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Allgemeine Einkaufsbedingungen

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schriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.<br />

Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und<br />

Aufwendungsersatz.<br />

9. Verjährung<br />

9.1 Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<br />

9.2 Ergänzend zu § 204 BGB wird vereinbart, dass die Verjährung unseres Gewährlei-<br />

stungsanspruchs gehemmt wird, wenn wir dem Verkäufer innerhalb der Gewährlei-<br />

stungsfrist schriftlich den Sach- oder Rechtsmangel anzeigen. Die Hemmung beginnt<br />

ab dem Eingang unseres Schreibens beim Verkäufer und endet frühestens drei Mona-<br />

te nach diesem Zeitpunkt, wenn nicht weitere gesetzliche Hemmungsgründe vorliegen.<br />

Diese Regelung soll verhindern, dass wir allein wegen einer drohenden Verjährung ge-<br />

richtliche Maßnahmen einleiten müssen, falls wir kurz vor Ende der Gewährleistungs-<br />

frist einen Sach- oder Rechtsmangel feststellen.<br />

9.3 Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der<br />

Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend ma-<br />

chen kann.<br />

9.4 Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Modifizierungen<br />

gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns<br />

wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt<br />

hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die An-<br />

wendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts, einschließlich der vorgenannten Modi-<br />

fizierungen, im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.<br />

10. Geheimhaltung und überlassene Unterlagen<br />

10.1 Der Verkäufer darf Auskünfte über (Teil-) Auftragswerte oder (Teil-) Preise nur in den<br />

gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Fällen an Außenstehende geben. Pressemittei-<br />

lungen und sonstige Veröffentlichungen zu erteilten Aufträgen sind nur im Einverneh-<br />

men mit uns erlaubt. Dies gilt auch für die Mitteilung von gerundeten oder Zirka-Werten<br />

und für Prozentvergleichszahlen mit vorangegangenen Aufträgen.<br />

10.2 An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen,<br />

Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und<br />

Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Lei-<br />

stung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Ge-<br />

genüber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendi-

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