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7/8 · 2013 - Eisenbahn-Unfallkasse

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BahnPraxis Aktuell<br />

Werden die oben beschriebenen Vorschriften<br />

und die weiteren im Gefahrgutleitfaden<br />

aufgeführten Vorgaben in der<br />

Praxis berücksichtigt, so sollte es zu keiner<br />

Unregelmäßigkeit oder keinem Verstoß<br />

gegen die Gefahrgutrechtsvorschriften<br />

kommen.<br />

Um auf eventuelle Unregelmäßigkeiten<br />

bei Gefahrgutbeförderung vorbereitet zu<br />

sein, hilft der Einblick in die Schriftlichen<br />

Weisungen vor Beginn der Beförderung.<br />

Diese befinden sich im Gefahrgutleitfaden,<br />

der bei jeder Gefahrgutbeförderung<br />

mitzuführen ist.<br />

Eine weitere wertvolle Unterstützung<br />

der Mitarbeiter bei der Behandlung von<br />

Gefahrgutunregelmäßigkeiten bietet die<br />

aus der Ril 424 entnommene Faltkarte<br />

„Beförderung gefährlicher Güter mit der<br />

<strong>Eisenbahn</strong>“.<br />

Unter anderem findet man auf ihr die<br />

Sofortmaßnahmen nach dem Freiwerden<br />

von gefährlichen Gütern.<br />

n<br />

6 BahnPraxis 7-8/<strong>2013</strong>

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