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Unser Gesundheitswesen Unser Gesundheitswesen - Aliud Pharma ...

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auch neue Verfahren, die der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

noch nicht in den ambulanten GKV-Leistungskatalog<br />

aufgenommen hat, sowie die reisemedizinische Beratung,<br />

Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen,<br />

Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber,<br />

Bescheinigungen für den Besuch des Kindergartens<br />

oder der Schule sowie Bescheinigungen bei Reiserücktritt.<br />

Ein Beispiel: Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft<br />

bezahlt die Krankenkasse drei Ultraschalluntersuchungen.<br />

Wünscht die Patientin eine weitere, medizinisch<br />

nicht notwendige Sonografie, kann ihr der Gynäkologe<br />

hierfür auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />

beispielsweise einen Betrag von 40,22 Euro (2,3-facher<br />

GOÄ-Satz) in Rechnung stellen.<br />

Der Arzt darf sachlich und unaufdringlich über Wunschleistungen<br />

informieren, aber den Patienten nicht zur Inanspruchnahme<br />

drängen. Er muss darüber aufklären, warum im<br />

konkreten Fall keine vertragsärztliche Leistung vorliegt, und<br />

den Kostenrahmen beziffern. Er darf kein Pauschal- oder<br />

Erfolgshonorar verlangen, sondern ist verpflichtet, eine<br />

ordnungsgemäße GOÄ-Rechnung zu erstellen. Eine Privatliquidation<br />

erfordert vorher eine schriftliche Einwilligungserklärung<br />

des Kassenpatienten samt Honorarvereinbarung.<br />

Diese müssen vor Behandlungsbeginn vorliegen.<br />

Tipp: Einige Kassen bezahlen Leistungen, die über den<br />

GKV-Standardkatalog hinausgehen, z.B. die Gesundheitsuntersuchung<br />

(„Check-up“) im jährlichen statt zweijährlichen<br />

Rhythmus oder bestimmte Impfungen für Reisen. Es<br />

ist deshalb ratsam, vor Abschluss eines Vertrags über eine<br />

Privatleistung auch die Krankenkasse zu konsultieren.<br />

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