Unser Gesundheitswesen Unser Gesundheitswesen - Aliud Pharma ...
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V/W<br />
Grundlage für die Abrechnung Individueller Gesundheitsleistungen,<br />
die der Patient selbst zu tragen hat.<br />
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der<br />
Geldfluss komplexer, da hier das Sachleistungsprinzip vorherrscht.<br />
Der Patient bezahlt nur seine Praxisgebühr; soweit<br />
er keinen Kostenerstattungstarif gewählt hat oder keine Patientenquittung<br />
verlangt, weiß er nicht, was der Arzt abrechnet.<br />
Dessen Honorar beruht auf der Leistungsbewertung<br />
des „Einheitlichen Bewertungsmaßstabes“, einem Abrechnungsregelwerk,<br />
das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
(KBV) und den GKV-Spitzenverbänden festgelegt<br />
wurde. Seit 2009 wird daraus eine Euro-Gebührenordnung<br />
berechnet, die für die einzelnen Leistungen feste Geldbeträge<br />
ausweist. Der Arzt kann dennoch nicht fest davon ausgehen,<br />
dass ihm alle erbrachten Leistungen zu dem jeweils<br />
angegebenen Betrag bezahlt werden. Für einen Großteil<br />
ärztlicher Leistungen besteht eine Mengengrenze, die von<br />
KBV- und Kassenvertretern auf Bundesebene vorgegeben<br />
und von der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV)<br />
ggf. in Absprache mit den Kassen umgesetzt wird. Leistet<br />
ein Arzt mehr, wird er dafür deutlich niedriger vergütet. Es<br />
gibt aber auch ärztliche Leistungen, die immer voll bezahlt<br />
werden. Dazu gehören zum Beispiel alle Früherkennungsuntersuchungen,<br />
Impfungen und die Geburtshilfe.<br />
Die Krankenkasse bezahlt nicht direkt den einzelnen<br />
Vertragsarzt, sondern sie überweist für jeden ihrer Versicherten<br />
quartalsweise eine Abschlagszahlung an die KV<br />
Später, wenn alle notwendigen Daten vorliegen und sich<br />
z.B. zeigt, dass mehr Versicherte krank oder kränker waren<br />
als zunächst angenommen, erfolgt eine Endabrechnung.<br />
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft die Abrechnung des<br />
Arztes und überweist ihm sein GKV-Honorar.<br />
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