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SEPA-Lastschrift

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Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können<br />

als <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>mandate weitergenutzt werden<br />

Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels <strong>Lastschrift</strong><br />

im <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>verfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein<br />

für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen<br />

als <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>-Mandat gelegt.<br />

Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als <strong>Lastschrift</strong>einreicher<br />

nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:<br />

<br />

Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von <strong>SEPA</strong>-Basis-<strong>Lastschrift</strong>en mit Ihrer Sparkasse<br />

Ansbach abschließen.<br />

<br />

Eine Mandatsreferenz für jedes <strong>Lastschrift</strong>mandat vergeben und in die Kundenstammdaten<br />

einpflegen.<br />

<br />

Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-<strong>Lastschrift</strong>einzug über die Gläubiger-ID,<br />

die Mandatsreferenz und den <strong>SEPA</strong>-Umstellungstermin informieren.<br />

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