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Rechtliche Änderungen IHK OF

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Pflegeversicherung – Beitragssatz steigt<br />

Der Beitragsatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozent von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent. Verbessert<br />

wurden die Leistungen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen.<br />

Arbeitslosenversicherung – Beitrag stabil<br />

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt weiter bei 3,0 Prozent, § 341 Absatz 2 SGB III.<br />

Insolvenzgeld – Umlagesatz steigt<br />

Umlagesatz für das Jahr 2013 beträgt 0,15 %, statt bisher 0,04 % im Jahr 2012, § 360 SGB III, geändert durch Art. 2<br />

des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, BGBl. 2012 I S. 2447.<br />

Kurzarbeitergeld – Bezugsfrist verlängert<br />

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist wieder auf 12 Monate verlängert worden. Dies gilt für Arbeitnehmer, die bis<br />

zum 31.12.2013 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erworben haben. VO vom 7.12.2012, BGBl. 2012 I S. 2570.<br />

Mini-Jobs<br />

Die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber steigen. Minijobber könne nun 450,00 Euro statt 400,00 Euro<br />

steuerfrei verdienen. Für Midijobber liegt die Grenze nun bei 850,00 Euro.<br />

Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist<br />

geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.<br />

Was die Rentenversicherungspflicht betrifft, so gibt es eine Wechsel von opt-in zu opt-out, d.h., ab 1. Januar 2013<br />

besteht grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, den Minijobbern wird aber ein Befreiungsrecht eingeräumt<br />

(„Opt-out“). Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird auf 175,00 Euro angehoben. Eine Reihe von Übergangs- und<br />

Bestandsregelungen sind zu beachten.<br />

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, BGBl. 2012 I S. 2474 ff<br />

Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker<br />

Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für<br />

die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro<br />

(2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.<br />

Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin<br />

11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung<br />

gilt bis zum 31. Oktober 2013.<br />

Grundsicherung – neue Regelsätze<br />

Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein<br />

alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.<br />

Praxisgebühr abgeschafft<br />

Die Praxisgebühr entfällt ab sofort, § 28 Absatz 4 SGB V wird aufgehoben. Zur Kompensation der Mehrausgaben,<br />

die den Krankenkassen entstehen, werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds Mittel aus der Liquiditätsreserve<br />

zugeführt, § 271 Absatz 2 SGB V. Geregelt wurde dies als Zusatz zum Gesetz zur Regelung des<br />

Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, BGBl. I S. 2789.

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