weitere Informationen - Jobcenter Herford
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Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />
<strong>Informationen</strong> (Sozialgesetzbuch XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag)<br />
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche unter 18<br />
Jahre beantragt werden. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt<br />
werden, wenn eine Kita bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Berufsschülerinnen und -<br />
schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten sind von der Leistung ausgeschlossen.<br />
Leistungen für Bildung und Teilhabe können nur für den Bezugszeitraum von Kindergeldzuschlag, Wohngeld<br />
oder SGB XII gewährt werden. Nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag zu stellen.<br />
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die<br />
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden bis zum Ende des Monats gewährt, in dem die<br />
Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.<br />
Erstattungsfähige Kosten müssen durch Zahlungsbelege entsprechend nachgewiesen werden (z.B. Quittungen<br />
und Kontoauszüge).<br />
Die Leistungen werden mit Ausnahme der Leistungen des Schulbedarfspakets und der Kosten für die<br />
Schülerbeförderung grundsätzlich durch Gutschein erbracht oder direkt an den Anbieter überwiesen.<br />
Klassenfahrten / Ausflüge<br />
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen<br />
(Klassen)Fahrten, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Voraussetzung bei mehrtägigen (Klassen)Fahrten ist,<br />
dass sie als Veranstaltung der Schule oder der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden und somit keine<br />
privaten Veranstaltungen sind. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs sowie Ausgaben für<br />
private Ausrüstungsgegenstände werden nicht übernommen.<br />
Mittagsverpflegung<br />
Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten<br />
wird, können Schüler/innen sowie Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung untergebracht sind oder für die<br />
Kindertagespflege geleistet wird, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die über den Eigenanteil<br />
(1,00 € je Kind und Mahlzeit) hinausgehenden Kosten auszugleichen. Ansprüche, die bereits nach dem<br />
Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ geleistet werden, gehen einem Anspruch auf Leistungen für Bildung und<br />
Teilhabe vor. Die Gewährung von Zuschüssen ist auch möglich, wenn Sie für die Mittagsverpflegung Ihres Kindes<br />
eine Pauschale zu entrichten haben.<br />
Schulbedarf<br />
Schüler/innen erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 01. August eines Jahres 70<br />
Euro und zum 01. Februar 30 Euro. Allerdings muss zum jeweiligen Stichtag ein Anspruch auf Wohngeld oder<br />
Kindergeldzuschlag bestehen. Eine anteilige Gewährung (z. B. bei 3-monatigem Leistungsbezug von März bis Mai<br />
eines Jahres) kommt nicht in Betracht.<br />
Schülerbeförderung<br />
Schüler/innen, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und hierfür auf<br />
Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung, sofern die<br />
Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.<br />
In Nordrhein-Westfalen werden Schülerfahrtkosten bereits grundsätzlich nach der Schülerfahrtkostenverordnung<br />
erstattet. Diese Ansprüche gehen einem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe vor. Eine Erstattung<br />
der Kosten kommt daher nur dann in Betracht, wenn kein Anspruch nach der Schülerfahrtkostenverordnung<br />
besteht oder ein Eigenanteil zu zahlen ist, der über dem im Regelsatz enthaltenen Mobilitätsanteil liegt.<br />
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben<br />
Die Leistung (10 Euro monatlich) kann individuell eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen<br />
Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B.<br />
Musikunterricht, Beiträge der Jugendkunstschule), angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B.<br />
Museumsführungen), die Teilnahme an Freizeiten. Gerne geben wir Ihnen Auskunft, ob ein bestimmtes Angebot<br />
übernommen werden kann.
Lernförderung:<br />
Lernförderung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Das Erreichen einer besseren<br />
Schulformempfehlung, besserer Noten oder eines Wechsel in einen besseren Kurs stellt regelmäßig keinen Grund<br />
für Leistungen zur Lernförderung dar. Voraussetzung für eine Lernförderung ist es, dass das Erreichen des<br />
Klassenziels gefährdet ist. Zum Klassenziel gehören:<br />
• die Versetzung in die nächste Klassenstufe,<br />
• in Grundschulen die erfolgreiche Versetzung nach Beendigung der Schuleingangsphase,<br />
• in der Erprobungsstufe die erfolgreiche Versetzung nach Klasse 6 oder<br />
• in Abschlussklassen weiterführender Schulen das Erreichen des Schulabschlusses.<br />
Für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich. Ist die Versetzung in die nächste Klassenstufe gerade erfolgt<br />
oder muss die Klassenstufe wiederholt werden ist Folgendes zu beachten: Mit dem neuen Schuljahr gibt es auch<br />
einen neuen Lehrplan. Es muss sich zeigen, wie die Schülerin oder der Schüler mit diesen Lehrinhalten<br />
zurechtkommt. Die Wiederholung der Klassenstufe soll bereits dazu dienen, den Lernerfolg des Schülers in einer<br />
weniger anspruchsvollen Lerngruppe zu verbessern. Hier muss sich zeigen, ob die Wiederholung allein nicht<br />
ausreicht. Der Nachweis der Voraussetzung kann dann z.B. wie folgt erbracht werden:<br />
• zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schulhalbjahr im selben Fach mit den Noten „mangelhaft“,<br />
• eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“,<br />
• Halbjahreszeugnis, aus dem konstant mangelhafte oder ungenügende Leistungen hervorgehen<br />
• „blauer Brief“ mit dem Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung<br />
Die Lehrkraft muss den zusätzlichen Förderbedarf bestätigen.<br />
Checkliste<br />
Leistung<br />
Jede Leistung<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
vollständiger Bescheid (alle Seiten) über Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder SGB<br />
XII-Leistungen und ggf. Zahlungsbelege über erstattungsfähige Kosten<br />
Ausflüge /<br />
Klassenfahrten<br />
Bestätigung der Schule bzw. Kita über Datum / Dauer, Art der Veranstaltung, Höhe<br />
der Kosten und Angabe der Bankverbindungsdaten der Schule bzw. Kita<br />
Mittagessen ab dem 01.08.2012 gültige Bescheinigung über das gemeinschaftliche Mittagessen<br />
(einheitlicher Vordruck) für Pauschalabrechnung<br />
Schulbedarf Schulbescheinigung für nicht-schulpflichtige Kinder (~unter 7 Jahren und über<br />
14 Jahren)<br />
Schülerbeförderung Kopie des Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheides des Schulträgers über einen<br />
Antrag auf Schülerfahrtkosten nach der Schülerfahrtkostenverordnung und<br />
schriftliche Begründung, warum Ihr Kind auf die Schülerbeförderung angewiesen ist<br />
Teilhabe<br />
Lernförderung<br />
Platz für Ihre persönlichen Notizen:<br />
Anmeldebescheinigung Ihres Kindes und Beleg für den erforderlichen Beitrag<br />
innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder Vorlage eines gewünschten Angebots<br />
Vorlage eines Angebots des gewünschten Leistungsanbieters und Bestätigung der<br />
Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung (Zusatzformular)<br />
√<br />
Wir stehen Ihnen bei allen Rückfragen gerne zur Verfügung:<br />
Yvonne Meyer<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Herford</strong><br />
Hansastraße 33 | 32049 <strong>Herford</strong><br />
Zi.-Nr. 317<br />
Tel. [0 52 21] 985 - 300<br />
Fax [0 52 21] 985 - 646<br />
Stand: April 2012<br />
Angela Albert<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Herford</strong><br />
Hansastraße 33 | 32049 <strong>Herford</strong><br />
Zi.-Nr. 271<br />
Tel. [0 52 21] 985 - 300<br />
Fax [0 52 21] 985 - 646<br />
Alexandra Vogt<br />
<strong>Jobcenter</strong> <strong>Herford</strong><br />
Hansastraße 33 | 32049 <strong>Herford</strong><br />
Zi.-Nr. 271<br />
Tel. [0 52 21] 985 - 300<br />
Fax [0 52 21] 985 - 646