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der 26. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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Heutige Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lyss</strong> zur Werterhaltung <strong>der</strong> Liegenschaften und<br />

Strassen<br />

In <strong>der</strong> Laufenden Rechnung müsste gemäss Vorgaben WoV für die jährliche Unterhaltsplanung<br />

zur Werterhaltung <strong>der</strong> Liegenschaften 0.75% vom Gebäudeversicherungswert eingesetzt<br />

werden. Im Budget 2013 und 2014 wurde dieser Wert an die finanzielle Situation <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lyss</strong> angepasst und auf 0.5% respektive 0.43% gesenkt. Ab 2015 wird im Finanzplan wie<strong>der</strong>um<br />

mit 0.5% gerechnet. Eine Reduktion <strong>der</strong> Unterhaltsmittel ist vertretbar, da ein Teil <strong>des</strong><br />

Unterhalts auch über Investitionskredite finanziert und dadurch das Budget entlastet wird.<br />

Bis anhin wurden für die Berechnungen <strong>der</strong> nötigen Unterhaltsmittel die<br />

Gebäudeversicherungswerte <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>des</strong> Verwaltungs- sowie Finanzvermögens<br />

einberechnet.<br />

Die Unterhaltsplanung <strong>der</strong> Strassen wird im Budget 2013 mit 0.5% <strong>des</strong><br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes und im 2014 mit 0.4% <strong>des</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes<br />

einberechnet. Ab 2015 wird im Finanzplan auch dieser Prozentsatz wie<strong>der</strong>um auf 0.5% erhöht.<br />

Errichtung einer Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen<br />

Es ist möglich, eine Spezialfinanzierung Unterhalt Liegenschaften Finanzvermögen für den<br />

betriebsbedingten Wertverzehr und den aperiodischen Unterhalt auf Basis eines<br />

Gemein<strong>der</strong>eglements zu errichten. Zur Äufnung <strong>der</strong> Spezialfinanzierung kann z.B. ein zu<br />

bestimmen<strong>der</strong> Prozentsatz <strong>des</strong> amtlichen Wertes o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Gebäudeversicherungswertes aller<br />

Liegenschaften <strong>des</strong> Finanzvermögens eingelegt werden. Die Entnahme aus <strong>der</strong><br />

Spezialfinanzierung entspricht z.B. dem Saldo <strong>des</strong> Konto Unterhalt Liegenschaften<br />

Finanzvermögen. Nebst <strong>der</strong> vorsorglichen Mittelreservierung wird mit dieser Spezialfinanzierung<br />

die „Glättung“ <strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Unterhalt und Reparaturen, bzw. für Renovationen und<br />

Sanierungen bezweckt.<br />

Errichtung einer Spezialfinanzierung Liegenschaften Verwaltungsvermögen (inkl.<br />

Strassen)<br />

Spezialfinanzierungen für den Unterhalt Liegenschaften <strong>des</strong> Verwaltungsvermögens sind<br />

selten. Die harmonisierten Abschreibungen von 10% auf dem Restbuchwert <strong>des</strong><br />

Verwaltungsvermögens würden zu einer übermässigen Belastung für eine nicht erfor<strong>der</strong>liche<br />

Selbstfinanzierung führen. Der Unterhalt <strong>der</strong> Liegenschaften und Strassen <strong>des</strong><br />

Verwaltungsvermögens soll auch in Zukunft gemäss heutiger Regelung sichergestellt werden.<br />

Das heisst für den Unterhalt <strong>der</strong> Liegenschaften werden 0,75% resp. 0,5% <strong>des</strong><br />

Gebäudeversicherungswertes und für den Unterhalt <strong>der</strong> Strassen 0.75% resp. 0.5% <strong>des</strong><br />

Wie<strong>der</strong>beschaffungswertes <strong>der</strong> Laufenden Rechnung belastet werden.<br />

Was spricht für eine Bildung <strong>der</strong> Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen,<br />

was dagegen<br />

Vorteile:<br />

Nebst <strong>der</strong> vorsorglichen Mittelreservierung wird mit dieser Spezialfinanzierung die „Glättung“<br />

<strong>des</strong> Aufwan<strong>des</strong> für Unterhalt und Reparaturen, bzw. für Renovationen und Sanierungen<br />

bezweckt.<br />

Nachteile:<br />

Theoretisch können mit entsprechenden Reglementen beliebige Spezialfinanzierungen gebildet<br />

werden. Spezialfinanzierungen im steuerfinanzierten <strong>Gemeinde</strong>haushalt sind aber mit zahlreichen<br />

und schwerwiegenden Nachteilen belastet:<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> schränkt ihren eigenen Handlungsspielraum mit <strong>der</strong> Bildung von<br />

Spezialfinanzierungen im Steuerhaushalt unnötig ein. Das Eigenkapital als Ausgleichsgrösse<br />

erlaubt die Bildung zweckfreier Mittel, ohne dass reglementarische Spezialfinanzierungen mit<br />

einengenden Vorschriften nötig sind.<br />

• Die Vergleichbarkeit zwischen den Gemein<strong>der</strong>echnungen wird durch die Bewirtschaftung von<br />

Spezialfinanzierungen erschwert.<br />

• Die Aussagekraft und die Interpretation von Voranschlag, Rechnung und Finanzplan werden<br />

geringer beziehungsweise schwieriger.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Die heutige Finanzierung hat sich über all die Jahre bewährt und sie gibt dem Parlament die<br />

nötige uneingeschränkte Flexibilität zur freien Handhabung <strong>des</strong> Unterhaltsvolumens. Dennoch<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 09.12.2013<br />

Seite: 841

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