Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ... - Stölzle-Oberglas
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4. Versand, Gefahrenübergang<br />
Lieferungen erfolgen mangels abweichen<strong>der</strong> Regelung in <strong>der</strong> Auftragsbestätigung o<strong>der</strong> im<br />
Liefervertrag ab dem jeweiligen Werk von STO. Der Versand erfolgt auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr<br />
des K<strong>und</strong>en. Mangels beson<strong>der</strong>er Weisung bestimmt STO als Beauftragter des K<strong>und</strong>en<br />
Transportart <strong>und</strong> Transportweg. Die Eindeckung <strong>der</strong> Lieferung durch eine<br />
Transportversicherung erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf dessen<br />
Kosten.<br />
Gefahr für Untergang, Verlust o<strong>der</strong> Beschädigung einer Lieferung gehen mit Übergabe <strong>der</strong><br />
Lieferung an den Transporteur, im Falle <strong>der</strong> Eigenauslieferung o<strong>der</strong> K<strong>und</strong>enabholung mit<br />
Abgang <strong>der</strong> Lieferung aus dem Werk von STO, auf den K<strong>und</strong>en über. Bei Annahmeverzug<br />
des K<strong>und</strong>en tritt <strong>der</strong> Gefahrenübergang in dem Zeitpunkt ein, in dem sich <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e objektiv<br />
in Verzug befindet.<br />
Sofern mit dem K<strong>und</strong>en nicht ausdrücklich eine Son<strong>der</strong>verpackung vereinbart ist, erfolgt die<br />
Verpackung lediglich in <strong>der</strong> bei STO jeweils gebräuchlichen Standardverpackung. Für<br />
Schäden aus mangelhafter Verpackung wird, soweit diese den Anweisungen des K<strong>und</strong>en<br />
entspricht, nicht, ansonsten nur bei Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit gehaftet.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jede Lieferung als in ordnungsgemäßem Zustand zum Versand gebracht.<br />
Allfällige Beschädigungen sind bis zum Nachweis des Gegenteils als beim Transport<br />
entstanden anzusehen. Soweit sich gemäß vereinbarter Lieferkonditionen (INCOTERMS)<br />
<strong>der</strong> Schaden im Bereich <strong>der</strong> von STO zu tragenden Gefahr ereignet, ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e bei<br />
sonstigem Verlust allfälliger Ansprüche gegen STO verpflichtet, allfällige Ansprüche von STO<br />
gegenüber dem Frachtführer, Spediteur <strong>und</strong> Transportversicherer geltend zu machen.<br />
5. Liefertermine, Verzug, höhere Gewalt<br />
Liefertermine gelten mangels beson<strong>der</strong>er Vereinbarung als annähernd <strong>und</strong> unverbindlich<br />
angegeben. Zugesagte Liefertermine berechtigen STO zu einer Überschreitung bis zu 8<br />
Werktagen durch einfache schriftliche Mitteilung an den K<strong>und</strong>en, ohne dass dieser berechtigt<br />
wäre, hieraus Verzugsfolgen welcher Art auch immer abzuleiten.<br />
Bei darüber hinausgehen<strong>der</strong> Überschreitung eines Liefertermins (Lieferverzug) ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e<br />
- ausgenommen in Fällen höherer Gewalt - lediglich zum Vertragsrücktritt hinsichtlich <strong>der</strong><br />
vom Lieferverzug erfassten Menge unter angemessener, mindestens 4-wöchiger<br />
Nachfristsetzung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des K<strong>und</strong>en gegen STO,<br />
insbeson<strong>der</strong>e solche auf Schadenersatz, sind auf Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit, <strong>und</strong><br />
betragsmäßig höchstens auf den Nettofakturenwert <strong>der</strong> vom Lieferverzug betroffenen Menge<br />
beschränkt.<br />
Als versandfertig gemeldete Ware muss <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e sofort abrufen, widrigenfalls STO<br />
berechtigt ist, diese auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr des K<strong>und</strong>en nach freiem Ermessen zu lagern <strong>und</strong><br />
sofort in Rechnung zu stellen.<br />
Werkzeug- o<strong>der</strong> Wannenbruch, Lieferfristüberschreitungen o<strong>der</strong> Lieferausfälle seitens<br />
Vorlieferanten, Arbeitskräfte-, Energie- o<strong>der</strong> Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen,<br />
Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Fälle höherer Gewalt befreien<br />
STO für die Dauer <strong>der</strong> Störung <strong>und</strong> im Umfang ihrer Wirkung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur<br />
Lieferung. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als 2 Monate verzögert, so ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e<br />
berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, ist<br />
aber verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt bereits vorgefertigte Ware zum vereinbarten<br />
Preis zu übernehmen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den<br />
K<strong>und</strong>en wirdfür diese Fälle ausnahmslos ausgeschlossen.<br />
Stölzle-<strong>Oberglas</strong> GmbH, Fabrikstraße 11, 8580 Köflach, Austria<br />
Phone: +43 - 3144 - 706, Fax: +43 - 3144 - 706 - 251, E-Mail: office@stoelzle.com<br />
Marketing, 27.03.2013<br />
www.stoelzle.com<br />
UniCredit Bank Austria AG, Wien, Kto.- Nr. 0966-50080/00, BLZ 11000, IBAN AT14 11000 09665008000, SWIFT BKAU ATWW<br />
Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft in Köflach, Firmenbuch Nr. FN63600 f. Handelsgericht Graz. ARA-Lizenz Nr. 1496, DVR: 0477656, ATU 14980706