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Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen<br />

<strong>Bahn</strong> AG für Reisen mit Fahrkarten<br />

ohne (integrierte) Reservierung<br />

(SCIC-NRT)<br />

Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem<br />

Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung<br />

zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />

Tarifverzeichnis Nr. 701/1


Geschäftsführung und Druck<br />

DB Fernverkehr AG<br />

Preismanagement . Implementierung - P.FMV 13<br />

Stephensonstr. 1<br />

D-60326 Frankfurt am Main<br />

Die vorliegenden Tarifbestimmungen sind als CD-Rom (Bestell-Nr: TCD 700)<br />

erhältlich bei: DB Services Technische Dienste GmbH<br />

Druck und Informationslogistik - Logistikcenter<br />

Kriegsstr. 1<br />

76131 Karlsruhe<br />

Änderungen und Ergänzungen<br />

Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />

1 262/46/2013 15.12.2013 Neuausgabe<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 2<br />

Tfv 701/1


Begriffsbestimmungen<br />

DB-Strecken:<br />

DB-<strong>Bahn</strong>höfe:<br />

BB Personenverkehr:<br />

BB International<br />

Grenzpunkt:<br />

Tarifpunkt:<br />

Strecken, die von Verkehrsunternehmen des Deutschen <strong>Bahn</strong>-<br />

Konzerns oder von mit diesem kooperierenden Verkehrsunternehmen<br />

im nationalen Schienenverkehr (Binnenverkehr) befahren werden. Hierzu<br />

zählen auch im Ausland gelegene Strecken, wenn die Beförderungen<br />

auf, zu und von diesen nach Art. 1 CIV nicht als internationale Beförderung<br />

anzusehen ist (zum Beispiel die deutschen Strecken auf<br />

Schweizer Gebiet, sowie der Verkehr von und zu den Gemeinschaftsbahnhöfen<br />

in Österreich).<br />

<strong>Bahn</strong>höfe, die an DB-Strecken liegen.<br />

Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen<br />

der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG (BB Personenverkehr).<br />

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen<br />

<strong>Bahn</strong> AG (SCIC)<br />

Der Punkt, an dem die Infrastrukturen von Infrastrukturbetreibern verschiedener<br />

Nationalitäten aneinander anstoßen und der im Regelfall<br />

mit dem Tarifschnittpunkt zusammenfällt.<br />

Ein Ort, von und nach dem Beförderungsausweise ausgegeben werden<br />

können, wenn er in den elektronischen Vertriebssystemen der ausgebenden<br />

Unternehmen enthalten ist<br />

Vertraglicher Beförderer: Beförderer, mit dem der Reisende den Beförderungsvertrag gemäß den<br />

Einheitlichen Rechtsvorschriften (ER CIV) geschlossen hat; das kann<br />

auch ein aufeinander folgender Beförderer sein, der auf der Grundlage<br />

dieses Beförderungsvertrages haftet.<br />

Vertragschließender Beförderer:<br />

Beförderer (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Unternehmen für Straßenbeförderung<br />

oder Schifffahrtsgesellschaft), der den Beförderungsausweis<br />

an den Reisenden ausgegeben hat.<br />

Ausführender Beförderer: Beförderer (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Unternehmen für Straßenbeförderung<br />

oder Schifffahrtsgesellschaft), dem der vertragliche Beförderer<br />

die Durchführung der Beförderung auf der Schiene ganz oder<br />

teilweise übertragen hat.<br />

Soweit die Beförderung durch mehrere aufeinander folgende Beförderer<br />

durchgeführt wird, ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen<br />

als die des Deutsche <strong>Bahn</strong>-Konzerns erbracht wird, kommt der<br />

Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden<br />

Verkehrsunternehmen und zu dessen Beförderungsbedingungen<br />

zustande dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beförderer innerhalb<br />

oder außerhalb des Deutsche <strong>Bahn</strong> – Konzerns handelt.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 3<br />

Tfv 701/1


Inhaltsverzeichnis<br />

Einleitung 5<br />

1 Rechtsgrundlage für die Beförderung 5<br />

2 Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen<br />

Beförderungsbedingungen 7<br />

3 Zusammensetzung der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen 7<br />

4 Beteiligte Beförderer 7<br />

5 Fahrkarten 8<br />

6 Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket 9<br />

7 Geltungsdauer der Fahrkarten 12<br />

8 Reservierung und Zuteilung der Plätze 12<br />

9 Benutzung der Fahrkarten 16<br />

10 Unterbrechung der Reise 17<br />

11 Änderung des Beförderungsvertrages 18<br />

12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote 19<br />

13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung 30<br />

14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck 31<br />

15 Mitnahme von Fahrrädern 32<br />

16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren 36<br />

17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität 37<br />

18 Reisegepäck 40<br />

19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen 43<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 4<br />

Tfv 701/1


Einleitung<br />

Der vorliegende SCIC-Tarif „Besondere Internationale Beförderungsbedingungen“ gilt für Fahrkarten,<br />

die von der Deutschen <strong>Bahn</strong> oder ihren Tochtergesellschaften als vertragsschließende<br />

Beförderer verkauft werden. Für von ausländischen Beförderern verkaufte Beförderungsausweise<br />

gelten deren jeweilige Tarifbestimmungen.<br />

Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden<br />

im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen<br />

des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.<br />

1 Rechtsgrundlage für die Beförderung<br />

1.1 Die Beförderung unterliegt<br />

1.1.1 dem ”Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)” vom<br />

09.06.1999 und dessen Anhang A ”Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über<br />

die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)”, wenn sie Strecken von<br />

mindestens zwei diesem Übereinkommen angeschlossenen Unternehmen verschiedener<br />

Länder umfasst oder wenn sie über die Strecke nur eines am Übereinkommen beteiligten<br />

Unternehmens führt, sofern es sich dabei um eine Seestrecke handelt, die im Sinne<br />

des erwähnten Übereinkommens als international anzusehen ist;<br />

1.1.2 dem GCC-CIV/PRR Artikel 1 (siehe Anlage 2);<br />

1.1.3 für die Seestrecke einer gemischten Beförderung <strong>Bahn</strong>/Schiff dem Recht, dem der Beförderer<br />

zur See untersteht, und den von ihm erlassenen besonderen Bedingungen;<br />

1.1.4 in den Ländern der GUS und des Baltikums (Litauen, Lettland, Estland) dem „Abkommen<br />

über den internationalen Personenverkehr (SMPS) vom 30.05.1999, sofern für diese<br />

Länder im vorliegenden Tarif keine anders lautenden Regelungen getroffen werden.<br />

1.1.5 für internationale Reisen, bei denen ein Teilstück oder die gesamte Fahrtstrecke im IC<br />

Bus zurückgelegt wird, für die Beförderung im Bus grundsätzlich der Verordnung (EU)<br />

Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über<br />

die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Soweit diese SCIC-NRT-Bedingungen für<br />

den Reisenden günstigere Regelungen enthalten, werden diese ergänzend angewendet.<br />

1.2 Internationaler Verkehr mit den Länder der GUS und des Baltikums<br />

Für den internationalen Verkehr mit den Ländern der GUS und des Baltikums gelten die<br />

nachstehend aufgeführten beförderungsrechtlichen Grundlagen:<br />

1.2.1 für die von den <strong>Bahn</strong>höfen in Deutschland nach den <strong>Bahn</strong>höfen in der GUS oder im Baltikum<br />

ausgegebenen Beförderungsausweise<br />

a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem <strong>Bahn</strong>hof in Deutschland und dem Grenzpunkt<br />

GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei - in beiden Richtungen -<br />

die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen<br />

(DCU)<br />

b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenzpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen<br />

bzw. GUS/Slowakei und dem <strong>Bahn</strong>hof in der GUS oder im Baltikum - in<br />

beiden Richtungen - das Abkommen über den internationalen Personenverkehr<br />

(SMPS)<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 5<br />

Tfv 701/1


1.2.2 für die von den <strong>Bahn</strong>höfen in der GUS oder im Baltikum nach <strong>Bahn</strong>höfen in Deutschland<br />

ausgegebenen Beförderungsausweise<br />

a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem <strong>Bahn</strong>hof in der GUS oder im Baltikum und<br />

dem Grenzpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen oder dem Grenzpunkt<br />

GUS/Slowakei - in beiden Richtungen - das Abkommen über den internationalen Personenverkehr<br />

(SMPS);<br />

b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenzpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen<br />

oder dem Grenzpunkt GUS/Slowakei und dem <strong>Bahn</strong>hof in Deutschland - in<br />

beiden Richtungen - die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale<br />

Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen<br />

(DCU);<br />

1.2.3 für die von den <strong>Bahn</strong>höfen in Deutschland nach den <strong>Bahn</strong>höfen in Finnland und von den<br />

<strong>Bahn</strong>höfen in Finnland nach den <strong>Bahn</strong>höfen in Deutschland ausgegebenen Beförderungsausweise<br />

a) auf dem Streckenabschnitt in der GUS und im Baltikum - in beiden Richtungen - das<br />

Abkommen über den internationalen Personenverkehr (SMPS);<br />

b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenzpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen<br />

bzw. GUS/Slowakei und dem <strong>Bahn</strong>hof in Deutschland sowie zwischen<br />

dem Grenzpunkt GUS/Finnland und dem <strong>Bahn</strong>hof in Finnland - in beiden Richtungen<br />

- die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU).<br />

1.2.4 CIV und SMPS gelten jedoch nur insoweit, als sie den nachstehenden Beförderungsbestimmungen<br />

für diese Länder nicht entgegenstehen.<br />

1.2.5 Die Haftung des Beförderers für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Schäden,<br />

die durch Verspätung oder Ausfall eines Zuges oder durch Anschlussversäumnis<br />

entstehen, richtet sich nach den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem das<br />

schädigende Ereignis eingetreten ist.<br />

1.2.6 Die Bestimmungen über die Benutzung von Liege-/Schlafwagen unterliegen den Beförderungsbedingungen<br />

des Nachtreiseverkehrs (siehe dazu „Beförderungsbedingungen<br />

zur Benutzung von Nachtreisezügen (SCIC-NT Nighttrain), Tfv 618.<br />

1.2.7 Die Bestimmungen über die Benutzung der IC Busse unterliegen den Bedingungen für<br />

die Nutzung der IC Busse (IC Bus), Tfv 643.<br />

1.2.8 Fahrkarten (Inlandsfahrscheine), für Verbindungen zwischen Orten nur eines Landes, die<br />

außerhalb dieses Landes ausgegeben werden und nicht Teil einer grenzüberschreitenden<br />

Reise sind, unterliegen: soweit sie in dem jeweiligen Land und auf die jeweiligen<br />

Verkehre anwendbar ist, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste<br />

im Eisenbahnverkehr (PRR) einschließlich der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV in<br />

der Fassung des Anhangs I zur PRR gelten<br />

- dem jeweiligen Landesrecht<br />

- die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von<br />

Personen (GCC-CIV/PRR), soweit sie vom Beförderer als anwendbar erklärt wurden.<br />

- diesen SCIC-NRT und ggf. ergänzend, den Beförderungsbedingungen des vertraglichen<br />

Beförderers für seinen Binnenverkehr. Die SCIC-NRT haben bei Widersprüchen<br />

den Vorrang vor den Regelungen des Binnenverkehrs.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 6<br />

Tfv 701/1


2 Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

Die Einführung dieser Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen, Änderungen<br />

und Ergänzungen und ihre Aufhebung werden nach den landesrechtlichen Bestimmungen,<br />

denen die beteiligten Beförderer unterliegen, veröffentlicht.<br />

3 Zusammensetzung der Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

(Ergänzung zu Punkt 3.2. GCC-CIV/PRR)und Kontingentierung<br />

Die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen bestehen aus:<br />

3.1 Besondere Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG<br />

(SCIC)<br />

(Special Conditions of International Carriage); Tfv 701<br />

- für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT)<br />

(Special Conditions of International Carriage - Non Reservation Tickets), Tfv 701/1<br />

- für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT)<br />

(Special Conditions of International Carriage – Integrated Reservation Tickets),<br />

Tfv 701/2<br />

- für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)<br />

(Special Conditions of International Carriage – Rail Pass Tickets), Tfv 701/3<br />

- für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung für Angebote der DB Regio<br />

AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio, Tfv 701/4)<br />

3.2 SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />

(SCIC-SB, Tfv 711)<br />

Nordeuropa: Dänemark (DSB-1186), Finnland (VR-0010, Viking Line 3029), Norwegen<br />

(NSB-1076) und Schweden (SJ-1174; Arlanda Express-3025, Jönköpings<br />

Länstrafik-3075, Skånetrafiken-3126, Svenska Tågkompaniet-<br />

3050, Länstrafiken i Norrbotten-3027, Västtrafik-3197)<br />

Westeuropa: Niederlande (NS-1184), Belgien (SNCB-1088), Frankreich (SNCF-1087),<br />

Großbritannien/Nordirland (EIL-0015), Luxemburg (CFL-0082)<br />

Südeuropa: Italien (TI-0083), Österreich (ÖBB-1181, MBS-3035; ROeEE/GYSEV-<br />

0043, ZB-3037) und Schweiz (SBB-1185)<br />

Südosteuropa: Ungarn (MAV-1155, Gysev-1153), Bosnien-Herzegowina (ZFBH 0089),<br />

Bulgarien (BDZ-1152), Kroatien (HZ-1178), Mazedonien (CFARYM-<br />

0065), Montenegro (ZCG 0062), Rumänien (CFR-1153), Serbien (ZS<br />

0072), Slowenien (SZ 1179), Republik Srpska (ZRS 0044) und Türkei<br />

(TCDD-0075)<br />

Osteuropa: Slowakei (ZSSK-1156), Estland (EVR-0026), Kasachstan (KZH-0027),<br />

Lettland (LDZ-0025), Litauen (LG-0024), Moldawien (CFM-0023), Polen<br />

(PKP-1251), Russland (RZD-1120), Tschechien (CD-1154, Pragbus-<br />

1980), Ukraine (UZ-0022), Weißrussland (BC-0021)<br />

4 Beteiligte Beförderer<br />

Die Anlage 1 enthält die Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr<br />

zuständigen Kundendienststellen der beteiligten Beförderer.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 7<br />

Tfv 701/1


5 Fahrkarten<br />

(Ergänzung zu Punkt 4.1 GCC-CIV/PRR)<br />

5.1 Fahrkarten werden ausgegeben für Einzelreisende, Reisegruppen und Hunde.<br />

5.2 Fahrkarten werden je nach Angebot und/oder dem Vertriebskanal auf den Namen lautend<br />

oder unpersönlich ausgegeben.<br />

Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (NRT) werden abhängig von den besonderen<br />

Beförderungsbestimmungen der Beförderer auf den Namen lautend oder unpersönlich<br />

ausgegeben.<br />

5.3 Internationale Fahrkarten und Inlandsfahrkarten werden nur zu Zielbahnhöfen und über<br />

Relationen ausgegeben, die in den Vertriebssystemen der Deutschen <strong>Bahn</strong> enthalten<br />

sind.<br />

5.4 Internationale Fahrkarten werden ausgegeben:<br />

- ab einem Abgangsort im Ausgabeland zu einem Bestimmungsort im Ausland<br />

- von einem Abgangsort im Ausland zu einem Bestimmungsort im Ausgabeland<br />

- ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenzpunkt bis<br />

zu dem Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs der<br />

Ausgabebahn besitzen zu einem Bestimmungsort im Ausland.<br />

- ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenzpunkt bis<br />

zu dem Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs einer<br />

anderen als der Ausgabebahn besitzt bis zu einem Bestimmungsort im Inland<br />

- ab einem Abgangsort im Ausland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr<br />

vorgesehenen Grenzpunkt ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere<br />

Fahrkarten des Binnenverkehrs der Ausgabebahn besitzt.<br />

- ab einem Abgangsort im Inland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr<br />

vorgesehenen Grenzpunkt ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere<br />

Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen als der Ausgabebahn besitzt<br />

5.5 Inlandsfahrkarten werden für Verbindungen zwischen Orten nur eines Landes, dass nicht<br />

das Ausgabeland ist ausgegeben, wenn diese Verbindungen nicht Teil einer grenzüberschreitenden<br />

Reise sind. Jeder Beförderer kann gemäß Verordnung (EG) Nr. 1371/2007<br />

seine Strecken von der Anwendbarkeit der PRR (Passenger Rights and Rules) ausschließen.<br />

Diese Strecken sind in Anlage 2 genannt.<br />

5.6 Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei:<br />

- Hin- und Rückreise über denselben Weg,<br />

- Hin- und Rückreise über verschiedene Wege,<br />

- Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise,<br />

- Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise.<br />

5.7 Eine Fahrkarte darf, inklusive der mitreisenden Kinder, für bis zu 5 Personen ausgestellt<br />

werden. Die Anzahl der Reisenden ist auf der Fahrkarte angegeben.<br />

5.8 Beim Kauf von Fahrkarten 1. Klasse, sind Streckenabschnitte, auf denen ausschließlich<br />

die 2. Klasse angeboten wird, mit dem vom jeweiligen Beförderer angegebenen Fahrpreis<br />

der 2. Klasse berechnet.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 8<br />

Tfv 701/1


6 Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket<br />

6.1 Erwerb der Fahrkarten, Verkauf im Zug, Vorverkauf<br />

Fahrkarten können grundsätzlich an allen DB Verkaufsstellen bzw. über die in Nr. 6.2<br />

genannten webbasierten Kanäle erworben werden, wobei bestimmte Fahrkarten und<br />

Angebote auf bestimmte Vertriebswege beschränkt sein können.<br />

In den Zügen werden nur einzelne Fahrkarten für die konkrete Hin- oder Rückfahrt zum<br />

Bordpreis bis zur deutschen Grenze ausgegeben. Der Bordpreis entspricht der Summe<br />

des Normalpreises des deutschen Streckenanteils nach Berücksichtigung eines etwaigen<br />

Rabattes (z.B. Kind, <strong>Bahn</strong>Card) und eines Aufschlags in Höhe von 7,50 €. Für den<br />

ausländischen Streckenteil gelten die Bedingungen des jeweiligen Beförderers. Besonderheiten<br />

in bestimmten Verkehren sind in den SCIC-SB (Tfv 711) genannt.<br />

Fahrkarten werden frühestens drei Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben.<br />

Diese Frist kann auf sechs Monate ausgedehnt werden (zum Beispiel zur Ermöglichung<br />

von Platzreservierungen).<br />

In Ausnahmefällen kann die Vorverkaufsfrist verkürzt werden (zum Beispiel bei Fahrplanwechsel<br />

oder für besondere Angebote).<br />

Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen<br />

oder Vorkaufsfristen gelten.<br />

6.2 Online-Verkauf<br />

6.2.1 Für den Verkauf von Fahrkarten im Internet gelten die über<br />

www.bahn.de/www.bahn.com veröffentlichten „Bedingungen für den Internet-Verkauf<br />

von Fahrkarten (Tfv 600/I)“ in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden<br />

Bestimmungen nichts anderes ergibt.<br />

Unter www.bahn.de/www.bahn.com können internationale Fahrkarten mit Reservierungen<br />

durch Online-Bestellung und Erhalt auf dem Postweg (Online-Buchungsverfahren)<br />

oder durch Selbstausdruck am eigenen Drucker (online-Ticket im Homeprintverfahren)<br />

erworben werden.<br />

Daneben können Fahrkarten als Handy-Ticket gem. Nr. 6.3 unter mobile.bahn.de oder<br />

m.bahn.de erworben werden.<br />

6.2.2 Der webbasierte Verkauf erfolgt über die Internet-Website www.bahn.de/www.bahn.com<br />

und kann auch im Auftrag des Kunden durch eine Verkaufsstelle der DB (Reisezentrum<br />

oder Agentur) erfolgen.<br />

Für die Ausgabe eines Online-Tickets durch eine Verkaufsstelle oder durch ein ermächtigtes<br />

Reisebüro gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 9<br />

Tfv 701/1


6.2.3 Im Online-Verfahren (Online-Buchung und Homeprint) können Fahrkarten zu folgenden<br />

Angeboten gemäß der in den SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten<br />

Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) genannten Bedingungen erworben werden:<br />

- Normalpreis<br />

- „Europa-Spezial“ nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg,<br />

Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Schweden Tschechien,<br />

Ungarn,<br />

- „Europa-Spezial Polen“ für Ziele, die am Zuglauf der Berlin-Warszawa -Express-<br />

Züge, der EC-Züge 54/55, des IC 248/249 Wawel sowie an der Strecke der IC<br />

Buslinie Berlin - Krakow liegen,<br />

- „Europa-Spezial“ für Reisen mit Zug im Vor- ode/und Nachlauf zu Zielen, die an<br />

den Strecken der IC Buslinien Zürich - München und München/Mannheim/ Nürnberg<br />

- Prag liegen,<br />

- „Europa-Spezial IC Bus“ für reine Busreisen auf den IC Buslinien Zürich - München<br />

und München/Mannheim/ Nürnberg - Prag gemäß der Bedingungen für die Nutzung<br />

der IC Busse (IC Bus, Tfv 643),<br />

- „London-Spezial“,<br />

- Aktionsangebote gem. SCIC-SB, soweit der Online-Erwerb zugelassen ist.<br />

6.2.4 Die Fahrkarten sind im Rahmen der Verfügbarkeit für einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt<br />

für die in den Vertriebssystemen der Deutschen <strong>Bahn</strong> enthaltenen Zielbahnhöfe erhältlich<br />

6.2.5 Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet online<br />

zu leisten (z.B. mit Girocard (Maestro) oder Kreditkarte (z.B. Visa Card, Mastercard,<br />

American Express usw.).<br />

6.2.6 Online-Tickets sind auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. Auf dem Papierausdruck<br />

sind neben der Fahrkarte, ggf. mit Reservierungsdaten, die ausgewählte<br />

Verbindung sowie Sicherheitszertifikate dargestellt. Das Vorzeigen der (ausgedruckten)<br />

Buchungsbestätigung bzw. die rein elektronische Anzeige auf einem Computer-<br />

Bildschirm ersetzen nicht den Papierausdruck.<br />

Online-Tickets sind mit Namen versehene, persönliche Fahrkarten und deshalb nicht<br />

übertragbar. Sie berechtigen nur zur Fahrt, wenn bei der Kontrolle im Zug/im Bus die bei<br />

der Buchung angegebene und gem. den Online-Ticket-Bedingungen zugelassene<br />

ID-Karte im Original mit vorgelegt wird.<br />

Kann bei der Fahrkartenprüfung im Zug/Bus kein auf den Namen des Reisenden lautendes<br />

Online-Ticket bzw. nicht die im Online-Ticket angegebene ID-Karte im Original vorgelegt<br />

werden oder ist das gebuchte Online-Ticket nicht auf weißem DIN A 4-Papier<br />

ausgedruckt oder kann das vor Fahrtantritt gebuchte Handy-Ticket nicht einwandfrei vorgezeigt<br />

werden, so ist eine neue Fahrkarte (im Zug/Bus zum Bordpreis) zu erwerben.<br />

Der Reisende bekommt diese Fahrkarte gegen Vorlage der zum Kontrollzeitpunkt gültigen<br />

ID-Karte bzw. des ausgedruckten ursprünglichen Online-Tickets bzw. des Nachweises<br />

der rechtzeitigen und vollständigen Buchung des Handy-Tickets unter Abzug eines<br />

Bearbeitungsentgelts von 7,- € erstattet, wenn er diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen<br />

einreicht.<br />

6.2.7 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR)<br />

Umtausch, Rückgabe und Erstattung von bei der DB online gebuchten Fahrkarten erfolgen<br />

ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 10<br />

Tfv 701/1


6.3 Handy-Ticket<br />

Für die in Nr. 6.3.1 genannten internationalen Verbindungen können über mobile.bahn.de<br />

oder m.bahn.de Fahrkarten zum Normalpreis mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS-<br />

Rabatt bzw. Fahrkarten zum Europa-Spezial mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt für jeweils bis<br />

zu 5 Personen als Handy-Ticket erworben werden. Reservierungen können über mobile.bahn.de<br />

nur insoweit erworben werden, als die gewählte Verbindung reservierungspflichtige<br />

Züge/Busse enthält, für die automatisch zur Fahrkarte eine Reservierung generiert<br />

wird.<br />

6.3.1 Derzeit handelt es sich dabei um folgende internationale Verkehre, sofern die Verbindung<br />

in den Vertriebssystemen der DB verfügbar ist:<br />

- Verbindungen zwischen Deutschland und Österreich<br />

- Verbindungen zwischen Deutschland und Belgien<br />

- Verbindungen zwischen Deutschland und den Niederlanden<br />

- Verbindungen zwischen Deutschland und Tschechien,<br />

inklusive IC Bus nach/von Prag<br />

- Verbindungen mit ICE- und EC-Zügen zwischen Deutschland und Dänemark<br />

- Verbindungen mit EC-Zügen der DB-ÖBB Kooperation über den Brenner<br />

- Verbindungen zwischen Deutschland und Frankreich mit den Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />

Deutschland – Frankreich nach/von Paris<br />

- Verbindungen zwischen Deutschland und Frankreich mit den Hochgeschwindigkeitszügen<br />

nach/von Marseille<br />

- Verbindungen mit IC Bus nach/von Krakau<br />

6.3.2 Für die Buchung im Handy-Ticket-Verfahren und die Nutzung im Zug gelten die Bestimmungen<br />

gem. Nr. 7 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten der Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG (Nr. 600/I) entsprechend.<br />

Für das gebuchte Angebot gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT und SCIC-SB.<br />

6.3.3 Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Fahrkarten, die über mobile.bahn.de bzw.<br />

m.bahn.de gebucht wurden, erfolgen ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com<br />

über den Bereich „Buchungsrückschau“ (angemeldete Kunden) bzw. „Auftragssuche“ (<br />

nicht angemeldete Kunden), gegen Gutschrift des bezahlten Fahrpreises abzüglich eines<br />

Bearbeitungsentgelts von 15 €, sofern die Tarifbedingungen des gewählten Angebots<br />

dies zulassen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 11<br />

Tfv 701/1


7 Geltungsdauer der Fahrkarten<br />

7.1 Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt gelten 15 Tage ab dem 1. Geltungstag<br />

(z. B.: 1.Geltungstag ist der 01.04., letzter Geltungstag ist der 15.04.).<br />

Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC-SB (Tfv 711) sowie<br />

die Besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers eine abweichende<br />

Geltungsdauer regeln.<br />

Die Geltungsdauer beginnt an dem auf der Fahrkarte eingetragenen Tag.<br />

Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise<br />

an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er<br />

muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort<br />

am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr<br />

des Folgetages) erreichen soll.<br />

Fahrkarten, die bei der DB für Strecken mit einer Gesamtentfernung bis 100 Tarifkilometer<br />

ausgegeben werden, haben eine Geltungsdauer von einem Tag, unabhängig davon,<br />

ob es sich um eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt handelt.<br />

7.2 Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn die Fahrkarte aus zwingenden<br />

Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt<br />

werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag<br />

gestellt wird.<br />

7.3 Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsausweis<br />

angegebenen Reisetag und in den aufgeführten Zügen.<br />

8 Reservierung und Zuteilung der Plätze<br />

(Ergänzung zu Punkt 4.1.4 GCC-CIV/PRR)<br />

Die Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer legen fest, unter<br />

welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätzen<br />

möglich oder gegebenenfalls obligatorisch ist. Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen<br />

jedes Beförderers.<br />

Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen. Verlässt er<br />

seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf.<br />

Die Reisenden können im Voraus Sitzplätze für bestimmte Züge bestellen. Die Platzbestellung<br />

kann auf bestimmte Einsteigebahnhöfe, Wagen und Abteile beschränkt werden.<br />

Für welche Züge Platzkarten verkauft werden und welche Züge nur gegen Lösen von<br />

Platzkarten benutzt werden dürfen, ist in den Fahrplanunterlagen angegeben.<br />

Bei bestimmten Katamaran- und Schiffsverbindungen können Plätze reserviert werden.<br />

Die zugeteilten Plätze werden gekennzeichnet. Der bestellte Platz muss 15 Minuten<br />

nach Abfahrt des Zuges von dem <strong>Bahn</strong>hof eingenommen worden sein, von dem ab der<br />

Platz zugeteilt wurde; andernfalls erlischt der Anspruch auf den Platz. Auf den Strecken<br />

der FS Trenitalia muss ein Sitzplatz spätestens bei Abfahrt des Zuges von dem <strong>Bahn</strong>hof<br />

belegt werden, von dem ab der Platz reserviert wurde.<br />

Konnten bestellte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden,<br />

so hat der Besteller nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 12<br />

Tfv 701/1


8.1 Entgelt für Platzreservierung (Buchungsentgelt)<br />

Der Reisende hat bei der Bestellung das für die Platzreservierung festgesetzte Entgelt in<br />

Höhe von 4,50 € (1./2. Klasse) zu zahlen. Dies gilt auch für Kinder bis einschl. 5 Jahre,<br />

die bei der Deutschen <strong>Bahn</strong> aufgrund ihres Alters ohne Berechnung eines Fahrpreises<br />

befördert werden, wenn für sie ein eigener Platz beansprucht wird.<br />

Reisende mit einem Fahrschein zum Normalpreis oder Sparpreis, die in Begleitung von<br />

mindestens 1 Kind Sitzplätze reservieren, zahlen für maximal 5 im Fahrschein eingetragene<br />

Personen pro Richtung 9,00 € (Familienreservierung, 1. und 2. Klasse).<br />

Für schwerbehinderte Menschen oder Blinde, denen im Ausweis für schwerbehinderte<br />

Menschen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist, können bis zu 2<br />

Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden. Bei Platzbuchung in mehreren Zügen siehe<br />

8.4.<br />

Reisende, die einen Zuschlag/Aufpreis für einen Sitzplatz gezahlt haben, sind von der<br />

Zahlung des Reservierungsentgeltes befreit, wenn dieses im Preis des Zuschlages/Aufpreises<br />

enthalten ist.<br />

8.2 Platzbestellung, Bestellfrist, Bestellschluss<br />

Sitzplätze können grundsätzlich mindestens 3 Monate vor dem Reisetag mündlich, bei<br />

Buchung ab <strong>Bahn</strong>höfen der DB – ausgenommen in platzkartenpflichtigen Zügen - auch<br />

fernmündlich, per Fax etc. bei den Annahmestellen bestellt werden (Bestellfrist). In diesem<br />

Fall werden die Platzkarten bis zum Reisetag, längstens jedoch bis zu 5 Tage nach<br />

dem Bestelltag, zur Abholung bereitgehalten.<br />

Bei Bestellungen für reservierungspflichtige Züge ist der Fahrschein gleichzeitig zu lösen.<br />

Der Beförderer setzt den Zeitpunkt fest, bis zu welchen Platzbestellungen für einen bestimmten<br />

Zug angenommen werden (Bestellschluss). Im Allgemeinen können - abhängig<br />

von den Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und der Betriebszeit der Platzbuchungsanlagen<br />

- Plätze im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bis zur Abfahrt des Zuges am jeweiligen<br />

Einsteigebahnhof des Reisenden gebucht werden. Hiervon ausgenommen sind einzelne<br />

Züge, die auf ausländischen Strecken beginnen.<br />

Wünsche hinsichtlich der Reservierung bestimmter Plätze (z. B. Abteilwagen, Fensterplatz)<br />

werden berücksichtigt, soweit entsprechende Plätze verfügbar sind. Andernfalls<br />

teilt der Beförderer Plätze in anderer Lage zu. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter<br />

Plätze besteht nicht.<br />

Bei Anfragen an ausländische Beförderer können Entgelte erhoben werden.<br />

8.3 Zuteilungsfrist, Zuteilung<br />

Der Reisende hat sich beim Empfang der Reservierungsausweise, soweit möglich, zu<br />

überzeugen, dass die Platzzuteilung seine Wünsche berücksichtigt. Er ist nicht verpflichtet,<br />

Reservierungsausweise anzunehmen, die hinsichtlich der Zuteilung den Wünschen<br />

(z. B. Raucher/Nichtraucher, Zug und/oder Reisetag) nicht entsprechen.<br />

Dies gilt nicht bei reservierungspflichtigen Zügen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 13<br />

Tfv 701/1


8.4 Reservierung in mehreren Zügen/Reservierungsentgelt<br />

Das Reservierungsentgelt pro Person und Richtung einschließlich einer Anschlussreservierung<br />

beträgt 4,50 € (1./2. Klasse).<br />

Schwerbehinderte Menschen, denen im Ausweis für schwerbehinderte Menschen die<br />

Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist, können bis zu zwei Sitzplätze<br />

unentgeltlich reservieren.<br />

Im grenzüberschreitenden Verkehr von/nach Deutschland werden je Fahrtrichtung Sitzplätze<br />

in bis zu zwei Zügen reserviert, wenn<br />

- die Plätze zusammen bestellt werden,<br />

- auf den ausländischen Strecken der Ausstiegsbahnhof der ersten und der Einsteigebahnhof<br />

der zweiten Reservierungsstrecke <strong>Bahn</strong>höfe desselben Ortes sind.<br />

Für jede weitere Reservierung sowie in reservierungspflichtigen Zügen und auch im Vorund<br />

Nachlauf hierzu ist das Reservierungsentgelt gesondert zu zahlen.<br />

8.5 Platzbuchung bei Mitnahme von Fahrrädern auf Fahrradkarte<br />

Bei Mitnahme von Fahrrädern in Züge, die im Fahrplan mit dem Symbol gekennzeichnet<br />

sind, ist der Stellplatz für das Fahrrad reservierungspflichtig. Die Reservierung<br />

des Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte entgeltfrei, ansonsten ist<br />

das festgesetzte Entgelt in Höhe von 4,50 € zu zahlen. Bei Anschlussbuchungen gelten<br />

die Regelungen der Nummer 8.4 sinngemäß.<br />

Ohne Buchung ist die Mitnahme eines Fahrrades gestattet, wenn noch ein Stellplatz für<br />

die vorgesehene Strecke frei ist. In Zweifelsfällen entscheidet das Zugbegleitpersonal.<br />

Es gelten die Regelungen der Nr. 15 „Mitnahme von Fahrrädern“.<br />

8.6 Abbestellung, Umbuchung<br />

Die Abbestellung von reservierten Plätzen ist möglich. Ein bereits gezahltes Buchungsentgelt<br />

wird jedoch nicht zurückgezahlt.<br />

Soll ein reservierter Sitzplatz auf Wunsch des Reisenden umgebucht werden, so ist hierfür<br />

erneut das Reservierungsentgelt in Höhe von 4,50 € (1./2. Klasse) zu zahlen.<br />

Liegt der Grund für die Umbuchung im Verantwortungsbereich eines Beförderers (z.B.<br />

wg. Zugverspätung, Anschlussversäumnis), so wird diese kostenlos durchgeführt.<br />

Zuschläge werden bis zur fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges ohne Abzug erstattet.<br />

Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch 50% des Zuschlages erstattet.<br />

Die Abbestellung oder die Umbuchung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige<br />

Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der<br />

dazugehörigen Fahrkarte möglich.<br />

8.7 Rücknahme<br />

Platzreservierungen werden unter Rückzahlung des erhobenen Reservierungsentgeltes<br />

von jeder Annahmestelle erstattet, wenn die Plätze auch für eine Reservierung nach Nr.<br />

8 nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden konnten (Ausverkauf,<br />

Zugausfall).<br />

Die Platzreservierung ist in diesen Fällen innerhalb von 6 Monaten nach dem darin eingetragenen<br />

Reisetag zurückzugeben. Der Rücknahmegrund ist von dem zuteilenden Beförderer<br />

zu bescheinigen. Das Erstattungsentgelt wird nicht erhoben.<br />

Die Rücknahme einer Platzreservierung für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen<br />

IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen<br />

Fahrkarte möglich.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 14<br />

Tfv 701/1


8.8 Buchung und Benutzung von Sitzplätzen in ICE, EC/IC und Zügen mit Sonderzuschlag<br />

8.8.1 ICE-, EC/IC-Züge, IC Busse<br />

Für die Buchung von Sitzplätzen in ICE und EC/IC gelten die Regelungen der Nr. 8. -<br />

8.7, soweit im Folgenden nichts anderes festgelegt ist.<br />

Die Erhebung eines Entgelts für die Platzbuchung in ICE-, EC- und IC-Zügen und sonstige<br />

Zuschläge für Strecken ausländischer Beförderer richtet sich nach den jeweiligen<br />

Regelungen des Beförderers.<br />

Reservierungspflichtige Züge sind in den betreffenden Fahrplänen durch das Zeichen R<br />

gekennzeichnet.<br />

Reservierungen in den ICE- und TGV-Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />

Deutschland – Frankreich sind kostenfrei und nur in Verbindung mit einer Fahrkarte<br />

erhältlich.<br />

Alle Fernverkehrszüge von Deutschland nach Polen sind im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr reservierungspflichtig. Fahrkarten und Reservierungen für diese Züge sind zwei<br />

Monate im Voraus erhältlich. Bei Kauf einer Fahrkarte und gleichzeitiger Buchung eines<br />

Sitzplatzes ist die Reservierung für Einzelreisende im Fahrpreis enthalten. Der nachträgliche<br />

Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung<br />

des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € (1./2. Klasse) möglich. Für die Teilnehmer<br />

einer Gruppenreise ist in jedem Fall das Reservierungsentgelt gemäß Nr. 8.9 zu<br />

entrichten.<br />

Alle IC Busse sind reservierungspflichtig. Beim Kauf einer Fahrkarte und gleichzeitiger<br />

Buchung eines Sitzplatzes ist die Reservierung für Einzelreisende im Fahrpreis enthalten.<br />

Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf<br />

und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 € möglich. Im Übrigen<br />

gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus).<br />

Der Expressbus von Saarbrücken nach Luxemburg ist ein reservierungspflichtiges<br />

Produkt der Luxemburgischen Eisenbahn (CFL). Beim Kauf einer Fahrkarte für die reine<br />

Busstrecke wird ein Globalpreis inklusive Sitzplatzreservierung gem. der Besonderen Internationalen<br />

Beförderungsbedingungen der Luxemburgischen Eisenbahn (CFL) ausgegeben.<br />

Beim Kauf einer Fahrkarte mit Vor- und/oder Nachlauf auf DB-Strecke, ist die<br />

Sitzplatzreservierung bei gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes im Bus im Fahrpreis<br />

enthalten. Die Nutzung des Expressbusses Saarbrücken – Luxemburg für Gruppenreisen<br />

ist ausgeschlossen.<br />

8.8.2 Züge mit Sonderzuschlag<br />

Ausländische Beförderer erheben bei der Benutzung bestimmter Züge Zuschläge. Diese<br />

werden in voller Höhe auch für Kinder erhoben, denen nach NRT die Beförderung zum<br />

halben Preis zusteht.<br />

Die Zuschläge sind vor Fahrtantritt zu lösen.<br />

Für die Bestellung, Zuteilung und Benutzung der Plätze gelten die Beförderungsbedingungen<br />

der jeweiligen Beförderer.<br />

8.9 Buchung von Sitzplätzen für Gruppen; Sonderwagen<br />

Die Platzreservierung für Gruppen von mindestens 6 erwachsenen Personen kann mit<br />

wenigen Ausnahmen für alle Züge und Tage beantragt werden.<br />

Die Teilnehmer werden nach Möglichkeit geschlossen untergebracht.<br />

Für die Buchung von Sitzplätzen für Reisegruppen ist pro Person und Richtung einschließlich<br />

einer Anschlussreservierung ein Entgelt in Höhe von 2,00 € zu zahlen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 15<br />

Tfv 701/1


8.9.1 Entgelt für Übermittlungen<br />

Es gelten die Regelungen gemäß Nr. 8.2.<br />

8.9.2 Abbestellung, Umbuchung<br />

Nicht benötigte Plätze und Sonderwagen sind abzubestellen. Abbestellungen werden<br />

von allen Annahmestellen entgegengenommen. Werden Sonderwagen nicht rechtzeitig<br />

abbestellt oder ohne Abbestellung nicht benutzt, so kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

die Zahlung aller ihr durch die Ausführung der Bestellung entstandenen Kosten<br />

verlangen.<br />

Bei Umbuchungen gelten die Regelungen Nr. 8.7 entsprechend.<br />

8.9.3 Rücknahme, Erstattung<br />

Es gelten die Regelungen Nr. 8.6 und 8.7 entsprechend.<br />

9 Benutzung der Fahrkarten<br />

(Ergänzung zu Punkt 5.2.5 GCC-CIV/PRR)<br />

9.1 Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Schlafwagen, Liegewagen, Sitzplatzwagen<br />

usw.) können besondere Zuschläge/Aufpreise erhoben werden.<br />

9.2 Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden.<br />

Der Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht gestattet. Die zur Beförderung auf<br />

das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich<br />

gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe sind nur für den direkten Reiseweg gültig. Von<br />

der DB ausgestellte Fahrkarten ohne Angabe der Produktklasse sind auf der DB-Strecke<br />

nur in der Produktklasse C (Nahverkehr) gültig.<br />

Für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist<br />

der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Der Reisende kann bei der Auswahl der<br />

Verbindung pro Fahrkarte bis zu zwei <strong>Bahn</strong>höfe bestimmten, die in Richtung auf das<br />

Fahrtziel durchfahren werden sollen.<br />

Bei Umwegfahrten bzw. Fahrten in einer höheren Produktklasse ist die Differenz zwischen<br />

den Normalpreisen der in den Fahrkarten ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse<br />

und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein <strong>Bahn</strong>Card-<br />

Rabatt findet ggf. Anwendung.<br />

9.3 Nicht elektronisch erstellte, durchgehende Fahrkarten und Inlandsfahrscheine sind nur<br />

gültig, wenn sie in einen Heftumschlag eingeheftet sind. Die in einem Heftumschlag enthaltenen<br />

Fahrkarten müssen in der Reihenfolge, in der sie eingeheftet sind, und in der<br />

Fahrtrichtung, für die sie ausgestellt sind, benutzt werden. Wenn mehrere Rundreisen<br />

oder Hin- und Rückfahrten auf demselben <strong>Bahn</strong>hof beginnen, darf der Reisende sie in<br />

beliebiger Reihenfolge ausführen.<br />

9.4 Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für<br />

die Hinfahrt ungültig.<br />

9.5 Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien, der NS in den Niederlanden und<br />

von Trenitalia in Italien ausgegebenen Fahrkarten gelten auf ihren eigenen Verbindungen<br />

längstens 24 Stunden nach ihrer Gültig-Stempelung.<br />

9.6 Die Entgelte für die Beförderung zwischen <strong>Bahn</strong>höfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris,<br />

London, Wien) sind in den Fahrpreisen nicht enthalten; für diese Beförderung hat der<br />

Reisende auf eigene Kosten zu sorgen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 16<br />

Tfv 701/1


9.7 Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen,<br />

Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme<br />

von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis<br />

etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. In einzelnen Fällen (z. B. interne<br />

Prüfung, Missbrauchsverdacht) kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen<br />

und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen. Bei der DB wird in diesem<br />

Fall ein Beleg „Fahrgeldnachforderung“ mit entsprechender Codierung erstellt.<br />

9.8 Für den Anspruch auf <strong>Bahn</strong>Card -Rabatt gelten die Bestimmungen gem. Nr. 2.3 der Bedingungen<br />

über den Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards (<strong>Bahn</strong>Card; Tfv 600/C) der<br />

BB Personenverkehr.<br />

Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle auf dem DB-Streckenteil, in Zügen mit<br />

Fahrkartenverkauf keine gültige <strong>Bahn</strong>Card vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits<br />

bezahlten Fahrpreis beim Angebot „Normalpreis“ mit <strong>Bahn</strong>Card –Rabatt einen Betrag in<br />

Höhe von 25 % (<strong>Bahn</strong>Card 25) bzw. 50 % (<strong>Bahn</strong>Card 50) des Bordpreises ohne <strong>Bahn</strong>-<br />

Card-Rabatt bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen. Hat der Reisende das Fehlen der<br />

<strong>Bahn</strong>Card vor Fahrtantritt bemerkt, ist die entsprechende Regulierung im personalbedienten<br />

Verkauf ohne Erhebung eines Bearbeitungsentgelts möglich.<br />

Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Europa-Spezial“ keine gültige<br />

<strong>Bahn</strong>Card vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit <strong>Bahn</strong>Card<br />

–Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 30 € (2. Klasse) bzw. 45 € (1. Klasse), an Bord<br />

der Züge zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen. Legt der Reisende<br />

innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten<br />

und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50 vor, wird der nachgezahlte<br />

Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch, wenn der Reisende vor<br />

Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt einen Betrag<br />

in Höhe von 25 % (<strong>Bahn</strong>Card 25) bzw. 50 % (<strong>Bahn</strong>Card 50) des Normalpreises<br />

nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt<br />

gültige <strong>Bahn</strong>Card einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt.<br />

Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „London-Spezial“ keine gültige<br />

<strong>Bahn</strong>Card vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit <strong>Bahn</strong>Card<br />

–Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 5 € (1. und 2. Klasse) an Bord der Züge zum<br />

Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelts nachzuzahlen. Eine nachträgliche Erstattung analog<br />

der Nachzahlung wegen fehlender <strong>Bahn</strong>Card bei Europa-Spezial ist ausgeschlossen.<br />

9.9 Für den ausländischen Streckenteil kommen grundsätzlich die Regelungen des jeweiligen<br />

Beförderers zur Anwendung, es sei denn, es sind anderslautende Regelungen in<br />

den SCIC-SB (Tfv 711) beim jeweiligen Verkehr genannt. Für den deutschen Streckenteil<br />

gelten die BB Personenverkehr entsprechend.<br />

10 Unterbrechung der Reise<br />

(Ergänzung zu Punkt 5.2.4 GCC-CIV/PRR)<br />

10.1 Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte zum Normalpreis darf der Reisende die Fahrt<br />

grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.<br />

Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Europa-Spezial, Europa-Spezial IC Bus)<br />

sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48 Stunden<br />

zugelassen.<br />

10.2 Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert.<br />

10.3 Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden,<br />

der auf der noch nicht benutzten Strecke liegt.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 17<br />

Tfv 701/1


11 Änderung des Beförderungsvertrages<br />

11.1 Streckenwechsel/ Änderung des Reiseweges<br />

Soll der Reiseweg nur auf deutschen Strecken geändert werden, so finden die Bestimmungen<br />

der BB Personenverkehr Anwendung.<br />

Änderungen des Reiseweges für ausländische Streckenteile sind in dem entsprechenden<br />

Land, gegebenenfalls unter Zahlung eines Aufpreises, möglich.<br />

11.2 Übergang in die höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung<br />

Will der Reisende nur auf den Strecken der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG in die höhere Wagenklasse<br />

oder in eine höhere Produktklasse übergehen, so finden die Bestimmungen der<br />

BB Personenverkehr Anwendung.<br />

Bei Zuweisung eines anderen Platzes in einer höheren Klasse oder Leistungskategorie<br />

aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich der Beförderer fallen, wird keine Aufzahlung<br />

verlangt.<br />

Wird dem Reisenden ein Platz in einer niedrigeren Klasse oder Leistungskategorie zugewiesen,<br />

so bescheinigt dies das Begleitpersonal auf der Fahrkarte, dem Reservierungsausweis<br />

oder auf der entsprechenden Quittung. Der Differenzbetrag wird gemäß<br />

der besonderen Beförderungsbedingungen der Beförderer erstattet.<br />

11.3 Wechsel des Beförderers<br />

Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen<br />

diesen möglich, wenn sie es vereinbart haben und dies in den SCIC-SB (Tfv 711)<br />

beim jeweiligen Verkehr genannt ist.<br />

Ist das nicht der Fall, muss der Reisende einen neuen Fahrschein entsprechend den<br />

Bedingungen des von ihm ausgewählten Beförderers lösen.<br />

Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein (z.B. Zuschlag,<br />

Aufpreis) für den Wechsel des Beförderers zum bereits vorhandenen Fahrschein<br />

zu lösen ist.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 18<br />

Tfv 701/1


12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote<br />

12.1 Allgemeines<br />

Die Fahrpreise der Beförderer basieren auf der einfachen Fahrt in den von ihnen angebotenen<br />

Zuggattungen, Wagenklassen oder Leistungskategorien.<br />

Die Grundsätze für Ermäßigungen von diesen Basispreisen sind nachstehend geregelt.<br />

Ob und unter welchen Voraussetzungen die Beförderer darüber hinausgehende Ermäßigung<br />

gewähren, ist in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers geregelt<br />

und – entsprechend der Vereinbarungen mit der DB- in den SCIC-SB (Tfv 711) beim<br />

jeweiligen Verkehr genannt.<br />

Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die<br />

Beförderungspreise bekannt.<br />

12.2 Berechnung der Fahrpreise<br />

Die Fahrpreise werden nach dem für den Ausgabetag der Fahrkarte vom jeweiligen Beförderer<br />

festgelegten Preis berechnet.<br />

Für Hin- und Rückfahrt über denselben Weg wird der doppelte Preis für einfache Fahrt<br />

oder ggf. der vom Beförderer angegebene besondere Preis für Hin- und Rückfahrt berechnet<br />

Bei Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege gilt:<br />

- Bei Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt wird der<br />

Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt erhoben, falls kein besonderer<br />

Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt besteht;<br />

- Bei Nutzung verschiedener Beförderer auf der Hin- oder auf der Rückfahrt wird jeweils<br />

der Preis für einfache Fahrt erhoben, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben<br />

wird.<br />

Bei Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der<br />

Hinreise oder Rückreise zu einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der<br />

Hinreise wird für jede benutzte Strecke der Fahrpreis für einfache Fahrt berechnet.<br />

Für Inlandsfahrscheine für einzelne Beförderer können besondere Bestimmungen für<br />

die Berechnung gelten; sie sind in deren besonderen Beförderungsbedingungen enthalten<br />

Den Normalpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet,<br />

wie sie in den Besonderen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Beförderer<br />

enthalten sind. Die auf die Fahrpreise gewährten Ermäßigungen (einschließlich der<br />

Ermäßigungen für Kinder) gelten nicht für die zusätzlichen Entgelte, vorbehaltlich besonderer<br />

Beförderungsbedingungen der Beförderer.<br />

Die ausschließliche Nutzung ganzer Abteile ist zugelassen, sofern für alle Plätze im Abteil<br />

eine Fahrkarte gelöst wird. Nur die tatsächlich Reisenden haben Anspruch auf die<br />

ihnen zustehenden Ermäßigungen. Für die übrigen vorhandenen Plätze ist der volle<br />

Fahrpreis zu zahlen.<br />

Die Beförderer können derartige Nutzungen beschränken, ablehnen oder sie besonderen<br />

Bedingungen unterstellen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 19<br />

Tfv 701/1


12.3 Fahrpreisermäßigung für Kinder<br />

Für die unentgeltliche Beförderung oder für die Gewährung der Fahrpreisermäßigung<br />

gelten für Kinder folgende Kinderaltersgrenzen:<br />

unentgeltliche Beförderung bis zum vollendeten<br />

– 6. Lebensjahr 1) für die belgischen, bulgarischen, dänischen 2) , deutschen 2) , finnischen,<br />

luxemburgischen, montenegrinischen, österreichischen 2) ,<br />

schwedischen 2) , schweizerischen 2) , serbischen, slowakischen,<br />

slowenischen, tschechischen und ungarischen Strecken<br />

– 4. Lebensjahr 1) für die Strecken aller übrigen Beförderer.<br />

Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene.<br />

Ermäßigung von 50% für alleinreisende 3) Kinder bis zum vollendeten<br />

- 14. Lebensjahr für die montenegrinischen Strecken, die serbischen Strecken, die<br />

ungarischen Strecken sowie für die Seestrecken Niederlande/Belgien/Frankreich<br />

nach Großbritannien und von Frankreich nach Irland;<br />

- 15. Lebensjahr für die deutschen 2) , österreichischen 2) , slowakischen und tschechischen<br />

Strecken;<br />

- 16. Lebensjahr für die britischen 2) ,dänischen 2) , nordirischen, irischen 2) , norwegischen<br />

2) , schwedischen 2) und schweizerischen 2) Strecken;<br />

- 17. Lebensjahr für die finnischen Strecken;<br />

- 12. Lebensjahr für die Strecken aller übrigen Beförderer 2) .<br />

Familienkinder-Regelung:<br />

Kinder/Enkelkinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre werden in Begleitung von<br />

mindestens einem eigenen Eltern-/ Großelternteils oder deren Lebenspartner unentgeltlich<br />

befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card/<br />

RAILPLUS-Rabatt) oder den Europa-Spezial-Angeboten im Vorverkauf erworben und die<br />

Zahl der Kinder vor Reiseantritt in der Fahrkarte des begleitenden Eltern- oder Großelternteils<br />

oder deren Lebenspartner eingetragen wurde. Beim Erwerb einer Fahrkarte zum<br />

Europa-Spezial muss für die unentgeltlich mitreisenden Kinder ebenfalls ein Kontingent<br />

in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.<br />

Die SCIC-SB (Tfv 711) können zu bestimmten Angeboten abweichende Regelungen<br />

enthalten.<br />

Kinderermäßigung und Mitfahrerrabatt können nicht miteinander kombiniert werden.<br />

Eine Fahrkarte kann für maximal 5 Personen ausgestellt werden.<br />

Für die Anwendung der Bestimmungen für Reisen von Kindern ist das Lebensalter am<br />

Tage des Reiseantritts, bei Hin- und Rückfahrt das Alter am Tag beim Antritt der Hinfahrt<br />

maßgebend. Für die unentgeltliche Beförderung von Kindern ist die Fahrkarte der Begleitperson<br />

maßgebend.<br />

Für Gruppenreisen gelten die Bestimmungen in Nr. 12.4.<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

Wird für diese Kinder ein besonderer Platz beansprucht, so ist der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu bezahlen.<br />

Einschließlich der in den NRT einbezogenen Beförderer.<br />

Gilt auch für Kinder, die nicht von mindestens einem eigenen Eltern-/Großelternteil begleitet werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 20<br />

Tfv 701/1


12.4 Fahrpreisermäßigung für Gruppen<br />

Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer<br />

möglich ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen.<br />

Eine Ermäßigung für Gruppen wird gewährt, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens<br />

6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener.<br />

Die Gruppe muss von einem Reiseleiter begleitet werden. Dieser ist neben der Beachtung<br />

der Weisungen, die ihm von den beteiligten Beförderern erteilt werden, auch für das<br />

richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich.<br />

Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam<br />

in denselben Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen<br />

wurde.<br />

Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte<br />

Zeiträume und für bestimmte Züge, Schiffe oder Busse außer Kraft zu setzen.<br />

12.4.1 Anmeldung<br />

Im internationalen Verkehr besteht für Gruppen Reservierungspflicht.<br />

Gruppenreisen können 6 Monate vor dem ersten Reisetag angemeldet werden. Bei<br />

gleichzeitiger Anmeldung für Hin- und Rückfahrt ist der Tag der Hinfahrt für die Frist<br />

maßgebend.<br />

Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn beim Beförderer am Abgangs-ort<br />

vorliegen. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern<br />

noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen.<br />

Aus der Anmeldung muss der gesamte Verlauf der Reise ersichtlich sein (z.B. Benutzung<br />

von Liege- oder Schlafwagen, Bus und Schiff). Spätere Anmeldungen sind zu berücksichtigen,<br />

wenn es dem Beförderer noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen.<br />

Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten:<br />

- Bezeichnung der Gruppe,<br />

- den vollständigen Reiseweg mit den Daten der zu benutzenden Züge (bzw. Schiffe<br />

oder Busse),<br />

- die genaue Anzahl der Teilnehmer,<br />

- die Platzkategorie,<br />

- eventuelle Bestellung einer Verpflegung,<br />

- wenn möglich den Namen des Reiseleiters,<br />

- ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.<br />

Bei Reservierungsaufträgen ist anzugeben, bei welcher Stelle der Gruppenfahrschein<br />

gelöst werden soll.<br />

Die Plätze werden frühestens 3 Monate vor dem ersten Reisetag zugeteilt.<br />

Das Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen beträgt 2 € pro Teilnehmer und Richtung,<br />

einschließlich einer Anschlussreservierung.<br />

Für Sitzplatzreservierungen nachträglich hinzu gebuchter Personen ist zusätzlich ein<br />

Reservierungsentgelt einschließlich einer Anschlussreservierung von 4,50 € pro Person<br />

und Richtung zu zahlen.<br />

Für die Nutzung von Globalpreiszügen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen<br />

Beförderer.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 21<br />

Tfv 701/1


12.4.2 Bestellung der Fahrkarten, Anzahlung<br />

Die Bestellung der Fahrscheine muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist<br />

(3 Tage) erfolgen und folgende Angaben enthalten:<br />

- die Bezeichnung der Gruppe,<br />

- den vollständigen Reiseweg und das Datum der Abfahrt,<br />

- die Gesamtzahl der Teilnehmer und<br />

- die Anzahl der Erwachsenen,<br />

- die Anzahl und das Alter der Teilnehmer, die das Alter von 17 Jahren noch nicht<br />

erreicht haben,<br />

- den Namen des Reiseleiters,<br />

- ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.<br />

Der Veranstalter ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich.<br />

Spätestens mit Bestellung der Fahrscheine ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des gesamten<br />

Fahrpreises zu leisten. Ausgenommen davon sind Strecken mit Globalpreissystem<br />

und Entgelte für Reservierungen.<br />

12.4.3 Fahrkarten<br />

Soweit in den anzuwendenden Tarifen nichts anderes bestimmt ist, wird für die Gruppe<br />

entweder eine Gruppenfahrschein für den gesamten Reiseweg oder ein Gruppenfahrschein<br />

je Beförderer ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise).<br />

Eine internationale Gruppenreise muss – unter Anrechnung der Anzahlung - spätestens<br />

3 Tage vor der Abfahrt vollständig bezahlt sein, sofern der ausstellende Beförderer keine<br />

besonderen Regelungen vorsieht.<br />

Bei Gruppenfahrscheinen in Kombination mit den nationalen Angeboten „Gruppe&Spar“,<br />

muss der vollständige Fahrpreis – unter Anrechnung der Anzahlung – bereits 7 Tage vor<br />

Abfahrt bezahlt sein.<br />

Der Gruppenleiter erhält grundsätzlich für den gesamten in der Anmeldung aufgeführten<br />

Reiseweg (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise) einen Gruppenfahrschein.<br />

Die Gruppenteilnehmer erhalten jeder eine Teilnehmerkarte.<br />

12.4.4 Berechnung der Fahrpreise<br />

Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende,<br />

auch wenn diese über einen Wahlweg lautet.<br />

Die Fahrpreise für Erwachsene werden<br />

- für die Strecken der Deutschen <strong>Bahn</strong> nach den Bestimmungen des BB Personenverkehr<br />

für das Angebot Gruppe&Spar,<br />

- für die Strecken der ausländischen Beförderer gemäß Nr. 12.2 unter Anwendung<br />

der Ermäßigungssätze nach Nr. 12.4.6 berechnet<br />

- oder - aufgrund abweichender Ermäßigungssätze in den „SCIC-<br />

Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />

(SCIC-SB) - diesen entnommen und entsprechend ermittelt.<br />

Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden<br />

diese von den beteiligten Beförderern mitgeteilt.<br />

Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise, die den Regelungen des jeweiligen<br />

Beförderers unterliegen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 22<br />

Tfv 701/1


12.4.5 Ermäßigungssätze für Gruppen<br />

Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der folgenden Tabelle angegeben.<br />

Beförderer<br />

ATTICA/<br />

Patras/Ancona/Igoumenitsa<br />

Bari/Igoumenitsa/Patras<br />

Zahl der<br />

erwachsenen<br />

Teilnehmer<br />

Gruppen in Regelzügen oder Linienschiffen<br />

Ermäßigungen<br />

Allgemeiner NRT-Verkehr Bi-/multilaterale<br />

Sonderregelung<br />

für bestimmte Verkehre<br />

Einfache<br />

Fahrt<br />

Hin- und<br />

Rückfahrt<br />

% % %<br />

6 und mehr 20 20<br />

Belgien 6 und mehr 30 30 50 1)<br />

Bulgarien 6 und mehr 35 35 -<br />

Dänemark 6 und mehr 35 35 50<br />

Estland 6 und mehr 20 20 -<br />

Finnland 6 und mehr 20 20 -<br />

Frankreich 10 und mehr 30 1) 30 1) -<br />

Griechenland 6 und mehr 30 30 -<br />

Großbritannien und Nordirland<br />

6 und mehr<br />

30 30 -<br />

Irland 6 und mehr 20 20 -<br />

Italien<br />

<strong>Bahn</strong>strecken der Trenitalia<br />

6 und mehr<br />

ab 10 Personen<br />

(Regio)<br />

grenzüberschreitend:20;<br />

Regional-<br />

Züge:20;<br />

Fernverkehr:<br />

IRT-Preis<br />

grenzüberschreitend:<br />

20;<br />

Regional-<br />

Züge: 20;<br />

Fernverkehr:<br />

IRT-Preis<br />

grenzüberschreitend:<br />

30<br />

Montenegro 6 und mehr 35 35 -<br />

Kasachstan 6 und mehr 35 35 -<br />

Kroatien 6 und mehr 40 40 50<br />

Lettland 6 und mehr 20 20 -<br />

Litauen 6 und mehr 25 25 -<br />

Luxemburg 2) 6 und mehr 30 30 50<br />

Mazedonien 6 und mehr 30 30 -<br />

Moldawien 6 und mehr 30 30 -<br />

Montenegro 6 und mehr 35 35<br />

Niederlande 6 und mehr 30 30 50<br />

Norwegen 6 und mehr 20 20 -<br />

Österreich 6 und mehr 30 30 40<br />

Polen 6 und mehr 20 20 50<br />

Rumänien 6 und mehr 35 35 -<br />

Russland 6 und mehr 35 35 -<br />

Schweden 6 und mehr 0 0 -<br />

Schweiz 3) 6 und mehr 30 30 30<br />

Serbien 6 und mehr 35 35 -<br />

Slowakei 6 und mehr 35 35 -<br />

Slowenien 6 und mehr 30 30 50<br />

Spanien 6 und mehr IRT-Preis IRT-Preis -<br />

Tschechische Republik 6 und mehr 30 30 50<br />

Türkei 6 und mehr 30 30 -<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 23<br />

Tfv 701/1


Beförderer<br />

Zahl der<br />

erwachsenen<br />

Teilnehmer<br />

Gruppen in Regelzügen oder Linienschiffen<br />

Ermäßigungen<br />

Allgemeiner NRT-Verkehr<br />

Bi-/multilaterale<br />

Sonderregelung<br />

für bestimmte Verkehre<br />

Einfache<br />

Fahrt<br />

Hin- und<br />

Rückfahrt<br />

% % %<br />

Ukraine 6 und mehr 20 20 -<br />

Ungarn 4) 6 und mehr 35 35 60<br />

Weißrussland 6 und mehr 20 20 -<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

Ermäßigungen gelten nicht in bestimmten TGV-Zügen und an bestimmten Tagen, die in den Fahrplanunterlagen der<br />

SNCF dargestellt sind.<br />

Gruppenreisen werden nicht im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg anerkannt<br />

Einschließlich der von den SBB vertretenen privaten Beförderern<br />

Einschließlich der GYSEV/ROeEE<br />

12.4.6 Kinderermäßigung<br />

Kinder als Teilnehmer einer Gruppe zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für<br />

Erwachsene. Dabei finden die die Kinderaltersgrenzen nach 12.3 Anwendung.<br />

Auf deutschen Strecken werden Kinder bis einschließlich 5 Jahre unentgeltlich befördert,<br />

wenn für sie keine eigenen Plätze beansprucht werden.<br />

Bei Globalpreisangeboten können jedoch besondere Regelungen gelten.<br />

12.4.7 Ausschließliche Nutzung eines Abteils<br />

Wird die ausschließliche Nutzung eines oder mehrere ganzer Abteile gewünscht, muss<br />

der Gruppenfahrschein für die Gesamtzahl der in dem oder den Abteilen vorhandenen<br />

Plätze ausgestellt werden.<br />

12.4.8 Umtausch und Erstattung von Gruppenfahrscheinen<br />

Bei internationalen Gruppenfahrscheinen (Inlandsfahrscheine für Gruppen) sind Umtausch<br />

und Erstattung bis 7 Tage vor Abfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 30 € (bei<br />

Vollstorno) bzw. 5 € pro Teilnehmer, höchstens 30 € (bei Teilstorno) möglich.<br />

Bei durchgehenden Gruppenfahrscheinen in Kombination mit den nationalen Angeboten<br />

„Gruppe & Spar“ sind Umtausch und Erstattung von Fahrscheinen<br />

- bei Gruppe&Spar 30 bis 7 Tage<br />

- bei Gruppe&Spar 40 bis 7 Tage<br />

- bei Gruppe&Spar 50 bis 7 Tage<br />

- bei Gruppe&Spar 60 bis 7 Tage<br />

- bei Gruppe&Spar 70 bis 7 Tage<br />

vor Fahrtantritt gegen Zahlung eines Entgelts von 30 € möglich.<br />

Bei teilweiser Erstattung durch Rücktritt einzelner Teilnehmer beträgt das Entgelt 5 € je<br />

zurückgetretenen Teilnehmer, höchstens jedoch 30 €.<br />

Der Rücktritt einzelner Teilnehmer ist nur möglich, wenn hierdurch der Gruppenstatus<br />

der verbleibenden Teilnehmer nicht berührt wird.<br />

Gruppenfahrscheine für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen<br />

IC Busse können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung<br />

umgetauscht oder erstattet werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 24<br />

Tfv 701/1


12.5 Sonderzüge, Sonderwagen<br />

Die Charterpreise werden für die deutschen sowie für die ausländischen Beförderer von<br />

der DB Fernverkehr AG, Abteilung <strong>Bahn</strong> Charter in Köln festgesetzt.<br />

Telekom: 0221 – 1 41 36 60<br />

Fax: 0221 – 1 41 33 38<br />

E-Mail: bahn.charter@deutschebahn.com<br />

12.6 <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS<br />

12.6.1 Berechtigte<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card (alle Typen der <strong>Bahn</strong>Card 25, 50, 100) mit dem Aufdruck<br />

„RAILPLUS“ oder Inhaber einer separaten RAILPLUS-Karte bzw. auch nationale Ermäßigungskarte<br />

eines anderen Beförderers in Kombination mit RAILPLUS.<br />

Für die Ausgabe und Nutzung der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den<br />

Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards“ der BB Personenverkehr der DB AG.<br />

Darüber hinaus können die SCIC-IRT und SCIC-SB (Tfv 711) abweichende Regelungen<br />

enthalten.<br />

12.6.2 Geltungsdauer der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS<br />

Die Geltungsdauer der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS beträgt ein Jahr.<br />

Wird die RAILPLUS - Karte zu einer nationalen Berechtigungskarte ausgegeben, darf die<br />

Geltungsdauer nicht länger sein, als auf der nationalen Berechtigungskarte angegeben.<br />

Bei nationalen Berechtigungskarten, die länger als ein Jahr gelten, regelt der ausgebende<br />

Beförderer im eigenen Ermessen die Geltungsdauer der RAILPLUS - Karte.<br />

Der erste und letzte Tag der Geltungsdauer werden auf der RAILPLUS – Karte angegeben.<br />

12.6.3 Preis<br />

Der Preis der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS ist in den BB Personenverkehr der DB AG festgelegt.<br />

12.6.4 Fahrpreisermäßigungen<br />

Gegen Vorlage einer <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS wird für die deutsche Strecke eine Ermäßigung<br />

nach den BB Personenverkehr der DB AG und für die ausländische Strecke eine<br />

Ermäßigung von 25% für die Wagenklasse gewährt, für die die <strong>Bahn</strong>Card eine Rabattierung<br />

gem. BB Personenverkehr gewährt. Eine <strong>Bahn</strong>Card25/50/100 /RAILPLUS berechtigt<br />

zur Inanspruchnahme des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten der 2. Wagenklasse;<br />

eine <strong>Bahn</strong>Card25/50/100 /RAILPLUS 1. Klasse berechtigt zur Inanspruchnahme des<br />

RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten beider Wagenklassen.<br />

Gegen Vorlage einer RAILPLUS-Karte werden folgende Fahrkarten mit einer Ermäßigung<br />

von 25% ausgegeben:<br />

- durchgehende NRT-Fahrkarten für grenzüberschreitende Reisen nach einem Zielland,<br />

dessen Beförderer am Angebot RAILPLUS beteiligt ist,<br />

- Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an<br />

• IRT-Angebote (Globalpreise)<br />

• höhere nationale Ermäßigungen<br />

• sonstige Beförderer-Angebote,<br />

soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende)<br />

Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle<br />

anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten<br />

RAILPLUS-Strecke nachzuweisen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 25<br />

Tfv 701/1


Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen NRT-Fahrpreis gewährt. Auf den Fahrkarten<br />

wird als Ermäßigungsgrund "RAILPLUS" eingetragen.<br />

Die Kombination von „Kinderermäßigung und RAILPLUS-Ermäßigung“ ist ausgeschlossen.<br />

Die Ermäßigung kann auch nur bestimmten Zielgruppen gewährt werden.<br />

12.6.5 IRT-Preise, Zuschläge, Reservierungsentgelt<br />

In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystemen (z.B. X2000) erhalten Inhaber einer<br />

RAILPLUS-Karte Ermäßigungen gem. der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers.<br />

Zuschläge, Bett- und Liegeplatzzuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen<br />

sowie die tarifmäßigen Reservierungsentgelte sind in voller Höhe zu zahlen.<br />

12.6.6 Benutzung der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS und der RAILPLUS - Karte<br />

Die <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf den Namen des Inhabers<br />

ausgestellt und nicht übertragbar.<br />

Die <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf Verlangen dem Kontrollpersonal<br />

vorzuzeigen. Zusätzlich kann ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) gefordert<br />

werden.<br />

12.6.7 Unregelmäßigkeiten<br />

Als Reisender ohne gültige Fahrkarte wird angesehen, wer<br />

- keine gültige <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS oder RAILPLUS – Karte<br />

und/oder<br />

- ggf. keine gültige nationale Berechtigungskarte vorzeigen kann.<br />

In diesen Fällen gelten die nationalen Regelungen des jeweiligen Beförderers zur Nacherhebung<br />

des Fahrpreises an Bord der Züge für ihren Streckenteil, sofern in den SCIC-<br />

SB nichts anderes festgelegt ist.<br />

Ein Anspruch auf Erstattung der nachgezahlten Beträge wegen fehlender RAILPLUS-<br />

Karte analog Nr. 9.8 besteht nicht.<br />

12.6.8 Rücknahme und Erstattung der RAILPLUS-Karte<br />

Für die <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung<br />

von <strong>Bahn</strong>Cards“ der BB Personenverkehr der DB AG.<br />

Der Preis der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte wird grundsätzlich nicht erstattet.<br />

Die beteiligten Beförderer können im Einzelfall eine volle oder teilweise Erstattung vorsehen<br />

(z. B. Todesfall des RAILPLUS - Karteninhabers).<br />

12.6.9 Verlust oder Diebstahl<br />

Bei Verlust oder Diebstahl der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den<br />

Erwerb und die Nutzung von <strong>Bahn</strong>Cards“ der BB Personenverkehr der DB AG.<br />

Bei Verlust oder Diebstahl der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte sind Ersatz<br />

oder Erstattung ausgeschlossen.<br />

12.6.10 Geltungsdauer der Fahrkarten<br />

Die auf der Basis einer <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS oder RAILPLUS - Karte ausgegebenen<br />

Fahrkarten haben die übliche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen oder nationalen<br />

Verkehrs.<br />

Die Geltungsdauer darf jedoch nicht über die der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS oder der<br />

RAILPLUS - Karte hinausgehen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 26<br />

Tfv 701/1


12.6.12 Streckenwechsel, Klassenwechsel<br />

Streckenwechsel und Klassenwechsel sind in der Regel zugelassen. Es wird jeweils der<br />

Unterschied zwischen den ermäßigten Fahrpreisen erhoben. Die Beförderer können in<br />

ihren jeweiligen Beförderungsbedingungen abweichende Regelungen vorsehen.<br />

12.6.13 Beförderer, die eine RAILPLUS – Ermäßigung gewähren:<br />

Beförderer<br />

Zielgruppe:<br />

(Erwachsene,<br />

Junior, Senior)<br />

Anerkennung<br />

"Incoming"<br />

Verkauf<br />

"Outgoing"<br />

in Verbindung<br />

mit einer eigenen Grundkarte<br />

BDZ alle X X<br />

CD alle X X In-karta/RAILPLUS<br />

CFL alle X X<br />

CFR alle X X<br />

CIE Senior X X<br />

CP Junior, Senior X X<br />

DB alle X X <strong>Bahn</strong>Card<br />

DSB alle X X WILDCARD, WUNDERCARD<br />

Attica Group alle X (Adria-Linien)<br />

HZ alle X X<br />

LG alle X X<br />

LDZ alle X<br />

MAV/GYSEV alle X X START Klub<br />

MZ alle X X<br />

NS alle X X Voordeel-urenkaart<br />

NSB Junior, Senior X X<br />

ÖBB *) alle X X VORTEILScard; ÖsterreichCard<br />

TRAINOSE alle X X<br />

PKP Intercity alle X X<br />

RENFE Junior, Senior X X IRT-Preis<br />

SBB/CFF alle X X Generalabonnement; Halbtaxabonnement<br />

SJ Junior, Senior X X IRT-Preis<br />

SNCB/NMBS alle X X<br />

SNCF alle X Junior,<br />

Senior<br />

Inhaber einer „Carte Jeune“ „Carte<br />

senior+“; nur in NRT-Zügen<br />

SZ alle X X<br />

Trenitalia alle X Junior,Senior IRT-Preise: Carta d’Argento/Verde<br />

VR alle X X<br />

ZPCG alle X X<br />

ZFBH alle X X<br />

ZRS alle X X<br />

ZS alle X X<br />

ZSSK alle X X<br />

*) außer Zillertalbahn, die keine RAILPLUS-Ermäßigung gewährt<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 27<br />

Tfv 701/1


12.7 GroßkundenRabatt und GroßkundenRabatt–Militär<br />

(Key Account Ticket und Key Account Ticket-Militär)<br />

12.7.1 Allgemeines<br />

Großkunden (Firmen, Behörden, NATO-Streitkräfte etc.) mit erhebliche Umsätzen an<br />

<strong>Bahn</strong>werten pro Jahr erhalten beim Kauf von durchgehenden internationalen Fahrkarten<br />

für einfache Fahrt sowie für Hin- und Rückfahrt auf den Strecken der am Angebot beteiligten<br />

Beförderer ermäßigte Fahrkarten.<br />

12.7.2 Berechtigte<br />

Jedermann, der mit der DB Fernverkehr AG ein Großkunden-Abkommen geschlossen<br />

hat oder im Rahmen der Abkommen zur Beförderung von NATO-Streitkräften zum Erwerb<br />

ermäßigter Fahrkarten berechtigt ist.<br />

"Key Account Tickets" und "Key Account Tickets-Militär" sind nicht an Dritte übertragbar.<br />

12.7.3 Geltungsbereich<br />

Folgende Beförderer erkennen Key Account Tickets bzw. Key Account Tickets – Militär<br />

an:<br />

Beförderer<br />

Anerkennung und Gewährung<br />

einer Ermäßigung auf<br />

Key Account Tickets (KAT)<br />

Anerkennung und Gewährung<br />

einer Ermäßigung auf<br />

Key Account Tickets - Militär<br />

(KAT-MIL)<br />

CFL Ja Nein<br />

DB Ja Ja<br />

DSB Ja nur Anerkennung<br />

HZ Nein nur Anerkennung im Transit<br />

NS Ja nur Anerkennung<br />

ÖBB Ja Nein<br />

OSE Nein nur Anerkennung<br />

SNCB Ja Ja<br />

SNCF Nein Ja<br />

SBB Ja Nein<br />

TI Nein Ja<br />

Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen Fahrpreis für einfache Fahrt gewährt.<br />

Auf den schweizerischen Strecken wird die Ermäßigung auch auf den Fahrpreis für Hinund<br />

Rückfahrt gewährt.<br />

12.7.4 Geltungsdauer<br />

Die Key Account Tickets haben die gleiche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen<br />

Verkehrs.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 28<br />

Tfv 701/1


12.7.5 Fahrpreisermäßigung<br />

Gegen Angabe der Kundennummer oder Vorlage des Kundenausweises wird den Großkunden/Militärangehörigen<br />

für die Strecken der am Angebot beteiligten Beförderer folgende<br />

Fahrpreisermäßigung gewährt:<br />

Beförderer gewährte Ermäßigung für KAT gewährte Ermäßigung für KAT-MIL<br />

CFL 10% nein<br />

DB 10% 15%<br />

DSB 10% 20%<br />

HZ nein 20% nur im Transit<br />

NS 10% 15%<br />

ÖBB 10% nein<br />

OSE nein 20%<br />

SNCB 10% 20%<br />

SNCF nein 20%<br />

SBB 10% nein<br />

TI nein 20%<br />

Die Ermäßigung wird gemäß NRT auf den gewöhnlichen Fahrpreis gewährt.<br />

12.7.6 Zuschläge, Reservierungsgebühr<br />

Zuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen sowie die tarifmäßigen Reservierungsgebühren<br />

sind in voller Höhe zu zahlen.<br />

12.7.7 Zugelassene Züge<br />

Das Angebot ist grundsätzlich in allen Zügen zugelassen.<br />

Für Züge mit Globalpreissystem gelten besonderen Angebotsbedingungen.<br />

12.7.8 Ausgabe von ermäßigten Fahrscheinen<br />

Es werden folgende Key Account Tickets ausgegeben:<br />

- durchgehende internationale Fahrkarten und daran anschließende Streckenfahrscheine<br />

- Streckenfahrscheine für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an<br />

• IRT - Preisangebote,<br />

• höhere nationale Ermäßigungen,<br />

• sonstige <strong>Bahn</strong>angebote,<br />

soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende)<br />

Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle<br />

anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten KAT-Strecke<br />

nachzuweisen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 29<br />

Tfv 701/1


Gegen Vorlage des durch die Militärbehörde ausgefertigten Gutscheins werden folgende<br />

Key Account Tickets - Militär ausgegeben:<br />

- durchgehende internationale Fahrkarten und daran anschließende Inlandsfahrkarten<br />

- Inlandsfahrkarte für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an<br />

• IRT- Preisangebote,<br />

• höhere nationale Ermäßigungen,<br />

• sonstige <strong>Bahn</strong>angebote,<br />

• soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende)<br />

Reise ergibt.<br />

Darüber hinaus werden im Bereich der beteiligten ausländischen Beförderer keine Binnenfahrscheine<br />

zum ermäßigten Preis ausgegeben.<br />

12.7.9 Streckenwechsel, Klassenwechsel<br />

Bei Wechsel der Klasse der Zugkategorie oder der Strecke wird jeweils der Unterschied<br />

zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen erhoben. Beim Zugverkauf wird der Unterschied<br />

gemäß Bordtarif erhoben.<br />

13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung<br />

(Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR)<br />

13.1 Rückgabe<br />

Die Rückgabe einer Fahrkarte kann nur bei der Ausgabestelle und nur vor dem 1. Geltungstag<br />

erfolgen. Bei Fahrkarten zum „Normalpreis“ wird der gezahlte Fahrpreis unentgeltlich<br />

erstattet.<br />

Für besondere Angebote können besondere Rückgabebestimmungen gelten, die dann in<br />

den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind.<br />

Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse<br />

bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage<br />

der dazugehörigen Platzreservierung zurückgegeben werden.<br />

13.2 Umtausch<br />

Der Umtausch einer bereits ausgegebenen Fahrkarte gegen eine andere Fahrkarte erfolgt<br />

gegen Rückzahlung des Minder- bzw. Zahlung des Mehrbetrages grundsätzlich nur<br />

bis zu dem Tag, der dem 1. Geltungstag der Fahrkarte voraus geht. Ab dem 1. Geltungstag<br />

ist ein Umtausch nur unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 15 € möglich.<br />

Für besondere Angebote können besondere Umtauschbestimmungen gelten, die dann in<br />

den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind.<br />

Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse<br />

bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage<br />

der dazugehörigen Platzreservierung umgetauscht werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 30<br />

Tfv 701/1


13.3 Erstattung<br />

13.3.1 Allgemeines<br />

Ab dem 1. Geltungstag wird bei der DB der Preis einer Fahrkarte (Beförderungsausweises)<br />

ganz oder teilweise erstattet, wenn die Fahrkarte nicht oder nur teilweise benutzt<br />

wurde. Die Nichtbenutzung oder die teilweise Nichtbenutzung muss auf der Fahrkarte<br />

bestätigt werden, ggf. auch vor dem 1. Geltungstag. Wenn die Fahrkarten keinen Vermerk<br />

über die volle oder teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag<br />

entsprechende Beweisstücke vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Fahrkarten,<br />

die anstelle der nicht benutzten gekauft wurden, usw.).<br />

Die Beförderungsbedingungen der beteiligten Beförderer können die Erstattung für bestimmte<br />

Angebote oder der Zuschläge für Sitz-, Bett- und Liegeplätze ausschließen oder<br />

sie besonderen Bedingungen unterwerfen.<br />

Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse<br />

bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage<br />

der dazugehörigen Platzreservierung erstattet werden.<br />

13.3.2 Einreichung und Behandlung der Erstattungsanträge<br />

(Ergänzung zu Punkten 9 und 10 GCC-CIV/PRR)<br />

Es gelten die Bestimmungen der GCC-CIV/PRR.<br />

Erstattungsanträge sind spätestens 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarten<br />

mit den Originalbeförderungsausweisen beim ausgebenden Unternehmen einzureichen.<br />

Die Erstattungsanträge werden spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des<br />

Antrages und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke bearbeitet.<br />

13.3.3 Erstattungsentgelt<br />

Vom Erstattungsbetrag kann ein fester oder ein veränderlicher Betrag abgezogen werden.<br />

Die Höhe dieses Betrages wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt.<br />

Bei der DB beträgt das Bearbeitungsentgelt für Erstattungen 15 €.<br />

14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck<br />

(Ergänzung zu Punkt 6.1 GCC-CIV/PRR)<br />

14.1 Allgemeines<br />

Jeder Reisende darf in der Regel nicht mehr als drei leicht tragbare Gegenstände als<br />

Handgepäck mitnehmen, soweit sie über und unter dem Sitzplatz verstaut werden können.<br />

Sperrige Gegenstände (Skier, Musikinstrumente, Kinderwagen usw.) sind nur zugelassen,<br />

wenn im Zug geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Sie sind ggf. zu zerlegen,<br />

zu falten oder zu verpacken.<br />

Surfbretter sind als Handgepäck nicht zugelassen.<br />

14.2 Handgepäck im Verkehr mit den GUS-Staaten und den Baltikum<br />

14.2.1 Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen,<br />

wenn keine Zoll- oder Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. Das Gesamtgewicht,<br />

das unentgeltlich befördert wird, darf 35 kg bei Erwachsenen und 15 kg bei Kindern bis<br />

zu 12 Jahren nicht übersteigen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 31<br />

Tfv 701/1


Das einzelne Gepäckstück darf die Abmessungen 100 cm x 40 cm x 60 cm nicht überschreiten.<br />

14.2.2 Wünscht ein Reisender in einem Abteil des Schlafwagens allein zu bleiben, kann die<br />

Eisenbahn diesem Wunsch entsprechen, wenn die übrigen Plätze im Abteil frei sind. Der<br />

Reisende hat in diesem Fall den Fahrpreis und den Bettpreis der entsprechenden Klasse<br />

für alle im Abteil vorhandenen Plätze zu bezahlen. Der Reisende hat dann das Recht, für<br />

jeden bezahlten Platz Handgepäck bis zu einem Gewicht von 35 kg unentgeltlich mitzunehmen.<br />

14.2.3 Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.<br />

Er haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern<br />

er nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der Eisenbahn oder eines<br />

Dritten zurückzuführen sind.<br />

14.2.4 Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:<br />

a) Gegenstände, die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen oder<br />

verunreinigen,<br />

b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende,<br />

radioaktive und giftige Stoffe,<br />

c) geladene Schusswaffen,<br />

d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände,<br />

e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- oder anderen Vorschriften verboten<br />

ist,<br />

f) lebende Tiere.<br />

Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und muss ggf. einen der Eisenbahn<br />

entstandenen Schaden ersetzen.<br />

15 Mitnahme von Fahrrädern<br />

(Ergänzung zu Punkt 6.5 GCC-CIV/PRR)<br />

15.1 Allgemeines<br />

Lassen die Beförderer die Mitnahme von Fahrrädern zu, gelten die nachstehenden Bedingungen.<br />

Die Fahrplanunterlagen der Beförderer legen die Züge fest, in denen die Mitnahme möglich<br />

ist. Das ist nur der Fall, wenn Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Diese Fahrradstellplätze<br />

werden durch Piktogramme an den Wagen bzw. – wenn vorhanden –<br />

durch Wagenstandsanzeiger am Gleis angezeigt. Grundsätzlich besteht für die Fahrradmitnahme<br />

eine Reservierungspflicht. Dann ist ein Reservierungsbeleg für den Fahrradstellplatz<br />

erforderlich. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Fahrrädern ohne Stellplatzreservierung<br />

möglich, wenn auf der gesamten vorgesehenen Strecke entsprechende<br />

Kapazitäten frei sind und das Zugpersonal sie gestattet.<br />

15.2 Bedingungen<br />

Die Mitnahme eines Fahrrades setzt voraus, dass der Reisende eine Internationale Fahrradkarte<br />

und gegebenenfalls ein am Fahrrad anzubringender Fahrradbeleg mit Angabe<br />

der zugehörigen Fahrradkarte gelöst hat. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Reisende<br />

einen Beförderungsausweis für dieselbe Strecke besitzt.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 32<br />

Tfv 701/1


15.3 Bedingungen zur Mitnahme<br />

Zur Mitnahme sind zugelassen:<br />

- handelsübliche Fahrräder (auch mit elektrischem Hilfsmotor)<br />

- Fahrradanhänger für den Transport von Kindern oder Lasten<br />

- zweisitzige Tandems, Liegeräder, Dreiräder und andere Fahrrad-<br />

Sonderausführungen<br />

Im Falle einer bestehenden Reservierungspflicht ist eine Reservierung für einen Fahrradstellplatz<br />

erforderlich.<br />

Für die Mitnahme von Fahrrad-Sonderausführungen können weitere Internationale Fahrradfahrkarten<br />

verlangt werden.<br />

Je nach Fahrradausführung ist die Reservierung bzw. Zuteilung von ein oder zwei Stellplätzen<br />

erforderlich.<br />

Ein Stellplatz ist vorgesehen für:<br />

- ein handelsübliches Fahrrad oder<br />

- ein zweisitziges Tandem oder<br />

- ein Liegerad<br />

Zwei Stellplätze sind erforderlich für:<br />

- ein handelsübliches Fahrrad mit Fahrradanhänger oder<br />

- ein Dreirad.<br />

Für die Unterbringung von Fahrrad-Sonderausführungen können – nach Maßgabe des<br />

Beförderers – weitere Stellplätze erforderlich sein.<br />

Die Beförderer können bestimmte Fahrradausführungen ausschließen.<br />

Gegebenenfalls können nur gefaltete Fahrräder zugelassen sein.<br />

15.4 Verladung<br />

Das Fahrrad ist selbst zu verladen. Dies gilt für den Abgangs-, Umsteige- und Bestimmungsbahnhof.<br />

Das Gepäck am Fahrrad ist vor der Befestigung des Fahrrades in der Fahrradhalterung<br />

bzw. nach dem Abstellen im dafür vorgesehenen Bereich vom Fahrrad abzunehmen.<br />

15.5 Zollrechtliche Bestimmungen<br />

Soweit zollrechtliche Vorschriften bei der internationalen Reise Anwendung finden, sind<br />

aus zollrechtlichen Gründen der Name und die Adresse des Reisenden auf der Internationalen<br />

Fahrradkarte und dem Fahrradbeleg zu vermerken. Der Erstere ist zu unterschreiben<br />

und der Zweite am Fahrrad zu befestigen.<br />

15.6 Beförderungsentgelt<br />

Der Preis einer Internationalen Fahrradkarte beträgt 10 € pro einfache Fahrt.<br />

Für Kinderfahrräder und Fahrräder für Gruppen werden keine Ermäßigungen gewährt.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 33<br />

Tfv 701/1


15.7 Umtausch, Erstattung<br />

Unbenutzte Internationale Fahrradkarten können nur durch den ausstellenden Beförderer<br />

und nur gegen Vorlage der zugehörigen Fahrkarte des Reisenden vor dem ersten<br />

Geltungstag umgetauscht werden.<br />

Eine Erstattung unbenutzter oder teilweise nicht benutzter Internationaler Fahrradfahrkarten<br />

ist ausgeschlossen.<br />

15.8 Haftung für mitgenommene Fahrräder<br />

Die Beförderer haften für mitgenommene Fahrräder nur im Rahmen der Beförderung von<br />

Handgepäck (Art. 33 – 35 CIV).<br />

Der Reisende hat deshalb sein Fahrrad selbst gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern,<br />

und gegebenenfalls zu versichern.<br />

Für vom Reisenden am Fahrrad belassenes Gepäck haftet der Beförderer nicht. Dies gilt<br />

auch für am Fahrrad befindliche nicht fest verbundene Ausrüstungsgegenstände wie z.B.<br />

Trinkflaschen, Fahrradluftpumpe, Geschwindigkeitsmesser, Fahrradcomputer usw.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 34<br />

Tfv 701/1


15.9 Teilnehmende Beförderer<br />

Folgende Beförderer lassen die Fahrradmitnahme in ihren Zügen zu:<br />

Beförderer<br />

(Carriercode)<br />

Verkauf des internationalen<br />

Fahrradfahrausweises<br />

(aktive Teilnahme<br />

am Angebot)<br />

Anerkennung der<br />

internationalen<br />

Fahrradfahrausweise<br />

(passive Teilnahme<br />

am Angebot)<br />

Ausgeschlossene<br />

Fahrradtypen<br />

Besonderheiten<br />

CD Ja Ja<br />

CFL Ja Ja<br />

DB Ja Ja Für Züge im Fernverkehr besteht<br />

Reservierungspflicht.<br />

DSB Ja Ja<br />

HZ Ja Ja<br />

MAV/GYSEV Ja Ja<br />

NS Ja Ja<br />

ÖBB Ja Ja Für Züge im Fernverkehr besteht<br />

Reservierungspflicht.<br />

Für Tandems sind zwei Fahrradkarten<br />

erforderlich.<br />

PKP*) Ja*) Ja*) Tandem Nur in folgenden Zügen:<br />

- Berlin-Warszawa-Express,<br />

- EC 110/111<br />

- EC 131/130<br />

SBB/CFF Ja Ja Die internationale Fahrradfahrkarte<br />

gilt auch bei allen<br />

dem NRT angeschlossenen<br />

schweizerischen Privatbahnen.<br />

SNCB/NMBS Ja Ja Reservierungspflicht auf der<br />

Relation Brüssel – Basel SBB.<br />

Regionale Züge nur wenn freie<br />

Kapazität<br />

SZ Ja Ja<br />

EuroCity-Züge<br />

der DB-ÖBB<br />

Kooperation<br />

über den Brenner<br />

Ja Ja Für den Fahrradstellplatz besteht<br />

Reservierungspflicht.<br />

ZS Ja Ja Nur im Zug 270/271, Reservierung<br />

erforderlich; im Binnenverkehr<br />

nur, wenn es freie<br />

Plätze gibt<br />

ZSSK Ja Ja<br />

*) Die Polnischen Eisenbahnen (PKP) erkennen auf Grund eines bilateralen Abkommens mit der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG (DB) die Internationale<br />

Fahrradkarte in den Berlin – Warszawa – Expresszügen (mit Vor- und Nachlauf) sowie bei Nutzung regionaler Angebote gem.<br />

SCIC-NRT/DB Regio, 701/4 an.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 35<br />

Tfv 701/1


16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren<br />

16.1 Bedingungen<br />

16.16.1 Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen<br />

wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse<br />

müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen<br />

ausgeschlossen sind.<br />

16.16.2 Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht<br />

sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen<br />

werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.<br />

16.16.3 Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung<br />

ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme<br />

von Blindenführ- und Begleithunden nicht mitgenommen werden. Des Weiteren sind diese<br />

Blindenführ- und Begleithunde vom Maulkorbzwang ausgenommen.<br />

16.16.4 Tiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde, siehe 17.1.2) sind im Verkehr von und<br />

nach Norwegen, Großbritannien, Nordirland und der Republik Irland nicht zugelassen.<br />

Im Verkehr nach Italien ist die Mitnahme, außer in den Eurocity-Zügen der DB-ÖBB-<br />

Brennerkooperation, ausgeschlossen.<br />

16.2 Beförderungsentgelt<br />

16.2.1 Kleine Haustiere nach Nr. 16.1.1. sowie Blinden- und Begleithunde werden unentgeltlich<br />

befördert.<br />

16.2.2 Für Hunde nach Nr. 16.1.2 wird eine Fahrkarte zur Hälfte des Normalpreises 2. Klasse<br />

für Erwachsene ausgegeben, unabhängig davon, in welcher Klasse oder Leistungskategorie<br />

gereist wird. Besondere Zuschläge werden nicht erhoben. Die eventuelle Gewährung<br />

weiterer Rabatte ist in den Beförderungsbedingungen für besondere Angebote geregelt.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 36<br />

Tfv 701/1


17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />

17.1 Blinde und Blindenführhunde<br />

(Ergänzung zu Punkt 7.2. GCC-CIV/PRR)<br />

17.1.1 Berechtigte<br />

Berechtigt sind blinde Reisende, die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten<br />

Ausweis vorlegen, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung oder die Berechtigung<br />

zur Mitnahme einer Begleitperson hervorgeht.<br />

Folgende Ausweise werden anerkannt:<br />

- Schwerbehindertenausweise,<br />

- Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.<br />

In den Ausweisen dürfen die Vermerke „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist<br />

nachgewiesen“ oder „die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“<br />

und „B“ oder „BN“ nicht gelöscht sein.<br />

Außerdem muss bei Schwerbehindertenausweisen auf der Rückseite das Merkzeichen<br />

„BI“ eingetragen sein.<br />

Ein Blindenführhund wird unentgeltlich befördert<br />

- auf den Strecken der DB zusätzlich zu einem Begleiter,<br />

- auf den Strecken der übrigen Beförderer anstelle eines Begleiters.<br />

Ein blindes Kind unter sechs Jahren, das im Besitz einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch<br />

auf eine gratis reisende Begleitperson.<br />

17.1.2 Fahrvergünstigungen<br />

Der Blinde zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten Preis, wenn<br />

tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch darauf<br />

hat.<br />

Der Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) wird unentgeltlich befördert.<br />

17.1.3 Globalpreise, Aufpreise<br />

In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte<br />

mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung entsprechend der geltenden<br />

Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers.<br />

Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller<br />

Höhe erhoben.<br />

17.1.4 Ausgabe der Fahrkarten<br />

Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich<br />

- von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt<br />

wurde und<br />

- ab einem <strong>Bahn</strong>hof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben<br />

werden.<br />

Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten<br />

für Hin- und Rückfahrt auszugeben.<br />

Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 37<br />

Tfv 701/1


17.1.5 Benutzung der Fahrkarten<br />

Der Blinde und sein Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) müssen zusammen in der<br />

gleichen Wagenklasse reisen.<br />

Der Blinde muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung)<br />

mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können.<br />

Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.<br />

17.1.6 Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson bzw. kostenfreien Blindenführhundes<br />

gewähren:<br />

Attica<br />

ATOC<br />

BDZ<br />

CD<br />

CFL<br />

CFR<br />

OSE<br />

CIE<br />

CP<br />

DB<br />

DSB<br />

HZ<br />

MAV/GYSEV<br />

MZ Transport<br />

NS<br />

ÖBB<br />

PKP Intercity<br />

RENFE<br />

SBB/CFF<br />

SNCB/NMBS<br />

SNCF<br />

SZ<br />

StL<br />

T<br />

ZCG<br />

ZS<br />

ZSSK<br />

Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries)<br />

Britische Eisenbahnen und Nordirische Eisenbahnen sowie Sealink<br />

Seestrecken Kontinent – Großbritannien<br />

Bulgarische Eisenbahnen<br />

Tschechische <strong>Bahn</strong>en<br />

Luxemburgische Eisenbahnen<br />

Rumänische Eisenbahnen<br />

Griechische Eisenbahnen<br />

Irische Eisenbahnen<br />

Portugiesische Eisenbahnen<br />

Deutsche <strong>Bahn</strong> AG<br />

Dänische Staatsbahnen<br />

Kroatische Eisenbahnen<br />

Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit<br />

Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen<br />

Mazedonische Eisenbahnen Transport<br />

Niederländische Eisenbahnen<br />

Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />

mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen<br />

Polnische Staatsbahnen<br />

Spanische Eisenbahnen<br />

Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />

mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer<br />

Belgische Eisenbahnen<br />

Französische Eisenbahnen<br />

Slowenische Staatsbahnen<br />

Stena Line – Hoek van Holland – Harwich<br />

Italienische Staatsbahnen<br />

Eisenbahnen Montenegros<br />

Eisenbahnen Serbiens<br />

Slowakische <strong>Bahn</strong>en<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 38<br />

Tfv 701/1


17.2 Rollstuhlfahrer<br />

17.2.1 Berechtigte<br />

Berechtigt sind Rollstuhlfahrer (Rollstuhlfahrer in diesem Sinne sind auch Kinder in speziellen<br />

Kinderwagen), die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten Ausweis<br />

vorlegen, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung hervorgeht.<br />

Folgende Ausweise werden anerkannt:<br />

- Schwerbehindertenausweise,<br />

- Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.<br />

Ein Begleiter eines Kindes unter sechs Jahren, das einen Rollstuhl benötigt, das im Besitz<br />

einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson.<br />

17.2.2 Fahrvergünstigungen<br />

Der Rollstuhlfahrer zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten<br />

Preis, wenn tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch<br />

darauf hat.<br />

Der Begleiter wird unentgeltlich befördert.<br />

17.2.3 IRT-Preise, Aufpreise<br />

In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte<br />

mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung nach den geltenden Beförderungsbedingungen<br />

des jeweiligen Beförderers.<br />

Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller<br />

Höhe erhoben.<br />

17.2.4 Ausgabe der Fahrkarten<br />

Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich<br />

- von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt<br />

wurde<br />

und<br />

- ab einem <strong>Bahn</strong>hof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben<br />

werden.<br />

Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten<br />

für Hin- und Rückfahrt auszugeben.<br />

Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen.<br />

17.2.5 Benutzung der Fahrkarte<br />

Der Rollstuhlfahrer und sein Begleiter müssen zusammen in der gleichen Wagenklasse<br />

reisen.<br />

Der Rollstuhlfahrer muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung)<br />

mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können.<br />

Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 39<br />

Tfv 701/1


17.2.6 Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson gewähren:<br />

ATOC<br />

CFL<br />

DB<br />

DSB<br />

MAV/GYSEV<br />

NS<br />

ÖBB<br />

SBB/CFF<br />

SNCB/NMBS<br />

SZ<br />

ZSSK<br />

Britische Eisenbahnen und Nordirische Eisenbahnen sowie Sealink<br />

Seestrecken Kontinent - Großbritannien<br />

Luxemburgische Eisenbahnen<br />

Deutsche <strong>Bahn</strong> AG<br />

Dänische Staatsbahnen<br />

Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit<br />

Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen<br />

Niederländische Eisenbahnen<br />

Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />

mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen<br />

Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />

mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen<br />

Belgische Eisenbahnen<br />

Slowenische Staatsbahnen<br />

Slowakische <strong>Bahn</strong>en<br />

18 Reisegepäck<br />

(Ergänzung zu Punkt 6 GCC-CIV/PRR)<br />

18.1 Verbindungen<br />

Gepäckbeförderung besteht nach Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Italien.<br />

18.2 Zugelassene Gegenstände<br />

Zur Beförderung als Reisegepäck sind Gegenstände bis zu 25 kg pro Gepäckstück zugelassen.<br />

Diese müssen dem Reisezweck dienen und in Reisekoffern, Handkoffern, Reisetaschen,<br />

Schutzhüllen oder Schutztaschen verpackt oder in anderen Verpackungen dieser Art<br />

enthalten sein (Normalgepäck). Kartons und Kisten sind im internationalen Reisegepäckverkehr<br />

nicht zugelassen.<br />

Auch die Packmittel selbst werden als Reisegepäck befördert. Die Verpackung muss<br />

leicht erkennen lassen, dass es sich um Gegenstände handelt, die dem Reisezweck dienen.<br />

Außerdem muss sie so beschaffen sein, dass die Gepäckstücke schnell und ohne<br />

besonderen Aufwand abgefertigt und ladedienstlich behandelt werden können.<br />

Die Gegenstände dürfen die Maße 100 x 60 x 30 cm nicht überschreiten.<br />

Ferner ist zur Beförderung zugelassen (Sondergepäck):<br />

- Kinderwagen/Kindersportwagen, zusammengeklappt und verpackt<br />

- Rollstühle ohne Hilfsmotor, zusammengeklappt<br />

- gewöhnliche zweirädrige Fahrräder verpackt<br />

- ein oder mehrere Paar Ski, verpackt mit einem Sack oder einer Schutzhülle, maximal<br />

25 kg je Sack bzw. Schutzhülle.<br />

Diese Gegenstände können vom gewöhnlichen Reisegepäck getrennt mit spezifischen<br />

Transportsystemen befördert werden.<br />

Insgesamt darf das aufgegebene Reisegepäck – Normal- und Sondergepäck – 3 Gepäckstücke<br />

je Reisenden nicht übersteigen; dies gilt nicht für Österreich und Italien. Die<br />

zur Beförderung zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden sein.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 40<br />

Tfv 701/1


18.3 Ausgeschlossene Gegenstände<br />

- Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher,<br />

Computer, Möbel<br />

- Tiere, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel<br />

- Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder<br />

- Bargeld, Wertpapiere, Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck und Uhren<br />

- Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVSE/RID sowie<br />

BB Personenverkehr<br />

18.4 Annahme und Beförderung des Reisegepäcks<br />

Reisegepäck kann nur per Hausabholung abgefertigt werden nach<br />

- dem Bestimmungsort/-bahnhof, der in dem vorgelegten Fahrschein angegeben ist,<br />

- dem endgültigen Bestimmungsortbahnhof, wenn der Reisende mehrere Fahrscheine<br />

für aufeinander folgende Strecken einschließlich Fahrscheine des Binnenverkehrs,<br />

die dem Beförderungsweg des Reisegepäcks entsprechen, vorlegen<br />

kann,<br />

oder<br />

- einem Ort/<strong>Bahn</strong>hof, auf dem der Reisende die Fahrt unterbricht oder seinen Reiseweg<br />

verlässt,<br />

Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass der Ort/<strong>Bahn</strong>hof für Reisegepäck zugelassen<br />

ist.<br />

Im Bereich der DB wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift<br />

(Übergabestelle, z. B. Haus, Hotel) angenommen. Bei der Übergabe des Gepäcks an<br />

das abholende Unternehmen ist das Gepäckticket vorzulegen. Das Unternehmen handelt<br />

im Auftrag des Beförderers.<br />

Der Beförderer behält sich die Möglichkeit vor, das Reisegepäck über einen anderen als<br />

den vom Reisenden benutzten Weg zu befördern.<br />

Von dieser Bestimmung darf bei der Abfertigung von Reisegepäck von und nach der<br />

Schweiz abgewichen werden, indem das vereinfachte Verfahren der Zollerklärung für<br />

Reisegepäck angewendet wird. Nach diesem Verfahren können für den persönlichen<br />

Gebrauch des Reisenden bestimmte Gegenstände aufgegeben werden. Fahrräder fallen<br />

ebenfalls unter diese Bestimmung.<br />

Dazu hat der Versender eine Zollerklärung und eine Eisenbahnübernahmebestätigung<br />

auszufüllen, die jedem Gepäckstück beigefügt werden muss. Gepäckstücke mit fehlenden,<br />

falsch oder unvollständig ausgefüllten Zollerklärungen können nicht versendet werden.<br />

Die Zollbehörden sind berechtigt, das Reisegepäck für Stichproben zurückzuhalten.<br />

Innerhalb der Europäischen Union finden grundsätzlich keine Zollkontrollen statt.<br />

Die Frachtberechnung erfolgt nach Nr. 18.7, 18.9 und 18.11.<br />

Bei Vorlage eines Autozug-Beförderungsausweises kann Reisegepäck von und/oder<br />

nach anderen <strong>Bahn</strong>höfen als den auf dem Beförderungsausweis angegebenen abgefertigt<br />

werden. Abgangs- und Bestimmungsbahnhof des Reisegepäcks müssen jedoch im<br />

gleichen Land wie der Abgangs- und Zielbahnhof des vom Reisenden benutzten Autozuges<br />

liegen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 41<br />

Tfv 701/1


18.5 Lieferfrist<br />

Die maximale Lieferzeit beträgt:<br />

- drei Werktage für Österreich<br />

- fünf Werktage für Luxemburg, die Schweiz und die Region Südtirol in Italien<br />

- sechs Werktage für die restlichen Regionen in Italien.<br />

Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Der Abholtag zählt nicht zur Laufzeit. Je<br />

nach Lage des Zielortes im Zielland kann die Laufzeit geringer sein.<br />

18.6 Hausabholung und Hauszustellung von Reisegepäck<br />

Im Bereich der DB AG wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift<br />

abgeholt bzw. zugestellt, der Abholtag zählt nicht zur Lieferfrist dazu.<br />

Die Entgelte für die Abholung/Zustellung werden nach den Bestimmungen des jeweiligen<br />

Beförderers erhoben.<br />

Häfen oder Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe bzw. Flusskreuzfahrten zählen nicht als<br />

Abhol- oder Zustelladresse und sind für das DB Kuriergepäck ausgeschlossen.<br />

18.7 Beförderungspreise<br />

Für die Beförderung von Reisegepäck nach Österreich und Schweiz beträgt die Fracht:<br />

- 25,50 € je Stück Normalgepäck,<br />

- 33,50 € je Stück Sondergepäck.<br />

Für die Beförderung von Reisegepäck nach Luxemburg beträgt die Fracht:<br />

- 17,50 € je Stück Normalgepäck,<br />

- 25,50 € je Stück Sondergepäck.<br />

Diese Frachtbeträge enthalten die Vergütung für die Hausabholung und beim Transport<br />

nach Österreich auch das Hauszustellentgelt.<br />

18.8 Erstattungen<br />

Verlangt ein Reisender die Rückzahlung der Gepäckfracht, so wird ihm gegen Rückgabe<br />

des Gepäcktickets unter den folgenden Bedingungen die Fracht erstattet:<br />

Eine Stornierung muss bis 18 Uhr des Werkvortages der Gepäckabholung erfolgt sein.<br />

Im Rückverkehr von Italien nach Deutschland darf auf dem Transportgutschein kein Abholdatum<br />

eingetragen sein.<br />

18.9 Entschädigung bei Verlust oder verspäteter Auslieferung<br />

Bei teilweisem oder gänzlichem Verlust oder bei verspäteter Auslieferung wird eine Entschädigung<br />

je Gepäckstück geleistet.<br />

Der Entschädigungsbetrag wird entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates berechnet.<br />

18.10 Bestimmungen für Reisegepäcksendungen nach Österreich<br />

Im Verkehr mit Österreich wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen<br />

Anschrift abgeholt bzw. zugestellt (Preise: siehe Nr. 18.7.).<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 42<br />

Tfv 701/1


18.11 Bestimmungen für Reisegepäcksendungen von und nach Italien<br />

Im Bereich der Italienischen Staatsbahnen (Trenitalia) wird ein flächendeckender Haus-<br />

Haus-Gepäckservice angeboten.<br />

Für die Beförderung von Reisegepäck von und nach Italien werden, abhängig vom Zielgebiet,<br />

folgende Frachtbeträge erhoben:<br />

Südtirol (Postleitzahlenreich: 39000-39999)<br />

- 31,50 € je Stück Normalgepäck,<br />

- 40,50 € je Stück Sondergepäck.<br />

Rest Italien (Postleitzahlenbereich: 00010-38999 und 40000-98100)<br />

- 44,50 € je Stück Normalgepäck,<br />

- 53,50 € je Stück Sondergepäck.<br />

Die Beförderung von Fahrrädern als Sondergepäck ist nicht möglich.<br />

Für den Rücktransport von Italien nach Deutschland kann ein Transportgutschein zu<br />

gleichen Bedingungen erworben werden. Der Gutschein ist zeitlich nicht befristet für den<br />

Transport jeweils eines Gepäckstückes von Italien nach Deutschland gültig, die Anlieferung<br />

an Flughäfen ist nicht möglich.<br />

Die kostenfreie Erstattung ist unbegrenzt möglich. Voraussetzung für die Erstattung ist,<br />

dass auf dem Transportgutschein kein Abholdatum eingetragen worden ist. Die Abholung<br />

in Südtirol muss mindestens 2 Werktage vor der gewünschten Abholung bei Insam<br />

Express unter der Telefonnummer (0039) 0471 796110 bzw. online unter der Internetadresse:<br />

www.insamexpress.it/bahn beauftragt werden. Abholung und Zustellung in Italien<br />

erfolgen in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr.<br />

Für jedes zu transportierende Gepäckstück ist dem ausführenden Beförderer (Abholer)<br />

ein gültiger Transportgutschein zu übergeben oder entsprechend zu hinterlegen. Ohne<br />

Transportgutschein ist eine Beförderung nicht möglich. Vor der Übergabe an den Beförderer<br />

ist vom Kunden im Feld Abholdatum das Abholdatum handschriftlich einzutragen.<br />

Der ausführende Beförderer ist Insam Express, Via Trebinger 18, 39046 Ortisei, Italien.<br />

19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen<br />

19.1 Allgemeines<br />

Aufgrund der EU-Verordnung 1371/2007 vom 03.12.2009 und der GCC-CIV/PRR erhalten<br />

Reisende mit grenzüberschreitenden Fahrkarten grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung<br />

im Fall von Zugausfällen und Zugverspätungen, die zu einer verspäteten<br />

Ankunft gegenüber dem veröffentlichten Regelfahrplan am Zielort führen.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 43<br />

Tfv 701/1


19.2 Umfang und Höhe der Entschädigung<br />

Für Fahrkarten des internationalen Verkehrs besteht bei Ausfall und Verspätung von Zügen,<br />

die zu einer Gesamtverspätung am Zielort führen, grundsätzlich ein Anspruch auf<br />

Entschädigung.<br />

Voraussetzung für eine Entschädigung durch die DB ist, dass die NRT- oder IRT-<br />

Fahrkarte bei der DB erworben wurde. Dabei kann es sich auch um durchgehende Fahrkarten<br />

mit Teilstreckennutzung in den IC Bussen oder im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg<br />

handeln.<br />

Die Entschädigung bei Verspätungen für Inhaber von Rail Pass Tickets ist in den SCIC-<br />

RPT geregelt.<br />

Entschädigungen für im Ausland gelöste Fahrkarten sind immer an den Beförderer<br />

(<strong>Bahn</strong>verwaltung) zu richten, bei der die Fahrkarte gekauft wurde. Anlage 1 enthält eine<br />

Liste der Kundendienststellen der Auslandsbahnen.<br />

Für die Berechnung der Gesamtentschädigung werden neben der Fahrkarte auch zur<br />

Fahrkarte gehörige Reservierungen, Aufpreise und Zuschläge, sofern sie verpflichtend<br />

zu entrichten waren und eindeutig als zugehörig erkennbar sind, addiert.<br />

Für Zugausfälle und -verspätungen, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von<br />

mindestens 60 Minuten führen, wird eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises<br />

gewährt. Bei einer derartigen Verspätung von mindestens 120 Minuten beträgt<br />

die Entschädigung 50% des gezahlten Fahrpreises.<br />

Muss der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort rechnen,<br />

kann er auch die Reise abbrechen oder auf einen Fahrtantritt verzichten. Er hat dann<br />

anstelle der Entschädigungsansprüche einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises<br />

für den nicht durchgeführten Teil der Fahrt bzw. einen Anspruch auf Erstattung des<br />

Fahrpreises für die bereits durchgeführten Teile der Fahrt (ggf. mit Rückfahrt zum ersten<br />

Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit), wenn die Reise aufgrund der Verspätung<br />

sinnlos geworden ist.<br />

Entschädigungsbeträge, die weniger als 4 € betragen, werden nicht ausgezahlt.<br />

Bei Fahrkarten zu den Angeboten „Europa-Spezial“ und „London-Spezial“, Offerta Europa“<br />

oder Offerta Speciale“ wird im Falle der teilweisen Nutzung der Fahrkarte vor Abbruch<br />

der Reise, eine Pauschale auf Basis des auf der Fahrkarte aufgedruckten Preises<br />

der einfachen Fahrt erstattet. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt ist der aufgedruckte<br />

Betrag entsprechend zu halbieren.<br />

Für den so ermittelten Preis bis 59,00 € werden 10 €, beim einem Betrag von 59,01 € bis<br />

109,00 € werden 20 €, ab einem ermittelten Preis von 109,01 € werden 30 € erstattet.<br />

Werden Züge des Fernverkehrs, die planmäßig die 1. Klasse führen, nur mit Wagen der<br />

2. Klasse bereit gestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ oder „London-Spezial“<br />

für die 1. Klasse gegen Nachweis gem. Nr. 13.3.1 für die betroffene Fahrt<br />

30 € erstattet, bei Vorlage von Fahrkarten mit <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS-Rabatt 22,50 €.<br />

Die in Nr. 9.1.5 und 9.1.6 Beförderungsbedingungen der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG genannten<br />

Hilfeleistungen werden Reisenden mit internationalen Fahrkarten analog gewährt.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 44<br />

Tfv 701/1


19.3 Einreichen der Entschädigungsanträge<br />

Entschädigungsanträge für von der DB ausgegebene grenzüberschreitende Fahrkarten<br />

sind zu richten an: Servicecenter Fahrgastrechte<br />

D-60647 Frankfurt am Main<br />

Anträge auf Entschädigung können mit Fahrgastrechts-Formular (Papierantrag) per Post<br />

an das Servicecenter oder online über www.bahn.de/fahrgastrechte gestellt werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.13) 45<br />

Tfv 701/1


Anlage 1 zu SCIC-NRT : Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr<br />

zuständigen Kundendienststellen<br />

Beförderer<br />

Adresse<br />

Carrier-Code<br />

Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />

b) E-Mai<br />

c) Fax<br />

ATOC<br />

1170<br />

Association of Train<br />

Operating<br />

Companies<br />

Attica<br />

3062<br />

(Adria-Verkehr)<br />

Attica Group<br />

Customer Relation Manger<br />

ATOC Ltd<br />

3 rd Floor<br />

40 Bernard St;<br />

London WC1N 1BY<br />

United Kingdom<br />

Attica Group<br />

123-125, Syngrou Avenue&3,<br />

Torva street.<br />

GR - 11745 ATHENS<br />

a)<br />

b) international.charter<br />

@atoc.org<br />

c)<br />

a) +30-210-89 19020<br />

b) kalimeri<br />

@attica-group.com<br />

c) +30-210-89 19029<br />

BC<br />

0021<br />

SMPS<br />

BDZ<br />

1052<br />

B & I Line<br />

BLS<br />

0063<br />

CD<br />

1154<br />

CFL<br />

0082<br />

CFR CALATORI<br />

1153<br />

Belorussische<br />

Eisenbahn<br />

Bulgarische<br />

Eisenbahnen<br />

Schifffahrtsgesellschaft<br />

B & I Line<br />

Berner Alpenbahn<br />

-Gesellschaft<br />

Tschechische<br />

<strong>Bahn</strong>en AG<br />

Luxemburgische<br />

Eisenbahnen<br />

Rumänische<br />

Eisenbahnen<br />

Verwaltung der<br />

Belorussischen Eisenbahn<br />

Ul. Lenina 17<br />

BY-220030 MINSK<br />

BDZ<br />

Bulgarische Staatsbahn<br />

Direktion Personenverkehr<br />

3, Ivan Wazov<br />

BG-1080 SOFIA<br />

B & I Line plc.<br />

Northwall, 12<br />

IRL - DUBLIN 1<br />

BLS Lötschbergbahn<br />

Marketing<br />

Genfergasse 11<br />

CH - 3001 BERN<br />

Tschechische <strong>Bahn</strong>en AG<br />

Generaldirektion<br />

Dept. Produkte und Verkauf<br />

Nábřeží Ludvíka Svobody,<br />

1222/12<br />

CZ – 110 15 PRAHA 1<br />

Luxemburgische Eisenbahnen<br />

Service des Activités Voyageurs<br />

Activité Internationale<br />

Place de la Gare, 9<br />

L - 1616 LUXEMBURG<br />

Rumänische Eisenbahnen<br />

SNTFC„CFR CALATORI » S.A<br />

Service Réglementations en Trafic<br />

International<br />

Bd. Dinicu Golescu 38, Sector 1<br />

RO-010873 BUCURESTI<br />

a) +375-172-25-48-60<br />

b) ns@rw.by<br />

c) +375-172-27-56-48<br />

a) +359-2-988 5358<br />

b) Agalabova@bdz.bg<br />

c) +359-2-981 8940<br />

a) +353-1-724711<br />

c) +353-1-788266-113<br />

a) +41-31-327-2727<br />

c) +41-31-327-2910<br />

a) +420-9722-32 235<br />

b) vavra.jan@gr.cd.cz<br />

c) +420-9722-32365<br />

a)<br />

b) TCV.AV@CFL.LU<br />

c)<br />

a) +40-21-310 63 68<br />

b) lili.coanda<br />

@cfrcalatori.ro<br />

c) +40-21-310 63 68


Beförderer<br />

Adressen der Kundendienste<br />

Carrier-Code<br />

Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />

b) E-Mail<br />

c) Fax<br />

CFS<br />

Syrische<br />

Eisenbahnen<br />

0097<br />

CIE<br />

0060<br />

CFM<br />

0023<br />

SMPS<br />

CP<br />

0094<br />

DB<br />

1080<br />

DSB<br />

1186<br />

EF<br />

Irische Eisenbahnen<br />

Moldauische<br />

Eisenbahn<br />

Portugiesische<br />

Eisenbahnen<br />

Deutsche <strong>Bahn</strong> AG<br />

Dänische<br />

Staatsbahnen<br />

P & O European<br />

Ferries<br />

Schifffahrtsgesellsch<br />

aft<br />

Chemins de fer Syriens<br />

Direction Generale<br />

B.P. 182<br />

ALEPPO / Syrien<br />

Coras Iompair Eireann<br />

Irish Transport Company<br />

Irish Rail Travel Centre<br />

35 Lower Abbey Street<br />

IRL - DUBLIN 1<br />

Ministerul Transporturilor si<br />

Comunicatiilor al Republici<br />

Moldova<br />

Intreprinderea de Stat<br />

Calea Ferata din Moldova<br />

Str. Vlaicu Pircalab 48<br />

MD-2012 CHISINAU<br />

CP-Longo Curso e Regional<br />

Av. Infante D. Henrique, 73<br />

P – 1900-263 LISBOA<br />

DB Fernverkehr AG<br />

Kundendialog International<br />

Postfach 120655<br />

D-10596 Berlin<br />

DSB Kundecenter<br />

Kundeservice Udland<br />

Postboks 340<br />

DK - 0900 KØBENHAVN C<br />

P & O European Ferries Limited<br />

Channel House<br />

Channel View Road<br />

GB - DOVER - KENT CT17 9TJ<br />

a) +963-21-213 9000<br />

oder 9001<br />

c) +963-21-222 5697<br />

oder 8480<br />

a) +353-1-703-4103<br />

b) brendan.johnson<br />

@irishrail.ie<br />

a) +373-2-221380<br />

b) c) +373-2-221380<br />

a) +351-21-1021 258<br />

b) rdcoutinho@cp.pt<br />

c) +351-21-1021 296<br />

a)<br />

b) TCV@deutschebahn.com<br />

c)<br />

a) +45 33533035 oder<br />

+45 33533025<br />

b) kundesint@dsb.dk<br />

c)<br />

a) +44-304-223000<br />

c) +44-304-223223<br />

EVR<br />

0026<br />

SMPS<br />

FS Trenitalia<br />

0083<br />

GYSEV/<br />

Raaberbah<br />

n<br />

0043<br />

HML<br />

3061<br />

Estnische Eisenbahn<br />

Italienische<br />

Eisenbahnen<br />

Raab-Ödenburg-Ebe<br />

n-<br />

further Eisenbahn<br />

AG<br />

Schifffahrtsgesellsch<br />

aft Hellenic<br />

Mediterranean<br />

Lines<br />

Eesti Raudtee<br />

Pikk Street 36<br />

EE-15073 TALLINN<br />

Trenitalia S.p.A.<br />

Divisione Passeggeri N/I<br />

Internazionale Assistenza N/I<br />

Viale dello Scalo San Lorenzo 16<br />

I - 00185 ROMA<br />

Raab-Ödenburg-Ebenfurther<br />

Eisenbahn AG<br />

Györ-Sopron-Ebenfurti Vasút<br />

Mátyás kir.u.19<br />

H-9400 Sopron<br />

Hellenic Mediteranean Lines Co.<br />

Ltd.<br />

4, Loudovikou Sq.<br />

P.O.Box 80057<br />

GR - 18510 PIRAEUS<br />

a) +372-615-86-10<br />

b) raudtee@post.evr<br />

c) +372-615-87-10<br />

a)<br />

b)c.moroni@trenitalia.it<br />

f.digiuseppe@trenitalia.it<br />

c)<br />

a) +36-99-517-365<br />

b) pledvay@gysev.hu<br />

c) +36-99-517-384<br />

a) +30-210-4225341<br />

b) +hml@otenet.gr<br />

c) +30-210-4223018 oder<br />

+30-210-4225317


Beförderer<br />

Adressen der Kundendienste<br />

Carrier-Code<br />

Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />

b) E-Mail<br />

c) Fax<br />

HZ<br />

Kroatische<br />

Eisenbahnen<br />

1178<br />

HZ –Putnicki prijevoz<br />

PJ Daljinski prijevoz<br />

Profitna jedinica Medjunarodni<br />

vlakovi<br />

Mihanoviceva 12<br />

HR - 10000 ZAGREB<br />

IF Irish Ferries Irish Ferries<br />

(Irish Continental Line)<br />

Merron Row, 2/4<br />

IRL - DUBLIN 2<br />

IR<br />

0095<br />

IRR<br />

0099<br />

KZH<br />

0027<br />

SMPS<br />

LDZ<br />

0025<br />

SMPS<br />

LG<br />

0024<br />

SMPS<br />

MAV<br />

1155<br />

MZ<br />

1065<br />

NIR<br />

1170<br />

NS<br />

1184<br />

NSB<br />

1076<br />

ÖBB<br />

1181<br />

Israelische<br />

Staatsbahnen<br />

Irakische<br />

Eisenbahnen<br />

Kasachische<br />

Eisenbahn<br />

Lettische Eisenbahn<br />

Litauische Eisenbahn<br />

MAV-START<br />

<strong>Bahn</strong>personenverkeh<br />

rs<br />

AG<br />

Mazedonische<br />

Eisenbahnen<br />

Transport AG-Skopje<br />

Nordirische<br />

Eisenbahnen<br />

Niederländische<br />

Eisenbahnen<br />

Norwegische<br />

Staatsbahnen<br />

Österreichische<br />

Bundesbahnen<br />

General Manager Israël Railways<br />

Central Station, P.O.Box 18085<br />

IL – TEL AVIV 61180<br />

Iraqi Republic Railways<br />

Establishment<br />

Damascus Interlock<br />

IR – BAGHDAD<br />

JC National Company<br />

„Kazakhstan Temir Zholy“<br />

Prospekt Pobedy 98<br />

KZ – 010000 ASTANA<br />

VAS Latvijas Dzelzcels<br />

Gogola iela 3<br />

LV – 1547 RIGA<br />

AB „Lietuvos Gelenžinkeliai“<br />

Keleiviu vežimo direkcija<br />

Pelesos g. 10<br />

LT-02111 VILNIUS<br />

MAV – START<br />

<strong>Bahn</strong>personenverkehrs AG<br />

Ügyfélszolgálat (Kundendienste)<br />

Kerepesi út 1-3<br />

H - 1087 BUDAPEST<br />

Mazedonische Eisenbahnen<br />

Transport AG-Skopje<br />

Direktion Tarifabteilung<br />

Ul. treta makedonska brigada bb<br />

1000 SKOPJE, Mazedonien<br />

Northern Ireland<br />

Railways Co. Ltd Central Station<br />

East Bridge Street<br />

BELFAST - BT 1 - 3 PM<br />

NS Hispeed Klantenservice<br />

P.O.Box 2552<br />

NL - 3500 GN Utrecht<br />

NSB Marked<br />

Servicecenter<br />

Prinsensgt. 7-9<br />

N - 0048 OSLO<br />

ÖBB - Kundendienste<br />

Postfach 222<br />

A-1020 WIEN<br />

a) +385-1-378-3022<br />

b) mladen.krizanic<br />

@hzpp.hr<br />

c) +385-1-4577-604<br />

a) +353-1-610714<br />

a) +972-3-693-7401<br />

c) +972-3-693-7480<br />

a) +9641-884-0450<br />

a) 007-3172-93-44-15 oder<br />

007-3172-93-45-80<br />

b) temirzhol@railways.kz<br />

c) 007-3172-93-95-90 oder<br />

007-3172-93-59-29<br />

a) +371-67233360<br />

b) olga.ulme@ldz.lv<br />

c)+371-67234635<br />

a)+370-5-269-20 54<br />

b) passenger@litrail.lt<br />

c) +370-5-269-39 44<br />

a) Call<br />

Center:+36-1-444-44-99<br />

b) eszrevetel@mav-start.hu<br />

c) +36-1-511 2093<br />

a) +389-2-2449 771<br />

b) mz65dir5@t-home.mk<br />

c) +389-2-3248 719<br />

c) +44-1-232-899401<br />

a)<br />

b) KlantenserviceNS<br />

Hispeed@ns.nl<br />

c)<br />

a)<br />

b) beatebjortomth@nsb.no<br />

c)<br />

a) +43-5-1717<br />

b) www.oebb.at<br />

c)


Beförderer<br />

Adressen der Kundendienste<br />

Carrier-Code<br />

Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />

b) E-Mail<br />

c) Fax<br />

ONCFM<br />

Marokkanische<br />

Eisenbahnen<br />

0093<br />

OSE<br />

0073<br />

PKP<br />

1251<br />

Hellenische<br />

Eisenbahnen AG<br />

Polnische<br />

Staatsbahnen AG<br />

Office national des chemins de fer<br />

du Maroc<br />

Direction Commerciale - Division<br />

Commerciale Voyageurs -<br />

Subdivision Affaires générales<br />

Zankat Abderrahman El Ghafiki<br />

AGDAL<br />

MA - RABAT<br />

Hellenische Eisenbahnen AG<br />

Direction Voyageurs<br />

Département pour la Coopération<br />

Internationale<br />

1 – 3 Rue Karolou<br />

GR - 10437 ATHEN<br />

„PKP Intercity” S.A.<br />

Biuro Rozliczeń Międzynarodowych<br />

ul. Libelta 4<br />

PL-85-080 BYDGOSZCZ<br />

(nur für Erstattungen)<br />

a) +37-77-47-47<br />

b) adouiri@oncfm.org.ma<br />

a) +30-210-529 7633<br />

oder +30-210-524 0996<br />

b) m.milioni@osenet.gr<br />

c) +30-210-524 0996<br />

a)+48-52-518-54 26<br />

c)+48-52-518-37 11<br />

b) aldona.zehner@intercity.pl<br />

RAI<br />

0096<br />

RENFE<br />

1071<br />

RZD<br />

0020<br />

SMPS<br />

Sea France<br />

3066<br />

SBB/CFF<br />

1185<br />

Eisenbahn der<br />

Republik Iran<br />

RENFE - Operadora<br />

Eisenbahnen der<br />

Russischen<br />

Föderation<br />

SeaFrance<br />

Schweizerische<br />

Bundesbahnen<br />

„PKP Intercity” S.A.<br />

Biuro Sprzedaży<br />

ul. Želazna 59a<br />

PL – 00-848 Warszawa<br />

(aus anderen Gründen als<br />

Erstattungen)<br />

Direction de l’Exploitation<br />

Place du chemin de fer<br />

Immeuble Chahide Kalantari<br />

RAI<br />

13185 - TEHERAN -IRAN<br />

RENFE<br />

Alta Velocidad – Larga Distancia<br />

Jefatura de G.Atención a Clientes<br />

Avda. Ciudad de Barcelona 6<br />

ES - 28007 MADRID<br />

Offene Aktiengesellschaft<br />

„Russische Eisenbahnen“<br />

Verwaltung für Internationale<br />

Beziehungen<br />

Novo-Bassmannaja Str.2<br />

RU-107174 MOSKVA<br />

SeaFrance<br />

Direction Passagers et Tourisme<br />

1, Avenue de Flandre<br />

F - 75019 PARIS<br />

Schweizerische Bundesbahnen<br />

Division Personenverkehr<br />

Kundenbeziehungen & Services<br />

Kundendialog<br />

Postfach<br />

CH 3000 Bern 65<br />

a)+48-22-47 426 54<br />

c)+48-22-47 426 53<br />

b) cok1@intercity.pl<br />

a)<br />

b) avldposventa@renfe.es<br />

c)<br />

a) +7-495-262-1628<br />

b) cli@css-rzd.ru<br />

c) +7-495-975-2411<br />

a) +33-1-49955890<br />

c) +33-1-48747929<br />

a)<br />

b) customer.service.inter<br />

national@sbb.ch<br />

c)


Beförderer<br />

Adressen der Kundendienste<br />

Carrier-Code<br />

Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />

b) E-Mail<br />

c) Fax<br />

SJ<br />

Schwedische<br />

Eisenbahnen<br />

1174<br />

SL<br />

3052<br />

SNCB/NMBS<br />

1088<br />

SNCF<br />

1187<br />

SNCF<br />

1187<br />

ST. L.<br />

0006<br />

SSL<br />

0008<br />

SZ<br />

1179<br />

TCDD<br />

0075<br />

UZ<br />

0022<br />

SMPS<br />

VL<br />

3029<br />

VR<br />

0010<br />

ŽPCG<br />

0062<br />

Silja Line AB<br />

Belgische<br />

Eisenbahnen<br />

Französische<br />

Eisenbahnen<br />

Französische<br />

Eisenbahnen<br />

Stena Line<br />

Sealink Stena Line<br />

Slovenische<br />

Eisenbahn<br />

Türkische<br />

Staatsbahnen<br />

Ukrainische<br />

Eisenbahn<br />

Schifffahrtsgesellsch<br />

aft Viking Line<br />

Finnische<br />

Eisenbahnen<br />

Eisenbahn Crne<br />

Gore<br />

SJ Kundtjänst<br />

Box 1028<br />

S-831 29 Östersund<br />

SWEDEN<br />

Silja Line AB<br />

PL / PB / B.P. 880<br />

FIN - 00101 HELSINKI<br />

SNCB Europe – Customer<br />

Relations<br />

Avenue de la porte de Hal, 40<br />

B - 1060 BRÜSSEL<br />

SNCF – Régularité<br />

14, place de la Gare<br />

F – 14030 Caen CEDEX<br />

Service Relations Clients SNCF<br />

F-62973 Arras Cedex 9<br />

Stena Line<br />

Hoek van Holland-Harwich<br />

Postbus 2<br />

NL - 3150 AA HOEK VAN<br />

HOLLAND<br />

Sealink Stena Line<br />

Charter House - Park Street<br />

GB - ASHFORD – TN 2 4 8 E<br />

KENT<br />

SZ-Slovenske zeleznice<br />

PE Potniski promet<br />

Sluzba za prodajo in tarife<br />

Kolodvorska 11<br />

SL - 1506 LJUBLJANA<br />

TCDD – Isletmesi Geneni<br />

Müdürlügü<br />

Ticaret Dairesi Baskanligi<br />

06330 Gar<br />

TR - ANKARA<br />

Staatliche Verwaltung des<br />

Eisenbahnverkehrs der Ukraine<br />

„Ukrzaliznyza“<br />

Ul. Tverska 5<br />

UA-03680 Kiew 150<br />

Viking Line Ab<br />

PB 35<br />

FIN - 22101 MARIEHAMN<br />

VR Yhteyskeskus<br />

VR Contact Center<br />

Eteläinen Asemakatu 2 A<br />

PL 488 (Vihonkatu 13)<br />

FIN - 11130 Riihimäki<br />

ŽPCG – Zeljeznicki Prevoz Crne<br />

Gore<br />

Sektor za prevoz putnika<br />

Golootočkih žrtava 13<br />

ME-81000 PODGORICA<br />

a)<br />

b) www.sj.se, click”in<br />

English/about<br />

SJ/feedback”<br />

c)<br />

a) +358-9-18041<br />

c) +358-9-1804279<br />

a)<br />

b)customer.relations.fr@b-ra<br />

il.be<br />

c)<br />

Nur für Anträge auf<br />

Entschädigung wegen<br />

Verspätung<br />

For other questions/Für<br />

sonstige Fragen/Pour tout<br />

autre motif<br />

a) +31-17-473944<br />

c) +31-17-477046<br />

a) +44-2336-47022<br />

a) +386-1-2914 161 oder<br />

323<br />

b)milos.rovsnik@slo-zelezni<br />

ce.si<br />

c) +386-1-2914 818<br />

a) +90-312-3112106<br />

b) yusufcagatay@tcdd.gov.tr<br />

c) +90-312-3109507<br />

a) +380-44-465 02 00<br />

b) uztarif@lotus.uz.gov.ua<br />

c) +380-44-228-75 20<br />

a) +358-18-26 011<br />

c) +358-18-15 811<br />

a)<br />

b) palaute@vr.fi<br />

c)<br />

a)+382-20-441-370<br />

b)direktor.putnicki@zcg-prev<br />

oz.me<br />

c)+382-20-441-370


Beförderer<br />

Adressen der Kundendienste<br />

Carrier-Code<br />

Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />

b) E-Mail<br />

c) Fax<br />

ZFBH<br />

0050<br />

Eisenbahnen der<br />

Föderation<br />

Bosnien-Herzegowin<br />

a<br />

ZFBH<br />

GENERALNA Direkcija<br />

Musala 2<br />

BA – 71000 SARAJEVO<br />

ZRS<br />

0044<br />

ŽS<br />

0072<br />

ZSSK<br />

1156<br />

Eisenbahnen der<br />

Republik Srpska<br />

Serbische<br />

Eisenbahnen<br />

Eisenbahngesellscha<br />

ft Slowakei AG<br />

ZRS – Eisenbahn der Republika<br />

Srpska<br />

Einnahmekontrolle<br />

Svetog Save 71<br />

BA – 74000 DOBOJ<br />

ŽS - Železnice Srbije<br />

Sektor za prevoz putnika<br />

Nemanjina 6<br />

SRB-11000 BEOGRAD<br />

Železničná spoločnost’ Slovensko,<br />

a.s.<br />

Kontaktné centrum<br />

Polská 41<br />

SK – 040 01 KOŠICE<br />

a) +387-33-663 344<br />

b) ZBH@BIH.NET.BA<br />

c) +387-33-652 396<br />

b) international<br />

@zrs-rs.com<br />

a) +381-11-361 6761<br />

b)Ljiljana.Rajkovic<br />

@srbrail.rs<br />

c) +381-11-361 6775<br />

a) ++421-18 188<br />

b) info@slovakrail.sk<br />

c) ++421-


Anlage 2<br />

zu SCIC-NRT,<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Ref. J1314<br />

Bern, 2012-01-01<br />

Liste der CIT Mitglieder, die die Allgemeine Beförderungsbedingungen für die<br />

Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR) anwenden<br />

Vollständige Anwendung<br />

(ohne Einschränkung)<br />

Teilweise Anwendung<br />

(auf den internationalen Verkehr beschränkt)<br />

• Attica<br />

• BSB<br />

• ÖBB<br />

• Scandlines<br />

• SJ<br />

• SNCB<br />

• SZ<br />

• DB<br />

• DSB<br />

• CD<br />

• CFR Calatori<br />

• MAV START 0<br />

• MZ Transport 1<br />

• NS Hispeed<br />

• PKP Intercity<br />

• SBB und alle Schweizerischen<br />

Transportunternehmen mit<br />

Teilnahme am direkten Verkehr<br />

• SNCF 2<br />

• VR 3<br />

• ZRS 4<br />

•<br />

ZS 4<br />

• ZSSK<br />

0<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Keine Anwendung von Punkt 5.2.1<br />

Keine Anwendung von Punkten 9.1, 9.2, 9.3, 9.4, 9.5, 10-14<br />

Anwendung auch auf den inländischen Fernverkehr<br />

Keine Anwendung für Verkehre von und nach Russland sowie für regionale Verkehre<br />

Keine Anwendung von Punkten 9.1, 9.2, 9.3.1, 9.3.4, 9.4, 9.5, 10.1, 11-14<br />

Table_Application of GCC-CIV-PRR_Website_IO_DE_2012-01-01


Auszug aus dem Abkommen über den internationalen<br />

Personenverkehr (SMPS)<br />

Artikel 2<br />

Anwendung des Abkommens<br />

Anlage 3<br />

§ 1 Die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expressgut zwischen den Ländern, deren Eisenbahnen an<br />

diesem Abkommen beteiligt sind, wird gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens und mit den durch das<br />

Abkommen festgelegten Beförderungsdokumenten durchgeführt.<br />

Dieses Abkommen ist für die Eisenbahnen sowie für die Reisenden und die Absender und Empfänger von Expressgut<br />

verbindlich.<br />

Die Beförderung von Personen und Reisegepäck im direkten internationalen kombinierten Eisenbahn-<br />

/Schiffsverkehr wird gemäß den besonderen Bestimmungen durchgeführt, die nach der Abstimmung mit dem<br />

jeweiligen Schifffahrtsunternehmen laut dem im Artikel 47 von SMPS festgelegten Verfahren angenommen<br />

werden und eine Anlage zu diesem Abkommen sind.<br />

§ 2 Von der Anwendung dieses Abkommens ist ausgenommen die Beförderung von Personen, Reisegepäck und<br />

Expressgut<br />

1. deren Abgangs- und Bestimmungsbahnhöfe im Gebiet desselben Landes liegen<br />

2. deren Abgangs- und Bestimmungsbahnhöfe im Gebiet desselben Landes liegen und die das Gebiet<br />

eines anderen Landes in Zügen bzw. Wagen des Abgangslandes nur im Durchgang berühren<br />

3. die zwischen <strong>Bahn</strong>höfen zweier Länder das Gebiet eines dritten Landes in Zügen bzw. Wagen der Eisenbahnen<br />

des Abgangs- oder Bestimmungslandes durchfahren<br />

§ 3 Die Abkommenspartner haben das Recht, untereinander zwei- und mehrseitige Verträge, die die Interessen<br />

anderer Abkommenspartner nicht berühren, zur Regelung des internationalen Personenverkehrs, abzuschließen.<br />

Artikel 3<br />

Beförderungspflicht der Eisenbahnen<br />

§ 1 Die Eisenbahnen, die an diesem Abkommen beteiligt sind, sind verpflichtet, den internationalen Personenverkehr<br />

zu organisieren, den Reisenden größte Annehmlichkeiten zu bieten und ihre kulturelle Betreuung während<br />

der Fahrt und auf den <strong>Bahn</strong>höfen zu gewährleisten.<br />

§ 2 Die Beförderung von Personen im direkten internationalen Verkehr ist mit fahrplanmäßigen Zügen oder Wagen<br />

bzw. mit Sonderzügen, -wagen durchzuführen, die nach Bedarf und Möglichkeit eingesetzt werden.<br />

Die Eisenbahnen haben die Auskunfts- und Informationstätigkeit zu organisieren, um den Reisenden die Möglichkeit<br />

zu bieten, sich über die auf ihren Strecken und Linien verkehrenden Züge, Wagen zu informieren.<br />

Die Auflistung der Auskunfts- und Informationsleistungen sowie deren Verfahrensweise werden durch die bei<br />

der <strong>Bahn</strong> geltenden Vorschriften festgelegt.<br />

§ 3 Jede an diesem Abkommen beteiligte Eisenbahn ist verpflichtet, Personen und gemäß diesem Abkommen<br />

zugelassenes Reisegepäck oder Expressgut im Eisenbahnverkehr zu befördern, sofern<br />

1. der Reisende oder der Absender des Expressgutes den Bestimmungen dieses Abkommens nachkommt<br />

2. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die die Eisenbahn nicht abwenden kann und<br />

denen sie auch nicht abzuhelfen vermag<br />

3. der für die Unterbringung des Expressgutes erforderliche Raum im Gepäckwagen vorhanden ist.<br />

§ 4 Personen, Reisegepäck und Expressgut werden nur zwischen den in den anzuwendenden Tarifen enthaltenen<br />

<strong>Bahn</strong>höfen befördert.<br />

§ 5 Personen, Reisegepäck und Expressgut werden über die in den anzuwendenden Tarifen genannten Grenzbahnhöfe<br />

befördert.<br />

§ 6 Beim Übergang auf eine andere Spurweite und beim Fehlen von durchgehenden Zügen oder<br />

Wagen wird das Reisegepäck und Expressgut, das entsprechen den Beförderungsdokumenten gemäß diesem<br />

Abkommen abgefertigt ist, auf den Grenzbahnhöfen durch Arbeitskräfte und mit Mitteln der Eisenbahnen zu deren<br />

Lasten umgeladen.<br />

§ 7 Auf Anordnung entsprechender staatlicher Stellen können die zuständigen Eisenbahnstellen veranlassen, dass<br />

1) der Betrieb vorübergehend teilweise oder ganz eingestellt und<br />

2) die Annahme von Reisegepäck und Expressgut vorübergehend gesperrt oder nur bedingt zu gelassen wird.<br />

Zu den genannten Maßnahmen sind die Eisenbahnen außerdem berechtigt, soweit diese Maßnahmen auf<br />

Grund von Umständen, welche die Eisenbahnen nicht abwenden können und denen sie auch nicht abzuhelfen<br />

vermögen (z.B. Naturkatastrophen), erforderlich sind.<br />

Die Eisenbahn des Landes, in dem eine solche Maßnahme getroffen wird, hat hiervon die interessierten an<br />

diesem Abkommen beteiligten Eisenbahnen unverzüglich telegraphisch zu verständigen. Diese Eisenbahnen<br />

sind auch von der Aufhebung der Maßnahmen unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Die Maßnahmen sind, soweit die bei den Eisenbahnen geltenden Binnenvorschriften dies vorschreiben, zu<br />

veröffentlichen.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 1<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


Anlage 3<br />

Beförderung von Personen<br />

Artikel 4<br />

Fahrausweise<br />

§ 1 Als Fahrausweis, der im internationalen Verkehr zur Fahrt berechtigt, gilt der durch das Abkommen festgelegte<br />

und mit dem Zeichen "MC” versehene manuell oder elektronisch ausgestellte Fahrausweis.<br />

Der Fahrausweis ist das Hauptdokument, welches den Fahrvertrag des Reisenden bezeugt.<br />

Der Fahrausweis muss folgende Hauptangaben enthalten:<br />

1. Bezeichnung des Abgangs- und Bestimmungsbahnhofs<br />

2. Nummer des Fahrausweises, gedruckt<br />

3. Beförderungsweg<br />

4. Wagenklasse<br />

5. Fahrpreis<br />

6. Geltungsdauer des Fahrausweises<br />

7. Datum der Ausgabe des Fahrausweises<br />

8. Bezeichnung der den Fahrausweis ausgestellten Eisenbahn.<br />

§ 2 Die Fahrausweise berechtigen zur Fahrt innerhalb deren Gültigkeitsdauer in der angegebenen Richtung mit<br />

allen fahrplanmäßigen Zügen.<br />

§ 3 Als Fahrausweis werden Buchfahrscheine verwendet, die sich aus dem Umschlag und dem Streckenfahrschein<br />

zusammensetzen. Der Buchfahrschein berechtigt zur Fahrt zwischen dem im Streckenfahrschein angegebenen<br />

Abgangsbahnhof der Eisenbahn eines Landes und dem Bestimmungsbahnhof der Eisenbahn eines anderen<br />

Landes über den im Streckenfahrschein angegebenen Beförderungsweg.<br />

Im Verkehr zwischen den <strong>Bahn</strong>höfen einzelner Eisenbahnen, können nach Vereinbarung auch Kartonfahrscheine<br />

verwendet werden.<br />

§ 4 Die Buchfahrscheine dieses direkten internationalen Verkehrs werden als ein Fahrausweis angesehen.<br />

In den Umschlag der Buchfahrschein können nur abkommensgerechte Fahrausweise eingeheftet werden.<br />

Der Umschlag der Buchfahrschein oder Streckenfahrschein und der Streckenfahrschein ohne Umschlag berechtigen<br />

nicht zur Fahrt.<br />

Der einzeln vorgelegte Streckenfahrschein ohne Umschlag und der Umschlag der Buchfahrschein ohne Streckenfahrschein<br />

sind ungültig und werden durch die Eisenbahn eingezogen.<br />

Die Fahrausweise dürfen nicht geändert werden; ausgenommen sind Änderungen, die durch das Abkommen<br />

zugelassen sind und die durch die Eisenbahn bestätigt wurden. Unberechtigt geänderte Fahrausweise werden<br />

als ungültig betrachtet und eingezogen.<br />

§ 5 Der Umschlag der Buchfahrschein und der Streckenfahrschein sind in der Sprache des Abgangslandes sowie<br />

in zwei der Sprachen – Chinesisch, Deutsch oder Russisch, zu drucken.<br />

Kartonfahrscheine können nach Vereinbarung zwischen den Eisenbahnen nur in den Sprachen des Abgangsund<br />

Bestimmungslandes hergestellt werden.<br />

§ 6 Auf einen Buchfahrschein mit einem BIanko-Streckenfahrschein können organisierte Reisegruppen von mindestens<br />

10 Erwachsenen abgefertigt werden. Jeder Reiseteilnehmer einer solchen Gruppe — mit Ausnahme<br />

des Reiseleiters — erhält unentgeltlich eine Kontrollkarte, die nur in Verbindung mit der Buchfahrschein für die<br />

Reisegruppe zur Fahrt berechtigt. Die Kontrollkarte bescheinigt dem Reisenden die Zugehörigkeit zu der Reisegruppe,<br />

die mit der für die Gruppenfahrt ausgegebenen Buchfahrschein reist, und berechtigt zur Fahrt im Zuge<br />

und zum Betreten und Verlassen des <strong>Bahn</strong>steiges. Auf den Kontrollkarten müssen die Nummer des Streckenfahrscheins<br />

und die Wagenklasse angegeben sein.<br />

Für Gruppenfahrten und für Fahrten in Sonderzügen, Sondertriebwagen und Sonderwagen wird in der Regel<br />

einen Buchfahrschein mit Streckenfahrschein ausgegeben, die für die gesamte Reisegruppe ausgestellt wird.<br />

Auf Wunsch des Leiters der Gruppe können für einzelne Teilnehmer, die aus zwingenden Gründen zurückbleiben<br />

müssen, Buchfahrscheine für Einzelreisende ausgegeben werden.<br />

Werden Buchfahrscheine für Gruppenfahrten am Abgangsbahnhof für die Hin- und Rückfahrt gelöst, so werden<br />

für die Rückfahrt keine Kontrollkarten ausgegeben, die für die Hinfahrt ausgegebenen Kontrollkarten behalten<br />

ihre Gültigkeit.<br />

In Ausnahmefällen darf auf dem Abgangsbahnhof ein internationaler Gruppenfahrschein in mehrere internationale<br />

Fahrscheine ohne Änderung des Beförderungsweges und des Bestimmungsbahnhofs umgetauscht werden.<br />

§ 7 Die Fahrausweise des direkten internationalen Verkehrs werden ausgegeben für die Fahrt in<br />

1. gepolsterten Wagen (1. Klasse)<br />

2. ungepolsterten Wagen (2. Klasse).<br />

§ 8 Der Reisende hat vor Antritt der Fahrt den Fahrausweis zu lösen und sich von der Richtigkeit der auf ihm enthaltenen<br />

Angaben zu überzeugen und ihn während der ganzen Fahrt aufzubewahren. In Wagen mit Schaffnern<br />

werden die Fahrausweise beim Schaffner aufbewahrt.<br />

§ 9 Die Buchfahrscheine werden für die Hinfahrt oder für die Hin- und Rückfahrt ausgegeben.<br />

Buchfahrscheine für die Rückfahrt können ausgegeben werden<br />

1. von einem anderen Abgangsbahnhof als dem Bestimmungsbahnhof der Hinfahrt<br />

2. nach einem anderen Bestimmungsbahnhof als dem Abgangsbahnhof der Hinfahrt.<br />

Die Gruppen- und Einzelfahrausweise, die mit Vergünstigung im Falle der Hin- und Rückfahrt ausgestellt werden,<br />

dürfen nur für eine und dieselbe Route ausgegeben und in eine und dieselbe Buchfahrschein eingeheftet<br />

werden.<br />

Der Reisende kann am ursprünglichen Abgangsort einen ausschließlich für die Rückfahrt gültigen Fahrausweis<br />

nur dann lösen, wenn die Vorschriften des Ausgabelandes dem nicht entgegenstehen.<br />

Nach Vereinbarung zwischen einzelnen Eisenbahnen können auch Kartonfahrscheine für die Rückfahrt mit dem<br />

Stempelaufdruck ”Rückfahrt” ausgegeben werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 2<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


Anlage 3<br />

§ 10 Die Fahrpreise und anderen Gebühren werden in den Fahrausweisen in der Tarifwährung und in der Währung<br />

des Ausgabelandes und in den elektronisch ausgestellten Fahrausweisen – nur in der nationalen Währung angegeben.<br />

Auf dem Umschlag der Buchfahrschein ist der Gesamtbetrag in der Währung des Ausgabelandes anzugeben,<br />

der vom Reisenden nach den einzelnen im Umschlag der Buchfahrschein eingehefteten Fahrausweisen<br />

erhoben wurde.<br />

§ 11 Buchfahrscheine und gegebenenfalls andere Fahrausweise werden von den Ausgabestellen der Eisenbahn und<br />

den dazu ermächtigten Reisebüros von jedem beliebigen Ort eines Landes bis zu jedem beliebigen Ort eines<br />

anderen Landes verkauft, wenn diese im anzuwendenden Tarif enthalten sind.<br />

§ 12 Der Vorverkauf der Fahrausweise des direkten internationalen Verkehrs wird gemäß den bei der Abgangsbahn<br />

geltenden Vorschriften durchgeführt.<br />

Artikel 5<br />

Bettkarten<br />

§ 1 Zur Benutzung von Schlafwagen oder Liegewagen muss jeder Reisende neben dem Fahrausweis eine Bettkarte<br />

für den entsprechenden Platz lösen.<br />

§ 2 Die Bettkarte muss folgende Angaben enthalten:<br />

1. Zeichen ,,MC” und eine Kurzbezeichnung der Eisenbahn und die elektronisch ausgestellte Bettkarte –<br />

die Abkürzung ,,MC” sowie den Code und die Kurzbezeichnung der die Bettkarte ausgestellten Eisenbahn<br />

2. Bezeichnung des Abgangs- und Bestimmungsbahnhofs<br />

3. Beförderungsweg<br />

4. Datum, Abfahrtszeit, Zug-, Wagen- und Platznummer<br />

5. Wagenklasse und Kategorie des Platzes<br />

6. Anzahl der Personen<br />

7. Preis der Bettkarte.<br />

8. Bezeichnung der die Bettkarte ausgestellten Eisenbahn<br />

9. Ausgabetag der Bettkarte<br />

10. Bezeichnung der Eigentumsbahn, für die Fahrt mit deren Wagen die Bettkarte ausgestellt ist.<br />

Es wird die Ausgabe von Bettkarten zugelassen, ohne Zug-, Wagen- und Platznummer sowie Datum und Abfahrtszeit<br />

anzugeben. Die Geltungsdauer solcher Bettkarte entspricht der Geltungsdauer des Fahrausweises,<br />

mit dem die Fahrt erfolgte. Zwecks der Fahrt ist der Reisende verpflichtet, die Fahrausweise ordnungsgemäß<br />

laut §3 Art. 6 dieses Abkommens ausfertigen zu lassen.<br />

Der Reisende hat sich beim Lösen der Bettkarte von der Richtigkeit der auf ihr enthaltenen Angaben zu überzeugen.<br />

§ 3 Die Bettkarten wenden von jeder Eisenbahn in der Sprache ihres Landes sowie in einer der zwei Sprachen -<br />

Chinesisch, Deutsch oder Russisch - gedruckt.<br />

§ 4 Bettkarten werden von den Ausgabestellen der Eisenbahn und den dazu ermächtigten Reisebüros von jedem<br />

beliebigen Ort eines Landes bis zu jedem beliebigen Ort eines anderen Landes verkauft, wenn diese in anzuwendenden<br />

Tarifen enthalten sind. Bettkarten für die Schlafwagen des direkten internationalen Verkehrs werden<br />

auch vom Zugchef oder Schaffner dieser Wagen verkauft.<br />

§ 5 Zur Benutzung von Schlafwagen des durchgehenden direkten internationalen Verkehrs erhält der Reisende<br />

eine Bettkarte für den gesamten Beförderungsweg vom Abgangs- bis zum Bestimmungsbahnhof.<br />

Ist ein Umsteigen auf den Grenzbahnhöfen oder an anderen Orten erforderlich, erhält der Reisende getrennte<br />

Bettkarten, von denen jede nur zur Fahrt auf der darin angegebenen Strecke ohne Umsteigen, berechtigt.<br />

§ 6 Der Reisende (die Reisegruppe) ist berechtigt, die ihm für einen bestimmten Tag oder Zug (Wagen) ausgehändigte<br />

Bettkarte in der gleichen Verbindung an einem anderen Tag oder für einen Schlafwagen einer anderen Eisenbahn<br />

zu benutzen, wenn in dem betreffenden Wagen freie Plätze vorhanden sind bzw. auf die Fahrt zu verzichten<br />

und die Fahrausweise spätestens 6 Stunden vor Abfahrt des Zuges, für den die Bettkarte ausgegeben<br />

war, bei der Ausgabestelle der Bettkarte zurückzugeben (für Einzelreisende) und spätestens 5 Tage (bei LG<br />

und EVR – 1 Tag) für Reisegruppen von mindestens 10 erwachsenen Reisenden.<br />

Beim rechtzeitigen (gemäß diesem § 6) Fahrverzicht bzw. bei der Fahrausweisrückgabe wird dem Reisenden<br />

bzw. der Reisegruppe der Bettkartenpreis zurückgegeben.<br />

Der Umtausch von Bettkarten ohne triftigen Grund wird höchstens einmal erlaubt.<br />

§ 7 Dem Reisenden mit einer Bettkarte wird für je fünf Tage ein Satz Bettwäsche für die Dauer der Fahrt im Schlafwagen<br />

unentgeltlich zur Verfügung gestellt.<br />

§ 8 Die Vorbestellung der Bettkarten des direkten internationalen Verkehrs wird gemäß den bei der Abgangsbahn<br />

geltenden Vorschriften durchgeführt.<br />

§ 9 Bettkarten für Liegeplätze berechtigen zur Benutzung der Liegeplätze nur während der Nachtzeit.<br />

Als Nachtzeit gilt die Zeit von 21.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens.<br />

Der Liegeplatz kann beim Einverständnis der im Abteil mitfahrenden Reisenden auch zu einer anderen Tageszeit<br />

zu diesem Zweck benutzt werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 3<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


Anlage 3<br />

Artikel 6<br />

Gültigkeit der Fahrausweise<br />

§ 1 Die Buch- und Kartonfahrscheine berechtigen den Reisenden zur Fahrt innerhalb der auf ihnen angegebenen<br />

Geltungsdauer.<br />

Die Geltungsdauer beträgt bei<br />

1. Buch- und Kartonfahrscheine für einfache Fahrt - 2 Monate<br />

2. Buch- und Kartonfahrscheine, die auf dem ursprünglichen Abgangsbahnhof für die Rückfahrt aus gegeben<br />

wurden -4 Monate<br />

3. Buchfahrscheine mit Streckenfahrscheinen für Hin- und Rückfahrt - 4 Monate.<br />

Im Verkehr zwischen zwei benachbarten Eisenbahnen kann nach Vereinbarung eine kürzere Geltungsdauer der<br />

Fahrausweise festgelegt werden.<br />

§ 2 Die Geltungsdauer der Buchfahrscheine und Kartonfahrscheine beginnt am Ausgabetag und endet nach 2 bzw.<br />

4 Monaten um 24 Uhr des Tages, der dasselbe Datum wie der Ausgabetag trägt. Wenn es in dem Monat, in<br />

dem die Geltungsdauer des Fahrausweises abläuft, keinen Tag gibt, der dem Ausgabedatum entspricht, läuft<br />

die Geltungsdauer des Fahrausweises um 24 Uhr des letzten Tages dieses Monats ab. Dies gilt auch für Fahrausweise<br />

für die Rückfahrt, die vom Reisenden auf dem ursprünglichen Abgangsbahnhof gelöst wurden.<br />

Das Datum der Ausgabe der Buch- und Kartonfahrscheine ist durch die Ausgabestelle auf dem Umschlag, dem<br />

Streckenfahrschein oder auf dem Kartonfahrschein sowie auf den anderen Beförderungsdokumenten, die in<br />

dem Buchfahrschein enthalten sind, zu vermerken.<br />

Gemäß besonderer Vereinbarung zwischen den interessierten Eisenbahnen beginnt bei den gemäß Artikel 4 §<br />

12 im Vorverkauf ausgegebenen Fahrausweisen die Geltungsdauer nach dem Ausgabetag. Das Datum des<br />

ersten Geltungstages wird in diesem Fall auf dem Fahrausweis besonders angegeben.<br />

§ 3 Bei Benutzung von Schlafwagen sind vor Antritt der Fahrt auf der Bettkarte Tag, Monat, Jahr und Uhrzeit der<br />

Abfahrt des Zuges sowie die Zug-, Wagen- und Platznummer einzutragen.<br />

Bei Benutzung anderer Wagen sind diese Angaben nicht erforderlich.<br />

Auf den Eisenbahnen der Republik Belarus, der Sozialistischen Republik Vietnam, der Lettischen Republik, der<br />

Litauischen Republik, der Volksrepublik China, der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik, der Mongolei,<br />

der Russischen Föderation und der Ukraine sind vor Antritt der Fahrt in dem Streckenfahrschein und der dazugehörigen<br />

Bettkarte der Abfahrtstag (Tag, Monat und Jahr) und die Nummer des Zuges mit Fahrscheinnadellocher<br />

einzuprägen oder aufzustempeln, den der Reisende benutzen muss.<br />

§ 4 Erklärt der Reisende spätestens 6 Stunden vor Abfahrt des Zuges, den der Reisende benutzen wollte, dem<br />

Reisebüro, das den Fahrausweis ausgegeben hat, dass er nicht fahren kann, so kann er die Änderung des Abfahrtstages<br />

innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises beantragen. Das Reisebüro ist verpflichtet, die im<br />

Fahrausweis eingeprägten bzw. aufgestempelten Reisedaten ungültig zu machen und das vom Reisenden genannte<br />

Datum beim Vorhandensein freier Plätze neu einzuprägen bzw. aufzustempeln. Das Umbuchen wird nur<br />

einmal erlaubt.<br />

Versäumt der Reisende den vorgeschriebenen Zug, kann er die Fahrausweise – ausgenommen Bettkarten –<br />

bis 3 Stunden nach Abfahrt des Zuges für den nächsten Zug gültig schreiben lassen, wovon die Ausgabestelle<br />

des Fahrausweises zu verständigen ist.<br />

§ 5 Kann der Reisende wegen eines zwingenden Grundes die Fahrt nicht innerhalb der festgesetzten Geltungsdauer<br />

des Fahrausweises beenden, so kann er sich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen, die diese<br />

Gründe bestätigen, an die Eisenbahn mit der Bitte wenden, die Geltungsdauer des Fahrausweises vor Fälligkeit<br />

des Fahrausweises zu verlängern.<br />

Die Geltungsdauer eines Fahrausweises darf höchstens zweimal verlängert werden, wobei der Zeitraum jeder<br />

Verlängerung zwei Monate nicht überschreiten darf.<br />

Der bevollmächtigte Mitarbeiter der Eisenbahn, an den sich der Reisende mit der Bitte um Verlängerung der<br />

Geltungsdauer des Fahrausweises gewandt hat, hat die Geltungsdauer des Fahrausweises zu verlängern,<br />

wenn er die Gründe für die Verlängerung als triftig anerkennt.<br />

Artikel 7<br />

Anweisen von Plätzen. Übergang in eine andere Wagenklasse oder -kategorie<br />

§ 1 Das Anweisen der Plätze in den Wagen erfolgt gemäß den bei den einzelnen Eisenbahnen geltenden Binnenvorschriften<br />

und auf Grund des Fahrausweises des Reisenden, bei der Fahrt im Schlafwagen oder Liegewagen<br />

außerdem auf Grund der Bettkarte.<br />

Jeder Reisende hat in der Regel das Recht, nur einen Platz einzunehmen. Aber auf Anfrage des Reisenden<br />

bzw. beim Vorhandensein freier Plätze kann die Eisenbahn beim Ausstellen des ”Hinfahrscheins” dem Reisenden<br />

ein Einzelabteil im Schlafwagen anweisen. Der Reisende bezahlt in diesem Fall den Preis der Fahrausweise<br />

und der Bettkarten nach der tatsächlichen Platzanzahl im Abteil. Bei der Benutzung eines Zwei- Bett- Abteils<br />

hat der Reisende einen Fahrausweis erster Klasse sowie eine Single- Bettkarte bzw. eine Bettkarte der Kategorie<br />

1/1 lösen.<br />

Die Anweisung der praktisch nicht belegten, aber unterwegs durch andere Personen bezahlten Plätze von den<br />

<strong>Bahn</strong>bediensteten wird ausschließlich mit Einverständnis des Reisenden zugelassen, der das Einzelabteil auf<br />

Grund der von ihm erworbenen Fahrausweise benutzt. Dabei bleibt dem Reisenden das Recht vorbehalten, den<br />

Preis der Fahrausweise für die bis zum Bestimmungsbahnhof verbliebene Reststrecke mit Ausnahme des Preises<br />

des Fahrausweises und der Bettkarte zurückzuerhalten, laut denen er tatsächlich seinen Platz während der<br />

gesamten Fahrt einnimmt. Ein entsprechender Vermerk wird vom Zugchef auf den Fahrausweisen gemacht.<br />

§ 2 Kann dem Reisenden infolge Aussetzens eines Wagens auf dem Abgangs- oder einem Unterwegsbahnhof<br />

oder infolge Doppelbelegung der Plätze kein Platz in der seinem Fahrausweis und seiner Bettkarte entspre-<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 4<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


Anlage 3<br />

chenden Wagenklasse und Kategorie angewiesen werden, so kann er entweder auf die Fahrt verzichten oder<br />

einen Platz in einer niedrigeren Wagenklasse und Kategorie belegen.<br />

Die Eisenbahn kann dem Reisenden einen Platz in einer höheren Wagenklasse und Kategorie anweisen. Der<br />

Fahrpreis- und Bettkartenpreisunterschied werden dann nicht nach erhoben.<br />

Kann dem Reisenden im Zug kein Platz angewiesen werden, hat ihn die Eisenbahn mit seinem Reisegepäck<br />

ohne Nacherhebung des Fahrpreis- und Bettkartenpreisunterschiedes mit einem anderen Zug zu befördern, der<br />

auf derselben oder auf einer anderen Strecke zum gleichen Bestimmungsbahnhof verkehrt und es dem Reisenden<br />

ermöglicht, diesen mit möglichst geringer Verspätung zu erreichen.<br />

§ 3 Der Reisende kann in einer höhere Wagenklasse oder Kategorie gegen Zahlung des Fahrpreis- und Bettkartenpreisunterschiedes<br />

gemäß anzuwendenden Tarifen übergehen, sofern noch Plätze frei sind.<br />

Der Fahrpreisunterschied kann nur beim Reisebüro oder bei einer Fahrscheinausgabe bezahlt werden. Der<br />

Bettkartenpreisunterschied kann auch beim Zugchef bzw. beim Schlafwagenschaffner des direkten internationalen<br />

Verkehrs bezahlt werden. In diesem Fall erhält der Reisende eine Nachzahlungsquittung.<br />

§ 4 Der Reisende hat das Recht, von der Eisenbahn eine Bescheinigung über<br />

1. die Ursache der vollständigen oder teilweisen Nichtbenutzung des Fahrausweises und der Bettkarte durch<br />

Verschulden der Eisenbahn oder in den im Artikel 11 Ziffer 2 genannten Fällen<br />

2. den Grund der Nichtbenutzung der dem Fahrausweis und der Bettkarte entsprechenden Wagenklasse und<br />

Kategorie zu verlangen.<br />

Artikel 8<br />

Beförderungsbedingungen für Kinder<br />

§ 1 Bei der Fahrt in Wagen mit Sitzplätzen darf ein Reisender ein Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr unentgeltlich<br />

mitnehmen, wenn das Kind keinen besonderen Platz beansprucht. Wird ein besonderer Platz in Anspruch<br />

genommen, ist ein Kinderfahrschein zu lösen. Bei Mitnahme von mehreren Kindern bis zum vollendeten<br />

4. Lebensjahr wird nur ein Kind unentgeltlich mitgenommen; für die anderen Kinder sind Kinderfahrscheine zu<br />

lösen. Ein oder mehrere Kinder vom vollendeten 4. bis 12. Lebensjahr werden gegen Lösung eines Kinderfahrscheins<br />

für jedes Kind mitgenommen.<br />

§ 2 Ein Reisender, der in Schlaf- oder Liegewagen fährt,<br />

– ist berechtigt, ein Kind im Alter bis zum vollendeten 4.Lebensjahr, für das kein besonderer Platz beansprucht<br />

wird, unentgeltlich mitzunehmen,<br />

– muss für ein Kind im Alter bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, für das ein besonderes Bett beansprucht<br />

wird, eine Kinderfahrschein und eine Bettkarte lösen<br />

– muss bei mehreren mitfahrenden Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr für jedes nächste außer einem<br />

Kind einen Kinderfahrschein lösen<br />

– muss für jeden vom Kind belegten Bettplatz eine Bettkarte lösen.<br />

Dem Kind, dessen Fahrt nicht bezahlt wurde, wird kein Bettplatz angewiesen.<br />

Die Kinder im Alter zwischen dem 4. und 12. Lebensjahr fahren laut Kinderfahrschein mit. Zum Belegen eines<br />

Einzelplatzes wird eine Bettkarte verlangt.<br />

§ 3 Die Bezahlung für die Kinderfahrscheine im Alter vom vollendeten 4. bis 12. Lebensjahr wird in Höhe von 50%<br />

des “erwachsenen” Fahrscheins erhoben.<br />

§ 4 Die Bezahlung für die Bettkarte zur Kinderfahrschein im Schlafwagen bzw. Liegewagen wird in der gleichen<br />

Höhe wie vom erwachsenden Reisenden erhoben.<br />

§ 5 Für Kinder über 12 Jahre sind Fahrausweise nach den gleichen Bedingungen wie für Erwachsene zu lösen.<br />

§ 6 Bei Berechnung des Fahrpreises für die Beförderung von Kindern ist das Alter des Kindes am Tag des Fahrtantritts<br />

maßgebend.<br />

§ 7 Bei der Beförderung von Kindern vom vollendeten 4. bis 12. Lebensjahr wird für ein Kind oder gegebenenfalls<br />

für mehrere Kinder dieses Alters ein besonderer Buchfahrschein ausgegeben.<br />

Artikel 9<br />

Fahrtunterbrechung<br />

§ 1 Der Reisende darf die Fahrt innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises auf einem Unterwegsbahnhof<br />

beliebig oft und lange unterbrechen, wenn keine Pass und Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. Durch die<br />

Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer des Fahrausweises nicht verlängert. Eine Bescheinigung der<br />

Fahrtunterbrechung ist erforderlich, spätestens 3 Stunden nach der Ankunft des Zuges.<br />

§ 2 Die Fahrt kann innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises sowohl von dem <strong>Bahn</strong>hof, auf dem die Fahrt<br />

unterbrochen wurde, als auch von einem anderen, dem Bestimmungsbahnhof näher gelegenen <strong>Bahn</strong>hof aus<br />

fortgesetzt werden, der auf dem im Fahrausweis angegebenen Beförderungsweg enthalten ist. Zur Fortsetzung<br />

der Fahrt nach der Unterbrechung bzw. auf dem Umsteigebahnhof hat der Reisende seinen Fahrausweis an<br />

der Kasse des <strong>Bahn</strong>hofes vorzuzeigen, wo dieser Ausweis abgestempelt wurde.<br />

§ 3 Bei Fortsetzung der Fahrt von einem in anzuwendenden Tarifen nicht genannten <strong>Bahn</strong>hof wird das Reisegepäck<br />

gemäß den Binnenvorschriften und mit Beförderungsdokumenten des Binnenverkehrs bis zu einem der in<br />

anzuwendenden Tarifen genannten <strong>Bahn</strong>höfe dieses Landes abgefertigt.<br />

§ 4 Nimmt ein Reisender auf eigenen Wunsch den Bettplatz erst auf einem Unterwegsbahnhof ein, wird der Bettkartenpreis<br />

für die nicht durchfahrene Strecke nicht erstattet.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 5<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


SCIC-NRT (15.12.2013) 6<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS<br />

Anlage 3<br />

Die Bettkarte verliert bei Fahrtunterbrechung ihre Gültigkeit, die Gebühr für die nicht durchfahrene Strecke wird<br />

nicht erstattet. Die Bettkarte verbleibt beim Schlafwagenschaffner.<br />

Setzt der Reisende die Fahrt von einem in anzuwendenden Tarifen nicht genannten <strong>Bahn</strong>hof fort, hat er den<br />

Bettkartenpreis bis zu einem in anzuwendenden Tarifen genannten Ort und den Preis für die Benutzung der<br />

Bettwäsche gemäß den Binnenvorschriften und -tarifen zu entrichten.<br />

Artikel 10<br />

Prüfung der Fahrausweise,<br />

Haftung der Reisenden für der Eisenbahn zugefügten Schaden<br />

§ 1 Der Reisende hat auf Verlangen der Zugbegleiter oder von Beauftragten der Kontrollorgane den Fahrausweis,<br />

die Bettkarte sowie andere Beförderungsdokumente vorzuzeigen, die für die Benutzung des Wagens, in dem<br />

der Reisende fährt, erforderlich sind.<br />

Im Schlafwagen des direkten internationalen Verkehrs sind sämtliche Beförderungsdokumente der Reisenden<br />

bei Antritt der Fahrt dem Schlafwagenschaffner zu übergeben, der sie während der Fahrt aufbewahrt.<br />

§ 2 Der Reisende, der keinen für den Zug und Wagen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, hat außer dem Fahrpreis<br />

für die durchfahrene Strecke eine Gebühr zu zahlen. Diese Zahlungen werden gemäß den Binnenvorschriften<br />

erhoben, die bei der Eisenbahn gelten, auf deren Strecken der Reisende ohne gültigen Fahrausweis<br />

festgestellt wurde. Für die Weiterfahrt muss der Reisende einen Fahrausweis lösen.<br />

§ 3 Der Reisende, der während der Fahrt im internationalen Verkehr einen Vermögensschaden der Eisenbahn<br />

und/oder den dritten Personen auf Grund der Verletzung von Personen- und Gepäckbeförderungsregeln zugefügt<br />

hat, die bei der Eigentumsbahn gelten, hat den von ihnen erlittenen Schaden zu erstatten. Unter dem<br />

Schaden im direkten Sinne des Wortes werden dem Gläubiger entstandene Unkosten sowie Schwund bzw. Beschädigung<br />

seines Vermögens verstanden.<br />

Drückt sich der Schaden in der vom Reisenden verursachten Beschädigung der Wagenausrüstung und/oder<br />

des Wageninventars aus, deren Umfang am Tatort eingeschätzt werden kann, so erstattet die schuldige Person<br />

den Schaden nach den Preissätzen der Eigentumsbahn. Die Beschädigungsunkosten werden vom Zugchef<br />

bzw. vom Wagenschaffner mit Aushändigung dem Reisenden einer entsprechenden Quittung erhoben.<br />

In sonstigen Fällen erfolgt die Erhebung der Schadenskosten, die durch die Verletzung von Personen- und Gepäckbeförderungsregeln<br />

entstanden sind, im Gerichtsverfahren am Wohnort des Beklagten.<br />

Dem Schadenzufügungsfakt, der während der Fahrt entstanden ist, wird die vorschriftsmäßige Form nach den<br />

Regeln der Eigentumsbahn gegeben.<br />

Der durch strafrechtlich zu verfolgende Handlung zugefügte Schaden ist in Höhe und gemäß gesetzlichen Normen<br />

zu erstatten, die am Tatermittlungsort gelten.<br />

§ 4 Weigert sich der Reisende, die von ihm gemäß §§ 2 und 3 dieses Artikels geforderten Zahlungen zu leisten, ist<br />

durch den Zugchef oder Schaffner eine Meldung gemäß den Binnenvorschriften zu erstatten, die bei der Eisenbahn<br />

gelten.<br />

§ 5 Nach Beendigung der Fahrt hat der Zugschaffner den benutzten Streckenfahrausweis oder die benutzte Kartonfahrschein<br />

dem Reisenden abzugeben. Die Bettkarte verbleibt bei Benutzung eines Schlafwagens beim Schlafwagenschaffner.<br />

§ 6 Die Fahrausweiskontrolle erfolgt in den internationalen Zügen bei jeder Eisenbahn gemäß den Binnenvorschriften,<br />

die bei der Eisenbahn gelten.<br />

Artikel 11<br />

Von der Fahrt ausgeschlossene Personen und Erlöschen des Fahrvertrages<br />

Folgende Personen werden zur Fahrt nicht zugelassen oder können unterwegs von der Fahrt ausgeschlossen<br />

werden:<br />

§ 1 Personen, welche die für die Reisenden gültigen inneren Gesetze und Vorschriften nicht einhalten oder den<br />

Anstand verletzen. Diesen Personen werden die Beförderungskosten nicht erstattet und ein entsprechender<br />

Vermerk wird im Fahrausweis gemacht.<br />

§ 2 Personen, die wegen Krankheit nach ärztlichem Gutachten die Mitreisenden gefährden können, wenn für sie<br />

nicht im Voraus ein besonderes Abteil bestellt wurde oder wenn ihnen ein solches nicht angewiesen werden<br />

kann. Unterwegs erkrankte Personen sind jedoch bis zum nächsten <strong>Bahn</strong>hof, wo sie ärztliche Hilfe erhalten<br />

können, zu befördern. Der Fahrpreis und die Gepäckfracht werden in diesen Fällen gemäß Artikel 30 erstattet,<br />

wobei der Fahrpreis und die Gepäckfracht für die durchfahrene Strecke abgezogen werden.<br />

Artikel 12<br />

Mitnahme von Handgepäck und Tieren<br />

§ 1 Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mit sich führen, wenn die Bestimmungen<br />

des Artikels 13 § 1 dem nicht entgegenstehen.<br />

Zur Unterbringung des Handgepäcks steht dem Reisenden der im Wagen dafür vorgesehene Raum zur Verfügung.<br />

§ 2 Die Gesamtmasse des Handgepäcks darf 35 kg bei Erwachsenen und 15 kg bei Kindern bis zu 12. Jahren nicht<br />

übersteigen.


SCIC-NRT (15.12.2013) 7<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS<br />

Anlage 3<br />

Zur Mitnahme als Handgepäck sind über die Massegrenze hinaus zusammenlegbare Kinderwagen und Rollstühle<br />

zugelassen, wenn das Kind, für das der Kinderwagen bestimmt ist, mitreist.<br />

Das darüber hinausgehende Handgepäck ist als Reisegepäck aufzugeben.<br />

Rundfunkempfänger, Fernsehgeräte und andere empfindliche Geräte, die während der Beförderung besonders<br />

vorsichtig behandelt werden müssen, können innerhalb der für das Handgepäck festgelegten Grenzen in den<br />

Reisezugwagen auf dem für den Reisenden vorgesehenen Platz befördert werden.<br />

Falls der Reisende die festgelegten Handgepäckmitnahmenormen nicht einhält, verweigert ihm die Eisenbahn<br />

die Gepäckmitnahme gemäß Punkt 1) Art. 11.<br />

§ 3 Tiere außer kleinen Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel u. a.) dürfen im direkten internationalen Personenverkehr<br />

nicht mitgenommen werden.<br />

Diese Mitnahme wird in besonderen Abteilen nicht gepolsterter Wagen (2. Klasse) in Höhe von maximal 2 Tieren<br />

in einem Abteil zugelassen. Dabei soll der Reisende den Preis der Fahrausweise und der Bettkarten nach<br />

der Anzahl der Plätze im Abteil bezahlen.<br />

Wenn die Eisenbahn ein besonderes Abteil zur Mitnahme von Tieren dem Reisenden nicht anweisen kann, wird<br />

diese Mitnahme nicht gestattet.<br />

§ 4 Diplomatenpost ist zur Beförderung in besonderen durch diplomatische Kuriere belegten Abteilen bis zu einer<br />

Masse von 200 kg zugelassen. In diesem Fall ist der Preis der Fahrscheine und der Bettkarten nach der Anzahl<br />

der Plätze im Abteil zu bezahlen. Dabei ist die Diplomatenpost außerhalb der festgesetzten Grenzen, bis zu denen<br />

das Handgepäck unentgeltlich befördert wird, nach den Gepäckfrachten der anzuwendenden Tarifen zu<br />

bezahlen und als ,,Gepäck beim Reisenden” abzufertigen.<br />

§ 5 Der Reisende muss auf die Vollzähligkeit und Sicherheit seines Handgepäcks sowie der mitgeführten kleinen<br />

Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel u. a.) selbst achten.<br />

Der Reisende ist für die Verletzung der sanitären und hygienischen Forderungen durch die Tiere oder Vögel,<br />

die er mit sich führt, verantwortlich und hat für die entsprechende Reinigung des Wagens zu sorgen.<br />

§ 6 Der Reisende hat für alle Schäden aufzukommen, die durch Nichtbeachtung der Bestimmungen über die Beförderung<br />

des Handgepäcks, der kleinen Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel u. a.) entstanden sind.<br />

Artikel 13<br />

Von der Mitnahme in die Personenwagen ausgeschlossene Gegenstände<br />

§ 1 Folgende Gegenstände dürfen in den Personenwagen als Handgepäck nicht mitgenommen werden:<br />

1. Gegenstände, die den Wagen, die Mitreisenden oder deren Sachen beschädigen oder verunreinigen können<br />

2. feuergefährliche, leichtentzündbare, selbstentzündliche, explosive, radioaktive, ätzende und giftige Stoffe<br />

3. geladene Schusswaffen<br />

4. ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände<br />

5. Gegenstände, deren Beförderung gemäß den Zoll- und anderen Vorschriften verboten ist.<br />

6. sperrige Gegenstände mit summarischen Abmessungen über 200 cm.<br />

§ 2 Vermutet die Eisenbahn eine Zuwiderhandlung gegen § 1 dieses Artikels, ist sie berechtigt, den Inhalt des<br />

Handgepäcks nachzuprüfen. Bei der Nachprüfung muss der Reisende anwesend sein.<br />

§ 3 Der Reisende ist für jede Übertretung der Bestimmungen des § 1 dieses Artikels gemäß den bei der Eisenbahn<br />

geltenden Gesetzen und Binnenvorschriften verantwortlich, auf der die Übertretung festgestellt wurde. Außerdem<br />

hat der Reisende den der Eisenbahn entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />

Artikel 14<br />

Änderung des Beförderungsweges,<br />

Versäumnis der Anschlusszüge. Ausfall von Zügen<br />

§ 1 Will der Reisende vor dem Antritt der Fahrt den Beförderungsweg ändern, ist ihm der Fahrpreis gemäß den<br />

Bestimmungen des Artikels 30 zurückzuerstatten. Für den neuen Beförderungsweg hat der Reisende einen<br />

neuen Fahrausweis zu lösen.<br />

§ 2 Wird die Änderung des Beförderungsweges auf einem Unterwegsbahnhof vorgenommen, der im anzuwendenden<br />

Tarif genannt ist, so wird vom Reisenden der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für den ursprünglichen<br />

und den neuen Beförderungsweg mit einer Nachlösequittung erhoben.<br />

Ist der neue Beförderungsweg auf einer der am Abkommen beteiligten Eisenbahnen kürzer als der im ursprünglichen<br />

Fahrausweis angegebene Weg, wird auf der Rückseite des Fahrausweises der tatsächliche Beförderungsweg<br />

angegeben.<br />

Wenn sich bei Änderung des Beförderungsweges Unterwegsbahnen ändern, wird die Nachlösequittung auch in<br />

dem Fall ausgegeben, wenn der Fahrpreis für den neuen Beförderungsweg niedriger ist als der Fahrpreis, für<br />

den auf dem Fahrausweis angegebenen Beförderungsweg. Auf der Nachlösequittung werden die Unterwegsbahnen<br />

des neuen Beförderungsweges aufgeführt.<br />

§ 3 Wird die Änderung des Beförderungsweges auf einem <strong>Bahn</strong>hof vorgenommen, der in den anzuwendenden<br />

Tarifen nicht genannt ist und nur die Eisenbahn betrifft, bei der die Änderung des Beförderungsweges beantragt<br />

wird, so wird der Fahrpreisunterschied gemäß den bei dieser Eisenbahn geltenden Binnenvorschriften erhoben.<br />

§ 4 Wird infolge von Zugverspätungen der Anschluss an einen fahrplanmäßigen Zug versäumt oder fällt ein Zug<br />

ganz oder auf Teilstrecken aus und beabsichtigt der Reisende, seine Fahrt fortzusetzen, ist die Eisenbahn verpflichtet,<br />

ohne Zuschlag den Reisenden und sein Reisegepäck nach Möglichkeit mit dem Zug abzufertigen, der


Anlage 3<br />

zum gleichen Bestimmungsbahnhof über die Eisenbahnen des ursprünglichen Beförderungsweges oder andere<br />

Eisenbahnen verkehrt, so dass der Reisende mit geringster Verspätung auf diesem <strong>Bahn</strong>hof ankommt.<br />

Der <strong>Bahn</strong>hofsvorsteher oder ein von ihm beauftragter Beschäftigter des <strong>Bahn</strong>hofs hat erforderlichenfalls auf<br />

dem Fahrausweis die Verspätung oder den Ausfall des Zuges zu bescheinigen, die Geltungsdauer des Fahrausweises<br />

für die Zeit des durch Verschulden der Eisenbahn verursachten Aufenthaltes zu verlängern und zu<br />

vermerken, dass der Fahrausweis für einen anderen Beförderungsweg in einer höheren Wagenklasse und Kategorie<br />

gültig ist. Dabei ist nichts nach<br />

zu erheben. Die ursprüngliche Bettkarte wird durch eine andere unentgeltlich ersetzt.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 8<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS<br />

Abschnitt V: Beförderungskosten<br />

Artikel 29<br />

Tarif, Berechnung und Erhebung der Beförderungskosten<br />

§ 1 Die Beförderungskosten (Fahrpreise, Bettkartenpreise, Frachten für die Beförderung des Reisegepäcks und<br />

Expressgutes und Nebengebühren) werden im internationalen Verkehr nach den im anzuwendenden Tarif festgesetzten<br />

Sätzen berechnet. Der anzuwendende Tarif muss alle erforderlichen Angaben zur Berechnung der<br />

Beförderungskosten enthalten.<br />

Auf jedem im anzuwendenden Tarif enthaltenen <strong>Bahn</strong>hof und in den Ausgabestellen der Fahrausweise des internationalen<br />

Verkehrs muss dem Reisenden die Möglichkeit geboten werden, sich mit dem Inhalt des Abkommens<br />

und des Tarifs vertraut zu machen.<br />

§ 2 Die anzuwendenden Tarife sind in den Ländern, deren Eisenbahnen an diesem Abkommen beteiligt sind, gemäß<br />

der bei diesen Eisenbahnen geltenden Binnenvorschriften zu veröffentlichen. Änderungen und Ergänzungen<br />

der anzuwendenden Tarife treten an dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag in Kraft.<br />

§ 3 Die Beförderungskosten werden nach den Sätzen berechnet, die für die Fahrausweise am Tag der Lösung des<br />

Fahrausweises und für das Reisegepäck und Expressgut am Tag der Annahme zur Beförderung gelten.<br />

§ 4 Die Beförderungskosten sind bei Lösung des Fahrausweises oder bei Aushändigung des Gepäcks oder Expressgutscheines<br />

für den gesamten Beförderungsweg vom Abgangs- oder Versandbahnhof bis zum Bestimmungsbahnhof<br />

in der Währung des Abgangs- oder Versandlandes nach dem Tageskurs am Zahlungsort zu erheben.<br />

§ 5 Die Eisenbahn hat den Tarif gegenüber jedermann in gleicher Weise anzuwenden.<br />

Ermäßigungen sind zulässig, wenn sie in jedem konkreten Fall für bestimmte Zwecke für zwei oder mehrere Eisenbahnen<br />

zugestanden werden und wenn die beteiligten Eisenbahnen zustimmen.<br />

§ 6 Ist der Tarif unrichtig angewendet worden oder sind bei der Masseermittlung oder bei der Berechnung der Beförderungskosten<br />

Fehler unterlaufen, muss der zuviel gezahlte Betrag demjenigen erstattet werden, von dem er<br />

erhoben wurde; zu wenig gezahlte Beträge sind nach zu erheben.<br />

1. vom Reisenden durch die Eisenbahn, die zuwenig erhoben hat, ohne an eine andere Eisen<br />

bahn Forderungen auf Erhebung des zuwenig gezahlten Betrages zu stellen<br />

2. vom Absender des Expressgutes durch die Versandbahn für die von ihm bezahlten Kosten<br />

3. vom Empfänger des Expressgutes durch die Bestimmungsbahn nur für die unterwegs und<br />

auf dem Bestimmungsbahnhof entstandenen Kosten.<br />

Die zuviel gezahlten Beträge sind durch die Eisenbahnen zu erstatten, welche die Mehrbeträge erhoben<br />

haben.<br />

Artikel 30<br />

Erstattung von Beförderungskosten<br />

§ 1 Der Reisende kann die bezahlten Beförderungskosten zurückerhalten, wenn:<br />

1. der Fahrausweis nicht benutzt wurde<br />

2. der Fahrausweis nur teilweise auf irgendeiner Strecke des Beförderungsweges benutzt wurde<br />

3. die Fahrt durch Verschulden der Eisenbahn in einer niedrigeren Wagenklasse oder Kategorie, als im Fahrausweis<br />

angegeben, durchgeführt wurde<br />

4. auf einer Buchfahrschein für eine Gruppenfahrt nicht alle Gruppenteilnehmer gefahren sind.<br />

Der zur Erstattung vorgelegte Fahrausweis muss durch einen entsprechenden Vermerk der Eisenbahn bestätigt<br />

sein. Diese Vermerke der Eisenbahn sind durch Unterschrift und Datum - wenn die Vermerke auf einem <strong>Bahn</strong>hof<br />

erteilt werden, auch durch den Abdruck des <strong>Bahn</strong>hofsstempels - zu bestätigen. Fehlt der erforderliche Vermerk,<br />

werden die Kosten nicht erstattet.<br />

§ 2 Der Reisende hat seinen Fahrausweis der Eisenbahn vorzulegen. Die Eisenbahn ist verpflichtet, in folgenden<br />

Fällen entsprechende Vermerke zu erteilen:<br />

1. Ist ein Fahrausweis durch Krankheit, Unfall oder andere zwingende Gründe, die<br />

unmittelbar vor Abfahrt des Zuges oder unterwegs eingetreten sind, nicht oder nur teilweise benutzt worden,<br />

muss der Reisende eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, durch welche die genannten Umstände<br />

bestätigt werden.


Anlage 3<br />

2. Wenn der Reisende durch Verschulden der Eisenbahn die Fahrt nicht antreten oder<br />

fortsetzen kann und aus diesem Grund auf die Fahrt verzichtet.<br />

3. Findet der Reisende in der seinem Fahrausweis entsprechenden Wagenklasse keinen<br />

Platz und nimmt er in einer niedrigeren Wagenklasse einen Platz ein, wird auf Antrag des Reisenden<br />

vom Zugchef (Zugschaffner) oder vom Wagenschaffner, wenn er von der Eisenbahn zur Anbringung von<br />

Vermerken ermächtigt wurde, ein entsprechender Vermerk erteilt.<br />

4. Treten mit einem Buchfahrschein für eine Gruppenfahrt nicht alle Gruppenteilnehmer die Fahrt an, muss<br />

der Leiter der Gruppe den Buchfahrschein vor Abfahrt des Zuges dem <strong>Bahn</strong>hofsvorsteher des Abgangsbahnhofs<br />

oder einem von ihm beauftragten Beschäftigten des <strong>Bahn</strong>hofs zur Anbringung eines Vermerks,<br />

vorlegen. Dieser Vermerk kann auch durch den Zugführer (Zugschaffner) oder durch den Wagenschaffner,<br />

wenn er von der Eisenbahn zur Anbringung von Vermerken ermächtigt wurde, erteilt werden.<br />

5. Tritt der Reisende die Fahrt aus persönlichen Gründen nicht an, muss er bei den<br />

Eisenbahnen, auf denen die Prägung bzw. Stempelung der Fahrausweise vorgesehen ist,<br />

a) einen nicht geprägten bzw. nicht abgestempelten Fahrausweis der Eisenbahn vor Ablauf der Geltungsdauer<br />

des Fahrausweises zur Anbringung eines Vermerks vorlegen;<br />

b) einen nicht geprägten bzw. nicht abgestempelten Fahrausweis mit einer Bettkarte, die für einen Tag oder<br />

Zug ausgegeben ist, der Eisenbahn spätestens 6 Stunden (für Gruppenfahrscheine – 5 Tage, bei LG<br />

und EVR – 1 Tag), vor Abfahrt des Zuges; der in der Bettkarte angegeben ist, zur Anbringung eines<br />

Vermerks vorlegen;<br />

c) einen geprägten bzw. abgestempelten Fahrausweis der Eisenbahn spätestens 3 Stunden nach Abfahrt<br />

des im Stempel angegebenen Zuges zur Anbringung eines Vermerks vorlegen.<br />

6. Verzichtet der Reisende aus persönlichen Gründen auf einem Unterwegsbahnhof auf die Weiterfahrt,<br />

muss er der Eisenbahn spätestens drei Stunden nach Ankunft des von ihm benutzten Zuges seinen<br />

Fahrausweis zur Eintragung eines Vermerks vorlegen.<br />

§ 3 Bei Vorhandensein eines Vermerks der Eisenbahn über die Nichtbenutzung der Fahrausweise in den im § 2<br />

dieses Artikels vorgesehenen Fällen werden dem Reisenden die gemäß dem anzuwendenden Tarif erhobenen<br />

Beförderungskosten wie folgt erstattet:<br />

1. Der Fahrpreis und der Bettkartenpreis für die nicht durchfahrene Strecke, wenn<br />

a) die Fahrausweise vom Reisenden durch zwingende Gründe (Krankheit, Unfall u. a.) die unmittelbar vor<br />

Abfahrt des Zuges oder unterwegs eingetreten sind, nicht oder nur teilweise benutzt wurden<br />

b) bei einer Gruppenfahrt nicht alle Gruppenteilnehmer die Fahrt angetreten haben, ausgenommen die Fälle,<br />

in denen nur die Mindestfahrpreise für die Gestellung von Sonderzügen oder Sonderwagen bezahlt<br />

wurden bzw. durch die Erstattung der Mindestfahrpreis nicht erreicht wird.<br />

c) der Reisende durch Verschulden der Eisenbahn die Fahrt nicht antreten oder fortsetzen konnte und aus<br />

diesem Grund auf die Fahrt verzichtet hat<br />

d) der Reisende die Fahrt aus persönlichen Gründen nicht antritt und einen ungestempelten Fahrausweis<br />

mit einer Bettkarte, die für einen bestimmten Tag und Zug ausgegeben ist, oder einen abgestempelten<br />

Fahrausweis der Eisenbahn spätestens 6 Stunden (bei Gruppenfahrscheinen – 5 Tage, bei LG und EVR<br />

– 1 Tag) vor Abfahrt des Zuges, der in der Bettkarte oder im Stempelabdruck des Fahrausweises angegeben<br />

ist, zur Anbringung eines Vermerks vorgelegt hat.<br />

2. Der Fahrpreis für die nicht durchfahrene Strecke, ausgenommen der Bettkartenpreis, wenn:<br />

a) der Reisende die Fahrt aus persönlichen Gründen nicht antritt und den Fahrausweis der Eisenbahn weniger<br />

als 6 Stunden (bei Gruppenfahrscheinen – 5 Tage, bei LG und EVR – 1 Tag) vor Abfahrt des Zuges<br />

zur Anbringung eines Vermerks vorgelegt hat<br />

b) der Reisende aus persönlichen Gründen auf einem Unterwegsbahnhof auf die Weiterfahrt verzichtet und<br />

spätestens drei Stunde nach Ankunft des von ihm benutzten Zuges seinen Fahrausweis der Eisenbahn<br />

zur Anbringung eines Vermerks vorgelegt hat.<br />

3. Der Unterschied zwischen dem vom Reisenden bezahlten Fahrpreis und Bettkartenpreis sowie dem<br />

Preis, welcher der von ihm benutzten Klasse und Entfernung entspricht, wenn der Reisende wegen Fehlens<br />

eines seinem Fahrausweis und seiner Bettkarte entsprechenden Platzes in einer niedrigeren Wagen<br />

klasse und Kategorie reiste.<br />

§ 4 Vormerkgebühren werden nicht erstattet.<br />

§ 5 Für verloren gegangene Fahrausweise wird nichts erstattet.<br />

§ 6 Wenn ein mit Ermäßigung für die Hin- und Rückfahrt ausgestellter Gruppenfahrausweis bzw. Einzelfahrausweis<br />

in einer der beiden Fahrrichtungen ohne triftige durch entsprechende Dokumente belegte Gründe nicht benutzt<br />

wurde, so werden eingezahlte Beträge nicht erstattet.<br />

Bei einem triftigen Grund, der durch entsprechende Belege nachgewiesen wird, werden die eingezahlten Beträge<br />

unter Berücksichtigung der Umrechnung bis zum vollen Preis des Fahrausweises erstattet.<br />

§ 7 Wenn die Anzahl der in Wirklichkeit ohne triftige Gründe nach einem Gruppenfahrausweis beförderten Personen<br />

geringer war als es in den Ermäßigungsnormen der anzuwendenden Tarife festgelegt ist, so werden die<br />

eingezahlten Beträge nicht erstattet.<br />

Bei einem triftigen Grund werden die eingezahlten Beträge im Verfahren gemäß § 6 dieses Artikels erstattet.<br />

§ 10 Die bezahlten Beträge werden in den in den §§ 2, 3 und 6 dieses Artikels genannten Fällen auf dem Erstattungsweg<br />

auf schriftlichen Antrag des Reisenden vergütet, dem Erstattungsantrag sind die Fahrausweise und<br />

Bettkarten mit den gemäß § 2 und § 3 Ziffern 1 Buchstabe d und 2 dieses Artikels erforderlichen. Vermerken<br />

und in den im § 2 Nr. 1 dieses Artikels genannten Fällen die entsprechenden Unterlagen beizufügen.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 9<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


Anlage 3<br />

§ 11 Gibt der Reisende seinen Fahrausweis, bevor er die Fahrt angetreten hat, innerhalb der Geltungsdauer bei der<br />

Ausgabestelle zurück, wird der zu erstattende Betrag dem Reisenden sofort von der Ausgabestelle gemäß den<br />

geltenden Binnenvorschriften zurückgezahlt.<br />

Artikel 39<br />

Klagen, gerichtliche Zuständigkeit<br />

§ 1 Das Recht, eine aus dem Beförderungsvertrag abgeleitete Klage zu erheben, steht demjenigen zu, der berechtigt<br />

ist, Ansprüche gegenüber der Eisenbahn oder der Ausgabestelle geltend zu machen.<br />

Eine Klage darf nur erhoben werden, wenn vorher ein Anspruch gemäß Artikel 38 geltend gemacht worden ist.<br />

§ 2 Eine Klage kann der Berechtigte nur gegen die Eisenbahn oder die Ausgabestelle erheben, bei welcher der<br />

Anspruch gemäß Artikel 38 § 5 geltend gemacht worden ist, und nur dann, wenn die Eisenbahn oder die Ausgabestelle<br />

die im Artikel 38 § 8 festgelegte Prüfungsfrist nicht eingehalten oder wenn sie innerhalb dieser Frist<br />

den Reklamierenden von der teilweisen oder gänzlichen Ablehnung des Anspruchs benachrichtigt hat.<br />

§ 3 Die Klage kann nur vor dem zuständigen Gericht des Landes erhoben werden, bei dessen Eisenbahn oder<br />

Ausgabestelle der Anspruch geltend gemacht wurde.<br />

Artikel 40<br />

Verjährung von Ansprüchen und Klagen aus dem Beförderungsvertrag<br />

§ 1 Ansprüche und Klagen gegen die Eisenbahnen oder die Ausgabestellen sowie Forderungen und Klagen der<br />

Eisenbahnen gegen<br />

1. Reisende und Absender oder Empfänger von Expressgut auf Zahlung von Gebühren oder Entschädigungen<br />

oder auf Schadenersatz<br />

2. Reisende und Absender oder Empfänger von Expressgut auf Zahlung der von ihnen erhobenen Kosten<br />

können innerhalb von neun Monaten erhoben werden.<br />

Eine Ausnahme bilden Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist für Reisegepäck oder Expressgut, die<br />

binnen 30 Tagen geltend zu machen sind.<br />

§ 2 Die im § 1 dieses Artikels genannten Fristen beginnen<br />

1. bei Entschädigung für Beschädigung oder teilweisen Verlust von Reisegepäck oder Expressgut sowie für<br />

Überschreitung der Lieferfrist - mit dem Tag der Auslieferung des Reisegepäcks oder Expressguts<br />

2. bei Entschädigung für gänzlichen Verlust von Reisegepäck nach Ablauf von 10 Tagen und für gänzlichen<br />

Verlust von Expressgut nach Ablauf von 20 Tagen nach Beendigung der Lieferfrist gemäß Artikel 20 und<br />

27.<br />

3. bei Ansprüchen auf Nachzahlung oder Erstattung von Beförderungskosten und Gebühren oder auf Berichtigung<br />

der Berechnung der Kosten bei unrichtiger Tarifanwendung oder auf Berichtigung von Rechenfehlern<br />

- mit dem Tag der Zahlung oder, wenn bei Reisegepäck und Expressgut keine Zahlung stattgefunden<br />

hat, mit dem Tag der Auslieferung<br />

4. bei Auszahlung des Erlöses aus dem Verkauf von Reisegepäck oder Expressgut - mit dem Tag des Verkaufs<br />

5. in allen übrigen Fällen - mit dem Tag, an dem der Umstand festgestellt wurde, der zur Begründung des Anspruchs<br />

führte.<br />

Der Tag, mit dem die Verjährung beginnt, ist in der Verjährungsfrist nicht einbegriffen.<br />

§ 3 Die Vorlage einer schriftlichen Reklamation gemäß Artikel 38 durch den Reisenden, Absender oder Empfänger<br />

von Expressgut bei der Eisenbahn oder beim Reisebüro hemmt den Lauf der Verjährungsfrist; das gleiche gilt<br />

für Forderungen der Eisenbahn gegenüber den Reisenden oder Absendern oder Empfängern von Expressgut.<br />

Der Lauf der Verjährungsfrist setzt wieder mit dem Tag ein, an dem die Reklamation gänzlich oder teilweise abgelehnt<br />

wurde; bei Nichtbeantwortung der Reklamation setzt der Lauf der Verjährungsfrist nach Ablauf der im<br />

Artikel 38 § 8 festgesetzten Frist wieder ein.<br />

Der Beweis des Eingangs der Reklamation oder der Beantwortung und der Rückgabe der Belege obliegt dem,<br />

der sich auf diese Tatsachen beruft.<br />

Weitere Reklamationen, die denselben Anspruch zum Gegenstand haben, hemmen die Verjährung der gerichtlichen<br />

Klage nicht.<br />

§ 4 Ansprüche und Forderungen, die verjährt sind, können auch nicht mehr im Wege der Klage geltend gemacht<br />

werden.<br />

SCIC-NRT (15.12.2013) 10<br />

Anlage 3 - Auszug SMPS


Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG -<br />

Sonderbestimmungen für Verkehre mit<br />

bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />

(SCIC-SB)<br />

Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Stand: 27.01.2014<br />

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk<br />

das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum<br />

Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />

Tarifverzeichnis Nr. 711<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 1<br />

Stand: 27.01.2014<br />

Tfv 711


Geschäftsführung und Druck<br />

DB Fernverkehr AG<br />

Preismanagement International - P.FMV 13<br />

Stephensonstr. 1<br />

D-60326 Frankfurt am Main<br />

Die vorliegenden Tarifbestimmungen sind als CD-Rom (Bestell-Nr: TCD 700) erhältlich bei:<br />

DB Services Technische Dienste GmbH<br />

Druck und Informationslogistik - Logistikcenter<br />

Kriegsstr. 1<br />

76131 Karlsruhe<br />

Änderungen und Ergänzungen<br />

Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />

1 263/46/13 15.12.2013 Neuausgabe<br />

2 18/4/2014 20.01.2014 Nr. 3.6.1: Druckfehlerberichtung<br />

Nr. 6.2.6.2: Europa-Spezial Kultur nach Bern<br />

3 25/5/2014 27.01.2014 Nr. 6.2.6.3: Europa-Spezial Kultur nach Basel<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 2<br />

Stand: 27.01.2014<br />

Tfv 711


Inhaltsverzeichnis<br />

1 NORDEUROPA 6<br />

1.1 Einzelreisende - Allgemeines 6<br />

1.2 Europa-Spezial Dänemark 7<br />

1.3 Europa-Spezial Schweden 8<br />

Anlage 1: <strong>Bahn</strong>höfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind: 11<br />

2 WESTEUROPA 12<br />

2.1 Allgemeines 12<br />

2.2 Europa-Spezial Luxemburg 14<br />

2.3 London-Spezial 15<br />

2.4 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich 17<br />

2.5 Europa-Spezial Belgien 22<br />

2.6 Europa-Spezial Niederlande 23<br />

Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten <strong>Bahn</strong>höfe in Belgien: 25<br />

3 SÜDEUROPA 26<br />

3.1 Allgemeines 26<br />

3.2 Europa-Spezial Österreich 28<br />

3.3 Europa-Spezial Schweiz 29<br />

3.4 Europa-Spezial Italien (via Schweiz) 32<br />

3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien 34<br />

3.6 Europa-Spezial Italien (via Brenner) 37<br />

4 SÜDOSTEUROPA 39<br />

4.1 Allgemeines 39<br />

4.2 Europa-Spezial Ungarn 40<br />

4.3 Europa-Spezial Slowenien 41<br />

4.4 Europa-Spezial Kroatien 43<br />

5 OSTEUROPA 45<br />

5.1 Allgemeines 45<br />

5.2 Europa-Spezial Tschechien 46<br />

5.3 Europa-Spezial Slowakei 48<br />

5.4 Europa-Spezial Polen 50<br />

5.5 IC Bus 51<br />

6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE 52<br />

6.1 Aktionsangebot: LTUR Fernweh-Ticket – international 52<br />

6.2 Europa Spezial Kultur 53<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 3<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


6.3 Internetaktion mit e-Coupon über 10 Euro bei Buchung von Reisen über<br />

www.despegar.com oder www.decolar.com 55<br />

6.4 EMMI-Kooperation „Reisen in die Schweiz“ mit 10 € e-Coupon 56<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 4<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


Einleitung<br />

Die vorliegenden Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />

(SCIC-SB) enthalten länderspezifische Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zu Angeboten,<br />

die im Verkehr zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land bzw. in bestimmten Ländern<br />

gelten.<br />

Tarifgrundlage<br />

Für die an den SCIC und am internationalen Eisenbahnpersonenverkehr mit den Ländern der<br />

GUS und des Baltikums teilnehmenden Beförderer gelten die „Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

(SCIC)“ der Deutschen <strong>Bahn</strong>,<br />

− für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (NRT, Tfv 701/1),<br />

− für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (IRT; Tfv 701/2) und<br />

− für Reisen mit Rail Pass Tickets (RPT, Tfv 701/3),<br />

− für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG<br />

im grenzüberschreitenden Verkehr (DB Regio; Tfv 701/4)<br />

sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.<br />

Für Reisen mit Fahrkarten für IC Busverkehre (ggf. mit Vor-/Nachlauf im Zug) gelten zusätzlich die<br />

Beförderungsbedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643)<br />

Beteiligte Beförderer<br />

Die Liste der Ansprechpartner der beteiligten Beförderer mit ihren Kundendienststellen und deren<br />

Anschriften sind in Anlage 1 zum Tarif SCIC-NRT aufgeführt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 5<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


1 NORDEUROPA<br />

Besonderheiten im Verkehr nach Dänemark, Norwegen, Schweden<br />

und Finnland und innerhalb dieser Länder<br />

Beförderer: DSB (1186); NSB (1076), SJ (1174), Arlanda Express (3025), Jönköpings<br />

Länstrafik (3075), Skånetrafiken (3126),Svenska Tågkompaniet (3050), Länstrafiken i<br />

Norrbotten (3027), Västtrafik (3197), Viking Line (3029), VR (0010)<br />

1.1 Einzelreisende - Allgemeines<br />

(zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />

1.1.1 Fahrkarten<br />

Es werden durchgehende Fahrscheine ausgegeben:<br />

► Normalpreis nach Dänemark<br />

► Europa-Spezial Dänemark<br />

► Normalpreis nach Schweden<br />

► Europa-Spezial Schweden<br />

Fahrkarten nach/von KØBENHAVN AREA gelten nach/von allen <strong>Bahn</strong>höfen des Kopenhagener<br />

Stadtgebietes (Raum der Verkehrsgesellschaft København, siehe Anlage 1); die<br />

Fahrkarten gelten jedoch nur in Zügen, die Benutzung von Bussen und Untergrundbahnen<br />

ist nicht möglich.<br />

In Schweden werden NRT-Inlandsfahrkarten nur noch auf wenigen Verbindungen anerkannt.<br />

1.1.2 Schiffsstrecken<br />

Auf folgenden Schiffsstrecken gelten Fahrkarten der 2. Klasse auch in der 1. Klasse:<br />

- Puttgarden - Rødby Færge (im Ortsverkehr: Einheitsklasse)<br />

- Helsingør – Helsingborg<br />

Auf folgenden Schiffsstrecken gibt es nur eine Einheitsklasse, in der Inlandsfahrkarten<br />

der 2. Klasse gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reisen kostenfrei, müssen<br />

aber in Begleitung eines Erwachsenen sein.<br />

- Stockholm - Turku S Viking Line<br />

- Stockholm - Helsinki S Viking Line<br />

Für die Reservierung von Kabinen, Bettplätzen und Schlafsesseln gelten die Bestimmungen<br />

der beteiligten Beförderer.<br />

1.1.3 Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge<br />

Die SJ-Hochgeschwindigkeitszüge- und IC-Züge der Schwedischen Staatsbahnen sind<br />

reservierungspflichtig und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar.<br />

Die Fernverkehrszüge der Norwegischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig,<br />

führen nur noch die 2. Klasse und sind mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung<br />

buchbar. Die Fernverkehrszüge der Finnischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig<br />

und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Angaben zur<br />

Reservierungspflicht sind den jeweiligen Fahrplanmedien zu entnehmen.<br />

1.1.4 Hunde<br />

In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere<br />

kostenlos in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und<br />

Speisewagen) in der 2. Klasse mitnehmen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 6<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


1.2 Europa-Spezial Dänemark<br />

1.2.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Dänemark“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark für einfache Fahrt und für Hin- und<br />

Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />

sind.<br />

1.2.2 Geltungsdauer<br />

Fahrscheine zum „Europa-Spezial Dänemark“ gelten einen Monat, bei der DB bis 03:00<br />

Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

1.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Dänemark“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Dänemark“ nicht mehr möglich.<br />

1.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Dänemark“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

1.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Dänemark“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

1.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Dänemark“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Dänemark“ nicht möglich.<br />

1.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen<br />

Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je<br />

unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 7<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


1.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Dänemark“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

1.3 Europa-Spezial Schweden<br />

1.3.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Schweden“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr nach ausgewählten Orten in Schweden für einfache<br />

Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben.<br />

1.3.2 Geltungsdauer<br />

Fahrscheine zum „Europa-Spezial Schweden“ gelten einen Monat, bei der DB bis 03:00<br />

Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

1.3.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Schweden“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Ab Kopenhagen ist die Weiterfahrt zu ausgewählten Halten auf den folgenden Linien<br />

möglich:<br />

‣ nach Stockholm mit SJ<br />

‣ nach Uppsala mit SJ Hochgeschwindigkeitszügen bis Stockholm und weiter im<br />

IC-Zug oder einem unmittelbar anschließenden R-Zug.<br />

‣ mit den R-Zügen des Eisenbahnverkehrsunternehmens Skånetrafiken nach<br />

- Göteborg über Lund,<br />

- Karlskrona über Lund – Hässleholm,<br />

- Richtung Kalmar über Lund – Hässleholm bis nach Alvesta (nicht jedoch zu<br />

den auf der Linie liegenden Zielorten ösltich von Alvesta),<br />

- Simrishamn über Ystad, mit Umstieg in Malmö,<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />

bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />

zum „Europa-Spezial Schweden“ nicht mehr möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 8<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


1.3.4 Reservierungen<br />

Für die Nutzung der SJ Hochgeschwindigkeitszüge besteht Reservierungspflicht. Beim<br />

Kauf einer Fahrkarte „Europa-Spezial Schweden“ ist die Sitzplatzreservierung in den SJ<br />

Hochgeschwindigkeitszügen kostenfrei.<br />

Soll auf Wunsch des Kunden ein anderer als der ursprünglich vorgesehene SJ Hochgeschwindigkeitszug<br />

ab/bis Kopenhagen genutzt werden, muss für den neu gewählten SJ<br />

Hochgeschwindigkeitszug eine neue Reservierung ausgestellt werden, sofern dies im<br />

Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Hierfür wird eine Fahrkarte zum Aufpreis „Pass“<br />

inklusive Reservierung (2.Kl 7 €, 1.Kl 17 €) ausgestellt.<br />

1.3.5 Preis, Anerkennung von Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Schweden“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 69,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

<strong>Bahn</strong>Card 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

1.3.6 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Schweden“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

1.3.7 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />

Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird und die<br />

Grenzübergänge Puttgarden M/S oder Flensburg (Gr) genutzt werden.<br />

Für die Weiterfahrt ab Kopenhagen muss sich der Kunde beim Kauf der Fahrkarte entscheiden<br />

hat, ob er einen SJ Hochgeschwindigkeitszug oder einen R-Zug der Skånetrafiken<br />

nutzen will.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Schweden“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Schweden“ nicht möglich.<br />

1.3.8 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen<br />

Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je<br />

unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der X2000-<br />

Züge der SJ eingehalten werden.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 9<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


1.3.9 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Schweden“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial Schweden“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt<br />

gegen Zahlung eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />

dem am Reisetag geltenden DB-Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den<br />

am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben<br />

werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl<br />

und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial<br />

Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen<br />

Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung, zur Fahrt auf den zugelassenen<br />

Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 10<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


Anlage 1: <strong>Bahn</strong>höfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind:<br />

Aalholm Godhavn Kregme Stengaarden<br />

Aalsgaarde Goerloese Kvistgaard Stenloese<br />

Aamarken Graested Langeroed Svanemoellen<br />

Alberslund Graested Syd Langgade Sydhavn<br />

Alleroed Greve Laugoe Taastrup<br />

Avedoere Gribsoe Lille Kregme Tisvildeleje<br />

Bagsvaerd Grimstrup Maaloev Vaerloese<br />

Bernstorffsvej Groendal Maarum Vallensbaek<br />

Birkeroed Groenholt Malmparken Vangede<br />

Bispebjerg Groennehave Marienlyst Vedbaek<br />

Borupgaard Hanehoved Melby Vejby<br />

Broedeskov Hareskov Moerdrup Veksoe<br />

Broendby Strand Hellebaek Nivaa Vesterport<br />

Broendbyoester Helsinge Nordhavn Vibehus<br />

Buddinge Hoejstrup Ny Ellebjerg Vigerslev Alle<br />

Charlottenlund Holloese Oelsted Virum<br />

Danshoej Holte Oelstykke<br />

Dronningmoelle Hornbaek Oerby<br />

Duemose Horneby Sand Oesterbjerg<br />

Dybboelsbro Hundested Ordrup<br />

Dyssegaard Hundested Havn Paarup<br />

Dyssekilde Husum Peter Bangsvej<br />

Emdrup Hvidovre Roedovre<br />

Enghave Ishoej Ryparken<br />

Firhoej Islev Saltrup<br />

Fjellenstrup Jaegersborg Saunte<br />

Flintholm Jersie Sjaeloer<br />

Fredensborg Jyllingevej Skaevinge<br />

Frederiksvaerk Kagerup Skibstrup<br />

Friheden Karinebaek Skodsborg<br />

Fuglebakken Karlslunde Skovbrynet<br />

Gentofte KB Hallen Soeborg<br />

Gilleleje Kildebakke Solroed Strand<br />

Gilleleje Oest Kildedal Sorgenfri<br />

GI Toftegaard Kildekrog Staeremose<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 11<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2 WESTEUROPA<br />

Besonderheiten im Verkehr nach Belgien, Frankreich, Luxemburg,<br />

Niederlande, Portugal und/oder innerhalb dieser Länder<br />

sowie in Verbindung mit Eurostar nach London<br />

Beförderer: SNCB (1088), SNCF (1087), CFL (0082), NS (1184), CP (0094), EIL (0015)<br />

2.1 Allgemeines<br />

(zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />

2.1.1 Fahrkarten<br />

Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:<br />

► durchgehende Fahrkarten zum Normalpreis nach Niederlande (ggf. zum ermäßigten<br />

Fahrpreis in Verbindung mit der „Voordeel-urenkaart), Belgien und Luxemburg<br />

► durchgehende Fahrkarten zum Normalpreis nach Frankreich für die Züge des<br />

Hochgeschwindigkeitsverkehrs Deutschland – Frankreich und für Verbindungen<br />

ohne reservierungspflichtige französische Züge)<br />

► London-Spezial<br />

► Europa-Spezial Belgien, Niederlande, Luxemburg<br />

► Europa-Spezial Frankreich in den Zügen des HGV Deutschland – Frankreich<br />

nach/von Paris und nach/von Marseille<br />

Sofern für die niederländischen, belgischen und luxemburgischen Strecken außer den<br />

Grenzbahnhöfen keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über den<br />

gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum Normalpreis<br />

ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine schnellere Verbindung<br />

besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.<br />

Beim Bordverkauf in den ICE-Zügen von Deutschland nach Brüssel werden die Fahrkarten<br />

bis zum bzw. ab Auslands-Zielort verkauft. Für die Ermittlung des Bordpreis-<br />

Aufschlags wird, abweichend von Nr. 6.1 SCIC-NRT, die gesamte Strecke betrachtet.<br />

Fahrkarten nach belgischen Zielbahnhöfen mit der Zusatzbezeichnung „Agglo“ oder<br />

„Zone“ gelten auch nach den jeweiligen, in Anlage 2 genannten gleichgestellten <strong>Bahn</strong>höfen.<br />

Für die Fahrt in den reservierungspflichtigen Expressbussen Saarbücken - Luxemburg<br />

mit Vor- und/oder Nachlauf auf DB-Strecke werden NRT-Fahrkarten mit Reservierung<br />

gem. Nr. 8.8.1 SCIC-NRT ausgegeben. Ohne Vor- und/oder Nachlauf sind Globalpreis-<br />

Fahrkarten gem. den Beförderungsbedingungen der CFL zu erwerben. Dies gilt auch im<br />

Fall einer Umbuchung im Rahmen eines Umtauschs.<br />

Fahrkarten über Paris enthalten nicht die Fahrpreise für den Transfer zwischen den Pariser<br />

Fernbahnhöfen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 12<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.1.2 Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge bzw. des Expressbusses<br />

Saarbrücken - Luxemburg<br />

Bei Benutzung der zwischen Brüssel, Paris und London verkehrenden Eurostar-Züge<br />

besteht Reservierungspflicht. Die Benutzung der Züge ist nur mit Globalpreis-Fahrkarten<br />

gem. der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers möglich.<br />

Für Reisen mit reservierungspflichtigen innerfranzösischen Zügen (z.B. TGV, Intercité),<br />

bei grenzüberschreitenden Fahrten (z.B. Brüssel – Südfrankreich, Frankreich – Schweiz<br />

oder Freiburg - Paris) und bei Fahrten nach und innerhalb Spaniens werden ausschließlich<br />

Fahrkarten zum IRT-Preis ausgegeben. Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils<br />

aufgrund einer Buchungsanfrage von den platzzuteilenden Verkaufssystemen ausgegeben<br />

werden. Für die Benutzung von sonstigen Zügen innerhalb Frankreichs gelten<br />

die Bestimmungen des SCIC-NRT.<br />

Für die Nutzung der Expressbusse zwischen Saarbrücken und Luxemburg auf der<br />

reinen Busstrecke ist eine IRT-Fahrkarte zu erwerben. Es gelten die Beförderungsbestimmungen<br />

der CFL. Ansonsten gilt Nr. 8.8.1 SCIC-NRT.<br />

2.1.3 Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis für Inhaber einer „Voordeelurenkaart“ der<br />

Niederländischen Eisenbahnen (NS)<br />

Im Verkehr mit den Niederlanden werden Fahrkarten 1. oder 2. Klasse für die Strecken<br />

der NS an Inhaber einer Voordeelurenkaart zum ermäßigten Fahrpreis für einfache<br />

Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben.<br />

Die Fahrpreisermäßigung für niederländische Strecken beträgt 40% des gewöhnlichen<br />

Fahrpreises für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 13<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.2 Europa-Spezial Luxemburg<br />

2.2.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Luxemburg“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr nach Luxemburg für einfache Fahrt und für Hin- und<br />

Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />

sind. Dazu zählt auch der Expressbus Saarbrücken-Luxemburg der CFL, sofern ein Vor-/<br />

Nachlauf zum Bus auf DB-Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC gegeben<br />

ist.<br />

2.2.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Luxemburg“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />

des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

2.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Luxemburg“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Europa-Spezial Luxemburg“ nicht mehr möglich.<br />

2.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Luxemburg“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

2.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Luxemburg“ – Preis für Erwachsene 2. Klasse zu zahlen.<br />

2.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn zumindest auf einem DB-Teilstück des Reisewegs<br />

die Fahrt in den Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Luxemburg“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Luxemburg“ nicht möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 14<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen<br />

Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je<br />

unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.<br />

2.2.8 Umtausch, Erstattung<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Luxemburg“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

2.3 London-Spezial<br />

2.3.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten nach London St. Pancras International zur einfachen<br />

Fahrt oder Hin- und Rückfahrt über Aachen - Brüssel ausgegeben.<br />

2.3.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „London-Spezial“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf den<br />

letzten Geltungstag folgenden Tages. Bei Fahrfahrkarten für Hin- und Rückfahrt muss die<br />

Rückfahrt innerhalb der 15 Tage durchgeführt werden.<br />

2.3.3 Zugbindung, Kontingentierung, Reservierungspflicht im Eurostar<br />

Die Fahrkarte zum Angebot „London-Spezial“ gilt auf dem DB-Streckenteil in allen Zügen,<br />

ausgenommen in Autoreisezügen und Sonderzügen.<br />

Auf dem Streckenteil von Deutschland bis Brüssel gilt das Angebot nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung), wobei für den grenzüberschreitenden Abschnitt<br />

zwischen Aachen und Brüssel ein ICE genutzt werden muss. In Brüssel erfolgt der Umstieg<br />

vom ICE in den Eurostar bzw. umgekehrt.<br />

Die Eurostar-Züge zwischen Brüssel und London sind reservierungspflichtig, d. h. neben<br />

der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und London, erhält der<br />

Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt Brüssel – London.<br />

Reisende ohne Reservierung für den Eurostar sind Reisende ohne gültige Fahrkarte und<br />

haben keinen Anspruch auf die Mitnahme im Eurostar-Zug.<br />

Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den ICE-Zügen bis/ab<br />

Brüssel bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben werden.<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „London-Spezial“ werden nicht in Zügen anderer Beförderer<br />

(z.B. Thalys) anerkannt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 15<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.3.4 Preis, <strong>Bahn</strong>Card-Ermäßigung<br />

„London-Spezial“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 59,- EUR (2. Klasse)<br />

und ab 109,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />

bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der<br />

Fahrscheine „London-Spezial“ nicht mehr möglich.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 5,- EUR je Fahrtrichtung. Weitere<br />

Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

2.3.5 Erwerb der Fahrkarten<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „London-Spezial“ endet spätestens drei<br />

Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Reiseservice, am Automaten<br />

(NTA) sowie im Internet über www.bahn.de erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „London Spezial“ nicht möglich.<br />

2.3.6 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Für die Fahrt auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd<br />

(Gr) und Brüssel-Midi gelten die Bestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />

Auf der Eurostar-Strecke Brüssel – London zahlen Kinder ab 4 Jahre den Fahrpreis eines<br />

Erwachsenen.<br />

Die Mitnahme von Hunden (außer Blindenführhunden) ist nicht zugelassen.<br />

2.3.7 Klassenwechsel, Umweg, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd (Gr) und Brüssel-Midi<br />

sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter<br />

48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der Eurostar-Züge<br />

eingehalten werden.<br />

2.3.8 Umtausch, Erstattung, Teilerstattung<br />

Fahrkarten zum „London-Spezial“ können bis einschließlich ersten Geltungstag gegen<br />

ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt können bis einschließlich ersten Geltungstag der<br />

Hinfahrt gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden. Danach<br />

sind Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 16<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.4 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich<br />

2.4.1 Allgemeines<br />

Für alle Züge im grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen<br />

Deutschland und Frankreich besteht Reservierungspflicht. Im Fahrpreis der 1. Klasse<br />

sind zusätzliche Serviceleistungen (z. B. Imbiss, Zeitungen …) enthalten<br />

Für die Nutzung im DB-Binnenverkehr ist die Vorlage einer Fahrkarte der Produktklasse<br />

ICE erforderlich. Es besteht keine Reservierungspflicht bei Nutzung der Züge des HGV<br />

Deutschland – Frankreich im reinen DB-Binnenverkehr.<br />

Bei Regulierungen an Bord der Züge (z. B.: ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse,<br />

Rauchen) gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen des Beförderers des befahrenen<br />

Streckenteils, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.<br />

2.4.2 Geltungsbereich , Zugbindung, Kontingentierung<br />

Es verkehren:<br />

- ICE- und TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Paris über Forbach (Gr)<br />

- TGV-Züge zwischen München – Paris über Kehl (Gr).<br />

- TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Marseille über Kehl (Gr.)<br />

Alle Fahrkarten berechtigen nur zur Fahrt in den auf den Beförderungsdokumenten angegebenen<br />

Tagen und Zügen. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten<br />

Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb von Fahrkarten nicht mehr möglich.<br />

2.4.3 Fahrkarten, Reservierung<br />

Für die Nutzung der Züge des HGV Deutschland – Frankreich im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr sind internationale Fahrkarten mit dazugehörigen Reservierungen (außer für<br />

Hunde) erforderlich. Dies gilt auch für Reisen mit Vor-/Nachlauf bei der DB und Umstieg<br />

in einen Zug des HGV Deutschland – Frankreich in Strasbourg.<br />

Für alle sonstigen innerfranzösischen Verbindungen werden IRT- Fahrkarten ausgegeben.<br />

2.4.4 Angebote<br />

Für den HGV Deutschland - Frankreich bietet die DB folgende Tarifangebote und zugehörige<br />

Konditionen an:<br />

2.4.4.1 Normalpreis<br />

Es werden die „<strong>Bahn</strong>Card 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-<br />

Streckenteil, die „<strong>Bahn</strong>Card 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung<br />

auf dem SNCF-Streckenteil, die SNCF-Ermäßigungskarten „Carte Jeune“, „Carte Senior+“<br />

und„Carte Week-end“ mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-<br />

Streckenteil anerkannt. Darüber hinaus wird die SNCF-Ermäßigungskarte „Carte Enfant+“<br />

mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-Streckenteil für den Karteninhaber<br />

(=Kind) und bis zu 4 Begleitpersonen (Erwachsene) anerkannt, wenn die Reise<br />

vollständig gemeinsam unternommen wird. Eine Ermäßigung gegen Vorlage einer<br />

RAILPLUS-Karte wird nicht gewährt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 17<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.4.4.2 Europa-Spezial Frankreich<br />

Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 39,00 EUR in der 2. Klasse und ab 69,00 EUR<br />

in der 1. Klasse (im grenznahen Bereich ab 19,00 EUR 2. Klasse und ab 49,00 EUR 1.<br />

Klasse) einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis,<br />

wenn dieser mindestens 59 EUR (2. Klasse) bzw. 99 EUR (1. Klasse) beträgt.<br />

Fahrkarten zum Angebot gelten nur von/nach französischen Haltepunkten des HGV<br />

Deutschland – Frankreich und nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Erwerb des Fahrscheins bis 3 Tage vor Fahrtantritt (Vorkaufsfrist) erforderlich<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich<br />

Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von<br />

15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Normalpreis<br />

(mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen<br />

eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden.<br />

Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden<br />

Beförderers, welche auf der Europa-Spezial Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben.<br />

Die Fahrkarte „Europa-Spezial Frankreich Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit der<br />

ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur Fahrt<br />

auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der<br />

Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

2.4.4.3 Gruppe&Spar<br />

2.4.4.4 Pass 1<br />

2.4.4.5 Pass 2<br />

Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen<br />

zwischen 30% und 60% auf dem deutschen Streckenteil 30% – 45% Ermäßigung<br />

auf dem französischen Streckenteil.<br />

Umtausch- und Erstattungsbestimmungen gelten gem. Nr. 12.4.8 SCIC-NRT.<br />

Festpreis für Inhaber von Netzkarten, welche die gesamte Strecke der DB und der SNCF<br />

mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail<br />

Globalpass, auch Netzkarten in Kombination (z.B. France Rail Pass und German<br />

Rail Pass):<br />

Preis 2. Klasse: 13,00 EUR<br />

Preis 1. Klasse: 20 EUR für die Verbindungen Karlsruhe – Strasbourg, -<br />

Baden-Baden – Strasbourg, Kaiserslautern – Forbach<br />

Preis 1. Klasse: 30 EUR für alle übrigen Verbindungen<br />

Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den französischen HGV-<br />

Streckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Frankreich-Pass, France Rail<br />

Pass).<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 18<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.4.4.6 Pass 3<br />

Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den deutschen HGV-<br />

Streckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Germany Pass, German Rail<br />

Pass).<br />

2.4.4.7 <strong>Bahn</strong>Card 100<br />

Relationsabhängige Festpreise für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 100:<br />

Verbindung 1. Klasse 2. Klasse<br />

München - Paris 95,00 € 55,00 €<br />

Augsburg - Paris 95,00 € 55,00 €<br />

Ulm - Paris 95,00 € 55,00 €<br />

Stuttgart - Paris 95,00 € 55,00 €<br />

Karlsruhe - Paris 95,00 € 55,00 €<br />

München - Strasbourg 20,00 € 5,00 €<br />

Augsburg- Strasbourg 20,00 € 5,00 €<br />

Ulm - Strasbourg 20,00 € 5,00 €<br />

Stuttgart - Strasbourg 20,00 € 5,00 €<br />

Karlsruhe - Strasbourg* 10,00 € 5,00 €<br />

Frankfurt - Paris 90,00 € 50,00 €<br />

Mannheim - Paris 90,00 € 50,00 €<br />

Kaiserslautern - Paris 90,00 € 50,00 €<br />

Saarbrücken - Paris 90,00 € 50,00 €<br />

Frankfurt - Forbach 20,00 € 5,00 €<br />

Mannheim - Forbach 20,00 € 5,00 €<br />

Kaiserslautern - Forbach* 10,00 € 5,00 €<br />

*keine Inklusiv-Mahlzeit in der 1. Klasse<br />

2.4.4.8 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern<br />

Ermäßigung von 100% auf den DB-und den SNCF-Streckenteil. In den TGV-Zügen befindet<br />

sich der Rollstuhlplatz in der 1. Klasse, die Reise ist jedoch mit einem Fahrschein<br />

2. Klasse zugelassen.<br />

2.4.5 Kinder, Familienkinderregelung, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Auf dem französischen Streckenteil zahlen Familienkinder den halben Fahrpreis für Erwachsene,<br />

wenn dieser zum Normalpreis oder zum Angebot „<strong>Bahn</strong>Card 100“ reist.<br />

Familienkinder gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT, die in eine „Europa-Spezial Frankreich“ –<br />

Fahrkarte ihrer Begleitperson(en) eingetragen sind, fahren auf der gesamten Strecken<br />

unentgeltlich mit.<br />

Im Binnenverkehr Frankreich sowie für Anschlussreisen an den Zug des HGV Deutschland<br />

- Frankreich gilt die Kinderaltersgrenze von 4-11 Jahre.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe Fahrpreis 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 19<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.4.6 Umwege, verschiedene Wege<br />

Änderungen des Reisewegs im Rahmen des HGV D-F sind im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nur im Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich.<br />

Die Fahrkarten für das Angebot „Europa-Spezial Frankreich“ können für die Hin- und<br />

Rückfahrt über verschiedene Wege ausgestellt werden; eine nachträgliche Änderung des<br />

Reiseweges ist nicht möglich.<br />

Für den DB- Binnenverkehr bzw. den SNCF-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen<br />

Bestimmungen.<br />

2.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Ein Klassenwechsel ist, ausgenommen bei „Europa-Spezial Frankreich“, gegen Aufzahlung<br />

der Differenz zum Normalpreis 1. Klasse nur im Zug möglich.<br />

Der Übergang von einem Zug der Produktklasse IC/EC oder der Produktklasse C (Nahverkehr)<br />

in einen Zug des HGV D/F ist nur vor Fahrtantritt im Rahmen des Umtauschs<br />

möglich, soweit das gewünschte Tarifangebot verfügbar ist.<br />

Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit<br />

einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.<br />

2.4.8 Regulierung im Zug<br />

Reisende mit Fahrkarten und Reservierung für einen anderen Zug am selben Tag, zahlen<br />

im Zug eine Fahrkarte zum Angebot „Pass 1“ plus Bordentgelt, wenn es sich bei der ursprünglich<br />

gebuchten Fahrkarte um einen „Normalpreis“ (ggf. mit Rabatt, z.B. <strong>Bahn</strong>Card),<br />

„Pass 1“, „Pass 2“, „Pass 3“, „<strong>Bahn</strong>Card 100“, Großkundenticket oder Key Account-<br />

Ticket-Militär handelt.<br />

Andernfalls ist eine neue Fahrkarte zuzüglich eines Bordentgelts erforderlich.<br />

Für Reisen an einem anderen als dem gebuchten Tag, ist eine neue Fahrkarte zuzüglich<br />

Bordentgelt zu erwerben.<br />

Reisende ohne Reservierung erhalten eine Fahrkarte zum Tarifangebot „Pass 1“ zuzüglich<br />

Bordentgelt.<br />

Für Reisende, die ihre nationale Ermäßigungskarte (<strong>Bahn</strong>Card, Carte Jeune, Carte Senior+,<br />

Carte Week-end, Carte Enfant+) nicht vorlegen können, gelten die Bestimmungen<br />

aus Nr. 9.8 SCIC-NRT.<br />

Pass-Inhaber (z.B. InterRail, Eurail, German Rail Pass, France Rail Pass usw.), die ihren<br />

Pass vor Reiseantritt durch Eintrag des Reisedatums nicht gültig geschrieben haben,<br />

zahlen ein Entgelt „Nachtrag Reisedatum“ in Höhe von 10 EUR (ohne Bordentgelt).<br />

Reisende, die ihre sonstige Berechtigung zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifangebots<br />

nicht vorlegen können, zahlen einen neuen Fahrschein zuzüglich Bordentgelt.<br />

Das Bordentgelt beträgt 10 € pro Person.<br />

Für die Mitnahme von Handgepäck durch Inhaber einer Fahrkarte auf Basis der Bestimmungen<br />

des SCIC-NRT gelten die Bestimmungen gem. Nr. 14 SCIC-NRT.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 20<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.4.9 Umtausch, Erstattung<br />

Für Erstattung und Umtausch gelten neben den Regelungen gem. Nr. 13 SCIC- folgende<br />

Bedingungen:<br />

Beim „Normalpreis“ ist der Umtausch zum Tag, der dem 1. Geltungstag vorausgeht<br />

kostenfrei umtausch- und erstattbar. Danach sind Umtausch und Erstattung gegen Zahlung<br />

des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 15€ zugelassen, wobei der Umtausch nur im<br />

Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist.<br />

Bei Fahrkarten „Europa-Spezial Frankreich“ sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit)<br />

und Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 15 EUR Bearbeitungsentgelt<br />

zulässig. Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Teilerstattung und Erstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Fahrkarten zum Angebot „Pass“ und „<strong>Bahn</strong>Card 100“ sind jederzeit, im Rahmen der<br />

Verfügbarkeit kostenfrei umtauschbar. Für eine Erstattung ab dem 1. Geltungstag wird<br />

ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15€ berechnet. Eine Teilerstattung ist ausgeschlossen.<br />

Für Fahrkarten „Begleiter“ gelten die Bedingungen des Tarifangebots des begleiteten<br />

Behinderten analog.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 21<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.5 Europa-Spezial Belgien<br />

2.5.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Belgien“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nach Belgien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt<br />

ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />

2.5.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Belgien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des<br />

auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

2.5.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Belgien“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden DB-Fernverkehrszügen.<br />

2.5.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Belgien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR (2.<br />

Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />

bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />

zum „Europa-Spezial Belgien“ nicht mehr möglich.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

2.5.5 Kinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Belgien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

2.5.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die grenzüberschreitende Reise in Zügen der Produktklasse<br />

ICE durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Belgien“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Europa-Spezial<br />

Belgien“ nicht möglich.<br />

2.5.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung bis jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 22<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.5.8 Umtausch, Erstattung<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Belgien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial Belgien“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen<br />

Zahlung eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem<br />

am Reisetag geltenden Normalpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt)<br />

und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“)<br />

erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird für die gleiche<br />

Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-<br />

Spezial Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen<br />

Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf<br />

den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

2.6 Europa-Spezial Niederlande<br />

2.6.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Niederlande“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr in die Niederlande für einfache Fahrt und für Hin- und<br />

Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />

sind.<br />

2.6.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Niederlande“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />

des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

2.6.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Niederlande“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

2.6.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Niederlande“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />

bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />

zum „Europa-Spezial Niederlande“ nicht mehr möglich.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 23<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


2.6.5 Kinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Niederlande“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

2.6.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />

Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Niederlande“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Niederlande“ nicht möglich.<br />

2.6.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung bis maximal jeweils unter 48 Stunden möglich.<br />

2.6.8 Umtausch, Erstattung<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Niederlande“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial Niederlande“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt<br />

gegen Zahlung eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />

dem am Reisetag geltenden Normalpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-<br />

Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-<br />

Spezial Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für<br />

die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der<br />

Europa-Spezial Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der<br />

ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf<br />

den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 24<br />

Stand 27.01.2014<br />

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Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten <strong>Bahn</strong>höfe in Belgien:<br />

Fahrkarten von/nach …<br />

Aalst Zone<br />

Antwerpen Zone<br />

Brugge Zone<br />

Bruxelles Zone<br />

Charleroi Zone<br />

Denderleeuw Zone<br />

Dendermonde<br />

Gent Zone<br />

Halle Zone<br />

Hasselt Zone<br />

Huy Zone<br />

Knokke Zone<br />

La Louviere Zone<br />

Leuven Zone<br />

Liège Zone<br />

Mons Zone<br />

Mouscron Zone<br />

Marche Zone<br />

Mechelen Zone<br />

Namur Zone<br />

Verviers Zone<br />

gelten auch von/nach …<br />

Aalst, Aalst-Kerrebroek, Erembodegem<br />

Antwerpen-Berchem, Antwerpen-Centraal, Antwerpen-Dam, Antwerpen-<br />

Luchtbak, Antwerpen-Noorderdokken, Antwerpen-Oost, Antwerpen-Zuid,<br />

Brugge, Brugge-St.-Pieters<br />

Berchem St. Agathe, Bockstael, Boitsfort, Boondaal, Bordet, Bruxelles-<br />

Central, Bruxelles-Chapelle, Bruxelles Congrès, Bruxelles-Luxembourg,<br />

Bruxelles -Nord, Bruxelles-Midi, Bruxelles-Schuman, Delta, Etterbeek,<br />

Evere, Forest Midi/Vorst-Zuid, Forest-Est/Vorst-Oost, Haren, Haren-<br />

Sud/Zuid, Jette, Meiser, Mérode, Moensberg, Schaarbeek/Schaerbeek,<br />

Simonis, St.-Job, Uccle-Calevoet, Uccle-Stalle, Vivier d’Oie, Watermaal,<br />

Bruxelles/Brussel Agglo<br />

Charleroi-Ouest, CharleroiSud, Couillet, Lodelinsart,<br />

Marchienne-Au-Pont, Marchienne-Zone<br />

Denderleeuw, Iddergem, Welle<br />

Dendermonde, Sint-Gillis<br />

Drongen, Gentbrugge, Gent-Dampoort, Gent-St.-Pieters, Wondelgem,<br />

Buizingen, Halle, Lembeek<br />

Hasselt, Kiewit<br />

Huy, Statte<br />

Duinbergen, Heist, Knokke<br />

La Louvière Centre, La Louvière Sud, Bracquegnies<br />

Heverlee, Leuven<br />

Angleur, Bressoux, Chênée,<br />

Liège-Guillemins, Liège-Jonfosse, Liège-Palais, Sclessin<br />

Mons, Nimy<br />

Herseaux, Mouscron<br />

Aye, Marche-En-Famenne, Marloie<br />

Mechelen, Mechelen Neckerspoel<br />

Flawinne, Jambes, Jambes Est, Namur, Ronet<br />

Verviers-Central, Verviers-Palais, Verviers<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 25<br />

Stand 27.01.2014<br />

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3 SÜDEUROPA<br />

Besonderheiten im Verkehr nach Italien, Österreich, Schweiz und<br />

innerhalb dieser Länder<br />

Beförderer:<br />

TI (0083), ÖBB (1181), ROeEE/Gysev (0043), MBS (3035), ZB (3037), SBB (1185),<br />

BSB (3012)<br />

3.1 Allgemeines<br />

3.1.1 Fahrkarten<br />

Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten erstellt:<br />

► Normalpreis nach Österreich<br />

► Normalpreis in die Schweiz<br />

► Normalpreis nach Italien<br />

- im Transit über Österreich: nur zu den <strong>Bahn</strong>höfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

- im Transit durch die Schweiz: nur zu den <strong>Bahn</strong>höfen der internationalen Tageszüge<br />

im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano,<br />

► „Europa-Spezial Österreich“ (auch mit Transit durch Tschechien)<br />

► „Europa-Spezial Schweiz“ (auch mit Transit über die österreichische<br />

Strecke Lindau – St. Margrethen), auch in Verbindung mit IC Bus München - Zürich<br />

► „Europa-Spezial Italien“:<br />

- im Transit über Österreich: nur zu den <strong>Bahn</strong>höfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

- im Transit über Österreich: nur zu den <strong>Bahn</strong>höfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

mit Anschluss an die Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia<br />

(TI) in Bologna nach Florenz und Rom bzw. in Verona nach Venedig und<br />

Mailand<br />

- im Transit durch die Schweiz: nur zu den <strong>Bahn</strong>höfen der internationalen Tageszüge<br />

im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano, inklusive einer kostenpflichtigen<br />

Sitzplatzreservierung für den grenzüberschreitenden Zug zwischen der<br />

Schweiz und Italien, sofern die Kontingente und Verfügbarkeit durch das italienische<br />

Vertriebssystem gegeben ist.<br />

► „Europa-Spezial XL“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Zürich und Prag mit Umstieg in<br />

München<br />

In der Schweiz besteht in den Fernverkehrszügen eine sog. Billetpflicht. Beim Einstieg<br />

in den Zug muss der Reisende im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein, ansonsten gilt er<br />

als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und hat neben der Fahrkarte einen Zuschlag<br />

gemäß der jeweils gültigen Regelungen der Schweizerischen Bundesbahnen zu bezahlen.<br />

Dies gilt sowohl für Reisen im schweizerischen Binnenverkehr als auch für grenzüberschreitende<br />

Reisen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 26<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.1.2 Besonderheit bei Benutzung bestimmter Züge<br />

Für die Benutzung der schweizerischen Züge<br />

- Glacier-Express,<br />

- Bernina-Express,<br />

- Panoramic/Superpanoramic/Crystal Panoramic-Express und<br />

- Wilhelm-Tell-Express<br />

werden besondere Zuschläge gem. den Beförderungsbedingungen der SBB erhoben.<br />

Kinder, die zum halben Fahrpreis befördert werden, zahlen Zuschläge auch in voller Höhe.<br />

In den Korridorzügen der ÖBB gelten Fahrkarten, in die die österreichische Strecke<br />

Wörgl - Zell am See - Bischofshofen - Salzburg einbezogen ist auch über die deutsche<br />

Durchgangsstrecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg. Diese Korridorzüge dürfen nicht mit<br />

Fahrkarten benutzt werden, in welche die DB-Strecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg<br />

einbezogen ist.<br />

In den zwischen Innsbruck und Lienz direkt verkehrenden Zügen des Durchgangsverkehrs<br />

Nordtirol - Osttirol gelten nur Fahrkarten, die über Brennero/Brenner - S.<br />

Candido/lnnichen ausgestellt wurden. Der Ein- bzw. Ausstieg auf italienischem Gebiet ist<br />

tariflich nicht gestattet.<br />

3.1.3 Hunde und kleine Haustiere<br />

Kleine Hunde in einem geeigneten Behältnis (max. 70cm x 30cm x 50 cm) werden im direkten<br />

durchgehenden Verkehr mit der Schweiz und nach Italien unentgeltlich befördert.<br />

Für die Mitnahme von mittleren und großen Hunden ist der halbe Fahrpreis für Erwachsene<br />

2. Klasse zu zahlen.<br />

Von diesen Regelungen ausgenommen sind Blindenführhunde und Hunde zur Begleitung<br />

behinderter Personen.<br />

Für die Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren in den Nachtzügen gelten die<br />

Bestimmungen des Nachtzugtarifs (SCIC-NT)<br />

Andere kleine Haustiere in Käfigen, Körben usw. werden als Handgepäck kostenfrei befördert.<br />

3.1.4 Anerkennung der <strong>Bahn</strong>Card-/VORTEILScard-/Halbtaxabonnement-/RAILPLUS-<br />

Rabatt auf den Normalpreis<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten für die deutsche, österreichische und die schweizerische<br />

Strecke 25% Rabatt auf den Normalpreis.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 50 erhalten für die deutsche Strecke 50% Rabatt. Für die österreichische<br />

und schweizerische Strecke werden 25% Rabatt auf den Normalpreis gewährt.<br />

Inhabern der VORTEILScard wird auf den deutschen Strecken und den schweizerischen<br />

Strecken 25% Ermäßigung und auf den ÖBB-Strecken (auch ZB- und MBS-Strecken)<br />

45% Ermäßigung gewährt.<br />

Inhaber des Halbtaxabonnements erhalten auf den schweizerischen Strecken 50%, auf<br />

deutschen und österreichischen Strecken 25% Ermäßigung.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card/RAILPLUS und Inhaber der VORTEIScard/RAILPLUS, Halbtaxabo/Generalabo<br />

mit Zusatzkarte RAILPLUS erhalten auf den italienischen Strecken den<br />

RAILPLUS-Rabatt gemäß Nr. 12.6. SCIC-NRT DB.<br />

Besonderheiten bei Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind unter<br />

Nr. 6.5 beschrieben.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 27<br />

Stand 27.01.2014<br />

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3.1.5 Vergessene <strong>Bahn</strong>Card im Verkehr mit der Schweiz<br />

Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Normalpreis“ keine gültige <strong>Bahn</strong>-<br />

Card vorlegen, so hat er für den deutschen Streckenteil einen Betrag in Höhe von 25%<br />

(<strong>Bahn</strong>Card 25) bzw. 50% (<strong>Bahn</strong>Card 50), an Bord der Züge zum Bordpreis, nachzuzahlen.<br />

Für den schweizerischen Streckenteil ist eine neue Fahrkarte zum „Normalpreis“ ohne<br />

Ermäßigung, an Bord der Züge inklusive SBB-Servicegebühr zu erwerben.<br />

Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden<br />

Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige <strong>Bahn</strong>Card 25/<strong>Bahn</strong>Card 50<br />

vor, wird der gesamte nachgezahlte Betrag gegen ein einmaliges Entgelt von 7 € erstattet.<br />

3.1.6 Besonderheit bei der Zillertalbahn<br />

Auf den Strecken der Zillertalbahn wird eine Ermäßigung aufgrund RAILPLUS nicht gewährt.<br />

3.2 Europa-Spezial Österreich<br />

3.2.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Österreich“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich (auch im Transit durch Tschechien) für<br />

einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen<br />

der DB enthalten sind.<br />

3.2.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Österreich“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />

des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

3.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Österreich“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Österreich“ nicht mehr möglich.<br />

3.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Österreich“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

3.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Österreich“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 28<br />

Stand 27.01.2014<br />

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3.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />

Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Österreich“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Beim Kauf des Europa-Spezial-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer<br />

Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />

gleich sein.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Österreich“ nicht möglich.<br />

3.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.<br />

3.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrscheine zum „Europa-Spezial Österreich“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial Österreich“ (alle Strecken ausgenommen Kufstein –<br />

Brenner) kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von 15<br />

EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Normalpreis<br />

(mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen<br />

eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis).<br />

Auf der Strecke Kufstein – Brenner wird der Differenzbetrag über die Gesamtstrecke berechnet.<br />

Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden<br />

Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben.<br />

Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung<br />

der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen<br />

Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

3.3 Europa-Spezial Schweiz<br />

3.3.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Schweiz“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr in die Schweiz und über die österreichische Transitstrecke<br />

Lindau – St. Margrethen für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten ausgestellt,<br />

die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />

3.3.2 Geltungsdauer<br />

Fahrscheine zum „Europa-Spezial Schweiz“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />

des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 29<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.3.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Schweiz“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Schweiz“ nicht mehr möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 30<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Schweiz“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot<br />

ab 19,- EUR (2. Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung<br />

und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

3.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Schweiz“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

3.3.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />

Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Schweiz“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Beim Kauf des Europa-Spezial-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer<br />

Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />

gleich sein.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Europa-Spezial Schweiz“ nicht möglich.<br />

3.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung für maximal bis jeweils unter 48 Stunden möglich.<br />

3.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Schweiz“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial Schweiz“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen<br />

Zahlung eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />

dem am Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am<br />

Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben<br />

werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl<br />

und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial<br />

Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen<br />

Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen<br />

Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 31<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.4 Europa-Spezial Italien (via Schweiz)<br />

3.4.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nach Italien durch die Schweiz: im Transit über Basel Bad –<br />

Chiasso/Iselle oder Schaffhausen – Chiasso/Iselle nach allen Halten der internationalen<br />

Tages-Fernverkehrszüge ab/bis Milano ausgegeben.<br />

3.4.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00<br />

Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

3.4.3 Zugbindung, Kontingentierung, Reservierungspflicht<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrscheine zum „Europa-Spezial Italien“ nicht mehr möglich.<br />

Die grenzüberschreitenden Züge von/nach über die Schweiz sind reservierungspflichtig,<br />

so dass beim Kauf der Fahrkarte bereits für die Hinfahrt bzw. die Hin- und Rückfahrt eine<br />

Reservierung erworben werden muss. Anderenfalls gilt der Reisende als Reisender ohne<br />

gültige Fahrkarte, die Nutzung der reservierungspflichtigen Züge mit einer Fahrkarte<br />

„Europa-Spezial Italien“ ist ausgeschlossen.<br />

3.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Italien“ via Schweiz ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot im<br />

Transit durch die Schweiz: 39,- EUR (2. Klasse) und ab 69,- EUR (1. Klasse), für die einfache<br />

Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

3.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Italien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

3.4.6 Erwerb der Fahrscheine<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />

Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrscheine zum „Europa-Spezial Italien“ nicht möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 32<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung maximal zwei Fahrtunterbrechungen<br />

mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten<br />

wird.<br />

Umstiege in Italien sind nicht zugelassen.<br />

3.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrscheine zum „Europa-Spezial Italien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie Teilerstattung ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial Italien“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen<br />

Zahlung eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem<br />

am Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben<br />

werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl<br />

und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen, sofern für den grenzüberschreitenden<br />

und reservierungspflichtigen Zug zwischen der Schweiz und Italien einer Reservierung<br />

erworben wurde. Im Falle, dass das von der Trenitalia hierfür zur Verfügung gestellte<br />

Kontingent aufgebraucht ist, muss eine Globalpreisfahrkarte erworben werden.<br />

Ein Wechsel zwischen Zügen des Tages- und des Nachtreiseverkehrs ist ausgeschlossen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 33<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien<br />

3.5.1 Allgemeines<br />

Es verkehren auf der Strecke München – Kufstein - Brennero/Brenner – Verona - Bologna<br />

bzw. Verona - Venezia Fernverkehrszüge der DB-ÖBB-Kooperationsverkehre.<br />

3.5.2 Geltungsbereich<br />

Die in Nr. 3.5.3 genannten Angebote gelten zur Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

von Deutschland über – Kufstein - Brennero/Brenner nach Verona/Bologna/Venezia<br />

und allen Unterwegshalten.<br />

3.5.3 Tarifangebote<br />

3.5.3.1 Normalpreis<br />

Es werden die „<strong>Bahn</strong>Card 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem ÖBB-<br />

Streckenteil, die „<strong>Bahn</strong>Card 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung<br />

auf dem ÖBB-Streckenteil sowie beide BC aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25%<br />

Rabatt auf dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs anerkannt.<br />

Außerdem wird die ÖBB VORTEILScard mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und<br />

dem ÖBB-Streckenteil und – aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25% Ermäßigung auf<br />

dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs akzeptiert.<br />

Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San<br />

Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca.<br />

3.5.3.2 Europa-Spezial Italien<br />

Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 29,00 EUR in der 2. Klasse und ab 49,00 EUR<br />

in der 1. Klasse, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />

Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San<br />

Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro.<br />

Die Fahrkarten gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Eine<br />

Fahrtunterbrechung ist innerhalb der Geltungsdauer von 15 Tagen und unter Einhaltung<br />

der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis zu maximal unter 48 Stunden<br />

möglich.<br />

Der Erwerb der Fahrkarte ist bis 3 Tage vor Fahrtantritt (Vorkaufsfrist) erforderlich.<br />

Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden EC-Zügen des Kooperationsverkehrs<br />

und ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />

bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrscheine<br />

zum „Europa-Spezial Italien“ nicht mehr möglich.<br />

3.5.3.3 Offerta Europa<br />

Kontingentiertes Angebot für Verbindungen zwischen Österreich und den italienischen<br />

Halten der DB-ÖBB Brenner-Züge ab 19 EUR (sofern nicht der Normalpreis niedriger ist)<br />

Der Erwerb des Fahrscheins ist bis spätestens 3 Tage vor dem 1. Geltungstag (Vorkaufsfrist)<br />

erforderlich. Im Vertrieb anderer ausstellender Beförderer als DB und ÖBB als<br />

Globalpreis (IRT-Fahrkarte inkl. Reservierung) erhältlich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 34<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.5.3.4 Offerta Speciale<br />

Kontingentiertes Angebot für inner-italienische Verbindungen zwischen Halten der DB-<br />

ÖBB Brenner-Züge ab 9 EUR (sofern nicht der Normalpreis niedriger ist). Der Erwerb des<br />

Fahrscheins ist bis spätestens 3 Tage vor dem 1. Geltungstag (Vorkaufsfrist) erforderlich.<br />

3.5.3.5 Gruppe&Spar<br />

3.5.3.6 Pass 1<br />

Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen<br />

zwischen 30% und 70% Ermäßigung auf den DB-Streckenteil in Deutschland, 40%<br />

auf den österreichischen Streckenteil und 30% auf den DB- ÖBB-<br />

Kooperationsstreckenteil in Italien. Das Angebot ist kontingentiert und reservierungspflichtig.<br />

IRT-Festpreis (inkl. Reservierung) für Inhaber eines europäischen Passangebots, welches<br />

die gesamte Strecke der DB, ÖBB und des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs in Italien<br />

mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass,<br />

GermanRail Pass, InterRail Globalpass, Italy Rail Pass, ggf. auch in Kombination): 7,00<br />

EUR/11,00 EUR (2. Kl./1.Kl.)<br />

3.5.3.7 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern:<br />

Ermäßigung von 100% auf den DB-, ÖBB- und italienischen Streckenteil des DB-ÖBB<br />

Kooperationsverkehrs, wenn der Rollstuhlfahrer/Blinde eine Angebot „Normalpreis“, „Europa-Spezial<br />

Italien“, „Offerta Europa“ oder „Offerta Speciale“ erworben hat.<br />

3.5.4 Kinder, Familienkinderregelung, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Im Binnenverkehr Italiens (außer DB-ÖBB Kooperationsverkehr) sowie für Anschlussreisen<br />

an den Zug des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs gilt die Kinderaltersgrenze der Trenitalia<br />

von 4-11 Jahre.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe Fahrpreis 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen, beim Angebot „Europa-Spezial“ der<br />

halbe Angebotspreis eines Erwachsenen in der 2. Klasse.<br />

3.5.5 Umwege, verschiedene Wege<br />

Änderungen des Reisewegs innerhalb des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind nur im<br />

Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich.<br />

Für den DB- Binnenverkehr bzw. den ÖBB-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen<br />

Bestimmungen.<br />

3.5.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Ein Klassenwechsel ist beim Normalpreis gegen Aufzahlung der Differenz zum Normalpreis<br />

1. Klasse, an Bord der Züge zuzüglich Bordentgelt in Höhe von 5€ möglich. Ansonsten<br />

sind Klassenwechsel und Produktübergang ausgeschlossen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 35<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.5.7 Umtausch, Teilerstattung, Erstattung<br />

Für Erstattung und Umtausch gelten neben den Regelungen gem. Nr. 13 SCIC- folgende<br />

Bedingungen:<br />

Fahrkarten zum „Normalpreis“ und dem Angebot „Pass 1“ sind bis einen Tag vor dem<br />

1. Geltungstag kostenfrei umtausch- und erstattbar. Danach sind Umtausch und Erstattung<br />

gegen Zahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 15€ zugelassen, wobei der<br />

Umtausch nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist.<br />

Bei Fahrkarten „Europa-Spezial Italien“, „Offerta Europa“ und „Offerta Speciale“<br />

sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit) und Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag<br />

gegen 15 EUR Bearbeitungsentgelt zulässig. Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch,<br />

Teilerstattung, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich<br />

Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von<br />

15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Normalpreis<br />

(mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen<br />

eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden.<br />

Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden<br />

Beförderers, welche auf der Europa-Spezial Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben.<br />

Die Fahrkarte „Europa-Spezial Italien Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen<br />

Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur Fahrt auf<br />

den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der<br />

Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

3.5.8 Vertrieb bei DB, ÖBB und durch andere <strong>Bahn</strong>en, Verkauf im Zug<br />

Die Angebote des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind bei der DB in allen DB Reisezentren,<br />

DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Bei der ÖBB wird anstatt des DB-Angebots „Europa-Spezial Italien“ das ÖBB-Angebot<br />

„SparSchiene Italien“ vertrieben.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrscheine nur zum Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card-Rabatt)<br />

und Pass möglich. Für die Ermittlung des Bordpreis-Aufschlags gem Nr. 6.1 SCIC-NRT<br />

wird zusätzlich zum Fahrkartenpreis der Gesamtstrecke ein festes Bordentgelt in Höhe<br />

von 5€ erhoben. Familienkinder gem. Nr. 6.5.4 SCIC-SB i.V.m. 12.3 SCIC-NRT erhalten<br />

beim Verkauf im DB-ÖBB Kooperationszug für inner-italienische Strecken bzw. für grenzüberschreitende<br />

Kooperationsstrecken ab Italien separate Fahrkarten zum Nullpreis.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 36<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


3.6 Europa-Spezial Italien (via Brenner)<br />

3.6.1 Geltungsbereich<br />

Mit einer Geltungsdauer von 15 Tagen werden durchgehende Fahrkarten nach den im<br />

Folgenden genannten italienischen <strong>Bahn</strong>höfen mit Nutzung der Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />

über den Brenner mit Umstieg in Verona oder Bologna in bestimmte<br />

Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia (TI) ausgegeben, sofern die Verbindungen in<br />

den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />

Die Fahrkarten zum Angebot werden nur zu den folgenden Reisezielen in Italien ausgegeben:<br />

Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden Trenitalia-<br />

Hochgeschwindigkeitszug in Verona:<br />

• nach Venezia,<br />

• nach Peschiera, Desenzano, Brescia und Milano.<br />

Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden Trenitalia-<br />

Hochgeschwindigkeitszug in Bologna:<br />

• nach Firenze und Roma.<br />

3.6.2 Zugbindung, Reservierungspflicht<br />

Die Fahrkarte zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ gilt nur für die eingetragenen Tage<br />

und Züge (Zugbindung), wobei für den Streckenteil über den Brenner die Züge des DB-<br />

ÖBB Kooperationsverkehrs ab/bis Deutschland genutzt werden müssen.<br />

In Verona bzw. Bologna erfolgt der Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den<br />

Hochgeschwindigkeitszug der Trenitalia (TI) bzw. umgekehrt. Der Umstieg auf einem anderen<br />

Haltebahnhof des Brenner-Kooperationszuges in einen TI- Hochgeschwindigkeitszüge<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Die ab Verona/Bologna zu nutzenden TI- Hochgeschwindigkeitszüge sind reservierungspflichtig,<br />

d. h. neben der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und<br />

Italien, erhält der Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt im TI-<br />

Hochgeschwindigkeitszug.<br />

Reisende ohne Reservierung für den TI- Hochgeschwindigkeitszug sind Reisende ohne<br />

gültige Fahrkarte und haben keinen Anspruch auf Mitnahme im TI-<br />

Hochgeschwindigkeitszug.<br />

Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den DB-ÖBB Kooperationszügen<br />

ab/bis Deutschland bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben<br />

werden.<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ werden nicht in anderen als den<br />

auf der Fahrkarte und der Reservierung genannten Zügen anerkannt.<br />

3.6.3 Preis, Kontingentierung, Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Italien (via Brenner)“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot für<br />

die einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Je nach Reiseentfernung in Italien werden Fahrkarten zum Angebot<br />

• für Verbindungen nach Desenzano, Brescia, Vicenza, Padua und Venedig ab 39,-<br />

EUR (2. Klasse) und ab 69,- EUR (1. Klasse),<br />

• für Verbindungen nach Mailand und Florenz ab 49,- EUR (2. Klasse) und ab 79,-<br />

EUR (1. Klasse),<br />

• für Verbindungen nach Rom ab 69,- EUR (2. Klasse) und ab 109,- EUR (1. Klasse)<br />

ausgegeben.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 37<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />

bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrscheine<br />

zum „Europa-Spezial Italien“ nicht mehr möglich.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

3.6.4 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Italien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Für Hunde wird keine<br />

eigene Reservierung für den TI-Hochgeschwindigkeitszug ausgegeben.<br />

3.6.5 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn für die Reise ab/bis Deutschland Züge des DB-ÖBB<br />

Kooperationsverkehrs genutzt werden.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Italien“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrscheine zum „Europa-Spezial Italien“ nicht möglich.<br />

3.6.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung maximal zwei Fahrtunterbrechungen<br />

mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten<br />

wird.<br />

Unterbrechungen in Österreich oder Italien sind nicht zugelassen. Für den Umstieg in<br />

den TI-Hochgeschwindigkeitszug in Italien gilt Nr. 3.6.1.<br />

3.6.7 Umtausch, Erstattung<br />

Fahrscheine zum „Europa-Spezial Italien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie Teilerstattung ausgeschlossen.<br />

Eine Aufhebung der Zugbindung durch Aufzahlung der Differenz zum Normalpreis ist<br />

ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 38<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


4 SÜDOSTEUROPA<br />

Besonderheiten im Verkehr nach Bulgarien, Kroatien, Mazedonien,<br />

Moldawien, Montenegro, Republik Srpska, Rumänien, Serbien,<br />

Slowenien, Türkei und Ungarn<br />

Beföderer:<br />

BDZ (1152), HZ (1178), CFARYM (0065), CFM (0023), ZCG (1062), ZRS (0044), CFR<br />

(1153), ZS (0072), SZ (0079), TCDD (0075), MAV (1155), Gysev ( 0043)<br />

4.1 Allgemeines<br />

(zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />

4.1.1 Fahrkarten<br />

Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt:<br />

► Normalpreis nach Bulgarien<br />

► Normalpreis nach Kroatien<br />

► Normalpreis nach Mazedonien<br />

► Normalpreis nach Slowenien<br />

► Normalpreis nach Rumänien<br />

► Normalpreis nach Serbien und Montenegro<br />

► Normalpreis nach Srpska<br />

► Normalpreis nach Ungarn<br />

► Normalpreis in die Türkei<br />

► Europa-Spezial Kroatien<br />

► Europa-Spezial Slowenien<br />

► Europa-Spezial Ungarn<br />

4.1.2 Benutzung bestimmter Züge, Zuschläge<br />

4.1.3 Hunde<br />

Auf den tschechischen, slowakischen, slowenischen, kroatischen und ungarischen Strecken<br />

werden bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr dieser <strong>Bahn</strong>en Zuschläge<br />

gem. den jeweiligen Beförderungsbedingungen erhoben.<br />

Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB Ziffer 12.3, zum halben Fahrpreis befördert werden,<br />

werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben.<br />

In Kroatien sind kleine Hunde (die bis zum Rücken eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten<br />

und die auf dem Schoß gehalten werden können) außer in den ICN-Zügen<br />

(Neigetechnik, z.B. auf der Strecke Zagreb – Split) zugelassen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 39<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


4.2 Europa-Spezial Ungarn<br />

4.2.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Ungarn“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nach Ungarn im Transit durch Österreich oder im Transit durch<br />

Tschechien und der Slowakei für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben,<br />

die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />

4.2.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Ungarn“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des<br />

auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

4.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Ungarn“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrscheine zum „Europa-Spezial Ungarn“ nicht mehr möglich.<br />

4.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Ungarn“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39,- EUR (2.<br />

Klasse) und ab 69,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

4.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Ungarn“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

4.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Ungarn“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Beim Kauf des Europa-Spezial-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer<br />

Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />

gleich sein.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Ungarn“ nicht möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 40<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


4.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />

4.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Ungarn“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

4.3 Europa-Spezial Slowenien<br />

4.3.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Slowenien“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr nach Slowenien im Transit durch Österreich für einfache<br />

Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen<br />

der DB enthalten sind.<br />

4.3.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowenien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />

des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

4.3.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Slowenien“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowenien“ nicht mehr möglich.<br />

4.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Slowenien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 69,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 41<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


4.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Slowenien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

4.3.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Slowenien“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowenien“ nicht möglich.<br />

4.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />

4.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowenien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 42<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


4.4 Europa-Spezial Kroatien<br />

4.4.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Kroatien“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nach Kroatien im Transit durch Österreich und Slowenien für<br />

einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen<br />

der DB enthalten sind.<br />

4.4.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Kroatien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des<br />

auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

4.4.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Kroatien“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Kroatien“ nicht mehr möglich.<br />

4.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Kroatien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39,- EUR (2.<br />

Klasse) und ab 69,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

4.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Kroatien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

4.4.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrscheine zum Angebot „Europa-Spezial Kroatien“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Kroatien“ nicht möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 43<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


4.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />

4.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Kroatien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 44<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


5 OSTEUROPA<br />

Besonderheiten im Verkehr mit Estland, Lettland, Litauen, Moldawien,<br />

Polen, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Weißrussland<br />

und Kasachstan,<br />

Beförderer:<br />

EVR (0026), LDZ (0025), LG (0024), CFM (0023), PKP (1251), RZD (1120), ZSSK<br />

(1156), CD (1154), Pragbus (1980), UZ (0022), BC (0021), KZH (0027)<br />

5.1 Allgemeines<br />

(zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />

5.1.1 Fahrkarten<br />

Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt:<br />

► Normalpreis nach den genannten Zielländern Osteuropas<br />

► Europa-Spezial Polen<br />

► „Europa-Spezial Polen IC Bus“ für die Busstrecke der Linie Berlin-Krakow, ohne<br />

Vor-/Nachlauf im Zug<br />

► Europa-Spezial Slowakei<br />

► Europa-Spezial Tschechien<br />

► „Europa-Spezial Tschechien IC Bus“ (für die Busstrecke der Linien Mannheim/Nürnberg<br />

– Prag und Zürich/München – Prag, ohne Vor-/Nachlauf im Zug)<br />

► „Europa-Spezial XL“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Prag und Zürich mit Umstieg in<br />

München<br />

Fahrkarten für Reisen auf den Strecken in Estland (EVR) können nur als Inlandsfahrkarte<br />

erstellt werden. Die Fahrkarten werden nur bei Vorlage oder gleichzeitigem Lösen<br />

von Bettkarten ausgegeben, die für die ganze Strecke oder für Teilstrecken gelten, auf<br />

denen Schlafwagen verkehren.<br />

5.1.2 Benutzung bestimmter Züge und der IC Busse, Zuschläge<br />

Alle Fernverkehrszüge im grenzüberschreitenden Verkehr von Deutschland nach Polen<br />

sind reservierungspflichtig.<br />

Bei Kauf einer Fahrkarte und gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes ist die Reservierung<br />

im Fahrpreis enthalten. Fahrkarten und Reservierungen können frühestens 2 Monate<br />

vor dem Reisetag erworben werden.<br />

Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur<br />

gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50 EUR in der 1. und 2. Klasse<br />

möglich.<br />

Fahrkarten und Reservierungen können frühestens 2 Monate vor dem Reisetag erworben<br />

werden.<br />

Die Bedingungen zur Fahrt in den IC Bussen sind unter Nr. 5.5 dargestellt.<br />

Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer<br />

Fahrtunterbrechung spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seine Fahrkarte am<br />

Fahrkartenschalter zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen. Bei Fortsetzung der Fahrt<br />

nach einer Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen muss der Reisende im Besitz einer<br />

Platzreservierung (Sitzplatz-, Schlaf- oder Liegewagen) sein.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 45<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


Auf den polnischen, slowakischen und tschechischen Strecken werden bei Benutzung<br />

bestimmter Züge im Binnenverkehr Zuschläge gem. der jeweiligen Beförderungsbedingungen<br />

erhoben. Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB den halben Fahrpreis zahlen, werden<br />

diese Zuschläge in voller Höhe erhoben.<br />

5.1.3 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Für alleinreisende Kinder oder Kinder, die nicht zur Familie gehören, gelten die Bestimmungen<br />

des SCIC-NRT DB, Ziffer 12.3.<br />

Darüber hinaus gilt Im Verkehr mit Polen, Tschechien und Slowakei die Familienkinder-<br />

Regelung gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />

In Tschechien sind Hunde nach SCIC-NRT DB Nr. 16.1.2 in der 1.Klasse nicht zugelassen.<br />

5.1.4 Erstattungen<br />

Die Frist zur Stellung eines Erstattungsantrags ergibt sich aus dem Beförderungsvertrag:<br />

- nach der CIV, wenn die Ansprüche bei einer <strong>Bahn</strong> gestellt werden, die dem SCIC<br />

angehört,<br />

- nach dem SMPS, wenn die Ansprüche an die BC, CFM, EVR, KZH, LG, RZD, oder<br />

UZ gestellt werden.<br />

Die Ansprüche auf Erstattung sind schriftlich bei der <strong>Bahn</strong> geltend zu machen, in deren<br />

Bereich die Ausgabestelle der Fahrkarte liegt.<br />

5.2 Europa-Spezial Tschechien<br />

5.2.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Tschechien“ im<br />

grenzüberschreitenden Verkehr nach Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und<br />

Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />

sind. Das Angebot kann sowohl für die Fahrt im IC Bus München/Nürnberg – Prag als<br />

auch mit Vor-/Nachlauf in DB-Zügen genutzt werden. Für die Fahrt im IC Bus gelten zusätzlich<br />

die Bedingungen gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs.<br />

5.2.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Tschechien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />

des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

5.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Tschechien“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Tschechien“ nicht mehr möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 46<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


5.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Tschechien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR<br />

(2. Klasse) und ab 29,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

5.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe „Europa-Spezial Tschechien“, 2. Klasse für Erwachsene<br />

zu zahlen. Die Mitnahme von Hunden ist in der 1.Klasse und in den IC Bussen<br />

nicht zugelassen.<br />

5.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE, EC/IC/CNL/EN nach Tschechien bzw. im IC Bus nach/von Prag<br />

durchgeführt wird. Von dem Angebot ausgenommen sind Verbindungen mit den Zügen<br />

der ALEX-Länderbahn und der Vogtlandbahn GmbH.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Tschechien“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Beim Kauf des Europa-Spezial-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer<br />

Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />

gleich sein.<br />

Das Angebot zur Fahrt nach Tschechien ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB<br />

Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Europa-Spezial Tschechien“ nicht möglich.<br />

5.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 47<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


5.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Tschechien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

5.3 Europa-Spezial Slowakei<br />

5.3.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Slowakei“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nach der Slowakei im Transit durch Österreich oder durch<br />

Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten<br />

ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />

5.3.2 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Slowakei“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowakei“ nicht mehr möglich.<br />

5.3.3 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowakei“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des<br />

auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

5.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Slowakei“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39,- EUR (2.<br />

Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 48<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


5.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Slowakei“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. Im Transit durch<br />

Tschechien sind Hunde in der 1.Klasse nicht zugelassen.<br />

5.3.6 Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Slowakei“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Beim Kauf des Europa-Spezial-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf einer<br />

Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />

gleich sein.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reise Zentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrscheine zum „Europa-Spezial Slowakei“ nicht möglich.<br />

5.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />

5.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Slowakei“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 49<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


5.4 Europa-Spezial Polen<br />

5.4.1 Geltungsbereich<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Polen“ im grenzüberschreitenden<br />

Verkehr nach Polen, auch bei Nutzung des IC Busses der Linie Berlin –<br />

Krakow, für einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen<br />

Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />

Für die ausschließliche Fahrt im IC Bus der Linie Berlin – Krakow gelten die Bedingungen<br />

gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs.<br />

5.4.2 Geltungsdauer<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Polen“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des auf<br />

den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

5.4.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />

Die Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Polen“ gelten nur für die eingetragenen<br />

Tage und Züge (Zugbindung).<br />

Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />

sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Polen“ nicht mehr möglich.<br />

5.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />

„Europa-Spezial Polen“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19,- EUR (2.<br />

Klasse) und ab 49,- EUR (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />

Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />

Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />

Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />

Inhaber der <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

5.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />

Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />

Kinder mit <strong>Bahn</strong>Card 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />

Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />

halbe „Europa-Spezial Polen“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />

5.4.6 Erwerb der Fahrscheine<br />

Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />

der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt und einer der Grenzübergänge Frankfurt/Oder,<br />

Forst, Grambow und Tantow durchfahren wird oder im Vor- oder Nachlauf ein<br />

IC Bus von/nach Polen genutzt wurde.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Polen“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />

Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />

Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Europa-Spezial Polen“ nicht möglich.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 50<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


5.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />

Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />

Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />

Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />

5.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />

Fahrkarten zum „Europa-Spezial Polen“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />

gegen ein Entgelt von 15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

Zu einer Fahrkarte „Europa-Spezial“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />

eines Entgelts von 15 EUR pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />

Reisetag geltenden Normalpreis (mit/ohne <strong>Bahn</strong>Card 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />

geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Europa-Spezial Zusatz“) erworben werden<br />

(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und<br />

gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Europa-Spezial Fahrkarte<br />

eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />

und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />

und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />

Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5.<br />

Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />

5.5 IC Bus<br />

Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland zu Zielen in<br />

• Polen<br />

• Tschechien<br />

• Schweiz<br />

sowohl für reine IC Bus - Verbindungen als auch für Strecken mit Zügen im Vor-/Nachlauf<br />

zu den IC Bussen ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen<br />

der DB enthalten sind.<br />

Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen<br />

Zürich und Prag über München/Nürnberg bzw. umgekehrt ausgegeben.<br />

Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse<br />

(IC Bus, Tfv 643).<br />

Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die unter dem jeweiligen<br />

Länderkapitel dieses Tarifs genannten Angebots- und Tarifbedingungen entsprechend.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 51<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE<br />

6.1 Aktionsangebot: LTUR Fernweh-Ticket – international<br />

6.1.1 Grundsatz<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) sowie<br />

die Sonderbestimmungen für die Verbindung zwischen Deutschland und bestimmten<br />

Ländern in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />

nichts anderes ergibt.<br />

6.1.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />

Das Online Aktionsangebot "LTUR Fernweh-Ticket - international“ wird im Zeitraum vom<br />

1. Februar 2014 bis 31. Dezember 2014 zu jeweils einem im monatlichen Rhythmus<br />

wechselnden Ziel in Europa, über die l’tur Website www.ltur.com angeboten.<br />

6.1.3 Erwerb und /Nutzung der Fahrkarten, Geltungsdauer<br />

Die als „LTUR Fernweh-Ticket - international“ (Fahrkartenaufdruck „LTUR Fernweh-<br />

Ticket“) bezeichneten Online-Tickets können für ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Verbindungen zwischen<br />

Deutschland und wechselnden europäischen Zielen über www.ltur.com für einfache<br />

Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt erworben werden.<br />

Sie berechtigen am eingetragenen Geltungstag auf der Gesamtstrecke nur zur Fahrt in<br />

den ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Zügen und zu den Zeiten, die im Online-Ticket „LTUR Fernweh-<br />

Ticket - international“ bezeichnet sind (Zugbindung).<br />

Die Nutzung von Nahverkehrszügen im Vor- und/oder Nachlauf ist nicht im Angebot enthalten.<br />

Es ist ggf. eine entsprechende, separate Fahrkarte zu erwerben.<br />

Soweit das bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb der Online-Tickets<br />

„LTUR Fernweh Ticket - international“ nicht mehr möglich.<br />

Die Online-Tickets „LTUR Fernweh-Ticket - international“ können ab dem jeweils Monatsersten<br />

bis spätestens 3 Tage vor Fahrtantritt ausschließlich im Internet unter.www.ltur.com<br />

erworben werden.<br />

Die Online-Tickets „LTUR Fernweh-Ticket - international“ werden nur für die<br />

2.Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.<br />

6.1.4 Fahrpreis<br />

Die Online-Tickets „LTUR Fernweh-Ticket – international“ werden zum Festpreis für einfache<br />

Fahrt pro Person von 36 € ausgegeben. Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />

6.1.5 Umtausch und Erstattung<br />

Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 52<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


6.2 Europa Spezial Kultur<br />

6.2.1 Grundsatz<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)<br />

in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />

nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen<br />

Internationalen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck<br />

in Nachtzügen (SCIC NT).<br />

6.2.2 Aktionszeitraum<br />

Für kulturinteressierte Reisende von Deutschland zu verschiedenen Ausstellungen, Museen,<br />

Festspielen etc. bietet die DB jeweils zeitlich begrenzt das Aktionsangebot „Europa-Spezial<br />

Kultur“ an.<br />

Die einzelnen Aktionen und deren Bedingungen werden im Tarif und über Tarif- und Verkehrsanzeiger<br />

(TVA) bekannt gemacht.<br />

6.2.3 Geltungsbereich, Erwerb der Fahrkarten<br />

Das Aktionsangebot berechtigt zur Fahrt von Deutschland zum Zielbahnhof im Ausland<br />

und zurück, an dem in der Fahrkarte eingetragenen Geltungstag und in den eingetragenen<br />

ICE-/IC-/EC-Zügen (Zugbindung), ggf. auch in den IC Bussen und/oder Nachtzügen.<br />

Die Nutzung von Nahverkehrszügen im Vor- und/oder Nachlauf ist im Angebot enthalten<br />

und von der Zugbindung ausgenommen.<br />

Die Fahrkarte „Europa-Spezial Kultur“ ist nur in Verbindung mit einer Eintrittskarte zur<br />

Ausstellung, zum Event, zur Vorstellung oder ähnlichem gültig, die grundsätzlich als Voucher<br />

gleichzeitig erworben werden kann.<br />

Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Europa-Spezial Kultur“ endet spätestens<br />

drei Tage vor dem ersten Geltungstag.<br />

Die Fahrkarte gilt 3 Tage bis 10 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />

6.2.4 Preis, Ermäßigungen (<strong>Bahn</strong>Card 25, Familienkinder)<br />

Das Angebot „Europa-Spezial Kultur“ wird als kontingentiertes Festpreisangebot für die<br />

Hin- und Rückfahrt angeboten. Soweit das bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist<br />

ein Erwerb des Aktionsangebots nicht mehr möglich.<br />

Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die in Begleitung zumindest eines eigenen Elternoder<br />

Großelternteils oder deren Lebenspartner oder des Vormundes reisen, werden unentgeltlich<br />

befördert. Voraussetzung ist, dass von dem erwachsenen Begleiter ein Ticket<br />

„Europa-Spezial Kultur“ erworben und die Anzahl der Kinder (max. 4 Kinder) auf der<br />

Fahrkarte eingetragen wurde (Familienkinderregelung).<br />

Alleinreisende Kinder erhalten keine Kinderermäßigung.<br />

Ein Rabatt für Inhaber einer <strong>Bahn</strong>Card wird nicht gewährt.<br />

6.2.5 Umtausch, Erstattung, Teilerstattung<br />

Fahrkarten können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von<br />

15,00 EUR umgetauscht oder erstattet werden.<br />

Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />

ausgeschlossen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 53<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


6.2.6 Aktionen<br />

6.2.6.1 Europa-Spezial Kultur nach Leuven<br />

In der Zeit vom 01. August 2013 bis 20. Februar 2014 kann das Aktionsangebot „Europa-<br />

Spezial Kultur“ für kulturinteressierte Reisende von Deutschland nach Leuven/Niederlande<br />

und zurück bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB erworben<br />

werden.<br />

Die Fahrkarte zum Angebot gilt für Reisetage vom 30. Oktober bis 24. Februar 2014 und<br />

berechtigt zur Fahrt von Deutschland nach Leuven und zurück. Sie gilt nur in Verbindung<br />

mit einer Eintrittskarte zur Ausstellung „Michiel Coxcie“ im Museum Leuven, die als Voucher<br />

gleichzeitig erworben werden kann.<br />

Das Angebot wird zum Festpreis für die Hin- und Rückfahrt ab 39€ (2. Kl.) bzw.<br />

ab 89€ (1. Kl.), abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit, angeboten.<br />

6.2.6.2 Europa-Spezial Kultur nach Bern<br />

In der Zeit vom 23. Januar 2014 bis 19.Juni 2014 kann das Aktionsangebot „Europa-<br />

Spezial Kultur“ für kulturinteressierte Reisende von Deutschland nach Bern/Schweiz und<br />

zurück bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB erworben werden.<br />

Die Fahrkarte zum Angebot gilt für Reisetage vom 13. März bis 23. Juni 2014 und berechtigt<br />

zur Fahrt von Deutschland nach Bern und zurück, ohne Transit über Österreich.<br />

Sie gilt nur in Verbindung mit einer Eintrittskarte zur Ausstellung „Die Tunisreise. Klee,<br />

Macke, Moilliet“ im Zentrum Paul Klee in Bern, die als Voucher gleichzeitig erworben<br />

werden kann.<br />

Das Angebot wird zum Festpreis für die Hin- und Rückfahrt ab 59€ (2. Kl.) bzw. ab 99€<br />

(1. Kl.) pro Person, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit, angeboten.<br />

6.2.6.3 Europa-Spezial Kultur nach Basel<br />

In der Zeit vom 17. Februar 2014 bis 04. September 2014 kann das Aktionsangebot „Europa-Spezial<br />

Kultur“ für kulturinteressierte Reisende von Deutschland nach Basel<br />

SBB/Schweiz und zurück (ausgenommen der Transit über Österreich) bei den personalbedienten<br />

Verkaufsstellen der DB erworben werden.<br />

Die Fahrkarte zum Angebot gilt für Reisetage vom 17. Mai bis 09. September 2014 und<br />

berechtigt zur Fahrt von Deutschland nach Basel SBB und zurück. Sie gilt nur in Verbindung<br />

mit einer Eintrittskarte zur Ausstellung „Gerhard Richter“ in der Fondation Beyeler<br />

Basel, die als Voucher gleichzeitig erworben werden kann.<br />

Das Angebot wird zum Festpreis für die Hin- und Rückfahrt ab 59€ (2. Kl.) bzw. ab 99€<br />

(1. Kl.) pro Person, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit, angeboten.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 54<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


6.3 Internetaktion mit e-Coupon über 10 Euro bei Buchung von Reisen über<br />

www.despegar.com oder www.decolar.com<br />

(Ausgabe- und Einlösezeitraum: 01.09.2013 - 30.04.2014)<br />

6.3.1 Grundsatz<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung<br />

(SCIC-NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />

nichts anderes ergibt.<br />

6.3.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />

In der Zeit vom 01. September 2013 bis 30. April 2014 erhalten Kunden, die über<br />

www.despegar.com oder www.decolar.com einen Flug nach Deutschland und/oder zu<br />

anderen dort angegebenen europäischen Ziele buchen, einen e-Coupon im Wert von 10<br />

EUR.<br />

6.3.3 Erwerb eines Angebots, Nutzung<br />

Der e-Coupon über 10 Euro kann im Zeitraum vom 01.09.2013 bis zum 30.04.2014 für<br />

den Kauf eines Online-Tickets zum Selbstausdruck über www.bahn.de eingelöst werden,<br />

wenn der Mindestwert der Buchung von 39 EUR in der 2. Klasse bzw. 69 EUR in der 1.<br />

Klasse erreicht wird.<br />

Es kann grundsätzlich nur ein e-Coupon pro Buchung eingelöst werden.<br />

Der e-Coupon über 10 Euro ist nicht übertragbar.<br />

Für den Erwerb eines Online-Tickets ist im Zusammenhang mit der Einlösung des<br />

e-Coupons eine Anmeldung auf www.bahn.de erforderlich.<br />

Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des jeweils gebuchten Angebots entsprechend<br />

des vorliegenden Tarifs (SCIC-SB).<br />

6.3.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung<br />

Barauszahlung, Umtausch und Erstattung des e-Coupons sind ausgeschlossen.<br />

E-Coupons, die nicht im Aktionszeitraum vom 01.09.2013 bis 30.04.2014 eingelöst werden,<br />

verfallen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 55<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


6.4 EMMI-Kooperation „Reisen in die Schweiz“ mit 10 € e-Coupon<br />

(Ausgabe- und Einlösezeitraum: 07.10.2013 - 15.02.2014; Reisezeitraum: 07.10.2013 -<br />

15.12.2013 und 07.01.2014 – 15.02.2014)<br />

6.4.1 Grundsatz<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)<br />

in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />

nichts anderes ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen<br />

Internationalen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck<br />

in Nachtzügen (SCIC NT).<br />

6.4.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />

Im Rahmen einer Kooperation mit der Firma EMMI ist an den im Einzelhandel erhältlichen<br />

EMMI-Produkten „Fondue“, „Raclettekäse“ und „SwissMüsli“ ab 7. Oktober 2013 ein<br />

fünfstelliger Aktionscodes angebracht.<br />

Gegen Eingabe des Aktionscodes und des Namens auf der Website www.emmi.ch/bahn<br />

wird in der Zeit vom 7. Oktober 2013 bis 15. Februar 2014 ein e-Coupon in Höhe von<br />

10 € für Reisen von Deutschland in die Schweiz bzw. zurück ausgegeben.<br />

6.4.3 Einlösung des e-Coupons<br />

Der e-Coupon kann im Zeitraum vom 07.10.2013 bis zum 15.02.2014 für den Kauf einer<br />

internationalen Fahrkarte zum Selbstausdruck (Onlineticket) für Reisen in die Schweiz<br />

über www.bahn.de eingelöst werden, wenn der Mindestwert von 39 EUR in der 2. Klasse<br />

bzw. 69 EUR in der 1. Klasse nach Abzug eines <strong>Bahn</strong>Card-Rabatts, aber vor Abzug des<br />

e-Coupon–Wertes von 10 € erreicht wird, der Reisezeitraum zwischen dem 07.10.2013<br />

und 15.12.2013 oder zwischen dem 07.01.2014 und 15.02.2014 liegt und die gewünschte<br />

Strecke in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist.<br />

Es kann grundsätzlich nur ein e-Coupon pro Buchung eingelöst werden. Werden für Hinund<br />

Rückfahrt getrennte Online-Tickets (z.B. wegen der Nutzung unterschiedlicher Preisangebote,<br />

z.B. Normalpreis/Europa-Spezial) erworben, so ist der Fahrpreis der Hinfahrt<br />

preisbestimmend für den Mindestpreis.<br />

Der e-Coupon ist nicht übertragbar.<br />

Für den Erwerb eines Online-Tickets ist im Zusammenhang mit der Einlösung des<br />

e-Coupons eine Anmeldung auf www.bahn.de erforderlich.<br />

Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots gem. SCIC-NRT<br />

bzw. SCIC-SB.<br />

6.4.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung<br />

Barauszahlung, Umtausch und Erstattung des e-Coupons sind ausgeschlossen. Bei Erstattung<br />

des Online-Tickets gem. der entsprechenden Tarifbestimmungen, wird der Betrag<br />

des e-Coupons in Höhe von 10 € nicht erstattet.<br />

e-Coupons, die nicht in der Zeit vom 07.10.2013 bis 15.02.2014 eingelöst werden, verfallen.<br />

SCIC-SB (ab 15.12.2013) 56<br />

Stand 27.01.2014<br />

Tfv 711


Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Besondere Internationale Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen<br />

<strong>Bahn</strong> AG für Reisen mit Fahrkarten mit<br />

integrierter Reservierung (SCIC-IRT)<br />

Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem<br />

Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung<br />

zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />

Tarifverzeichnis Nr. 701/2


Geschäftsführung und Druck<br />

DB Fernverkehr AG<br />

Preismanagement - Implementierung - P.FMV 13<br />

Stephensonstr. 1<br />

D-60326 Frankfurt am Main<br />

Die vorliegenden Tarifbestimmungen sind als CD-Rom (Bestell-Nr: TCD 700) erhältlich bei:<br />

DB Services Technische Dienste GmbH<br />

Druck und Informationslogistik - Logistikcenter<br />

Kriegsstr. 1<br />

76131 Karlsruhe<br />

Änderungen und Ergänzungen<br />

Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />

1 262/46/13 15.12.2013 Neuausgabe<br />

SCIC-IRT (15.12.13) 2<br />

Tfv 701/2


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Eurostar 4<br />

1.1 Allgemeines, Geltungsbereich 4<br />

1.2 Angebote 4<br />

1.3 Preis 5<br />

1.4 Kinder 5<br />

1.5 Umtausch, Erstattungen 6<br />

SCIC-IRT (15.12.13) 3<br />

Tfv 701/2


1. Eurostar<br />

1.1 Allgemeines, Geltungsbereich<br />

Die auf den Strecken Brüssel - London und Paris - London verkehrenden Eurostar – Züge<br />

können nur mit IRT-Fahrkarten benutzt werden.<br />

Für die Züge besteht Reservierungspflicht. Der Vorbuchungszeitraum beträgt 3 Monate.<br />

Die Reisenden müssen sich spätestens 45 Minuten vor der Abfahrt am Check-in befinden,<br />

da zu einem späteren Zeitpunkt keine Garantie für einen Sitzplatz mehr gegeben ist.<br />

In der Verbindung Ashford - Calais-Fréthun werden nur Fahrkarten 2. Klasse ausgegeben.<br />

Für Reisen innerhalb des Kontinents (z.B. Brüssel – Lille) ist die Nutzung von Eurostar-<br />

Zügen nicht möglich.<br />

1.2 Angebote<br />

Für Reisen mit Eurostar zwischen dem europäischen Kontinent und den britischen Inseln<br />

können folgende Angebote erworben werden:<br />

Angebot<br />

Standard<br />

Konditionen<br />

In der 2. Klasse:<br />

Fahrpreis in 3 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen<br />

Tagen, je nach Verfügbarkeit:<br />

Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt<br />

Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt<br />

Preisstufe 3: Nur Hin- und Rückfahrt<br />

In der 1. Klasse (Bezeichnung im Zug: "Standard Premier“):<br />

Business Premier<br />

Senior<br />

Fahrpreis in 2 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen<br />

Tagen, je nach Verfügbarkeit:<br />

Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt<br />

Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt<br />

Besonderer Service: Bedienung am Sitzplatz (Zeitungen, kalter<br />

Imbiss, Steckdose am Platz)<br />

Angebot in der 1. Klasse für Geschäftsreisende für alle Verbindungen,<br />

gültig an allen Tagen. Einfache Fahrt und Hin- und<br />

Rückfahrt.<br />

Besonderer "Business Premier Service": Am-Platz-Service (Zeitung,<br />

warmes 3-Gang-Menü, Steckdose am Platz).<br />

Express-Check-In: bis 10 min. vor Abfahrt<br />

Angebot für Personen im Alter ab 60 Jahren (Nachweis im Zug<br />

erforderlich), nur 2. Klasse<br />

SCIC-IRT (15.12.13) 4<br />

Tfv 701/2


Angebot<br />

Konditionen<br />

Junior<br />

Kind<br />

Pass<br />

Gruppe Erwachsene<br />

Gruppe Kind<br />

Begleiter<br />

Angebot für Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren (Nachweis<br />

im Zug erforderlich) nur 2. Klasse<br />

Fahrpreis für Kinder von 4 - 11 Jahren in bis zu 3 Preisstufen,<br />

passend zur Preisstufe des mitreisenden Erwachsenen.<br />

Kinder unter 4 Jahren zahlen den Fahrpreis, wenn für sie ein eigener<br />

Sitzplatz beansprucht wird.<br />

Angebot für Inhaber von Eurail--Global Pässen, BritRail-Pässen,<br />

InterRail-Pässen für die Strecken der Britischen Eisenbahnen<br />

(ATOC) und der Französischen Eisenbahnen (SNCF)<br />

Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppen<br />

von mindestens 10 bis zu 40 Personen, je nach Verfügbarkeit,<br />

nur gültig für Hin- und Rückfahrt<br />

Nur Verbindungen von/nach London.<br />

Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppenreisen<br />

von Kindern (4 - 11 Jahre) von mindestens 10 bis zu<br />

40 Personen, je nach Verfügbarkeit<br />

Nur Verbindungen von/nach London.<br />

Ermäßigter Preis für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrern<br />

Rollstuhlfahrer Fahrpreis für Rollstuhlfahrer, nur 1. Klasse, Platz in Wagen 9<br />

und 10, jeweils Sitz 13.<br />

1.3 Preis<br />

Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils aufgrund einer Buchungsanfrage von den<br />

Verkaufssystemen ausgegeben werden.<br />

Die IRT-Preise gelten grundsätzlich für die einfache Fahrt und können kurzfristigen Änderungen<br />

unterliegen.<br />

Die IRT-Preise umfassen neben dem Fahrpreis auch das Entgelt für die Platzreservierung<br />

sowie zusätzliche Leistungen (z. B. Serviceangebote, Imbiss in der 1. Wagenklasse).<br />

1.4 Kinder<br />

Die Kinderfahrpreise gelten für Kinder im Alter von 4 - 11 Jahren. Jüngere Kinder werden<br />

unentgeltlich befördert, wenn für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Diese Kinder<br />

werden beim Check-in besonders erfasst.<br />

SCIC-IRT (15.12.13) 5<br />

Tfv 701/2


1.5 Umtausch, Erstattungen<br />

Umtausch und Erstattung von Fahrkarten sind gem. folgender Tabelle möglich.<br />

Der Umtausch einer Fahrkarte ist dabei nur innerhalb verschiedener Preisstufen des ursprünglich<br />

gewählten Angebots zugelassen.<br />

Tarifbezeichnung Umtausch Erstattung<br />

(Rückzahlung an Kunden)<br />

vor Abfahrt nach Abfahrt vor Abfahrt nach<br />

Abfahrt<br />

Standard<br />

alle Preisstufen<br />

ausgeschlossen 0%<br />

Business Premier<br />

beliebig oft<br />

(keine Erhebung des Transaktionsentgelts)<br />

100%<br />

(keine Erhebung des Transaktionsentgelts)<br />

Kinder<br />

Beliebig oft gegen Zahlung der Differenz<br />

zur nächsten, verfügbaren Preis-<br />

0%<br />

stufe *)<br />

Senior ausgeschlossen 0%<br />

Junior ausgeschlossen 0%<br />

Pass-Inhaber<br />

0%<br />

1. Klasse<br />

einmal<br />

(keine Erhebung des<br />

Transaktionsentgelts<br />

ausgeschlossen<br />

2. Klasse<br />

einmal<br />

(keine Erhebung des<br />

Transaktionsentgelts<br />

zugelassen,<br />

gegen Zahlung<br />

des Transaktionsentgelts<br />

Gruppe Erwachsene<br />

und Gruppe<br />

Kind<br />

bis 30 Tage vor Reiseantritt,<br />

gegen einmalige<br />

Zahlung des<br />

Transaktionsentgelts<br />

zulässig, danach ausgeschlossen<br />

ausgeschlossen<br />

bis 30 Tage: 90%<br />

bis 8 Tage: 50%<br />

danach: 0%<br />

0%<br />

Begleiter<br />

Rollstuhlfahrer<br />

beliebig oft<br />

(keine Erhebung des<br />

Transaktionsentgelts)<br />

beliebig oft<br />

(keine Erhebung des<br />

Transaktionsentgelts)<br />

100%<br />

100%<br />

*) Unabhängig von ggf. anfallenden Bearbeitungsentgelten des Vertriebs, berechnet Eurostar grundsätzlich<br />

ein Transaktionsentgelt von 40 € je Umtausch- und Erstattungswunsch, es sei denn es ist<br />

– in der Tabelle - ausdrücklich ausgeschlossen<br />

SCIC-IRT (15.12.13) 6<br />

Tfv 701/2


Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Besondere Internationale<br />

Beförderungsbedingungen der<br />

Deutschen <strong>Bahn</strong> AG für Reisen mit<br />

Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)<br />

Gültig ab 15. Dezember 2013<br />

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem<br />

Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung<br />

zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />

Tarifverzeichnis Nr. 701/3<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 1<br />

Tfv 701/3


Geschäftsführung und Druck<br />

DB Fernverkehr AG<br />

Preismanagement - Implementierung - P.FMV 13<br />

Stephensonstr. 1<br />

D-60326 Frankfurt am Main<br />

Die vorliegenden Tarifbestimmungen sind als CD-Rom (Bestell-Nr: TCD 700) erhältlich bei:<br />

DB Services Technische Dienste GmbH<br />

Druck und Informationslogistik - Logistikcenter<br />

Kriegsstr. 1<br />

76131 Karlsruhe<br />

Änderungen und Ergänzungen<br />

Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />

1 262/46/13 15.12.2013 Neuausgabe<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 2<br />

Tfv 701/3


Inhaltsverzeichnis<br />

1. InterRail 4<br />

2. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass 14<br />

3. German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass 22<br />

4. German Rail Pass Extension 26<br />

5. Aktionsangebote 27<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 3<br />

Tfv 701/3


1. InterRail<br />

1.1 Allgemeines<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der<br />

jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />

ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen<br />

Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen<br />

(SCIC NT).<br />

Für die in nur einem Land geltenden InterRail One Country Pässe können zudem noch die Beförderungsbedingungen<br />

des Binnenverkehrs der jeweiligen <strong>Bahn</strong>/des jeweiligen Landes gelten.<br />

Als Gemeinschaftsangebot der unter 1.3 aufgeführten europäischen Beförderer (Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

und Schifffahrtsgesellschaften) werden Netzfahrscheine an Jugendliche,<br />

Erwachsene und Kinder als<br />

– InterRail Global Pass, gültig bei allen Beförderern und als<br />

– InterRail One Country Pass für ein einzelnes Land bzw. eine Gruppe von Ländern ausgegeben.<br />

1.2 Berechtigte<br />

Zum Erwerb des Angebots sind Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs<br />

berechtigt. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht<br />

vollendet sein. Erwachsene ab 26 Jahre sind ebenfalls zum Erwerb der Netzfahrscheine berechtigt.<br />

Alle InterRail-Pässe werden in 1. und 2. Klasse angeboten, für Jugendliche nur in der<br />

2.Klasse.<br />

Personen ab 60 Jahren („Senior“) erhalten Ermäßigungen auf die Global-Pässe 1. und 2.<br />

Klasse.<br />

Die Reisenden müssen nachweisen können, dass sie seit mindestens 6 Monaten in einem<br />

europäischen Land ihren Wohnsitz haben. Nr. 1.23 enthält die Liste der Länder, deren Bewohner<br />

zum Kauf von InterRail berechtigt sind, sofern sie ihren dauerhaften Wohnsitz (mind.<br />

6 Monate) in diesen Ländern nachweisen können. Personen mit Wohnsitz in den überseeischen<br />

Besitzungen europäischer Staaten sind nicht zum Kauf von InterRail berechtigt.<br />

Lebensalter und Wohnsitz sind durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses<br />

nachzuweisen.<br />

Für Personen mit Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Deutschland ist der InterRail Pass<br />

für Deutschland (InterRail Germany Pass) nicht erhältlich.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 4<br />

Tfv 701/3


1.3 Beteiligte Beförderer<br />

Am Angebot sind folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt, wobei nicht jeder Beförderer<br />

beide InterRail-Pässe anerkennt:<br />

Beförderer<br />

InterRail<br />

Global<br />

Pass<br />

InterRail One<br />

Country Pass<br />

ATOC Britische Eisenbahnen (außer in Nordirland) Ja Ja<br />

ATTICA<br />

Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries zw.<br />

Griechenland und Italien) Ja Ja 1)<br />

BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen Ja Ja<br />

CD Tschechische Staatsbahnen Ja Ja<br />

CFL Luxemburgische Eisenbahnen Ja Ja 2)<br />

CFR Rumänische Eisenbahnen Ja Ja<br />

CP Portugiesische Eisenbahnen Ja Ja<br />

DB Deutsche <strong>Bahn</strong> Ja Ja<br />

DSB<br />

Dänische Staatsbahnen (einschl. „Arriva“, „DSB S-<br />

Tog“ und „DSB First“), ausgeschlossen sind die DSB-<br />

Züge “IC Bornholm” Kopenhagen – Ystad<br />

HZ Kroatische Eisenbahnen Ja Ja<br />

IE Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland) Ja Ja<br />

MAV<br />

Minoan<br />

Ungarische Staatseisenbahnen, einschl. Privatbahnen<br />

GYSEV zw. Györ und Sopron<br />

Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland und<br />

Italien) Ja Nein<br />

MZ Eisenbahnen der ehem. jugoslaw. Rep. Mazedonien Ja Ja<br />

NS Niederländische Eisenbahnen Ja Ja 2)<br />

NSB Norwegische Staatsbahnen Ja Ja 3)<br />

ÖBB<br />

Österreichische Bundesbahnen einschl. Privatbahn<br />

ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron, westBAHN<br />

zw. Wien und Salzburg sowie MICOTRA<br />

PKP Polnische Staatsbahnen Ja Ja<br />

RENFE Spanische Staatsbahnen Ja Ja<br />

SBB<br />

SJ<br />

Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger<br />

Privatbahnen (s. Punkt 1.19)<br />

Schwedische Staatsbahnen, einschl. der Privatbahnen<br />

“Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“, „Tågkompaniet“<br />

SNCB Belgische Eisenbahnen Ja Ja 2)<br />

SNCF Französische Eisenbahnen Ja Ja<br />

SZ Slowenische Eisenbahnen Ja Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 5<br />

Tfv 701/3


Beförderer<br />

InterRail<br />

Global<br />

Pass<br />

InterRail One<br />

Country Pass<br />

TCDD Türkische Staatsbahnen Ja Ja<br />

TRAINOSE Griechische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />

Trenitalia Italienische Staatsbahnen, einschließlich MICOTRA Ja Ja 1)<br />

WESTbahn in Österreich Ja Ja<br />

VR Finnische Staatsbahnen Ja Ja<br />

ZCG Eisenbahnen von Montenegro Ja Nein<br />

ZFBH/ZSR<br />

Eisenbahnen der Föderation von Bosnien-<br />

Herzegowina und der Republik Srpska Ja Nein<br />

ZS Serbische Eisenbahnen Ja Ja<br />

ZSSK Slowakische Eisenbahnen Ja Ja<br />

1) Die TRAINOSE bietet alleine einen „InterRail Greece Pass“ und zusammen mit Attica einen „InterRail Greece<br />

Plus Pass“ an. Die TI bietet alleine einen „InterRail Italy Pass“ und zusammen mit Attica einen „InterRail Italy<br />

Plus Pass“ an<br />

2) CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „InterRail Benelux Pass“ an<br />

3) nur in der 2. Klasse erhältlich<br />

Die Beförderer können bestimmte Züge und Schiffe von der Benutzung mit dem „Inter Rail-<br />

Pass“ ausschließen.<br />

Bei der DB werden in Autozügen und Sonderzügen die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.<br />

1.4 Geltungsbereich<br />

Der „InterRail“-Pass berechtigt<br />

– zur freien Fahrt auf dem Streckennetz des/der gewählten Beförderer(s),<br />

– zum freien bzw. ermäßigten Eintritt in bestimmte Verkehrs-/Eisenbahnmuseen,<br />

– zum ermäßigten Eintritt in bestimmte andere Museen,<br />

– zur Inanspruchnahme bestimmter Vergünstigungen (z.B. ermäßigte Hotelübernachtungen)<br />

bei bestimmten Anbietern („Bonuspartner“).<br />

Das Wohnsitzland muss sowohl beim Kauf als auch während der Reise nachgewiesen werden.<br />

Neben der Freifahrt auf den Strecken der TRAINOSE, bzw. der TI, berechtigt der „InterRail<br />

Greece Plus Pass“, bzw. der „InterRail Italy Plus“ Pass, in der 2. Klasse zusätzlich zur Fahrt<br />

in der niedrigsten Schiffsklasse (Deckpassage) und in der 1. Klasse zur Fahrt im Schlafbereich<br />

(Ruhesessel) auf der Linie Ancona – Igoumenitsa/Patras und Bari – Igoumenitsa/Patras<br />

der Schifffahrtsgesellschaften Superfast Ferries (SF) und Blue Star Ferries<br />

(BSF) der ATTICA - Group.<br />

Die Benutzung einer höheren Schiffsklasse ist gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen<br />

den Preisen der niedrigsten Schiffsklasse (z. B. Deckpassage) und der benutzten<br />

Schiffsklasse zugelassen.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 6<br />

Tfv 701/3


1.5 Geltungsdauer<br />

InterRail One Country-Pässe gelten immer 1 Monat und werden mit folgenden Nutzungsdauern<br />

ausgegeben:<br />

– an 3 frei wählbaren Tagen,<br />

– an 4 frei wählbaren Tagen,<br />

– an 6 frei wählbaren Tagen,<br />

– an 8 frei wählbaren Tagen.<br />

InterRail Global-Pässe werden mit folgenden Geltungsdauern ausgegeben<br />

– an 5 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen,<br />

– an 10 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 22 Tagen,<br />

– an 15 aufeinander folgenden Tagen,<br />

– an 22 aufeinander folgenden Tagen,<br />

– für einen ganzen Monat.<br />

Die Geltungsdauer kann an jedem Tag des Monats beginnen, sie endet bei Inter Rail-<br />

Pässen mit einmonatiger Geltungsdauer am vorhergehenden Tag des folgenden Monats.<br />

Bei InterRail-Pässen mit 1. Geltungstag ab dem 1. eines Monats endet die einmonatige Geltungsdauer<br />

am letzten Tag des Monats. Die Geltungsdauer wird nicht verlängert.<br />

Die Geltungsdauer bei InterRail Global-Pässen beginnt am 1. Geltungstag um 00:00 Uhr<br />

und endet am letzten Geltungstag um 24:00 Uhr. Gleiches gilt für die Reisetage bei den flexiblen<br />

InterRail-Pässen (Nutzung von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr pro Tag), bei denen der Inhaber<br />

die Reisetage selbst einträgt. Bei der Nutzung der Nachtfähren, die mit einem InterRail-<br />

Pass gratis genutzt werden können, kann zwischen der Eintragung des Abfahrts- und des<br />

Ankunftstages gewählt werden. Zur Benutzung bei durchgehenden Nachtreisezügen siehe<br />

Nr. 1.11.<br />

1.6 Kinder<br />

Für Kinder (4 bis 11 Jahre) gibt es in Ergänzung zum Erwachsenenangebot das Angebot<br />

“IR -12“. Die Preise sind gegenüber dem Erwachsenenangebot um 50% ermäßigt.<br />

1.7 Preise<br />

1.7.1. InterRail Global-Pässe<br />

InterRail Global Pass<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Erwachsene Senioren Jugendliche<br />

1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

5 Tage innerhalb von 10 Tagen (Flexi) 441 281 397 253 184<br />

10 Tage innerhalb von 22 Tagen(Flexi) 628 399 565 360 269<br />

15 Tage (fortlaufend) 694 442 626 398 312<br />

22 Tage (fortlaufend) 812 517 732 466 345<br />

1 Monat (fortlaufend) 1050 668 946 602 442<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 7<br />

Tfv 701/3


1.7.2. InterRail One Country-Pässe („Ein-Land-Pässe”)<br />

One Country Pass gültig für Fahrten in einem der Länder: Deutschland, Frankreich,<br />

Großbritannien und Italien Plus (inkl. Fähre Italien - Griechenland)<br />

InterRail One Country Pass<br />

Erwachsene Jugendliche<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Preisgruppe I<br />

1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 338 216 147<br />

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 372 237 157<br />

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 475 302 199<br />

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 525 334 222<br />

One Country Pass gültig für Fahrten in einem der Länder: Italien, Norwegen<br />

(nur 2.Kl.), Österreich, Schweden und Spanien<br />

InterRail One Country Pass<br />

Erwachsene Jugendliche<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Preisgruppe II<br />

1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 299 190 129<br />

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 338 216 152<br />

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 441 281 184<br />

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 512 326 216<br />

One Country Pass gültig für Fahrten in einem der Länder: Benelux (Belgien,<br />

Luxemburg und die Niederlande), Dänemark, Finnland, „Griechenland Plus“<br />

(inkl. Fähre Italien-Griechenland), Irland (inkl. Nordirland) und die Schweiz<br />

InterRail One Country Pass<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Preisgruppe III<br />

Erwachsene<br />

Jugendliche<br />

1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 197 125 83<br />

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 248 158 103<br />

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 332 212 135<br />

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 401 255 168<br />

One Country Pass gültig für Fahrten in einem der Länder: Griechenland, Kroatien,<br />

Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />

und der Türkei<br />

InterRail One Country Pass<br />

Erwachsene Jugendliche<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Preisgruppe IV<br />

1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 128 82 54<br />

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 157 100 65<br />

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 210 133 88<br />

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 246 157 102<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 8<br />

Tfv 701/3


One Country Pass gültig für Fahrten in einem der Länder: Bulgarien, ehemalige jugoslawische<br />

Republik Mazedonien und Serbien<br />

InterRail One Country Pass<br />

gültig ab 15.12.2013<br />

Preisgruppe V<br />

Erwachsene<br />

Jugendliche<br />

1. Klasse 2. Klasse 2. Klasse<br />

3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 94 59 39<br />

4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 128 82 54<br />

6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 176 112 77<br />

8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 212 134 87<br />

Die InterRail One Country Pässe erhalten die Bezeichnung (Aufdruck) des Landes in englischer<br />

Sprache, z.B. „InterRail Germany Pass“ etc.<br />

1.8 Zuschläge<br />

Die Zuschläge für zuschlagpflichtige Züge, Liegeplatz- und Bettplatzzuschläge, Bett- und<br />

Kabinenplatzzuschläge auf Schiffen sowie Reservierungsentgelte werden in voller Höhe erhoben.<br />

Weitere Zuschläge siehe Nr. 1.18.<br />

1.9 Vorverkauf<br />

Die InterRail-Pässe können 3 Monate im Voraus gekauft werden, auch mehrere Pässe<br />

gleichzeitig mit aufeinanderfolgender Geltungsdauer.<br />

1.10 Fahrkarten<br />

Die Pässe müssen in einen speziellen InterRail-Umschlag geheftet werden. Beim InterRail<br />

Global Pass enthält der Umschlag einen Fragebogen (Travel Report) für den obligatorischen<br />

Eintrag der jeweiligen Reisestrecke. Beim Kauf eines Global Pass erhält der Reisende eine<br />

Informationsbroschüre („Reisetipps“) sowie eine Streckennetzkarte („Map“). Der Passumschlag<br />

enthält die Benutzungsbestimmungen.<br />

1.11 Benutzung der Pässe<br />

Vor Antritt der Reise - <strong>Bahn</strong> oder Schiff – ist bei InterRail Pässen mit flexiblen Geltungstagen<br />

vom Reisenden in das dafür vorgesehenen Kalenderfeld der Reisetag zweistellig mit dokumentenechtem<br />

Schreiber einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.). Bei allen<br />

Global Pässen ist auf dem Travel Report (Bestandteil des Umschlags) Datum, Abgangsort,<br />

Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des Abgangsbahnhofs<br />

bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff geprüft,<br />

erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem Prüfzeichen<br />

versehen. Der Inter Rail-Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des Inhabers<br />

und das Wohnsitzland eingetragen sind. Der Inter Rail-Pass muss bei jeder Fahrscheinkontrolle<br />

zusammen mit Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.<br />

Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann bei Benutzung von durchgehenden<br />

Nachtzügen die Reise bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages<br />

angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag<br />

der erste Geltungstag des Passes ist. Für die Inanspruchnahme von Bonusermäßigungen<br />

(Punkte 1.18-1.21) muss der InterRail-Pass für den jeweiligen Geltungsbereich beim<br />

entsprechenden Anbieter vorgelegt werden.<br />

Bei flexiblen Pässen ist hierfür der Eintrag eines Nutzungstages nicht erforderlich. Ausnahme:<br />

bei Nutzung der KD-Schiffe im Tagesverkehr auf Rhein und Mosel (nur mit InterRail<br />

Germany Pass möglich) ist der Nutzungstag einzutragen.<br />

InterRail-Pässe 1.Klasse gelten auch zur Fahrt in der 2.Klasse.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 9<br />

Tfv 701/3


1.12 Missbrauch von InterRail-Pässen<br />

Inhaber von InterRail-Pässen,<br />

– die gefälscht sind (scan, Kopie, etc.),<br />

– die von Unbefugten benutzt werden,<br />

– deren Geltungsdauer abgelaufen ist,<br />

– in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,<br />

– zu denen ein Personalausweis oder Reisepass nicht vorgelegt werden kann, werden<br />

ersatzlos eingezogen.<br />

Die Benutzer solcher InterRail-Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.<br />

1.13 Verlust oder Diebstahl<br />

Bei Verlust oder Diebstahl des InterRail-Passes bzw. der ermäßigten DB-Fahrkarten sind<br />

Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.<br />

1.14 Erstattung<br />

Unbenutzte Pässe werden von der Verkaufsstelle, die den Pass ausgefertigt hat, gegen<br />

Rückzahlung des vollen Preises abzüglich 15% erstattet, wenn die Rückgabe vor Beginn der<br />

Geltungsdauer oder am 1. Geltungstag erfolgt, bzw. wenn ein spätestens am 1.Geltungstag<br />

eisenbahnseitig als unbenutzt gekennzeichneter Pass vorgelegt wird. Der Erstattungsantrag<br />

eines unbenutzten Passes ist spätestens 1 Monat nach dem letzten Geltungstag des Passes<br />

zu stellen. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung. Für die in einer<br />

niedrigeren Klasse durchgeführten Reisen besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erstattung<br />

der ermäßigten DB-Fahrkarte richtet sich nach den BB Personenverkehr der DB.<br />

1.15 Ausgabe von Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis, Geltungsdauer<br />

Inhabern von InterRail Global-Pässen mit Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Deutschland<br />

kann innerhalb der Geltungsdauer ihres Passes für die DB-Strecke von Abgangsbahnhof<br />

bis Grenze bzw. von Abgangsbahnhof bis Flughafen eine Fahrkarte für einfache oder<br />

Hin- und Rückfahrt mit 25% Ermäßigung für die 1. Klasse (sofern der InterRail-Pass auf die<br />

1. Klasse lautet) bzw. für die 2. Klasse (sofern er auf die 2. Klasse lautet) für die jeweils gewählte<br />

Produktklasse (ICE, EC/IC, Nahverkehr) ausgegeben werden. Kinder zwischen 6 und<br />

14 Jahren erhalten zusätzlich eine Ermäßigung von 50% auf den ermäßigten Fahrpreis für<br />

Erwachsene.<br />

Inhabern von InterRail Global-Pässen, die ihren dauerhaften Wohnsitz (seit mindestens 6<br />

Monaten) außerhalb Deutschlands genommen haben und eine ermäßigte Fahrkarte für ihre<br />

Heimatbahn wünschen, können diese nicht bei der DB erhalten. Sie sind an Verkaufsstellen<br />

der jeweiligen <strong>Bahn</strong> erhältlich.<br />

Die Geltungsdauer der Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis richtet sich nach dem Tarif,<br />

nach dem sie ausgegeben sind; sie endet jedoch spätestens am letzten Geltungstag des<br />

vorgelegten Inter Rail Global-Passes.<br />

1.16 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />

Der Übergang in die 1. Klasse ist zugelassen. Für die in der 1. Klasse zurückzulegende<br />

Strecke wird der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt<br />

beider Klassen erhoben. Bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ist außerdem der tarifmäßige<br />

Zuschlag zu zahlen.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 10<br />

Tfv 701/3


1.17 Fahrgastrechte<br />

Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot<br />

beteiligten <strong>Bahn</strong>en und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten<br />

Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.<br />

Entschädigung bei InterRail Global-Pässen<br />

Für die InterRail Global Pässe wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises<br />

und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt.<br />

Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:<br />

EURAIL Group G.I.E.’<br />

P.O. Box 2112<br />

3500 GC Utrecht<br />

Niederlande<br />

Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation heruntergeladen<br />

werden. Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als<br />

16,00 EUR ist.<br />

Entschädigung bei InterRail One Country-Pässen<br />

Für InterRail One Country Pässe wird bei mindestens 2 Verspätungsfällen von mindestens<br />

60 Minuten pro Fall eine pauschale Entschädigung von 10,00 EUR – unabhängig von der<br />

Klasse, auf die der Pass lautet – gewährt.<br />

Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:<br />

Servicecenter Fahrgastrechte<br />

D-60647 Frankfurt am Main<br />

Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular<br />

unter www.bahn.de/fahrgastrechte.<br />

1.18 Zuschläge, Reservierungsentgelt<br />

Für Inhaber von Inter Rail-Pässen bzw. ermäßigten Fahrscheinen gelten bei den beteiligten<br />

<strong>Bahn</strong>en unterschiedliche Bestimmungen (aktuelle Informationen siehe unter<br />

www.interrail.eu).<br />

♦ ICE-Sprinter der DB:<br />

Für die Benutzung der ICE-Sprinter-Züge ist für Reisende mit InterRail-Pässen ein Aufpreis<br />

pro Person und Richtung von 16,50 EUR (1. Kl.) und von 11,50 EUR (2. Kl.) zu zahlen.<br />

♦ Nachtreisezüge der City Night Line (CNL)<br />

Für die Benutzung der Nachtreisezüge der City Night Line (CNL) mit InterRail-Pässen ist ein<br />

Aufpreis (für die „Deluxe“-Kategorien ist ein Pass 1. Klasse erforderlich) zu zahlen.<br />

♦ EC-Züge nach Polen:<br />

Inhaber von InterRail-Pässen brauchen zur Nutzung der Züge eine Reservierung. Die Reservierung<br />

kostet 4,50 EUR in der 1./2. Klasse.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 11<br />

Tfv 701/3


♦ IC Bus:<br />

Für die im deutschen Binnenverkehr, zwischen München/Mannheim/Nürnberg und Prag,<br />

zwischen Zürich und München sowie zwischen Berlin über Wroclaw und Katowice nach<br />

Krakow verkehrenden IC Busse ist eine kostenpflichtige Reservierung in Höhe von 4,50 €<br />

erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Passangebot die gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten<br />

ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben.<br />

♦ DB-ÖBB-Kooperationsverkehr Brenner:<br />

Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden EC-<br />

Züge des DB-ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von InterRail Global-Pässen<br />

erwerben das Angebot „Pass 1“ (1. Kl. 11,00 EUR, 2 Kl. 7,00 EUR). Inhaber von<br />

InterRail One Country-Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für<br />

den/die fehlenden Streckenteile eine Fahrkarte erwerben.<br />

1.19 Ermäßigungen der Beförderer<br />

Einige Beförderer gewähren bei Vorlage des „Inter Rail-Passes“ eine Ermäßigung oder<br />

Sonderpreise, z.B. freien oder ermäßigten Eintritt in Eisenbahn-/Verkehrsmuseen. Die jeweils<br />

aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu oder der Broschüre<br />

„Reisetipps“ entnommen werden.<br />

Fahrscheine zum ermäßigten Preis sind im Allgemeinen nur bei den Verkaufsstellen der<br />

betreffenden Beförderer erhältlich.<br />

1.20 Ermäßigungen der Bonuspartner<br />

Bestimmte Partnerunternehmen („Bonuspartner“) gewähren bei Vorlage des „Inter Rail-<br />

Passes“ Ermäßigungen oder Sonderpreise. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den<br />

Übersichten auf www.interrail.eu entnommen werden.<br />

DB Museum<br />

Inhaber von InterRail-Pässen, die bei der DB gelten (InterRail Global-Pass / InterRail Germany<br />

Pass), erhalten einmal kostenfreien Eintritt in das DB Museum in Nürnberg.<br />

(www.dbmuseum.de).<br />

1.21 Anwendungsbereich Schweiz<br />

In der Schweiz sind „InterRail Global Pässe“ und „InterRail Switzerland Pässe“ auch auf bestimmten<br />

Strecken privater Verkehrsunternehmen gültig bzw. es werden Ermäßigungen gewährt.<br />

Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu<br />

entnommen werden.<br />

1.22 DB Broschüre InterRail<br />

Die jeweils aktuelle DB-Broschüre „InterRail“ enthält umfassende Informationen zu Bestimmungen,<br />

Vergünstigungen und Sonderpreise, die bei Vorlage eines InterRail-Passes gewährt<br />

werden (keine Gewähr). Die Broschüre ist als Printausgabe in allen DB Verkaufsstellen<br />

sowie als <strong>PDF</strong>-Dokument auf www.bahn.de/interrail zum Download bzw. Ausdruck erhältlich.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 12<br />

Tfv 701/3


1.23 Übersicht der Länder, deren Bewohner zum Kauf von InterRail berechtigt sind<br />

(Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten)<br />

Albanien<br />

Andorra<br />

Belgien<br />

Bosnien-Herzegowina<br />

Bulgarien<br />

Dänemark (incl. Färöer-Inseln, ohne Grönland)<br />

Deutschland<br />

Estland<br />

Finnland<br />

Frankreich<br />

Griechenland<br />

Großbritannien (incl. Gibraltar)<br />

Irland<br />

Island<br />

Italien<br />

Kroatien<br />

Lettland<br />

Liechtenstein<br />

Litauen<br />

Luxemburg<br />

Malta<br />

Mazedonien<br />

Moldawien<br />

Monaco<br />

Montenegro<br />

Niederlande<br />

Norwegen<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Portugal<br />

Rumänien<br />

Russische Föderation<br />

San Marino<br />

Serbien<br />

Slowakische Republik<br />

Slowenien<br />

Spanien (auch Melilla, Ceuta, Kanaren)<br />

Schweden<br />

Schweiz<br />

Tschechische Republik<br />

Türkei<br />

Ukraine<br />

Ungarn<br />

Vatikanstadt<br />

Weißrussland<br />

Zypern<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 13<br />

Tfv 701/3


2. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass<br />

2.1 Allgemeines<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der<br />

jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />

ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen<br />

Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen<br />

(SCIC NT).<br />

Für Reisen in Deutschland und Europa werden außerhalb Europas und bei der DB<br />

– Eurail Global Pässe und Eurail Select Pässe für die 1. Klasse sowie<br />

– Eurail Global Pässe Youth und Eurail Select Pässe Youth für die 2. Klasse für Jugendliche<br />

bis 25 Jahren<br />

durch autorisierte Verkaufsstellen (Hilfsstellen) ausgegeben.<br />

Den Eurail Global Pass Youth / Eurail Select Pass Youth erhalten nur Jugendliche im Alter<br />

von 12 bis einschließlich 25 Jahre. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes<br />

noch nicht vollendet sein.<br />

Nur außerhalb Europas werden Eurail Regional Pässe (z.B: Eurail Austria-Germany Pass,<br />

Eurail Benelux-Germany Pass, Eurail Denmark-Germany Pass, Eurail Germany-Switzerland<br />

Pass, Eurail France-Germany Pass, Eurail Germany-Poland Pass, Eurail Czech-Republic-<br />

Germany Pass) ausgegeben.<br />

2.2 Berechtigte<br />

Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb<br />

– Europas,<br />

– der Türkei,<br />

– der Russischen Föderation<br />

Darüber hinaus:<br />

– Außerhalb Europas lebende Europäer, deren Ausreise länger als 6 Monate zurück<br />

liegt.<br />

– In Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen, bzw. US-Armee und –<br />

Luftwaffe.<br />

2.3 Geltungsbereich bei der DB<br />

Die Pässe berechtigen zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie<br />

Züge anderer Betreiber, die DB-Fernverkehrsfahrscheine akzeptieren - auf den Schienenstrecken<br />

der DB, einschließlich S-<strong>Bahn</strong>en, in der Klasse, für die der Pass gilt und zu Fahrten:<br />

– auf den Fährschiffen Puttgarden - Rødby; Sassnitz – Trelleborg (nur bei Nutzung<br />

des Nachtzuges Berlin-Malmö)<br />

– auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen Rheinschiffahrt AG (KD) im Tageslinienverkehr<br />

auf dem Rhein zwischen Mainz und Köln und der Mosel zwischen<br />

Koblenz und Cochem (bei Eurail Global Pässen und Eurail Select Pässen mit flexibler<br />

Geltungsdauer muss der Reisetag eingetragen werden).<br />

– im „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center „Wertheim Village” und<br />

von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village”<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 14<br />

Tfv 701/3


Die Pässe berechtigen ferner zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung auf bestimmten<br />

Bergbahnen, Fährlinien und Schiffen (siehe 2.14).<br />

In Autozügen und Sonderzügen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.<br />

2.4 Beförderer<br />

Beförderer<br />

ATTICA<br />

Eurail Global<br />

Pass<br />

Eurail Select<br />

Pass<br />

Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries<br />

zw. Griechenland und Italien) Ja Ja<br />

BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen Ja Ja<br />

CD Tschechische Staatsbahnen Ja Ja<br />

CFL Luxemburgische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />

CFR Rumänische Eisenbahnen Ja Ja<br />

CP Portugiesische Eisenbahnen Ja Ja<br />

DB Deutsche <strong>Bahn</strong> Ja Ja<br />

Dänische Staatsbahnen (einschl. „Arriva“, „DSB<br />

DSB S-Tog“) mit Ausnahme der DSB-Züge “IC<br />

Bornholm” Kopenhagen – Ystad<br />

Ja<br />

Ja<br />

HZ Kroatische Eisenbahnen Ja Ja<br />

IE Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland) Ja Ja<br />

MAV-START<br />

Ungarische Staatseisenbahnen sowie Privatbahn<br />

GYSEV zw. Györ und Sopron<br />

Ja<br />

Ja<br />

MINOAN<br />

Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland<br />

und Italien) Ja Nein<br />

NS Niederländische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />

NSB Norwegische Staatsbahnen Ja Ja<br />

Österreichische Bundesbahnen sowie Privatbahn<br />

ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron<br />

ÖBB<br />

und MICOTRA<br />

Ja<br />

Ja<br />

RENFE Spanische Staatsbahnen Ja Ja<br />

SBB<br />

Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger<br />

Privatbahnen (siehe Eurail Pass Guide oder<br />

Ja<br />

Ja<br />

www.eurailgroup.org)<br />

Schwedische Staatsbahnen einschl. der Privatbahnen<br />

“Arlanda Express“, „Connex“, „Merre-<br />

SJ<br />

sor“, „Tågkompaniet“<br />

Ja<br />

Ja<br />

SNCB/NMBS Belgische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />

SNCF Französische Eisenbahnen Ja Nein<br />

SZ Slowenische Eisenbahnen Ja Ja<br />

TCDD Türkische Staatsbahnen Ja Ja<br />

TRAINOSE Griechische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />

TRENITALIA Italienische Staatsbahnen sowie MICOTRA Ja Ja<br />

VR Finnische Staatsbahnen Ja Ja<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 15<br />

Tfv 701/3


Beförderer<br />

Eurail Global Eurail Select<br />

Pass Pass<br />

WESTbahn Zwischen Wien und Salzburg Ja Ja<br />

ZCG Eisenbahnen von Montenegro Nein Ja 2)<br />

ZS Serbische Eisenbahnen Nein Ja 2)<br />

ZSSK Slowakische Eisenbahnen Ja Ja<br />

1) Bei Eurail Select Pass: CFL, NS und SNCB/NMBS bilden das „Land“ BENELUX<br />

2)<br />

Bei Eurail Select Pass: ZCG und ZS bilden das „Land“ MONTENEGRO/SERBIA<br />

2.5 Art der Pässe, Geltungsdauer<br />

Die Art der Pässe sowie deren Geltungsdauer und Besonderheiten sind nachstehend aufgeführt.<br />

2.5.1 Eurail Global Pässe<br />

Angebot<br />

für Gruppen<br />

(2 bis 5 Personen)<br />

Eurail Global Pass<br />

1. Klasse<br />

für Jugendliche bis 25 Jahren<br />

Eurail Global Pass<br />

Saver<br />

1. Klasse<br />

Eurail Global Pass<br />

Youth<br />

2. Klasse<br />

wahlweise<br />

gültig für:<br />

15 Tage<br />

21 Tage<br />

1 Monat<br />

2 Monate<br />

3 Monate<br />

15 Tage<br />

21 Tage<br />

1 Monat<br />

2 Monate<br />

3 Monate<br />

15 Tage<br />

21 Tage<br />

1 Monat<br />

2 Monate<br />

3 Monate<br />

10 Tage<br />

innerhalb von<br />

2 Monaten<br />

10 Tage<br />

innerhalb von<br />

2 Monaten<br />

10 Tage<br />

innerhalb von<br />

2 Monaten<br />

15 Tage<br />

innerhalb von<br />

2 Monaten<br />

15 Tage<br />

innerhalb von<br />

2 Monaten<br />

15 Tage<br />

innerhalb von<br />

2 Monaten<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 16<br />

Tfv 701/3


2.5.2 Eurail Select Pass (nur 1. Klasse, für Einzelreisende),<br />

Eurail Select Pass Youth (nur 2. Klasse, für Jugendliche),<br />

Eurail Select Pass Saver (nur 1. Klasse, für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen)<br />

Anzahl der Tage innerhalb<br />

von 2 Monaten<br />

5<br />

6<br />

8<br />

10<br />

15<br />

Geltungsbereich für 3<br />

und 4 aneinander grenzende<br />

Länder (Länder<br />

siehe Eurail Global Pass)<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

Geltungsbereich für 5<br />

aneinander grenzende<br />

Länder (Länder siehe<br />

Eurail Global Pass)<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am<br />

letzten Geltungstag um 24:00 Uhr.<br />

Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann bei Benutzung von durchgehenden<br />

Nachtzügen die Reise bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages<br />

angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag<br />

der erste Geltungstag ist.<br />

2.6 Preise<br />

Die Verkaufspreise (in €) der Pässe für die Ausgabestellen außerhalb Europas und für den<br />

Verkauf bei den Hilfsstellen in Europa werden gesondert festgelegt. Kinder vom vollendeten<br />

4. bis 11. Lebensjahr zahlen die Hälfte der Eurail Global Pass-/Eurail Select Pass-Preise für<br />

Erwachsene.<br />

2.6.1 Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Saver<br />

(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB ab 15.12.2013<br />

Geltungsdauer Eurail Global Pass 1. Klasse Eurail Global Pass Saver<br />

1. Klasse<br />

€ €<br />

15 Tage 634 540<br />

21 Tage 817 695<br />

1 Monat 1005 855<br />

2 Monate 1417 1205<br />

3 Monate 1749 1487<br />

Geltungsdauer Eurail Global Pass 1. Klasse Eurail Global Pass Saver<br />

1. Klasse<br />

€ €<br />

10 Tage in 2 Monaten 747 635<br />

15 Tage in 2 Monaten 980 833<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 17<br />

Tfv 701/3


2.6.2 Eurail Global Pass Youth<br />

(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB ab 15.12.2013)<br />

Geltungsdauer Eurail Global Pass Youth<br />

2. Klasse<br />

€<br />

15 Tage 413<br />

21 Tage 532<br />

1 Monat 655<br />

2 Monate 922<br />

3 Monate 1138<br />

Geltungsdauer Eurail Global Pass Youth<br />

2. Klasse<br />

€<br />

10 Tage in 2 Monaten 487<br />

15 Tage in 2 Monaten 638<br />

2.6.3 Eurail Select Pässe für 3 aneinander grenzende Länder<br />

(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB ab 15.12.2013)<br />

Geltungsdauer<br />

Eurail Select Pass<br />

1.Klasse<br />

Eurail Select Pass<br />

Saver, 1. Klasse<br />

Eurail Select Pass<br />

Youth, 2. Klasse<br />

€ € €<br />

5 Tage in 2 Monaten 408 347 266<br />

6 Tage in 2 Monaten 450 383 294<br />

8 Tage in 2 Monaten 530 451 346<br />

10 Tage in 2 Monaten 615 523 401<br />

2.6.4 Eurail Select Pässe für 4 aneinander grenzende Länder<br />

(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB ab 15.12.2013)<br />

Geltungsdauer<br />

Eurail Select Pass<br />

1.Klasse<br />

Eurail Select Pass<br />

Saver, 1. Klasse<br />

Eurail Select Pass<br />

Youth, 2. Klasse<br />

€ € €<br />

5 Tage in 2 Monaten 448 382 293<br />

6 Tage in 2 Monaten 489 416 319<br />

8 Tage in 2 Monaten 570 485 372<br />

10 Tage in 2 Monaten 652 555 425<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 18<br />

Tfv 701/3


2.6.5 Eurail Select Pässe für 5 aneinander grenzende Länder<br />

(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB ab 15.12.2013)<br />

Geltungsdauer<br />

Eurail Select<br />

Pass, 1.Klasse<br />

Eurail Select Pass<br />

Saver, 1. Klasse<br />

Eurail Select Pass<br />

Youth, 2. Klasse<br />

€ € €<br />

5 Tage in 2 Monaten 493 420 322<br />

6 Tage in 2 Monaten 536 456 349<br />

8 Tage in 2 Monaten 617 525 402<br />

10 Tage in 2 Monaten 696 592 453<br />

15 Tage in 2 Monaten 882 751 575<br />

2.7 Kinder<br />

Für Kinder (4 bis 11 Jahre) sind die Preise gegenüber dem Erwachsenenangebot um 50%<br />

ermäßigt.<br />

2.8 Zuschläge<br />

Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags<br />

oder Aufpreises für ICE (Ausnahme: ICE-Sprinter). Entgelt für die Reservierung von<br />

Sitzplätzen sowie die Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben.<br />

Für die Benutzung der City Night Line sowie der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr<br />

zwischen Deutschland und Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben.<br />

Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden EC-<br />

Züge des DB ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von Eurail-<br />

Globalpässen oder Eurail Select-Pässen, die die gesamte Strecke abdecken, müssen eine<br />

Fahrkarte „Pass 1“ (1. Kl. 11,00 EUR, 2 Kl. 7,00 EUR) erwerben. Inhaber von Eurail Select -<br />

oder Eurail Regional Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für<br />

den/die fehlenden Streckenteile eine Fahrkarte erwerben.<br />

Für die im deutschen Binnenverkehr, zwischen München/Mannheim/Nürnberg und Prag,<br />

zwischen Zürich und München sowie zwischen Berlin über Wroclaw und Katowice nach<br />

Krakow verkehrenden IC Busse ist eine kostenpflichtige Reservierung in Höhe von 4,50 €<br />

erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Passangebot die gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten<br />

ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben.<br />

2.9 Ausgabe der Pässe<br />

Es werden (außerhalb Europas ausschließlich elektronisch, in Europa durch die <strong>Bahn</strong>en<br />

elektronisch oder manuell erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe<br />

müssen in den speziellen Eurail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen<br />

und einen Fragebogen (Travel Report) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen<br />

Reisestrecke enthält.<br />

Die Pässe werden außerhalb Europas bis zu 6 Monate vor dem 1. Geltungstag<br />

ausgegeben.<br />

Beim Kauf eines Eurail Global oder Eurail Select Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre<br />

(„Eurail Pass Guide“) sowie eine Streckennetzkarte („Eurail Map“).<br />

Von außereuropäischen Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene<br />

Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle zur Eintragung<br />

des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt<br />

werden (Gültigschreibung).<br />

2.10 Benutzung der Pässe<br />

Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und<br />

gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 19<br />

Tfv 701/3


Der Eurail Global Pass Saver / Eurail Select Pass Saver gilt nur in Verbindung mit dem Control<br />

Voucher (Kontrollabschnitt), auf dem die Namen der Reisenden eingetragen sind.<br />

Vor Antritt der Reise - <strong>Bahn</strong> oder Schiff – ist bei Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Y-<br />

outh / Eurail Global Pass Saver mit flexibler Geltungsdauer und allen Eurail Select und Regional<br />

Pässen vom Reisenden in die dafür vorgesehenen Kalenderfelder der Reisetag mit<br />

dokumentenechtem Schreiber zweistellig einzutragen Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen<br />

usw.). Auf dem Travel Report (Bestandteil des Umschlags) ist bei allen Eurail Pässen Datum,<br />

Abgangsort, Zielort und Reiseweg einzutragen (. Die Eintragungen werden vom Personal<br />

des Abgangsbahnhofs bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw.<br />

Schiff geprüft, erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit<br />

dem Prüfzeichen versehen. Der Eurail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name<br />

des Inhabers und das Wohnsitzland eingetragen sind. Der Eurail Pass muss bei jeder Fahrscheinkontrolle<br />

zusammen mit Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden.<br />

Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann bei Benutzung von durchgehenden<br />

Nachtzügen die Reise bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages<br />

angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag<br />

der erste Geltungstag des Passes ist.<br />

2.11 Missbrauch von Eurail Pässen<br />

Inhaber von Eurail Pässen,<br />

– die gefälscht sind (scan, Kopie, etc.),<br />

– die von Unbefugten benutzt werden,<br />

– deren Geltungsdauer abgelaufen ist,<br />

– in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,<br />

– zu denen ein Personalausweis oder Reisepass nicht vorgelegt werden kann, werden<br />

ersatzlos eingezogen.<br />

Die Benutzer solcher Eurail-Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.<br />

2.12 Erstattung<br />

Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno<br />

erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen<br />

anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund<br />

von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen).<br />

2.13 Verlust, Diebstahl<br />

Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.<br />

2.14 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />

Bei Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Eurail Global Pass Youth oder Eurail Select<br />

Pass Youth wird für die in der 1. Klasse zurückzulegende Strecke der Unterschied zwischen<br />

den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben.<br />

2.15 Eurail-Hilfsstellen der DB<br />

Im Bereich der DB sind Eurail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen (Eurail-<br />

Hilfsstellen / Aid Offices) erhältlich:<br />

Berlin Hbf, Dresden Hbf, Frankfurt(M) Hbf, Frankfurt (M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover<br />

Hbf, Heidelberg Hbf, Köln Hbf, Leipzig Hbf, München Hbf, München Flughafen, Stuttgart<br />

Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 20<br />

Tfv 701/3


2.16 Weitere Ermäßigungen<br />

Zahlreiche Partner in den am Eurail Pass-Angebot beteiligten Ländern gewähren bei Vorlage<br />

eines gültigen Eurail Passes Ermäßigungen, Sonderpreise oder kostenlose Leistungen.<br />

Eine aktuelle Übersicht ist der jährlich neu aufgelegten Broschüre „Eurail Pass Guide“ oder<br />

über www.eurailgroup.com zu entnehmen.<br />

In Deutschland z.B.:<br />

– zu einer Ermäßigung von 20% auf der Buslinie „Romantische Straße“ (Frankfurt (M) -<br />

Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen); (Saisonverkehr<br />

April - Oktober)<br />

– zu einer Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn<br />

2.17 Fahrgastrechte<br />

Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot<br />

beteiligten <strong>Bahn</strong>en und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten<br />

Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.<br />

Entschädigung bei Eurail-Pässen<br />

Für alle Eurail Pässe (Global, Select, Regional) wird die Entschädigung anhand des gezahlten<br />

Fahrpreises und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren<br />

ermittelt. Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation.aspx<br />

heruntergeladen werden.<br />

Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:<br />

EURAIL Group G.I.E.<br />

P.O. Box 2112<br />

3500 GC Utrecht<br />

Niederlande<br />

Alternativ kann der Entschädigungsantrag auch online eingereicht werden unter:<br />

www.eurailgroup.com/compensation.aspx<br />

Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als 16,00 EUR<br />

ist.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 21<br />

Tfv 701/3


3. German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass<br />

3.1 Grundsatz<br />

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen<br />

der Deutschen <strong>Bahn</strong> AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der<br />

jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />

ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen<br />

Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen<br />

(SCIC NT).<br />

3.2 Allgemeines<br />

Zur Belebung des Reiseverkehrs aus außereuropäischen Märkten nach Deutschland werden<br />

außerhalb Europas und bei der DB (bestimmte Verkaufsstellen und www.bahn.com)<br />

folgende Netzkarten verkauft:<br />

– German Rail Pass und German Rail Twin Pass für die 1. oder 2. Klasse,<br />

– German Rail Youth Pass für die 2. Klasse für Jugendliche von 12 bis 25 Jahre sowie<br />

– German Rail Tourpass für die 1. und 2. Klasse (nur durch Reiseveranstalter / Verkauf<br />

exklusiv in außereuropäischen Märkten).<br />

Die Pässe werden bis zu 6 Monate vor dem 1. Geltungstag ausgegeben.<br />

3.3 Berechtigte<br />

Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb<br />

– Europas,<br />

– der Türkei und<br />

– der Russischen Föderation.<br />

Darüber hinaus:<br />

– außerhalb Europas lebende Europäer, deren Ausreise länger als 6 Monate zurück<br />

liegt.<br />

– in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen, bzw. US-Armee und –<br />

Luftwaffe.<br />

Der German Rail Twin Pass wird für 2 gemeinsam reisende Personen ausgestellt.<br />

Den German Rail Youth Pass erhalten nur Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 25<br />

Jahre.<br />

Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 22<br />

Tfv 701/3


3.4 Geltungsbereich<br />

Die Pässe werden in Deutschland mit einer Geltungsdauer von 3 bis 10 Tagen, in Übersee<br />

mit einer Geltungsdauer von 2 bis 10 Tagen (einschließlich German Rail Tourpass) ausgegeben<br />

und berechtigen innerhalb eines Monats an frei wählbaren Tagen<br />

– zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie Züge anderer Betreiber,<br />

die DB-Fernverkehrsfahrscheine akzeptieren - auf den Schienenstrecken der<br />

DB, einschließlich S-<strong>Bahn</strong>en, in der Klasse, für die der Pass gilt,<br />

– zur kostenfreien Benutzung der Schiffe der Köln-Düsseldorfer Deutschen Rheinschiffahrt<br />

AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und Köln<br />

und der Mosel zwischen Koblenz und Cochem (es muss der Reisetag eingetragen<br />

werden).<br />

– zur kostenfreien Nutzung des „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center<br />

„Wertheim Village” und von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village<br />

– zu einer Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn<br />

– zu einer Ermäßigung von 20% auf der Buslinie (Saisonverkehr April - Oktober):<br />

• „Romantische Straße“ (Frankfurt (M) - Würzburg - Rothenburg ob der Tauber –<br />

Augsburg – München/Füssen)<br />

- zur Fahrt ab und bis Puttgarden (Mitte See) sowie ab und bis Sassnitz (Gr)<br />

Weitere Ermäßigungen sind in der jährlich neu aufgelegten German Rail Pass-Broschüre<br />

und unter www.bahn.com aufgelistet.<br />

In Autozügen und Sonderzügen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.<br />

3.5 Preise<br />

Preise gültig ab<br />

15.12.2013<br />

Geltungsdauer<br />

innerhalb von 1<br />

Monat<br />

German Rail<br />

Pass<br />

2. Kl. 1. Kl.<br />

€<br />

German Rail Twin<br />

Pass<br />

2. Kl. 1. Kl.<br />

€<br />

German Rail<br />

Youth<br />

Pass<br />

2. Kl.<br />

€<br />

3 Tage 193 260 308 416 154<br />

4Tage 207 280 331 447 166<br />

5 Tage 222 300 356 480 178<br />

6 Tage 245 331 392 529 196<br />

7 Tage 269 363 430 580 215<br />

10 Tage 338 457 541 731 271<br />

3.6 Kinder, Hunde<br />

Kinder von 6 bis 11 Jahren zahlen die Hälfte des Preises des jeweiligen German Rail Passes<br />

für Erwachsene.<br />

Für Hunde wird der halbe Preis des jeweiligen German Rail Passes 2. Klasse für Erwachsene<br />

erhoben, unabhängig davon, in welcher Klasse sie reisen.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 23<br />

Tfv 701/3


3.7 Zuschläge, Reservierung<br />

Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags<br />

oder Aufpreises für ICE (Ausnahme: ICE Sprinter). Das Entgelt für die Reservierung<br />

von Sitzplätzen sowie die Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben.<br />

Für die Benutzung der City Night Line und der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr<br />

zwischen Deutschland und Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben.<br />

3.8 Ausgabe der Pässe<br />

Es werden (elektronisch erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe<br />

müssen in den speziellen German Rail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen<br />

enthält.<br />

Von Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene German Rail<br />

Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle der DB zur Eintragung<br />

des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt<br />

werden (Gültigschreibung).<br />

3.9 German Rail Pass – Verkaufsstellen der DB<br />

Im Bereich der DB sind German Rail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen<br />

(German Rail Pass-Hilfsstellen/Aid Offices) erhältlich:<br />

Basel Bad Bf, Berlin Hbf, Berlin-Schönefeld Flughafen, Berlin Südkreuz, Berlin Zoologischer<br />

Garten, Bonn Hbf, Dresden Hbf, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf Flughafen, DB France (Paris),<br />

Frankfurt (M) Hbf, Frankfurt (M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf,<br />

Kaiserslautern Hbf, Köln Hbf, Köln/Bonn Flughafen, Leipzig Hbf, München Hbf, München<br />

Flughafen, Nürnberg Hbf, Stuttgart Hbf, Wiesbaden Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK<br />

c/o STA Travel, London, DB France (Paris), DB Milano, DB-Verkaufsstelle Verona PN, DB<br />

Zürich sowie online unter www.bahn.com.<br />

3.10 Benutzung der Pässe<br />

Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und<br />

gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument.<br />

German Rail Twin Pässe werden auf die Namen beider Inhaber ausgestellt (1 Pass für 2<br />

gemeinsam reisende Erwachsene).<br />

Vor der Benutzung am jeweiligen Tag ist der Reisetag (Tag und Monat) mit dokumentenechtem<br />

Schreiber zweistellig (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.) in das entsprechende<br />

Kalenderfeld des Passes einzutragen.<br />

Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am<br />

letzten Geltungstag um 24:00 Uhr.<br />

Bei allen German Rail Pässen kann bei Benutzung von durchgehenden Nachtzügen die<br />

Reise bereits am Vortag ab 19:00 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten<br />

werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste<br />

Geltungstag ist.<br />

3.11 Missbrauch von German Rail Pässen<br />

Inhaber von German Rail Pässen,<br />

– die gefälscht sind (scan, Kopie, etc.),<br />

– die von Unbefugten benutzt werden,<br />

– deren Geltungsdauer abgelaufen ist,<br />

– in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,<br />

– zu denen ein Personalausweis oder Reisepass nicht vorgelegt werden kann, werden<br />

ersatzlos eingezogen.<br />

Die Benutzer solcher German Rail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 24<br />

Tfv 701/3


3.12 Erstattung<br />

Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno<br />

erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen<br />

anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund<br />

von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen).<br />

3.13 Verlust, Diebstahl<br />

Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe ist Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.<br />

3.14 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />

Mit Pässen 2. Klasse ist der Übergang in die 1. Klasse zugelassen.<br />

Bei den einzelnen Reisen wird für die in der 1. Klasse benutzte Strecke der Unterschied<br />

zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben.<br />

Bei Übergang für die gesamte Geltungsdauer der German Rail Pässe oder der German Rail<br />

Twin Pässe 2. Klasse wird der Unterschied zwischen den Pass-Preisen der 2. und 1. Klasse<br />

berechnet.<br />

3.15 Fahrgastrechte<br />

Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen der DB in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu<br />

einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch<br />

auf Entschädigung.<br />

Entschädigung der German Rail Pässe<br />

Für German Rail Pässe wird bei mindestens 3 Verspätungsfällen von mindestens 60 Minuten<br />

pro Fall eine pauschale Entschädigung gewährt von:<br />

- 5,00 EUR bei Pässen 2. Klasse,<br />

- 7,50 EUR bei Pässen 1. Klasse<br />

Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:<br />

Servicecenter Fahrgastrechte<br />

D-60647 Frankfurt am Main<br />

Das Formular ist im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-<br />

Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechte erhältlich.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 25<br />

Tfv 701/3


4. German Rail Pass Extension<br />

4.1 Geltungsbereich und Nutzung<br />

Mit einer German Rail Pass Extension können Inhaber eines German Rail Passes den Pass<br />

an den gewählten Reisetagen auch in folgenden Zügen/Bussen nutzen:<br />

• EuroCity-Züge der DB-ÖBB Kooperation auf der Brennerstrecke nach Österreich<br />

und Italien (EC-Züge mit Zielbahnhöfen Verona PN, Venezia SL oder Bologna C)<br />

• ICE-Züge nach Belgien von und nach Liège G, Bruxelles Nord und Bruxelles Midi<br />

• IC Busse München/Mannheim/ Nürnberg und Praha sowie zwischen Berlin und<br />

Wroclaw, Katowice und Krakow, wenn eine Sitzplatzreservierung in Höhe von 4,50 €<br />

erworben wurde.<br />

Die German Rail Pass Extension gilt ausschließlich in Verbindung mit einem German Rail<br />

Pass.<br />

4.2 Preise<br />

German Rail Pass Extension 1. Klasse: 69,00 EUR pro Person<br />

German Rail Pass Extension 2. Klasse: 49,00 EUR pro Person<br />

Kinder von 6 bis 11 Jahren zahlen die Hälfte des Preises der jeweiligen German Rail Pass<br />

Extension.<br />

Es werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt.<br />

Bei einem German Rail Twin Pass müssen 2 „Extensions“ gekauft werden.<br />

SCIC-RPT (ab 15.12.2013) 26<br />

Tfv 701/3


5. Aktionsangebote<br />

bleibt frei<br />

SCIC-NRT (15.12.13)<br />

Tfv 701<br />

27


Stand 1. Oktober 2013<br />

Allgemeine<br />

Beförderungsbedingungen<br />

für die Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (GCC-CIV/PRR)<br />

Gültig ab 3. Dezember 2009<br />

(ersetzen die Ausgabe vom 1. Juli 2006)


GCC-CIV/PRR 2012-01-01<br />

Öffentlich zugängliches Dokument<br />

Gemäss Punkt 2.5 a) der CIT-Statuten hat das vorliegende Dokument empfehlenden Charakter und<br />

bindet die CIT-Mitglieder insoweit, als sie diese Bestimmungen übernehmen (Opting-in-Prinzip).<br />

© 2009 Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT)<br />

www.cit-rail.org<br />

Nachtrag Nr.<br />

Gültig ab<br />

1 2009-12-03<br />

2 2011-01-01<br />

3 2012-01-01<br />

Korrigendum 2012-01-12<br />

4 2013-10-01<br />

- 2 -


2012-01-01 GCC-CIV/PRR<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Präambel .............................................................................................................................<br />

1 Beförderungsbedingungen ...............................................................................................<br />

2 Rechtsgrundlagen ..............................................................................................................<br />

3 Beförderungsvertrag .........................................................................................................<br />

4 Beförderungsausweise und Reservierungen ..................................................................<br />

4.1 Allgemeines ..........................................................................................................................<br />

4.2 Erwerb ..................................................................................................................................<br />

5 Pflichten des Reisenden ....................................................................................................<br />

5.1 Vor Reiseantritt .....................................................................................................................<br />

5.2 Während der Reise ..............................................................................................................<br />

6 Handgepäck ........................................................................................................................<br />

7 Tiere .....................................................................................................................................<br />

8 Reisegepäck und Fahrzeuge .............................................................................................<br />

9 Verspätungen .....................................................................................................................<br />

9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen ............................................................................<br />

9.2 Erlittene Verspätungen .........................................................................................................<br />

9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen ..........................................................<br />

9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben Tag ...................................................<br />

9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätungen ......................................................................<br />

10 Hilfeleistung bei Verspätungen ........................................................................................<br />

11 Personenschäden ..............................................................................................................<br />

12 Sachschaden ......................................................................................................................<br />

13 Reklamationen und Beschwerden....................................................................................<br />

13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden ......................................................................<br />

13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden ...........................................................................<br />

14 Streitigkeiten .......................................................................................................................<br />

14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltende gemacht werden können ..........<br />

14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen ............................................................................<br />

14.3 Gerichtsstand .......................................................................................................................<br />

14.4 Anwendbares Recht .............................................................................................................<br />

5<br />

5<br />

5<br />

5<br />

6<br />

6<br />

6<br />

6<br />

6<br />

7<br />

7<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

8<br />

9<br />

9<br />

9<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

10<br />

- 3 -


2013-10-01 GCC-CIV/PRR<br />

Präambel<br />

Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die<br />

Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR)<br />

sollen sicherstellen, dass im nationalen und internationalen<br />

Schienenpersonenverkehr soweit wie möglich<br />

und zweckmässig einheitliche Vertragsbedingungen zur<br />

Anwendung gelangen.<br />

Die GCC-CIV/PRR wurden vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee<br />

(CIT) ausgearbeitet und sind<br />

seinen Mitgliedern zur Anwendung empfohlen. Ihr Inhalt<br />

sowie die Liste der anwendenden Unternehmen können<br />

in der CIT-Website www.cit-rail.org und in der<br />

UIC/CIT/CER-Website www.railpassenger.info eingesehen<br />

werden, ferner in der Regel bei deren Verkaufsstellen<br />

mit kundendienstlicher Beratung.<br />

1 Beförderungsbedingungen<br />

1.1 Die GCC-CIV/PRR regeln allgemeine Fragen<br />

des Vertragsverhältnisses zwischen Reisenden<br />

und Beförderer. Regelungen, die von diesen<br />

GCC-CIV/PRR (Pt. 1.2 nachstehend) abweichen<br />

oder nur für bestimmte Verkehrsverbindungen,<br />

Zugsgattungen oder Tarifangebote gelten, sind in<br />

den besonderen Beförderungsbedingungen geregelt.<br />

1.2 Die besonderen Beförderungsbedingungen können<br />

von den GCC-CIV/PRR abweichen. Sofern<br />

sie abweichen, bezeichnen sie genau den Punkt<br />

und den Absatz, von dem sie abweichen. Von<br />

den Punkten 9.1, 9.2, 9.3.1, 9.3.4, 9.4, 9.5, 10,<br />

11, 12, 13, 14 GCC-CIV/PRR kann nur zu<br />

Gunsten des Reisenden abgewichen werden, es<br />

sei denn, die Fahrgastrechteverordnung (PRR)<br />

ist nicht anwendbar (in Nicht-EU-Mitgliedstaaten<br />

oder auf Verkehrsleistungen, die von der PRR<br />

ausgenommen sind).<br />

1.3 Allgemeine wie besondere Beförderungsbedingungen<br />

werden mit Abschluss des Beförderungsvertrages<br />

dessen Bestandteil (Pt. 3.2 nachstehend).<br />

2 Rechtsgrundlagen<br />

2.1 Die Eisenbahnbeförderung von Personen unterliegt<br />

nach Massgabe der anwendbaren Bestimmungen<br />

oder vertraglichen Vereinbarungen:<br />

a. den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den<br />

Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />

von Personen (CIV - Anhang A<br />

zum COTIF) und/oder<br />

b. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

23. Oktober 2007 über die Rechte und<br />

Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr<br />

(PRR) und/oder<br />

c. dem Landesrecht.<br />

2.2 Schliesst eine Beförderung auf der Schiene, die<br />

Gegenstand eines einzigen Vertrages ist, Verkehrsleistungen<br />

in der Luft, auf der Strasse, auf<br />

Binnengewässern und zur See ein, so unterliegt<br />

jede der Verkehrsleistungen dem auf diesen<br />

Transportträger nach Massgabe der anwendbaren<br />

Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen<br />

anwendbaren Recht, vorbehältlich der<br />

Bestimmungen der Artikel 1 und 31 CIV.<br />

3 Beförderungsvertrag<br />

3.1 Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder<br />

die an der Durchführung des Beförderungsvertrags<br />

beteiligten Beförderer, den Reisenden<br />

vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort zu<br />

befördern.<br />

3.2 Der Beförderungsvertrag setzt sich zusammen<br />

aus:<br />

a. den GCC-CIV/PRR,<br />

b. den besonderen Beförderungsbedingungen<br />

des oder der Beförderer, und<br />

c. den Angaben im Beförderungsausweis (Pt<br />

4.1.3 nachstehend).<br />

Widersprechen sich die GCC-CIV/PRR und die<br />

besonderen Beförderungsbedingungen, haben<br />

Letztere Vorrang vor den GCC-CIV/PRR. Im Fall<br />

von Widersprüchen zwischen Bestimmungen der<br />

besonderen Beförderungsbedingungen gilt die<br />

für den Reisenden vorteilhaftere Regelung.<br />

3.3 Der Beförderungsvertrag wird im Beförderungsausweis<br />

festgehalten, entweder in herkömmlicher<br />

Papierform oder als elektronischer<br />

Beförderungsausweis (im Folgenden „e-Beförderungsausweis“).<br />

Der Beförderungsausweis dient<br />

bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für<br />

den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages.<br />

3.4 Vorbehältlich der in Pt. 3.5 und 3.6 genannten<br />

Fälle dokumentiert ein Beförderungsausweis<br />

einen Beförderungsvertrag.<br />

3.5 Mehrere Beförderungsausweise in herkömmlicher<br />

Papierform dokumentieren mehrere Beförderungsverträge.<br />

Sie dokumentieren nur dann<br />

einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn die<br />

besonderen Beförderungsbedingungen dies<br />

vorsehen.<br />

Mehrere e-Beförderungsausweise dokumentieren<br />

mehrere Beförderungsverträge. Sie dokumentieren<br />

nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag,<br />

wenn sie elektronisch verknüpft<br />

sind und wenn die besonderen Beförderungsbedingungen<br />

dies vorsehen.<br />

3.6 Soweit aus den besonderen Beförderungsbedingungen<br />

klar ersichtlich, kann ein einziger Beförderungsausweis<br />

auch mehrere Beförderungsverträge<br />

dokumentieren.<br />

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GCC-CIV/PRR 2013-10-01<br />

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3.7 Der Transfer zwischen <strong>Bahn</strong>höfen im gleichen<br />

Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern als<br />

der Eisenbahn (Bus, Tram, Metro, Taxi, Velo)<br />

oder zu Fuss, bilden nicht Gegenstand des<br />

Eisenbahnbeförderungsvertrages und erfolgen<br />

zu den für den betreffenden Verkehrsträger geltenden<br />

Rechtsvorschriften.<br />

3.8 Erfolgt vor oder nach einer Schienenbeförderung,<br />

oder zwischen zwei Eisenbahnverkehrsleistungen,<br />

eine Beförderung mit einem anderen<br />

Verkehrsträger, so bilden sie nur dann einen einzigen<br />

Beförderungsvertrag, wenn dafür ein einziger<br />

Beförderungsausweis ausgestellt wird, vorbehältlich<br />

Punkt 3.6, oder wenn dies die besonderen<br />

Beförderungsbedingungen des oder der<br />

betroffenen Beförderer vorsehen.<br />

4 Beförderungsausweise und Reservierungen<br />

4.1 Allgemeines<br />

4.1.1 Die Beförderer oder ihre Verbände legen Form<br />

und Inhalt der Beförderungsausweise sowie die<br />

beim Druck und Ausfüllen zu verwendenden<br />

Sprachen und Schriftzeichen fest.<br />

4.1.2 Für elektronische Beförderungsausweise gelten<br />

besondere Beförderungsbedingungen. Die Angaben<br />

im e-Beförderungsausweis sind in lesbare<br />

Schriftzeichen umwandelbar.<br />

4.1.3 In der Regel bezeichnet der Beförderungsausweis<br />

den oder die an der Durchführung des<br />

Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, das<br />

den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen,<br />

die Wegstrecke, den Preis, die<br />

Geltungsdauer des Beförderungsausweises, die<br />

anwendbaren Beförderungsbedingungen und<br />

gegebenenfalls den Namen des Reisenden, den<br />

Reisetag, die Zugnummer und den reservierten<br />

Platz. Das ausgebende Unternehmen und die<br />

Beförderer sind in der Regel mit Codes angegeben.<br />

Die zugehörige Liste steht unter www.citrail.org<br />

und www.railpassenger.info zur Verfügung.<br />

4.1.4 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen<br />

fest, in welchen Fällen die Reservierung möglich<br />

oder obligatorisch ist.<br />

4.1.5 Die besonderen Beförderungsbedingungen<br />

regeln die Voraussetzungen und Modalitäten von<br />

Ermässigungen (z.B. für Kinder, Reisegruppen,<br />

etc.).<br />

4.2 Erwerb<br />

4.2.1 Die Beförderungsausweise werden entweder<br />

direkt von Verkaufsstellen des Beförderers oder<br />

indirekt von hierzu ermächtigten Verkaufsstellen<br />

verkauft. Wenn Beförderer, die nicht an der<br />

Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligt<br />

sind oder Dritte (z.B. Reisebüros) Beförderungsausweise<br />

verkaufen, gelten diese als Vermittler<br />

und übernehmen keine Haftung aus dem Beförderungsvertrag.<br />

4.2.2 Der nicht auf den Namen des Reisenden ausgestellte<br />

Beförderungsausweis ist übertragbar. Der<br />

Handel mit Beförderungsausweisen ist den<br />

Reisenden untersagt.<br />

4.2.3 Kann der Beförderungsausweis in einer anderen<br />

als der Landeswährung oder einer anderen als<br />

der vom Beförderer verwendeten Währung<br />

bezahlt werden, sind die Währung und der<br />

Umrechnungskurs nach den Bestimmungen<br />

dieses Beförderers zu veröffentlichen.<br />

4.2.4 Die Rückgabe und der Umtausch des Beförderungsausweises<br />

sowie die Erstattung des<br />

Beförderungspreises – ausser bei Zugsausfällen<br />

oder -verspätungen (Pt. 9.1.1 nachstehend) –<br />

richten sich nach den besonderen Beförderungsbedingungen<br />

der Beförderer; diese legen auch<br />

die Kosten fest. Der Umtausch gilt in der Regel<br />

als Auflösung und Neuabschluss des Beförderungsvertrages.<br />

Unleserliche oder beschädigte<br />

Beförderungsausweise können zurückgewiesen<br />

werden. Erstattungen werden in der beim Kauf<br />

des Beförderungsausweises verwendeten Zahlungsart<br />

oder gegebenenfalls in Form von Gutscheinen<br />

geleistet.<br />

4.2.5 Reisende, welche das e-Beförderungsausweissystem<br />

missbrauchen, können vorbehaltlich des<br />

anwendbaren Landesrechtes von diesem System<br />

und dem Selbstausdruck der Beförderungsausweise<br />

ausgeschlossen werden.<br />

4.2.6 Verlorene oder gestohlene Fahrausweise werden<br />

weder ersetzt noch erstattet.<br />

5 Pflichten des Reisenden<br />

5.1 Vor Reiseantritt<br />

5.1.1 Der Reisende hat den Beförderungspreis im<br />

Voraus zu bezahlen und sich zu vergewissern,<br />

ob dieser gemäss seinen Angaben ausgestellt ist<br />

5.1.2 Vorbehaltlich besonderer Beförderungsbestimmungen<br />

hat der Reisende nach dem Kauf des<br />

Beförderungsausweises kein Anrecht auf nachträgliche<br />

Ermässigungen.<br />

5.1.3 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen<br />

fest, ob der Reisende den Beförderungsausweis<br />

vor dem Einsteigen selbst zu entwerten hat.<br />

5.1.4 Der Beförderungsausweis ist ungültig, wenn vom<br />

Reisenden einzutragende Angaben fehlen, die<br />

ihm obliegende Entwertung fehlt oder wenn er<br />

nachträglich geändert oder verfälscht wurde. Die<br />

besondere Beförderungsbedingungen regeln das<br />

Verfahren für solche Fälle.<br />

5.1.5 Sind die elektronischen Daten oder ein Sicherheitszertifikat<br />

im e-Beförderungsausweis nicht<br />

lesbar, hat der Reisende einen neuen Beförderungsausweis<br />

zu lösen. Er kann die Daten des<br />

e-Beförderungsausweises beim ausgebenden<br />

Unternehmen zur Klärung oder Erstattung einreichen.<br />

5.1.6 Die besonderen Beförderungsbedingungen legen<br />

fest, ob und unter welchen Bedingungen Kinder<br />

alleine reisen dürfen.<br />

- 6 -


2013-10-01 GCC-CIV/PRR<br />

5.1.7 Behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter<br />

Mobilität teilen ihren Bedarf an Hilfeleistung<br />

mindestens 48 Stunden vor Antritt der<br />

Reise mit. Um die Hilfeleistung gemäss<br />

Zugangsregeln des Beförderers in Anspruch<br />

nehmen zu können, sind seine Weisungen zu<br />

befolgen. Die Beförderer können gegebenenfalls<br />

Vereinbarungen für kürzere Mitteilungszeiten<br />

anbieten.<br />

5.2 Während der Reise<br />

5.2.1 Der Reisende muss vor der veröffentlichten<br />

fahrplanmässigen Abfahrtszeit in den Zug<br />

einsteigen, damit dieser pünktlich abfahren kann.<br />

Steigt er nicht vor der Abfahrtzeit oder innerhalb<br />

der in den besonderen Beförderungsbedingungen<br />

angegebenen Zeitspanne zu, ist der Zutritt<br />

zum Zug nicht mehr gewährleistet.<br />

5.2.2 Der Reisende muss im Besitz eines für die ganze<br />

Reise gültigen Beförderungsausweises sein. Er<br />

hat ihn auf Verlangen dem <strong>Bahn</strong>personal vorzuweisen<br />

und bis zum Verlassen des Bestimmungsbahnhofes<br />

aufzubewahren. Reisende<br />

ohne gültigen Beförderungsausweis haben<br />

ausser dem Beförderungspreis gegebenenfalls<br />

einen Zuschlag zu bezahlen; ansonsten können<br />

sie von der Beförderung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

5.2.3 Reisende mit besonderen Beförderungsausweisen<br />

(z.B. e-Beförderungsausweise oder<br />

Beförderungsausweise die auf ihren Namen<br />

ausgestellt, zu ermässigten Preisen ausgegeben,<br />

oder mit besonderen Zahlungsarten beglichen<br />

werden) müssen jederzeit ihre Identität und<br />

Berechtigung gemäss den besonderen Beförderungsbedingungen<br />

nachweisen können.<br />

5.2.4 Das <strong>Bahn</strong>personal kann zu Kontrollzwecken<br />

Beförderungsausweise einziehen. Der Reisende<br />

erhält in diesem Falle einen Ersatzbeförderungsausweis<br />

oder eine Quittung.<br />

5.2.5 Vorbehaltlich der besonderen Beförderungsbedingungen<br />

darf der Reisende seine Reise<br />

nicht unterbrechen, um sie später nach Belieben<br />

fortzusetzen.<br />

5.2.6 Der Beförderungsausweis berechtigt zur Fahrt in<br />

der angegebenen Wagenklasse und zur Belegung<br />

des gegebenenfalls reservierten Platzes.<br />

Die besonderen Beförderungsbedingungen regeln<br />

jene Fälle, in denen auf einer Teilstrecke<br />

nur Wagen einer tieferen Klasse geführt werden.<br />

Reservierte Plätze sind innert 15 Minuten nach<br />

Abfahrt des Zuges von dem <strong>Bahn</strong>hof, ab dem die<br />

Reservierung erfolgt ist, zu belegen, andernfalls<br />

der Reisenden seinen Platzanspruch verliert.<br />

5.2.7 Jeder Reisende darf nur einen Platz belegen.<br />

Plätze, die für Personen mit eingeschränkter<br />

Mobilität oder für Familien mit Kindern reserviert<br />

sind, sind freizugeben.<br />

5.2.8 Der Reisende hat den Anordnungen des Personals<br />

der Beförderer, der <strong>Bahn</strong>hofbetreiber und<br />

der Infrastrukturbetreiber Folge zu leisten und<br />

insbesondere die Vorschriften für die Benutzung<br />

der Anlagen und Einrichtungen sowie die Zuggangskontrollen<br />

zu bestimmten Zügen zu beachten.<br />

5.2.9 Der Reisende hat alle zoll- oder sonstigen<br />

verwaltungsbehördlichen Vorschriften zu beachten.<br />

5.2.10 In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch<br />

mit Zustimmung der übrigen Reisenden nicht<br />

gestattet.<br />

5.2.11 Der Beförderer kann die missbräuchliche Benutzung<br />

von Alarm- und Notfalleinrichtungen nach<br />

den Bestimmungen des anwendbaren Landesrechts<br />

ahnden.<br />

5.2.12 Reisende, die für die Sicherheit des Betriebes<br />

oder der Mitreisenden eine Gefahr darstellen<br />

oder die Mitreisende in unzumutbarer Weise<br />

belästigen, können ohne Anspruch auf Erstattung<br />

des Beförderungspreises von der Beförderung<br />

ausgeschlossen werden.<br />

6 Handgepäck<br />

6.1 Der Reisende darf leicht tragbares, dem Reisezweck<br />

dienendes Handgepäck mitnehmen, das<br />

auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen<br />

deponiert werden kann. Er muss es beaufsichtigen<br />

und, falls vorgeschrieben, kennzeichnen.<br />

Das Handgepäck darf andere Reisende und den<br />

Eisenbahnbetrieb nicht behindern und beispielsweise<br />

anderen Reisenden, anderem Handgepäck<br />

oder der Eisenbahnausrüstung Schaden<br />

zufügen. Die besonderen Beförderungsbedingungen<br />

legen die etwaigen Sanktionen fest.<br />

6.2 Für gefährliche Güter gilt die Ordnung für die<br />

internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher<br />

Güter (RID – Anlage C zum COTIF) und<br />

insbesondere Kapitel 7.7 von dessen Anhang<br />

(www.otif.org). Grundsätzlich sind einzig Stoffe<br />

und Gegenstände zugelassen, die einzelhandelsgerecht<br />

abgepackt und für den persönlichen<br />

oder häuslichen Gebrauch oder für die<br />

Freizeit und den Sport bestimmt sind.<br />

6.3 Die Mitnahme von Waffen und Munition in die<br />

Züge ist untersagt. Die besonderen Beförderungsbedingungen<br />

legen die Ausnahmen und<br />

Modalitäten fest.<br />

6.4 Fundgegenstände sind dem <strong>Bahn</strong>personal sofort<br />

zu melden. Der Beförderer kann unbeaufsichtigtes<br />

Handgepäck samt Inhalt überprüfen, aus<br />

dem Zug entfernen und zerstören, falls der<br />

Beförderer oder die Behörden es als Gefahr für<br />

die Sicherheit des Betriebes oder der Reisenden<br />

ansehen.<br />

6.5 Für die Mitnahme von Fahrrädern als Handgepäck<br />

gelten die besonderen Beförderungsbedingungen.<br />

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GCC-CIV/PRR 2013-10-01<br />

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7 Tiere<br />

7.1 Der Reisende darf insoweit Tiere in die Züge mitnehmen,<br />

als die Beförderer es zulassen. Die<br />

besonderen Beförderungsbedingungen legen die<br />

Modalitäten fest.<br />

7.2 Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts gelten für<br />

Blindenhunde und Begleithunde behinderter<br />

Personen keine Einschränkungen sofern diese<br />

als solche erkennbar sind.<br />

8 Reisegepäck und Fahrzeuge<br />

Falls die Beförderer die Beförderung von begleitetem<br />

Reisegepäck und Fahrzeugen anbieten,<br />

gelten besondere Beförderungsbedingungen.<br />

9 Verspätungen<br />

9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen<br />

9.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet, und ist<br />

nach Erfahrung des Beförderers objektiv davon<br />

auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäss<br />

Beförderungsvertrag mit mehr als 60 Minuten<br />

Verspätung erreicht wird, kann der Reisende<br />

unter den Bedingungen in Punkt 9.1.3 nachstehend:<br />

a. für die nicht durchgeführte Reise oder für den<br />

nicht durchgeführten und/oder durchgeführten,<br />

aber sinnlos gewordenen Teil der Reise<br />

Erstattung des Beförderungspreises sowie<br />

die unentgeltliche Rückbeförderung zum<br />

Abfahrtort verlangen, oder<br />

b. seine Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch<br />

spätestens innerhalb von 48 Stunden, wenn<br />

nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.<br />

9.1.2 Ist der Beförderungsausweis auch für die Rückfahrt<br />

gültig und führt der Reisende diese<br />

planmässig durch, wird nur jener Teil des Beförderungspreises<br />

erstattet, welcher der einfachen<br />

Fahrt entspricht.<br />

9.1.3 Rückbeförderung zum Abfahrtort oder Fortsetzung<br />

der Reise sind nur mit den an der Durchführung<br />

des Beförderungsvertrags beteiligten<br />

Beförderern möglich. Sie erfolgen unter vergleichbaren<br />

Bedingungen wie die ursprüngliche<br />

Reise.<br />

9.2 Erlittene Verspätungen<br />

9.2.1 Macht der Reisende keine Ansprüche nach Pt.<br />

9.1.1 a) vorstehend geltend und erreicht er den<br />

Bestimmungsort gemäss Beförderungsvertrag<br />

mit 60 Minuten oder mehr Verspätung, entschädigt<br />

ihn der Beförderer mit 25% des nach<br />

Pt. 9.3.1 berechneten Beförderungspreises. Bei<br />

Verspätungen von 120 Minuten oder mehr<br />

beträgt die Entschädigung 50% des nach Pt.<br />

9.3.1 berechneten Beförderungspreises. Vorbehalten<br />

bleiben Pt. 9.5.1 und 9.5.2 nachstehend.<br />

9.2.2 Das <strong>Bahn</strong>personal des verspäteten Zuges oder<br />

anderes dazu ermächtigtes Personal stellt dem<br />

Reisenden auf Wunsch eine Bestätigung über<br />

die Verspätung aus.<br />

9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen<br />

9.3.1 Für die Berechnung von Entschädigungen ist der<br />

auf den verspäteten Zug entfallende Beförderungspreis<br />

massgebend. Weist der Beförderungsausweis<br />

diesen nicht gesondert aus, wird<br />

jener Betrag zugrunde gelegt, den der Reisende<br />

für eine auf diesen Zug beschränkte Reise hätte<br />

bezahlen müssen. Für ermässigte und Promotionsangebote,<br />

Beförderungsausweise mit integrierter<br />

Reservierung, Zeitfahrkarten und andere<br />

<strong>Bahn</strong>beförderungspässe gelten die besonderen<br />

Beförderungsbedingungen.<br />

9.3.2 Der massgebende Beförderungspreis für Erstattungen<br />

und Entschädigungen schliesst Nebenkosten<br />

(Reservierungen, Zuschläge etc.) ein,<br />

etwaige Servicegebühren dagegen aus.<br />

9.3.3 Der Beförderer kann Erstattungen und Entschädigungen<br />

in Form von Gutscheinen leisten. In der<br />

Regel können diese nur beim ausgebenden<br />

Beförderer und/oder für die bezeichnete Verkehrsleistung<br />

eingelöst werden. Auf Verlangen<br />

des Reisenden leistet der Beförderer die<br />

Erstattungen und Entschädigungen in der von<br />

ihm festgelegten Weise in Geld, z.B. mittels<br />

Überweisung, Gutschrift oder in bar.<br />

9.3.4 Erstattungen und Entschädigungen werden<br />

innerhalb eines Monats nach Geltendmachung<br />

bei der zuständigen Stelle (Pt. 13.2.1) erledigt.<br />

Beträge unter 4 EUR werden in der Regel nicht<br />

ausbezahlt. Etwaige Überweisungskosten gehen<br />

zu Lasten des Beförderers.<br />

9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am<br />

selben Tag<br />

Wenn der Reisende wegen Ausfall, Verspätung<br />

oder Versäumnis des Anschlusses seine Reise<br />

nicht entsprechend dem Beförderungsvertrag am<br />

selben Tag fortsetzen kann oder wenn ihm die<br />

Fortsetzung der Reise unter den gegebenen<br />

Umständen nicht zumutbar ist, erstattet der<br />

Beförderer vorbehaltlich des Punktes 9.5.3 die<br />

entstandenen angemessenen Auslagen für die<br />

Benachrichtigung wartender Personen und<br />

a. ist für eine angemessene Unterkunft einschliesslich<br />

erforderlichem Transfer besorgt,<br />

oder<br />

b. erstattet die Kosten für die angemessen<br />

Unterkunft einschliesslich erforderlichem<br />

Transfer.<br />

Der Beförderer kann die Beförderung mit anderen<br />

Verkehrsmitteln anbieten (Bus, Metro, Taxi,<br />

etc.).<br />

9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätungen<br />

9.5.1 Der Beförderer ist von seiner Haftung für erlittene<br />

Verspätungen (Pt. 9.2 vorstehend) befreit, insoweit<br />

sie auf Verkehrsleistungen zurückzuführen<br />

sind, die:<br />

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2013-10-01 GCC-CIV/PRR<br />

a. vollständig ausserhalb des Gebiets eines EU-<br />

Mitgliedstaates, der Schweiz und von<br />

Norwegen erbracht wurden;<br />

b. teilweise ausserhalb des Gebiets eines EU-<br />

Mitgliedstaates, der Schweiz und von Norwegen<br />

erbracht wurden, sofern die Verspätung<br />

ausserhalb eines dieser Staaten eintrat;<br />

c. von den PRR ausgenommen sind;<br />

d. nicht Teil des Beförderungsvertrages bilden<br />

(Bus, Tram, Metro, Taxi, Velo zwischen<br />

<strong>Bahn</strong>höfen im gleichen Ballungsraum);<br />

e. durch andere Verkehrsträger (Luftfahrt, Busverkehr<br />

oder See- und Binnenschifffahrt)<br />

erbracht wurden: In diesem Fall richtet sich<br />

die Haftung für erlittene Verspätungen für<br />

jeden Transportträger nach dem auf ihn<br />

anwendbaren Regelungen.<br />

9.5.2 Ferner ist der Beförderer von seiner Haftung für<br />

erlittene Verspätungen (Pt. 9.2 vorstehend)<br />

befreit, wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises<br />

über mögliche Verspätungen<br />

informiert wurde oder wenn bei der Fortsetzung<br />

der Reise mit einem anderen Verkehrsdienst<br />

oder eine andere Strecke die Verspätung bei<br />

seiner Ankunft am Zielort gemäss Beförderungsvertrag<br />

weniger als 60 Minuten beträgt.<br />

9.5.3 Der Beförderer ist von seiner Haftung für Unmöglichkeit<br />

der Fortsetzung der Reise am selben Tag<br />

(Pt. 9.4 vorstehend) befreit, wenn das Ereignis<br />

zurückzuführen ist auf:<br />

a. ausserhalb des Eisenbahnbetriebes liegende<br />

Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung<br />

der nach Lage des Falles gebotenen<br />

Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er<br />

nicht abwenden konnte;<br />

b. Verschulden des Reisenden;<br />

c. Verhalten eines Dritten, das der Beförderer<br />

trotz Anwendung der nach Lage des Falles<br />

gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen<br />

Folgen er nicht abwenden konnte; der<br />

Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen,<br />

das dieselbe Eisenbahninfrastruktur<br />

benutzt, gelten nicht als Dritte;<br />

d. Verkehrsbeschränkungen zufolge Streiks,<br />

wenn der Reisende hierüber angemessen<br />

informiert wurde.<br />

10 Hilfeleistung bei Verspätungen<br />

Bei voraussichtlicher Verspätung des Zuges von<br />

60 Minuten und mehr ergreift der Beförderer alle<br />

zumutbaren und verhältnismässigen Massnahmen<br />

zur Erleichterung der Lage der Reisenden.<br />

Unter Berücksichtigung der Wartezeiten und<br />

soweit möglich, beinhalten sie die Abgabe von<br />

Erfrischungen und Mahlzeiten und gemäss Punkt<br />

9.4 vorstehend die Unterbringung in Unterkünften<br />

und die Organisation alternativer Beförderungsmöglichkeiten.<br />

Personen mit eingeschränkter<br />

Mobilität geniessen besondere<br />

Aufmerksamkeit.<br />

11 Personenschäden<br />

11.1 Die Haftung des Beförderers bei Tötung und<br />

Verletzung von Reisenden richtet sich nach den<br />

Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet<br />

geltenden Landesrechtes, das den Reisenden<br />

weitergehenden Schadenersatz gewährt.<br />

Für Binnenbeförderungen in Nicht-EU-Mitgliedstaaten<br />

richtet sich die Haftung nach dem<br />

anwendbaren Landesrecht. Vorbehaltlich Artikel<br />

31 CIV richtet sich die Haftung der Seebeförderer<br />

nach dem geltenden Seerecht.<br />

11.2 Sofern eine Verkehrsleistung nicht von den PRR<br />

ausgenommen ist, leistet der gemäss Art. 56 § 1<br />

in Verbindung mit Art. 26 § 5 CIV haftbare Beförderer<br />

zur Deckung unmittelbarer wirtschaftlicher<br />

Bedürfnisse an den Reisenden oder seine<br />

Hinterbliebenen im Fall der Tötung und Verletzung<br />

eines Reisenden in einem EU-Mitgliedstaat<br />

einen angemessenen Vorschuss. Im Fall der<br />

Tötung ist dieser auf 21'000 EUR je Reisender<br />

begrenzt. Im Fall von Verletzungen ist er auf<br />

21'000 EUR der anfallenden angemessenen<br />

Kosten je Reisender begrenzt.<br />

11.3 Vorschüsse stellen keine Haftungsanerkennung<br />

des Schadenereignisses dar und werden auf<br />

etwaige spätere Schadenersatzzahlungen angerechnet.<br />

Ist eine Haftung des Beförderers nicht<br />

gegeben, kann dieser bei vorsätzlicher oder fahrlässiger<br />

Schadensverursachung durch den<br />

Reisenden oder im Falle fehlender Berechtigung<br />

des Zahlungsempfängers die geleisteten Vorschüsse<br />

zurückverlangen.<br />

11.4 Soweit es mit der Wahrung seiner Interessen<br />

vereinbar ist, leistet der Beförderer, der seine<br />

Haftung ablehnt, auf Wunsch des Reisenden bei<br />

der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />

gegenüber Dritten Unterstützung (gegebenenfalls<br />

Weiterleiten von Unterlagen, Einsicht in<br />

Untersuchungsberichte, Herausgabe von Akten<br />

etc.).<br />

12 Sachschaden<br />

Die Haftung des Beförderers für Handgepäck<br />

und Tiere unter Obhut des Reisenden richtet sich<br />

nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV,<br />

unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den<br />

Reisenden weitergehenden Schadenersatz<br />

gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EU-<br />

Mitgliedstaaten richtet sie sich nach dem<br />

anwendbaren Landesrecht. Für Mobilitätshilfen<br />

von Personen mit Behinderungen oder mit<br />

eingeschränkter Mobilität gilt in EU-Mitgliedstaaten,<br />

der Schweiz und Norwegen, die<br />

Haftungsobergrenze gemäss Art. 34 CIV nicht.<br />

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GCC-CIV/PRR 2013-10-01<br />

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13 Reklamationen und Beschwerden<br />

13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden<br />

13.1.1 Reklamationen betreffend die Haftung des<br />

Beförderers bei Tötung und Verletzung von<br />

Reisenden hat der Berechtigte innerhalb von 12<br />

Monaten, nachdem er vom Schaden Kenntnis<br />

erhalten hat, schriftlich an denjenigen Beförderer<br />

zu richten, der die Beförderungsleistung, bei der<br />

sich der Unfall ereignet hat, gemäss Beförderungsvertrag<br />

zu erbringen hatte. Wurde dieser<br />

Teil der Beförderung nicht vom Beförderer,<br />

sondern von einem ausführenden Beförderer<br />

erbracht, kann der Berechtigte die Reklamation<br />

stattdessen auch an Letzteren richten.<br />

13.1.2 Bildete die Beförderung Gegenstand eines einzigen<br />

Vertrages und wurde sie von aufeinanderfolgenden<br />

Beförderern ausgeführt, kann die<br />

Reklamation auch an den ersten oder letzten<br />

Beförderer sowie an den Beförderer gerichtet<br />

werden, der im Staat des Wohnsitzes oder des<br />

gewöhnlichen Aufenthaltes des Reisenden seine<br />

Hauptniederlassung oder die Zweigniederlassung<br />

oder Geschäftsstelle hat, durch die der<br />

Vertrag geschlossen worden ist.<br />

13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden<br />

13.2.1 Andere Reklamationen sowie Beschwerden hat<br />

der Berechtigte innerhalb von drei Monaten,<br />

nach Beendigung der Reise schriftlich an das<br />

ausgebende Unternehmen oder einen an der<br />

Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten<br />

Beförderer zu richten. Der Reisende muss<br />

das Original des Beförderungsausweises und<br />

alle weitern dienlichen Dokumente (z.B. Verspätungsbescheinigung<br />

des Beförderers) vorweisen.<br />

13.2.2 Der Beförderer, bei dem die Reklamation oder<br />

Beschwerde eingereicht wurde, erteilt dem<br />

Reisenden innerhalb eines Monats nach deren<br />

Eingang eine begründete Antwort. Gegebenenfalls<br />

leitet er die Reklamation oder Beschwerde,<br />

unter gleichzeitiger Benachrichtigung des<br />

Reisenden, an das den Beförderungsausweis<br />

ausgebende Unternehmen weiter. Spätestens<br />

innerhalb von drei Monaten nach Eingang der<br />

Reklamation oder Beschwere erhält der<br />

Reisende entweder vom Beförderer, bei dem die<br />

Reklamation oder Beschwerde eingereicht<br />

wurde, oder vom ausgebenden Unternehmen<br />

eine abschliessende Antwort.<br />

13.2.3 Fachstelle, Adresse und Korrespondenzsprache<br />

können unter www.railpassenger.info oder<br />

www.cit-rail.org eingesehen werden, ferner auf<br />

den Websites der die GCC-CIV/PRR anwendenden<br />

Unternehmen sowie in der Regel bei deren<br />

Verkaufsstellen mit kundendienstlicher Beratung.<br />

14 Streitigkeiten<br />

14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich<br />

geltende gemacht werden können<br />

14.1.1 Schadenersatzansprüche auf Grund der Haftung<br />

des Beförderers bei Tötung und Verletzung von<br />

Reisenden können nur gegen denjenigen Beför-<br />

derer gerichtlich geltend gemacht werden, der<br />

die Beförderungsleistung, bei der sich der Unfall<br />

ereignet hat, gemäss Beförderungsvertrag zu<br />

erbringen hatte Wurde dieser Teil der Beförderung<br />

nicht vom Beförderer, sondern von einem<br />

ausführenden Beförderer erbracht, können die<br />

Ansprüche stattdessen gegen Letzteren geltend<br />

gemacht werden.<br />

14.1.2 Ansprüche auf Erstattung von Beträgen, die für<br />

den Beförderungsvertrages gezahlt worden sind,<br />

können gegen den Beförderer gerichtlich geltend<br />

gemacht werden, der den Betrag erhoben hat,<br />

oder gegen den Beförderer, zu dessen Gunsten<br />

der Betrag erhoben worden ist.<br />

14.1.3 Erstattungs- und Entschädigungsansprüche für<br />

Verspätungen oder sonstige Ansprüche auf<br />

Grund des Beförderungsvertrages können nur<br />

gegen den ersten, den letzten oder denjenigen<br />

Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden,<br />

der den Teil der Beförderung ausgeführt hat, in<br />

dessen Verlauf die den Anspruch begründende<br />

Tatsache eingetreten ist.<br />

14.1.4 Für Ansprüche auf Grund des Beförderungsvertrages<br />

für Reisegepäck und Fahrzeuge gilt<br />

Artikel 56 § 3 CIV<br />

14.1.5 Hat der Berechtigte die Wahl unter mehreren<br />

Unternehmen, so erlischt sein Wahlrecht, sobald<br />

die Klage gegen eines der Unternehmen<br />

erhoben ist.<br />

14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen<br />

Die Fristen für das Erlöschen von Ansprüchen<br />

und die Verjährung gemäss Artikel 58 bis 60 CIV<br />

sind auf alle Schadenersatzansprüche, welche<br />

auf dem Beförderungsvertrag gründen, anwendbar<br />

(drei Jahre für Schadenersatzansprüche<br />

aufgrund der Haftung des Beförderers bei Tötung<br />

und Verletzung; ein Jahr für die übrigen Ansprüche,<br />

welche sich aus dem Beförderungsvertrag<br />

herleiten).<br />

14.3 Gerichtsstand<br />

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag können<br />

nur vor Gerichten der Mitgliedstaaten der<br />

Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen<br />

Eisenbahnverkehr (OTIF) oder der EU<br />

geltend gemacht werden, auf dessen Gebiet der<br />

Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt oder seine Hauptniederlassung<br />

oder die Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle<br />

hat, die den Beförderungsvertrag geschlossen<br />

hat. Andere Gerichte können nicht angerufen<br />

werden.<br />

14.4 Anwendbares Recht<br />

Sind mehrere Landesrechte anwendbar, gilt<br />

das Recht des Staates, in dem der Berechtigte<br />

seinen Anspruch geltend macht, einschliesslich<br />

der Kollisionsnormen.<br />

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