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vertreten durch den Vorstand - Budge-Stiftung

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Zwischen der Henry und Emma <strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

- <strong>vertreten</strong> <strong>durch</strong> <strong>den</strong> <strong>Vorstand</strong> -<br />

dieser <strong>vertreten</strong> <strong>durch</strong> die Geschäftsleitung<br />

und Frau Lise Mustermann geb. 01.03.1919<br />

wohnhaft Im Musterfeldfeld 237 60439 Musterhausen<br />

wird der folgende Vertrag geschlossen. Der Vertrag tritt am XX.XX.XXXX in Kraft.<br />

Präambel<br />

Folgender Vertrag setzt sich zusammen aus zwei Leistungsbereichen, die beide<br />

untrennbar voneinander Bestandteile des vorliegen<strong>den</strong> Vertrages sind und zum<br />

Leistungspaket „Wohnen mit Service zusammengefaßt sind: dem Leistungsbereich<br />

„Wohnen“ und dem Leistungsbereich „Service“.<br />

§ 1 Leistungspaket „Wohnen mit Service“<br />

Das Leistungspaket „Wohnen mit Service“ beinhaltet folgende Leistungen:<br />

• Bereitstellung der Wohnung.<br />

• Leistungen, die in <strong>den</strong> anteiligen Mietnebenkosten für die Wohnung enthalten<br />

sind (vgl. § 7).<br />

• Reinigung und Instandhaltung der Verkehrsflächen.<br />

• Heizungs- und Stromverbrauch, (Telefonanlage) in der Wohnung.<br />

• Turnusmäßige Renovierung der Wohnung.<br />

• Wöchentliche Reinigung der Wohnung einschließlich der Müllentsorgung<br />

• Teilmöblierung mit speziell auf die Gegebenheiten der einzelnen Wohnungen<br />

angepaßten Möbeln (z.B. Einbauküche).<br />

• 24-Stun<strong>den</strong>-Pfortenservice.<br />

• Organisation von Hilfe- und Pflegeleistungen im Bedarfsfall (24-Std.-Service).<br />

• Die physiotherapeutischen Angebote im Hause können auf ärztliche Verordnung<br />

genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

• Angebot von jüdischer und christlicher religiöser Betreuung.<br />

• Soziale Betreuung und Begleitung <strong>durch</strong> <strong>den</strong> Sozialdienst.<br />

• Kontakt- oder Beziehungspflege einschließlich psychosozialer Betreuung.<br />

• Bereitstellung einer Notrufeinrichtung mit Tag- und Nachtbereitschaft.<br />

• Unterstützung in Verwaltungs- und Behör<strong>den</strong>angelegenheiten.<br />

• Einzugshilfen zur ersten Orientierung.<br />

• Teilnahme an vielfältigen kulturellen, unterhalten<strong>den</strong> und sportlichen<br />

Veranstaltungsprogrammen.<br />

• Nutzung der Gemeinschafts- und Sondereinrichtungen wie Bibliothek,<br />

Aufenthalts- und Ruheräume<br />

• Supermarkt, Cafeteria sowie Friseur und Waschsalon stehen gegen Entgelt zur<br />

Verfügung.<br />

• Sach- und Objektkosten der zur Verfügung stehen<strong>den</strong> allgemeinen<br />

Einrichtungen des Hauses.<br />

• Haus- und Wohnungsverwaltung.<br />

• Gästezimmer stehen Angehörigen und Bekannten der Bewohnerinnen und<br />

Bewohner gegen Entgelt zur Verfügung.<br />

1


• Wartung und Instandhaltung der hauseigenen technischen Anlagen<br />

(z.B. Heizung, Rufanlage, TV-Anschluß).<br />

• Die Vollverpflegung kann gegen Entgelt gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> überläßt dem Bewohner die Wohnung Nr. 2XX im II. OG,<br />

Gebäudeteil K, Wilhelmshöher Straße 279, 60389 Frankfurt mit einer Wohnfläche<br />

von ca. 42 qm zu Wohnzwecken. Die Beschreibung der Wohnung und der<br />

Möblierung ist der Anlage 4 zu entnehmen.<br />

Die Leistungsinhalte wer<strong>den</strong> in der „Leistungsbeschreibung Heimverbun<strong>den</strong>es<br />

Wohnen in der Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong> - Eine Information für Bewohnerinnen<br />

und Bewohner“ näher erläutert.<br />

§ 2 Wahlleistung<br />

Der Bewohner hat wahlweise die Möglichkeit, eine Vollversorgung <strong>durch</strong> die<br />

hauseigene Küche in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit, Frühstück,<br />

Mittagessen und/oder Abendessen als Einzelleistungen zu wählen. Die jeweils<br />

gültigen Entgelte sind der Preisliste „Sonstige Zusatzleistungen“, Anlage 3, zu<br />

entnehmen.<br />

§ 3 Zusatzleistungen<br />

Zusätzlich bietet die Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong> weitergehende Hilfe- und<br />

Pflegeleistungen gegen zusätzliches Entgelt an.<br />

• Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit<br />

(nach SGB XI). Grundlage dieser Leistung sind die Regelungen und<br />

der Leistungskatalog der Pflegeversicherung.<br />

• Behandlungspflege im Falle einer akuten Erkrankung. Hier gilt der<br />

Leistungskatalog der Krankenkassen (z.B. Medikamente verabreichen,<br />

Blutdruckkontrolle, Injektionen, Wundversorgung).<br />

• Daneben bietet die Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong> <strong>den</strong> Bewohnerinnen und<br />

Bewohnern eine breite Palette hauswirtschaftlicher und handwerklicher<br />

Leistungen (Hausmeisterleistungen) gegen Entgelt an. Diese umfaßt:<br />

� Reinigungs- und Hauswirtschaftsdienste auch außerhalb der<br />

wöchentlichen Wohnungsreinigung, die im Rahmen des Leistungspaketes<br />

„Wohnen mit Service“ <strong>durch</strong>geführt wird. Den Bewohnern<br />

stehen die hauswirtschaftlichen MitarbeiterInnen zur Verfügung<br />

•<br />

(Reinigungsdienste, Abwasch etc.).<br />

� Wäscheversorgung:<br />

� Die Wäscheversorgung wird auf Wunsch für die Bewohner organisiert.<br />

� Sowohl für die Bettwäsche als auch für die Leibwäsche besteht die<br />

Waschmöglichkeit <strong>durch</strong> eine Fremdwäscherei wie auch das Waschen<br />

in <strong>den</strong> hauseigenen Münzwaschmaschinen, bei <strong>den</strong>en die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter behilflich sein können.<br />

� Handwerkliche Dienstleistungen (Hausmeisterleistungen der technischen<br />

Abteilung).<br />

Küchenleistungen:<br />

Sollte sich der/die Bewohner(in) gegen eine Vollversorgung entschei<strong>den</strong>,<br />

können die Leistungen der Küche individuell in Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />

Nach Anmeldung können auch Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner an<br />

<strong>den</strong> Mahlzeiten teilnehmen. Bei Abwesenheit des Bewohners (ab dem 3. Tag)<br />

wer<strong>den</strong> Beträge gem. der Regelung des Sozialamtes für nicht eingenommene<br />

Mahlzeiten erstattet.<br />

2


Die Leistungen und Preise können der Preisliste „Pflegerische bzw. sonstige<br />

Zusatzleistungen“, Anlage 2 bzw. 3, entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

§ 4 Leistungsentgelte<br />

Die <strong>Stiftung</strong> berechnet für die erbrachten Leistungen im Rahmen des<br />

Leistungspaketes „Wohnen mit Service“ ein monatliches Entgelt. Die jeweils<br />

gültigen Entgelte sowie die Höhe der „Nettomiete“ lassen sich aus der Preisliste<br />

„Pensionspreise“, Anlage 1, entnehmen.<br />

Derzeit beträgt der Pensionspreis (ohne Verpflegung) € 1.436,73<br />

Vollverpflegung € 291,44<br />

§ 5 Zahlungsmodus<br />

Das Entgelt für die im Vertrag genannten Leistungen ist bis zum 3. Werktag des<br />

laufen<strong>den</strong> Monats an die <strong>Stiftung</strong> zu entrichten. Der Bewohner erteilt der <strong>Stiftung</strong><br />

eine entsprechende Einzugsermächtigung.<br />

Soweit Entgelte von öffentlichen Leistungsträgern übernommen wer<strong>den</strong> müssen,<br />

ist der Bewohner verpflichtet mitzuwirken, dass die entsprechen<strong>den</strong> Anträge vor<br />

dem Einzug in die <strong>Stiftung</strong> gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

§ 6 Ambulanter Dienst<br />

Die <strong>Stiftung</strong> hält einen hauseigenen Ambulanten Dienst (Betreuungsdienst Nord)<br />

vor. Für häusliche Pflege rechnen wir bei Vorliegen einer Pflegestufe bis zu <strong>den</strong><br />

vereinbarten Höchstsätzen mit der Pflegekasse direkt ab. Leistungen der<br />

Krankenpflege wer<strong>den</strong> bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung direkt mit der<br />

Krankenkasse abrechnet. Die Leistungen und Preise können der Preisliste<br />

„Pflegerische Zusatzleistungen“, Anlage 2, entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

§ 7 Mietbestandteile und Mietnebenkosten im Leistungsentgelt<br />

1. Im Leistungsentgelt „Wohnen mit Service“ ist die Kaltmiete enthalten.<br />

2. Anteilig sind pauschal im Leistungsentgelt „Wohnen mit Service“ berücksichtigt:<br />

� Heizung,<br />

� Strom,<br />

� Wasserversorgung, einschließlich Warmwasser, und Entwässerung,<br />

� Straßenreinigung und Müllabfuhr,<br />

� Ungezieferbekämpfung,<br />

� Pflege des Gartens und der Außenanlagen, Allgemeinbeleuchtung,<br />

� Kaminfegegebühren und Schornsteinreinigung,<br />

� Sach- und Haftpflichtversicherung,<br />

� Kosten des Betriebes des Aufzuges,<br />

� Hauswart.<br />

3


§ 8 Anpassung von Leistungsentgelten, Miete und Mietnebenkosten<br />

Die <strong>Stiftung</strong> ist gemeinnützig und strebt keine Gewinnerzielung an, sie ist jedoch<br />

berechtigt und verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu erheben. Die einzelnen<br />

Kosten sind in der jeweils aktuellen Preisliste zusammengefaßt.<br />

Gesetzlich zulässige Mieterhöhungen können vorgenommen wer<strong>den</strong> (vgl. § 19).<br />

Mieterhöhungen bedürfen der Zustimmung der Stadt Frankfurt.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> ist berechtigt, die Betriebskosten (Mietnebenkosten) und<br />

Leistungsentgelte <strong>durch</strong> einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn dies aus<br />

wirtschaftlichen Grün<strong>den</strong> notwendig wird.<br />

§ 9 Betreten der Wohnung<br />

Beauftragte der <strong>Stiftung</strong> dürfen die Wohnung nach vorheriger und rechtzeitiger<br />

Voranmeldung betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen,<br />

notwendige Arbeiten in der Wohnung festzustellen oder <strong>durch</strong>zuführen, im Falle<br />

der erfolgten Kündigung die Räume mit Interessenten zu besichtigen oder bei<br />

Gefahr im Verzug.<br />

Eine Untervermietung ist nicht zulässig.<br />

§ 10 Untervermietung<br />

§ 11 Tierhaltung<br />

Im Hinblick auf <strong>den</strong> Heimcharakter des Hauses ist das Halten von Kleinvögeln und<br />

Zierfischen gestattet, unter der Voraussetzung, daß der Halter die Versorgung<br />

seines Tieres auch im Verhinderungsfalle (Urlaub, Krankheit usw.) sicherstellen<br />

kann<br />

§ 12 Vertragsdauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses<br />

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Der Bewohner kann <strong>den</strong> Vertrag spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats<br />

für <strong>den</strong> Ablauf des nächsten Monats schriftlich kündigen. Er kann aus wichtigem<br />

Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung<br />

des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> kann <strong>den</strong> Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B.<br />

Mietschul<strong>den</strong> oder Störung des Hausfrie<strong>den</strong>s, schriftlich und unter Angabe von<br />

Grün<strong>den</strong> kündigen. Es gelten die gesetzlich geregelten und anerkannten<br />

Kündigungsgründe. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, im<br />

Falle des Todes des Bewohners, und zwar mit Ablauf des auf <strong>den</strong> Todestag<br />

folgen<strong>den</strong> Monats. Ist die Wohnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt, endet<br />

der Vertrag 10 Tage nach Räumung und Übergabe der Wohnung. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt sind die vereinbarten Entgelt zu entrichten. Bei Wiederbelegung der<br />

Wohnung vor Ablauf dieser Frist jedoch nur bis zum Wiederbelegungstermin.<br />

4


§ 13 Rückgabe der Mietsache<br />

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Wohnung in gereinigtem<br />

Zustand zu übergeben. Kommt der Bewohner seiner Verpflichtung nicht nach, ist<br />

die <strong>Stiftung</strong> nach vorheriger Abmahnung berechtigt, die fällige Reinigung<br />

vorzunehmen und dem Bewohner in Rechnung zu stellen.<br />

§ 14 Haftung<br />

Die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien bestimmt sich nach dem Gesetz.<br />

Der Bewohner verpflichtet sich, eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine<br />

Hausratversicherung abzuschließen und der <strong>Stiftung</strong> <strong>den</strong> diesbezüglichen<br />

Nachweis zu erbringen.<br />

§ 15 Regelung für <strong>den</strong> Todesfall<br />

1. Der Bewohner weist hiermit die <strong>Stiftung</strong> an, im Falle seines Todes folgende<br />

Personen zu benachrichtigen:<br />

- Frau Ute Mustermann (Tochter), Muster Straße 23, 53222<br />

Musterstadt, Tel.: XXX, Mobil: XXX<br />

- Frau Ursula Muster (Tochter), Fichtenmuster 16, 61440<br />

Mustermain, Tel.: XXX, Mobil: XXX<br />

Der persönliche Nachlaß einschließlich der Einrichtung- und Gebrauchs-<br />

gegenstände, soweit er sich im Haus befindet, ist von <strong>den</strong> o.e. Personen<br />

auszuräumen. Eine letztwillige Verfügung über diese Gegenstände, die<br />

grundsätzlich erstellt wer<strong>den</strong> sollte, bleibt <strong>durch</strong> die hier erteilten<br />

Anweisungen unberührt.<br />

Zur Räumung und Aushändigung des Nachlasses sind die Regelungen des<br />

§ 12 zu beachten.<br />

2. Wird die dem Bewohner überlassene Wohnung bis zur Beendigung des<br />

Vertrages nicht geräumt, ist die <strong>Stiftung</strong> berechtigt, die Räumung vorzunehmen<br />

und die eingebrachten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des<br />

Nachlasses zu entsorgen, sofern es sich um offensichtlich erkennbar Möbel<br />

und/oder wertlose Gegenstände handelt. Die Abschlußrechnung wird mit<br />

<strong>den</strong> Kosten für die Entsorgung belastet.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> ist nicht verpflichtet Gegenstände aus dem Nachlass einzulagern<br />

bzw. aufzubewahren.<br />

5


§ 16 Vertragsänderungen<br />

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.<br />

Anstelle der unwirksamen oder fehlen<strong>den</strong> Bestimmungen gilt diejenige<br />

Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Regelung<br />

am ehesten entspricht.<br />

§ 17 Datenschutz<br />

(1)Zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertages ist die Erfassung,<br />

Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Der<br />

Bewohner stimmt dem zu, soweit es zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.<br />

Eine Entbindung der Einrichtung von der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall<br />

und nur <strong>durch</strong> <strong>den</strong> Bewohner erfolgen.<br />

(2) Die Fotos und Filmaufnahmen wer<strong>den</strong> mit der Mitwirkung des Bewohners<br />

unentgeltlich für die Henry und Emma <strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong> in internen Medien (z. B.:<br />

Veranstaltungskalender, Intranet, etc.) und auf der Homepage der Henry und<br />

Emma <strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong> gezeigt bzw. veröffentlicht. Alle Rechte aus und in<br />

Verbindung mit <strong>den</strong> Fotos und Filmaufnahmen wer<strong>den</strong> an die Henry und Emma<br />

<strong>Budge</strong> <strong>Stiftung</strong> zeitlich unbefristet übertragen.<br />

§ 18 Sozialhilfeempfänger<br />

Für Bewohner, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Unterbringung selber zu<br />

tragen, besteht unter Umstän<strong>den</strong> Anspruch auf Unterstützung <strong>durch</strong> das<br />

Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt).<br />

§ 19 Belehrungen<br />

Die Wohnung ist mit einem Kostenzuschuß aus Haushaltsmitteln des Landes<br />

Hessen mit Finanzierungshilfe des Bundes nach <strong>den</strong> Richtlinien vom 11.06.1992<br />

gefördert.<br />

Die Miete ist bis zum Ablauf von 3 Jahren nach dem Tag des erstmaligen Bezuges<br />

auf höchstens € 6,14 je m 2 Wohnfläche monatlich festgeschrieben. Nach Ablauf<br />

von drei Jahren darf die Miete um höchstens € 0,51 je m 2 Wohnfläche monatlich,<br />

nach Ablauf von je weiteren drei Jahren erneut um höchstens € 0,77 je m 2<br />

Wohnfläche monatlich erhöht wer<strong>den</strong>.<br />

Die Wohnung ist mit Mittel der Stadt Frankfurt am Main finanziert (Richtlinien über<br />

die Förderung von Mietwohnungen). Daher gelten Einkommensobergrenzen. Dem<br />

Mieter ist bekannt, dass falsche Angaben – beispielsweise über die<br />

Haushaltsgröße und Einkommensverhältnisse – die Beendigung des<br />

Mietverhältnisses zur Folge haben kann, unter Umstän<strong>den</strong> auch <strong>durch</strong> fristlose<br />

Kündigung.<br />

6


Der Bewohner bestätigt vor Abschluß dieses Vertrages, über die Leistungen und<br />

Ausstattungen des Hauses, seine Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

schriftlich anhand des Hausprospektes, <strong>den</strong> Preislisten zu <strong>den</strong> Entgelten, einer<br />

Wohnungsbesichtigung sowie eines Vertragsmusters ausführlich informiert<br />

wor<strong>den</strong> zu sein.<br />

Anlagen, die Vertragsbestandteil sind:<br />

§ 20 Anlagen<br />

1. Beschreibung der vermieteten Wohnung sowie der Möblierung<br />

2. Preislisten<br />

§ 21 Sonstige Vereinbarungen<br />

- Die Wäscheversorgung kann gegen Berechnung gewährleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Frankfurt, <strong>den</strong> 27. April 2009<br />

_________________________________<br />

Vertretungsberechtigte/r der<br />

Henry und Emma <strong>Budge</strong>-<strong>Stiftung</strong><br />

__________________________________<br />

Bewohner<br />

7

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