Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde
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SNR Bezeichnung/ Fachrichtung Zulassungsvoraussetzung Dauer Abschluss Berechtigung<br />
359<br />
361<br />
602<br />
698<br />
Zweijährige Höhere H<strong>an</strong>delsschule<br />
Mittlerer Schulabschluss<br />
mit einem Notendurchschnitt von mindestens<br />
3,3. In Deutsch, Erste Fremdsprache und<br />
Mathematik mindestens Note „ausreichend“<br />
o<strong>der</strong><br />
ein <strong>an</strong> <strong>der</strong> Gesamtschule erworbener Mittlerer<br />
Schulabschluss; ohne Notenunterschreitung<br />
in <strong>den</strong> diff. Fächern; auf dem<br />
E-Niveau je Fach mind. Note „ausreichend“;<br />
auf G-Niveau je Fach mindestens Note „befriedigend“;<br />
integriert unterrichtete Fächer<br />
mind. Durchschnittsnote 3,3<br />
2 Jahre Abschlussprüfung<br />
Der Abschluss schließt <strong>den</strong> schulischen<br />
Teil <strong>der</strong> Fachhochschulreife ein.<br />
Bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen<br />
k<strong>an</strong>n die Fachhochschulreife zuerk<strong>an</strong>nt<br />
wer<strong>den</strong> (z.B. in Verbindung mit<br />
� dem Abschluss einer mindestens<br />
zweijährigen Berufsausbildung o<strong>der</strong><br />
� einem in einem Ausbildungsbetrieb<br />
durchgeführten einjährigen ununterbrochenen<br />
in Bezug auf <strong>den</strong> besuchten<br />
Bildungsg<strong>an</strong>g einschlägigen, vor<br />
dem Beginn vom Praktik<strong>an</strong>tenamt<br />
<strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Praktikum in einem<br />
nach Berufsbildungsgesetz o<strong>der</strong><br />
H<strong>an</strong>dwerksordnung <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />
o<strong>der</strong> gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf<br />
o<strong>der</strong> in einem entsprechen<strong>den</strong><br />
Ausbildungsberuf in <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Verwaltung).<br />
Die Zuerkennung von Abschlüssen erfolgt<br />
auf Antrag durch das Praktik<strong>an</strong>tenamt<br />
(Siehe unter „Zuerkennung von Abschlüssen“).<br />
9. <strong>Bildungsgänge</strong> Seite 27