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Präsentation für Firmenkunden vom 16.05.2013 (pdf)

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Die „Migration“ von Einziehungsermächtigungen<br />

Seit 9. Juli 2012 alles möglich<br />

• Kunden mit Lastschrifteinreichungen können seit 9. Juli 2012 auf das<br />

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren!<br />

• Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-<br />

Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.<br />

- z.B. per Anschreiben, eMail, Vertrag, Rechnung, Verwendungszweck<br />

è Inhalte siehe Muster in Ihren Unterlagen<br />

• Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im<br />

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.<br />

• Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden,<br />

sofern diese wirksam vorliegen è schriftlich + unterschrieben<br />

• Sie sollten <strong>für</strong> ihre neuen Kunden ab Ihrer SEPA-Umstellung nur noch die<br />

„SEPA-Lastschriftmandate“ verwenden, spätestens ab 01.02.2014.<br />

25<br />

21. Mai 2013<br />

Raiffeisenbank Gilching eG ©<br />

Manfred Hofko

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