Allgemeine Einkaufsbedingungen
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schriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.<br />
Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und<br />
Aufwendungsersatz.<br />
9. Verjährung<br />
9.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen<br />
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<br />
9.2 Ergänzend zu § 204 BGB wird vereinbart, dass die Verjährung unseres Gewährlei-<br />
stungsanspruchs gehemmt wird, wenn wir dem Verkäufer innerhalb der Gewährlei-<br />
stungsfrist schriftlich den Sach- oder Rechtsmangel anzeigen. Die Hemmung beginnt<br />
ab dem Eingang unseres Schreibens beim Verkäufer und endet frühestens drei Mona-<br />
te nach diesem Zeitpunkt, wenn nicht weitere gesetzliche Hemmungsgründe vorliegen.<br />
Diese Regelung soll verhindern, dass wir allein wegen einer drohenden Verjährung ge-<br />
richtliche Maßnahmen einleiten müssen, falls wir kurz vor Ende der Gewährleistungs-<br />
frist einen Sach- oder Rechtsmangel feststellen.<br />
9.3 Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der<br />
Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend ma-<br />
chen kann.<br />
9.4 Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Modifizierungen<br />
gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns<br />
wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt<br />
hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die An-<br />
wendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts, einschließlich der vorgenannten Modi-<br />
fizierungen, im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.<br />
10. Geheimhaltung und überlassene Unterlagen<br />
10.1 Der Verkäufer darf Auskünfte über (Teil-) Auftragswerte oder (Teil-) Preise nur in den<br />
gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen an Außenstehende geben. Pressemittei-<br />
lungen und sonstige Veröffentlichungen zu erteilten Aufträgen sind nur im Einverneh-<br />
men mit uns erlaubt. Dies gilt auch für die Mitteilung von gerundeten oder Zirka-Werten<br />
und für Prozentvergleichszahlen mit vorangegangenen Aufträgen.<br />
10.2 An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen,<br />
Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und<br />
Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Lei-<br />
stung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Ge-<br />
genüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendi-