Folie Diplom-Finanzwirtin Kerstin Klode - Die Fachgruppe Wien der ...
Folie Diplom-Finanzwirtin Kerstin Klode - Die Fachgruppe Wien der ...
Folie Diplom-Finanzwirtin Kerstin Klode - Die Fachgruppe Wien der ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeine Definition<br />
§ 2 Abs. 1 MVStättV<br />
• Versammlungsstätten<br />
sind bauliche Anlagen o<strong>der</strong> Teile baulicher Anlagen, die<br />
für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei<br />
Veranstaltungen, insbeson<strong>der</strong>e erzieherischer,<br />
wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer,<br />
politischer, sportlicher o<strong>der</strong> unterhalten<strong>der</strong> Art, bestimmt<br />
sind, sowie Schank- und Speisewirtschaften bestimmt<br />
sind.