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Erläuterungen zur Zukunftsvorsorge der Generali Versicherung AG

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Rücktritt gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz:<br />

Ist <strong>der</strong> <strong>Versicherung</strong>snehmer Verbraucher und wurde <strong>der</strong> Vertrag<br />

ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (bspw. per Email,<br />

Internet, Telefax, Briefpost...) abgeschlossen kann er binnen 2<br />

Wochen ab Zugang <strong>der</strong> Polizze und <strong>der</strong> <strong>Versicherung</strong>sbedingungen,<br />

bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen ab Zugang <strong>der</strong><br />

Polizze und <strong>der</strong> <strong>Versicherung</strong>sbedingungen vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten.<br />

Die Rücktrittserklärung hat entwe<strong>der</strong> schriftlich o<strong>der</strong> auf<br />

einem an<strong>der</strong>en, dem Empfänger <strong>zur</strong> Verfügung stehenden und<br />

zugänglichen dauerhaften Datenträger zu erfolgen; die Rücktrittserklärung<br />

ist rechtzeitig wenn sie vor Ablauf <strong>der</strong> Frist abgesendet<br />

wurde und uns tatsächlich zugeht.<br />

Welche Regelungen gelten bezüglich Kündigung und<br />

Rückkauf?<br />

Sie können nach Ablauf <strong>der</strong> gesetzlichen Mindestbindefrist den<br />

Vertrag durch Erklärung in geschriebener Form kündigen (Rückkauf).<br />

Der Rückkaufswert entspricht nicht <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> bezahlten<br />

Prämien und zieht die Konsequenzen <strong>der</strong> nicht widmungsgemäßen<br />

Verwendung (EStG § 108i (1) 1.) nach sich. Der<br />

Rückkaufswert wird wegen des vereinbarten <strong>Versicherung</strong>sschutzes,<br />

<strong>der</strong> <strong>Versicherung</strong>ssteuer für den Risikoanteil sowie <strong>der</strong><br />

angefallenen Abschluss- und Verwaltungskosten nach tariflichen<br />

Grundsätzen berechnet.<br />

Was bietet Ihnen die fondsgebundene <strong>Zukunftsvorsorge</strong>?<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> bieten wir Ihnen <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

unter unmittelbarer Beteiligung an <strong>der</strong> Wertentwicklung eines<br />

o<strong>der</strong> mehrerer Son<strong>der</strong>vermögen, auch Anlagestöcke genannt.<br />

An<strong>der</strong>s als in <strong>der</strong> klassischen Lebensversicherung legen wir diese<br />

Anlagestöcke überwiegend in Investmentfonds an, die wie<strong>der</strong> in<br />

Wertpapiere investieren. Die Leistungen im Erlebensfall hängen<br />

von <strong>der</strong> Entwicklung dieser Son<strong>der</strong>vermögen ab. Sie haben die<br />

Chance, im Falle von Kurssteigerungen <strong>der</strong> Wertpapiere einen<br />

Zuwachs zu erzielen, tragen aber gleichzeitig das Risiko <strong>der</strong><br />

Wertmin<strong>der</strong>ung im Falle von Kursrückgängen. Bei Wertpapieren<br />

in Fremdwährung unterliegen darüber hinaus auch die Währungskurse<br />

Schwankungen, die den Wert <strong>der</strong> Anlage beeinflussen<br />

können. Im Falle <strong>der</strong> Verrentung des Kapitals und bei Inanspruchnahme<br />

einer Kapitalauszahlung zum Vertragsablauf<br />

besteht eine Kapitalgarantie auf die Summe <strong>der</strong> einbezahlten<br />

<strong>Zukunftsvorsorge</strong>prämien (exkl. Prämienanteile für den<br />

Ablebensschutz) und För<strong>der</strong>ungen.<br />

Wie verwenden wir Ihre Prämie?<br />

Die investierten Prämien (einbezahlte Prämie abzgl. Risikoprämie,<br />

Abschluss- und Verwaltungskosten) werden dem<br />

Son<strong>der</strong>vermögen zugeführt, d. h. wir legen diese in Anlagestöcken<br />

an. Die detaillierte Kostenaufstellung finden Sie nachstehend<br />

sowie in den <strong>Versicherung</strong>sbedingungen. Die Veranlagung<br />

erfolgt ausschließlich in <strong>Generali</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong>fonds.<br />

Der jeweilige Fonds veranlagt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />

(§ 108h (1) Z2 c) EStG 1988) zu einem Mindestanteil in<br />

Aktien. Der enthaltene Aktienanteil wird entsprechend den<br />

gesetzlichen Bestimmungen überwiegend (mind. 60 %) in Aktien<br />

die an einer in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftraumes<br />

gelegenen Börse erstzugelassen sind und in Österreich<br />

öffentlich angeboten werden, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Börsenkapitalisierung<br />

<strong>der</strong> in diesem Mitgliedsstaat erstzugelassenen Aktien 40<br />

% des Bruttoinlandsproduktes dieses Mitgliedsstaates nicht<br />

übersteigen darf, investiert. Für den verbleibenden Aktienanteil ist<br />

eine internationale Veranlagung möglich.<br />

Bei Vertragsbeginn investieren wir zunächst in einen bestehenden<br />

Fonds, dessen Laufzeitende am nächsten zum vereinbarten<br />

Vertragsende liegt. Zum Ablauf dieser Erstveranlagung übertragen<br />

wir das vorhandene Vermögen in einen Folgefonds, <strong>der</strong><br />

die längst mögliche Laufzeit innerhalb <strong>der</strong> Restvertragslaufzeit<br />

ermöglicht. Derartige Übertragungen führen wir bis zum Vertragsende<br />

fort. In Abhängigkeit von <strong>der</strong> aktuellen Kapitalmarktsituation<br />

werden in <strong>der</strong> Veranlagung Absicherungsinstrumente eingesetzt.<br />

Dadurch kann eine ungünstige Entwicklung <strong>der</strong> Aktienkurse<br />

abgefe<strong>der</strong>t werden. Im Falle des Einsatzes dieser Absicherungsinstrumente<br />

kann es dazu kommen, dass Teile <strong>der</strong> Veranlagung<br />

in Aktien über längere Zeiträume hinweg nicht an <strong>der</strong> Entwicklung<br />

des Marktes partizipieren. Im ersten Quartal des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

das <strong>der</strong> Vollendung Ihres 50. Lebensjahres folgt, erfolgt eine<br />

Übertragung des vorhandenen Fondsvermögens in den Fonds<br />

mit niedrigerer Aktienquote gemäß § 108h (1) Z 2c, 2. Teilstrich EStG<br />

(Lebenszyklusmodell). Für den Fall, dass sich die gesetzlichen o<strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so än<strong>der</strong>n, dass die<br />

Veranlagung in Fonds nicht mehr möglich ist, werden wir unter<br />

Wahrung Ihrer Interessen, eine an<strong>der</strong>e zu diesem Zeitpunkt mögliche<br />

Veranlagungsform auswählen. Bewertungsstichtag ist <strong>der</strong> letzte<br />

Börsentag des Vormonats.<br />

Wird <strong>der</strong> Investmentfonds gekündigt o<strong>der</strong> wird die Ausgabe von<br />

Anteilen eingestellt, werden wir unter Wahrung Ihrer Interessen einen<br />

Ersatzfonds für Sie auswählen. Die Höhe <strong>der</strong> Prämie wird dadurch<br />

nicht verän<strong>der</strong>t<br />

.<br />

Die <strong>Generali</strong> Holding Vienna <strong>AG</strong>, Wien, erbringt im Zusammenhang<br />

mit Investmentfondsanteilen, die den gegenständlichen<br />

<strong>Versicherung</strong>sverträgen <strong>der</strong> <strong>Generali</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong> zugrunde<br />

liegen, verschiedene Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e beim Erwerb<br />

dieser Investmentfondsanteile sowie bei Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong>en<br />

Bestand. Als Vergütung hierfür erhält <strong>Generali</strong> Holding Vienna <strong>AG</strong><br />

einen marktüblichen Anteil an <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

dem jeweiligen Fonds angelasteten Verwaltungsgebühr (im Sinne von<br />

§ 59 InvFG 2011); dieser Anteil beträgt (Stand: September 2013)<br />

jährlich bis zu 0,60 % <strong>der</strong> in den Fonds investierten Prämie.<br />

Die <strong>der</strong> <strong>Generali</strong> Holding Vienna <strong>AG</strong> zufließenden Vergütungen<br />

werden vor allem dazu verwendet, die Qualität <strong>der</strong><br />

<strong>Versicherung</strong>sprodukte <strong>der</strong> <strong>Generali</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong> im Hinblick auf<br />

die zugrunde liegende Fondsveranlagung zu sichern bzw. zu verbessern;<br />

sie dienen daher insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Abdeckung <strong>der</strong> mit den<br />

nachstehenden Aktivitäten verbundenen Kosten:<br />

- Mitwirkung an <strong>der</strong> Entwicklung von qualitativ hochwertigen<br />

Informationsdokumenten <strong>der</strong> <strong>Generali</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong>;<br />

- Fachlich versierte Information bzw. Schulung von mit <strong>der</strong><br />

Vermittlung <strong>der</strong> gegenständlichen <strong>Versicherung</strong>sverträgen<br />

betrauten Mitarbeitern;<br />

- Einbringung von Experten-Know-how im Beson<strong>der</strong>en beim<br />

Erwerb von zugrunde liegenden Fondsanteilen sowie bei<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong>en Bestand; und<br />

- Bereitstellung von Veranlagungsfachwissen für die Beantwortung<br />

individueller Anfragen von <strong>Versicherung</strong>snehmern.<br />

Welche Kosten fallen an?<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> fondsgebundenen <strong>Zukunftsvorsorge</strong> verrechnen wir<br />

Ihnen Risikokosten (<strong>zur</strong> Deckung des Ablebensrisikos),<br />

Abschlusskosten, Verwaltungskosten sowie Gebühren.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Risikoprämie für den Ablebensfall ist ein prozentueller<br />

Anteil <strong>der</strong> Gesamtprämie. Die Risikoleistungen richten sich nach dem<br />

Tarif und dem Alter des Versicherten. Das Alter ist die Differenz<br />

zwischen dem jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr und dem Geburtsjahr. Die<br />

Kosten <strong>zur</strong> Deckung des Ablebensrisikos in Höhe von 1,5 % <strong>der</strong><br />

Prämie entnehmen wir Ihren einbezahlten Prämien.<br />

Die Abschlusskosten (für Beratung, Offert- und Antragserstellung,<br />

usw.) werden zu Beginn Ihres Vertrages fällig. Sie betragen maximal<br />

5 % <strong>der</strong> 20fachen Jahresnettoprämie. Für Zuzahlungen fallen<br />

maximal 4 % <strong>der</strong> Nettoeinmalprämie an. Die Abschlusskosten werden<br />

in den ersten 5 Jahren monatlich anteilig von <strong>der</strong><br />

Deckungsrückstellung abgezogen.<br />

Die Verwaltungskosten (für Verbuchung <strong>der</strong> Prämien, Erstellung <strong>der</strong><br />

Aktuellen Vertragsinformationen, Adressän<strong>der</strong>ungen usw) setzen sich<br />

wie folgt zusammen:<br />

Laufende Prämienzahlung: maximal 5 % <strong>der</strong> Jahresnettoprämie.<br />

Zuzahlungen: maximal 0,96 % <strong>der</strong> Nettoeinmalprämie in den ersten 5<br />

Jahren, in den Folgejahren maximal 0,16 % <strong>der</strong> Nettoeinmalprämie.<br />

Prämienfrei gestellte Verträge: 0,16 % <strong>der</strong> bis <strong>zur</strong> Prämienfreistellung<br />

einbezahlten Nettoprämiensumme.<br />

Gebühren, die uns von Dritten anlässlich von Transaktionen im<br />

Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von<br />

Investmentfondsanteilen in Rechnung gestellt werden, wirken sich für<br />

Sie unmittelbar durch Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Werte Ihrer Fondsanteile<br />

aus.<br />

Bestimmte Leistungen sind in Ihrer Prämie nicht enthalten. Für diese<br />

durch Sie verursachten Mehraufwendungen verrechnen wir<br />

angemessene Gebühren, die Sie detailliert auf unserer Homepage<br />

unter www.generali.at nachlesen können o<strong>der</strong> auf Wunsch zugesandt<br />

erhalten.<br />

Erläuterungen <strong>Generali</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> Seite 2 von 3 Stand: Sept. 2013

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