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Anlage 3c1 zu GR 104-2013 1 - Bietigheim-Bissingen

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<strong>Anlage</strong> 3c <strong>zu</strong> <strong>GR</strong> <strong>104</strong>/<strong>2013</strong><br />

Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

Bebauungsplan<br />

„Gewerbepark Geisinger Straße“<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m B-Plan mit Artenschutzbetrachtung<br />

Bearbeiter:<br />

Projektleitung:<br />

B.Eng. (FH) Eva Müller<br />

Cand B.Eng. Tobias Leikauf<br />

Prof. Dr. C. Küpfer<br />

StadtLandFluss<br />

Plochinger Straße 14a,<br />

72622 Nürtingen, 07022-2165963<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

Stadtentwicklungsamt<br />

Bahnhofstraße 1<br />

74321 <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />

Fassung vom<br />

30. August <strong>2013</strong>,<br />

ergänzt<br />

28. November <strong>2013</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1. INHALT UND ZIELE DER PLANUNG, AB<strong>GR</strong>ENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES 4<br />

1.1 DERZEITIGE NUTZUNG 5<br />

1.2 DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND IHRER<br />

BERÜCKSICHTIGUNG 5<br />

1.3 METHODIK 6<br />

1.4 FEHLENDE KENNTNISSE 6<br />

2. BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS 7<br />

2.1 WIRKFAKTOREN (BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN) 7<br />

2.1.1 Baubedingte Wirkungen 7<br />

2.1.2 <strong>Anlage</strong>bedingte Wirkungen 7<br />

2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen 7<br />

2.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Wirkfaktoren 7<br />

2.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 8<br />

2.2.1 Schutzgut Biotope und Arten 8<br />

2.2.2 Schutzgut Boden 16<br />

2.2.3 Schutzgut Wasser: 17<br />

2.2.4 Schutzgut Klima 17<br />

2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild 18<br />

2.3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER BELANGE DES MENSCHEN UND DER KULTUR- UND SACHGÜTER 18<br />

2.3.1 Schutzgut Mensch und Erholung 18<br />

2.3.2 Kultur- und Sachgüter 19<br />

2.4 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN 19<br />

3. ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG UND NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 20<br />

3.1 BESONDERHEITEN DER PLANUNG (ZEITHORIZONTE, BODEN- UND ARTENSCHUTZ) 20<br />

3.2 NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 21<br />

3.3 PRÜFUNG ALTERNATIVER PLANUNGSMÖGLICHKEITEN - VARIANTENVERGLEICH 21<br />

3.4 KONFLIKTE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN BEI DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS 22<br />

3.4.1 Biotope und Arten 22<br />

3.4.2 Boden 23<br />

3.4.3 Wasser 24<br />

3.4.4 Klima 24<br />

3.4.5 Landschaftsbild 24<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 2


3.4.6 Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter 25<br />

4. ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG 25<br />

5. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINIMIERUNG UND KOMPENSATION DES ZU ERWARTENDEN<br />

EIN<strong>GR</strong>IFFS 27<br />

5.1 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSKONZEPT 27<br />

5.2 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 29<br />

5.2.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb Planungsgebiet („planinterner Ausgleich“) 29<br />

5.2.2 Ermittlung des verbleibenden Kompensationsdefizits 31<br />

5.2.3 Kompensationsmaßnahmen außerhalb Planungsgebiet („externer Ausgleich“) 36<br />

6. VORSCHLÄGE ZUR UMWELTÜBERWACHUNG 38<br />

7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 38<br />

8. LITERATURVERZEICHNIS 40<br />

9. ANHANG 41<br />

9.1 BILDDOKUMENTATION 41<br />

9.2 KARTENWERKE 45<br />

9.2.1 Bestandsplan 45<br />

9.2.2 Bewertungskarte „Bewertung im Bestand“ 45<br />

9.2.3 Planung 45<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 3


1. Inhalt und Ziele der Planung, Abgren<strong>zu</strong>ng des Untersuchungsraumes<br />

Die Stadt <strong>Bietigheim</strong> <strong>Bissingen</strong> beabsichtigt, für den Bereich „Gewerbepark Geisinger Straße“<br />

im Stadtteil <strong>Bietigheim</strong>, zwischen Geisinger Straße, Eisenbahnstraße und den Bahnanlagen im<br />

Osten einen Bebauungsplan <strong>zu</strong> einem bestehenden Gewerbegebiet (s. Abbildungen 1 und 2)<br />

<strong>zu</strong> erstellen. Bisher ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Nach § 2 (4) BauGB<br />

sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />

<strong>zu</strong> ermitteln und in einem Umweltbericht <strong>zu</strong> beschreiben und <strong>zu</strong> bewerten. Die Fläche umfasst<br />

eine Gesamtgröße von ca. 10 ha.<br />

Abbildung 1: Übersichtskarte auf Grundlage TK 25 (das Plangebiet ist rot eingezeichnet)<br />

Abbildung 2: Übersichtskarte auf Grundlage Luftbild (das Plangebiet ist rot eingezeichnet)<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 4


1.1 Derzeitige Nut<strong>zu</strong>ng<br />

Das Planungsgebiet mit seiner Größe von ca. 10 ha wird als Gewerbegebiet genutzt (Gebäude,<br />

Hofflächen, innere Erschließung, kleine Grünflächen). Zudem befindet sich auf einer Fläche<br />

von ca. 0,5 ha die öffentliche Erschließung durch die Geisinger Straße. Das Gewerbegebiet<br />

(ohne Geisinger Straße) hat eine Gesamtfläche von ca. 9,55 ha. Davon werden knapp 7,5<br />

ha von Gebäuden und völlig versiegelten Flächen eingenommen. Die Flächengröße der vorhandenen<br />

Vegetationsflächen beträgt rund 1,7 ha. Schotterflächen nehmen noch rund 0,35 ha<br />

ein. Die vorhandenen Grünflächen beschränken sich größtenteils auf kleine, oftmals durch<br />

Ziergehölze und Koniferen sowie Zierrasen charakterisierte Bereiche. Im nördlichen Bereich<br />

des Plangebietes entlang der Betriebsgebäude befindet sich eine gut gewachsene Baumreihe<br />

aus Laubbäumen verschiedener Arten. Im nordöstlichen Bereich ist eine große Ruderalfläche<br />

vor<strong>zu</strong>finden. Hier sind jedoch noch Asphalt und Schotterrückstände von vorherigen Bebauungen<br />

vorhanden.<br />

1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />

Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung<br />

Für das Untersuchungsgebiet liegen keine rechtskräftigen Schutzgebiete der Kategorien Naturschutz,<br />

Landschaftsschutz, Natura 2000, Wasserschutz oder §32 NatSchG BW vor<br />

Regionalplan:<br />

Der Regionalplan des Regionalverbandes (2009) weist das Gebiet als Gewerbefläche aus.<br />

Zudem befindet sich auf dem Untersuchungsgebiet ein fachtechnisch abgegrenztes (nicht<br />

rechtskräftiges) Wasserschutzgebiet der Kategorie III.<br />

Landschaftsplan:<br />

Keine Aussage<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan:<br />

Das Plangebiet wird als gewerbliche Baufläche ausgewiesen (Abbildung 3).<br />

Abbildung 3: Ausschnitt FNP <strong>Bietigheim</strong> <strong>Bissingen</strong><br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 5


Altlasten:<br />

Laut Stellungnahme des Landratsamts Ludwigsburg (Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung, 2009) wurde die bekannte Altlastenfläche auf dem DLW-Gelände<br />

vollständig saniert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere, bisher unbekannte<br />

Bodenverunreinigungen auf Grund der gewerblichen Vornut<strong>zu</strong>ng vorhanden sind. Daher<br />

ist bei einem Bauvorhaben die Fläche nochmals <strong>zu</strong> untersuchen.<br />

1.3 Methodik<br />

Als Grundlage für die Erarbeitung des Umweltberichtes für den Gewerbepark Geisinger Straße<br />

dienen der Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ (Bürogemeinschaft<br />

FREIPLAN, <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>, 2009) sowie die Habitatstrukturanalyse des Büros<br />

Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG, Stuttgart, 2009). Das Büro Ökoplana hat eine<br />

vertiefende Klimaanalyse im Bereich <strong>Bietigheim</strong> Mühlwiesen, DLW sowie eine Fortschreibung<br />

des Klimagutachtens <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> erstellt. Diese Daten, enthalten im Umweltbericht<br />

„Gewerbepark Geisinger Straße“, wurden ebenfalls verwendet.<br />

Zudem wurden im Juli und August <strong>2013</strong> zwei Begehungen durchgeführt. Hierbei wurden die<br />

Habitatstrukturen als mögliche Nist- und Quartiersplätze untersucht sowie ein mögliches Vorkommen<br />

der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Zauneidechsen geprüft, insbesondere<br />

hinsichtlich Veränderungen gegenüber den früheren Erhebungen gemäß GÖG (2009).<br />

Die im Rahmen des Umweltberichtes <strong>zu</strong> erstellende Beurteilung des Eingriffs nach §§19ff<br />

BNatSchG sowie die artenschutzrechtliche Betrachtung nach §44f BNatSchG erfolgen verbalargumentativ<br />

und basieren auf quantitativen Erhebungen gemäß den Methoden nach LfU<br />

(2005). Hierbei wurde bei den einzelnen Schutzgütern <strong>zu</strong>dem auf die Grundlagen des Umweltberichtes<br />

und der Habitatpotenzialanalyse aus dem Jahr 2009 <strong>zu</strong>rückgegriffen. Besonderes<br />

Augenmerk liegt auf den Veränderungen seit dem Jahr 2009; diese werden gesondert<br />

dargestellt.<br />

1.4 Fehlende Kenntnisse<br />

Für die artenschutzrechtliche Betrachtung kann auf eine Habitatpotentialanalyse (GÖG 2009)<br />

<strong>zu</strong>rückgegriffen werden, tierökologische Erhebungen konnten jahreszeitlich bedingt <strong>zu</strong>m derzeitigen<br />

Stand noch nicht durchgeführt werden. Laut Habitatpotentialanalyse ist etwa ein Vorkommen<br />

von Zauneidechsen innerhalb des Baufensters 2-Nord möglich. Dementsprechend<br />

sind im Vorfeld der konkreten Bauabsicht tierökologische Erhebungen durch<strong>zu</strong>führen, um artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 6


2. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umwelt<strong>zu</strong>stands<br />

2.1 Wirkfaktoren (bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen)<br />

2.1.1 Baubedingte Wirkungen<br />

Während der Bauphase wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit <strong>zu</strong> Lärmemissionen kommen,<br />

bedingt durch das An- und Abfahren der Baumaschinen sowie den allgemeinen Baubetrieb.<br />

Auch sind Staubbelastungen und Erschütterungen durch Erdbewegungen etc. sowie<br />

im Baustellenbereich Bodenverdichtungen <strong>zu</strong> erwarten.<br />

2.1.2 <strong>Anlage</strong>bedingte Wirkungen<br />

Wichtigste Wirkfaktoren des Vorhabens sind die <strong>zu</strong>r bestehenden versiegelten Fläche<br />

hin<strong>zu</strong>kommende Neuversiegelung, die Lage der Baukörper und die Nut<strong>zu</strong>ngsart:<br />

- Durch die Überbauung bislang unbebauter und unversiegelter Bereiche kommt es <strong>zu</strong><br />

einer Erhöhung der Versiegelungsrate. Dies geht einher mit einem Verlust von Bodenfunktionen<br />

und einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate.<br />

- Zur <strong>Anlage</strong> der Baukörper ist es notwendig, bestehende Vegetation <strong>zu</strong> beseitigen, was<br />

<strong>zu</strong>r Zerstörung von Lebensräumen für Pflanzen und Tierarten führen könnte, insbesondere<br />

der Zauneidechse (siehe hier<strong>zu</strong> Kapitel 3.3.1)<br />

- Die geplante Bebauung überbaut Kaltluftproduktions- und Abflussbereiche.<br />

2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Durch die geplante Bebauung mit Gebäuden für Gewerbebetriebe kommt es voraussichtlich<br />

<strong>zu</strong> einer Zunahme von Verkehr und den damit verbundenen Lärm- und Schallemissionen<br />

entlang der Geisinger Straße.<br />

2.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Wirkfaktoren<br />

Als bedeutendste Belastung wird die direkte, anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />

durch Versiegelung und Teilversiegelung gesehen. Insofern wird sich die Analyse im Wesentlichen<br />

auf diesen Belastungsfaktor beziehen. Dieser wirkt auf die Schutzgüter im Planungsgebiet<br />

folgendermaßen ein:<br />

Schutzgut Biotope und Arten: Vegetationsbeseitigung, Zerstören von Lebensräumen<br />

Schutzgut Mensch und Erholung: Erhöhte Emissionsbelastungen und Verkehrsdichten<br />

Schutzgut Boden: Verlust von Böden und seinen Funktionen durch Versiegelung und Abgrabung.<br />

Dadurch kommt es <strong>zu</strong>r Einschränkung der Filterung und Pufferung von Schadstoffen,<br />

der Produktion von Biomasse und der Oberflächenwasser-Versickerung.<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 7


Schutzgut Wasser: Verstärkung des Oberflächenwasserabflusses durch Versiegelung und<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beeinträchtigung der Retentionsleistung<br />

sowie Erhöhung der Grundwasserverschmut<strong>zu</strong>ngsgefahr durch Verminderung der Deckschichtenmächtigkeit.<br />

Schutzgut Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter: Nachrangige Veränderung des Gewerbegebietes<br />

bzw. vermutlich keine Beeinträchtigungen<br />

Als Maß der baulichen Nut<strong>zu</strong>ng wurde eine <strong>zu</strong>lässige <strong>GR</strong>Z von 0,6 festgelegt. Gemäß § 19<br />

BauNVO darf diese <strong>GR</strong>Z jedoch für Nebenanlagen auf 0,8 erhöht werden. Es ist somit davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass alle Flächen des Planungsgebiets, die nicht mit Pflanzgeboten belegt<br />

sind, überbaut sein werden. Dies geht mit einem Verlust der Naturfunktionen einher,<br />

welcher jedoch durch Maßnahmen wie Dachbegrünung minimiert werden kann.<br />

Fazit<br />

Die Realisierung des Vorhabens wird Belastungen des Naturhaushalts in Form von Versiegelungen,<br />

Habitatverluste sowie Minderung der klimatischen Leistungsfähigkeit, hervorrufen.<br />

2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft<br />

2.2.1 Schutzgut Biotope und Arten<br />

a) Biotope<br />

Die Bewertung der Biotopstrukturen ist <strong>zu</strong>m einen verbal-argumentativ <strong>zu</strong>sammengefasst sowie<br />

in Tabelle 1 dargestellt. Sie erfolgte nach dem Verfahren der Landesanstalt für Umweltschutz<br />

(LfU 2005). Die Grünflächen auf dem Armstrong / DLW beschränken sich auf intensiv<br />

gepflegte Rasenflächen, Bodendecker /Kleingehölze, mehrjährige Ruderalvegetationen, Hecken<br />

aus Zier- und heimischen Gehölzen sowie Laub- und Nadelgehölzen <strong>zu</strong>sammen. Die Vegetationsflächen<br />

liegen überwiegend in Randbereichen des Betriebsgeländes. Sie sind meist<br />

kleinflächig und voneinander getrennt. Im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebietes ist<br />

eine größere, von einer mehrjährigen Ruderalvegetation mit aufkommendem Brombeer- und<br />

Robinienaufwuchs charakterisierte Grünfläche vorhanden. Südlich davon, entlang der Betriebsgebäude<br />

besteht ein gut gewachsene Baumreihe. Die dort vorhandenen Laubbäume<br />

kann man größtenteils als standortgerecht bezeichnen.<br />

Baumbestand:<br />

Der Baumbestand des Untersuchungsgebietes setzt sich aus heimischen Laubbaumarten sowie<br />

Koniferen und fremdländischen Ziergehölzen <strong>zu</strong>sammen. Insgesamt befinden sich auf dem<br />

Gelände 277 Einzelbäume, wovon 50 Nadelbäume und 227 Laubbäume sind. Besonders auf<br />

den Zierrasenflächen kommen Zier- und Nadelgehölze vor. Sowohl an der östlichen als auch<br />

an der westlichen Untersuchungsgrenze sind Baumreihen aus Säulenpappeln vorhanden. Die-<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 8


se sind meist mit Bodendeckern unterpflanzt. Eine einigermaßen standortgerechte Bepflan<strong>zu</strong>ng<br />

ist an der nördlichen Grenze entlang der Betriebsgebäude vorhanden. Ebenso auf einem<br />

kleinen Rasenstück an der nord-westlichen Grenze des Betriebsgeländes. Insgesamt sind 103<br />

der vorhandenen Bäume (sowohl Laub- als auch Nadelbäume) nach der Baumschutzverordnung<br />

der Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> geschützt.<br />

Der Großteil der Einzelbäume ist im Ensemble mit anderen Bäumen vorhanden und wurde<br />

deshalb im Biotoptyp 41.10 Feldgehölz <strong>zu</strong>sammengefasst und bewertet.<br />

Feldgehölze:<br />

Als Feldgehölze wurden dichte Baumgruppen aus großkronigen Laubbäumen mit untergepflanzten<br />

Bodendeckern, Kleingehölzen, Sträuchern oder einer Ruderalvegetation <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />

Diese Feldgehölze befinden sich am nördlichen und am östlichen Rand des Armstrong<br />

/ DLW Betriebsgeländes (siehe Abbildung 4).<br />

Abbildung 4: Blick von Parkplatz auf Feldgehölz entlang des Betriebsgeländes<br />

Hecken:<br />

Die gepflanzten Hecken auf dem Armstrong / DLW Gelände setzen sich überwiegend aus<br />

Ziergehölzen und einem hohen Anteil an Koniferen <strong>zu</strong>sammen.<br />

Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch:<br />

Kleingehölze sind überwiegend in Bereichen von Böschungen, teilweise unter Baumbestände<br />

gepflanzt. Die vorhandene Struktur beschränkt sich überwiegend auf Cotoneaster, Schneebeere<br />

sowie vereinzelt auf Zierrasenflächen mit niedrigem Wacholder.<br />

Rasenflächen:<br />

Die vorhandenen Rasenflächen befinden sich auf ca. 1174 m² Fläche und sind überwiegend<br />

intensiv gepflegt und weisen eine dementsprechend artenarme Zusammenset<strong>zu</strong>ng vor. Lediglich<br />

im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes befindet sich eine Rasenfläche die seltener<br />

gemäht wird und daher eine höhere Artenvielfalt aufweist.<br />

Ruderalvegetation:<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 9


Insbesondere unter dicht bewachsenen Baumreihen haben sich nitrophile Ruderalfluren angesiedelt.<br />

Die vorkommende Zusammenset<strong>zu</strong>ng ist sehr artenarm und zeigt deutlich die dort vorhandene<br />

Lichtarmut und den Nährstoffüberschuss. Die Ruderalvegetation auf den nordöstlichen<br />

Flurstücken (5774/1 und 5584/1) des Untersuchungsraumes südlich der Geisinger Straße<br />

setzt sich aus mehrjährigen Ruderalfluren <strong>zu</strong>sammen. Ebenfalls sind an verschiedenen Stellen<br />

Brombeer- und Robinienaufwüchse fest<strong>zu</strong>stellen.<br />

Schotterflächen:<br />

Schotterflächen (Gesamtfläche: 3461 m²) befinden sich <strong>zu</strong>m einen inmitten des Flurstücks<br />

5774/1 sowie als Fußweg teilweise entlang der östlichen Gebietsgrenze (siehe Abbildung 5).<br />

Völlig versiegelte bzw. von Bauwerken bestandene Fläche:<br />

Da sich das Untersuchungsgebiet als Gewerbegebiet genutzt wird, ist der Anteil an völlig versiegelter<br />

Fläche dementsprechend hoch und beträgt 78.870 m². Neben den Versiegelungen<br />

auf dem Betriebsgelände gehören <strong>zu</strong>dem noch die öffentliche Erschließung durch die Geisinger<br />

Straße sowie der Parkplatz im nord-westlichen Bereich des Untersuchungsgebietes da<strong>zu</strong>.<br />

Abbildung 5: Schotterfläche auf Flurstück 5774/1<br />

Tabelle 1: Kartierte Biotoptypen nach Biotopschlüssel der LUBW<br />

Code Beschreibung Wertstufe Biotopwert Fläche [m²]<br />

33.80 Zierrasen I 4 3.188<br />

33.80 Zierrasen (artenreiche Ausprägung) II 8 599<br />

35.60 Ruderalvegetation mit Artenschutz-Bedeutung<br />

(Ruderalfläche im nordöstlichen Bereich)<br />

III 11 6.521<br />

35.60 Ruderalvegetation (artenarme Ausprägung) III 9 100<br />

41.10 Feldgehölz (mit hoher Artenschutz-Bedeutung) IV 21 2.748<br />

41.10 Feldgehölz (beeinträchtigt) III 15* 1.857<br />

44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch II 6 633<br />

44.22 Hecke aus nichtheimischen Straucharten II 6 1.174<br />

45.30 Einzelbäume Bewertung s. nachfolgende Erläuterung<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 10


60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche I 1 38.931<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz I 1 40.660<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke,<br />

Kies oder Schotter<br />

I 2 3.461<br />

Summe 99.265<br />

* Ab<strong>zu</strong>g wg. Beeinträchtigungen durch umliegende Nut<strong>zu</strong>ng sowie Vorkommen nicht standortheimischen Gehölzen<br />

Um eine realistische Bewertung der Einzelbaumstrukturen <strong>zu</strong> ermöglichen, wird die Flächenbilanz<br />

für das Schutzgut Arten und Biotope <strong>zu</strong>erst ohne Berücksichtigung der Einzelbäume<br />

durchgeführt. Danach erfolgt eine gesonderte Bilanzierung der Baumstrukturen (LfU 2005).<br />

Im Planungsgebiet sind außerhalb der Feldgehölz- und Heckenstrukturen noch 62 Einzelbäume,<br />

davon 39 Laubbäume sowie 23 Nadelbäume vorhanden. Nach LfU 2005 wird <strong>zu</strong>r Ermittlung<br />

des Biotopwerts von Einzelbäumen der Stammumfang mit einem Punktewert multipliziert,<br />

der sich wiederum aus dem Biotopwert des Unterwuchses ergibt.<br />

Tabelle 2: Bewertung Einzelbaumstrukturen nach LfU (2005)<br />

Stammumfang gesamt (cm) Wertigkeit Unterwuchs Biotopwertpunkte<br />

28 Laubbäume x 85 cm = 2.380 cm gering (4 Pkt.) 9.520<br />

5 Laubbäume x 150 cm = 700 cm gering (8 Pkt.) 6.000<br />

4 Laubbäume x 160 cm = 640 gering (4 Pkt.) 2.560<br />

8 Nadelbäume x 50 cm = 400 cm gering (4 Pkt.) 1.600<br />

15 Nadelbäume x 100 cm = 1.500 cm gering (4 Pkt.) 6.000<br />

Summe: 25.680<br />

b) Arten<br />

Für das Gebiet und seine Umgebung existiert eine so genannte Habitatpotenzialanalyse des<br />

Büros Gruppe für ökologische Gutachten (Stuttgart) aus dem Jahr 2009. Dieses wurde für die<br />

artenschutzrechtlichen Betrachtungen im Zusammenhang mit dem Umweltbericht als Basis<br />

verwendet. Auf Grund der fortgeschrittenen Jahreszeit (Beauftragung des Umweltberichts im<br />

Juli <strong>2013</strong>) konnte im Rahmen der Erstellung dieses Umweltberichtes keine eigene umfassende<br />

Erhebung rechtlich relevanter Arten durchgeführt werden. Deshalb wurde die vorhandene Habitatpotentialanalyse<br />

durch Büro StadtLandFluss insbesondere hinsichtlich zwischenzeitlicher<br />

Veränderungen der artenschutzrechtlich relevanten Elemente Baumbestand, Dachvorsprünge,<br />

Wellblechdächer für welche seinerzeit ein Jagd- und Quartierspotential für Vögel und Fledermäuse<br />

festgestellt wurde, überprüft. Die im östlichen Bereich (entlang der Bahnanlage) sowie<br />

auf der im Norden gelegenen Ruderalfläche als potentiellen Habitate für Zauneidechsen und<br />

Blindschleichen konnten bestätigt werden.<br />

Im Zuge der Begehungen im Juli <strong>2013</strong> konnten in den Baumbeständen auf dem Armstrong /<br />

DLW Gelände keine Baumhöhlen nachgewiesen werden. Jedoch können die Baumbestände<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 11


am nördlichen Rand des Betriebsgeländes sowie entlang der Bahnanlage als Jagdhabitate für<br />

Fledermäuse sowie als Brutplätze für Heckenbrüter angenommen werden.<br />

Um eindeutige Aussagen über den tatsächlichen Bestand der vorhandenen Tierarten treffen <strong>zu</strong><br />

können, sind <strong>zu</strong> geeigneten Zeitpunkten weitere Untersuchungen für folgende Tierartengruppen<br />

durch<strong>zu</strong>führen:<br />

Vögel und Fledermäuse:<br />

Die Habitatstrukturanalyse (GÖG 2009, Seite 11) stellt fest: „Die Gebäude […] sind überwiegend<br />

Lagerhallen. Diese bieten insgesamt nur wenig Habitatpotential für europarechtlich geschützte<br />

Arten. Einzig in den wenigen Nischen an den Gebäuden ist ein Vorkommen von störungsempfindlichen<br />

Arten möglich. Bei der Begehung ließen sich <strong>zu</strong>dem in diesem Bereich<br />

einzelne kaputte Fenster sowie weitere Einflugsmöglichkeiten in die Gebäude feststellen. In<br />

diesen Fällen kann eine Besiedelung durch Vögel und Fledermäuse nicht ausgeschlossen<br />

werden. Im Nordwesten findet sich <strong>zu</strong>dem ein großer Parkplatz. Auf Grund der Vollversiegelung<br />

dieser Fläche kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser als Habitat für europarechtlich<br />

geschützte Arten dient.“ Auch den Rändern der Brachfläche im Nordosten des Planungsgebiets<br />

wird Habitatpotenzial <strong>zu</strong>gesprochen (GÖG 2009, Seite 13): „Die randlichen Abschnitte<br />

dieser Brachfläche sind mit Bäumen und Gebüsch gesäumt. Hier ist mit einem Vorkommen<br />

von Frei- und Heckenbrütern <strong>zu</strong> rechnen. Des Weiteren besteht in diesem Bereich<br />

Jagdhabitatpotential für Fledermäuse.“<br />

Auch die aktuell (Sommer <strong>2013</strong>, sieh Abbildungen 6 bis 8 sowie Abbildungen im Anhang) gegebenen<br />

Habitatstrukturen lassen nach wie vor vermuten, dass verschiedene Vogelarten als<br />

Brut- bzw. Nahrungsgast im Gebiet vorkommen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den<br />

Haussperling, den Grauschnäpper, den Star, die Türkentaube und die Mehlschwalbe (alle<br />

Vorwarnstufe bzw. im Falle Mehlschwalbe Stufe 3 der Roten Liste Baden-Württembergs. Im<br />

Rahmen der Übersichtsbegehung <strong>zu</strong>m Artenschutz am 11.07.<strong>2013</strong> wurden einzelne Arten im<br />

direkten Vorhabensbereich angetroffen (Amsel, Elster, Rabenkrähe, Hausrotschwanz, Mehlschwalbe).<br />

Zudem wurden einige Nester in Hecken und Bäumen entdeckt. Die der Mehlschwalbe<br />

wurde jedoch nur gesichtet, von ihr wurden keine Nester an Dachvorsprüngen entdeckt.<br />

Es ist jedoch möglich, dass sie in offenen Lagerhallen brütet.<br />

Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 12


Abbildung 6: Blick von der großen Ruderalfläche auf das Feldgehölz entlang des Betriebsgeländes<br />

Bei der Artengruppe Fledermäuse sind auf Grund der vorhandenen Gebäude- und Vegetationsstrukturen<br />

(siehe Abbildungen 7 und 8), die als Quartiers- sowie als Jagdhabitat genutzt<br />

werden können, insbesondere die Arten Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Wimpernfledermaus,<br />

Kleine Bartfledermaus sowie die Zwergfledermaus nicht aus<strong>zu</strong>schließen. Sie alle<br />

sind Arten des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Die Gebäude mit Habitatpotenzial sind in<br />

der Karte „Bestandsplan“ dargestellt.<br />

Abbildung 7: Gebäude mit Habitatpotential für Fledermäuse<br />

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Abbildung 8: Habitatpotential durch Nischen an Fassade<br />

Reptilien, insbesondere Zauneidechse:<br />

Für die Zauneidechse bestehen potentielle Lebensraumstrukturen auf der Ruderalfläche des<br />

Flurstücks Nr. 5774/1 und 5584/1 sowie auf dem Schotterweg und der Hecke entlang der<br />

Bahnanlage (siehe Abbildungen 9 bis 11). Bei den Begehungen am 11.07.<strong>2013</strong> sowie am<br />

20.08.<strong>2013</strong> konnten keine Individuen gesichtet werden. Ein Vorkommen ist jedoch nicht aus<strong>zu</strong>schließen.<br />

Die Habitatstrukturanalyse (GÖG 2009, Seite 12) formuliert: „Im Nordosten […]<br />

befindet sich eine große, eingezäunte Brachfläche. Auf dieser wurde <strong>zu</strong>m Teil Gehölzschnittgut<br />

abgelagert, <strong>zu</strong>m Teil wird sie als Entsorgungsfläche für Müll verwendet. Weite Bereiche dieses<br />

Abschnittes sind jedoch nur von bodennahem Gestrüpp bewachsen oder liegen ganz offen.<br />

Hier besteht Habitatpotenzial für Reptilien wie die in diesem Rahmen nicht bewertungsrelevante<br />

Blindschleiche, aber auch für die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Zauneidechse.“<br />

Abbildung 9: Blick auf die Brachfläche im nördlichen Bereich des Gebietes<br />

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Abbildung 10: Schotterweg am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes<br />

Abbildung 11: Schotterweg und Teil der Bahnanlagen(außerhalb des Planungsgebiets; östlich angrenzend)<br />

c) Biodiversität und Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen<br />

Nach § 1 (6) Nr. 7a BauGB ist im Rahmen eines Umweltberichtes auch die Biodiversität eines<br />

Planungsgebietes <strong>zu</strong> erfassen („… die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher<br />

Herkunft und die ökologischen Komplexe, <strong>zu</strong> denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt<br />

innerhalb der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“).<br />

Das Planungsgebiet besitzt durch seine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng mit entsprechenden Störungen<br />

sowie den sehr hohen Versiegelungsgrad eine nur geringe Vielfalt an störungsempfindlichen<br />

Standorten. Damit verbunden ist auch eine geringe Vielfalt empfindlicher Arten.<br />

Die vergleichsweise höchste Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen weisen die vorhandenen<br />

Bestände standortheimischer Baumarten auf dem Armstrong/DLW-Gelände auf.<br />

Zudem dienen sie Vögeln und Fledermäuse potentiell als Nist- und Jagdhabitat. Die vorhandenen<br />

Strauchpflan<strong>zu</strong>ngen sowie Ziergehölze und Rasenansaaten haben hingegen ei-<br />

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ne geringe Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen. Störungsempfindliche Vogel- und<br />

Fledermausarten, die Gebäude als Nistplätze und Quartiere nutzen, können evtl. durch die<br />

Baumaßnahmen gestört werden. Daher sind wie oben beschrieben genauere Kartierungen<br />

durch<strong>zu</strong>führen und ggf. CEF-Maßnahmen um<strong>zu</strong>setzen.<br />

d) Weiteres Vorgehen<br />

Zur Definition des tatsächlichen Vorkommens o.g. Artengruppen und Arten ist im Jahr 2014<br />

bzw. im betreffenden Jahr vor Eingriff eine genauere Untersuchung anhand standardisierter<br />

Erhebungen vor Ort durch<strong>zu</strong>führen. Um Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG <strong>zu</strong><br />

vermeiden, sind dann ggf. CEF-Maßnahmen 1 (z.B. in Form einer Vergrämung und einher<br />

gehender Verdrängung in nahe gelegene geeignete Ersatzhabitate) vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

2.2.2 Schutzgut Boden<br />

Auf Grund der derzeitigen Bebauung und der damit einhergehenden Versiegelung sowie durch<br />

frühere Bautätigkeiten sind im Planungsgebiet keine natürlichen Bodenprofile vorhanden. Die<br />

Bodenfunktionen auf den vorhandenen Grünflächen des Untersuchungsgebietes sind ebenfalls<br />

durch die intensive Bodenbearbeitung stark belastet. Nach Heft 24 (Landesanstalt für Umwelt,<br />

Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 2012) ist das Schutzgut Boden wie folgt<br />

ein<strong>zu</strong>stufen: Den deutlich überformten und beeinträchtigten Bereichen kann eine geringe<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>gesprochen werden während versiegelte Bereiche (z.B. künstliche Böschungen,<br />

Auffüllungen, etc.) keine Bedeutung für das Schutzgut Boden aufweisen. Somit sind die<br />

Böden im Gebiet wie folgt ein<strong>zu</strong>teilen (Tabelle 3):<br />

Tabelle 3: Bewertung der Böden<br />

Fläche (m²) Wertstufe<br />

79.591 0<br />

19.674 1<br />

1 CEF: continuous ecological functionaliy; Maßnahmen <strong>zu</strong>r Sicherung der kontinuierlichen Funktionalität<br />

von spezifischen Lebensräumen geschützter Arten<br />

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Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />

Auf Grund der hohen Vorbelastung durch Versiegelung sowie der geringen Bedeutung für den<br />

Naturhaushalt ist die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen als gering ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

2.2.3 Schutzgut Wasser:<br />

Das Plangebiet liegt in einer fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebietszone IIIA. Bisher<br />

wurde hierfür keine Rechtsverordnung erlassen. In den Wasserfassungen Mühlwiesen I,<br />

Mühlwiesen II und Grünwiesen III wird Wasser <strong>zu</strong>r Trinkwasserversorgung entnommen. Die<br />

Entnahme erfolgt aus dem Grundwasserstockwerk des Oberen bzw. Mittleren Muschelkalkes.<br />

Auf das Jahr gerechnet beträgt die Wasserentnahme 90l/s.<br />

a) Grundwasser<br />

Durch die hohe Flächenversiegelung weist das Planungsgebiet eine geringe Bedeutung<br />

für die Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung. Die Ruderalfläche an der<br />

Geisinger Straße erhält auf Grund der Größe und des Bewuchses eine mittlere Bedeutung<br />

für das Teilschutzgut Grundwasser.<br />

b) Oberflächengewässer<br />

Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />

Durch den hohen Grad an Versiegelung weist das Plangebiet eine geringe Empfindlichkeit gegenüber<br />

einer Grundwasserverschmut<strong>zu</strong>ng auf. Jedoch stellt jede weitere Versiegelung, wie<br />

beispielsweise die Bebauung der Ruderalfläche im nördlichen Bereich des Plangebietes, eine<br />

erhebliche Veränderung im Naturhaushalt dar.<br />

2.2.4 Schutzgut Klima<br />

Der hohe Anteil an versiegelter Fläche im Untersuchungsgebiet bewirkt eine Aufhei<strong>zu</strong>ng des<br />

Areals. Zudem ist die Belüftung durch die umgebende Bebauung (OBI-Areal) stark eingeschränkt.<br />

Insgesamt sind auf dem Betriebsgelände der Armstrong / DLW laut ÖKOPLANA<br />

(Vertiefende Klimaanalyse im Bereich <strong>Bietigheim</strong>/Mühlwiesen, DLW und Fortschreibung des<br />

Klimagutachtens <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>, 2009) „(…) ungünstige klimatische Verhältnisse <strong>zu</strong> erwarten“.<br />

Die vorhandenen Grünflächen auf dem Armstrong / DLW Gelände, insbesondere die<br />

große Ruderalfläche auf den Flurstücken 5774/1 und 5584/1 wirken dem Aufhei<strong>zu</strong>ngseffekt<br />

entgegen. Der große Baumbestand am nördlichen Rand des Geländes entlang der Betriebsgebäude<br />

filtert <strong>zu</strong>dem Luftschadstoffe und verringert die Tagestemperaturamplitude.<br />

Die Grünflächen haben somit eine hohe klimatische Bedeutung im Stadtgebiet.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />

Insbesondere eine weitere Versiegelung von klimatisch wertvollen Flächen wirkt sich negativ<br />

auf das lokale Bioklima aus. Der Aufhei<strong>zu</strong>ngseffekt wird dadurch verstärkt und der Luftaustausch<br />

weiter minimiert. Daher ist laut dem Klimagutachten der Firma ÖKOPLANA (2009) bei<br />

baulichen Erweiterungen auf strömungsdynamische Aspekte <strong>zu</strong> achten.<br />

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2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild<br />

Im Westen wird der Untersuchungsraum durch eine Hecke mit heimischen-, sowie Ziergehölzen<br />

abgetrennt. Im Norden sind die Betriebsgebäude durch ein Feldgehölz mit Laubbäumen<br />

von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Diese dienen da<strong>zu</strong>, dass das Gebiet gut ins Ortsbild eingepasst<br />

ist. Der nördliche Bereich hingegen besitzt durch die Heckenstruktur (in der viel Müll und<br />

Unrat vorhanden ist) sowie den Parkplatz und die nicht abgeschirmte Brachfläche eine untergeordnete<br />

Bedeutung. Daher besteht eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />

Auf Grund der gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng und der fehlenden Erholungseignung für die Öffentlichkeit<br />

wird die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen als gering eingestuft.<br />

Fazit <strong>zu</strong>r Schutzgutbewertung „Natur und Landschaft“<br />

Für das Planungsgebiet ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass – die Baumreihe entlang der Betriebsgebäude<br />

im nördlichen Bereich des Plangebietes ausgenommen - die Strukturen für alle Schutzgüter<br />

von geringer bis allenfalls allgemeiner Bedeutung und damit nachrangig bedeutsam sind.<br />

Besondere Bedeutung im Planungsgebiet für das Schutzgut Biotope und Arten hat die genannte<br />

Baumreihe (Feldgehölz) im nördlichen Drittel das Planungsgebiets. Darüber hinaus haben<br />

die unversiegelten Bereiche trotz der geringen Bodenfunktionen eine allgemeine Bedeutung<br />

für das Grundwasser, da der Bereich in einem fachtechnisch ausgewiesenen Wasserschutzgebiet<br />

(Zone IIIA) liegt. Zudem haben die vorhandenen Grünflächen, insbesondere die<br />

großen Feldgehölze eine besondere klimatische Bedeutung im Gewerbegebiet.<br />

Unterschiede <strong>zu</strong>r Bewertung des Umweltberichtes 2009 des Büros FREIPLAN sind nur in geringem<br />

Umfang vorhanden. Die ökologische Bedeutung der Flächen hinsichtlich der Schutzgüter<br />

im Allgemeinen hat sich nicht wesentlich verändert.<br />

2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Menschen und der<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

2.3.1 Schutzgut Mensch und Erholung<br />

Das Planungsgebiet wird überwiegend gewerblich genutzt, ist optisch abgeschirmt und für die<br />

Öffentlichkeit un<strong>zu</strong>gänglich. Durch die Verarbeitung von Kunststoffen durch die Firma Armstrong<br />

/ DLW bestehen teilweise Geruchs-, sowie Geräuschbelästigungen in mittlerem Umfang.<br />

Das Plangebiet selbst hat für die Öffentlichkeit keinen Erholungsnutzen. Die Bedeutung<br />

des Planungsgebiets für den Menschen ist somit als nachrangig oder sehr gering ein<strong>zu</strong>stufen.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />

Auf Grund der geplanten Bebauung durch Gebäude besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />

einer Zunahme von Lärm und einer Verschlechterung der Luftqualität.<br />

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2.3.2 Kultur- und Sachgüter<br />

Kultur- und Sachgüter sind im Planungsgebiet aktuell nicht bekannt.<br />

Fazit <strong>zu</strong>r Bewertung „Mensch“ und „Kultur- und Sachgüter<br />

Für den Menschen hat das Untersuchungsgebiet eine untergeordnete Rolle,<br />

da keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit besteht.<br />

Kultur- und Sachgüter sind im Planungsgebiet derzeit nicht bekannt.<br />

Unterschiede <strong>zu</strong>m Umweltbericht 2009 sind nicht vorhanden.<br />

2.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Nach § 1 (6) Nr. 7i BauGB sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />

welche durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt werden. Nachfolgend werden<br />

diejenigen Kombinationen beleuchtet, die im Planungsgebiet als wahrscheinlich <strong>zu</strong>treffend eingestuft<br />

werden:<br />

a) Einwirkungen des Menschen auf Tiere und Pflanzen, Klima/Luft, Boden und Wasser<br />

b) Einwirkungen der <strong>zu</strong>künftigen Bebauung, des Klimas und der Luft sowie des Wassers<br />

auf den Menschen<br />

Fazit <strong>zu</strong> den Wechselwirkungen<br />

Es ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass im Planungsgebiet bestehende Wechselwirkungen verschiedener<br />

Schutzgüter, insbesondere mit dem Menschen vorliegen und vom Vorhaben beeinflusst werden.<br />

Diese werden nachfolgend im Kapitel 3.3 Konflikte und Beeinträchtigungen aufgearbeitet.<br />

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3. Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der<br />

Planung<br />

3.1 Besonderheiten der Planung (Zeithorizonte, Boden- und Artenschutz)<br />

Anlass der Planung ist die Neuschaffung von Baurecht auf bisher untergenutzten Teilflächen<br />

(Baufenster 1 und 2-Nord) sowie der Sicherung bestehender Nut<strong>zu</strong>ngen (Fa. Armstrong DLW,<br />

Baufeld 2-Süd; siehe hier<strong>zu</strong> auch Kapitel 1). Der Bebauungsplanvorentwurf definiert die Baufenster<br />

mit vorgegebenen Grundflächenzahlen; Auf Grund kurzfristiger Änderungen der Baufenster<br />

während der Planung, werden die Baufenster 2-Nord und 2-Süd in diesem Umweltbericht<br />

getrennt voneinander betrachtet. Im Bebauungsplan sind sie jedoch vereinigt; ihre Lage<br />

ist wie folgt (siehe Karte „Planung“):<br />

Baufenster 1: derzeitiger Parkplatz im nordwestlichen Bereich des Planungsgebiets<br />

Baufenster 2-Nord: derzeitige große Ruderalfläche sowie kleinere Teile von versiegelter /<br />

bebauter Fläche des Armstrong/DLW-Betriebsgeländes (nordöstlicher<br />

Bereich)<br />

Baufenster 2-Süd: bestehendes Betriebsgelände der Firma Armstrong/DLW. Kurz- bis mittelfristig<br />

ist hier laut Stadtentwicklungsamt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> mittelfristig<br />

keine bauliche Veränderung an<strong>zu</strong>nehmen; der Bebauungsplan dient hier in erster<br />

Linie dem Zweck einer Sicherung bestehender Nut<strong>zu</strong>ngen (siehe auch Kapitel<br />

1). Der Anteil völlig versiegelter bzw. durch Bauwerke bestandener Fläche<br />

beträgt aktuell etwa 97%. Da das Betriebsgelände vollständig gewerblich genutzt<br />

wird, sind hier keine Änderungen in Form von Netto-Entsiegelungen <strong>zu</strong><br />

erwarten.<br />

Hierbei ist hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung der Bauphasen <strong>zu</strong> differenzieren. De facto ist<br />

eine kurz- bis mittelfristige Bebauung lediglich in den Baufenstern 1 und 2-Nord vorgesehen,<br />

während Veränderungen in Baufeld 2-Süd <strong>zu</strong>mindest auf absehbare Zeit nicht anstehen. Der<br />

Bebauungsplan schließt Baufenster 2-Süd vorwiegend deshalb mit ein, um dort die bestehenden<br />

Nut<strong>zu</strong>ngsformen <strong>zu</strong> sichern, <strong>zu</strong>mal für dieses Teilgebiet kein Bebauungsplan, sondern lediglich<br />

eine Darstellung im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan besteht („Gewerbegebiet“, siehe Kapitel 1.2).<br />

Aus diesen Gründen ist zwar die Gesamtsituation vor und nach Eingriff <strong>zu</strong> werten und <strong>zu</strong> bilanzieren,<br />

dennoch wird nachfolgend <strong>zu</strong>sätzlich zwischen den kurz- bis mittelfristigen Eingriffen<br />

(Baufenster 1 und 2-Nord) und den theoretischen (Baufenster 2-Süd) differenziert und<br />

Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen entsprechend <strong>zu</strong>geordnet.<br />

Der Bebauungsplan sieht verschiedene grünordnerische Festset<strong>zu</strong>ngen wie Dachbegrünungen,<br />

wasserdurchlässige Beläge für Stellplätze sowie Pflanzbindungen (bestehende Feldgehölze<br />

zwischen Baufenster 1 und 2-Süd sowie am östlichen Planungsgebietsrand) und<br />

Pflanzgebote vor(Straßenbegleitende Baumpflan<strong>zu</strong>ng entlang Geisinger Straße, an der östlichen<br />

Plangebietsgrenze, im Süden des Baufensters 2-Süd sowie um die beiden Pflanzbindungen<br />

herum).<br />

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Änderungen am Bestand sind dem<strong>zu</strong>folge insbesondere in den Baufenstern 1 und 2-Nord <strong>zu</strong><br />

erwarten, wobei die Eingriffe in Baufenster 1 aufgrund der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng (vollversiegelter<br />

Parkplatz) nachrangig sind. In Baufenster 2-Nord (potenzieller Standort für Reptilien, insbesondere<br />

Zauneidechse) ist <strong>zu</strong> beachten, dass eine artenschutzrechtliche Würdigung auf<br />

Grund fehlender Daten noch nicht erfolgte; diese ist <strong>zu</strong>r Schaffung von Baurecht aber zwingend<br />

notwendig. Entsprechend sind im kommenden Frühjahr Erhebungen durch<strong>zu</strong>führen und<br />

<strong>zu</strong> werten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wären <strong>zu</strong>r Vermeidung artenschutzrechtlicher<br />

Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG entsprechende CEF-Maßnahmen <strong>zu</strong> ergreifen (siehe<br />

Kapitel 5).<br />

In Baufenster 2-Süd wird durch die Neuabgren<strong>zu</strong>ng möglicher Nut<strong>zu</strong>ngen die Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für Änderungen der Flächennut<strong>zu</strong>ng und damit auch für Eingriffe geschaffen. Diese möglichen<br />

Eingriffe werden qualitativ und quantitativ ermittelt und in der Gesamt-Eingriffsbilanz berücksichtigt.<br />

Allerdings ist dabei <strong>zu</strong> beachten, dass die Vorbelastung in Baufenster 2-Süd aufgrund<br />

der gegebenen Versiegelung von weit über 90% schon sehr hoch ist; bei einer vorgegebenen<br />

<strong>GR</strong>Z von 0,6 ist deshalb nicht <strong>zu</strong> erwarten, dass per Saldo Mehrversiegelungen entstehen. Es<br />

erscheint aber auch unrealistisch, in diesem Baufenster substanzielle Entsiegelungen erwarten<br />

<strong>zu</strong> können.<br />

Zudem wird durch Pflanzbindungen und Pflanzgebote sichergestellt, dass die das Baufenster<br />

umgebende Grünstruktur erhalten bleibt; hochwertige Bereiche sind innerhalb des Baufensters<br />

nicht betroffen (siehe Karte „Bewertung im Bestand“).<br />

Große Teile der Randbereiche außerhalb der Baufenster werden mit Pflanzbindungen und –<br />

geboten belegt, um die Nicht-Inanspruchnahme als Baufläche sicher<strong>zu</strong>stellen. Für andere<br />

Flächen sind keine Festlegungen vorgesehen; diese sind z.B. für Erschließung etc. nutzbar<br />

(siehe Karte „Planung“). Auch in letzteren Bereichen sind in der kommenden Vegetationsperiode<br />

artenschutzfachliche Erhebungen durch<strong>zu</strong>führen.<br />

3.2 Nichtdurchführung der Planung<br />

Das Planungsgebiet zeigt aktuell eine geringe Vielfalt unterschiedlicher Nut<strong>zu</strong>ngstypen: im<br />

Wesentlichen handelt es sich um bestehende Gewerbeflächen und einige kleinteilige Grünflächen.<br />

Sollte die vorgesehene Bebauung unterbleiben, ist kurz- bis mittelfristig von einer<br />

gleichartigen Weiternut<strong>zu</strong>ng wie bisher aus<strong>zu</strong>gehen.<br />

3.3 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten - Variantenvergleich<br />

Da es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes innerhalb eines bestehenden und im<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes handelt, ist die Frage nach Standortalternativen<br />

nicht gegeben.<br />

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