Rechtliche Ãnderungen IHK OF
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Pflegeversicherung – Beitragssatz steigt<br />
Der Beitragsatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 Prozent von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent. Verbessert<br />
wurden die Leistungen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen.<br />
Arbeitslosenversicherung – Beitrag stabil<br />
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt weiter bei 3,0 Prozent, § 341 Absatz 2 SGB III.<br />
Insolvenzgeld – Umlagesatz steigt<br />
Umlagesatz für das Jahr 2013 beträgt 0,15 %, statt bisher 0,04 % im Jahr 2012, § 360 SGB III, geändert durch Art. 2<br />
des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, BGBl. 2012 I S. 2447.<br />
Kurzarbeitergeld – Bezugsfrist verlängert<br />
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist wieder auf 12 Monate verlängert worden. Dies gilt für Arbeitnehmer, die bis<br />
zum 31.12.2013 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erworben haben. VO vom 7.12.2012, BGBl. 2012 I S. 2570.<br />
Mini-Jobs<br />
Die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber steigen. Minijobber könne nun 450,00 Euro statt 400,00 Euro<br />
steuerfrei verdienen. Für Midijobber liegt die Grenze nun bei 850,00 Euro.<br />
Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist<br />
geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Was die Rentenversicherungspflicht betrifft, so gibt es eine Wechsel von opt-in zu opt-out, d.h., ab 1. Januar 2013<br />
besteht grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, den Minijobbern wird aber ein Befreiungsrecht eingeräumt<br />
(„Opt-out“). Mindestbeitragsbemessungsgrenze wird auf 175,00 Euro angehoben. Eine Reihe von Übergangs- und<br />
Bestandsregelungen sind zu beachten.<br />
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, BGBl. 2012 I S. 2474 ff<br />
Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker<br />
Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für<br />
die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro<br />
(2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.<br />
Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin<br />
11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung<br />
gilt bis zum 31. Oktober 2013.<br />
Grundsicherung – neue Regelsätze<br />
Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein<br />
alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.<br />
Praxisgebühr abgeschafft<br />
Die Praxisgebühr entfällt ab sofort, § 28 Absatz 4 SGB V wird aufgehoben. Zur Kompensation der Mehrausgaben,<br />
die den Krankenkassen entstehen, werden den Einnahmen des Gesundheitsfonds Mittel aus der Liquiditätsreserve<br />
zugeführt, § 271 Absatz 2 SGB V. Geregelt wurde dies als Zusatz zum Gesetz zur Regelung des<br />
Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, BGBl. I S. 2789.