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der 22. Sitzung des Grossen Gemeinderates Lyss ... - Gemeinde Lyss

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(Ausbildung / Sensibilisierung SchülerInnen und Teilnehmende Werkverkehr). Der Aufwand könnte<br />

reduziert werden, indem die OberstufenschülerInnen aus Busswil an nur einem Schulstandort in <strong>Lyss</strong><br />

unterrichtet würden (Konzentration auf ein Schulhaus). Ein diesbezüglicher Standortentscheid wurde bis<br />

dato offenbar nicht gefällt.<br />

Dem aktuellen Finanzplan ist zu entnehmen, dass bereits in den kommenden Jahren mit weiteren Kreditanträgen<br />

für den Werterhalt von bestehenden Schulbauten zu rechnen ist. Dem Parlament sollen im Hinblick<br />

auf die Beurteilung von Kreditanträgen aussagekräftige und hilfreiche Entscheidungsgrundlagen zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Daher beauftragen wir den GR, auf Basis <strong>der</strong> neu erarbeiteten Bildungsstrategie folgende Punkte zu prüfen<br />

und darzulegen:<br />

• Bestimmung <strong>des</strong> Schulstandorts für die OberstufenschülerInnen aus Busswil als Grundlage für die<br />

Realisierung <strong>des</strong> Schulwegs <strong>Lyss</strong> – Busswil; Schulanlage Grentschel o<strong>der</strong> Stegmatt o<strong>der</strong> als Alternative<br />

dazu Beibehaltung <strong>des</strong> Standorts Busswil (Verzicht auf Schulweg) unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Einführung eines Durchlässigkeitsmodells (sog. Model 3 – 4)<br />

• Quantifizierung <strong>des</strong> mittel- und langfristigen Schulraumbedarfs (5/10 Jahre).<br />

Der Schulraumbedarf ist wie folgt darzulegen:<br />

− approximative SchülerInnenzahlen pro geführte Klassen und wo möglich pro Standorte<br />

− Daraus abgeleitet, benötigte Anzahl an Klassen-, Gruppen und Spezialräumen (Werkräume,<br />

Musikräume etc.)<br />

− Bezeichnung <strong>der</strong> mittel- und langfristig verbleibenden Schulstandorte<br />

• Finanzierung <strong>des</strong> gegenüber heute zusätzlich benötigten Schulraums<br />

• Ermittlung <strong>des</strong> approximativen Finanzmittelbedarfs für den Werterhalt <strong>der</strong> bezeichneten, verbleibenden<br />

Schulstandorte über die nächsten 25 - 30 Jahre (abzuleiten aus <strong>der</strong> Instandhaltungsplanung)<br />

Wir beauftragen den GR zudem, Alternativen zu den geplanten Sanierungen zu prüfen und darzulegen. Es<br />

gilt insbeson<strong>der</strong>e zu klären, ob ein bestehen<strong>der</strong> und nur sehr kostenintensiv zu sanieren<strong>der</strong> Schulstandort<br />

alternativ nicht auch aufgehoben werden könnte (Umnutzung – Abbruch – Verkauf). Mit einer Neuverteilung<br />

<strong>der</strong> Schulräume auf weniger Schulstandorte könnten die Lebenswegkosten (Erstellung, Sanierung,<br />

Betrieb) aller verbleibenden Schulbauten voraussichtlich signifikant reduziert werden indem nachhaltige<br />

Sanierungen und bedarfsorientierte Erweiterungen von verbleibenden Standorten kombiniert werden,<br />

ohne dass dabei für die SchülerInnen unzumutbare Schulwege o<strong>der</strong> unbefriedigende Schulraumsituationen<br />

entstehen. Bei den Überlegungen zur Aufhebung bzw. Neuverteilung von Schulstandorten ist zu<br />

prüfen:<br />

• ob durch einen Verkauf eines aufgehobenen Schulstandortes (bzw. <strong>des</strong> entsprechenden Grundstücks)<br />

Einnahmen zur Refinanzierung von Sanierungen und Erweiterungen verbleiben<strong>der</strong> Schulstandorte<br />

generiert werden können<br />

• ob dadurch Raum für alternative Nutzungen (z.B. Wohnraum, Gewerbe etc.) geschaffen werden<br />

kann.<br />

3 Ausgangslage/ Vorgeschichte<br />

Per Postulat verlangt <strong>der</strong> GGR, dass die Bedarfsplanung Schulbauten aktualisiert wird. Einerseits<br />

soll die Bausubstanz überprüft werden, damit eine Priorisierung bei <strong>der</strong> Sanierung erfolgen<br />

kann. An<strong>der</strong>erseits soll <strong>der</strong> bestehende Schulraum erfasst und aufgezeigt werden, an welchen<br />

Schulstandorten in Zukunft allfälliger zusätzlicher Raumbedarf entstehen wird.<br />

Für die Überprüfung wurde ein externes Fachbüro zugezogen. Die Abteilungen Bau + Planung,<br />

Sicherheit + Liegenschaften und Bildung + Kultur haben vereinbart, die Arbeiten gemeinsam<br />

anzugehen.<br />

Ebenfalls Einfluss auf die Schulraumplanung hat die verabschiedete Bildungsstrategie. Die<br />

definierten Qualitätsaussagen geben teilweise Standards vor, welche betreffend Schulraum<br />

Auswirkungen haben.<br />

4 Schlussbericht Schulraumplanung<br />

4.1 Projektorganisation<br />

Für die fachliche Begleitung konnte das Büro Infraconsult AG Bern in Zusammenarbeit mit BSR<br />

Bürgi Schärer Raaflaub Architekten sia Bern verpflichtet werden. Die Begleitgruppe setzt sich<br />

wie folgt zusammen:<br />

• Brigitte Hürzeler, Gemein<strong>der</strong>ätin Bildung + Kultur, Vorsitz<br />

• Maja Bühler Gäumann, Gemein<strong>der</strong>ätin Bau + Planung<br />

• Peter Schertenleib, Gemein<strong>der</strong>at Busswil / Projekte<br />

• Ueli Hermann, Abteilung Bau + Planung<br />

Protokoll / Grosser Gemein<strong>der</strong>at / 13.05.2013<br />

Seite: 649

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