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Memorandum zur Religionsfreiheit - Patriotische Gesellschaft von ...

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Der Bienenkorb als Symbol der <strong>Patriotische</strong>n <strong>Gesellschaft</strong> zeigt die Bienen<br />

auch als Sammler und Verbreiter <strong>von</strong> guten Ideen. (Detail eines historischen<br />

Stuhls, Foto: Manfred Ranke)<br />

Weltjugendtreffen mit dem Papst öffentliche Ereignisse mit einer deutlichen<br />

politischen Implikation.<br />

Bei der SchweizerVolksabstimmung hat sich die Mehrheit der Bürger dafür<br />

entschieden, dass die Religionen beim Bau ihrer Kultstätten künftig nicht<br />

gleich, sondern ungleich behandelt werden. Strittig wird beurteilt, ob durch<br />

dieses Abstimmungsergebnis das Grundrecht auf freie Religionsausübung<br />

eingeschränkt wird, und zwar auf der symbolischen Ebene. Es entspricht<br />

jedoch der Schweizer Tradition, das demokratische Prinzip dem grundrechtlichen<br />

voranzustellen.<br />

Dagegen dürfen derartige Rechte in der Bundesrepublik Deutschland<br />

nicht durch Mehrheiten geändert werden. So sind die Art. 1 und 20 GG<br />

durch den Art 79,3 GG vor Änderung geschützt, damit auch implizit der<br />

gesamte Grundrechte-Katalog. Die einschlägigen Grundgesetzartikel dazu<br />

finden Sie in der Materialsammlung im Anhang.

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