Mietvertrag zwischen XXX XXX XXX XXX XXX ... - AEW Energie AG
Mietvertrag zwischen XXX XXX XXX XXX XXX ... - AEW Energie AG
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<strong>Mietvertrag</strong> / 05.11.2013 / PEW-MBR<br />
<strong>Mietvertrag</strong><br />
<strong>zwischen</strong><br />
<strong>XXX</strong><br />
<strong>XXX</strong> <strong>XXX</strong><br />
<strong>XXX</strong> <strong>XXX</strong><br />
<strong>XXX</strong> <strong>XXX</strong><br />
Mieter<br />
und<br />
<strong>AEW</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />
Obere Vorstadt 40<br />
5001 Aarau Vermieterin<br />
betreffend<br />
Mehrzweckräume im Museum Reusskraftwerk Bremgarten – Bruggmühle<br />
Wohlerstrasse 2, 5620 Bremgarten<br />
Datum der Miete:<br />
<strong>XXX</strong><br />
Aarau, <strong>XXX</strong>
<strong>Mietvertrag</strong> / 05.11.2013 / PEW-MBR<br />
1. Mietgegenstand<br />
Mietgegenstand sind die Mehrzweckräume Museum Reusskraftwerk Bremgarten - Bruggmühle. Zu<br />
den Mehrzweckräumen gehören:<br />
- Saal MZR (67m 2 ) geeignet für:<br />
- bis zu 40 Personen zum Essen<br />
- bis zu 60 Personen bei Vorträgen, Referaten… (Kinobestuhlung)<br />
- Empfangsraum mit Küche (37m 2 )<br />
- WC - Anlagen<br />
2. Kreis der Mietberechtigten<br />
Mietberechtigt sind der Museumsverein und die Mitglieder der Stockwerkeigentümerschaft. Sofern<br />
Kapazität vorhanden ist, können Mitarbeiter-Innen der Vermieterin und Dritte die Mehrzweckräume<br />
ebenfalls mieten. Untermiete ist nicht gestattet.<br />
3. Mietdauer<br />
Die Mehrzweckräume können am Vor- oder Nachmittag oder Ganztags gemietet werden.<br />
4. Mietzins<br />
Der Mietzins beträgt:<br />
- Empfangsraum mit Küche + WC + Saal: ganzer Tag Fr. 250.-<br />
- Empfangsraum mit Küche + WC + Saal: Vor- oder Nachmittag Fr. 150.-<br />
Der Mietzins ist innert 10 Tagen nach Abschluss des <strong>Mietvertrag</strong>es zu bezahlen.<br />
Die Reservation wird mit der Bezahlung des Mietzinses rechtskräftig.<br />
Der Mieter ist spätestens bei der Schlüsselübergabe zur Leistung eines Depots von Fr. 100.- verpflichtet,<br />
welches er bei Rückgabe des Schlüssels wieder erhält.<br />
5. Mobiliar / Inventar<br />
Mobiliarliste:<br />
- 10 Tische 150/75; 60 Stühle stapelbar; 3 Barhocker; 3 Stehtische; 1 Teppich<br />
- 1 Leinwand, 1 Hellraumprojektor, 1 Flip-Chart<br />
- Kücheninventar nach separater Liste<br />
Zum Mobiliar / Inventar ist Sorge zu tragen. Fehlendes oder beschädigtes Mobiliar / Inventar muss<br />
ersetzt werden bzw. wird mit dem Depot verrechnet.<br />
6. Vorplatz<br />
Der eingezäunte Vorplatz kann im Zusammenhang mit der Miete der Mehrzweckräume mitbenutzt<br />
werden. Eine allfällige Bestuhlung ist durch den Mieter zu organisieren.<br />
7. Zufahrt und Parkordnung<br />
Es sind keine reservierten Parkplätze verfügbar. Gebührenpflichtige, öffentliche Parkplätze stehen<br />
beim Casino Bremgarten zur Verfügung. Für die Zulieferung dürfen Fahrzeuge für die Dauer des<br />
Umladens kurzfristig auf der Insel (beim Vorplatz) abgestellt werden.<br />
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<strong>Mietvertrag</strong> / 05.11.2013 / PEW-MBR<br />
8. Reinigung / Entsorgung<br />
Die Mehrzweckräume und das Mobiliar müssen nach Gebrauch durch den Mieter auf seine Kosten<br />
gereinigt werden. Eine allfällige Nachreinigung durch die Vermieterin wird dem Mieter nach Aufwand<br />
in Rechnung gestellt bzw. mit dem Depot verrechnet.<br />
Reinigungsmittel und Kehrichtsäcke sind durch den Mieter zu organisieren. Im Putzschrank stehen<br />
Reinigungsgeräte, Besen, Staubsauger und Nassreiniger zur Verfügung. Sämtlicher Kehricht und<br />
Altglas sind durch den Mieter bis spätestens zur Schlüsselrückgabe zu entsorgen.<br />
Kochherd, Backofen und Geschirrspüler müssen nach Benützung ausgeschaltet werden. Bei Verlassen<br />
der Mehrzweckräume sind alle Fenster und Türen zu schliessen. Die Lichter sind abzuschalten.<br />
9. Ruhe und Ordnung<br />
Der Mieter ist für Ruhe und Ordnung verantwortlich. Insbesondere ist bei der Benützung und bei<br />
Verlassen der Mehrzweckräume auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. Im Aussenbereich sind<br />
laute Musik oder laute Geräusche zu vermeiden. Die üblichen Nachtruhezeiten sind im Innen- und<br />
Aussenbereich einzuhalten.<br />
10. Verpflegung<br />
Die Organisation von Verpflegung ist Sache des Mieters.<br />
11. Schlüsselübergabe / Abnahme der Mehrzweckräume<br />
Die Schlüsselübergabe und Abnahme der Mehrzweckräume erfolgt in der Regel von Montag bis<br />
Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr oder nach Absprache unter 056 6484455 durch Personal Kraftwerk<br />
Bremgarten-Zufikon, Ringstrasse 7.<br />
Check - Liste für Abgabe:<br />
- Kehricht, Kompost und Altglas entsorgt.<br />
- Kochherd, Backofen, Geschirrspüler entleert ausgeschaltet und gereinigt.<br />
- Lichter ausgeschaltet, Fenster und Aussentüren verschlossen.<br />
12. Haftung<br />
Der Mieter haftet für alle an den benutzten Räumen und am Mobiliar entstandenen Schäden, welche<br />
durch ihn oder Dritte verursacht werden. Für Sach- und Personenschaden haftet der Mieter<br />
gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
13. Schlussbestimmung<br />
Der <strong>Mietvertrag</strong> unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau.<br />
Bremgarten, den <strong>XXX</strong><br />
<strong>AEW</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>:<br />
Mieter:<br />
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