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Mietvertrag zwischen XXX XXX XXX XXX XXX ... - AEW Energie AG

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<strong>Mietvertrag</strong> / 05.11.2013 / PEW-MBR<br />

<strong>Mietvertrag</strong><br />

<strong>zwischen</strong><br />

<strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong> <strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong> <strong>XXX</strong><br />

<strong>XXX</strong> <strong>XXX</strong><br />

Mieter<br />

und<br />

<strong>AEW</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

Obere Vorstadt 40<br />

5001 Aarau Vermieterin<br />

betreffend<br />

Mehrzweckräume im Museum Reusskraftwerk Bremgarten – Bruggmühle<br />

Wohlerstrasse 2, 5620 Bremgarten<br />

Datum der Miete:<br />

<strong>XXX</strong><br />

Aarau, <strong>XXX</strong>


<strong>Mietvertrag</strong> / 05.11.2013 / PEW-MBR<br />

1. Mietgegenstand<br />

Mietgegenstand sind die Mehrzweckräume Museum Reusskraftwerk Bremgarten - Bruggmühle. Zu<br />

den Mehrzweckräumen gehören:<br />

- Saal MZR (67m 2 ) geeignet für:<br />

- bis zu 40 Personen zum Essen<br />

- bis zu 60 Personen bei Vorträgen, Referaten… (Kinobestuhlung)<br />

- Empfangsraum mit Küche (37m 2 )<br />

- WC - Anlagen<br />

2. Kreis der Mietberechtigten<br />

Mietberechtigt sind der Museumsverein und die Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft. Sofern<br />

Kapazität vorhanden ist, können Mitarbeiter-Innen der Vermieterin und Dritte die Mehrzweckräume<br />

ebenfalls mieten. Untermiete ist nicht gestattet.<br />

3. Mietdauer<br />

Die Mehrzweckräume können am Vor- oder Nachmittag oder Ganztags gemietet werden.<br />

4. Mietzins<br />

Der Mietzins beträgt:<br />

- Empfangsraum mit Küche + WC + Saal: ganzer Tag Fr. 250.-<br />

- Empfangsraum mit Küche + WC + Saal: Vor- oder Nachmittag Fr. 150.-<br />

Der Mietzins ist innert 10 Tagen nach Abschluss des <strong>Mietvertrag</strong>es zu bezahlen.<br />

Die Reservation wird mit der Bezahlung des Mietzinses rechtskräftig.<br />

Der Mieter ist spätestens bei der Schlüsselübergabe zur Leistung eines Depots von Fr. 100.- verpflichtet,<br />

welches er bei Rückgabe des Schlüssels wieder erhält.<br />

5. Mobiliar / Inventar<br />

Mobiliarliste:<br />

- 10 Tische 150/75; 60 Stühle stapelbar; 3 Barhocker; 3 Stehtische; 1 Teppich<br />

- 1 Leinwand, 1 Hellraumprojektor, 1 Flip-Chart<br />

- Kücheninventar nach separater Liste<br />

Zum Mobiliar / Inventar ist Sorge zu tragen. Fehlendes oder beschädigtes Mobiliar / Inventar muss<br />

ersetzt werden bzw. wird mit dem Depot verrechnet.<br />

6. Vorplatz<br />

Der eingezäunte Vorplatz kann im Zusammenhang mit der Miete der Mehrzweckräume mitbenutzt<br />

werden. Eine allfällige Bestuhlung ist durch den Mieter zu organisieren.<br />

7. Zufahrt und Parkordnung<br />

Es sind keine reservierten Parkplätze verfügbar. Gebührenpflichtige, öffentliche Parkplätze stehen<br />

beim Casino Bremgarten zur Verfügung. Für die Zulieferung dürfen Fahrzeuge für die Dauer des<br />

Umladens kurzfristig auf der Insel (beim Vorplatz) abgestellt werden.<br />

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<strong>Mietvertrag</strong> / 05.11.2013 / PEW-MBR<br />

8. Reinigung / Entsorgung<br />

Die Mehrzweckräume und das Mobiliar müssen nach Gebrauch durch den Mieter auf seine Kosten<br />

gereinigt werden. Eine allfällige Nachreinigung durch die Vermieterin wird dem Mieter nach Aufwand<br />

in Rechnung gestellt bzw. mit dem Depot verrechnet.<br />

Reinigungsmittel und Kehrichtsäcke sind durch den Mieter zu organisieren. Im Putzschrank stehen<br />

Reinigungsgeräte, Besen, Staubsauger und Nassreiniger zur Verfügung. Sämtlicher Kehricht und<br />

Altglas sind durch den Mieter bis spätestens zur Schlüsselrückgabe zu entsorgen.<br />

Kochherd, Backofen und Geschirrspüler müssen nach Benützung ausgeschaltet werden. Bei Verlassen<br />

der Mehrzweckräume sind alle Fenster und Türen zu schliessen. Die Lichter sind abzuschalten.<br />

9. Ruhe und Ordnung<br />

Der Mieter ist für Ruhe und Ordnung verantwortlich. Insbesondere ist bei der Benützung und bei<br />

Verlassen der Mehrzweckräume auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Im Aussenbereich sind<br />

laute Musik oder laute Geräusche zu vermeiden. Die üblichen Nachtruhezeiten sind im Innen- und<br />

Aussenbereich einzuhalten.<br />

10. Verpflegung<br />

Die Organisation von Verpflegung ist Sache des Mieters.<br />

11. Schlüsselübergabe / Abnahme der Mehrzweckräume<br />

Die Schlüsselübergabe und Abnahme der Mehrzweckräume erfolgt in der Regel von Montag bis<br />

Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr oder nach Absprache unter 056 6484455 durch Personal Kraftwerk<br />

Bremgarten-Zufikon, Ringstrasse 7.<br />

Check - Liste für Abgabe:<br />

- Kehricht, Kompost und Altglas entsorgt.<br />

- Kochherd, Backofen, Geschirrspüler entleert ausgeschaltet und gereinigt.<br />

- Lichter ausgeschaltet, Fenster und Aussentüren verschlossen.<br />

12. Haftung<br />

Der Mieter haftet für alle an den benutzten Räumen und am Mobiliar entstandenen Schäden, welche<br />

durch ihn oder Dritte verursacht werden. Für Sach- und Personenschaden haftet der Mieter<br />

gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

13. Schlussbestimmung<br />

Der <strong>Mietvertrag</strong> unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau.<br />

Bremgarten, den <strong>XXX</strong><br />

<strong>AEW</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>:<br />

Mieter:<br />

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