Rechtliche Ãnderungen IHK OF
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Ausgewählte Änderungen ab 2013 – Steuern, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht<br />
und sonstige Änderungen<br />
Steuern<br />
Steuerfreies Existenzminimum<br />
Der steuerliche Grundfreibetrag soll zum 1.1.2013 erhöht werden auf 8.130,00 Euro. Bisher lag der Betrag bei<br />
8.004,00 Euro. Noch ist die vom Vermittlungsausschuss beschlossene Regelung nicht vom Bundestag bestätigt<br />
worden, dies soll aber im Januar 2013 geschehen.<br />
ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
Nach zweimaliger Verschiebung wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Für die Steuer relevante<br />
Hinweise können Arbeitgeber künftig von einer Datenbank der Finanzverwaltung abrufen. Für Arbeitnehmer heißt<br />
das aber, dass sie dafür sorgen müssen, dass die richtigen Daten gespeichert sind.<br />
Weitergehende Hinweise (<strong>IHK</strong> Offenbach und BMF-Schreiben vom 19.12.2012, BStBl. I S. 1258):<br />
http://www.offenbach.ihk.de/aktuelles/detail-ansicht/browse/1/artikel/elstam-startet-sind-sie-fuer-den-abrufvorbereitet/?tx_ttnews[backPid]=25&cHash=b19cb509e0aa25b5d5cb8b643482e45c<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-12-<br />
19-ELStAM-startschreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1<br />
e-Bilanz/ Taxonomie<br />
Am 16. Dezember 2010 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen das Anwendungsschreiben zur<br />
Pilotphase zur E-Bilanz. Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist erstmals für<br />
Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem<br />
Datensatz zu übermitteln.<br />
Betriebsprüfung – Einordnung in Größenklassen<br />
Ab 1. Januar 2013 gelten nach § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) für die Größenklassen (Groß-, Mittel- und<br />
Kleinbetriebe) neue Abgrenzungsmerkmale. So gilt ein Handelsbetrieb zum Beispiel als „Mittelbetrieb“, wenn die<br />
Umsätze über 900.000 € oder der steuerliche Gewinn über 56.000 € liegt (bisher: 840.000 € bzw. 53.000 €).<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspru<br />
efung/2012-06-22-einordnung-in-groessenklassen-2013.html<br />
Unternehmensbesteuerung – Verlustrücktrag<br />
Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf geeinigt, dass der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag von 511.500 €<br />
auf 1.000.000 € angehoben wird. Die Regelung muss noch abschließend vom Bundestag verabschiedet werden.<br />
Umsatzsteuer – zusammenfassende Meldung<br />
Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung sieht nach § 6 Absatz 1 vor, dass ab dem 1. Januar 2013 auch die<br />
Zusammenfassenden Meldungen obligatorisch authentifiziert zu übermitteln sind. Eine elektronische Übermittlung<br />
über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung steht nicht mehr zur Verfügung.<br />
http://www.bzst.de/DE/Home/NEWS/20121130_ZM_Registrierung_Artikel.html;jsessionid=243593F3C3BD5EC35A<br />
C952B7171EFCFF
Sachbezugswerte - Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />
Für das Kalenderjahr 2013 sind die Werte für die Sachbezüge für Verpflegung leicht angehoben worden: Der<br />
monatliche Sachbezugswert für freie Verpflegung beträgt 224 Euro (Frühstück 48 €, Mittagessen 88 € und<br />
Abendessen 88 €), statt bisher 219 Euro (Frühstück 47 €, Mittagessen 86 € und Abendessen 86 €). Die einzelne<br />
Mahlzeit wird jetzt mit 1,60 € (= Frühstück) und 2,93 € statt bisher 2,87 € bewertet.<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-12-<br />
20-mahlzeiten-arbeitnehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=1<br />
Energiesteuern – Neuregelung des Spitzenausgleiches<br />
Der Spitzenausgleich ist geregelt in den §§ 55 Energiesteuergesetz und 10 Stromsteuergesetz. Die Entlastungen<br />
sollen auf energieintensive Unternehmen beschränkt sein, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die bisherigen<br />
Regelungen sind Ende 2012 ausgelaufen.<br />
Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerentlastung sind einmal der Nachweis, dass das Unternehmen ein<br />
Energiemanagementsystem betreibt, das den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 oder den Anforderungen an<br />
ein Umweltmanagementsystem nach EMAS entspricht bzw. für kleine und mittlere Unternehmen ein System, das<br />
den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entspricht, und daneben die Feststellung, dass mindestens der für das<br />
jeweilige Antragsjahr vorgesehene Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde, zum Beispiel<br />
Bezugsjahr 2013, Antragsjahr 2015, Zielwert 1,3 %.<br />
Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) – Steuersätze werden nicht erhöht<br />
Der Steuer, die im Jahr 2012 gegenüber dem Jahr 2011 leicht gesenkt worden war, bleibt im Jahr 2013 auf dem<br />
Niveau des Jahres 2012. Auf eine Anhebung wurde verzichtet.<br />
Reisekosten und Reisekostenvergütung bei Auslandsreisen<br />
Die aktuelle Übersicht mit den ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen<br />
und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen hat das Bundesministerium für<br />
Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 17. Dezember 2012 bekannt gemacht:<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2012-12-<br />
17-umzugskosten.html<br />
Bewertungsgesetz – Vervielfältiger für Bewertungsstichtag ab 1. Januar 2013<br />
Mit Schreiben vom 26. Oktober 2012 hat das Bundesministerium für Finanzen die Vervielfältiger nach § 14 Absatz 1<br />
Satz 4 Bewertungsgesetz zur Berechnung des Kapitalwertes lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt<br />
gegeben. Die Vervielfältiger richten sich nach der durchschnittlichen Lebenserwartung, zu entnehmen der aktuellen<br />
Sterbetafel.<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkung<br />
steuerrecht/2012-10-26-lebensl%C3%A4ngliche-Nutzungen-und-Leistungen.html<br />
Bewertungsgesetz – Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren<br />
Mit Schreiben vom 2. Januar 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen den Basiszins für das vereinfachte<br />
Ertragswertverfahren bekannt gegeben, den die Bundesbank anhand von Zinsstrukturdaten ermittelt hat. Der Zins<br />
nach § 203 Absatz 2 Bewertungsgesetz beträgt 2,04 Prozent.<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkung<br />
steuerrecht/2013-01-02-Ertragswertverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4<br />
Grunderwerbsteuer in Hessen erhöht<br />
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke<br />
beziehen, beträgt ab 2013 fünf Prozent (bisher 3,5 Prozent). GVBl. I 2012 S. 457
Steuerklassenwahl 2013<br />
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 27. November 2013 das Merkblatt zur<br />
Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, bekannt gemacht.<br />
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_<br />
Schreiben_Allgemeines/2012-11-27-merkblatt-steuerklassenwahl-2013.html<br />
Rentenbesteuerung<br />
Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch 2013 zu steuerlichen Änderungen. Bei der<br />
Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 64 auf 66 Prozent. Dies gilt für alle Neurentner<br />
des Jahres 2013.<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Verzugszinssatz<br />
Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt ab 1. Januar 2013 bei – 0,13%, gegenüber 0,12 % im zweiten Halbjahr 2012.<br />
Der Verzugszinssatz liegt damit bei 4,87 % bzw. 7,87 % (Unternehmensbereich), vgl. § 288 BGB.<br />
Zwangsvollstreckung – Vermögensauskunft und neue Aufgaben für die Gerichtsvollzieher<br />
Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung aus dem Jahre 2009 ist zum 1.1.2013 in<br />
Kraft getreten. Ziel ist es, dass Gläubiger leichter, schneller und einfacher an Informationen über die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Schuldners gelangen. So gibt es jetzt auch in Hessen ein zentrales Vollstreckungsgericht in<br />
Hünfeld. Der Gerichtsvollzieher darf den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Dazu kann er bei der<br />
Meldebehörde nachfragen oder unter bestimmten Voraussetzungen (Geldforderung mindestens 500,00 €) auch bei<br />
den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder auch bei der BaFin, um in<br />
Erfahrung zu bringen, welche Konten der Schuldner hat. Als Gläubiger erhält man dabei auch die Auskunft, ob es<br />
sich um ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) handelt. Wichtig ist in all diesen Fällen das Geburtsdatum des<br />
Schuldners. Soweit bei bestimmten Registern nachgefragt wird, ist der Schuldner innerhalb von vier Wochen<br />
darüber zu informieren.<br />
Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein (Zahlungsfrist<br />
einräumen; Ratenzahlungsvereinbarung).<br />
Eine Vermögensauskunft (§ 802c Zivilprozessordnung – neue Bezeichnung für die eidesstattliche Versicherung) ist<br />
auf Antrag auch schon vor einem Vollstreckungsauftrag möglich. Der Gläubiger soll sich vorab ein Bild machen<br />
können von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners. Das Vermögensverzeichnis in elektronischer Form<br />
wird vom Gerichtsvollzieher nach den Angaben des Schuldners erstellt und an das zuständige Gericht übermittelt.<br />
Kosten für die Abnahme einer Vermögensauskunft 25,00 €.<br />
Finanzanlagenvermittler – Zuständig der <strong>IHK</strong>s für Sachkundeprüfung und Registrierung, in Hessen auch für<br />
das Erlaubnisverfahren<br />
Änderung der Gewerbeordnung durch Artikel 5 des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und<br />
Vermögensanlagegesetzes vom 6.12.2011, BGBl. I S. 2481, 2493<br />
- Der Anlageberater in § 34c GewO wird gestrichen. Die Nummern 2 und 3 in § 34c Absatz 1 GewO werden<br />
aufgehoben.<br />
- Das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für die Finanzanlagenvermittler wird neu in § 34f GewO geregelt.<br />
In § 34f Absatz 2 Nr. 4 ist sinngemäß geregelt, dass der Finanzanlagenvermittler grundsätzlich den Nachweis führen<br />
muss, dass er eine vor einer <strong>IHK</strong> abgelegte Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat. Aber es gibt großzügige<br />
Übergangsfristen: Wer seit 1.1.2006 ununterbrochen tätig ist als Anlageberater, gilt als „alter Hase“ und benötigt
überhaupt keine Sachkundeprüfung. Wer am 1.1.2013 eine Erlaubnis noch nach bisherigem Recht nach § 34c<br />
GewO hat, hat Zeit bis zum 1.1.2015, diesen Sachkundenachweis zu erbringen, § 157 Absätze 2 und 3 GewO.<br />
- Die Gewerbetreibenden müssen sich entsprechend dem Umfang ihrer Erlaubnis auch in das Register nach § 11a<br />
Absatz 1 GewO eintragen lassen (= Vermittlerregister). § 11a GewO ist inhaltlich angepasst worden.<br />
Fernbusverkehr liberalisiert<br />
Ab Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren (Personenfernverkehr) –<br />
vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer entfernt liegen und kein Schienenpersonenverkehr mit einer<br />
Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird, § 42a Personenbeförderungsgesetz. Vgl. BGBl. 2012 I S. 2598<br />
Freihafen Hamburg aufgelöst<br />
Der Hamburger Freihafen wird zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Im gesamten Hamburger Hafen gelten dann nur<br />
noch die Regeln für Seezollhäfen in der EU. Waren, die in die EU eingeführt werden, sind damit zum Beispiel<br />
unmittelbar nach Ankunft im Hafen einer zollrechtlichen Behandlung zuzuführen. Waren aus Drittstaaten können nur<br />
noch unter zollamtlicher Überwachung im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung oder einem Zolllager gelagert<br />
werden. Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg” vom 24. Januar 2011 (BGBl. I S. 50)<br />
Ausflaggungsgenehmigung von Schiffen<br />
Das Flaggenrechtsgesetz sieht vor, dass die Ausflaggungsgenehmigung befristet auf zwei Jahre nur noch dann<br />
erteilt wird, wenn der begünstigte Reeder dafür einen Ausgleich leistet, entweder in Form einer Ablösezahlung oder<br />
durch die Erhaltung von Ausbildungsplätzen, § 7 Flaggenrechtsgesetz. Über entsprechende<br />
Bestandsschutzregelungen dürften die Regelungen erst ab dem Jahr 2015 Bedeutung erlangen. Änderung durch<br />
Art. 1 Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung vom 20.12.2012, BGBl. I S.<br />
2792<br />
Offenen Immobilienfonds – längere Haltefristen<br />
Für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2013 erfolgen, kann der Anleger zwölf Monate nach Kauf mit einer<br />
zwölfmonatigen Frist kündigen, das heißt, es gilt eine grundsätzliche Mindesthaltefrist von 24 Monaten. Es gibt<br />
jedoch Transaktions-Freibeträge, die eine jederzeitige Rückgabe von Anteilen in offenen Immobilienfonds in Höhe<br />
von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr ermöglichen. Die Regelungen sind Teil des Anlegerschutzgesetzes von 2011.<br />
Energiewende – Umlagen (EEG-, § 19- und KWK-Umlage) steigen<br />
KWK-Umlage: Bis 100 MWh beträgt die Umlage 0,126 Cent/kWh, ab 100 MWh 0,06 Cent.<br />
EEG-Umlage - Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die<br />
Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde<br />
Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten: Umlage erhöht sich auf 5,277 Cent/kWh<br />
(2012: 3,592 Cent/kWh)<br />
Umlage nach § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung: Umlage beträgt 0,329 Cent/kWh für Letztverbraucher bis<br />
zu einer Entnahme von 100.00 kWh<br />
Informationen zu allen Umlagen siehe http://www.eeg-kwk.net/de/EEG-Umlage.htm<br />
EU-Emissionshandel – Prüf- und Sachverständigenordnung in Kraft getreten<br />
Die EU-Verordnung (Nr. 600/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012, ABl. L 181/1), die unmittelbar gilt und nicht in<br />
nationales Recht umgesetzt werden muss, regelt die Prüfung von Berichten, die gemäß der Richtlinie 2003/87/EG<br />
vorgelegt werden, sowie die Akkreditierung und die Überwachung von Prüfstellen. Die Richtlinie 2003/87/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit<br />
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates soll zu
erheblichen Emissionsverringerungen beitragen, um die Auswirkungen dieser Emissionen auf das Klima zu<br />
reduzieren.<br />
Künstlersozialabgabe<br />
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2013 beträgt 4,1 Prozent (2012: 3,9 %).<br />
vgl. VO vom 29. August 2012, BGBl. I S. 1865<br />
Pensionssicherungsverein aG - Beitragssatz<br />
Der Beitragssatz ist im November 2012 für das Jahr 2012 festgelegt worden auf 3,0 Promille (Vorjahr 1,9 Promille).<br />
Über eine Vorauszahlung für das Jahr 2013 wird im ersten Halbjahr 2013 entschieden. Aus dem Jahr 2009 gibt es<br />
noch den bis 2013 umgelegten Beitragssatz von 1,5 Promille.<br />
Geldwäsche – Einbeziehung des Online-Glücksspieles<br />
Die Änderung des Gesetzes soll Zahlungsströme bei entsprechenden Online-Portalen transparenter machen und<br />
die Identifizierung der Spieler erleichtern. Neben diversen Maßnahmen bedeutet dies auch, dass Pre-Paid Karten,<br />
Bargeld-Einzahlungen und E-Geld im Online-Glücksspielbereich zukünftig untersagt werden. Der Bundesrat forderte<br />
die Regierung zudem auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Geldwäschegesetzes die Zuständigkeit für die<br />
Durchführung des Gesetzes auf Bundesebene zu überführen. Derzeit sind dafür die einzelnen Bundesländer<br />
zuständig.<br />
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz – MicrobilG<br />
In Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/6/EU gibt es einige Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften ( Definition<br />
in § 267a HGB: zwei der folgenden drei Kriterien dürfen nicht überschritten sein: 350.000 Euro Bilanzsumme nach<br />
Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages - § 268 Absatz 3 HGB; 700.000 Euro Umsatzerlöse in<br />
den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer). So kann die Gewinnund<br />
Verlustrechnung anders dargestellt werden, § 275 Absatz 5 HGB. Erleichterungen gibt es auch bei den sich aus<br />
§ 325 HGB ergebenden Pflichten in Sachen Bekanntmachung. BGBl. I S. 2751<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherungs-Rechengrößen-VO 2013, BGBl. I S. 2361)<br />
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt in den alten Bundesländern um 2.400,00 Euro auf 69.600,00 Euro<br />
(= monatlich 5.800 Euro).<br />
Die neue Beitragsbemessungsgrenze liegt bei monatlich 3937,50 Euro (2012: 3825 Euro), jährlich also bei 47.250<br />
Euro, § 6 Absatz 7 SGB V.<br />
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze von 4237,50 Euro auf<br />
4350,00 Euro (= jährlich 52.200 Euro), § 6 Absatz 6 SGB V.<br />
Rentenversicherung – Beitragssatz sinkt<br />
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt auf 18,9 Prozent (bisher 19,6 Prozent),<br />
Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 2795.<br />
Krankenversicherung – Beitragssatz stabil<br />
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent, § 241 SGB V. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent (15,5 –<br />
0,9 = 14,6 :2 = 7,3), der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent (15,5 – 7,3 = 8,2), § 249 Absatz 1 SGB V.
Pflegeversicherung – Beitragssatz steigt<br />
Der Beitragsatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozent von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent. Verbessert<br />
wurden die Leistungen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen.<br />
Arbeitslosenversicherung – Beitrag stabil<br />
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt weiter bei 3,0 Prozent, § 341 Absatz 2 SGB III.<br />
Insolvenzgeld – Umlagesatz steigt<br />
Umlagesatz für das Jahr 2013 beträgt 0,15 %, statt bisher 0,04 % im Jahr 2012, § 360 SGB III, geändert durch Art. 2<br />
des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, BGBl. 2012 I S. 2447.<br />
Kurzarbeitergeld – Bezugsfrist verlängert<br />
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist wieder auf 12 Monate verlängert worden. Dies gilt für Arbeitnehmer, die bis<br />
zum 31.12.2013 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erworben haben. VO vom 7.12.2012, BGBl. 2012 I S. 2570.<br />
Mini-Jobs<br />
Die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber steigen. Minijobber könne nun 450,00 Euro statt 400,00 Euro<br />
steuerfrei verdienen. Für Midijobber liegt die Grenze nun bei 850,00 Euro.<br />
Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist<br />
geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Was die Rentenversicherungspflicht betrifft, so gibt es eine Wechsel von opt-in zu opt-out, d.h., ab 1. Januar 2013<br />
besteht grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, den Minijobbern wird aber ein Befreiungsrecht eingeräumt<br />
(„Opt-out“). Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird auf 175,00 Euro angehoben. Eine Reihe von Übergangs- und<br />
Bestandsregelungen sind zu beachten.<br />
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, BGBl. 2012 I S. 2474 ff<br />
Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker<br />
Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für<br />
die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro<br />
(2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.<br />
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin<br />
11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung<br />
gilt bis zum 31. Oktober 2013.<br />
Grundsicherung – neue Regelsätze<br />
Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein<br />
alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.<br />
Praxisgebühr abgeschafft<br />
Die Praxisgebühr entfällt ab sofort, § 28 Absatz 4 SGB V wird aufgehoben. Zur Kompensation der Mehrausgaben,<br />
die den Krankenkassen entstehen, werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds Mittel aus der Liquiditätsreserve<br />
zugeführt, § 271 Absatz 2 SGB V. Geregelt wurde dies als Zusatz zum Gesetz zur Regelung des<br />
Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, BGBl. I S. 2789.
Sonstiges<br />
Arbeitsamtsbezirke neu strukturiert<br />
Der Arbeitsamtsbezirk der Agentur für Arbeit in Ofenbach umfasst jetzt den gesamten Kreis Offenbach und die Stadt<br />
Offenbach. Die Außenstelle Langen mit dem Westkreis und die Stadt Neu-Isenburg, die bisher direkt der Agentur für<br />
Arbeit in Frankfurt zugehörig war, werden jetzt von Offenbach aus betreut. Damit decken sich auch die örtlichen<br />
Zuständigkeiten von Agentur für Arbeit Offenbach und <strong>IHK</strong> Offenbach.<br />
HessenTrade & Invest GmbH, Wiesbaden<br />
Die vorgenannte Tochtergesellschaft der HA Hessen Agentur GmbH soll sich mit den Schwerpunktbereichen<br />
Standortmarketing, Außenwirtschaft und internationale Kooperationen sowie Technologie und Innovation<br />
beschäftigen.<br />
Briefporto erhöht sich in einigen Bereichen<br />
Das Porto für einen Standardbrief national steigt von 0,55 € auf 0,58 €, für den Maxibrief national von 2,20 auf 2,40<br />
€. Das Produkt „Infobrief“ wird eingestellt, ebenso die Formate „Büchersendung“ Standard und Kompakt. Weitere<br />
Änderungen siehe http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1024681<br />
Benzinpreise - Markttransparenzstelle<br />
Das Kartellamt richtet eine Markttransparenzstelle ein, an die die Tankstellenbetreiber Preisänderungen melden<br />
müssen. Die Umsetzung sollte bis Anfang 2013 erledigt sein, im ersten Halbjahr 2013 dürfte die Stelle geschaffen<br />
werden.<br />
Führerscheine – Verfallsdatum<br />
Ab dem 19. Januar 2013 erden Führerscheine nur noch auf die Dauer von 15 Jahren ausgestellt. Noch sind aber<br />
keine neue Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung geplant im Falle des Verfalls. Für alte Führerscheine gilt eine<br />
Übergangsfrist bis 2033, soweit nicht ein neuer Führerschein beantragt wird.<br />
GEZ wird zu Rundfunkbeitrag<br />
Grund dafür ist eine Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum 1. Januar 2013. Die Höhe<br />
des künftigen Rundfunkbeitrags bemisst sich an der Zahl der Betriebsstätten und Beschäftigten sowie den<br />
betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen eines Unternehmens.<br />
Veranstaltungshinweis: 17. Januar 2013, <strong>IHK</strong> Offenbach am Main, Recht am Morgen „Der neue Rundfunkbeitrag ist<br />
da!“<br />
http://www.offenbach.ihk.de/veranstaltungen/details/veranstaltung/recht-am-morgen-der-neue-rundfunkbeitrag-istda/?no_cache=1&cHash=2483d199a82b042c307b56156a766870<br />
Kommunen werden bei Grundsicherung stärker entlastet<br />
Der Bund beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung. Der Anteil, den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 erstattet<br />
der Bund die Ausgaben komplett, § 46a SGB XII. Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom<br />
20.12.2012, BGBl. I S. 2783<br />
Schornsteinfeger-Monopol fällt weg<br />
Nach vierjähriger Übergangszeit entfällt das Monopol der Schornsteinfeger zu Jahresbeginn 2013 ganz. Künftig<br />
können sich auch Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig<br />
machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen. Haus- und Wohnungseigentümer können damit ab
2013 grundsätzlich wählen, welchen Schornsteinfeger oder welche Firma sie beauftragen, ihren Kamin zu kehren,<br />
zu warten und den Schadstoffausstoß zu messen.<br />
2013 – Internationales Wasserjahr<br />
Das Jahr 2013 ist von den Vereinten Nationen weltweit zum „Internationalen Jahr der Zusammenarbeit zum<br />
Wasser“ ausgerufen worden. Der Weltwassertag wird am 22. März 2013 sein.<br />
http://www.watercooperation2013.org/<br />
2013 - Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger<br />
Das Europäische Jahr ist ein Instrument der EU, um die europäische Bevölkerung für ein bestimmtes Thema zu<br />
sensibilisieren.<br />
http://europa.eu/citizens-2013/de/home<br />
<strong>IHK</strong>-Jahresthema 2013 – Infrastruktur<br />
http://wegefuermorgen.de/ihk-jahresthema-2013/<br />
Offenbach/Main, den 3. Januar 2013<br />
II/MG