vertreten durch den Vorstand - Budge-Stiftung
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Zwischen der Henry und Emma <strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
- <strong>vertreten</strong> <strong>durch</strong> <strong>den</strong> <strong>Vorstand</strong> -<br />
dieser <strong>vertreten</strong> <strong>durch</strong> die Geschäftsleitung<br />
und Frau Lise Mustermann geb. 01.03.1919<br />
wohnhaft Im Musterfeldfeld 237 60439 Musterhausen<br />
wird der folgende Vertrag geschlossen. Der Vertrag tritt am XX.XX.XXXX in Kraft.<br />
Präambel<br />
Folgender Vertrag setzt sich zusammen aus zwei Leistungsbereichen, die beide<br />
untrennbar voneinander Bestandteile des vorliegen<strong>den</strong> Vertrages sind und zum<br />
Leistungspaket „Wohnen mit Service zusammengefaßt sind: dem Leistungsbereich<br />
„Wohnen“ und dem Leistungsbereich „Service“.<br />
§ 1 Leistungspaket „Wohnen mit Service“<br />
Das Leistungspaket „Wohnen mit Service“ beinhaltet folgende Leistungen:<br />
• Bereitstellung der Wohnung.<br />
• Leistungen, die in <strong>den</strong> anteiligen Mietnebenkosten für die Wohnung enthalten<br />
sind (vgl. § 7).<br />
• Reinigung und Instandhaltung der Verkehrsflächen.<br />
• Heizungs- und Stromverbrauch, (Telefonanlage) in der Wohnung.<br />
• Turnusmäßige Renovierung der Wohnung.<br />
• Wöchentliche Reinigung der Wohnung einschließlich der Müllentsorgung<br />
• Teilmöblierung mit speziell auf die Gegebenheiten der einzelnen Wohnungen<br />
angepaßten Möbeln (z.B. Einbauküche).<br />
• 24-Stun<strong>den</strong>-Pfortenservice.<br />
• Organisation von Hilfe- und Pflegeleistungen im Bedarfsfall (24-Std.-Service).<br />
• Die physiotherapeutischen Angebote im Hause können auf ärztliche Verordnung<br />
genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
• Angebot von jüdischer und christlicher religiöser Betreuung.<br />
• Soziale Betreuung und Begleitung <strong>durch</strong> <strong>den</strong> Sozialdienst.<br />
• Kontakt- oder Beziehungspflege einschließlich psychosozialer Betreuung.<br />
• Bereitstellung einer Notrufeinrichtung mit Tag- und Nachtbereitschaft.<br />
• Unterstützung in Verwaltungs- und Behör<strong>den</strong>angelegenheiten.<br />
• Einzugshilfen zur ersten Orientierung.<br />
• Teilnahme an vielfältigen kulturellen, unterhalten<strong>den</strong> und sportlichen<br />
Veranstaltungsprogrammen.<br />
• Nutzung der Gemeinschafts- und Sondereinrichtungen wie Bibliothek,<br />
Aufenthalts- und Ruheräume<br />
• Supermarkt, Cafeteria sowie Friseur und Waschsalon stehen gegen Entgelt zur<br />
Verfügung.<br />
• Sach- und Objektkosten der zur Verfügung stehen<strong>den</strong> allgemeinen<br />
Einrichtungen des Hauses.<br />
• Haus- und Wohnungsverwaltung.<br />
• Gästezimmer stehen Angehörigen und Bekannten der Bewohnerinnen und<br />
Bewohner gegen Entgelt zur Verfügung.<br />
1
• Wartung und Instandhaltung der hauseigenen technischen Anlagen<br />
(z.B. Heizung, Rufanlage, TV-Anschluß).<br />
• Die Vollverpflegung kann gegen Entgelt gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> überläßt dem Bewohner die Wohnung Nr. 2XX im II. OG,<br />
Gebäudeteil K, Wilhelmshöher Straße 279, 60389 Frankfurt mit einer Wohnfläche<br />
von ca. 42 qm zu Wohnzwecken. Die Beschreibung der Wohnung und der<br />
Möblierung ist der Anlage 4 zu entnehmen.<br />
Die Leistungsinhalte wer<strong>den</strong> in der „Leistungsbeschreibung Heimverbun<strong>den</strong>es<br />
Wohnen in der Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong> - Eine Information für Bewohnerinnen<br />
und Bewohner“ näher erläutert.<br />
§ 2 Wahlleistung<br />
Der Bewohner hat wahlweise die Möglichkeit, eine Vollversorgung <strong>durch</strong> die<br />
hauseigene Küche in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit, Frühstück,<br />
Mittagessen und/oder Abendessen als Einzelleistungen zu wählen. Die jeweils<br />
gültigen Entgelte sind der Preisliste „Sonstige Zusatzleistungen“, Anlage 3, zu<br />
entnehmen.<br />
§ 3 Zusatzleistungen<br />
Zusätzlich bietet die Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong> weitergehende Hilfe- und<br />
Pflegeleistungen gegen zusätzliches Entgelt an.<br />
• Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit<br />
(nach SGB XI). Grundlage dieser Leistung sind die Regelungen und<br />
der Leistungskatalog der Pflegeversicherung.<br />
• Behandlungspflege im Falle einer akuten Erkrankung. Hier gilt der<br />
Leistungskatalog der Krankenkassen (z.B. Medikamente verabreichen,<br />
Blutdruckkontrolle, Injektionen, Wundversorgung).<br />
• Daneben bietet die Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong> <strong>den</strong> Bewohnerinnen und<br />
Bewohnern eine breite Palette hauswirtschaftlicher und handwerklicher<br />
Leistungen (Hausmeisterleistungen) gegen Entgelt an. Diese umfaßt:<br />
� Reinigungs- und Hauswirtschaftsdienste auch außerhalb der<br />
wöchentlichen Wohnungsreinigung, die im Rahmen des Leistungspaketes<br />
„Wohnen mit Service“ <strong>durch</strong>geführt wird. Den Bewohnern<br />
stehen die hauswirtschaftlichen MitarbeiterInnen zur Verfügung<br />
•<br />
(Reinigungsdienste, Abwasch etc.).<br />
� Wäscheversorgung:<br />
� Die Wäscheversorgung wird auf Wunsch für die Bewohner organisiert.<br />
� Sowohl für die Bettwäsche als auch für die Leibwäsche besteht die<br />
Waschmöglichkeit <strong>durch</strong> eine Fremdwäscherei wie auch das Waschen<br />
in <strong>den</strong> hauseigenen Münzwaschmaschinen, bei <strong>den</strong>en die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter behilflich sein können.<br />
� Handwerkliche Dienstleistungen (Hausmeisterleistungen der technischen<br />
Abteilung).<br />
Küchenleistungen:<br />
Sollte sich der/die Bewohner(in) gegen eine Vollversorgung entschei<strong>den</strong>,<br />
können die Leistungen der Küche individuell in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />
Nach Anmeldung können auch Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner an<br />
<strong>den</strong> Mahlzeiten teilnehmen. Bei Abwesenheit des Bewohners (ab dem 3. Tag)<br />
wer<strong>den</strong> Beträge gem. der Regelung des Sozialamtes für nicht eingenommene<br />
Mahlzeiten erstattet.<br />
2
Die Leistungen und Preise können der Preisliste „Pflegerische bzw. sonstige<br />
Zusatzleistungen“, Anlage 2 bzw. 3, entnommen wer<strong>den</strong>.<br />
§ 4 Leistungsentgelte<br />
Die <strong>Stiftung</strong> berechnet für die erbrachten Leistungen im Rahmen des<br />
Leistungspaketes „Wohnen mit Service“ ein monatliches Entgelt. Die jeweils<br />
gültigen Entgelte sowie die Höhe der „Nettomiete“ lassen sich aus der Preisliste<br />
„Pensionspreise“, Anlage 1, entnehmen.<br />
Derzeit beträgt der Pensionspreis (ohne Verpflegung) € 1.436,73<br />
Vollverpflegung € 291,44<br />
§ 5 Zahlungsmodus<br />
Das Entgelt für die im Vertrag genannten Leistungen ist bis zum 3. Werktag des<br />
laufen<strong>den</strong> Monats an die <strong>Stiftung</strong> zu entrichten. Der Bewohner erteilt der <strong>Stiftung</strong><br />
eine entsprechende Einzugsermächtigung.<br />
Soweit Entgelte von öffentlichen Leistungsträgern übernommen wer<strong>den</strong> müssen,<br />
ist der Bewohner verpflichtet mitzuwirken, dass die entsprechen<strong>den</strong> Anträge vor<br />
dem Einzug in die <strong>Stiftung</strong> gestellt wer<strong>den</strong>.<br />
§ 6 Ambulanter Dienst<br />
Die <strong>Stiftung</strong> hält einen hauseigenen Ambulanten Dienst (Betreuungsdienst Nord)<br />
vor. Für häusliche Pflege rechnen wir bei Vorliegen einer Pflegestufe bis zu <strong>den</strong><br />
vereinbarten Höchstsätzen mit der Pflegekasse direkt ab. Leistungen der<br />
Krankenpflege wer<strong>den</strong> bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung direkt mit der<br />
Krankenkasse abrechnet. Die Leistungen und Preise können der Preisliste<br />
„Pflegerische Zusatzleistungen“, Anlage 2, entnommen wer<strong>den</strong>.<br />
§ 7 Mietbestandteile und Mietnebenkosten im Leistungsentgelt<br />
1. Im Leistungsentgelt „Wohnen mit Service“ ist die Kaltmiete enthalten.<br />
2. Anteilig sind pauschal im Leistungsentgelt „Wohnen mit Service“ berücksichtigt:<br />
� Heizung,<br />
� Strom,<br />
� Wasserversorgung, einschließlich Warmwasser, und Entwässerung,<br />
� Straßenreinigung und Müllabfuhr,<br />
� Ungezieferbekämpfung,<br />
� Pflege des Gartens und der Außenanlagen, Allgemeinbeleuchtung,<br />
� Kaminfegegebühren und Schornsteinreinigung,<br />
� Sach- und Haftpflichtversicherung,<br />
� Kosten des Betriebes des Aufzuges,<br />
� Hauswart.<br />
3
§ 8 Anpassung von Leistungsentgelten, Miete und Mietnebenkosten<br />
Die <strong>Stiftung</strong> ist gemeinnützig und strebt keine Gewinnerzielung an, sie ist jedoch<br />
berechtigt und verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu erheben. Die einzelnen<br />
Kosten sind in der jeweils aktuellen Preisliste zusammengefaßt.<br />
Gesetzlich zulässige Mieterhöhungen können vorgenommen wer<strong>den</strong> (vgl. § 19).<br />
Mieterhöhungen bedürfen der Zustimmung der Stadt Frankfurt.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> ist berechtigt, die Betriebskosten (Mietnebenkosten) und<br />
Leistungsentgelte <strong>durch</strong> einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn dies aus<br />
wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong> notwendig wird.<br />
§ 9 Betreten der Wohnung<br />
Beauftragte der <strong>Stiftung</strong> dürfen die Wohnung nach vorheriger und rechtzeitiger<br />
Voranmeldung betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen,<br />
notwendige Arbeiten in der Wohnung festzustellen oder <strong>durch</strong>zuführen, im Falle<br />
der erfolgten Kündigung die Räume mit Interessenten zu besichtigen oder bei<br />
Gefahr im Verzug.<br />
Eine Untervermietung ist nicht zulässig.<br />
§ 10 Untervermietung<br />
§ 11 Tierhaltung<br />
Im Hinblick auf <strong>den</strong> Heimcharakter des Hauses ist das Halten von Kleinvögeln und<br />
Zierfischen gestattet, unter der Voraussetzung, daß der Halter die Versorgung<br />
seines Tieres auch im Verhinderungsfalle (Urlaub, Krankheit usw.) sicherstellen<br />
kann<br />
§ 12 Vertragsdauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Der Bewohner kann <strong>den</strong> Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats<br />
für <strong>den</strong> Ablauf des nächsten Monats schriftlich kündigen. Er kann aus wichtigem<br />
Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung<br />
des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> kann <strong>den</strong> Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B.<br />
Mietschul<strong>den</strong> oder Störung des Hausfrie<strong>den</strong>s, schriftlich und unter Angabe von<br />
Grün<strong>den</strong> kündigen. Es gelten die gesetzlich geregelten und anerkannten<br />
Kündigungsgründe. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, im<br />
Falle des Todes des Bewohners, und zwar mit Ablauf des auf <strong>den</strong> Todestag<br />
folgen<strong>den</strong> Monats. Ist die Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt, endet<br />
der Vertrag 10 Tage nach Räumung und Übergabe der Wohnung. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt sind die vereinbarten Entgelt zu entrichten. Bei Wiederbelegung der<br />
Wohnung vor Ablauf dieser Frist jedoch nur bis zum Wiederbelegungstermin.<br />
4
§ 13 Rückgabe der Mietsache<br />
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Wohnung in gereinigtem<br />
Zustand zu übergeben. Kommt der Bewohner seiner Verpflichtung nicht nach, ist<br />
die <strong>Stiftung</strong> nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die fällige Reinigung<br />
vorzunehmen und dem Bewohner in Rechnung zu stellen.<br />
§ 14 Haftung<br />
Die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien bestimmt sich nach dem Gesetz.<br />
Der Bewohner verpflichtet sich, eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine<br />
Hausratversicherung abzuschließen und der <strong>Stiftung</strong> <strong>den</strong> diesbezüglichen<br />
Nachweis zu erbringen.<br />
§ 15 Regelung für <strong>den</strong> Todesfall<br />
1. Der Bewohner weist hiermit die <strong>Stiftung</strong> an, im Falle seines Todes folgende<br />
Personen zu benachrichtigen:<br />
- Frau Ute Mustermann (Tochter), Muster Straße 23, 53222<br />
Musterstadt, Tel.: XXX, Mobil: XXX<br />
- Frau Ursula Muster (Tochter), Fichtenmuster 16, 61440<br />
Mustermain, Tel.: XXX, Mobil: XXX<br />
Der persönliche Nachlaß einschließlich der Einrichtung- und Gebrauchs-<br />
gegenstände, soweit er sich im Haus befindet, ist von <strong>den</strong> o.e. Personen<br />
auszuräumen. Eine letztwillige Verfügung über diese Gegenstände, die<br />
grundsätzlich erstellt wer<strong>den</strong> sollte, bleibt <strong>durch</strong> die hier erteilten<br />
Anweisungen unberührt.<br />
Zur Räumung und Aushändigung des Nachlasses sind die Regelungen des<br />
§ 12 zu beachten.<br />
2. Wird die dem Bewohner überlassene Wohnung bis zur Beendigung des<br />
Vertrages nicht geräumt, ist die <strong>Stiftung</strong> berechtigt, die Räumung vorzunehmen<br />
und die eingebrachten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des<br />
Nachlasses zu entsorgen, sofern es sich um offensichtlich erkennbar Möbel<br />
und/oder wertlose Gegenstände handelt. Die Abschlußrechnung wird mit<br />
<strong>den</strong> Kosten für die Entsorgung belastet.<br />
Die <strong>Stiftung</strong> ist nicht verpflichtet Gegenstände aus dem Nachlass einzulagern<br />
bzw. aufzubewahren.<br />
5
§ 16 Vertragsänderungen<br />
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.<br />
Anstelle der unwirksamen oder fehlen<strong>den</strong> Bestimmungen gilt diejenige<br />
Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Regelung<br />
am ehesten entspricht.<br />
§ 17 Datenschutz<br />
(1)Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertages ist die Erfassung,<br />
Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Der<br />
Bewohner stimmt dem zu, soweit es zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.<br />
Eine Entbindung der Einrichtung von der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall<br />
und nur <strong>durch</strong> <strong>den</strong> Bewohner erfolgen.<br />
(2) Die Fotos und Filmaufnahmen wer<strong>den</strong> mit der Mitwirkung des Bewohners<br />
unentgeltlich für die Henry und Emma <strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong> in internen Medien (z. B.:<br />
Veranstaltungskalender, Intranet, etc.) und auf der Homepage der Henry und<br />
Emma <strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong> gezeigt bzw. veröffentlicht. Alle Rechte aus und in<br />
Verbindung mit <strong>den</strong> Fotos und Filmaufnahmen wer<strong>den</strong> an die Henry und Emma<br />
<strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong> zeitlich unbefristet übertragen.<br />
§ 18 Sozialhilfeempfänger<br />
Für Bewohner, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Unterbringung selber zu<br />
tragen, besteht unter Umstän<strong>den</strong> Anspruch auf Unterstützung <strong>durch</strong> das<br />
Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt).<br />
§ 19 Belehrungen<br />
Die Wohnung ist mit einem Kostenzuschuß aus Haushaltsmitteln des Landes<br />
Hessen mit Finanzierungshilfe des Bundes nach <strong>den</strong> Richtlinien vom 11.06.1992<br />
gefördert.<br />
Die Miete ist bis zum Ablauf von 3 Jahren nach dem Tag des erstmaligen Bezuges<br />
auf höchstens € 6,14 je m 2 Wohnfläche monatlich festgeschrieben. Nach Ablauf<br />
von drei Jahren darf die Miete um höchstens € 0,51 je m 2 Wohnfläche monatlich,<br />
nach Ablauf von je weiteren drei Jahren erneut um höchstens € 0,77 je m 2<br />
Wohnfläche monatlich erhöht wer<strong>den</strong>.<br />
Die Wohnung ist mit Mittel der Stadt Frankfurt am Main finanziert (Richtlinien über<br />
die Förderung von Mietwohnungen). Daher gelten Einkommensobergrenzen. Dem<br />
Mieter ist bekannt, dass falsche Angaben – beispielsweise über die<br />
Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse – die Beendigung des<br />
Mietverhältnisses zur Folge haben kann, unter Umstän<strong>den</strong> auch <strong>durch</strong> fristlose<br />
Kündigung.<br />
6
Der Bewohner bestätigt vor Abschluß dieses Vertrages, über die Leistungen und<br />
Ausstattungen des Hauses, seine Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag<br />
schriftlich anhand des Hausprospektes, <strong>den</strong> Preislisten zu <strong>den</strong> Entgelten, einer<br />
Wohnungsbesichtigung sowie eines Vertragsmusters ausführlich informiert<br />
wor<strong>den</strong> zu sein.<br />
Anlagen, die Vertragsbestandteil sind:<br />
§ 20 Anlagen<br />
1. Beschreibung der vermieteten Wohnung sowie der Möblierung<br />
2. Preislisten<br />
§ 21 Sonstige Vereinbarungen<br />
- Die Wäscheversorgung kann gegen Berechnung gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />
Frankfurt, <strong>den</strong> 27. April 2009<br />
_________________________________<br />
Vertretungsberechtigte/r der<br />
Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong><br />
__________________________________<br />
Bewohner<br />
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