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Anlage 2 zur Drucksache 13/139/1 - Umweltprüfung - bieneh

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Stadt Pinneberg<br />

Umweltprüfung<br />

zum<br />

Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

„Parkstadt Eggerstedt“<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen<br />

Verfasser:<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung<br />

Hans-Rainer Bielfeldt + Kerstin Berg<br />

Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt/in BDLA<br />

Virchowstraße 16, 22767 Hamburg<br />

Tel.: (0 40) 3 89 39 39 Fax: (0 40) 3 89 39 00<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt Pinneberg<br />

Fachbereich III<br />

Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung<br />

Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg<br />

Tel.: (04101) 211-0, Fax: (04101) 211-77419<br />

Hamburg, 12.6.20<strong>13</strong>


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen<br />

Seite i<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung 1<br />

1.1 Anlass <strong>zur</strong> Aufstellung des B-Plans Pinneberg Nr. 115 1<br />

1.2 Übersicht über die derzeitige Situation und übergeordnete Ziele der<br />

Landschaftsplanung 2<br />

1.2.1 Lage und derzeitige Situation 2<br />

1.2.2 Rechtliche Festsetzungen 3<br />

1.2.3 Grundzüge der übergeordneten und der kommunalen Landschaftsplanung 4<br />

2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans-<br />

Vorentwurfs 7<br />

3. Methodik / Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen 8<br />

3.1 Vorgehensweise 8<br />

3.2 Bewertung 8<br />

3.3 Abgrenzung des Untersuchungsraums 9<br />

4. Voraussichtliche Umweltauswirkungen / Vorschlag zum vorläufigen<br />

Untersuchungsrahmen 10<br />

4.1 Umweltrelevante Wirkungen des Plans 10<br />

4.2 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit 12<br />

4.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 14<br />

4.4 Schutzgut Boden 19<br />

4.5 Schutzgut Wasser 20<br />

4.6 Schutzgüter Luft / Klima 22<br />

4.7 Schutzgut Landschaft 23<br />

4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 25<br />

4.9 Wechselwirkungen 26<br />

4.10 Natura 2000 27<br />

4.11 Artenschutzrechtliche Belange 27<br />

4.12 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 27<br />

4.<strong>13</strong> Planungsalternativen 28<br />

5. Zusätzliche Angaben / Vorschlag zu Art und Umfang der Untersuchungen <strong>zur</strong><br />

Umweltprüfung 29<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Lage des B-Plangebiets Pinneberg Nr. 115 2<br />

Abb. 2: Geltungsbereich des B-Plans Pinneberg Nr. 115 3<br />

Abb. 3: Untersuchungsraum Fauna (aus: LUTZ 2012) 9<br />

Abb. 4:<br />

Blick über die heutige Sportfläche auf dem Kasernengelände; Erhalt als<br />

öffentliche Grünfläche <strong>13</strong><br />

Abb. 5: Wald gem. LWald G 15<br />

Abb. 6: Wald (Bestand); ein Erhalt ist z.T. möglich 16<br />

Abb. 7: Knick (Bestand); Erhalt durch Festsetzung vorgesehen 17<br />

Abb. 8: nördlicher Sportplatz auf dem Kasernengelände; geplanter Standort für das<br />

Versickerungsbecken 21<br />

Abb. 9: Baumgruppe (Bestand); Erhalt durch Festsetzung vorgesehen 24<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen<br />

Seite ii<br />

Abb. 10: Kulturdenkmale gem. § 1 DSchG 25<br />

Abb. 11: Mannschaftsgebäude; einfaches Kulturdenkmal 26<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 1<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Anlass <strong>zur</strong> Aufstellung des B-Plans Pinneberg Nr. 115<br />

Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Aufstellung des B-Plans Pinneberg Nr. 115, um die<br />

Nutzungsänderungen im Bereich der Eggerstedt-Kaserne in Pinneberg städtebaulich zu lenken.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pinneberg von 1986 befindet sich derzeit in Überarbeitung<br />

und Fortschreibung; in dieser Fortschreibung werden die Nutzungsänderungen der<br />

Eggerstedt-Kaserne mit entsprechender Darstellung im FNP bereits planrechtlich vorbereitet.<br />

Der Landschaftsplan aus 1999/2000 erfährt derzeit eine entsprechende Teilfortschreibung.<br />

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Gemeinde legt dazu fest, in welchem Umfang<br />

und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist.<br />

Der vorgesehene Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wird im Folgenden<br />

dargelegt.<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden, die<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt<br />

werden kann und die anerkannten Naturschutzvereine entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz<br />

1 BauGB unterrichtet und <strong>zur</strong> Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang<br />

und Detaillierungsgrad der Umweltprüfungen nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.<br />

Planungsgenese<br />

Die Planung <strong>zur</strong> Nachfolgenutzung der Eggerstedt-Kaserne begann im Jahr 2002 mit dem<br />

Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr.115 für das Gebiet der Eggerstedt-Kaserne. Auf<br />

Grundlage einer Bestands- und Strukturanalyse der Büros PPL und GfL (Vorstellung im<br />

Ausschuss Stadtentwicklung am 05.11.2002) sowie im Ergebnis der Befassung u.a. in interfraktionellen<br />

Arbeitsgruppen wurden mit Beschluss des Ausschusses Stadtentwicklung am<br />

28.10.03 grundsätzliche Entwicklungsziele formuliert, die als Grundlage dienten für die Beauftragung<br />

von vier Planergemeinschaften.<br />

Es erfolgte die Erarbeitung von 4 alternativen Rahmenplanvorentwürfen in 2004 sowie nach<br />

Vorstellung dieser in der Öffentlichkeit der Beschluss des Ausschusses Stadtentwicklung der<br />

Stadt Pinneberg über die Leitziele für die Bearbeitung der endgültigen Entwurfsfassung des<br />

Rahmenplans am 5.4.2005. Zu dieser Entwurfsfassung des Rahmenplans wurde eine Umweltprüfung<br />

in freiwilliger Verpflichtung und in Vorbereitung auf das Bauleitplanverfahren<br />

durchgeführt; die Ergebnisse der Untersuchungen <strong>zur</strong> Umweltprüfung wurden Ende 2005<br />

präsentiert.<br />

Nach Diskussion und Überarbeitung des Rahmenplans in Workshops erfolgte der Beschluss<br />

des Rahmenplanentwurfs von der Ratsversammlung am 01.06.2006.<br />

Im Jahr 2008 beschließt die Ratsversammlung, den Rahmenplanentwurf durch die Verwaltung<br />

zu überarbeiten, mit dem Ziel die Zahl der Wohneinheiten zu reduzieren, Bildungseinrichtungen<br />

zu berücksichtigen und die westliche Anbindung zu überdenken. Der Aufstellungsbeschluss<br />

für den B-Plan 115 Eggerstedt-Kaserne wird im April 2009 aufgehoben.<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 2<br />

Auf der Grundlage des von der Verwaltung überarbeiteten Rahmenplan-Entwurfs vom<br />

23.7.2012 und den Leitzielen hierzu erfolgt ein Aufstellungsbeschluss am 22.08.2012 durch<br />

den Hauptausschuss für den B-Plan Nr.115 für das Gebiet der Eggerstedt-Kaserne. Am<br />

9.1.20<strong>13</strong> gab es einen Beschluss <strong>zur</strong> Änderung der Planungsziele<br />

Der B-Plan-Vorentwurf sieht für einen Teilbereich des räumlichen Geltungsbereiches die<br />

Entwicklung von Bildungseinrichtungen (Flächen für den Gemeinbedarf) vor. Mit Blick auf<br />

den erwartbaren Planungs- und Verfahrenszeitraum <strong>zur</strong> Erlangung der Planungsreife soll innerhalb<br />

dieses Gebiets im Ergebnis einer konkreten Anfrage eines Vorhabenträgers die Errichtung<br />

einer Kita vorab genehmigt werden. Hierzu werden derzeit die Genehmigungsunterlagen<br />

für den Bauantrag erarbeitet, die u.a. einen landschaftspflegerischen Begleitplan mit<br />

artenschutzrechtlicher Beurteilung umfassen.<br />

1.2 Übersicht über die derzeitige Situation und übergeordnete Ziele der Landschaftsplanung<br />

1.2.1 Lage und derzeitige Situation<br />

Der Geltungsbereich des B-Plangebietes liegt etwa mittig im Stadtgebiet Pinnebergs unmittelbar<br />

südlich anschließend an den Siedlungsschwerpunkt der Stadt.<br />

Abb. 1: Lage des B-Plangebiets Pinneberg Nr. 115<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 3<br />

Der Geltungsbereich des B-Plangebietes umfasst das Gelände der Eggerstedt-Kaserne sowie<br />

den Verlauf des Eggerstedter Weges vom Kasernengelände bis zum Kreisel mit Anbindung<br />

an die L 103 und hat eine Größe von insgesamt ca. 41 ha.<br />

Abb. 2: Geltungsbereich des B-Plans Pinneberg Nr. 115<br />

Das Gebiet der Eggerstedt-Kaserne hat eine Größe von rd. 36 ha. Das Gelände wird von<br />

zwei parallel, in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßenzügen mit Anbindung an den<br />

Thesdorfer Weg erschlossen. Die ehemaligen Kasernengebäude konzentrieren sich zwischen<br />

diesen parallel verlaufenden Straßenzügen sowie im östlichen Bereich der Kaserne. Die Freiflächen<br />

weisen einen hohen Gehölzanteil in einigen Bereichen mit Waldcharakter auf. Ehemals<br />

intensiv gepflegte Bereiche sind zwischenzeitlich ruderalisiert. Im Süden des Geländes<br />

befinden sich zwei Sportplätze.<br />

Die umgebenden Nutzungen sind im Norden, Nordwesten und Osten Wohnen, im Südosten<br />

der Sport- und Erholungspark An der Raa, im Westen Kleingärten sowie im Südwesten der<br />

landschaftliche Außenraum mit der Rahwischniederung.<br />

1.2.2 Rechtliche Festsetzungen<br />

Im Geltungsbereich befinden sich Elemente und Einzelflächen die unter einem besonderen<br />

Schutzvorbehalt stehen. Hierzu zählen insbesondere Wald gem. Landeswaldgesetz<br />

(LWaldG) und geschützte Biotope gem. Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz. Nähere<br />

Ausführungen hierzu finden sich in Kap. 4.3 (Schutzgüter Pflanzen und Tiere). Des Weiteren<br />

sind Gebäude auf dem Kasernengelände einfache Kulturdenkmale gem. Denkmalschutzgesetz<br />

des Landes Schleswig-Holstein. Hierzu finden sich detailliertere Ausführungen in Kap.<br />

4.8 (Kultur- und sonstige Sachgüter).<br />

Neben diesen Einzelelementen finden sich im Untersuchungsraum folgende Schutzgebiete:<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Die an den Geltungsbereich anschließende Rahwischniederung und die Rahbargheide liegen<br />

im Landschaftsschutzgebiet „Holmer Sandberge und Moorbereiche“, welches durch die<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 4<br />

Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Holmer Sandberge und Moorbereiche“<br />

im Kreis Pinneberg vom 20.12.2002 festgesetzt wurde.<br />

Die Rahwischniederung liegt in der gem. Verordnung ausgewiesenen Kernzone des Schutzgebietes.<br />

Der Bereich südlich der Kleingärten und der Bolzplatz bilden die Randzone.<br />

Wasserschutzgebiet<br />

Mit der Landesverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen<br />

der Stadtwerke Pinneberg - Wasserwerk Peiner Weg- vom 14.1.2005<br />

wurde zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen das<br />

Wasserschutzgebiet „Pinneberg - Peiner Weg“ festgesetzt. Der Siedlungsbereich nördlich<br />

des Kasernengeländes sowie das Kleingartengelände am Eggerstedter Weg liegen im Wasserschutzgebiet,<br />

Schutzzone IIIb.<br />

1.2.3 Grundzüge der übergeordneten und der kommunalen Landschaftsplanung<br />

Landschaftsprogramm 1 (1999)/ Landschaftsrahmenplan 2 (1998)<br />

Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplan stellen das Wasserschutzgebiet als Gebiet<br />

mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer - geplantes<br />

Wasserschutzgebiet bzw. als bedeutsam dar.<br />

Der Bereich der Rahbarg-Heide südlich des Geltungsbereichs wird im Landschaftsrahmenplan<br />

als Teil eines sich im Westen und Süden anschließenden Gebietes mit einem Vorkommen<br />

oberflächennaher, mineralischer Rohstoffe gekennzeichnet.<br />

Landschaftsplan (1999/2000 3 ; Teilfortschreibung-Vorentwurf 2012 4 )<br />

Die Aussagen des Landschaftsplans 1999/2000 werden bezogen auf die einzelnen Umweltbelange<br />

dargestellt:<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (1999): Landschaftsprogramm<br />

Schleswig-Holstein<br />

Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein (1998): Landschaftsrahmenplan<br />

für den Planungsraum I, Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum<br />

Lauenburg<br />

Trüper Gondesen Partner (1999/2000): Landschaftsplan für die Stadt Pinneberg<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung (2012): Teilfortschreibung des Landschaftsplans für die<br />

Stadt Pinneberg, Vorentwurf<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 5<br />

Tab. 1: Planungsrelevante Entwicklungsaussagen des Landschaftsplans<br />

(1999/2000)<br />

Umweltbelang<br />

Mensch<br />

- Wohnen<br />

- Erholen<br />

Pflanzen<br />

Tiere<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Landschaft<br />

Planungsrelevante Ziele des Umweltschutzes<br />

Allgemeine Ziele<br />

Zur Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigungen der Naherholungsbereiche<br />

und allgemein nutzbaren Freiräume sollen zusätzliche Verlärmung,<br />

Barrieren und visuelle Beeinträchtigungen durch Straßenbau und Siedlungsentwicklungen<br />

vermieden werden.<br />

Eggerstedt-Kaserne<br />

Erhalt des Eggerstedter Weges als attraktive Grünverbindung.<br />

Aufhebung von Teilabschnitten der Straße An der Raa; Rückbau zum Geh- und<br />

Radweg<br />

Möglichkeiten <strong>zur</strong> Verbesserung des Angebotes allgemein nutzbarer Freiräume<br />

in Wohnungsnähe können im Rahmen einer Siedlungsentwicklung auf dem Gelände<br />

der Eggerstedt-Kaserne genutzt werden.<br />

Weiteres Flächenpotenzial für Freisportanlagen ist durch Öffnung der Eggerstedt-Kaserne<br />

gegeben.<br />

Erweiterungsmöglichkeiten für Kleingärten bestehen südlich der vorhandenen<br />

Kleingartenanlage am Eggerstedter Weg; es sollen jedoch keine neuen Kleingärten<br />

in unmittelbarer Straßennähe angelegt werden.<br />

Allgemeine Ziele<br />

Aufwertung der Knicks durch extensive Randstreifen; degenerierte Knicks sollen<br />

neu aufgesetzt und knickbegleitende Gräben angelegt werden.<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung von Sonderstandorten innerhalb der bebauten<br />

Flächen<br />

Eggerstedt-Kaserne<br />

Im Rahmen der Nachverdichtungsmaßnahmen sind bereits vorhandene Lebensräume<br />

mit relativ hohem Arteninventar bzw. mit vergleichsweise guter Besiedlung<br />

mit wildlebenden Pflanzen im Bestand zu berücksichtigen.<br />

Eggerstedt-Kaserne<br />

Im Rahmen der Nachverdichtungsmaßnahmen sind bereits vorhandene Lebensräume<br />

mit relativ hohem Arteninventar bzw. mit vergleichsweise guter Besiedlung<br />

mit wildlebenden Tieren im Bestand zu berücksichtigen.<br />

Neuversiegelungen sollen durch entsprechende Festsetzungen in Bauleit- und<br />

Fachplänen so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Reduzierung verkehrsbedingter Immissionen durch Reduzierung des Kfz-<br />

Aufkommens u.a. durch Vermeidung weiteren Straßenneubaus, Förderung der<br />

übrigen Verkehrsarten.<br />

Vermeidung von Eingriffen in Sonderstandorte: Eisenhumuspodsole, Gleye<br />

Geplantes Wasserschutzgebiet (zwischenzeitlich festgesetztes Wasserschutzgebiet):<br />

bei Baumaßnahmen Aspekte des Grundwasserschutzes in besonderem<br />

Maße berücksichtigen. Entsiegelungsmaßnahmen und Maßnahmen <strong>zur</strong> Versickerung<br />

des Niederschlagswassers fördern; Vermeidung von Neuversiegelung<br />

Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete sind klimatische Faktoren zu berücksichtigen<br />

(geringer Versiegelungsgrad, hoher Anteil reich strukturierter Grünflächen,<br />

Dachbegrünung, Maßnahmen des ökol. Bauens <strong>zur</strong> passiven Energienutzung<br />

etc.)<br />

Qualitätsziele für die Pflanzen- und Tierwelt dienen auch dem Schutz und der<br />

Entwicklung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 6<br />

Gemäß dem Vorentwurf <strong>zur</strong> Teilfortschreibung des Landschaftsplans (2012) werden folgende<br />

Ziele ergänzend genannt:<br />

Tab. 2:<br />

Umweltbelang<br />

Klimaschutz<br />

Planungsrelevante Entwicklungsaussagen der Teilfortschreibung des<br />

Landschaftsplans(Vorentwurf 2012)<br />

Planungsrelevante Ziele<br />

Freihalten des Sportparks an der Raa als (potenzielle) Frischluftschneise, Frischluftbahn<br />

Minderung des CO 2 -Ausstoßes durch Maßnahmen für eine energiesparende, integrierte<br />

Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung, eine ressourcenschonende<br />

Verkehrsinfrastruktur durch Förderung des Fahrradverkehrs (ein Konzept „Fahrradfreundliches<br />

Pinneberg ist in Vorbereitung“) und des ÖPNV sowie die Unterstützung<br />

klimafreundlicher Verkehrskonzepte (car-sharing-Modelle)<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

biologische Vielfalt<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> räumlichen Vorsorge für eine klimaverträgliche Energieversorgung<br />

wie die Erstellung / Unterstützung von regionalen Energiekonzepten. Bei<br />

der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die Möglichkeiten für den Klimaschutz<br />

auch im Hinblick auf eine Nutzung regenerativer Energien auszuschöpfen.<br />

In neuen Baugebieten ist soweit wie möglich eine Rückhaltung und Versickerung<br />

von Regenwasser vor Ort sowie eine gute Durchlüftung des Gebietes anzustreben<br />

durch geringe Versiegelungsgrade, Dachbegrünung, Mulden-Rigolen-<br />

Systeme etc.. Hänge sind von hang-paralleler Bebauung freizuhalten. Die Begrünung<br />

der Gebiete besteht im Hinblick auf den Klimaschutz / die Anpassung<br />

an den Klimawandel idealerweise aus Wiese mit Sträuchern und lockerem<br />

Baumbestand.<br />

Rahwischniederung (als lokale Biotopverbundfläche)<br />

- Beibehaltung der vorhandenen extensiven Nutzung und<br />

- Erhalt des weiträumigen Charakters der Niederung für Wiesenvögel<br />

(u.a. Kiebitz und Bekassine)<br />

Knicks und Alleen als wichtige lineare Verbundstrukturen, die dem gesetzlichen<br />

Schutz nach LNatSchG unterliegen, sind auch außerhalb dieser Flächen einschl.<br />

ihrer Saumstreifen zu schützen und fachgerecht zu pflegen.<br />

Mensch<br />

-Erholen<br />

Sicherung und Entwicklung der großflächigen Erholungsräume außerhalb der<br />

bebauten Bereiche (Rahwischniederung)<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 7<br />

2. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans-<br />

Vorentwurfs<br />

Planungsziel der Stadt ist die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Eggerstedt-Kasene<br />

zu einem Gebiet mit Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.<br />

Der Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand Mai 20<strong>13</strong>) enthält folgende Festsetzungen:<br />

- Allgemeines Wohngebiet (ca. 7,19 ha)<br />

- Sondergebiet Sport und Freizeit (ca. 1,42 ha)<br />

- Fläche für den Gemeinbedarf (ca. 0,92 ha) mit<br />

kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen;<br />

sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen;<br />

sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen<br />

- Gewerbegebiet (ca. 8,98 ha)<br />

- öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage (ca. 10,42 ha)<br />

- Wald (ca. 3,44 ha)<br />

- Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern<br />

- private Grünfläche, Zweckbestimmung Erhaltung von Bäumen, Sträuchern (ca.1,18 ha)<br />

- Straßenverkehrsflächen (ca. 6,65 ha)<br />

Angestrebt wird eine offene Oberflächenentwässerung mit in die Grünanlagen eingebundenen<br />

Retentionseinrichtungen sowie eine gute Durch- und Eingrünung des Gebietes (entsprechende<br />

Festsetzungen sind planungsstandbedingt noch nicht Bestandteil des B-Plan-<br />

Vorentwurfs).<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 8<br />

3. Methodik / Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen<br />

3.1 Vorgehensweise<br />

Die Umweltprüfung orientiert sich an den Vorgaben des BauGB und bezieht sich auf das,<br />

„was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie<br />

nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden<br />

kann“ (§ 2 Absatz 4 Satz 3 BauGB).<br />

Gegenstand der Prüfung sind die möglichen Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1<br />

(6) Nr. 7 BauGB. Insbesondere sind zu berücksichtigen die<br />

1. Auswirkungen des Plans auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;<br />

2. die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes;<br />

3. umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die<br />

Bevölkerung insgesamt;<br />

4. umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter;<br />

5. die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und<br />

Abwässern;<br />

6. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von<br />

Energie;<br />

7. die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere<br />

des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts;<br />

8. die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung <strong>zur</strong> Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften<br />

festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen;<br />

9. die Wechselwirkungen zwischen den oben genannten Schutzgütern.<br />

Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist Bestandteil dieser Umweltprüfung.<br />

Die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes<br />

werden in einem Umweltbericht dargestellt, der Bestandteil der Begründung des B-Planes<br />

ist. Die Inhalte des Umweltberichtes richten sich nach der <strong>Anlage</strong> zu § 2 (4) und § 2a<br />

BauGB.<br />

3.2 Bewertung<br />

Ziel der Beurteilung ist die Feststellung, inwieweit mit Realisierung des Plans erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein können.<br />

Die im Rahmen der Umweltprüfung anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe leiten sich zunächst<br />

aus den allgemeinen und speziellen Zielformulierungen des Raumordnungsgesetzes,<br />

des Landesplanungsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Baugesetzbuchs ab.<br />

Weiterhin sind die Erfordernisse der Landes-, Regional- und Flächennutzungsplanung sowie<br />

die einschlägigen Anforderungen von Fachplänen zu berücksichtigen. Ferner können fachgesetzliche<br />

Beurteilungsmaßstäbe (wie z.B. des Wasserhaushaltsgesetzes) sowie Grenz- und<br />

Richtwerte der maßgeblichen Fachgesetze einschließlich zugehöriger Verordnungen (wie<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 9<br />

z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)) als Grundlage für den Bewertungsrahmen<br />

genutzt werden.<br />

Unter Verwendung der genannten Maßstäbe werden die ermittelten Auswirkungen bewertet.<br />

Für einige Schutzgüter gibt es keine an Grenz- oder Orientierungswerten festzumachende<br />

Beurteilung. In diesen Fällen wird die Beurteilung durch eine abwägende, qualitative Argumentation<br />

vorgenommen.<br />

Die Bewertungsmaßstäbe werden im Umweltbericht schutzgutspezifisch zusammengestellt.<br />

3.3 Abgrenzung des Untersuchungsraums<br />

Gemäß den mit der Realisierung der Planung voraussichtlich verbundenen Wirkfaktoren<br />

wird davon ausgegangen, dass sich die zu erwartenden Umweltauswirkungen schwerpunktmäßig<br />

auf den Plangeltungsbereich des B-Planes beziehen. Der Untersuchungsraum ist damit<br />

im Wesentlichen identisch mit dem Plangeltungsbereich. Für Wirkungen, die über den Geltungsbereich<br />

hinausgehen (z.B. Verlärmung, visuelle Wirkungen) wird der Untersuchungsraum<br />

entsprechend wie folgend erweitert: Im Verlauf des Eggerstedter Weges westlich des<br />

Kasernengeländes wird <strong>zur</strong> Berücksichtigung möglicher verkehrsbedingter Auswirkungen<br />

der Untersuchungsraum in Anlehnung an die Ausführungen des Orientierungsrahmens Straßenbau<br />

beidseitig um ca. 50 m erweitert.<br />

Bezüglich der faunistischen Belange wird zudem ein größerer Bearbeitungsraum vorgesehen,<br />

um Auswirkungen auf die an den Geltungsbereich angrenzende Lebensräume der Rahwischniederung<br />

erfassen und bewerten zu können.<br />

Abb. 3:<br />

Untersuchungsraum<br />

Fauna<br />

(aus: LUTZ 2012)<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 10<br />

Im Hinblick auf Auswirkungen auf den Belang Mensch / Erholen sowie Mensch / Wohnen<br />

mit möglichen Auswirkungen auf die Erholungs- und Wohnfunktion benachbarter Bereiche<br />

durch Verlärmung und visuelle Veränderungen geht der Betrachtungsraum ebenfalls über<br />

den Planbereich des Bebauungsplans hinaus.<br />

4. Voraussichtliche Umweltauswirkungen / Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen<br />

Im Folgenden werden zunächst die Wirkungen benannt, die voraussichtlich mit dem Plan<br />

verbunden sind. (Kap. 4.1)<br />

Das nach derzeitigem Kenntnisstand durch die Planung zu erwartende Konfliktpotenzial<br />

wird daran anschließend (Kap. 4.2-4.8) schutzgutbezogen umrissen sowie der Vorschlag<br />

zum Untersuchungsrahmen dargestellt. Aufgeführt werden die für den B-Plan erstellten Gutachten.<br />

Grundlagen der Betrachtung sind darüber hinaus allgemein zugängliche Daten- und Plangrundlagen<br />

(z.B. Landschaftsrahmenplan, Umwelt-Geo-Daten der Schleswig-Holsteinschen<br />

Umweltverwaltung) sowie insbesondere auch vorhandene, im Zuge der Rahmenplanung erstellten<br />

Untersuchungen. Dies sind insbesondere:<br />

• Rahmenplanung Eggerstedt-Kaserne – Untersuchungen <strong>zur</strong> Umweltprüfung (Bielfeldt +<br />

Berg 2006)<br />

• Faunistische Untersuchungen 2005 zum Umweltbericht Rahmenplanung Eggerstedt-<br />

Kaserne (Lutz 2005)<br />

• Rahmenplanung Eggerstedt-Kaserne – Ersteinschätzung der Rahmenbedingungen für eine<br />

Niederschlagsversickerung (BWS GmbH 2005)<br />

• Eggerstedt Kaserne Pinneberg, Bestand und Bewertung von Natur und Landschaft (GFP<br />

Grün- und Freiraumplanung, 2001)<br />

• Stadt Pinneberg, Neuaufstellung des Flächennutzungsplans – Umweltbericht – Entwurf<br />

(Bielfeldt + Berg 20<strong>13</strong>)<br />

• Stadt Pinneberg, Teilfortschreibung des Landschaftsplans für die Stadt Pinneberg, Vorentwurf<br />

(Bielfeldt + Berg 2012):<br />

4.1 Umweltrelevante Wirkungen des Plans<br />

Die nach derzeitigem Kenntnisstand erwartbaren Wirkungen der Planung werden in der<br />

nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei wird unterschieden zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten<br />

Wirkungen. Die Beurteilung im Rahmen der Umweltprüfung hat sich dabei<br />

gem. § 2 (4) BauGB auf die erheblichen Auswirkungen zu konzentrieren.<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 11<br />

Tab. 1:<br />

Wirkfaktor / Wirkung<br />

Übersicht über die bau-, anlage und betriebsbedingten Wirkungen<br />

Betroffene Belange des Umweltschutzes<br />

gem. § 1 (6), 7<br />

BauGB<br />

Baubedingt (i.d.R. temporäre Wirkungen) 1<br />

Mensch (Wohnen,<br />

Erholen, Gesundheit)<br />

Pflanzen / Tiere/ biologische<br />

Vielfalt<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Landschaft<br />

Kulturgüter +<br />

sonstige Sachgüter<br />

Baustelleneinrichtungen, -verkehr,<br />

Bodenbewegungen<br />

Flächeninanspruchnahme x x x x x x<br />

Lärmemissionen x x<br />

Schadstoffemissionen / Staubemissionen x x x x<br />

<strong>Anlage</strong>bedingt<br />

Überbauung/Versiegelung,<br />

Bodenab- und -auftrag<br />

Verlust/Beeinträchtigung der Bodenfunktionen,<br />

Biotopbeeinträchtigung, -verluste<br />

Visuelle Veränderung (Blickbeziehungen, Ortsbild)<br />

x x x x<br />

x x x<br />

Betriebsbedingt<br />

Verkehr<br />

Lärm-/Schadstoffemissionen x x<br />

Oberflächenentwässerung x x x x<br />

Nutzungsänderung<br />

x<br />

1<br />

Störungen (Opt. Störungen, Verlärmung) im Bereich<br />

verbleibender Strukturen im Geltungsbereich<br />

Erhöhung des Nutzerdrucks auf an den Geltungsbereich<br />

angrenzende Flächen<br />

Schutzgut betroffen; eine endgültige Abschätzung, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen<br />

zu erwarten sind, kann erst im Rahmen der Umweltprüfung erfolgen<br />

Prognosen zu diesen Wirkfaktoren und deren Wirkungen sind aufgrund des Regelungsbereichs der<br />

Bauleitpläne nur bedingt möglich und erforderlich. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Abschätzung<br />

der Auswirkungen, sofern diese Wirkungen Bedeutung für die Abwägung über den Plan<br />

und seine Festsetzungen an sich entfalten können.<br />

x<br />

x<br />

x<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 12<br />

4.2 Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit<br />

Beim Schutzgut Mensch werden Auswirkungen auf den Raum in seiner Wohn- und Wohnumfeldfunktion<br />

sowie in seiner Erholungs- und Freizeitfunktion betrachtet. Die indirekten<br />

Auswirkungen über visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes auf die Erholung werden<br />

beim Belang Landschaft behandelt.<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Schutzgut Mensch – Stand B-Plan-Vorentwurf<br />

Überblick über den Bestand<br />

Dem Wohnen dienende Siedlungsbereiche befinden sich nördlich des Kasernengeländes<br />

(Einzel- und Reihenhausbebauung) sowie östlich des Kasernengeländes als Mehrgeschosswohnungsbau.<br />

Grünflächen mit Wohnumfeldfunktion sind das Kleingartengelände am Eggerstedter<br />

Weg, der Sportpark „An der Raa“ sowie als kleinere <strong>Anlage</strong>n die Spielflächen am<br />

Eggerstedter Weg sowie An der Raa.<br />

Der im Südwesten an den Geltungsbereich anschließende Außenraum mit Rahbargheide und<br />

Rahwischniederung ist ein wichtiger Erholungsraum. Der fußläufige Heideweg, und die nur<br />

gering durch Anliegerverkehre belasteten Straßen An der Raa und Eggerstedter Weg stellen<br />

wichtige Grünverbindungen in den Außenraum dar.<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Mit der beabsichtigten Entwicklung auf dem Kasernengelände sind möglicherweise Konflikte<br />

mit den bestehenden Wohn- und Erholungsnutzungen verbunden. Zur Vermeidung und<br />

Minimierung von nachteiligen Auswirkungen sieht der Vorentwurf insbesondere vor:<br />

o Erhalt eines breiten Gehölzgürtels zwischen bestehender und geplanter Bebauung<br />

o Schaffung von umfangreichen öffentlichen Grünflächen auf dem Kasernengelände<br />

mit Funktionen als Spielflächen, Aufenthaltsflächen etc. <strong>zur</strong> Entwicklung einer guten<br />

Wohnumfeldqualität und <strong>zur</strong> Minderung eines möglichen Nutzerdrucks auf umgebende<br />

Flächen<br />

o <strong>Anlage</strong> von Fuß- und Radwegen in Ost-West- sowie in Nord-Süd-Richtung mit Anbindung<br />

an das umgebende Wegenetz<br />

o Keine zusätzliche Erschließung vom Heideweg aus; Beschränkung der Erschließung<br />

über die Straße An der Raa auf wenige Zufahrten im Südosten<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite <strong>13</strong><br />

Abb. 4:<br />

Blick über die heutige<br />

Sportfläche auf dem Kasernengelände;<br />

Erhalt als<br />

öffentliche Grünfläche<br />

Mögliche Konflikte aufgrund von Lärmemissionen durch Gewerbe, Sport oder Verkehr werden<br />

durch die vorgesehenen Schalluntersuchungen ermittelt. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung<br />

des Bauleitplans werden möglicherweise auftretende Konflikte (Überschreitung<br />

von Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten) durch bauleitplanerische Maßnahmen (z.B.<br />

Festsetzung von Lärmemissionkontingenten, Neuordnung der Nutzungen) zu lösen sein.<br />

Nach derzeitigem Planungsstand wird darüber hinaus folgender Konflikt erwartet:<br />

- Beeinträchtigung des Weges „An der Raa“ sowie auch des „Eggerstedter Weges“ in<br />

ihrer Funktion als Fuß- und Radwanderweg durch zunehmenden Kfz-Verkehr<br />

Mit der <strong>Anlage</strong> von öffentlichen Grünflächen und der Schaffung einer bisher nicht gegebenen<br />

Durchgängigkeit des Kasernengeländes sind für angrenzende Wohngebiete auch positive<br />

Effekte gegeben.<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Die Bewertung erfolgt im Wesentlichen verbal-argumentativ. Bezüglich der Bewertung<br />

möglicher Auswirkungen durch Lärm werden die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien<br />

(16. BImSchV 5 , DIN 18005 6 ) zugrunde gelegt.<br />

Es werden folgende planspezifische Untersuchungen als Grundlage <strong>zur</strong> Beschreibung und<br />

Bewertung des Ist-Zustands sowie <strong>zur</strong> Auswirkungsprognose herangezogen bzw. erstellt:<br />

• Erfassung der Realnutzung sowie der Darstellungen und Festsetzungen geltender Bauleitpläne<br />

angrenzend an den Geltungsbereich<br />

• Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 115<br />

Für den B-Plan wird eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung von 2004/2005<br />

durchgeführt mit einer Berechnung der Verkehrserzeugung unter Berücksichtigung verschiedener<br />

Nutzungs-Szenarien, Untersuchung mit und ohne westliche Anbindung des<br />

5<br />

6<br />

16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990<br />

DIN 18005 (2002): Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Beiblatt 1<br />

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Kasernenareals an das Verkehrsnetz der Stadt sowie einer skizzenhafte Darstellung der zu<br />

untersuchenden Verkehrsknotenpunkte mit Überprüfung der Verkehrsqualität<br />

• Vorplanung der äußeren Erschließung<br />

Nach Vorlage der Ergebnisse der aktuellen Verkehrsuntersuchung erfolgt die Vorplanung<br />

der äußeren Erschließung.u.a. mit dem Umbau des Eggerstedter Weges zwischen Kasernen-Westtor<br />

und Wedeler Weg und dem Neubau eines Knotenpunktes Wedeler<br />

Weg/Eggerstedter Weg.<br />

• Schalltechnische Untersuchung<br />

Mit der schalltechnischen Untersuchung erfolgt die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschemissionen<br />

und –immissionen sowie die Beschreibung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen<br />

Es werden u.a. als Konfliktpunkte untersucht:<br />

- Lärmbelastung durch Straßenverkehr vs. der schutzbedürftigen Bebauung innerhalb<br />

und außerhalb des Plangebietes<br />

- Belastung durch geplante gewerbliche <strong>Anlage</strong>n/Sport- und Freizeitanlagen innerhalb<br />

des Plangebietes vs. der schutzbedürftigen Bebauung innerhalb und außerhalb<br />

des Plangebietes<br />

• Grünordnerischer Beitrag / freiraumplanerisches Konzept<br />

Parallel <strong>zur</strong> Aufstellung des B-Plans erfolgt die Erarbeitung der grünordnerischen Belange in<br />

einem grünordnerischen Beitrag. Inhalte sind u.a. gestalterische und funktionale Aspekte der<br />

Arbeits- und Wohnumfeldqualität (Grün- und Freiflächen, Plätze), funktionale Zuordnung<br />

von privatem und öffentlichem Grün, Rad- und Gehwegkonzept in funktionaler Zuordnung<br />

zum städtebaulichen Konzept, gestalterische Einbindung einer offenen Oberflächenentwässerung<br />

und die Darlegen von Entwicklungs-, Schutz-, Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen<br />

für die geplanten Sport-, Spiel- und Erholungsflächen, das Fußwegesystem etc. Zur Sichterstellung<br />

einer hohen freiraumplanerischen Qualität im neu entstehenden Siedlungsgebiet soll<br />

auf Basis der abgestimmten städtebaulichen Konzeption eine sach- und maßstabsbezogene<br />

Vertiefung der grünordnerischen Aussagen als freiraumplanerisches Konzept erarbeitet werden.<br />

4.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

Es werden Auswirkungen des Plans betrachtet, die nachteilig auf die wildwachsenden Pflanzen<br />

und wild lebenden Tiere und damit auch auf die biologische Vielfalt bzw. die Biodiversität<br />

wirken.<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Schutzgut Pflanzen und Tiere – Stand B-Plan-<br />

Vorentwurf<br />

Überblick über die Biotoptypen-Bestand<br />

Auf dem Kasernengelände haben sich insbesondere in den Randbereichen im Norden und<br />

Süden waldartige Bestände entwickelt. Es stocken hier Laubwaldbiotope mit überwiegend<br />

heimischen Arten (Eichendominierte Mischwald, Bodensaurer Laubwald) oder auch sonstige<br />

Laubwälder mit der nicht-heimischen Roteiche. Daneben sind Laub-Nadelholz-<br />

Mischbestände und vergleichsweise strukturarme Nadelholzbestände zu finden. Kleinflächig<br />

wurden auch junge gepflanzte Laubholzbestände (sonstige Forstflächen) und Pionierwald<br />

kartiert.<br />

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Die genannten Gehölzbestände sind Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG). Für<br />

die Fläche der Eggerstedt-Kaserne wurde durch das Forstamt Rantzau eine Abgrenzung der<br />

Waldflächen nach LWaldG durchgeführt (s. Abb.).<br />

Abb. 5: Wald gem. LWald G<br />

Strukturgebend innerhalb des Kasernengeländes aber auch außerhalb, entlang der Wege, sind<br />

die Knicks und Redder. Sie sind geschützte Biotope gem. § 21 Landesnaturschutzgesetz<br />

(LNatSchG).<br />

Innerhalb des Kasernengeländes werden die sonstigen Freiflächen aufgrund der Nutzungsaufgabe<br />

von artenarmen Sukzessionsstadien der Trockenrasen sowie von sonstigen Gehölzen<br />

(Sukzessionsgehölzflächen) eingenommen. Im Randbereich des Sportplatzes hat sich auf der<br />

ehemaligen Laufbahn ein Magerrasen entwickelt. Dieser ist ein geschützter Biotop gem. § 30<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />

Als genutzte Freiflächen innerhalb des Kasernengeländes finden sich die beweideten Flächen<br />

(mesophiles Grünland) sowie gepflegte Grünanlagen im Eingangsbereich sowie der Sportplatz.<br />

Im Südosten des Kasernengeländes befindet sich von Gehölz umgeben ein Regenrückhaltebecken.<br />

Die Straßen und Wegeflächen innerhalb des Kasernengeländes sind versiegelt, bieten aber<br />

durch die Nichtnutzung in weiten Bereichen Moosen und Flechten Lebensraum.<br />

Außerhalb des Kasernengeländes verläuft im Westen der Eggerstedter Weg, der unbefestigt<br />

ist und von teilweise durchgewachsenen Knicks gesäumt wird. Nördlich schließen an den<br />

Weg Bebauung mit zugeordneten Gärten, Grünflächen und im Westen Grünland an. Südlich<br />

des Eggerstedter Weges liegt die Kleingartenanlage sowie westlich daran anschließend ein<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 16<br />

Regenrückhaltebecken, der sog. Jubiläumswald und eine ehemalige Baumschulfläche, die<br />

der Sukzession überlassen wird.<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Mit der Umnutzung des Kasernengeländes ist eine Beseitigung der Biotope als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere verbunden. Mit dem städtebaulichen Konzept wird <strong>zur</strong> Minimierung<br />

nachteiliger Auswirkung vorrangig ein Erhalt für die Gehölze vorgesehen; ein Erhalt der sich<br />

durch Magerkeit auszeichnenden Biotope (Magerrasen, artenarme Sukzessionsstadien) ist<br />

bei einer Umnutzung des Geländes kaum möglich. Darüber hinaus ist durch einen erhöhten<br />

Nutzerdruck nachteilige Auswirkungen auf die Rahwischniederung – insbesondere als Lebensraum<br />

gefährdeter Vogelarten – möglich. Zur Vermeidung bzw. Minimierung nachteiliger<br />

Auswirkungen werden umfangreichen Grünflächen innerhalb des Wohngebietes vorgesehen,<br />

die vornehmlich südlich des Wohngebietes im Übergang zum Ausßenraum vorgesehen<br />

sind.<br />

Abb. 6:<br />

Wald (Bestand); ein Erhalt<br />

ist z.T. möglich<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung und Minimierung von nachteiligen Auswirkungen sind deshalb<br />

insbesondere:<br />

o Schwerpunktmäßiger Erhalt größerer zusammenhängender Wald-, Gehölz- und<br />

Grünflächen im Süden, Südwesten und Südosten des Kasernengeländes im Übergang<br />

zum Außenraum<br />

o Erhalt sonstiger größerer Wald- und Gehölzflächen; Einbindung in das öffentliche<br />

Grün<br />

o Schaffung von umfangreichen öffentlichen Grünflächen auf dem Kasernengelände<br />

<strong>zur</strong> Minderung eines möglichen Nutzerdrucks auf umgebende Flächen<br />

o überwiegender Erhalt der Knicks zuzüglich Saumstreifen<br />

o Erhalt von wertvollen Einzelbäumen, Baumgruppen auch innerhalb der Bauflächen<br />

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Abb. 7:<br />

Knick (Bestand);<br />

Erhalt durch Festsetzung<br />

vorgesehen<br />

Nach derzeitigem Planungsstand werden dennoch insbesondere folgende Konflikte erwartet:<br />

- Beseitigung von geschützten Biotopen (Magerrasen auf der Laufbahn am Sportplatz,<br />

Knickabschnitte)<br />

- Durch den Ausbau des Eggerstedter Weges Beeinträchtigung des Knicks durch<br />

Baumaßnahmen/Versiegelung im Traufbereich der Bäume<br />

- Beseitigung von Wald auf dem Kasernengelände<br />

- Beseitigung von sonstigen Gehölzflächen und Einzelbäumen<br />

- Beseitigung von sonstigen höherwertigen Biotopen (artenarme Sukzessionsstadien<br />

trockener Standorte)<br />

- Beseitigung der o.g. Biotope als Lebensraum für Tiere (insbes. Vögel, Kleinsäuger,<br />

Amphibien, Insekten)<br />

- Beeinträchtigung verbleibender Strukturen durch Beunruhigung, Lichtimmissionen<br />

etc.<br />

Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen ist ein Ausgleich nach LWaldG bzw. BNatSchG<br />

erforderlich. Notwendige Maßnahmen werden im weiteren Verfahren näher bestimmt. Sollte<br />

der erforderliche Ausgleich nicht innerhalb des Geltungsbereichs vollständig zu realisieren<br />

sein, werden unter Beachtung der Aussagen des Landschaftsplans die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

außerhalb des Geltungsbereichs vorgesehen.<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt zunächst neunstufig (in Anlehnung an die "Biotopbewertung<br />

für die Biotopkartierung Hamburg", Netz 2006), um so eine möglichst differenzierte<br />

Bewertung zu erhalten, die insbesondere als Grundlage für Bestimmung von Vermeidungs-<br />

und Minimierungsmaßnahmen dienen kann.<br />

Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs werden die Bewertungskategorien des Gemeinsamen<br />

Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur und<br />

Forsten v. 3. Juli 1998 sowie – für die Beurteilung von Auwirkungen der westlichen Anbindung<br />

- des Orientierungsrahmen <strong>zur</strong> Bestandserfassung, -bewertung und –ermittlung der<br />

Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben<br />

(Kompensationsermittlung Straßenbau 2004) angewandt.<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 18<br />

Faunistischen Lebensräumen, Funktionsbeziehungen und Funktionskomplexen werden in<br />

Anlehnung an die „Kompensationsermittlung Straßenbau“ keine Werteinstufungen zugewiesen.<br />

Ihre Bedeutung wird verbal eingestuft. Berücksichtigung finden insbesondere die Lebensräume<br />

und Funktionsbeziehungen bzw. Funktionskomplexe gefährdeter Arten sowie<br />

von Arten mit spezifischen Lebensraumansprüchen.<br />

Es werden folgende planspezifische Untersuchungen als Grundlage <strong>zur</strong> Beschreibung und<br />

Bewertung des Ist-Zustands sowie <strong>zur</strong> Auswirkungsprognose herangezogen bzw. erstellt:<br />

• Biotoptypenkartierung für den Bebauungsplan Nr. 115<br />

Zur Erfassung der Biotoptypen im Untersuchungsraum ist eine flächendeckende Freilandkartierung<br />

durchgeführt worden. Als Grundlage für die Zuordnung der Biotoptypen<br />

wurde die Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein genutzt. Die Zuordnung<br />

des gesetzlichen Schutzstatus der Biotoptypen erfolgte gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(§ 30 BNatSchG) und des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes<br />

(§21 LNatSchG). Zusätzlich wurde das Vorkommen natürlicher Lebensraumtypen von<br />

gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie überprüft.<br />

Die Darstellung der Gefährdung der vorkommenden Pflanzenarten basiert auf den Roten<br />

Listen Schleswig-Holsteins (Mierwald & Romahn 2006) und Deutschlands (Ludwig &<br />

Schnittler 1996). Die Zuordnung des gesetzlichen Schutzstatus der Arten erfolgte gemäß<br />

der Bundesartenschutzverordnung und der FFH-Richtlinie. Da sich das Gebiet besonders<br />

durch seinen alten Baumbestand auszeichnet, wurde außerhalb der als Wald- und Knicks<br />

kartierten Flächen eine, über den Biotopschlüssel hinausgehende, Bewertung des Baumbestandes<br />

vorgenommen.<br />

• Faunistische Potenzialabschätzung für den Bebauungsplan Nr. 115 " Parkstadt Eggerstedt"<br />

Im Zuge der Rahmenplanung wurden im Jahre 2005 Bestandserfassungen von Brutvögeln,<br />

Fledermäusen und Amphibien durchgeführt. Die nunmehr ergänzend durchgeführte<br />

Potentialabschätzung dient der Aktualisierung der Bestandseinschätzung für diese Artengruppen.<br />

Das Gebiet wurde am 01., 07., 10.und 25. Oktober 2012 begangen. Dabei wurde insbesondere<br />

auf Strukturen geachtet, die für Anhang IV-Arten und Vögel von Bedeutung<br />

sind. Auf dem Kasernengelände wurden die leer stehenden Gebäude auf Vorkommenshinweise<br />

von Fledermäusen (Kot, lebende und tote Tiere) durchsucht.<br />

Vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurden die<br />

dort vorliegenden faunistischen Daten für das Untersuchungsraum und den weiteren 1-<br />

km-Umkreis mitgeteilt. Diese Daten wurden einbezogen.<br />

Ergänzend erfolgt eine Einschätzung zum potenziellen Vorkommen von Reptilien.<br />

Die Bestimmung der potenziellen Arten erfolgt einerseits nach ihren Lebensraumansprüchen<br />

(ob die Habitate geeignet erscheinen) und andererseits nach ihrer allgemeinen Verbreitung<br />

im Raum Pinneberg.<br />

• Artenschutzfachlicher Beitrag<br />

Darüber hinaus werden die im artenschutzrechtlichen Beitrag ermittelten Belange in die<br />

Auswirkungsprognose einbezogen (zum Artenschutzfachlichen Beitrag s. Kap. 4.11).<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 19<br />

4.4 Schutzgut Boden<br />

Bezüglich des Schutzgutes Boden werden die in § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)<br />

genannten natürlichen Funktionen des Bodens, Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

sowie Nutzungsfunktionen betrachtet und bewertet.<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Schutzgut Boden – Stand B-Plan-Vorentwurf<br />

Überblick über den Bestand<br />

Als Bodentypen haben sich in Abhängigkeit vom geologischen Ausgangssubstrat und den<br />

hydrologischen Verhältnissen überwiegend (Braunerde-)Podsole entwickelt, die am westlichen<br />

und nördlichen Rand des Kasernengeländes hydromorphe Merkmale aufweisen, d.h.<br />

zeitweilig durch Grund- oder Stauwasser beeinflusst sind. Kleinflächig treten im Westen<br />

nördlich des Eggerstedter Weges (Posdol-)Braunerden auf. In der Rahwischniederung finden<br />

sich mittig Niedermoorböden umgeben von Gleyen.<br />

Die natürlichen Bodenverhältnisse sind im Geltungsbereich stark überprägt. Innerhalb des<br />

Kasernengeländes sind weite Teile durch Aufschüttungen unterschiedlicher Mächtigkeit ü-<br />

berdeckt. Der Sportplatz im Süden und eine Fläche an der Aschhoptwiete werden in der Bodenkarte<br />

Schleswig-Holstein als Abgrabung, teilweise wiederverfüllt, gekennzeichnet.<br />

Die Straßen und Wege sind versiegelt bzw. teilversiegelt und damit in ihren Funktionen eingeschränkt.<br />

Darüber hinaus befinden sich auf dem Kasernengelände zahlreiche Gebäude.<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Bereiche mit Böden besonderer Standortverhältnisse sind innerhalb des Geltungsbereichs<br />

nicht vorhanden. Es werden durch die Bebauung und Erschließung Böden mit allgemeiner<br />

Bedeutung überbaut und versiegelt. Die Vermeidung und Minimierung von nachteiligen<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erfolgt zum derzeitigen Planungsstand insbesondere<br />

durch<br />

o Erhalt eines hohen Grünflächenanteils<br />

Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie z.B. Festsetzungen <strong>zur</strong> Oberflächengestaltung/Befestigung<br />

von Plätzen und Wegen, Festsetzungen zum Maß der Bebauung etc., werden<br />

im Zuge des weiteren Verfahrens geprüft.<br />

Nach derzeitigem Planungsstand werden dennoch insbesondere folgende Konflikte erwartet:<br />

- Überbauung/Versiegelung von Böden von allgemeiner Bedeutung<br />

- Bodenauf- und Bodenabtrag<br />

Die unvermeidbaren Auswirkungen werden im Geltungsbereich z.B. durch Entsiegelungen<br />

ausgeglichen. Ist eine ausreichende Kompensation innerhalb des Geltungsbereichs nicht<br />

möglich, erfolgt der Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs unter Beachtung der Aussagen<br />

des Landschaftsplans der Stadt Pinneberg.<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Die Bewertungskriterien werden in Anlehnung an die „Bodenbewertung in Schleswig-<br />

Holstein - Begleittext zu den Bodenbewertungskarten im Agrar- und Umweltatlas“ (LLUR)<br />

formuliert. Da die Flächen der Eggerstedt-Kaserne im Agrar- und Umweltatlas nicht bewer-<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 20<br />

tet werden, erfolgt die Einschätzung anhand der Angaben aus der Bodenkarte von Schleswig-Holstein,<br />

Blatt 2324 Pinneberg bzw. wird aus den Ergebnissen der Biotopkartierung abgeschätzt.<br />

Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs werden die Bewertungskategorien<br />

des Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur<br />

und Forsten v. 3. Juli 1998 sowie des Orientierungsrahmen <strong>zur</strong> Bestandserfassung, -<br />

bewertung und –ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer<br />

Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (Kompensationsermittlung Straßenbau<br />

2004) angewandt.<br />

Folgende planspezifische Untersuchungen werden als Grundlage <strong>zur</strong> Erfassung und Bewertung<br />

des Ist-Zustands sowie <strong>zur</strong> Auswirkungsprognose herangezogen:<br />

- Ersteinschätzung der Rahmenbedingungen für eine Niederschlagsversickerung (s.o.)<br />

4.5 Schutzgut Wasser<br />

Beim Schutzgut Wasser erfolgt die Betrachtung der Teilschutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer<br />

in ihren Funktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage<br />

des Menschen, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als nutzbares Gut (§ 1 Wasserhaushaltsgesetz).<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Schutzgut Wasser – Stand B-Plan-Vorentwurf<br />

Überblick über den Bestand<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich der Kaserne liegt zwischen 1,5 - 6 m. Im westlich<br />

anschließenden Bereich sind die Verhältnisse entsprechend.<br />

Das Ministerium für Umwelt, Natur und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein hat<br />

im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Peiner Weg der Stadtwerke Pinneberg das<br />

Wasserschutzgebiet „Pinneberg Peiner Weg“ festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet reicht mit<br />

seiner äußeren Zone (Schutzzone III B) in den Untersuchungsraum hinein. Es umfasst den<br />

Bereich nördlich des Eggerstedter Weges / Heideweges und schließt das Kleingartengelände<br />

ein.<br />

Als Oberflächengewässer befinden sich im Untersuchungsraum lediglich ein Regenrückhaltebecken<br />

im Südosten des Kasernengeländes sowie ein Regenrückhaltbecken südlich des<br />

Eggerstedter Weges.<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Mit der Überbauung und Versiegelung sind insbesondere Auswirkungen infolge des erhöhten<br />

Oberflächenabflusses zu erwarten. Um nachteilige Auswirkungen zu minimieren, soll<br />

das anfallende gering verschmutzte Oberflächenwasser der Verkehrs- und Bauflächen vor<br />

Ort <strong>zur</strong> Versickerung gebracht werden. Hierdurch werden Belastungen des Grundwassers<br />

(Verringerung der Grundwasserneubildung) wie auch von Oberflächengewässern (Einleitung<br />

des Oberflächenabflusses) vermindert bzw. vermieden. Es ist vorgesehen, die Zuleitung zu<br />

dem zentralen Versickerungsbecken überwiegend offen z.T. innerhalb der Grünzüge zu führen.<br />

Der Oberflächenabfluss von den gewerblichen Bauflächen bedarf vor Einleitung einer<br />

Vorklärung. Diese Einleitung erfolgt in das schon vorhandene Regenrückhaltebecken.<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 21<br />

Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie z.B. Festsetzungen <strong>zur</strong> Dachbegrünung, werden im<br />

Zuge des weiteren Verfahrens geprüft.<br />

Auch tragen die Maßnahmen zu einer Minimierung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

Wasser bei, die zu einer Verringerung der Versiegelung führen (s. Schutzgut Boden).<br />

Nach derzeitigem Planungsstand sind besondere Konflikte darüber hinaus nicht zu erwarten.<br />

Abb. 8:<br />

nördlicher Sportplatz auf<br />

dem Kasernengelände;<br />

geplanter Standort für das<br />

Versickerungsbecken<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Für die Bewertung des Schutzguts Wasser werden die Bewertungskategorien des Gemeinsamen<br />

Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten<br />

v. 3. Juli 1998 sowie des Orientierungsrahmen <strong>zur</strong> Bestandserfassung, -bewertung und –<br />

ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen<br />

für Straßenbauvorhaben (Kompensationsermittlung Straßenbau 2004) angewandt.<br />

Folgende planspezifische Untersuchungen werden als Grundlage <strong>zur</strong> Erfassung und Bewertung<br />

des Ist-Zustands sowie <strong>zur</strong> Auswirkungsprognose herangezogen:<br />

• Ersteinschätzung der Rahmenbedingungen für eine Niederschlagsversickerung (s.o.)<br />

• Planung zu Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserableitung<br />

Die Planung <strong>zur</strong> Oberflächenentwässerung umfasst insbesondere<br />

- Entwickeln eines Entwässerungskonzeptes <strong>zur</strong> offenen Oberflächenentwässerung<br />

- Fortführung des Konzeptes im laufenden Planungsprozess<br />

- Aufstellen eines hydraulischen Basismodells mit dem N-A-Modell Storm.RWB<br />

- Führen der erforderlichen Berechnungsgänge bis zum Erreichen einer Vorzugsvariante<br />

einschließlich Vordimensionierung der Einzelelemente<br />

- Detailplanung von Mulden, Gräben, Kanälen und Versickerungsbecken auf Vorplanungsniveau<br />

(Planskizzen)<br />

- Überprüfen des vorhandenen Regenrückhaltebeckens und Planung der erforderlichen<br />

Oberflächenentwässerung in geschlossener Ableitung (RW-Kanalisation)<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 22<br />

Darüber hinaus erfolgt die Planung der Schmutzwasserableitung und der Ableitung in das<br />

übergeordnete Schmutzwassernetz der Stadtwerke Pinneberg<br />

• Biotoptypenkartierung (s.o)<br />

4.6 Schutzgüter Luft / Klima<br />

Gegenstand der Untersuchung sind mögliche Auswirkungen auf die lufthygienische Situation<br />

sowie auf die klimatische Ausgleichsfunktion.<br />

Darüber hinaus sind die Anforderungen des BauGB gem. § 1a Abs. 5 BauGB zu berücksichtigen.<br />

Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel<br />

entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel<br />

dienen, Rechnung getragen werden.<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Schutzgüter Luft/Klima – Stand B-Plan-Vorentwurf<br />

Überblick über den Bestand<br />

Geländeklimatologische Unterschiede im Untersuchungsraum sind insbesondere durch Boden<br />

und Grundwasserstand sowie Vegetation bzw. Nutzung bestimmt. So lassen sich im Untersuchungsraum<br />

folgende Klimatope unterscheiden:<br />

Wald-Klimatop: stark gedämpfter Tagesgang von Temperatur und Feuchte, Frisch-<br />

/Kaltluftproduktion, Filterfunktion<br />

Grünanlagen-Klimatop: ausgeprägter Tagesgang der Temperatur und Feuchte, klimatische<br />

Ausgleichsfläche in der Bebauung<br />

Stadtrand-Klimatop: wesentliche Beeinflussung von Temperatur, Feuchte und Wind;<br />

Störung lokaler Windsysteme<br />

Belastende Effekte der lufthygienischen Situation in Form von Schadstoffeinträgen gehen<br />

von den stärker befahrenen Straßen (LSE, Wedeler Weg, Thesdorfer Weg) aus.<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Mit der Nutzungsänderung sind insbesondere Auswirkungen infolge Beseitigung von Gehölzen<br />

und der Versiegelung zu erwarten. Mit dem städtebaulichen Konzept wird <strong>zur</strong> Minimierung<br />

nachteiliger Auswirkung vorrangig ein Erhalt für die Gehölze vorgesehen.<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung und Minimierung von nachteiligen Auswirkungen sind deshalb<br />

insbesondere:<br />

o Erhalt größerer Wald- und Gehölzflächen<br />

o Erhalt von wertvollen Einzelbäumen, Baumgruppen auch innerhalb der Bauflächen<br />

o Umfangreiche Entwicklung von Grünflächen<br />

Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie z.B. Festsetzungen <strong>zur</strong> Dach- und Fassadenbegrünung,<br />

Neupflanzungen im Straßenraum und in den Grünflächen etc. sowie auch Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> dezentrale Energieversorgung, klimasparendem Bauen, Stellung von Gebäuden unter<br />

klimatischen Gesichtspunkten werden im Zuge des weiteren Verfahrens geprüft.<br />

Nach derzeitigem Planungsstand werden dennoch nachteilige Auswirkungen erwartet insbesondere<br />

durch:<br />

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung


Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 23<br />

- Umfangreiche Beseitigung von Gehölzen und Wald<br />

- Überbauung/Versiegelung von Flächen<br />

Die unvermeidbaren Auswirkungen werden im Geltungsbereich z.B. durch Entsiegelungen<br />

ausgeglichen. Ist eine ausreichende Kompensation innerhalb des Geltungsbereichs nicht<br />

möglich, erfolgt der Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs im Zusammenwirken mit<br />

dem Ausgleich für die anderen Schutzgüter unter Beachtung der Aussagen des Landschaftsplans<br />

der Stadt Pinneberg.<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Für die Bewertung der Schutzgüter Luft und<br />

Klima werden die Bewertungskategorien des Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums<br />

und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten v. 3. Juli 1998 sowie des Orientierungsrahmen<br />

<strong>zur</strong> Bestandserfassung, -bewertung und –ermittlung der Kompensationsmaßnahmen<br />

im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben<br />

(Kompensationsermittlung Straßenbau 2004) angewandt.<br />

Planspezifische Grundlage <strong>zur</strong> Erfassung und Bewertung des Ist-Zustands sowie <strong>zur</strong> Auswirkungsprognose<br />

ist die Erhebung der vorhandenen Nutzungs- und Vegetationsstrukturen<br />

(s.o.).<br />

4.7 Schutzgut Landschaft<br />

Gegenstand der Betrachtung ist insbesondere das Landschaftsbild als visuell wahrnehmbares<br />

Erscheinungsbild von Natur und Landschaft.<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Schutzgut Landschaft – Stand B-Plan-Vorentwurf<br />

Überblick über den Bestand<br />

Das Kasernengelände wird durch die aufgegeben Nutzung in seinem Erscheinungsbild bestimmt.<br />

Das Gelände weist einen hohen Anteil an Gehölzen unterschiedlichsten Alters und<br />

unterschiedlichster Struktur auf. Daneben sind leer stehende Gebäude, größere versiegelte<br />

Flächen und Grasfluren zu finden. In derzeit noch genutzten Teilbereichen, wie z.B. dem<br />

Sportplatz, werden die Flächen intensiv gepflegt.<br />

Die Rahwischniederung besitzt ein durch die Grünlandnutzung geprägtes, durch Weite bestimmtes<br />

Landschaftsbild. Aufgrund der extensiven Nutzung sind hier die natürlichen Standortbedingungen<br />

(grundwasserbestimmte, z.T. magere Böden) in der Vegetation ablesbar.<br />

Strukturierende, rahmende Gehölze, ein Fließgewässer sowie Stillgewässer schaffen eine zusätzliche<br />

Vielfalt.<br />

Die Rahbarg-Heide mit dem Kleingartengelände ist ein weniger homogener Bereich. Hier<br />

wechseln intensiv (Grünland-, Baumschulflächen, Kleingartenanlage etc.) und extensiv genutzte<br />

Flächen (Ökokontoflächen, Jubiläumswald, Obstwiese etc.), durch Weite und durch<br />

Kleinteiligkeit geprägte Bereiche einander ab. Durch die LSE ist hier eine visuelle Zerschneidung<br />

des Landschaftsraums sowie eine gewisse Verlärmung gegeben.<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 24<br />

Im südlich der Kaserne gelegenem Sport- und Erholungspark ist ein Nebeneinander von intensiv<br />

genutzten, gepflegten Bereichen (Sportplätzen) und gehölzgeprägten extensiv gepflegten<br />

Flächen, z.T. Gewässer gegeben.<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Mit der Nutzungsänderung sind auch Veränderungen des Landschaftsbildes verbunden. Mit<br />

dem städtebaulichen Konzept wird <strong>zur</strong> Minimierung nachteiliger Auswirkung vorrangig ein<br />

Erhalt von Gehölzen vorgesehen.<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung und Minimierung von nachteiligen Auswirkungen sind deshalb<br />

insbesondere:<br />

o Erhalt von Wald- und Gehölzflächen als Einbindung des neu zu entwickelnden Geländes<br />

und <strong>zur</strong> Durchgrünung<br />

o Erhalt von prägnanten Einzelbäumen, Baumgruppen auch innerhalb der Bauflächen<br />

Abb. 9:<br />

Baumgruppe (Bestand); Erhalt<br />

durch Festsetzung vorgesehen<br />

Darüber hinausgehende Maßnahmen, wie z.B. Festsetzungen <strong>zur</strong> Höhenentwicklung der Gebäude,<br />

Neupflanzungen im Straßenraum und in den Grünflächen etc., werden im Zuge des<br />

weiteren Verfahrens geprüft.<br />

Verbleiben unvermeidbare nachteilige Auswirkungen, werden diese durch Gestaltungsmaßnahmen<br />

<strong>zur</strong> landschaftsgerechten Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />

ausgeglichen.<br />

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Pinneberg Nr. 115<br />

Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 25<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Die Bewertung erfolgt verbal-argumentativ. Für die Bewertung der Schutzgüter Luft und<br />

Klima werden die Bewertungskategorien des Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums<br />

und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten v. 3. Juli 1998 sowie des Orientierungsrahmen<br />

<strong>zur</strong> Bestandserfassung, -bewertung und –ermittlung der Kompensationsmaßnahmen<br />

im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben<br />

(Kompensationsermittlung Straßenbau 2004) angewandt.<br />

Planspezifische Grundlage <strong>zur</strong> Erfassung und Bewertung des Ist-Zustands sowie <strong>zur</strong> Auswirkungsprognose<br />

ist die Erhebung der vorhandenen Nutzungs- und Vegetationsstrukturen<br />

sowie der Grünordnerische Beitrag (s.o.).<br />

4.8 Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Voraussichtliche Auswirkungen Kultur- und sonstige Sachgüter – Stand B-Plan-<br />

Vorentwurf<br />

Überblick über den Bestand<br />

Gemäß Auflistung der unteren Denkmalschutzbehörde sind auf dem Kasernegelände <strong>13</strong> Gebäude<br />

einfache Kulturdenkmale gemäß §1 Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-<br />

Holstein (DSchG) (s. Abb.).<br />

Abb. 10:<br />

Kulturdenkmale gem. § 1 DSchG<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 26<br />

Abb. 11:<br />

Mannschaftsgebäude;<br />

einfaches Kulturdenkmal<br />

Erwartbare Konflikte<br />

Mit der Nutzungsänderung ist eine Beseitigung der Bestandsgebäude verbunden. Gegebenenfalls<br />

können einzelne Gebäude (z.B. im Bereich des Sondergebietes Bildung) in das geplante<br />

Nutzungskonzept einbezogen werden.<br />

Bewertungskriterien / Untersuchungen zu Bestand und Prognose<br />

Es werden insbesondere Auswirkungen auf gem. des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-<br />

Holstein geschützte Denkmale betrachtet.<br />

Grundlage für die Erfassung ist<br />

- Auflistung der Kulturdenkmale gem. § 1 DSchG durch die untere Denkmalschutzbehörde<br />

Kreis Pinneberg (Stand Januar 2005)<br />

4.9 Wechselwirkungen<br />

Durch die direkten Wirkungen eines Plans werden in der Umwelt Prozesse ausgelöst oder<br />

verändert, die zu indirekten Auswirkungen führen können (Wirkungsketten). Der wissenschaftliche<br />

Kenntnisstand reicht aber häufig nicht aus, in diesem komplexen System Ursache<br />

und Wirkung eindeutig einander zuzuordnen, da synergetische Effekte und Rückkopplungen<br />

(Wirkungsverstärkungen) wenig bekannt und noch weniger quantifizierbar sind. In der Regel<br />

beschränkt sich die Kenntnis auf eng begrenzte Bereiche des Systems, bzw. es sind zum Teil<br />

nur grundsätzliche Wirkungszusammenhänge (qualitativ) bekannt.<br />

Die Wechselwirkungen werden, soweit dies nach dem Stand der Technik leistbar und nicht<br />

schon durch die schutzgutbezogene Betrachtung abgedeckt ist, dargestellt.<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 27<br />

4.10 Natura 2000<br />

Es befinden sich im Wirkraum des Plans keine Natura 2000-Gebiete.<br />

4.11 Artenschutzrechtliche Belange<br />

Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 115 werden Festsetzungen getroffen, deren Umsetzung<br />

möglicherweise artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG auslösen können.<br />

Zwar ist erst für das konkrete Vorhaben, nicht jedoch für die Festsetzungen des Bebauungsplans,<br />

auf deren Grundlage das Vorhaben verwirklicht werden soll, zu beurteilen, inwieweit<br />

artenschutzrechtliche Zugriffsverbote eintreten bzw. nicht zu vermeiden sind und<br />

inwieweit Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 BNatSchG erforderlich werden. Im Verfahren der<br />

Planaufstellung ist jedoch zu beurteilen, ob die getroffenen Festsetzungen auf unüberwindbare<br />

artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden, die einer solchen Ausnahme entgegenstehen.<br />

• Artenschutzfachlicher Beitrag<br />

Im Rahmen eines „Artenschutzfachlichen Beitrages“, der für die Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Absatz 2 und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgelegt<br />

werden wird, werden mögliche Konfliktfelder und Zulassungsvoraussetzungen der Planung<br />

bearbeitet sowie abgeschätzt, inwieweit das Erfordernis einer artenschutzrechtlichen Ausnahme<br />

besteht und - sofern dieses der Fall ist - inwieweit die artenschutzfachlichen Voraussetzungen<br />

hierfür vorliegen bzw. geschaffen werden können.<br />

Grundlage für diese Beurteilung sind die durchgeführten vegetationskundlichen und faunistischen<br />

Erhebungen.<br />

4.12 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Das Aufzeigen von Entwicklungstendenzen im Untersuchungsraum ohne Realisierung des<br />

geplanten Vorhabens erfolgt auf Grundlage des vorhandenen Umweltzustands in Verbindung<br />

mit den Aussagen übergeordneter Planungen.<br />

In einer Ersteinschätzung ist davon auszugehen, dass auf dem Kasernengelände sich im Wesentlichen<br />

der heutige Zustand fortsetzt. Das heißt, es findet über die heutige Teilnutzung<br />

von Gebäuden keine weitergehende Nutzung statt. Das Gelände bleibt eingezäunt und nicht<br />

für die Erholung bzw. als Wohnumfeld nutzbar. Mit fortschreitender Zeit werden sich auch<br />

die heute gehölzfreien Bereiche bewalden. Für die Pflanzen- und Tierwelt würde sich hier<br />

ein relativ störungsarmes, gehölzbestimmtes Refugium entwickeln. Die Gebäude sind überwiegend<br />

ungenutzt und werden langsam zerfallen.<br />

Daneben ist bei Nichtdurchführung der Planung eine städtebaulich nicht geordnete Neubebauung<br />

in Teilbereichen anzunehmen.<br />

Der Umweltbericht wird die Umweltauswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung<br />

schutzgutbezogen darstellen.<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 28<br />

4.<strong>13</strong> Planungsalternativen<br />

Der Umweltbericht gibt eine Übersicht über die ggf. in Betracht kommenden anderweitigen<br />

Planungsmöglichkeiten. Auf Ebene des B-Plans sind Lösungsmöglichkeiten innerhalb des<br />

Geltungsbereichs Gegenstand der Prüfung.<br />

Darüber hinaus werden im weiteren Verfahren mit Detaillierung des Konzepts ggf. in Betracht<br />

kommende anderweitige Lösungsmöglichkeiten zu Einzelfragen (z.B. <strong>zur</strong> Gestaltung<br />

der Straßenquerschnitte, Lösungsmöglichkeiten <strong>zur</strong> offenen Oberflächenentwässerung), sofern<br />

für die Festsetzungen im B-Plan relevant, im Umweltbericht dargestellt.<br />

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Vorschlag zum vorläufigen Untersuchungsrahmen Seite 29<br />

5. Zusätzliche Angaben / Vorschlag zu Art und Umfang der Untersuchungen <strong>zur</strong><br />

Umweltprüfung<br />

Gemäß <strong>Anlage</strong> 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB sind im Umweltbericht zusätzliche Angaben<br />

zu machen. Diese werden mit Voranschreiten der Planung ermittelt. Der Umweltbericht<br />

wird hierzu folgende Darstellungen enthalten.<br />

Merkmale der verwendeten Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Erstellung<br />

des Umweltberichts<br />

Im Umweltbericht werden die wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

bei der Umweltprüfung beschrieben<br />

Es wird auf etwaige Datenlücken, fehlende Prognoseinstrumentarien und fehlende wissenschaftliche<br />

Grundlagen hingewiesen, die die Darstellung der derzeitigen Umweltsituation<br />

bzw. die Prognose der Auswirkungen erschwert haben.<br />

Monitoring<br />

Im Umweltbericht erfolgt eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung<br />

der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt. Ziel ist<br />

die Identifikation möglicherweise eintretender unvorhergesehener erheblicher Auswirkungen<br />

auf die Umwelt.<br />

Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Gemäß <strong>Anlage</strong> 1 Nr. 3c zu § 2 Abs.4 BauBG wird eine allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

erstellt. Die allgemein verständliche Zusammenfassung wird Bestandteil der Begründung.<br />

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