Anlage 3c1 zu GR 104-2013 1 - Bietigheim-Bissingen
Anlage 3c1 zu GR 104-2013 1 - Bietigheim-Bissingen
Anlage 3c1 zu GR 104-2013 1 - Bietigheim-Bissingen
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<strong>Anlage</strong> 3c <strong>zu</strong> <strong>GR</strong> <strong>104</strong>/<strong>2013</strong><br />
Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
Bebauungsplan<br />
„Gewerbepark Geisinger Straße“<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m B-Plan mit Artenschutzbetrachtung<br />
Bearbeiter:<br />
Projektleitung:<br />
B.Eng. (FH) Eva Müller<br />
Cand B.Eng. Tobias Leikauf<br />
Prof. Dr. C. Küpfer<br />
StadtLandFluss<br />
Plochinger Straße 14a,<br />
72622 Nürtingen, 07022-2165963<br />
Auftraggeber:<br />
Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
Stadtentwicklungsamt<br />
Bahnhofstraße 1<br />
74321 <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong><br />
Fassung vom<br />
30. August <strong>2013</strong>,<br />
ergänzt<br />
28. November <strong>2013</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
1. INHALT UND ZIELE DER PLANUNG, AB<strong>GR</strong>ENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES 4<br />
1.1 DERZEITIGE NUTZUNG 5<br />
1.2 DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND IHRER<br />
BERÜCKSICHTIGUNG 5<br />
1.3 METHODIK 6<br />
1.4 FEHLENDE KENNTNISSE 6<br />
2. BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS 7<br />
2.1 WIRKFAKTOREN (BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN) 7<br />
2.1.1 Baubedingte Wirkungen 7<br />
2.1.2 <strong>Anlage</strong>bedingte Wirkungen 7<br />
2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen 7<br />
2.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Wirkfaktoren 7<br />
2.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 8<br />
2.2.1 Schutzgut Biotope und Arten 8<br />
2.2.2 Schutzgut Boden 16<br />
2.2.3 Schutzgut Wasser: 17<br />
2.2.4 Schutzgut Klima 17<br />
2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild 18<br />
2.3 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER BELANGE DES MENSCHEN UND DER KULTUR- UND SACHGÜTER 18<br />
2.3.1 Schutzgut Mensch und Erholung 18<br />
2.3.2 Kultur- und Sachgüter 19<br />
2.4 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN 19<br />
3. ENTWICKLUNGSPROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG UND NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 20<br />
3.1 BESONDERHEITEN DER PLANUNG (ZEITHORIZONTE, BODEN- UND ARTENSCHUTZ) 20<br />
3.2 NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 21<br />
3.3 PRÜFUNG ALTERNATIVER PLANUNGSMÖGLICHKEITEN - VARIANTENVERGLEICH 21<br />
3.4 KONFLIKTE UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN BEI DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS 22<br />
3.4.1 Biotope und Arten 22<br />
3.4.2 Boden 23<br />
3.4.3 Wasser 24<br />
3.4.4 Klima 24<br />
3.4.5 Landschaftsbild 24<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 2
3.4.6 Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter 25<br />
4. ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG 25<br />
5. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINIMIERUNG UND KOMPENSATION DES ZU ERWARTENDEN<br />
EIN<strong>GR</strong>IFFS 27<br />
5.1 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSKONZEPT 27<br />
5.2 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 29<br />
5.2.1 Kompensationsmaßnahmen innerhalb Planungsgebiet („planinterner Ausgleich“) 29<br />
5.2.2 Ermittlung des verbleibenden Kompensationsdefizits 31<br />
5.2.3 Kompensationsmaßnahmen außerhalb Planungsgebiet („externer Ausgleich“) 36<br />
6. VORSCHLÄGE ZUR UMWELTÜBERWACHUNG 38<br />
7. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG 38<br />
8. LITERATURVERZEICHNIS 40<br />
9. ANHANG 41<br />
9.1 BILDDOKUMENTATION 41<br />
9.2 KARTENWERKE 45<br />
9.2.1 Bestandsplan 45<br />
9.2.2 Bewertungskarte „Bewertung im Bestand“ 45<br />
9.2.3 Planung 45<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 3
1. Inhalt und Ziele der Planung, Abgren<strong>zu</strong>ng des Untersuchungsraumes<br />
Die Stadt <strong>Bietigheim</strong> <strong>Bissingen</strong> beabsichtigt, für den Bereich „Gewerbepark Geisinger Straße“<br />
im Stadtteil <strong>Bietigheim</strong>, zwischen Geisinger Straße, Eisenbahnstraße und den Bahnanlagen im<br />
Osten einen Bebauungsplan <strong>zu</strong> einem bestehenden Gewerbegebiet (s. Abbildungen 1 und 2)<br />
<strong>zu</strong> erstellen. Bisher ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Nach § 2 (4) BauGB<br />
sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />
<strong>zu</strong> ermitteln und in einem Umweltbericht <strong>zu</strong> beschreiben und <strong>zu</strong> bewerten. Die Fläche umfasst<br />
eine Gesamtgröße von ca. 10 ha.<br />
Abbildung 1: Übersichtskarte auf Grundlage TK 25 (das Plangebiet ist rot eingezeichnet)<br />
Abbildung 2: Übersichtskarte auf Grundlage Luftbild (das Plangebiet ist rot eingezeichnet)<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 4
1.1 Derzeitige Nut<strong>zu</strong>ng<br />
Das Planungsgebiet mit seiner Größe von ca. 10 ha wird als Gewerbegebiet genutzt (Gebäude,<br />
Hofflächen, innere Erschließung, kleine Grünflächen). Zudem befindet sich auf einer Fläche<br />
von ca. 0,5 ha die öffentliche Erschließung durch die Geisinger Straße. Das Gewerbegebiet<br />
(ohne Geisinger Straße) hat eine Gesamtfläche von ca. 9,55 ha. Davon werden knapp 7,5<br />
ha von Gebäuden und völlig versiegelten Flächen eingenommen. Die Flächengröße der vorhandenen<br />
Vegetationsflächen beträgt rund 1,7 ha. Schotterflächen nehmen noch rund 0,35 ha<br />
ein. Die vorhandenen Grünflächen beschränken sich größtenteils auf kleine, oftmals durch<br />
Ziergehölze und Koniferen sowie Zierrasen charakterisierte Bereiche. Im nördlichen Bereich<br />
des Plangebietes entlang der Betriebsgebäude befindet sich eine gut gewachsene Baumreihe<br />
aus Laubbäumen verschiedener Arten. Im nordöstlichen Bereich ist eine große Ruderalfläche<br />
vor<strong>zu</strong>finden. Hier sind jedoch noch Asphalt und Schotterrückstände von vorherigen Bebauungen<br />
vorhanden.<br />
1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung<br />
Für das Untersuchungsgebiet liegen keine rechtskräftigen Schutzgebiete der Kategorien Naturschutz,<br />
Landschaftsschutz, Natura 2000, Wasserschutz oder §32 NatSchG BW vor<br />
Regionalplan:<br />
Der Regionalplan des Regionalverbandes (2009) weist das Gebiet als Gewerbefläche aus.<br />
Zudem befindet sich auf dem Untersuchungsgebiet ein fachtechnisch abgegrenztes (nicht<br />
rechtskräftiges) Wasserschutzgebiet der Kategorie III.<br />
Landschaftsplan:<br />
Keine Aussage<br />
Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan:<br />
Das Plangebiet wird als gewerbliche Baufläche ausgewiesen (Abbildung 3).<br />
Abbildung 3: Ausschnitt FNP <strong>Bietigheim</strong> <strong>Bissingen</strong><br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 5
Altlasten:<br />
Laut Stellungnahme des Landratsamts Ludwigsburg (Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen<br />
Behördenbeteiligung, 2009) wurde die bekannte Altlastenfläche auf dem DLW-Gelände<br />
vollständig saniert. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere, bisher unbekannte<br />
Bodenverunreinigungen auf Grund der gewerblichen Vornut<strong>zu</strong>ng vorhanden sind. Daher<br />
ist bei einem Bauvorhaben die Fläche nochmals <strong>zu</strong> untersuchen.<br />
1.3 Methodik<br />
Als Grundlage für die Erarbeitung des Umweltberichtes für den Gewerbepark Geisinger Straße<br />
dienen der Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ (Bürogemeinschaft<br />
FREIPLAN, <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>, 2009) sowie die Habitatstrukturanalyse des Büros<br />
Gruppe für ökologische Gutachten (GÖG, Stuttgart, 2009). Das Büro Ökoplana hat eine<br />
vertiefende Klimaanalyse im Bereich <strong>Bietigheim</strong> Mühlwiesen, DLW sowie eine Fortschreibung<br />
des Klimagutachtens <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> erstellt. Diese Daten, enthalten im Umweltbericht<br />
„Gewerbepark Geisinger Straße“, wurden ebenfalls verwendet.<br />
Zudem wurden im Juli und August <strong>2013</strong> zwei Begehungen durchgeführt. Hierbei wurden die<br />
Habitatstrukturen als mögliche Nist- und Quartiersplätze untersucht sowie ein mögliches Vorkommen<br />
der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Zauneidechsen geprüft, insbesondere<br />
hinsichtlich Veränderungen gegenüber den früheren Erhebungen gemäß GÖG (2009).<br />
Die im Rahmen des Umweltberichtes <strong>zu</strong> erstellende Beurteilung des Eingriffs nach §§19ff<br />
BNatSchG sowie die artenschutzrechtliche Betrachtung nach §44f BNatSchG erfolgen verbalargumentativ<br />
und basieren auf quantitativen Erhebungen gemäß den Methoden nach LfU<br />
(2005). Hierbei wurde bei den einzelnen Schutzgütern <strong>zu</strong>dem auf die Grundlagen des Umweltberichtes<br />
und der Habitatpotenzialanalyse aus dem Jahr 2009 <strong>zu</strong>rückgegriffen. Besonderes<br />
Augenmerk liegt auf den Veränderungen seit dem Jahr 2009; diese werden gesondert<br />
dargestellt.<br />
1.4 Fehlende Kenntnisse<br />
Für die artenschutzrechtliche Betrachtung kann auf eine Habitatpotentialanalyse (GÖG 2009)<br />
<strong>zu</strong>rückgegriffen werden, tierökologische Erhebungen konnten jahreszeitlich bedingt <strong>zu</strong>m derzeitigen<br />
Stand noch nicht durchgeführt werden. Laut Habitatpotentialanalyse ist etwa ein Vorkommen<br />
von Zauneidechsen innerhalb des Baufensters 2-Nord möglich. Dementsprechend<br />
sind im Vorfeld der konkreten Bauabsicht tierökologische Erhebungen durch<strong>zu</strong>führen, um artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG <strong>zu</strong> vermeiden.<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 6
2. Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umwelt<strong>zu</strong>stands<br />
2.1 Wirkfaktoren (bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen)<br />
2.1.1 Baubedingte Wirkungen<br />
Während der Bauphase wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit <strong>zu</strong> Lärmemissionen kommen,<br />
bedingt durch das An- und Abfahren der Baumaschinen sowie den allgemeinen Baubetrieb.<br />
Auch sind Staubbelastungen und Erschütterungen durch Erdbewegungen etc. sowie<br />
im Baustellenbereich Bodenverdichtungen <strong>zu</strong> erwarten.<br />
2.1.2 <strong>Anlage</strong>bedingte Wirkungen<br />
Wichtigste Wirkfaktoren des Vorhabens sind die <strong>zu</strong>r bestehenden versiegelten Fläche<br />
hin<strong>zu</strong>kommende Neuversiegelung, die Lage der Baukörper und die Nut<strong>zu</strong>ngsart:<br />
- Durch die Überbauung bislang unbebauter und unversiegelter Bereiche kommt es <strong>zu</strong><br />
einer Erhöhung der Versiegelungsrate. Dies geht einher mit einem Verlust von Bodenfunktionen<br />
und einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate.<br />
- Zur <strong>Anlage</strong> der Baukörper ist es notwendig, bestehende Vegetation <strong>zu</strong> beseitigen, was<br />
<strong>zu</strong>r Zerstörung von Lebensräumen für Pflanzen und Tierarten führen könnte, insbesondere<br />
der Zauneidechse (siehe hier<strong>zu</strong> Kapitel 3.3.1)<br />
- Die geplante Bebauung überbaut Kaltluftproduktions- und Abflussbereiche.<br />
2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />
Durch die geplante Bebauung mit Gebäuden für Gewerbebetriebe kommt es voraussichtlich<br />
<strong>zu</strong> einer Zunahme von Verkehr und den damit verbundenen Lärm- und Schallemissionen<br />
entlang der Geisinger Straße.<br />
2.1.4 Zusammenfassende Betrachtung der Wirkfaktoren<br />
Als bedeutendste Belastung wird die direkte, anlagebedingte Flächeninanspruchnahme<br />
durch Versiegelung und Teilversiegelung gesehen. Insofern wird sich die Analyse im Wesentlichen<br />
auf diesen Belastungsfaktor beziehen. Dieser wirkt auf die Schutzgüter im Planungsgebiet<br />
folgendermaßen ein:<br />
Schutzgut Biotope und Arten: Vegetationsbeseitigung, Zerstören von Lebensräumen<br />
Schutzgut Mensch und Erholung: Erhöhte Emissionsbelastungen und Verkehrsdichten<br />
Schutzgut Boden: Verlust von Böden und seinen Funktionen durch Versiegelung und Abgrabung.<br />
Dadurch kommt es <strong>zu</strong>r Einschränkung der Filterung und Pufferung von Schadstoffen,<br />
der Produktion von Biomasse und der Oberflächenwasser-Versickerung.<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 7
Schutzgut Wasser: Verstärkung des Oberflächenwasserabflusses durch Versiegelung und<br />
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beeinträchtigung der Retentionsleistung<br />
sowie Erhöhung der Grundwasserverschmut<strong>zu</strong>ngsgefahr durch Verminderung der Deckschichtenmächtigkeit.<br />
Schutzgut Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter: Nachrangige Veränderung des Gewerbegebietes<br />
bzw. vermutlich keine Beeinträchtigungen<br />
Als Maß der baulichen Nut<strong>zu</strong>ng wurde eine <strong>zu</strong>lässige <strong>GR</strong>Z von 0,6 festgelegt. Gemäß § 19<br />
BauNVO darf diese <strong>GR</strong>Z jedoch für Nebenanlagen auf 0,8 erhöht werden. Es ist somit davon<br />
aus<strong>zu</strong>gehen, dass alle Flächen des Planungsgebiets, die nicht mit Pflanzgeboten belegt<br />
sind, überbaut sein werden. Dies geht mit einem Verlust der Naturfunktionen einher,<br />
welcher jedoch durch Maßnahmen wie Dachbegrünung minimiert werden kann.<br />
Fazit<br />
Die Realisierung des Vorhabens wird Belastungen des Naturhaushalts in Form von Versiegelungen,<br />
Habitatverluste sowie Minderung der klimatischen Leistungsfähigkeit, hervorrufen.<br />
2.2 Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft<br />
2.2.1 Schutzgut Biotope und Arten<br />
a) Biotope<br />
Die Bewertung der Biotopstrukturen ist <strong>zu</strong>m einen verbal-argumentativ <strong>zu</strong>sammengefasst sowie<br />
in Tabelle 1 dargestellt. Sie erfolgte nach dem Verfahren der Landesanstalt für Umweltschutz<br />
(LfU 2005). Die Grünflächen auf dem Armstrong / DLW beschränken sich auf intensiv<br />
gepflegte Rasenflächen, Bodendecker /Kleingehölze, mehrjährige Ruderalvegetationen, Hecken<br />
aus Zier- und heimischen Gehölzen sowie Laub- und Nadelgehölzen <strong>zu</strong>sammen. Die Vegetationsflächen<br />
liegen überwiegend in Randbereichen des Betriebsgeländes. Sie sind meist<br />
kleinflächig und voneinander getrennt. Im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebietes ist<br />
eine größere, von einer mehrjährigen Ruderalvegetation mit aufkommendem Brombeer- und<br />
Robinienaufwuchs charakterisierte Grünfläche vorhanden. Südlich davon, entlang der Betriebsgebäude<br />
besteht ein gut gewachsene Baumreihe. Die dort vorhandenen Laubbäume<br />
kann man größtenteils als standortgerecht bezeichnen.<br />
Baumbestand:<br />
Der Baumbestand des Untersuchungsgebietes setzt sich aus heimischen Laubbaumarten sowie<br />
Koniferen und fremdländischen Ziergehölzen <strong>zu</strong>sammen. Insgesamt befinden sich auf dem<br />
Gelände 277 Einzelbäume, wovon 50 Nadelbäume und 227 Laubbäume sind. Besonders auf<br />
den Zierrasenflächen kommen Zier- und Nadelgehölze vor. Sowohl an der östlichen als auch<br />
an der westlichen Untersuchungsgrenze sind Baumreihen aus Säulenpappeln vorhanden. Die-<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 8
se sind meist mit Bodendeckern unterpflanzt. Eine einigermaßen standortgerechte Bepflan<strong>zu</strong>ng<br />
ist an der nördlichen Grenze entlang der Betriebsgebäude vorhanden. Ebenso auf einem<br />
kleinen Rasenstück an der nord-westlichen Grenze des Betriebsgeländes. Insgesamt sind 103<br />
der vorhandenen Bäume (sowohl Laub- als auch Nadelbäume) nach der Baumschutzverordnung<br />
der Stadt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> geschützt.<br />
Der Großteil der Einzelbäume ist im Ensemble mit anderen Bäumen vorhanden und wurde<br />
deshalb im Biotoptyp 41.10 Feldgehölz <strong>zu</strong>sammengefasst und bewertet.<br />
Feldgehölze:<br />
Als Feldgehölze wurden dichte Baumgruppen aus großkronigen Laubbäumen mit untergepflanzten<br />
Bodendeckern, Kleingehölzen, Sträuchern oder einer Ruderalvegetation <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />
Diese Feldgehölze befinden sich am nördlichen und am östlichen Rand des Armstrong<br />
/ DLW Betriebsgeländes (siehe Abbildung 4).<br />
Abbildung 4: Blick von Parkplatz auf Feldgehölz entlang des Betriebsgeländes<br />
Hecken:<br />
Die gepflanzten Hecken auf dem Armstrong / DLW Gelände setzen sich überwiegend aus<br />
Ziergehölzen und einem hohen Anteil an Koniferen <strong>zu</strong>sammen.<br />
Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch:<br />
Kleingehölze sind überwiegend in Bereichen von Böschungen, teilweise unter Baumbestände<br />
gepflanzt. Die vorhandene Struktur beschränkt sich überwiegend auf Cotoneaster, Schneebeere<br />
sowie vereinzelt auf Zierrasenflächen mit niedrigem Wacholder.<br />
Rasenflächen:<br />
Die vorhandenen Rasenflächen befinden sich auf ca. 1174 m² Fläche und sind überwiegend<br />
intensiv gepflegt und weisen eine dementsprechend artenarme Zusammenset<strong>zu</strong>ng vor. Lediglich<br />
im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes befindet sich eine Rasenfläche die seltener<br />
gemäht wird und daher eine höhere Artenvielfalt aufweist.<br />
Ruderalvegetation:<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 9
Insbesondere unter dicht bewachsenen Baumreihen haben sich nitrophile Ruderalfluren angesiedelt.<br />
Die vorkommende Zusammenset<strong>zu</strong>ng ist sehr artenarm und zeigt deutlich die dort vorhandene<br />
Lichtarmut und den Nährstoffüberschuss. Die Ruderalvegetation auf den nordöstlichen<br />
Flurstücken (5774/1 und 5584/1) des Untersuchungsraumes südlich der Geisinger Straße<br />
setzt sich aus mehrjährigen Ruderalfluren <strong>zu</strong>sammen. Ebenfalls sind an verschiedenen Stellen<br />
Brombeer- und Robinienaufwüchse fest<strong>zu</strong>stellen.<br />
Schotterflächen:<br />
Schotterflächen (Gesamtfläche: 3461 m²) befinden sich <strong>zu</strong>m einen inmitten des Flurstücks<br />
5774/1 sowie als Fußweg teilweise entlang der östlichen Gebietsgrenze (siehe Abbildung 5).<br />
Völlig versiegelte bzw. von Bauwerken bestandene Fläche:<br />
Da sich das Untersuchungsgebiet als Gewerbegebiet genutzt wird, ist der Anteil an völlig versiegelter<br />
Fläche dementsprechend hoch und beträgt 78.870 m². Neben den Versiegelungen<br />
auf dem Betriebsgelände gehören <strong>zu</strong>dem noch die öffentliche Erschließung durch die Geisinger<br />
Straße sowie der Parkplatz im nord-westlichen Bereich des Untersuchungsgebietes da<strong>zu</strong>.<br />
Abbildung 5: Schotterfläche auf Flurstück 5774/1<br />
Tabelle 1: Kartierte Biotoptypen nach Biotopschlüssel der LUBW<br />
Code Beschreibung Wertstufe Biotopwert Fläche [m²]<br />
33.80 Zierrasen I 4 3.188<br />
33.80 Zierrasen (artenreiche Ausprägung) II 8 599<br />
35.60 Ruderalvegetation mit Artenschutz-Bedeutung<br />
(Ruderalfläche im nordöstlichen Bereich)<br />
III 11 6.521<br />
35.60 Ruderalvegetation (artenarme Ausprägung) III 9 100<br />
41.10 Feldgehölz (mit hoher Artenschutz-Bedeutung) IV 21 2.748<br />
41.10 Feldgehölz (beeinträchtigt) III 15* 1.857<br />
44.10 Naturraum- oder standortfremdes Gebüsch II 6 633<br />
44.22 Hecke aus nichtheimischen Straucharten II 6 1.174<br />
45.30 Einzelbäume Bewertung s. nachfolgende Erläuterung<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 10
60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche I 1 38.931<br />
60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz I 1 40.660<br />
60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke,<br />
Kies oder Schotter<br />
I 2 3.461<br />
Summe 99.265<br />
* Ab<strong>zu</strong>g wg. Beeinträchtigungen durch umliegende Nut<strong>zu</strong>ng sowie Vorkommen nicht standortheimischen Gehölzen<br />
Um eine realistische Bewertung der Einzelbaumstrukturen <strong>zu</strong> ermöglichen, wird die Flächenbilanz<br />
für das Schutzgut Arten und Biotope <strong>zu</strong>erst ohne Berücksichtigung der Einzelbäume<br />
durchgeführt. Danach erfolgt eine gesonderte Bilanzierung der Baumstrukturen (LfU 2005).<br />
Im Planungsgebiet sind außerhalb der Feldgehölz- und Heckenstrukturen noch 62 Einzelbäume,<br />
davon 39 Laubbäume sowie 23 Nadelbäume vorhanden. Nach LfU 2005 wird <strong>zu</strong>r Ermittlung<br />
des Biotopwerts von Einzelbäumen der Stammumfang mit einem Punktewert multipliziert,<br />
der sich wiederum aus dem Biotopwert des Unterwuchses ergibt.<br />
Tabelle 2: Bewertung Einzelbaumstrukturen nach LfU (2005)<br />
Stammumfang gesamt (cm) Wertigkeit Unterwuchs Biotopwertpunkte<br />
28 Laubbäume x 85 cm = 2.380 cm gering (4 Pkt.) 9.520<br />
5 Laubbäume x 150 cm = 700 cm gering (8 Pkt.) 6.000<br />
4 Laubbäume x 160 cm = 640 gering (4 Pkt.) 2.560<br />
8 Nadelbäume x 50 cm = 400 cm gering (4 Pkt.) 1.600<br />
15 Nadelbäume x 100 cm = 1.500 cm gering (4 Pkt.) 6.000<br />
Summe: 25.680<br />
b) Arten<br />
Für das Gebiet und seine Umgebung existiert eine so genannte Habitatpotenzialanalyse des<br />
Büros Gruppe für ökologische Gutachten (Stuttgart) aus dem Jahr 2009. Dieses wurde für die<br />
artenschutzrechtlichen Betrachtungen im Zusammenhang mit dem Umweltbericht als Basis<br />
verwendet. Auf Grund der fortgeschrittenen Jahreszeit (Beauftragung des Umweltberichts im<br />
Juli <strong>2013</strong>) konnte im Rahmen der Erstellung dieses Umweltberichtes keine eigene umfassende<br />
Erhebung rechtlich relevanter Arten durchgeführt werden. Deshalb wurde die vorhandene Habitatpotentialanalyse<br />
durch Büro StadtLandFluss insbesondere hinsichtlich zwischenzeitlicher<br />
Veränderungen der artenschutzrechtlich relevanten Elemente Baumbestand, Dachvorsprünge,<br />
Wellblechdächer für welche seinerzeit ein Jagd- und Quartierspotential für Vögel und Fledermäuse<br />
festgestellt wurde, überprüft. Die im östlichen Bereich (entlang der Bahnanlage) sowie<br />
auf der im Norden gelegenen Ruderalfläche als potentiellen Habitate für Zauneidechsen und<br />
Blindschleichen konnten bestätigt werden.<br />
Im Zuge der Begehungen im Juli <strong>2013</strong> konnten in den Baumbeständen auf dem Armstrong /<br />
DLW Gelände keine Baumhöhlen nachgewiesen werden. Jedoch können die Baumbestände<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 11
am nördlichen Rand des Betriebsgeländes sowie entlang der Bahnanlage als Jagdhabitate für<br />
Fledermäuse sowie als Brutplätze für Heckenbrüter angenommen werden.<br />
Um eindeutige Aussagen über den tatsächlichen Bestand der vorhandenen Tierarten treffen <strong>zu</strong><br />
können, sind <strong>zu</strong> geeigneten Zeitpunkten weitere Untersuchungen für folgende Tierartengruppen<br />
durch<strong>zu</strong>führen:<br />
Vögel und Fledermäuse:<br />
Die Habitatstrukturanalyse (GÖG 2009, Seite 11) stellt fest: „Die Gebäude […] sind überwiegend<br />
Lagerhallen. Diese bieten insgesamt nur wenig Habitatpotential für europarechtlich geschützte<br />
Arten. Einzig in den wenigen Nischen an den Gebäuden ist ein Vorkommen von störungsempfindlichen<br />
Arten möglich. Bei der Begehung ließen sich <strong>zu</strong>dem in diesem Bereich<br />
einzelne kaputte Fenster sowie weitere Einflugsmöglichkeiten in die Gebäude feststellen. In<br />
diesen Fällen kann eine Besiedelung durch Vögel und Fledermäuse nicht ausgeschlossen<br />
werden. Im Nordwesten findet sich <strong>zu</strong>dem ein großer Parkplatz. Auf Grund der Vollversiegelung<br />
dieser Fläche kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser als Habitat für europarechtlich<br />
geschützte Arten dient.“ Auch den Rändern der Brachfläche im Nordosten des Planungsgebiets<br />
wird Habitatpotenzial <strong>zu</strong>gesprochen (GÖG 2009, Seite 13): „Die randlichen Abschnitte<br />
dieser Brachfläche sind mit Bäumen und Gebüsch gesäumt. Hier ist mit einem Vorkommen<br />
von Frei- und Heckenbrütern <strong>zu</strong> rechnen. Des Weiteren besteht in diesem Bereich<br />
Jagdhabitatpotential für Fledermäuse.“<br />
Auch die aktuell (Sommer <strong>2013</strong>, sieh Abbildungen 6 bis 8 sowie Abbildungen im Anhang) gegebenen<br />
Habitatstrukturen lassen nach wie vor vermuten, dass verschiedene Vogelarten als<br />
Brut- bzw. Nahrungsgast im Gebiet vorkommen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den<br />
Haussperling, den Grauschnäpper, den Star, die Türkentaube und die Mehlschwalbe (alle<br />
Vorwarnstufe bzw. im Falle Mehlschwalbe Stufe 3 der Roten Liste Baden-Württembergs. Im<br />
Rahmen der Übersichtsbegehung <strong>zu</strong>m Artenschutz am 11.07.<strong>2013</strong> wurden einzelne Arten im<br />
direkten Vorhabensbereich angetroffen (Amsel, Elster, Rabenkrähe, Hausrotschwanz, Mehlschwalbe).<br />
Zudem wurden einige Nester in Hecken und Bäumen entdeckt. Die der Mehlschwalbe<br />
wurde jedoch nur gesichtet, von ihr wurden keine Nester an Dachvorsprüngen entdeckt.<br />
Es ist jedoch möglich, dass sie in offenen Lagerhallen brütet.<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 12
Abbildung 6: Blick von der großen Ruderalfläche auf das Feldgehölz entlang des Betriebsgeländes<br />
Bei der Artengruppe Fledermäuse sind auf Grund der vorhandenen Gebäude- und Vegetationsstrukturen<br />
(siehe Abbildungen 7 und 8), die als Quartiers- sowie als Jagdhabitat genutzt<br />
werden können, insbesondere die Arten Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr, Wimpernfledermaus,<br />
Kleine Bartfledermaus sowie die Zwergfledermaus nicht aus<strong>zu</strong>schließen. Sie alle<br />
sind Arten des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Die Gebäude mit Habitatpotenzial sind in<br />
der Karte „Bestandsplan“ dargestellt.<br />
Abbildung 7: Gebäude mit Habitatpotential für Fledermäuse<br />
Umweltbericht <strong>zu</strong>m Bebauungsplan „Gewerbepark Geisinger Straße“ <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> Seite 13
Abbildung 8: Habitatpotential durch Nischen an Fassade<br />
Reptilien, insbesondere Zauneidechse:<br />
Für die Zauneidechse bestehen potentielle Lebensraumstrukturen auf der Ruderalfläche des<br />
Flurstücks Nr. 5774/1 und 5584/1 sowie auf dem Schotterweg und der Hecke entlang der<br />
Bahnanlage (siehe Abbildungen 9 bis 11). Bei den Begehungen am 11.07.<strong>2013</strong> sowie am<br />
20.08.<strong>2013</strong> konnten keine Individuen gesichtet werden. Ein Vorkommen ist jedoch nicht aus<strong>zu</strong>schließen.<br />
Die Habitatstrukturanalyse (GÖG 2009, Seite 12) formuliert: „Im Nordosten […]<br />
befindet sich eine große, eingezäunte Brachfläche. Auf dieser wurde <strong>zu</strong>m Teil Gehölzschnittgut<br />
abgelagert, <strong>zu</strong>m Teil wird sie als Entsorgungsfläche für Müll verwendet. Weite Bereiche dieses<br />
Abschnittes sind jedoch nur von bodennahem Gestrüpp bewachsen oder liegen ganz offen.<br />
Hier besteht Habitatpotenzial für Reptilien wie die in diesem Rahmen nicht bewertungsrelevante<br />
Blindschleiche, aber auch für die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützte Zauneidechse.“<br />
Abbildung 9: Blick auf die Brachfläche im nördlichen Bereich des Gebietes<br />
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Abbildung 10: Schotterweg am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes<br />
Abbildung 11: Schotterweg und Teil der Bahnanlagen(außerhalb des Planungsgebiets; östlich angrenzend)<br />
c) Biodiversität und Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen<br />
Nach § 1 (6) Nr. 7a BauGB ist im Rahmen eines Umweltberichtes auch die Biodiversität eines<br />
Planungsgebietes <strong>zu</strong> erfassen („… die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher<br />
Herkunft und die ökologischen Komplexe, <strong>zu</strong> denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt<br />
innerhalb der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“).<br />
Das Planungsgebiet besitzt durch seine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng mit entsprechenden Störungen<br />
sowie den sehr hohen Versiegelungsgrad eine nur geringe Vielfalt an störungsempfindlichen<br />
Standorten. Damit verbunden ist auch eine geringe Vielfalt empfindlicher Arten.<br />
Die vergleichsweise höchste Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen weisen die vorhandenen<br />
Bestände standortheimischer Baumarten auf dem Armstrong/DLW-Gelände auf.<br />
Zudem dienen sie Vögeln und Fledermäuse potentiell als Nist- und Jagdhabitat. Die vorhandenen<br />
Strauchpflan<strong>zu</strong>ngen sowie Ziergehölze und Rasenansaaten haben hingegen ei-<br />
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ne geringe Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen. Störungsempfindliche Vogel- und<br />
Fledermausarten, die Gebäude als Nistplätze und Quartiere nutzen, können evtl. durch die<br />
Baumaßnahmen gestört werden. Daher sind wie oben beschrieben genauere Kartierungen<br />
durch<strong>zu</strong>führen und ggf. CEF-Maßnahmen um<strong>zu</strong>setzen.<br />
d) Weiteres Vorgehen<br />
Zur Definition des tatsächlichen Vorkommens o.g. Artengruppen und Arten ist im Jahr 2014<br />
bzw. im betreffenden Jahr vor Eingriff eine genauere Untersuchung anhand standardisierter<br />
Erhebungen vor Ort durch<strong>zu</strong>führen. Um Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG <strong>zu</strong><br />
vermeiden, sind dann ggf. CEF-Maßnahmen 1 (z.B. in Form einer Vergrämung und einher<br />
gehender Verdrängung in nahe gelegene geeignete Ersatzhabitate) vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
2.2.2 Schutzgut Boden<br />
Auf Grund der derzeitigen Bebauung und der damit einhergehenden Versiegelung sowie durch<br />
frühere Bautätigkeiten sind im Planungsgebiet keine natürlichen Bodenprofile vorhanden. Die<br />
Bodenfunktionen auf den vorhandenen Grünflächen des Untersuchungsgebietes sind ebenfalls<br />
durch die intensive Bodenbearbeitung stark belastet. Nach Heft 24 (Landesanstalt für Umwelt,<br />
Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 2012) ist das Schutzgut Boden wie folgt<br />
ein<strong>zu</strong>stufen: Den deutlich überformten und beeinträchtigten Bereichen kann eine geringe<br />
Bedeutung <strong>zu</strong>gesprochen werden während versiegelte Bereiche (z.B. künstliche Böschungen,<br />
Auffüllungen, etc.) keine Bedeutung für das Schutzgut Boden aufweisen. Somit sind die<br />
Böden im Gebiet wie folgt ein<strong>zu</strong>teilen (Tabelle 3):<br />
Tabelle 3: Bewertung der Böden<br />
Fläche (m²) Wertstufe<br />
79.591 0<br />
19.674 1<br />
1 CEF: continuous ecological functionaliy; Maßnahmen <strong>zu</strong>r Sicherung der kontinuierlichen Funktionalität<br />
von spezifischen Lebensräumen geschützter Arten<br />
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Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />
Auf Grund der hohen Vorbelastung durch Versiegelung sowie der geringen Bedeutung für den<br />
Naturhaushalt ist die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen als gering ein<strong>zu</strong>stufen.<br />
2.2.3 Schutzgut Wasser:<br />
Das Plangebiet liegt in einer fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebietszone IIIA. Bisher<br />
wurde hierfür keine Rechtsverordnung erlassen. In den Wasserfassungen Mühlwiesen I,<br />
Mühlwiesen II und Grünwiesen III wird Wasser <strong>zu</strong>r Trinkwasserversorgung entnommen. Die<br />
Entnahme erfolgt aus dem Grundwasserstockwerk des Oberen bzw. Mittleren Muschelkalkes.<br />
Auf das Jahr gerechnet beträgt die Wasserentnahme 90l/s.<br />
a) Grundwasser<br />
Durch die hohe Flächenversiegelung weist das Planungsgebiet eine geringe Bedeutung<br />
für die Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung. Die Ruderalfläche an der<br />
Geisinger Straße erhält auf Grund der Größe und des Bewuchses eine mittlere Bedeutung<br />
für das Teilschutzgut Grundwasser.<br />
b) Oberflächengewässer<br />
Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.<br />
Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />
Durch den hohen Grad an Versiegelung weist das Plangebiet eine geringe Empfindlichkeit gegenüber<br />
einer Grundwasserverschmut<strong>zu</strong>ng auf. Jedoch stellt jede weitere Versiegelung, wie<br />
beispielsweise die Bebauung der Ruderalfläche im nördlichen Bereich des Plangebietes, eine<br />
erhebliche Veränderung im Naturhaushalt dar.<br />
2.2.4 Schutzgut Klima<br />
Der hohe Anteil an versiegelter Fläche im Untersuchungsgebiet bewirkt eine Aufhei<strong>zu</strong>ng des<br />
Areals. Zudem ist die Belüftung durch die umgebende Bebauung (OBI-Areal) stark eingeschränkt.<br />
Insgesamt sind auf dem Betriebsgelände der Armstrong / DLW laut ÖKOPLANA<br />
(Vertiefende Klimaanalyse im Bereich <strong>Bietigheim</strong>/Mühlwiesen, DLW und Fortschreibung des<br />
Klimagutachtens <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong>, 2009) „(…) ungünstige klimatische Verhältnisse <strong>zu</strong> erwarten“.<br />
Die vorhandenen Grünflächen auf dem Armstrong / DLW Gelände, insbesondere die<br />
große Ruderalfläche auf den Flurstücken 5774/1 und 5584/1 wirken dem Aufhei<strong>zu</strong>ngseffekt<br />
entgegen. Der große Baumbestand am nördlichen Rand des Geländes entlang der Betriebsgebäude<br />
filtert <strong>zu</strong>dem Luftschadstoffe und verringert die Tagestemperaturamplitude.<br />
Die Grünflächen haben somit eine hohe klimatische Bedeutung im Stadtgebiet.<br />
Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />
Insbesondere eine weitere Versiegelung von klimatisch wertvollen Flächen wirkt sich negativ<br />
auf das lokale Bioklima aus. Der Aufhei<strong>zu</strong>ngseffekt wird dadurch verstärkt und der Luftaustausch<br />
weiter minimiert. Daher ist laut dem Klimagutachten der Firma ÖKOPLANA (2009) bei<br />
baulichen Erweiterungen auf strömungsdynamische Aspekte <strong>zu</strong> achten.<br />
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2.2.5 Schutzgut Landschaftsbild<br />
Im Westen wird der Untersuchungsraum durch eine Hecke mit heimischen-, sowie Ziergehölzen<br />
abgetrennt. Im Norden sind die Betriebsgebäude durch ein Feldgehölz mit Laubbäumen<br />
von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Diese dienen da<strong>zu</strong>, dass das Gebiet gut ins Ortsbild eingepasst<br />
ist. Der nördliche Bereich hingegen besitzt durch die Heckenstruktur (in der viel Müll und<br />
Unrat vorhanden ist) sowie den Parkplatz und die nicht abgeschirmte Brachfläche eine untergeordnete<br />
Bedeutung. Daher besteht eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild.<br />
Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />
Auf Grund der gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng und der fehlenden Erholungseignung für die Öffentlichkeit<br />
wird die Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen als gering eingestuft.<br />
Fazit <strong>zu</strong>r Schutzgutbewertung „Natur und Landschaft“<br />
Für das Planungsgebiet ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass – die Baumreihe entlang der Betriebsgebäude<br />
im nördlichen Bereich des Plangebietes ausgenommen - die Strukturen für alle Schutzgüter<br />
von geringer bis allenfalls allgemeiner Bedeutung und damit nachrangig bedeutsam sind.<br />
Besondere Bedeutung im Planungsgebiet für das Schutzgut Biotope und Arten hat die genannte<br />
Baumreihe (Feldgehölz) im nördlichen Drittel das Planungsgebiets. Darüber hinaus haben<br />
die unversiegelten Bereiche trotz der geringen Bodenfunktionen eine allgemeine Bedeutung<br />
für das Grundwasser, da der Bereich in einem fachtechnisch ausgewiesenen Wasserschutzgebiet<br />
(Zone IIIA) liegt. Zudem haben die vorhandenen Grünflächen, insbesondere die<br />
großen Feldgehölze eine besondere klimatische Bedeutung im Gewerbegebiet.<br />
Unterschiede <strong>zu</strong>r Bewertung des Umweltberichtes 2009 des Büros FREIPLAN sind nur in geringem<br />
Umfang vorhanden. Die ökologische Bedeutung der Flächen hinsichtlich der Schutzgüter<br />
im Allgemeinen hat sich nicht wesentlich verändert.<br />
2.3 Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Menschen und der<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
2.3.1 Schutzgut Mensch und Erholung<br />
Das Planungsgebiet wird überwiegend gewerblich genutzt, ist optisch abgeschirmt und für die<br />
Öffentlichkeit un<strong>zu</strong>gänglich. Durch die Verarbeitung von Kunststoffen durch die Firma Armstrong<br />
/ DLW bestehen teilweise Geruchs-, sowie Geräuschbelästigungen in mittlerem Umfang.<br />
Das Plangebiet selbst hat für die Öffentlichkeit keinen Erholungsnutzen. Die Bedeutung<br />
des Planungsgebiets für den Menschen ist somit als nachrangig oder sehr gering ein<strong>zu</strong>stufen.<br />
Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen:<br />
Auf Grund der geplanten Bebauung durch Gebäude besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
einer Zunahme von Lärm und einer Verschlechterung der Luftqualität.<br />
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2.3.2 Kultur- und Sachgüter<br />
Kultur- und Sachgüter sind im Planungsgebiet aktuell nicht bekannt.<br />
Fazit <strong>zu</strong>r Bewertung „Mensch“ und „Kultur- und Sachgüter<br />
Für den Menschen hat das Untersuchungsgebiet eine untergeordnete Rolle,<br />
da keine Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit besteht.<br />
Kultur- und Sachgüter sind im Planungsgebiet derzeit nicht bekannt.<br />
Unterschiede <strong>zu</strong>m Umweltbericht 2009 sind nicht vorhanden.<br />
2.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />
Nach § 1 (6) Nr. 7i BauGB sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />
welche durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt werden. Nachfolgend werden<br />
diejenigen Kombinationen beleuchtet, die im Planungsgebiet als wahrscheinlich <strong>zu</strong>treffend eingestuft<br />
werden:<br />
a) Einwirkungen des Menschen auf Tiere und Pflanzen, Klima/Luft, Boden und Wasser<br />
b) Einwirkungen der <strong>zu</strong>künftigen Bebauung, des Klimas und der Luft sowie des Wassers<br />
auf den Menschen<br />
Fazit <strong>zu</strong> den Wechselwirkungen<br />
Es ist fest<strong>zu</strong>stellen, dass im Planungsgebiet bestehende Wechselwirkungen verschiedener<br />
Schutzgüter, insbesondere mit dem Menschen vorliegen und vom Vorhaben beeinflusst werden.<br />
Diese werden nachfolgend im Kapitel 3.3 Konflikte und Beeinträchtigungen aufgearbeitet.<br />
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3. Entwicklungsprognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der<br />
Planung<br />
3.1 Besonderheiten der Planung (Zeithorizonte, Boden- und Artenschutz)<br />
Anlass der Planung ist die Neuschaffung von Baurecht auf bisher untergenutzten Teilflächen<br />
(Baufenster 1 und 2-Nord) sowie der Sicherung bestehender Nut<strong>zu</strong>ngen (Fa. Armstrong DLW,<br />
Baufeld 2-Süd; siehe hier<strong>zu</strong> auch Kapitel 1). Der Bebauungsplanvorentwurf definiert die Baufenster<br />
mit vorgegebenen Grundflächenzahlen; Auf Grund kurzfristiger Änderungen der Baufenster<br />
während der Planung, werden die Baufenster 2-Nord und 2-Süd in diesem Umweltbericht<br />
getrennt voneinander betrachtet. Im Bebauungsplan sind sie jedoch vereinigt; ihre Lage<br />
ist wie folgt (siehe Karte „Planung“):<br />
Baufenster 1: derzeitiger Parkplatz im nordwestlichen Bereich des Planungsgebiets<br />
Baufenster 2-Nord: derzeitige große Ruderalfläche sowie kleinere Teile von versiegelter /<br />
bebauter Fläche des Armstrong/DLW-Betriebsgeländes (nordöstlicher<br />
Bereich)<br />
Baufenster 2-Süd: bestehendes Betriebsgelände der Firma Armstrong/DLW. Kurz- bis mittelfristig<br />
ist hier laut Stadtentwicklungsamt <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissingen</strong> mittelfristig<br />
keine bauliche Veränderung an<strong>zu</strong>nehmen; der Bebauungsplan dient hier in erster<br />
Linie dem Zweck einer Sicherung bestehender Nut<strong>zu</strong>ngen (siehe auch Kapitel<br />
1). Der Anteil völlig versiegelter bzw. durch Bauwerke bestandener Fläche<br />
beträgt aktuell etwa 97%. Da das Betriebsgelände vollständig gewerblich genutzt<br />
wird, sind hier keine Änderungen in Form von Netto-Entsiegelungen <strong>zu</strong><br />
erwarten.<br />
Hierbei ist hinsichtlich der zeitlichen Abwicklung der Bauphasen <strong>zu</strong> differenzieren. De facto ist<br />
eine kurz- bis mittelfristige Bebauung lediglich in den Baufenstern 1 und 2-Nord vorgesehen,<br />
während Veränderungen in Baufeld 2-Süd <strong>zu</strong>mindest auf absehbare Zeit nicht anstehen. Der<br />
Bebauungsplan schließt Baufenster 2-Süd vorwiegend deshalb mit ein, um dort die bestehenden<br />
Nut<strong>zu</strong>ngsformen <strong>zu</strong> sichern, <strong>zu</strong>mal für dieses Teilgebiet kein Bebauungsplan, sondern lediglich<br />
eine Darstellung im Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan besteht („Gewerbegebiet“, siehe Kapitel 1.2).<br />
Aus diesen Gründen ist zwar die Gesamtsituation vor und nach Eingriff <strong>zu</strong> werten und <strong>zu</strong> bilanzieren,<br />
dennoch wird nachfolgend <strong>zu</strong>sätzlich zwischen den kurz- bis mittelfristigen Eingriffen<br />
(Baufenster 1 und 2-Nord) und den theoretischen (Baufenster 2-Süd) differenziert und<br />
Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen entsprechend <strong>zu</strong>geordnet.<br />
Der Bebauungsplan sieht verschiedene grünordnerische Festset<strong>zu</strong>ngen wie Dachbegrünungen,<br />
wasserdurchlässige Beläge für Stellplätze sowie Pflanzbindungen (bestehende Feldgehölze<br />
zwischen Baufenster 1 und 2-Süd sowie am östlichen Planungsgebietsrand) und<br />
Pflanzgebote vor(Straßenbegleitende Baumpflan<strong>zu</strong>ng entlang Geisinger Straße, an der östlichen<br />
Plangebietsgrenze, im Süden des Baufensters 2-Süd sowie um die beiden Pflanzbindungen<br />
herum).<br />
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Änderungen am Bestand sind dem<strong>zu</strong>folge insbesondere in den Baufenstern 1 und 2-Nord <strong>zu</strong><br />
erwarten, wobei die Eingriffe in Baufenster 1 aufgrund der aktuellen Nut<strong>zu</strong>ng (vollversiegelter<br />
Parkplatz) nachrangig sind. In Baufenster 2-Nord (potenzieller Standort für Reptilien, insbesondere<br />
Zauneidechse) ist <strong>zu</strong> beachten, dass eine artenschutzrechtliche Würdigung auf<br />
Grund fehlender Daten noch nicht erfolgte; diese ist <strong>zu</strong>r Schaffung von Baurecht aber zwingend<br />
notwendig. Entsprechend sind im kommenden Frühjahr Erhebungen durch<strong>zu</strong>führen und<br />
<strong>zu</strong> werten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wären <strong>zu</strong>r Vermeidung artenschutzrechtlicher<br />
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG entsprechende CEF-Maßnahmen <strong>zu</strong> ergreifen (siehe<br />
Kapitel 5).<br />
In Baufenster 2-Süd wird durch die Neuabgren<strong>zu</strong>ng möglicher Nut<strong>zu</strong>ngen die Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />
für Änderungen der Flächennut<strong>zu</strong>ng und damit auch für Eingriffe geschaffen. Diese möglichen<br />
Eingriffe werden qualitativ und quantitativ ermittelt und in der Gesamt-Eingriffsbilanz berücksichtigt.<br />
Allerdings ist dabei <strong>zu</strong> beachten, dass die Vorbelastung in Baufenster 2-Süd aufgrund<br />
der gegebenen Versiegelung von weit über 90% schon sehr hoch ist; bei einer vorgegebenen<br />
<strong>GR</strong>Z von 0,6 ist deshalb nicht <strong>zu</strong> erwarten, dass per Saldo Mehrversiegelungen entstehen. Es<br />
erscheint aber auch unrealistisch, in diesem Baufenster substanzielle Entsiegelungen erwarten<br />
<strong>zu</strong> können.<br />
Zudem wird durch Pflanzbindungen und Pflanzgebote sichergestellt, dass die das Baufenster<br />
umgebende Grünstruktur erhalten bleibt; hochwertige Bereiche sind innerhalb des Baufensters<br />
nicht betroffen (siehe Karte „Bewertung im Bestand“).<br />
Große Teile der Randbereiche außerhalb der Baufenster werden mit Pflanzbindungen und –<br />
geboten belegt, um die Nicht-Inanspruchnahme als Baufläche sicher<strong>zu</strong>stellen. Für andere<br />
Flächen sind keine Festlegungen vorgesehen; diese sind z.B. für Erschließung etc. nutzbar<br />
(siehe Karte „Planung“). Auch in letzteren Bereichen sind in der kommenden Vegetationsperiode<br />
artenschutzfachliche Erhebungen durch<strong>zu</strong>führen.<br />
3.2 Nichtdurchführung der Planung<br />
Das Planungsgebiet zeigt aktuell eine geringe Vielfalt unterschiedlicher Nut<strong>zu</strong>ngstypen: im<br />
Wesentlichen handelt es sich um bestehende Gewerbeflächen und einige kleinteilige Grünflächen.<br />
Sollte die vorgesehene Bebauung unterbleiben, ist kurz- bis mittelfristig von einer<br />
gleichartigen Weiternut<strong>zu</strong>ng wie bisher aus<strong>zu</strong>gehen.<br />
3.3 Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten - Variantenvergleich<br />
Da es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes innerhalb eines bestehenden und im<br />
Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan ausgewiesenen Gewerbegebietes handelt, ist die Frage nach Standortalternativen<br />
nicht gegeben.<br />
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