7/8 · 2013 - Eisenbahn-Unfallkasse
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BahnPraxis Aktuell<br />
Werden die oben beschriebenen Vorschriften<br />
und die weiteren im Gefahrgutleitfaden<br />
aufgeführten Vorgaben in der<br />
Praxis berücksichtigt, so sollte es zu keiner<br />
Unregelmäßigkeit oder keinem Verstoß<br />
gegen die Gefahrgutrechtsvorschriften<br />
kommen.<br />
Um auf eventuelle Unregelmäßigkeiten<br />
bei Gefahrgutbeförderung vorbereitet zu<br />
sein, hilft der Einblick in die Schriftlichen<br />
Weisungen vor Beginn der Beförderung.<br />
Diese befinden sich im Gefahrgutleitfaden,<br />
der bei jeder Gefahrgutbeförderung<br />
mitzuführen ist.<br />
Eine weitere wertvolle Unterstützung<br />
der Mitarbeiter bei der Behandlung von<br />
Gefahrgutunregelmäßigkeiten bietet die<br />
aus der Ril 424 entnommene Faltkarte<br />
„Beförderung gefährlicher Güter mit der<br />
<strong>Eisenbahn</strong>“.<br />
Unter anderem findet man auf ihr die<br />
Sofortmaßnahmen nach dem Freiwerden<br />
von gefährlichen Gütern.<br />
n<br />
6 BahnPraxis 7-8/<strong>2013</strong>