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Satzung 05 bel. - Calenberger Kreditverein

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§ 32 (<strong>Satzung</strong>sänderung)<br />

Änderung der <strong>Satzung</strong> beschließen die Beteiligten (§ 12) mit Stimmenmehrheit<br />

der zur Beschlussfassung Erschienenen. Dieser Beschluss bedarf<br />

sodann der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.<br />

§ 33 (Inkrafttreten)<br />

Die vorstehende Neufassung ersetzt die bisherige <strong>Satzung</strong>. Sie tritt am<br />

Tage nach der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt in<br />

Kraft. Das gleiche gilt für spätere Änderungen der <strong>Satzung</strong>.<br />

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