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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ... - Stölzle-Oberglas

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4. Versand, Gefahrenübergang<br />

Lieferungen erfolgen mangels abweichen<strong>der</strong> Regelung in <strong>der</strong> Auftragsbestätigung o<strong>der</strong> im<br />

Liefervertrag ab dem jeweiligen Werk von STO. Der Versand erfolgt auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr<br />

des K<strong>und</strong>en. Mangels beson<strong>der</strong>er Weisung bestimmt STO als Beauftragter des K<strong>und</strong>en<br />

Transportart <strong>und</strong> Transportweg. Die Eindeckung <strong>der</strong> Lieferung durch eine<br />

Transportversicherung erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf dessen<br />

Kosten.<br />

Gefahr für Untergang, Verlust o<strong>der</strong> Beschädigung einer Lieferung gehen mit Übergabe <strong>der</strong><br />

Lieferung an den Transporteur, im Falle <strong>der</strong> Eigenauslieferung o<strong>der</strong> K<strong>und</strong>enabholung mit<br />

Abgang <strong>der</strong> Lieferung aus dem Werk von STO, auf den K<strong>und</strong>en über. Bei Annahmeverzug<br />

des K<strong>und</strong>en tritt <strong>der</strong> Gefahrenübergang in dem Zeitpunkt ein, in dem sich <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e objektiv<br />

in Verzug befindet.<br />

Sofern mit dem K<strong>und</strong>en nicht ausdrücklich eine Son<strong>der</strong>verpackung vereinbart ist, erfolgt die<br />

Verpackung lediglich in <strong>der</strong> bei STO jeweils gebräuchlichen Standardverpackung. Für<br />

Schäden aus mangelhafter Verpackung wird, soweit diese den Anweisungen des K<strong>und</strong>en<br />

entspricht, nicht, ansonsten nur bei Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit gehaftet.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jede Lieferung als in ordnungsgemäßem Zustand zum Versand gebracht.<br />

Allfällige Beschädigungen sind bis zum Nachweis des Gegenteils als beim Transport<br />

entstanden anzusehen. Soweit sich gemäß vereinbarter Lieferkonditionen (INCOTERMS)<br />

<strong>der</strong> Schaden im Bereich <strong>der</strong> von STO zu tragenden Gefahr ereignet, ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e bei<br />

sonstigem Verlust allfälliger Ansprüche gegen STO verpflichtet, allfällige Ansprüche von STO<br />

gegenüber dem Frachtführer, Spediteur <strong>und</strong> Transportversicherer geltend zu machen.<br />

5. Liefertermine, Verzug, höhere Gewalt<br />

Liefertermine gelten mangels beson<strong>der</strong>er Vereinbarung als annähernd <strong>und</strong> unverbindlich<br />

angegeben. Zugesagte Liefertermine berechtigen STO zu einer Überschreitung bis zu 8<br />

Werktagen durch einfache schriftliche Mitteilung an den K<strong>und</strong>en, ohne dass dieser berechtigt<br />

wäre, hieraus Verzugsfolgen welcher Art auch immer abzuleiten.<br />

Bei darüber hinausgehen<strong>der</strong> Überschreitung eines Liefertermins (Lieferverzug) ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e<br />

- ausgenommen in Fällen höherer Gewalt - lediglich zum Vertragsrücktritt hinsichtlich <strong>der</strong><br />

vom Lieferverzug erfassten Menge unter angemessener, mindestens 4-wöchiger<br />

Nachfristsetzung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des K<strong>und</strong>en gegen STO,<br />

insbeson<strong>der</strong>e solche auf Schadenersatz, sind auf Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit, <strong>und</strong><br />

betragsmäßig höchstens auf den Nettofakturenwert <strong>der</strong> vom Lieferverzug betroffenen Menge<br />

beschränkt.<br />

Als versandfertig gemeldete Ware muss <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e sofort abrufen, widrigenfalls STO<br />

berechtigt ist, diese auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr des K<strong>und</strong>en nach freiem Ermessen zu lagern <strong>und</strong><br />

sofort in Rechnung zu stellen.<br />

Werkzeug- o<strong>der</strong> Wannenbruch, Lieferfristüberschreitungen o<strong>der</strong> Lieferausfälle seitens<br />

Vorlieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- o<strong>der</strong> Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen,<br />

Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Fälle höherer Gewalt befreien<br />

STO für die Dauer <strong>der</strong> Störung <strong>und</strong> im Umfang ihrer Wirkung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur<br />

Lieferung. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als 2 Monate verzögert, so ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e<br />

berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, ist<br />

aber verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt bereits vorgefertigte Ware zum vereinbarten<br />

Preis zu übernehmen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den<br />

K<strong>und</strong>en wirdfür diese Fälle ausnahmslos ausgeschlossen.<br />

Stölzle-<strong>Oberglas</strong> GmbH, Fabrikstraße 11, 8580 Köflach, Austria<br />

Phone: +43 - 3144 - 706, Fax: +43 - 3144 - 706 - 251, E-Mail: office@stoelzle.com<br />

Marketing, 27.03.2013<br />

www.stoelzle.com<br />

UniCredit Bank Austria AG, Wien, Kto.- Nr. 0966-50080/00, BLZ 11000, IBAN AT14 11000 09665008000, SWIFT BKAU ATWW<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft in Köflach, Firmenbuch Nr. FN63600 f. Handelsgericht Graz. ARA-Lizenz Nr. 1496, DVR: 0477656, ATU 14980706

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