35A<br />

C952B7171EFCFF


Sachbezugswerte - Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />

Für das Kalenderjahr 2013 sind die Werte für die Sachbezüge für Verpflegung leicht angehoben worden: Der<br />

monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt 224 Euro (Frühstück 48 €, Mittagessen 88 € und<br />

Abendessen 88 €), statt bisher 219 Euro (Frühstück 47 €, Mittagessen 86 € und Abendessen 86 €). Die einzelne<br />

Mahlzeit wird jetzt mit 1,60 € (= Frühstück) und 2,93 € statt bisher 2,87 € bewertet.<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-12-<br />

20-mahlzeiten-arbeitnehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=1<br />

Energiesteuern – Neuregelung des Spitzenausgleiches<br />

Der Spitzenausgleich ist geregelt in den §§ 55 Energiesteuergesetz und 10 Stromsteuergesetz. Die Entlastungen<br />

sollen auf energieintensive Unternehmen beschränkt sein, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die bisherigen<br />

Regelungen sind Ende 2012 ausgelaufen.<br />

Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerentlastung sind einmal der Nachweis, dass das Unternehmen ein<br />

Energiemanagementsystem betreibt, das den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 oder den Anforderungen an<br />

ein Umweltmanagementsystem nach EMAS entspricht bzw. für kleine und mittlere Unternehmen ein System, das<br />

den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entspricht, und daneben die Feststellung, dass mindestens der für das<br />

jeweilige Antragsjahr vorgesehene Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde, zum Beispiel<br />

Bezugsjahr 2013, Antragsjahr 2015, Zielwert 1,3 %.<br />

Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) – Steuersätze werden nicht erhöht<br />

Der Steuer, die im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 leicht gesenkt worden war, bleibt im Jahr 2013 auf dem<br />

Niveau des Jahres 2012. Auf eine Anhebung wurde verzichtet.<br />

Reisekosten und Reisekostenvergütung bei Auslandsreisen<br />

Die aktuelle Übersicht mit den ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen<br />

und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen hat das Bundesministerium für<br />

Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 17. Dezember 2012 bekannt gemacht:<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-12-<br />

17-umzugskosten.html<br />

Bewertungsgesetz – Vervielfältiger für Bewertungsstichtag ab 1. Januar 2013<br />

Mit Schreiben vom 26. Oktober 2012 hat das Bundesministerium für Finanzen die Vervielfältiger nach § 14 Absatz 1<br />

Satz 4 Bewertungsgesetz zur Berechnung des Kapitalwertes lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt<br />

gegeben. Die Vervielfältiger richten sich nach der durchschnittlichen Lebenserwartung, zu entnehmen der aktuellen<br />

Sterbetafel.<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkung<br />

steuerrecht/2012-10-26-lebensl%C3%A4ngliche-Nutzungen-und-Leistungen.html<br />

Bewertungsgesetz – Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren<br />

Mit Schreiben vom 2. Januar 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen den Basiszins für das vereinfachte<br />

Ertragswertverfahren bekannt gegeben, den die Bundesbank anhand von Zinsstrukturdaten ermittelt hat. Der Zins<br />

nach § 203 Absatz 2 Bewertungsgesetz beträgt 2,04 Prozent.<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkung<br />

steuerrecht/2013-01-02-Ertragswertverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />

Grunderwerbsteuer in Hessen erhöht<br />

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke<br />

beziehen, beträgt ab 2013 fünf Prozent (bisher 3,5 Prozent). GVBl. I 2012 S. 457


Steuerklassenwahl 2013<br />

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 27. November 2013 das Merkblatt zur<br />

Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, bekannt gemacht.<br />

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_<br />

Schreiben_Allgemeines/2012-11-27-merkblatt-steuerklassenwahl-2013.html<br />

Rentenbesteuerung<br />

Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch 2013 zu steuerlichen Änderungen. Bei der<br />

Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 64 auf 66 Prozent. Dies gilt für alle Neurentner<br />

des Jahres 2013.<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Verzugszinssatz<br />

Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt ab 1. Januar 2013 bei – 0,13%, gegenüber 0,12 % im zweiten Halbjahr 2012.<br />

Der Verzugszinssatz liegt damit bei 4,87 % bzw. 7,87 % (Unternehmensbereich), vgl. § 288 BGB.<br />

Zwangsvollstreckung – Vermögensauskunft und neue Aufgaben für die Gerichtsvollzieher<br />

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung aus dem Jahre 2009 ist zum 1.1.2013 in<br />

Kraft getreten. Ziel ist es, dass Gläubiger leichter, schneller und einfacher an Informationen über die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Schuldners gelangen. So gibt es jetzt auch in Hessen ein zentrales Vollstreckungsgericht in<br />

Hünfeld. Der Gerichtsvollzieher darf den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Dazu kann er bei der<br />

Meldebehörde nachfragen oder unter bestimmten Voraussetzungen (Geldforderung mindestens 500,00 €) auch bei<br />

den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder auch bei der BaFin, um in<br />

Erfahrung zu bringen, welche Konten der Schuldner hat. Als Gläubiger erhält man dabei auch die Auskunft, ob es<br />

sich um ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) handelt. Wichtig ist in all diesen Fällen das Geburtsdatum des<br />

Schuldners. Soweit bei bestimmten Registern nachgefragt wird, ist der Schuldner innerhalb von vier Wochen<br />

darüber zu informieren.<br />

Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein (Zahlungsfrist<br />

einräumen; Ratenzahlungsvereinbarung).<br />

Eine Vermögensauskunft (§ 802c Zivilprozessordnung – neue Bezeichnung für die eidesstattliche Versicherung) ist<br />

auf Antrag auch schon vor einem Vollstreckungsauftrag möglich. Der Gläubiger soll sich vorab ein Bild machen<br />

können von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners. Das Vermögensverzeichnis in elektronischer Form<br />

wird vom Gerichtsvollzieher nach den Angaben des Schuldners erstellt und an das zuständige Gericht übermittelt.<br />

Kosten für die Abnahme einer Vermögensauskunft 25,00 €.<br />

Finanzanlagenvermittler – Zuständig der <strong>IHK</strong>s für Sachkundeprüfung und Registrierung, in Hessen auch für<br />

das Erlaubnisverfahren<br />

Änderung der Gewerbeordnung durch Artikel 5 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und<br />

Vermögensanlagegesetzes vom 6.12.2011, BGBl. I S. 2481, 2493<br />

- Der Anlageberater in § 34c GewO wird gestrichen. Die Nummern 2 und 3 in § 34c Absatz 1 GewO werden<br />

aufgehoben.<br />

- Das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für die Finanzanlagenvermittler wird neu in § 34f GewO geregelt.<br />

In § 34f Absatz 2 Nr. 4 ist sinngemäß geregelt, dass der Finanzanlagenvermittler grundsätzlich den Nachweis führen<br />

muss, dass er eine vor einer <strong>IHK</strong> abgelegte Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat. Aber es gibt großzügige<br />

Übergangsfristen: Wer seit 1.1.2006 ununterbrochen tätig ist als Anlageberater, gilt als „alter Hase“ und benötigt


überhaupt keine Sachkundeprüfung. Wer am 1.1.2013 eine Erlaubnis noch nach bisherigem Recht nach § 34c<br />

GewO hat, hat Zeit bis zum 1.1.2015, diesen Sachkundenachweis zu erbringen, § 157 Absätze 2 und 3 GewO.<br />

- Die Gewerbetreibenden müssen sich entsprechend dem Umfang ihrer Erlaubnis auch in das Register nach § 11a<br />

Absatz 1 GewO eintragen lassen (= Vermittlerregister). § 11a GewO ist inhaltlich angepasst worden.<br />

Fernbusverkehr liberalisiert<br />

Ab Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren (Personenfernverkehr) –<br />

vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer entfernt liegen und kein Schienenpersonenverkehr mit einer<br />

Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird, § 42a Personenbeförderungsgesetz. Vgl. BGBl. 2012 I S. 2598<br />

Freihafen Hamburg aufgelöst<br />

Der Hamburger Freihafen wird zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Im gesamten Hamburger Hafen gelten dann nur<br />

noch die Regeln für Seezollhäfen in der EU. Waren, die in die EU eingeführt werden, sind damit zum Beispiel<br />

unmittelbar nach Ankunft im Hafen einer zollrechtlichen Behandlung zuzuführen. Waren aus Drittstaaten können nur<br />

noch unter zollamtlicher Überwachung im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung oder einem Zolllager gelagert<br />

werden. Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg” vom 24. Januar 2011 (BGBl. I S. 50)<br />

Ausflaggungsgenehmigung von Schiffen<br />

Das Flaggenrechtsgesetz sieht vor, dass die Ausflaggungsgenehmigung befristet auf zwei Jahre nur noch dann<br />

erteilt wird, wenn der begünstigte Reeder dafür einen Ausgleich leistet, entweder in Form einer Ablösezahlung oder<br />

durch die Erhaltung von Ausbildungsplätzen, § 7 Flaggenrechtsgesetz. Über entsprechende<br />

Bestandsschutzregelungen dürften die Regelungen erst ab dem Jahr 2015 Bedeutung erlangen. Änderung durch<br />

Art. 1 Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung vom 20.12.2012, BGBl. I S.<br />

2792<br />

Offenen Immobilienfonds – längere Haltefristen<br />

Für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2013 erfolgen, kann der Anleger zwölf Monate nach Kauf mit einer<br />

zwölfmonatigen Frist kündigen, das heißt, es gilt eine grundsätzliche Mindesthaltefrist von 24 Monaten. Es gibt<br />

jedoch Transaktions-Freibeträge, die eine jederzeitige Rückgabe von Anteilen in offenen Immobilienfonds in Höhe<br />

von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr ermöglichen. Die Regelungen sind Teil des Anlegerschutzgesetzes von 2011.<br />

Energiewende – Umlagen (EEG-, § 19- und KWK-Umlage) steigen<br />

KWK-Umlage: Bis 100 MWh beträgt die Umlage 0,126 Cent/kWh, ab 100 MWh 0,06 Cent.<br />

EEG-Umlage - Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde<br />

Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten: Umlage erhöht sich auf 5,277 Cent/kWh<br />

(2012: 3,592 Cent/kWh)<br />

Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung: Umlage beträgt 0,329 Cent/kWh für Letztverbraucher bis<br />

zu einer Entnahme von 100.00 kWh<br />

Informationen zu allen Umlagen siehe http://www.eeg-kwk.net/de/EEG-Umlage.htm<br />

EU-Emissionshandel – Prüf- und Sachverständigenordnung in Kraft getreten<br />

Die EU-Verordnung (Nr. 600/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012, ABl. L 181/1), die unmittelbar gilt und nicht in<br />

nationales Recht umgesetzt werden muss, regelt die Prüfung von Berichten, die gemäß der Richtlinie 2003/87/EG<br />

vorgelegt werden, sowie die Akkreditierung und die Überwachung von Prüfstellen. Die Richtlinie 2003/87/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit<br />

Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates soll zu


erheblichen Emissionsverringerungen beitragen, um die Auswirkungen dieser Emissionen auf das Klima zu<br />

reduzieren.<br />

Künstlersozialabgabe<br />

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2013 beträgt 4,1 Prozent (2012: 3,9 %).<br />

vgl. VO vom 29. August 2012, BGBl. I S. 1865<br />

Pensionssicherungsverein aG - Beitragssatz<br />

Der Beitragssatz ist im November 2012 für das Jahr 2012 festgelegt worden auf 3,0 Promille (Vorjahr 1,9 Promille).<br />

Über eine Vorauszahlung für das Jahr 2013 wird im ersten Halbjahr 2013 entschieden. Aus dem Jahr 2009 gibt es<br />

noch den bis 2013 umgelegten Beitragssatz von 1,5 Promille.<br />

Geldwäsche – Einbeziehung des Online-Glücksspieles<br />

Die Änderung des Gesetzes soll Zahlungsströme bei entsprechenden Online-Portalen transparenter machen und<br />

die Identifizierung der Spieler erleichtern. Neben diversen Maßnahmen bedeutet dies auch, dass Pre-Paid Karten,<br />

Bargeld-Einzahlungen und E-Geld im Online-Glücksspielbereich zukünftig untersagt werden. Der Bundesrat forderte<br />

die Regierung zudem auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Geldwäschegesetzes die Zuständigkeit für die<br />

Durchführung des Gesetzes auf Bundesebene zu überführen. Derzeit sind dafür die einzelnen Bundesländer<br />

zuständig.<br />

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz – MicrobilG<br />

In Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/6/EU gibt es einige Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften ( Definition<br />

in § 267a HGB: zwei der folgenden drei Kriterien dürfen nicht überschritten sein: 350.000 Euro Bilanzsumme nach<br />

Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages - § 268 Absatz 3 HGB; 700.000 Euro Umsatzerlöse in<br />

den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer). So kann die Gewinnund<br />

Verlustrechnung anders dargestellt werden, § 275 Absatz 5 HGB. Erleichterungen gibt es auch bei den sich aus<br />

§ 325 HGB ergebenden Pflichten in Sachen Bekanntmachung. BGBl. I S. 2751<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherungs-Rechengrößen-VO 2013, BGBl. I S. 2361)<br />

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt in den alten Bundesländern um 2.400,00 Euro auf 69.600,00 Euro<br />

(= monatlich 5.800 Euro).<br />

Die neue Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 3937,50 Euro (2012: 3825 Euro), jährlich also bei 47.250<br />

Euro, § 6 Absatz 7 SGB V.<br />

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze von 4237,50 Euro auf<br />

4350,00 Euro (= jährlich 52.200 Euro), § 6 Absatz 6 SGB V.<br />

Rentenversicherung – Beitragssatz sinkt<br />

Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt auf 18,9 Prozent (bisher 19,6 Prozent),<br />

Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 2795.<br />

Krankenversicherung – Beitragssatz stabil<br />

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent, § 241 SGB V. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent (15,5 –<br />

0,9 = 14,6 :2 = 7,3), der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent (15,5 – 7,3 = 8,2), § 249 Absatz 1 SGB V.


Pflegeversicherung – Beitragssatz steigt<br />

Der Beitragsatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozent von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent. Verbessert<br />

wurden die Leistungen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen.<br />

Arbeitslosenversicherung – Beitrag stabil<br />

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt weiter bei 3,0 Prozent, § 341 Absatz 2 SGB III.<br />

Insolvenzgeld – Umlagesatz steigt<br />

Umlagesatz für das Jahr 2013 beträgt 0,15 %, statt bisher 0,04 % im Jahr 2012, § 360 SGB III, geändert durch Art. 2<br />

des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, BGBl. 2012 I S. 2447.<br />

Kurzarbeitergeld – Bezugsfrist verlängert<br />

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist wieder auf 12 Monate verlängert worden. Dies gilt für Arbeitnehmer, die bis<br />

zum 31.12.2013 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erworben haben. VO vom 7.12.2012, BGBl. 2012 I S. 2570.<br />

Mini-Jobs<br />

Die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber steigen. Minijobber könne nun 450,00 Euro statt 400,00 Euro<br />

steuerfrei verdienen. Für Midijobber liegt die Grenze nun bei 850,00 Euro.<br />

Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist<br />

geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.<br />

Was die Rentenversicherungspflicht betrifft, so gibt es eine Wechsel von opt-in zu opt-out, d.h., ab 1. Januar 2013<br />

besteht grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, den Minijobbern wird aber ein Befreiungsrecht eingeräumt<br />

(„Opt-out“). Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird auf 175,00 Euro angehoben. Eine Reihe von Übergangs- und<br />

Bestandsregelungen sind zu beachten.<br />

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, BGBl. 2012 I S. 2474 ff<br />

Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker<br />

Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für<br />

die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro<br />

(2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.<br />

Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin<br />

11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung<br />

gilt bis zum 31. Oktober 2013.<br />

Grundsicherung – neue Regelsätze<br />

Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein<br />

alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.<br />

Praxisgebühr abgeschafft<br />

Die Praxisgebühr entfällt ab sofort, § 28 Absatz 4 SGB V wird aufgehoben. Zur Kompensation der Mehrausgaben,<br />

die den Krankenkassen entstehen, werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds Mittel aus der Liquiditätsreserve<br />

zugeführt, § 271 Absatz 2 SGB V. Geregelt wurde dies als Zusatz zum Gesetz zur Regelung des<br />

Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, BGBl. I S. 2789.


Sonstiges<br />

Arbeitsamtsbezirke neu strukturiert<br />

Der Arbeitsamtsbezirk der Agentur für Arbeit in Ofenbach umfasst jetzt den gesamten Kreis Offenbach und die Stadt<br />

Offenbach. Die Außenstelle Langen mit dem Westkreis und die Stadt Neu-Isenburg, die bisher direkt der Agentur für<br />

Arbeit in Frankfurt zugehörig war, werden jetzt von Offenbach aus betreut. Damit decken sich auch die örtlichen<br />

Zuständigkeiten von Agentur für Arbeit Offenbach und <strong>IHK</strong> Offenbach.<br />

HessenTrade & Invest GmbH, Wiesbaden<br />

Die vorgenannte Tochtergesellschaft der HA Hessen Agentur GmbH soll sich mit den Schwerpunktbereichen<br />

Standortmarketing, Außenwirtschaft und internationale Kooperationen sowie Technologie und Innovation<br />

beschäftigen.<br />

Briefporto erhöht sich in einigen Bereichen<br />

Das Porto für einen Standardbrief national steigt von 0,55 € auf 0,58 €, für den Maxibrief national von 2,20 auf 2,40<br />

€. Das Produkt „Infobrief“ wird eingestellt, ebenso die Formate „Büchersendung“ Standard und Kompakt. Weitere<br />

Änderungen siehe http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1024681<br />

Benzinpreise - Markttransparenzstelle<br />

Das Kartellamt richtet eine Markttransparenzstelle ein, an die die Tankstellenbetreiber Preisänderungen melden<br />

müssen. Die Umsetzung sollte bis Anfang 2013 erledigt sein, im ersten Halbjahr 2013 dürfte die Stelle geschaffen<br />

werden.<br />

Führerscheine – Verfallsdatum<br />

Ab dem 19. Januar 2013 erden Führerscheine nur noch auf die Dauer von 15 Jahren ausgestellt. Noch sind aber<br />

keine neue Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung geplant im Falle des Verfalls. Für alte Führerscheine gilt eine<br />

Übergangsfrist bis 2033, soweit nicht ein neuer Führerschein beantragt wird.<br />

GEZ wird zu Rundfunkbeitrag<br />

Grund dafür ist eine Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2013. Die Höhe<br />

des künftigen Rundfunkbeitrags bemisst sich an der Zahl der Betriebsstätten und Beschäftigten sowie den<br />

betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen eines Unternehmens.<br />

Veranstaltungshinweis: 17. Januar 2013, <strong>IHK</strong> Offenbach am Main, Recht am Morgen „Der neue Rundfunkbeitrag ist<br />

da!“<br />

http://www.offenbach.ihk.de/veranstaltungen/details/veranstaltung/recht-am-morgen-der-neue-rundfunkbeitrag-istda/?no_cache=1&cHash=2483d199a82b042c307b56156a766870<br />

Kommunen werden bei Grundsicherung stärker entlastet<br />

Der Bund beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung. Der Anteil, den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 erstattet<br />

der Bund die Ausgaben komplett, § 46a SGB XII. Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom<br />

20.12.2012, BGBl. I S. 2783<br />

Schornsteinfeger-Monopol fällt weg<br />

Nach vierjähriger Übergangszeit entfällt das Monopol der Schornsteinfeger zu Jahresbeginn 2013 ganz. Künftig<br />

können sich auch Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig<br />

machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen. Haus- und Wohnungseigentümer können damit ab


2013 grundsätzlich wählen, welchen Schornsteinfeger oder welche Firma sie beauftragen, ihren Kamin zu kehren,<br />

zu warten und den Schadstoffausstoß zu messen.<br />

2013 – Internationales Wasserjahr<br />

Das Jahr 2013 ist von den Vereinten Nationen weltweit zum „Internationalen Jahr der Zusammenarbeit zum<br />

Wasser“ ausgerufen worden. Der Weltwassertag wird am 22. März 2013 sein.<br />

http://www.watercooperation2013.org/<br />

2013 - Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger<br />

Das Europäische Jahr ist ein Instrument der EU, um die europäische Bevölkerung für ein bestimmtes Thema zu<br />

sensibilisieren.<br />

http://europa.eu/citizens-2013/de/home<br />

<strong>IHK</strong>-Jahresthema 2013 – Infrastruktur<br />

http://wegefuermorgen.de/ihk-jahresthema-2013/<br />

Offenbach/Main, den 3. Januar 2013<br />

II/MG

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