der 26. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss
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Heutige Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> zur Werterhaltung <strong>der</strong> Liegenschaften und<br />
Strassen<br />
In <strong>der</strong> Laufenden Rechnung müsste gemäss Vorgaben WoV für die jährliche Unterhaltsplanung<br />
zur Werterhaltung <strong>der</strong> Liegenschaften 0.75% vom Gebäudeversicherungswert eingesetzt<br />
werden. Im Budget 2013 und 2014 wurde dieser Wert an die finanzielle Situation <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lyss</strong> angepasst und auf 0.5% respektive 0.43% gesenkt. Ab 2015 wird im Finanzplan wie<strong>der</strong>um<br />
mit 0.5% gerechnet. Eine Reduktion <strong>der</strong> Unterhaltsmittel ist vertretbar, da ein Teil <strong>des</strong><br />
Unterhalts auch über Investitionskredite finanziert und dadurch das Budget entlastet wird.<br />
Bis anhin wurden für die Berechnungen <strong>der</strong> nötigen Unterhaltsmittel die<br />
Gebäudeversicherungswerte <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>des</strong> Verwaltungs- sowie Finanzvermögens<br />
einberechnet.<br />
Die Unterhaltsplanung <strong>der</strong> Strassen wird im Budget 2013 mit 0.5% <strong>des</strong><br />
Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes und im 2014 mit 0.4% <strong>des</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes<br />
einberechnet. Ab 2015 wird im Finanzplan auch dieser Prozentsatz wie<strong>der</strong>um auf 0.5% erhöht.<br />
Errichtung einer Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen<br />
Es ist möglich, eine Spezialfinanzierung Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen für den<br />
betriebsbedingten Wertverzehr und den aperiodischen Unterhalt auf Basis eines<br />
Gemein<strong>der</strong>eglements zu errichten. Zur Äufnung <strong>der</strong> Spezialfinanzierung kann z.B. ein zu<br />
bestimmen<strong>der</strong> Prozentsatz <strong>des</strong> amtlichen Wertes o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Gebäudeversicherungswertes aller<br />
Liegenschaften <strong>des</strong> Finanzvermögens eingelegt werden. Die Entnahme aus <strong>der</strong><br />
Spezialfinanzierung entspricht z.B. dem Saldo <strong>des</strong> Konto Unterhalt Liegenschaften<br />
Finanzvermögen. Nebst <strong>der</strong> vorsorglichen Mittelreservierung wird mit dieser Spezialfinanzierung<br />
die „Glättung“ <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Unterhalt und Reparaturen, bzw. für Renovationen und<br />
Sanierungen bezweckt.<br />
Errichtung einer Spezialfinanzierung Liegenschaften Verwaltungsvermögen (inkl.<br />
Strassen)<br />
Spezialfinanzierungen für den Unterhalt Liegenschaften <strong>des</strong> Verwaltungsvermögens sind<br />
selten. Die harmonisierten Abschreibungen von 10% auf dem Restbuchwert <strong>des</strong><br />
Verwaltungsvermögens würden zu einer übermässigen Belastung für eine nicht erfor<strong>der</strong>liche<br />
Selbstfinanzierung führen. Der Unterhalt <strong>der</strong> Liegenschaften und Strassen <strong>des</strong><br />
Verwaltungsvermögens soll auch in Zukunft gemäss heutiger Regelung sichergestellt werden.<br />
Das heisst für den Unterhalt <strong>der</strong> Liegenschaften werden 0,75% resp. 0,5% <strong>des</strong><br />
Gebäudeversicherungswertes und für den Unterhalt <strong>der</strong> Strassen 0.75% resp. 0.5% <strong>des</strong><br />
Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes <strong>der</strong> Laufenden Rechnung belastet werden.<br />
Was spricht für eine Bildung <strong>der</strong> Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen,<br />
was dagegen<br />
Vorteile:<br />
Nebst <strong>der</strong> vorsorglichen Mittelreservierung wird mit dieser Spezialfinanzierung die „Glättung“<br />
<strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Unterhalt und Reparaturen, bzw. für Renovationen und Sanierungen<br />
bezweckt.<br />
Nachteile:<br />
Theoretisch können mit entsprechenden Reglementen beliebige Spezialfinanzierungen gebildet<br />
werden. Spezialfinanzierungen im steuerfinanzierten <strong>Gemeinde</strong>haushalt sind aber mit zahlreichen<br />
und schwerwiegenden Nachteilen belastet:<br />
• Die <strong>Gemeinde</strong> schränkt ihren eigenen Handlungsspielraum mit <strong>der</strong> Bildung von<br />
Spezialfinanzierungen im Steuerhaushalt unnötig ein. Das Eigenkapital als Ausgleichsgrösse<br />
erlaubt die Bildung zweckfreier Mittel, ohne dass reglementarische Spezialfinanzierungen mit<br />
einengenden Vorschriften nötig sind.<br />
• Die Vergleichbarkeit zwischen den Gemein<strong>der</strong>echnungen wird durch die Bewirtschaftung von<br />
Spezialfinanzierungen erschwert.<br />
• Die Aussagekraft und die Interpretation von Voranschlag, Rechnung und Finanzplan werden<br />
geringer beziehungsweise schwieriger.<br />
Weiteres Vorgehen<br />
Die heutige Finanzierung hat sich über all die Jahre bewährt und sie gibt dem Parlament die<br />
nötige uneingeschränkte Flexibilität zur freien Handhabung <strong>des</strong> Unterhaltsvolumens. Dennoch<br />
Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 09.12.2013<br />
Seite: 841