Unser Gesundheitswesen Unser Gesundheitswesen - Aliud Pharma ...
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auch neue Verfahren, die der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
noch nicht in den ambulanten GKV-Leistungskatalog<br />
aufgenommen hat, sowie die reisemedizinische Beratung,<br />
Einstellungs- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen,<br />
Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber,<br />
Bescheinigungen für den Besuch des Kindergartens<br />
oder der Schule sowie Bescheinigungen bei Reiserücktritt.<br />
Ein Beispiel: Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft<br />
bezahlt die Krankenkasse drei Ultraschalluntersuchungen.<br />
Wünscht die Patientin eine weitere, medizinisch<br />
nicht notwendige Sonografie, kann ihr der Gynäkologe<br />
hierfür auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
beispielsweise einen Betrag von 40,22 Euro (2,3-facher<br />
GOÄ-Satz) in Rechnung stellen.<br />
Der Arzt darf sachlich und unaufdringlich über Wunschleistungen<br />
informieren, aber den Patienten nicht zur Inanspruchnahme<br />
drängen. Er muss darüber aufklären, warum im<br />
konkreten Fall keine vertragsärztliche Leistung vorliegt, und<br />
den Kostenrahmen beziffern. Er darf kein Pauschal- oder<br />
Erfolgshonorar verlangen, sondern ist verpflichtet, eine<br />
ordnungsgemäße GOÄ-Rechnung zu erstellen. Eine Privatliquidation<br />
erfordert vorher eine schriftliche Einwilligungserklärung<br />
des Kassenpatienten samt Honorarvereinbarung.<br />
Diese müssen vor Behandlungsbeginn vorliegen.<br />
Tipp: Einige Kassen bezahlen Leistungen, die über den<br />
GKV-Standardkatalog hinausgehen, z.B. die Gesundheitsuntersuchung<br />
(„Check-up“) im jährlichen statt zweijährlichen<br />
Rhythmus oder bestimmte Impfungen für Reisen. Es<br />
ist deshalb ratsam, vor Abschluss eines Vertrags über eine<br />
Privatleistung auch die Krankenkasse zu konsultieren.<br />
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