20.01.2014 Aufrufe

Folie Diplom-Finanzwirtin Kerstin Klode - Die Fachgruppe Wien der ...

Folie Diplom-Finanzwirtin Kerstin Klode - Die Fachgruppe Wien der ...

Folie Diplom-Finanzwirtin Kerstin Klode - Die Fachgruppe Wien der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Definition<br />

§ 2 Abs. 1 MVStättV<br />

• Versammlungsstätten<br />

sind bauliche Anlagen o<strong>der</strong> Teile baulicher Anlagen, die<br />

für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei<br />

Veranstaltungen, insbeson<strong>der</strong>e erzieherischer,<br />

wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer,<br />

politischer, sportlicher o<strong>der</strong> unterhalten<strong>der</strong> Art, bestimmt<br />

sind, sowie Schank- und Speisewirtschaften bestimmt<br />

sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!