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Qualitätsstandards für die Inklusion in Schule schaffen - GEW

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BESCHLUSS zu B 1 neu<br />

<strong>Inklusion</strong> als gesamtgesellschaftlicher Auftrag:<br />

<strong>Qualitätsstandards</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Inklusion</strong> <strong>in</strong> <strong>Schule</strong> <strong>schaffen</strong><br />

Die <strong>GEW</strong> begrüßt ausdrücklich e<strong>in</strong>e Entwicklung, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive <strong>Schule</strong> zum Ziel<br />

hat. Sie geht dabei von e<strong>in</strong>em <strong>Inklusion</strong>sbegriff aus, der jeglicher Segregation von<br />

Anfang an e<strong>in</strong>e Absage erteilt.<br />

Die <strong>GEW</strong> geht davon aus, dass <strong>Inklusion</strong> und das gleichzeitige Festhalten an e<strong>in</strong>em<br />

gegliederten Schulsystem, das Bildungs- und Lebenschancen nach sozialer Herkunft<br />

vergibt und weiter selektiert, e<strong>in</strong>e Widerspruch <strong>in</strong> sich ist. <strong>Inklusion</strong> setzt geme<strong>in</strong>sames<br />

Lernen aller K<strong>in</strong>der unterschiedlicher Fähigkeiten und Begabungen, <strong>die</strong> Begegnung<br />

aller K<strong>in</strong>der unterschiedlicher Milieus und Erfahrungen voraus.<br />

<strong>Inklusion</strong> darf ke<strong>in</strong> Sparmodell auf Kosten aller SchülerInnen (mit oder ohne Bee<strong>in</strong>trächtigungen)<br />

und der Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen der Beschäftigten <strong>in</strong> Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

se<strong>in</strong>. Weitere Schritte zum quantitativen Ausbau bei der Umsetzung der UN-<br />

Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention müssen e<strong>in</strong>hergehen mit der Umsetzung der geforderten<br />

Bed<strong>in</strong>gungen.<br />

1. <strong>Inklusion</strong> braucht Qualität an den <strong>Schule</strong>n<br />

Die <strong>GEW</strong> fordert <strong>die</strong> Landesregierung auf, verb<strong>in</strong>dliche <strong>Qualitätsstandards</strong> <strong>für</strong> das<br />

geme<strong>in</strong>same Lernen <strong>in</strong> der <strong>in</strong>klusiven <strong>Schule</strong> zu entwickeln. Planvolles und strukturiertes<br />

Vorgehen sowie größtmögliche Transparenz auf allen Entscheidungsebenen<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Gel<strong>in</strong>gensbed<strong>in</strong>gung <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Aufgabe. Das setzt e<strong>in</strong>e verantwortungsbewusste<br />

Steuerung durch <strong>die</strong> Landesregierung voraus. Dabei ist <strong>die</strong> demokratische<br />

Beteiligung der Beschäftigten sicherzustellen.<br />

Zur Umsetzung der bildungspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklung der <strong>Inklusion</strong><br />

ist es unabd<strong>in</strong>gbar, dass <strong>die</strong> Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommt<br />

und <strong>die</strong> Arbeitsplatzbed<strong>in</strong>gungen der Beschäftigten <strong>in</strong> der <strong>Inklusion</strong> sozialverträglich<br />

gestaltet.<br />

Die <strong>GEW</strong> fordert:<br />

• <strong>die</strong> Entwicklung e<strong>in</strong>es Landes<strong>in</strong>klusionsplans und Vorgaben <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>klusive<br />

kommunale <strong>Schule</strong>ntwicklungsplanung, <strong>die</strong> sich an e<strong>in</strong>heitlichen und vergleichbaren<br />

<strong>Qualitätsstandards</strong> orientieren;


• <strong>die</strong> E<strong>in</strong>beziehung aller Beschäftigten <strong>in</strong> den <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> <strong>die</strong>sen Entwicklungsprozess;<br />

• vorrangig <strong>die</strong> Bündelung von Ressourcen <strong>in</strong> <strong>Inklusion</strong>sklassen und <strong>in</strong> „Vorreiterschulen“;<br />

• den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er sonderpädagogischen Lehrkraft <strong>in</strong> der Regel an e<strong>in</strong>er <strong>Schule</strong>;<br />

• klare und transparente Vorgaben der Prozessteuerung an <strong>die</strong> Schulaufsicht;<br />

• <strong>die</strong> Verpflichtung der Schulaufsicht und des Schulträgers, rechtzeitig vor dem<br />

Start des geme<strong>in</strong>samen Lernens, <strong>die</strong> qualitätssichernden, organisatorischen, personellen<br />

und sächlichen Voraussetzungen sicherzustellen;<br />

• das Initiieren von Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung;<br />

• <strong>die</strong> Qualifizierung und Professionalisierung der Kollegien mit e<strong>in</strong>em ebenfalls zeitlich<br />

ausreichenden Vorlauf vor dem Start des geme<strong>in</strong>samen Lernens sowie prozessbegleitende<br />

Fortbildung;<br />

• zusätzliche personelle Ressourcen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>in</strong>klusiven <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Höhe, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> Aufgabenbereiche sonderpädagogische Förderung, Prävention, Diagnostik,<br />

Beratung und Kooperation verlässlich gewährleistet;<br />

• <strong>die</strong> Entwicklung diagnostischer Instrumente, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e frühzeitige und rechtzeitige<br />

Prävention ermöglichen sowie <strong>die</strong> Absicherung von Diagnostik im Feststellungsverfahren<br />

<strong>in</strong> der <strong>Schule</strong><strong>in</strong>gangsphase besonders im Bereich Lern- und Entwicklungsstörungen;<br />

• <strong>die</strong> E<strong>in</strong>richtung von „Fachzentren <strong>für</strong> <strong>Inklusion</strong>“ als Basis <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche<br />

fachliche Qualifizierung und den fachlichen Austausch der multiprofessionellen<br />

Teams <strong>in</strong> <strong>in</strong>klusiven <strong>Schule</strong>n;<br />

• Zeit <strong>für</strong> geme<strong>in</strong>same Unterrichtsvorbereitungen, Konzeptentwicklung und Kooperation<br />

durch stellenwirksame Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung <strong>für</strong> <strong>in</strong>klusive<br />

Teams;<br />

• <strong>die</strong> Erhöhung der personellen Ressourcen entsprechend der vom Landesvorstand<br />

der <strong>GEW</strong> beschlossenen Kernforderungen:<br />

<strong>für</strong> 10 % aller SchülerInnen wird e<strong>in</strong>e sonderpädagogische Basisressource<br />

nach der Relation 1:10 <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>in</strong>dividuelle Förderung der SchülerInnen mit<br />

Lern- und Entwicklungsstörungen vorgehalten;<br />

<strong>für</strong> <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> Stadtteilen mit hohem Risiko von sozialer Benachteiligung bedarf<br />

es e<strong>in</strong>es Stellenzuschlags;<br />

<strong>für</strong> s<strong>in</strong>nesgeschädigte, KM- und GG-SchülerInnen wird e<strong>in</strong>e zusätzliche <strong>in</strong>dividuelle<br />

Ressource nach der derzeitigen Schüler-Lehrer-Relation des jeweiligen<br />

Förderschwerpunktes zur Verfügung gestellt;<br />

20 SchülerInnen als Berechnungsgröße <strong>für</strong> <strong>in</strong>klusiv arbeitende Klassen mit<br />

maximal 5 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf;<br />

Doppelbesetzung durch Lehrkräfte <strong>in</strong> <strong>in</strong>klusiv arbeitenden Klassen oder Lerngruppen;<br />

multiprofessionell zusammengesetzte Kollegien <strong>in</strong> den <strong>Schule</strong>n.<br />

2. <strong>Inklusion</strong> braucht Mitbestimmung<br />

Die <strong>GEW</strong> fordert von der Landesregierung, dass beim schrittweisen Umbau zu e<strong>in</strong>em<br />

<strong>in</strong>klusiven Schulsystem <strong>die</strong> Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen <strong>die</strong>sen<br />

Prozess mit gestalten und mitbestimmen.<br />

Grundlegende Voraussetzungen und notwendige Bed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d dabei:<br />

• <strong>die</strong> Entwicklungen von Personalkonzepten zur <strong>Inklusion</strong> unter Beteiligung der <strong>GEW</strong><br />

und der Personalräte aller Schulformen;<br />

• <strong>die</strong> Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen;<br />

• <strong>die</strong> prozessbegleitende Mitbestimmung bei schulorganisatorischen Maßnahmen.


3. <strong>Inklusion</strong> braucht gewerkschaftliche Unterstützung und Vernetzung<br />

Die <strong>GEW</strong> erarbeitet Hilfestellungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Untergliederungen zur Begleitung der <strong>in</strong>klusiven<br />

<strong>Schule</strong>ntwicklung vor Ort. Im Kontakt und <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit örtlichen<br />

Initiativen und gesellschaftlichen Gruppen muss <strong>die</strong> Situation vor Ort analysiert<br />

werden, um sich dann geme<strong>in</strong>sam öffentlichkeitswirksam <strong>für</strong> qualitativ hochwertige<br />

<strong>Inklusion</strong> e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Die <strong>GEW</strong> wird sich konsequent durch entsprechende Schulungen der Personalräte<br />

bzw. Lehrerräte und durch <strong>die</strong> Zusammenarbeit der e<strong>in</strong>zelnen Fachgruppen da<strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>setzen, dass <strong>in</strong>klusive Prozesse qualitätsgerecht gestaltet werden können.

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