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Unser Gesundheitswesen Unser Gesundheitswesen - Aliud Pharma ...

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V/W<br />

Grundlage für die Abrechnung Individueller Gesundheitsleistungen,<br />

die der Patient selbst zu tragen hat.<br />

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der<br />

Geldfluss komplexer, da hier das Sachleistungsprinzip vorherrscht.<br />

Der Patient bezahlt nur seine Praxisgebühr; soweit<br />

er keinen Kostenerstattungstarif gewählt hat oder keine Patientenquittung<br />

verlangt, weiß er nicht, was der Arzt abrechnet.<br />

Dessen Honorar beruht auf der Leistungsbewertung<br />

des „Einheitlichen Bewertungsmaßstabes“, einem Abrechnungsregelwerk,<br />

das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) und den GKV-Spitzenverbänden festgelegt<br />

wurde. Seit 2009 wird daraus eine Euro-Gebührenordnung<br />

berechnet, die für die einzelnen Leistungen feste Geldbeträge<br />

ausweist. Der Arzt kann dennoch nicht fest davon ausgehen,<br />

dass ihm alle erbrachten Leistungen zu dem jeweils<br />

angegebenen Betrag bezahlt werden. Für einen Großteil<br />

ärztlicher Leistungen besteht eine Mengengrenze, die von<br />

KBV- und Kassenvertretern auf Bundesebene vorgegeben<br />

und von der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV)<br />

ggf. in Absprache mit den Kassen umgesetzt wird. Leistet<br />

ein Arzt mehr, wird er dafür deutlich niedriger vergütet. Es<br />

gibt aber auch ärztliche Leistungen, die immer voll bezahlt<br />

werden. Dazu gehören zum Beispiel alle Früherkennungsuntersuchungen,<br />

Impfungen und die Geburtshilfe.<br />

Die Krankenkasse bezahlt nicht direkt den einzelnen<br />

Vertragsarzt, sondern sie überweist für jeden ihrer Versicherten<br />

quartalsweise eine Abschlagszahlung an die KV<br />

Später, wenn alle notwendigen Daten vorliegen und sich<br />

z.B. zeigt, dass mehr Versicherte krank oder kränker waren<br />

als zunächst angenommen, erfolgt eine Endabrechnung.<br />

Die Kassenärztliche Vereinigung prüft die Abrechnung des<br />

Arztes und überweist ihm sein GKV-Honorar.<br />

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