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Ausführungsbestimmungen Schützenverein - des Schuetzenverein ...

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Schützenverein 1858 Idar-Oberstein e.V.<br />

Ausführungsbestimmungen zur Satzung vom 31.03.2005<br />

SCHÜTZENVEREIN 1858 IDAR-OBERSTEIN e.V.<br />

1. Ehrungen<br />

Die Verdienstnadel <strong>des</strong> SV 1858 Idar-Oberstein e.V. in Silber und Gold können verliehen<br />

werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

1. Die silberne Verdienstnadel kann für 10jährige Mitgliedschaft, für hervorragende<br />

Verdienste um das Vereinswohl, wobei sportliche Leistungen mit berücksichtigt<br />

werden, verliehen werden.<br />

2. Die goldene Verdienstnadel kann für 20jährige Mitgliedschaft, für Mitglieder die<br />

in der aktiven Vereinsarbeit (Vorstand) stehen oder standen, verliehen werden.<br />

Voraussetzung für die Verleihung der goldenen Verdienstnadel ist der Besitz der<br />

silbernen Verdienstnadel.<br />

3. Die Verleihungen erfolgen jedoch nur an Mitglieder, die sich am Vereinsleben<br />

beteiligen. Es ist ein strenger Maßstab anzulegen. Aus diesem Grunde wird bestimmt,<br />

dass die Zahl von 2 goldenen und 4 silbernen Verdienstnadeln, sowie 1<br />

Verdienstnadel durch den/die Vorsitzende/n nicht überschritten wird.<br />

4. Die Überreichung der Verdienstnadeln erfolgt im Anschluss an die Proklamation<br />

<strong>des</strong>/der Schützenkönigs/in, oder bei der Halbjahres-, sowie der Jahreshauptversammlung.<br />

Die Verleihungen werden im Protokoll festgehalten.<br />

Der Ältestenrat übergibt dem/der 1. Vorsitzenden seine Vorschläge, die jedoch kein Mitglied<br />

<strong>des</strong> Ältestenrates betreffen dürfen. Der Ältestenrat hat diesbezüglich nur ein Vorschlagsrecht.<br />

Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen.<br />

Für Verleihungen an Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> ist der Ältestenrat zuständig. Der/Die Vorsitzende<br />

<strong>des</strong> Ältestenrates hat sich bezüglich der zur Verfügung stehenden Nadeln mit dem/der<br />

1. Vorsitzenden ins Einvernehmen zu setzen. Darüber hinaus steht dem Ältestenrat für eine<br />

etwaige Verleihung an den/die 1. Vorsitzenden eine silberne oder goldene Nadel zur freien<br />

Verfügung (d.h. ohne Inkenntnissetzung <strong>des</strong>/der 1. Vorsitzenden).<br />

2. Arbeitseinsätze<br />

Wie im §21 der Satzungen festgelegt wurde, ist jeder aktive* Schütze/Schützin zwischen dem<br />

16. und 65. Lebensjahr verpflichtet, 20 Arbeitsstunden im Kalenderjahr zu erbringen.<br />

Des Weiteren können auch Arbeitsstunden auf dem Wege der ,,Öffentlichkeitsarbeit" abgeleistet<br />

werden. Hier in der Funktion als Aufsicht, Auswertung und Gästebetreuung. Hierbei<br />

wird die Zeitstunde nur hälftig angerechnet!<br />

*Aktive/r Schütze/Schützin ist, wer im laufenden Kalenderjahr eine der Schießstätten nutzt.<br />

Bei Ehepaaren kann ein Ehegatte auch die Arbeitsstunden <strong>des</strong> Anderen erbringen.<br />

Passive Mitglieder, die in Einzelfällen schießen möchten, dafür aber weder Arbeitsstunden<br />

noch das Ersatzgeld leisten wollen, haben 2,50€ je Schießtag zu entrichten. Die Summe ist am<br />

jeweiligen Schießtag beim jeweiligen Fachleiter/in einzuzahlen.<br />

Wer aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder auf Dauer keine Arbeitseinsätze leisten<br />

kann, kann auf schriftlichen Antrag, vom Vorstand befreit werden. Die Befreiung ist widerruflich<br />

und befristet und muss protokollarisch festgehalten werden. Die Befreiung/Ablehnung<br />

ist dem/der Schütze/in schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.<br />

Als Gegenleistung für nicht erbrachte Arbeitsstunden muss ein Entgelt von 11,-€ / pro Arbeitsstunde<br />

erbracht werden. Die Zahlungsaufforderung erfolgt bis Ende Januar <strong>des</strong> folgenden<br />

Jahres. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen bis Ende März nicht nachkommt, wird zum Jahresende<br />

aus dem Verein ausgeschlossen.<br />

In diesem Fall gilt ab dem 01. April ein generelles Standverbot!<br />

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Schützenverein 1858 Idar-Oberstein e.V.<br />

3. Königsschießen<br />

Ergänzungen zu § 11 der Satzung. Mit Wirkung vom 20.05.1999 wurde durch die Halbjahresversammlung<br />

folgen<strong>des</strong> neu festgelegt.<br />

Der Modus <strong>des</strong> Königsschießens wird dahingehend abgeändert, dass ab sofort der bis heute so<br />

genannte „Blattelkönig/in" fortan den Namen „Schützenkönig/in" trägt und den Verein auf<br />

Kreis-, Bezirks- und Lan<strong>des</strong>ebene vertritt!<br />

Des Weiteren wird das Mitglied, welches beim Schießen mit der Armbrust auf den Hochadler<br />

die Königswürde erlangt, fortan „Traditionsschützenkönig/in" genannt! Dieses Mitglied vertritt<br />

den Verein nicht beim Schießen um die Königswürde bei höheren Schießen!<br />

Der/die „Schützenkönig/in", sowie der/die „Traditionsschützenkönig/in" und der/die „Jungschützenkönig/in"<br />

verpflichten sich, mit ihren Rittern, die Vorbereitung und Durchführung<br />

der Weihnachtsfeier vorzunehmen. Des Weiteren verpflichten sie sich, Vereinsfeiern und Feste<br />

sowie die Öffentlichkeitsarbeit <strong>des</strong> Vereines während ihrer Amtszeit tatkräftig zu unterstützen.<br />

Aktualisierung der Ausführungsbestimmungen<br />

Idar-Oberstein 31.03.2005<br />

Thomas Klein<br />

Vorsitzender<br />

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