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Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde

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SNR Bezeichnung/ Fachrichtung Zulassungsvoraussetzung Dauer Abschluss Berechtigung<br />

359<br />

361<br />

602<br />

698<br />

Zweijährige Höhere H<strong>an</strong>delsschule<br />

Mittlerer Schulabschluss<br />

mit einem Notendurchschnitt von mindestens<br />

3,3. In Deutsch, Erste Fremdsprache und<br />

Mathematik mindestens Note „ausreichend“<br />

o<strong>der</strong><br />

ein <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtschule erworbener Mittlerer<br />

Schulabschluss; ohne Notenunterschreitung<br />

in <strong>den</strong> diff. Fächern; auf dem<br />

E-Niveau je Fach mind. Note „ausreichend“;<br />

auf G-Niveau je Fach mindestens Note „befriedigend“;<br />

integriert unterrichtete Fächer<br />

mind. Durchschnittsnote 3,3<br />

2 Jahre Abschlussprüfung<br />

Der Abschluss schließt <strong>den</strong> schulischen<br />

Teil <strong>der</strong> Fachhochschulreife ein.<br />

Bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen<br />

k<strong>an</strong>n die Fachhochschulreife zuerk<strong>an</strong>nt<br />

wer<strong>den</strong> (z.B. in Verbindung mit<br />

� dem Abschluss einer mindestens<br />

zweijährigen Berufsausbildung o<strong>der</strong><br />

� einem in einem Ausbildungsbetrieb<br />

durchgeführten einjährigen ununterbrochenen<br />

in Bezug auf <strong>den</strong> besuchten<br />

Bildungsg<strong>an</strong>g einschlägigen, vor<br />

dem Beginn vom Praktik<strong>an</strong>tenamt<br />

<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Praktikum in einem<br />

nach Berufsbildungsgesetz o<strong>der</strong><br />

H<strong>an</strong>dwerksordnung <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />

o<strong>der</strong> gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf<br />

o<strong>der</strong> in einem entsprechen<strong>den</strong><br />

Ausbildungsberuf in <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Verwaltung).<br />

Die Zuerkennung von Abschlüssen erfolgt<br />

auf Antrag durch das Praktik<strong>an</strong>tenamt<br />

(Siehe unter „Zuerkennung von Abschlüssen“).<br />

9. <strong>Bildungsgänge</strong> Seite 27

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