Merkblatt für OberstufenschülerInnen - Städtisches Gymnasium ...
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STÄDTISCHES GYMNASIUM MOLTKESTRASSE GUMMERSBACH<br />
Moltkestraße 41<br />
51643 Gummersbach<br />
Telefon: 02261 – 23381<br />
Telefax: 02261 – 61953<br />
Email: mail@gym-moltke.de<br />
Homepage: http://www.gym-moltke.de<br />
<strong>Merkblatt</strong> für Oberstufenschüler/innen<br />
Schullaufbahn<br />
Kursabwahl oder - umwahl nur bei den Beratungslehrkräften (zu deren Sprechzeiten<br />
oder nach Vereinbarung).<br />
Die Festlegung / Abwahl der Schriftlichkeit muss innerhalb der ersten beiden Wochen<br />
des jeweiligen Halbjahres erfolgen und ist für dieses Halbjahr verbindlich. Der Stichtag<br />
wird am 1. Schultag bekannt gegeben.<br />
Krankheit<br />
Krankmeldung im Sekretariat am Morgen des ersten Krankheitstages (möglichst<br />
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung) verbindlich<br />
Erkrankt ein/e SoS* im Laufe des Schulmorgens, so meldet er / sie sich im Sekretariat<br />
ab.<br />
Bei Erkrankung an einem Klausurtag: telefonische / online Krankmeldung im Sekretariat<br />
bis eine Stunde vor Klausurbeginn mit Hinweis auf die versäumte Klausur,<br />
(ansonsten wird das Recht auf Nachschreiben der Klausur verwirkt => nicht erbrachte<br />
Leistung => Note 6!). Ist ein/e SoS bereits Tage vor der Klausur erkrankt und<br />
hat sich schon ordnungsgemäß abgemeldet, muss die Krankmeldung am Klausurtag<br />
erneut erfolgen (Ausnahme bei Krankenhausaufenthalt eines/r SoS, über den die<br />
Schule Kenntnis hat).<br />
Attestpflichtige SuS* reichen sofort nach ihrer Genesung ihr Attest bei dem Oberstufenkoordinator<br />
ein, der vermerkt das entschuldigte Fehlen auf dem Entschuldigungsbogen<br />
des/r SoSs.<br />
Nachschreiben von Klausuren<br />
Unmittelbar nach Wiedererscheinen im Unterricht setzt sich der / die SoS, der<br />
/die eine Klausur verpasst hat, mit der Fachlehrkraft in Verbindung zwecks Absprache<br />
eines Nachschreibtermins (zentraler Nachschreibtermin oder Sondertermin).<br />
In jedem Fall gilt: Nachschreiben ist nur möglich, wenn ein/e SoS sich vorher ordnungsgemäß<br />
krank gemeldet hatte!<br />
Vertretungsstunden / EVA<br />
Prinzipien des Vertretungsunterrichts in der Oberstufe<br />
- Grundsätzlich wird der Unterricht nicht durch Lehrkräfte vertreten. Die SuS nutzen die<br />
zu vertretenden Unterrichtsstunden als Studienzeiten nach dem Prinzip der in den<br />
Richtlinien der einzelnen Fächer vorgeschriebenen Eigenverantwortlichkeit .<br />
- Es liegt generell in der Verantwortung jedes/r einzelnen SoSs, die Aufgaben zu erhalten<br />
und fristgerecht zu bearbeiten.<br />
- Selbstständiges Lernen ist kein Grund für eine Reduzierung von Anforderungen bei<br />
Klausuren.<br />
bei ad-hoc-Vertretungsunterricht:<br />
Jahrgangsstufe Q1 / Q2:<br />
- Die Schüler/Schülerinnen informieren sich selbstständig über die Aufgaben am Infobrett<br />
auf dem Treppenabsatz der 1.Etage.<br />
- Ort und Zeit der Erledigung der Aufgaben ist den Schülern freigestellt.
Jahrgangsstufe 10 (EF):<br />
Vormittagsstunden (1.-6. Stunde):<br />
- Der / die Kurssprecher/in ist verpflichtet, sich am schwarzen Brett über die zu bearbeitenden<br />
Aufgaben zu informieren und sie an den Kurs weiterzuleiten. Es liegt aber<br />
auch in der Eigenverantwortung eines jeden Kursteilnehmers, die Aufgaben zu erhalten<br />
und fristgerecht zu bearbeiten.<br />
- Die SuS bearbeiten die Aufgaben in dem im Vertretungsplan ausgewiesenen Raum.<br />
Die Anwesenheit ist verbindlich.<br />
- Über den / die Kurssprecher/in läuft auch die Anwesenheitskontrolle mittels einer<br />
Anwesenheitsliste, in der die SuS ihre Anwesenheit mit eigener voller Unterschrift<br />
bestätigen. Der / die Kursprecher/in lässt die Anwesenheitsliste unmittelbar nach Ende<br />
der Stunde im Fach der fehlenden Lehrkraft hinterlegen.<br />
- Die Anwesenheit wird stichprobenartig durch eine Lehrkraft (z.B. im Laufe der Stunde)<br />
kontrolliert.<br />
Nachmittagsstunden (ab 7. Stunde):<br />
siehe Jahrgang Q1 bzw. Q2<br />
Diese Vorgehensweisen gelten in der Regel auch bei einer vorhersehbar mehrtägigen,<br />
krankheitsbedingten Abwesenheit der Lehrkraft.<br />
bei vorhersehbarem Vertretungsunterricht:<br />
Die Lehrkraft teilt dem Kurs die Aufgaben für die Stunde(n) im Vorfeld mit.<br />
Gleichzeitig werden sie am Infobrett als Kontroll- und Informationsmöglichkeit hinterlegt.<br />
Jahrgangsstufe Q1 / Q2: siehe Jahrgang Q1/Q2 oben<br />
Jahrgangstufe 10 (EF):<br />
- In den morgendlichen Randstunden (1. bzw. 1./2.): siehe Jahrgang Q1/Q2 oben<br />
- In den übrigen Stunden gelten die Vorgaben für den Jahrgang EF (siehe oben).<br />
Für „mündliche Restgruppen“ bei Klausurterminen gelten die entsprechenden Vorgaben des<br />
jeweiligen Jahrgangs.<br />
Entschuldigungsbogen<br />
Alle Fehlzeiten (Krankheit, Beurlaubungen, Schulveranstaltungen) in der entsprechenden<br />
Rubrik eintragen, Unterschrift (bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern!)<br />
leisten und innerhalb der folgenden 5 Schultage von der Fachlehrkraft abzeichnen<br />
lassen. Später eingehende Entschuldigungen werden nicht<br />
mehr berücksichtigt (Ausnahme: die Fachlehrkraft ist selbst längere Zeit erkrankt).<br />
Die Fehlstunden, die bei Schulveranstaltungen entstehen, werden nicht auf dem Zeugnis<br />
vermerkt.<br />
Abgabe des Entschuldigungsbogens am Halbjahresende bei den Beratungslehrern.<br />
Beurlaubungen (für Musterung, Führerscheinprüfung, Arzttermin etc.)<br />
Beurlaubungen sind einzuholen, wenn einem/r SoS im Vorfeld bekannt ist, dass er / sie<br />
an einem bestimmten Tag fehlen „muss". Beurlaubungen werden in der Regel nicht gewährt<br />
direkt vor oder nach den Ferien und bei Klausurterminen.<br />
In der Regel ist die Beurlaubung eine Woche vorher zu beantragen.<br />
Vorgehensweise:<br />
Der Schüler beantragt schriftlich (Formular online) bei seinem Beratungslehrer,<br />
aus wichtigen Gründen (schriftliche Belege bereithalten) beurlaubt zu werden. Bei<br />
Beurlaubung bis zu zwei Tagen, die nicht unmittelbar vor oder nach Ferien / Feiertage<br />
sind, entscheidet der Beratungslehrer über den Antrag. Bei längerem Fehlen oder in<br />
Verbindung mit "freien Tagen" muss die Schulleitung die Beurlaubung genehmigen. Alle<br />
Anträge auf Beurlaubung werden beim Beratungslehrer abgegeben, der sie gegebenenfalls<br />
an die Schulleiterin weiterleitet.
Der Beratungslehrer trägt auf dem Entschuldigungsbogen des/r SoS die Beurlaubung<br />
ein und unterschreibt den Bogen statt des/r SoS / dessen / deren Eltern. Somit kann die<br />
Fachlehrkraft erkennen, dass die Beurlaubung genehmigt ist.<br />
Wenn Koop-Kurse betroffen sind, hat der / die SoS die Fachlehrkraft des <strong>Gymnasium</strong>s<br />
Grotenbach nach Genehmigung der Beurlaubung im Voraus zu informieren!<br />
Sportunfähigkeit aufgrund von Verletzungen<br />
Es besteht grundsätzliche Teilnahmepflicht am Sportunterricht. Über Ausnahmen<br />
entscheidet die Sportlehrkraft.<br />
Dauerattest in Sport: Beratungslehrer sofort informieren und Pflichtbelegung prüfen lassen.<br />
Es muss ein Ersatzfach belegt worden sein! Das Attest verbleibt beim Beratungslehrer,<br />
der Sportlehrer erhält vom Schüler eine Kopie.<br />
Trinken und Essen im Unterricht<br />
Das Essen (auch Kaugummi-Kauen!) ist während des Unterrichts untersagt. Essen in<br />
den naturwissenschaftlichen Fachräumen ist generell nicht gestattet (Sicherheitsbestimmungen!).<br />
Während der Klausuren gelten Ausnahmeregelungen.<br />
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte<br />
Das Benutzen von Mobiltelefonen ist im Schulgebäude untersagt. Mobiltelefone sind auch<br />
als Zeitgeber bei Klausuren nicht erlaubt!<br />
Bitte beachten Sie die Hausordnung zum Gebrauch von elektronischen Geräten!<br />
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben werden elektronische Geräte und Mobiltelefone für<br />
1 Woche konfisziert.<br />
Die Schulleitung und das Oberstufenteam<br />
* SoS = Schüler oder Schülerin, *SuS = Schüler oder Schülerinnen