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Per E-Mail - Inge McDermaid

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Zum Recht des rechtlichen Gehörs meinen Sie nunmehr, dass die von Ihnen eingereichten<br />

Dokumente in den Urteilen bzw. Beschlüssen erwähnt werden mussten. Dies ist nicht<br />

zwingend zutreffend. Das Gericht kann sich auf die notwendigen Bestandteile des<br />

Tatbestands (Sachvortrag) beschränken.<br />

Wir möchten Sie nicht daran hindern, den letzten Willen Ihres Vaters durchzusetzen. Wir<br />

hatten Ihnen schon mitgeteilt, dass wir Ihre Rechte gerne vertreten. Wir mussten Sie<br />

standes- und pflichtgemäß jedoch auf die bestehenden Gefahren hinweisen.<br />

Ich versichere Ihnen, dass die über die E-<strong>Mail</strong>-Adresse „prof-burandt@ses-law.de“<br />

versandten E-<strong>Mail</strong>s auch von mir veranlasst und versandt wurden.<br />

Sicher bleibt es Ihnen unbenommen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden.<br />

Da wir nicht mit Herrn Seeliger in Kontakt stehen, können und sollten Sie direkt mit Herrn<br />

Seeliger das Gespräch suchen, sofern Sie dies für sinnvoll erachten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. W. Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales)<br />

- Rechtsanwalt -

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