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Schulung Gefahrgutbeauftragter September 2011 - IHK Oberfranken

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8. Ausstellen von <strong>Schulung</strong>snachweisen<br />

Der <strong>Schulung</strong>snachweis wird nach bestandener Grundprüfung für eine<br />

Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt.<br />

Die Geltungsdauer wird ab Ablauf der Gültigkeit um fünf Jahre verlängert, wenn der<br />

Inhaber innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit eine entsprechende<br />

Verlängerungsprüfung bestanden hat.<br />

<strong>Schulung</strong>snachweise die auf einzelne Gefahrgutklassen beschränkt wurden,<br />

berechtigen innerhalb ihrer Geltungsdauer zur Teilnahme an einer<br />

uneingeschränkten Verlängerungsprüfung.<br />

9. Gebühren<br />

Die Gebühr<br />

für die Prüfung – einschließlich der Ausstellung des <strong>Schulung</strong>snachweises<br />

beträgt für die Grundprüfung 100,00 €<br />

für die Fortbildungsprüfung 80,00 €<br />

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Industrie- und Handelskammer für <strong>Oberfranken</strong> Bayreuth<br />

Standortpolitik / Verkehr<br />

Bahnhofstr. 25<br />

95444 Bayreuth<br />

Frieder Hink<br />

Verkehrsfachwirt (<strong>IHK</strong>)<br />

Tel.: 0921/886-153<br />

Fax: 0921/886-9153<br />

hink@bayreuth.ihk.de

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