DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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d) [gestrichen]<br />
e) vorwiegend für die Güter- o<strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung ausgelegte und gebaute Anhänger<br />
und Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen – Fahrzeugklassen<br />
O3 und O4.<br />
2. Diese Richtlinie berührt nicht das Recht <strong>der</strong> Mitgliedstaaten, auch an nicht durch diese Richtlinie<br />
erfassten Fahrzeugen Unterwegskontrollen durchzuführen, Kontrollen an<strong>der</strong>er Aspekte<br />
des Straßenverkehrs und <strong>der</strong> Verkehrssicherheit vorzunehmen o<strong>der</strong> Kontrollen an Orten<br />
durchzuführen, die nicht zu den öffentlichen Straßen gehören. Die vorliegende Richtlinie hin<strong>der</strong>t<br />
die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran, die Nutzung eines bestimmten Fahrzeugtyps<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Verkehrssicherheit auf bestimmte Teile seines Straßennetzes zu<br />
beschränken.<br />
Artikel 3<br />
Begriffsbestimmungen<br />
Ausschließlich im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet <strong>der</strong> Ausdruck<br />
(1) "Fahrzeug" nicht schienengebundene Kraftfahrzeuge o<strong>der</strong> Kraftfahrzeuganhänger o<strong>der</strong> Sattelanhänger;<br />
(2) "Kraftfahrzeug" ein Radfahrzeug mit eigener Antriebsmaschine und einer bauartbedingten<br />
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h;<br />
(3) "Anhänger" ein Radfahrzeug ohne eigenen Antrieb, das dafür ausgelegt und gebaut ist, von<br />
einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden;<br />
(4) "Sattelanhänger" einen Anhänger, <strong>der</strong> dafür ausgelegt ist, an ein Kraftfahrzeug so angekuppelt<br />
zu werden, dass er teilweise auf diesem aufliegt und dass ein wesentlicher Teil seiner Masse<br />
und <strong>der</strong> Masse seiner Ladung von diesem getragen wird;<br />
(5) "Ladung" alle Güter, die normalerweise in o<strong>der</strong> auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten<br />
Teil des Fahrzeugs platziert werden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich<br />
Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten o<strong>der</strong> Containern<br />
auf Fahrzeugen;<br />
10837/13 do/CF/mh 10<br />
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