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Merkblatt für OberstufenschülerInnen - Städtisches Gymnasium ...

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STÄDTISCHES GYMNASIUM MOLTKESTRASSE GUMMERSBACH<br />

Moltkestraße 41<br />

51643 Gummersbach<br />

Telefon: 02261 – 23381<br />

Telefax: 02261 – 61953<br />

Email: mail@gym-moltke.de<br />

Homepage: http://www.gym-moltke.de<br />

<strong>Merkblatt</strong> für Oberstufenschüler/innen<br />

Schullaufbahn<br />

Kursabwahl oder - umwahl nur bei den Beratungslehrkräften (zu deren Sprechzeiten<br />

oder nach Vereinbarung).<br />

Die Festlegung / Abwahl der Schriftlichkeit muss innerhalb der ersten beiden Wochen<br />

des jeweiligen Halbjahres erfolgen und ist für dieses Halbjahr verbindlich. Der Stichtag<br />

wird am 1. Schultag bekannt gegeben.<br />

Krankheit<br />

Krankmeldung im Sekretariat am Morgen des ersten Krankheitstages (möglichst<br />

Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung) verbindlich<br />

Erkrankt ein/e SoS* im Laufe des Schulmorgens, so meldet er / sie sich im Sekretariat<br />

ab.<br />

Bei Erkrankung an einem Klausurtag: telefonische / online Krankmeldung im Sekretariat<br />

bis eine Stunde vor Klausurbeginn mit Hinweis auf die versäumte Klausur,<br />

(ansonsten wird das Recht auf Nachschreiben der Klausur verwirkt => nicht erbrachte<br />

Leistung => Note 6!). Ist ein/e SoS bereits Tage vor der Klausur erkrankt und<br />

hat sich schon ordnungsgemäß abgemeldet, muss die Krankmeldung am Klausurtag<br />

erneut erfolgen (Ausnahme bei Krankenhausaufenthalt eines/r SoS, über den die<br />

Schule Kenntnis hat).<br />

Attestpflichtige SuS* reichen sofort nach ihrer Genesung ihr Attest bei dem Oberstufenkoordinator<br />

ein, der vermerkt das entschuldigte Fehlen auf dem Entschuldigungsbogen<br />

des/r SoSs.<br />

Nachschreiben von Klausuren<br />

Unmittelbar nach Wiedererscheinen im Unterricht setzt sich der / die SoS, der<br />

/die eine Klausur verpasst hat, mit der Fachlehrkraft in Verbindung zwecks Absprache<br />

eines Nachschreibtermins (zentraler Nachschreibtermin oder Sondertermin).<br />

In jedem Fall gilt: Nachschreiben ist nur möglich, wenn ein/e SoS sich vorher ordnungsgemäß<br />

krank gemeldet hatte!<br />

Vertretungsstunden / EVA<br />

Prinzipien des Vertretungsunterrichts in der Oberstufe<br />

- Grundsätzlich wird der Unterricht nicht durch Lehrkräfte vertreten. Die SuS nutzen die<br />

zu vertretenden Unterrichtsstunden als Studienzeiten nach dem Prinzip der in den<br />

Richtlinien der einzelnen Fächer vorgeschriebenen Eigenverantwortlichkeit .<br />

- Es liegt generell in der Verantwortung jedes/r einzelnen SoSs, die Aufgaben zu erhalten<br />

und fristgerecht zu bearbeiten.<br />

- Selbstständiges Lernen ist kein Grund für eine Reduzierung von Anforderungen bei<br />

Klausuren.<br />

bei ad-hoc-Vertretungsunterricht:<br />

Jahrgangsstufe Q1 / Q2:<br />

- Die Schüler/Schülerinnen informieren sich selbstständig über die Aufgaben am Infobrett<br />

auf dem Treppenabsatz der 1.Etage.<br />

- Ort und Zeit der Erledigung der Aufgaben ist den Schülern freigestellt.


Jahrgangsstufe 10 (EF):<br />

Vormittagsstunden (1.-6. Stunde):<br />

- Der / die Kurssprecher/in ist verpflichtet, sich am schwarzen Brett über die zu bearbeitenden<br />

Aufgaben zu informieren und sie an den Kurs weiterzuleiten. Es liegt aber<br />

auch in der Eigenverantwortung eines jeden Kursteilnehmers, die Aufgaben zu erhalten<br />

und fristgerecht zu bearbeiten.<br />

- Die SuS bearbeiten die Aufgaben in dem im Vertretungsplan ausgewiesenen Raum.<br />

Die Anwesenheit ist verbindlich.<br />

- Über den / die Kurssprecher/in läuft auch die Anwesenheitskontrolle mittels einer<br />

Anwesenheitsliste, in der die SuS ihre Anwesenheit mit eigener voller Unterschrift<br />

bestätigen. Der / die Kursprecher/in lässt die Anwesenheitsliste unmittelbar nach Ende<br />

der Stunde im Fach der fehlenden Lehrkraft hinterlegen.<br />

- Die Anwesenheit wird stichprobenartig durch eine Lehrkraft (z.B. im Laufe der Stunde)<br />

kontrolliert.<br />

Nachmittagsstunden (ab 7. Stunde):<br />

siehe Jahrgang Q1 bzw. Q2<br />

Diese Vorgehensweisen gelten in der Regel auch bei einer vorhersehbar mehrtägigen,<br />

krankheitsbedingten Abwesenheit der Lehrkraft.<br />

bei vorhersehbarem Vertretungsunterricht:<br />

Die Lehrkraft teilt dem Kurs die Aufgaben für die Stunde(n) im Vorfeld mit.<br />

Gleichzeitig werden sie am Infobrett als Kontroll- und Informationsmöglichkeit hinterlegt.<br />

Jahrgangsstufe Q1 / Q2: siehe Jahrgang Q1/Q2 oben<br />

Jahrgangstufe 10 (EF):<br />

- In den morgendlichen Randstunden (1. bzw. 1./2.): siehe Jahrgang Q1/Q2 oben<br />

- In den übrigen Stunden gelten die Vorgaben für den Jahrgang EF (siehe oben).<br />

Für „mündliche Restgruppen“ bei Klausurterminen gelten die entsprechenden Vorgaben des<br />

jeweiligen Jahrgangs.<br />

Entschuldigungsbogen<br />

Alle Fehlzeiten (Krankheit, Beurlaubungen, Schulveranstaltungen) in der entsprechenden<br />

Rubrik eintragen, Unterschrift (bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern!)<br />

leisten und innerhalb der folgenden 5 Schultage von der Fachlehrkraft abzeichnen<br />

lassen. Später eingehende Entschuldigungen werden nicht<br />

mehr berücksichtigt (Ausnahme: die Fachlehrkraft ist selbst längere Zeit erkrankt).<br />

Die Fehlstunden, die bei Schulveranstaltungen entstehen, werden nicht auf dem Zeugnis<br />

vermerkt.<br />

Abgabe des Entschuldigungsbogens am Halbjahresende bei den Beratungslehrern.<br />

Beurlaubungen (für Musterung, Führerscheinprüfung, Arzttermin etc.)<br />

Beurlaubungen sind einzuholen, wenn einem/r SoS im Vorfeld bekannt ist, dass er / sie<br />

an einem bestimmten Tag fehlen „muss". Beurlaubungen werden in der Regel nicht gewährt<br />

direkt vor oder nach den Ferien und bei Klausurterminen.<br />

In der Regel ist die Beurlaubung eine Woche vorher zu beantragen.<br />

Vorgehensweise:<br />

Der Schüler beantragt schriftlich (Formular online) bei seinem Beratungslehrer,<br />

aus wichtigen Gründen (schriftliche Belege bereithalten) beurlaubt zu werden. Bei<br />

Beurlaubung bis zu zwei Tagen, die nicht unmittelbar vor oder nach Ferien / Feiertage<br />

sind, entscheidet der Beratungslehrer über den Antrag. Bei längerem Fehlen oder in<br />

Verbindung mit "freien Tagen" muss die Schulleitung die Beurlaubung genehmigen. Alle<br />

Anträge auf Beurlaubung werden beim Beratungslehrer abgegeben, der sie gegebenenfalls<br />

an die Schulleiterin weiterleitet.


Der Beratungslehrer trägt auf dem Entschuldigungsbogen des/r SoS die Beurlaubung<br />

ein und unterschreibt den Bogen statt des/r SoS / dessen / deren Eltern. Somit kann die<br />

Fachlehrkraft erkennen, dass die Beurlaubung genehmigt ist.<br />

Wenn Koop-Kurse betroffen sind, hat der / die SoS die Fachlehrkraft des <strong>Gymnasium</strong>s<br />

Grotenbach nach Genehmigung der Beurlaubung im Voraus zu informieren!<br />

Sportunfähigkeit aufgrund von Verletzungen<br />

Es besteht grundsätzliche Teilnahmepflicht am Sportunterricht. Über Ausnahmen<br />

entscheidet die Sportlehrkraft.<br />

Dauerattest in Sport: Beratungslehrer sofort informieren und Pflichtbelegung prüfen lassen.<br />

Es muss ein Ersatzfach belegt worden sein! Das Attest verbleibt beim Beratungslehrer,<br />

der Sportlehrer erhält vom Schüler eine Kopie.<br />

Trinken und Essen im Unterricht<br />

Das Essen (auch Kaugummi-Kauen!) ist während des Unterrichts untersagt. Essen in<br />

den naturwissenschaftlichen Fachräumen ist generell nicht gestattet (Sicherheitsbestimmungen!).<br />

Während der Klausuren gelten Ausnahmeregelungen.<br />

Mobiltelefone und andere elektronische Geräte<br />

Das Benutzen von Mobiltelefonen ist im Schulgebäude untersagt. Mobiltelefone sind auch<br />

als Zeitgeber bei Klausuren nicht erlaubt!<br />

Bitte beachten Sie die Hausordnung zum Gebrauch von elektronischen Geräten!<br />

Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben werden elektronische Geräte und Mobiltelefone für<br />

1 Woche konfisziert.<br />

Die Schulleitung und das Oberstufenteam<br />

* SoS = Schüler oder Schülerin, *SuS = Schüler oder Schülerinnen

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