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Senioren

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Werversorgtund pflegt, wenn ein pflegender Angehöriger<br />

sich z. B. in Urlaub befindet?<br />

–Anzeige –<br />

Die pflegerische Versorgungspraxis lässt<br />

immer wieder erkennen, dass etliche der<br />

pflegenden Angehörigen nicht vollständig<br />

über ihre Leistungsansprüche gegenüber<br />

der jeweiligen Pflegekasseinformiertsind.<br />

Sowohl dem Gesetzgeber alsauchder jeweiligen<br />

Pflegekasse ist es ein besonderes<br />

Anliegen, pflegende Angehörige imRahmen<br />

eines inAnspruch zunehmenden Urlaubs<br />

oder einer persönlichen Auszeit, z. B. aufgrund<br />

einer Erkrankung, zu unterstützen. In<br />

diesem Zusammenhang spricht der Gesetzgeber<br />

voneiner sogenannten Verhinderungspflege<br />

und bietet der jeweiligen Pflegeperson,<br />

die gegenüber der Pflegekasse genannt<br />

wurde, die Möglichkeit, die Kosten für eine<br />

Ersatzpflege bis zu längstens 4Wochen pro<br />

Kalenderjahr in Anspruch zunehmen. Die<br />

Ansprüche sind seit dem 1. Januar 2013<br />

sogar pflegestufenunabhängig, so dass auch<br />

Menschen in der Pflegestufe 0bei dem Vorhandensein<br />

einer eingeschränkten Alltagskompetenz<br />

ebenso diesen Leistungsanspruchbewirken<br />

können.<br />

Die Erbringung von Leistungen der Verhinderungspflege<br />

obliegt überwiegend erwerbstätigen<br />

Personen bzw. ambulanten<br />

Pflegediensten, eine Verhinderungspflege<br />

durch Verwandtebzw.Angehörige1.Grades<br />

sieht der Gesetzgeber nicht vorbzw.führtzu<br />

einer entsprechenden Reduzierung des<br />

Ausgleichs. Derzeitig stellen die Pflegekassen<br />

einen jährlichen Betrag in Höhe von<br />

1.550,– € zurVerfügung,der nicht den pflegestufenabhängigen<br />

Sachleistungsbeitrag<br />

reduziert. Beachtensollteman jedoch, dass<br />

während der Zeit der Inanspruchnahme von<br />

Leistungen der Verhinderungspflege eszu<br />

einer Neuberechnung des Pflegegeldes<br />

kommen kann. Grundsätzlich müssen die<br />

Leistungen der Verhinderungspflege nicht<br />

en bloc genommen werden. So besteht auch<br />

die Möglichkeit, monatlich oder quartalsweise<br />

bei entsprechender Erfordernis<br />

diese Leistungen in die Versorgung mit<br />

einfließen zu lassen. Neben Arztbesuchen,<br />

der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen<br />

oder einem Kurzurlaub etc., lassen sich<br />

etliche Situationen aufzeigen, die den<br />

pflegenden Angehörigen oder Bekannten<br />

verhindern, die zu pflegende Person zu versorgen.<br />

Die Verhinderungspflege bietet<br />

somit eine gute Möglichkeit, einmal von der<br />

verantwortlichen Versorgung Abstand zu<br />

nehmen und Luft zuholen. Wir vom ambulanten<br />

Dienst des Klarastifts helfen Ihnen<br />

gerne bei der Antragstellung gegenüber Ihrer<br />

Pflegekasse weiter undzeigen Ihnen die unterschiedlichen<br />

Möglichkeiten der Verhinderungspflege<br />

auf. Kommen Sie einfach auf<br />

uns zu.<br />

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