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2013-11-05 Newsletter 9 V2.1-final-IdF - Institut der Feuerwehr ...

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<strong>Newsletter</strong> ARDINI Nordrhein-Westfalen<br />

Ausgabe 9, November <strong>2013</strong><br />

Bedingt durch die Umstellung ergeben sich zwangsläufig<br />

auch Än<strong>der</strong>ungen bei den Gruppennamen. Die bisherigen<br />

Namen, zum Beispiel 301F, 302F, etc., können wegen <strong>der</strong><br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Verwechslung <strong>der</strong> unterschiedlichen Frequenzen<br />

während <strong>der</strong> Migrationszeit nicht weiter Verwendung<br />

finden. Die offizielle Bekanntgabe <strong>der</strong> neuen DMO-<br />

Rufgruppen wird in Nordrhein-Westfalen in Kürze per Einführungserlass<br />

geregelt. Nach einer Übergangszeit dürfen<br />

dann ab dem 01. August 2014 ausschließlich die neuen<br />

Frequenzen für den Direktmodus verwendet werden, um die<br />

frei werdenden Frequenzen <strong>der</strong> Freifeldversorgung widmen<br />

zu können.<br />

legen. Die Mobilfunknetzbetreiber kommen ihrer rechtlichen<br />

Verpflichtung zur Übermittlung von Standortdaten an die<br />

Notrufabfragestellen seit dem 23. Dezember 2012 nach und<br />

übermitteln mit dem Notruf die Koordinaten des Zellschwerpunktes<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Funkzelle. Gleichzeitig werden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> sogenannten Mobilfunklösung Kartenanwendungen<br />

zur Verfügung gestellt, über die die Lage <strong>der</strong> Funkzelle<br />

über Internet-Portale <strong>der</strong> Telekom, Vodafone, Telefonica<br />

und E-Plus abgefragt werden können.<br />

Neuerungen bei den Notruf-<br />

Verbindungen <strong>11</strong>2 und <strong>11</strong>0<br />

(Ma) Eines <strong>der</strong> wichtigsten technischen Themen für die<br />

Leitstellen ist die in <strong>der</strong> Planung befindliche Anbindung an<br />

den Digitalfunk (s. Beitrag zum Vergabeverfahren). Daneben<br />

dürfen jedoch an<strong>der</strong>e technische Neuerungen - insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus dem Bereich <strong>der</strong> Notrufabfrage - nicht aus<br />

dem Blick fallen. Zu den Entwicklungen aus diesem Bereich<br />

werden sich daher künftig auch in diesem <strong>Newsletter</strong> Beiträge<br />

finden.<br />

In <strong>der</strong> jüngeren Vergangenheit sind bei den Notrufverbindungen<br />

einige rechtliche Än<strong>der</strong>ungen in Kraft getreten, die<br />

zu Verbesserungen bei <strong>der</strong> Verfolgung des Notrufs, aber<br />

auch zu Anpassungsbedarf bei den Notrufabfragestellen<br />

führen werden. Aus <strong>der</strong> am 26. November 2012 geän<strong>der</strong>ten<br />

Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) ergibt sich<br />

für Telefondiensteanbieter und -netzbetreiber die rechtliche<br />

Verpflichtung, mit <strong>der</strong> Notrufverbindung Daten über den<br />

Standort zu übermitteln, von dem die Notrufverbindung ausgeht.<br />

In <strong>der</strong> Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR<br />

Notruf), die durch die Bundesnetzagentur zuletzt am 24.<br />

April <strong>2013</strong> ergänzt wurde, sind u. a. die technischen Festlegungen<br />

getroffen, die bei <strong>der</strong> Übermittlung von Standortdaten<br />

an die jeweilige Notrufabfragestelle zu beachten sind.<br />

Darstellung des Standortes <strong>der</strong> Mobilfunkbasisstation und des Versorgungsgebietes.<br />

(Quelle: Fa. E-Plus Service GmbH & Co. KG)<br />

Auch wenn expressis verbis eine Pflicht zur Auswertung<br />

<strong>der</strong> Notrufdaten für die Notrufabfragestellen nicht ausgesprochen<br />

wurde, ist die Auslesepflicht die logische Folge<br />

<strong>der</strong> Übermittlungspflicht <strong>der</strong> Mobilfunkanbieter. Es wird daher<br />

empfohlen, in den Notrufabfragestellen Einrichtungen<br />

zur Dekodierung <strong>der</strong> gleichzeitig mit den Notrufverbindungen<br />

übermittelten Standortdaten verfügbar zu haben, um<br />

die Notrufträger nicht absehbaren Haftungsrisiken auszusetzen.<br />

Die Positionsbestimmung von Mobilfunkendgeräten über<br />

die Ortungsplattform <strong>der</strong> Allianz OrtungsServices GmbH<br />

(AOS), mit <strong>der</strong> im Übrigen nicht alle Mobilfunknetzbetreiber<br />

kooperieren, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen über<br />

den 30.06.<strong>2013</strong> hinaus nicht mehr möglich sein.<br />

Standortdaten aus Festnetzen<br />

Für die Übermittlung von Standortangaben aus Festnetzen<br />

konnte <strong>der</strong> Stichtag 23. Dezember 2012 nicht für alle<br />

Festnetze gleichermaßen eingehalten werden, da die technischen<br />

Gesichtspunkte, aber auch <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit<br />

zu berücksichtigen sind. Manche Festnetze<br />

liefern zwar genaue und meistens aktuelle Adressdaten,<br />

aus ISDN-Teilnehmervermittlungsstellen z. Bsp. kommen<br />

aber keine Standortdaten.<br />

Standortdaten aus Mobilfunknetzen<br />

Bei Notrufverbindungen, die von Mobilfunkanschlüssen<br />

ausgehen, ist grundsätzlich <strong>der</strong> vom Mobilfunknetz erkannte<br />

Standort des Endgerätes zum Zeitpunkt des Erkennens des<br />

Verbindungswunsches anzugeben. Kann dieser Standort<br />

aus technischen Gründen nicht ermittelt werden (das ist<br />

<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Regelfall), so ist ersatzweise die Funkzelle, in<br />

<strong>der</strong> die Notrufverbindung ihren Ursprung hat, zugrunde zu<br />

2<br />

Zur Abfrage <strong>der</strong> Standortdaten aus Festnetzen wird an<br />

dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die BNetzA<br />

seit Jahren kostenfrei eine Abfragemöglichkeit <strong>der</strong> Kundendaten<br />

gem. §§ 108 und <strong>11</strong>2 TKG für die Notrufabfragestellen<br />

zur Verfügung stellt. Mit diesem System können alle<br />

Netzbetreiberdateien abgefragt werden. Erfor<strong>der</strong>lich sind<br />

lediglich die Bereitstellung von zusätzlicher Hardware sowie<br />

die Programmierung einer Schnittstelle zum Einsatzleitsystem.

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