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Fließgewässerschutz und Wassersport in Hessen

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E<strong>in</strong>e schnelle E<strong>in</strong>igung konnte für die von uns vorgeschlagene Tabuzonen <strong>in</strong> den hessischen<br />

Oberläufen von Eder (Orke, Nuhne) Fliede, Fulda <strong>und</strong> Ulster erreicht werden, weil diese eigentlich nur<br />

z.T.im Frühjahr für den Kanusport ausreichend Wasser führen <strong>und</strong> weil e<strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>er<br />

Bestandschutz im Interesse zweier kle<strong>in</strong>er, hier angesiedelter Vere<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>bart wurde. Auch über<br />

die Erlebniszonen ohne jegliche E<strong>in</strong>schränkungen für <strong>Wassersport</strong> an Weser, Werra <strong>und</strong> Fulda<br />

(<strong>in</strong>sgesamt 108 km) gab es kaum Diskussionsbedarf.<br />

Über die Regelungen <strong>in</strong> den Naturvorrangzonen vor allem von Eder <strong>und</strong> Diemel gab es längere<br />

Verhandlungen, weil vor allem hier starke touristische Nutzer<strong>in</strong>teressen e<strong>in</strong>e Rolle spielen. Die<br />

Naturschutzverbände machten das Angebot auf Brutzeitsperrungen zu verzichten, wenn e<strong>in</strong>e<br />

generelle Begrenzung der Bootsdichte auf e<strong>in</strong> natur- <strong>und</strong> geme<strong>in</strong>verträgliches Maß <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e effektive<br />

Zählung <strong>und</strong> Kontrolle sichergestellt werden könne. Vor allem die Bootsverleiher versuchten ihren<br />

jeweiligen Auslastungsgrad als natürliche Grenze darzustellen. Doch es gelang erstmals<br />

flächendeckend e<strong>in</strong>e maximale Begrenzung von 60 Booten am Tag durchzusetzen gegenüber<br />

Spitzenbelastungen von heute schon 200-300 Booten/Tag. In zwei Fällen (Eder <strong>und</strong> Werra) wurde die<br />

Zahl wegen des zu Brutzeiten besonders sensiblen Flussuferläufers auf 30 Boote begrenzt.<br />

Flussuferläufer <strong>und</strong> Freizeitnutzung<br />

Charaktervögel unserer Flüsse s<strong>in</strong>d an den Lebensraum Kies, Strömung <strong>und</strong> Fließgewässer angepasste Arten<br />

wie Flußuferläufer , Flußregenpfeifer, Wasseramsel, Eisvogel u.a.. Gerne wird unter Outdoor-Enthusisasten<br />

argumentiert, daß deren Dezimierung <strong>und</strong> Gefährdung lediglich auf die "bösen anderen Verursacher, wie<br />

Wasserbau, Energie- <strong>und</strong> Landwirtschaft" zurückzuführen sei. Interessante Ergebnisse liefert dazu e<strong>in</strong>e<br />

mehrjährige, wissenschaftliche Studie im Auftrag der Regierung von Oberbayern (WERTH, 1996, Assmann 1998),<br />

die am Beispiel der Ammerschlucht die Auswirkungen von Freizeitaktivitäten auf die vom Aussterben bedrohte<br />

Leitart Flußuferläufer (Rote Liste 1) untersuchte:<br />

Der Flußuferläufer brütet auf bewachsenen Flußschotterbänken. Die Brutplätze liegen meist <strong>in</strong> der Pioniervegetation<br />

kiesiger <strong>und</strong> sandiger Flußaufschüttungen e<strong>in</strong>schließlich der Übergänge zu Gehölzbeständen. In e<strong>in</strong>er mehrjährigen<br />

Langzeituntersuchung wurden erhebliche Störungen an den Brutplätzen des Flußuferläufers festgestellt. Die Störungen<br />

haben dazu geführt, daß zu wenige Bruten erfolgreich waren, um die natürliche Sterberate des Flußuferläufers<br />

auszugleichen. Ohne Störung hätten 20 Paare erfolgreich brüten können, um e<strong>in</strong>e stabile Population im Flußabschnitt<br />

sicherstellen zu können. Als Störquellen waren vor allem Fußgänger <strong>und</strong> Kanusportler, <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerem Ausmaß auch<br />

Angler <strong>und</strong> Uferbeweidung ausschlaggebend. Bis dah<strong>in</strong> bestehende Befahrensregelungen wurden von Kanuten vielfach<br />

nicht e<strong>in</strong>gehalten (Befahrung vor dem 1.Mai, Anlandung auf Kiesbänken, Großgruppen). Die Zeit der Revierbesetzung<br />

(15.April bis Ende Mai) ist gegenüber dem Bootsverkehr am störanfälligsten, aber auch danach ist er bis Mitte Juli als<br />

e<strong>in</strong>e erhebliche Störung e<strong>in</strong>zustufen. "E<strong>in</strong>zelkajakfahrer, die ruhig an Brutkiesbänken vorbeifahren, s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand ke<strong>in</strong> gravierendes Problem für Flußuferläufer" (WERTH 1996), bilden aber nicht mehr die Alltagsrealität<br />

am Gewässer. Folgende Verhaltensweisen wurden als besonders negativ vermerkt:<br />

• Befahrung durch Schlauch- <strong>und</strong> Raft<strong>in</strong>gboote<br />

• Veranstaltung von Kanurennen<br />

• Übungsfahrten durch Kanuvere<strong>in</strong>e <strong>und</strong> Kanuschulen<br />

• Befahrung <strong>in</strong> Großgruppen<br />

• Lärmen<br />

• Anlanden an nicht dafür vorgesehenen Stellen<br />

Das Betreten von Brutkiesbänken stellt für Flußuferläufer e<strong>in</strong>e besondere Störung dar, die zur Brutaufgabe führen kann.<br />

Die Studie kommt zu dem Schluß, daß ernsthafte Schutzmaßnahmen nötig s<strong>in</strong>d wie z.B.<br />

• Brutplätze (vor allem Kiesbänke ) dürfen von Mitte April bis Mitte Juli nicht betreten werden<br />

•Die als problematisch gekennzeichneten Verhaltensweisen der Bootsfahrer (Renn-, Rodeoveranstaltungen,<br />

Übungsfahrten, Großgruppen, Lärm) müssen untersagt werden<br />

• Die E<strong>in</strong>haltung der Schutzmaßnahmen ist zu kontrollieren<br />

Damit sehen die Naturschutzverbände e<strong>in</strong>es ihrer wesentlichen Ziele erreicht, nämlich die<br />

ungezügelte Gewässernutzung mit verb<strong>in</strong>dlichen Zahlen zu begrenzen <strong>und</strong> dennoch genügend<br />

Spielraum für e<strong>in</strong>e mäßige, ruhige <strong>und</strong> naturverträgliche Allgeme<strong>in</strong>erholung zu belassen. Das dafür<br />

angewandte System der Kont<strong>in</strong>gentierung hat sich im amerikanisch-kanadischen Raum sowie <strong>in</strong><br />

Skand<strong>in</strong>avien längst bewährt <strong>und</strong> prägt dort e<strong>in</strong> dauerhaft-rücksichtsvolles Freizeitverhalten der<br />

Outdoor-Nutzer.<br />

4.Umsetzung <strong>und</strong> Kontrolle<br />

Die Umsetzung der Auflagen erfolgt vorerst im Rahmen e<strong>in</strong>er freiwilligen Probephase bis September<br />

2002.Nach Auswertung dieser Phase sollen die Regelungen modifiziert <strong>und</strong> durch e<strong>in</strong>e Änderung der<br />

Schutzgebietsverordnungen rechtlich fixiert werden. In der Zwischenzeit sollen die<br />

Lenkungsmaßnahmen bekannt gemacht <strong>und</strong> auf verschiedenen Wegen für ihre E<strong>in</strong>haltung geworben<br />

werden. Auf der weichen Ebene zählen dazu Tafeln <strong>und</strong> Infoblätter an den E<strong>in</strong>satzstellen, wie <strong>in</strong>terne<br />

Umlenkungsmaßnahmen bei Verleihern <strong>und</strong> Verbänden. Die Naturschutzverbände haben e<strong>in</strong>e

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