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Eine Jahrhundertbilanz Geschäftsbericht 2010 - Uzin Utz AG

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Bericht des Aufsichtsrats der <strong>Uzin</strong> <strong>Utz</strong> <strong>AG</strong><br />

über das Geschäftsjahr <strong>2010</strong><br />

Allgemein<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>Uzin</strong> <strong>Utz</strong> <strong>AG</strong> hat im Geschäftsjahr<br />

<strong>2010</strong> die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft<br />

obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen<br />

und sich intensiv mit den Geschäftsvorfällen der<br />

Gesellschaft befasst. Dabei wurde der Aufsichtsrat vom<br />

Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in mündlicher<br />

und schriftlicher Form über die Geschäftslage und<br />

-politik, grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitionsund<br />

Personalpolitik sowie über die Rentabilität und die<br />

Risikosituation der <strong>Uzin</strong> <strong>Utz</strong> <strong>AG</strong> und des Konzerns informiert.<br />

Weitere zentrale Themen der Berichterstattung<br />

betrafen die strategische Ausrichtung der <strong>Uzin</strong> <strong>Utz</strong> Unternehmensgruppe<br />

und damit verbundene Vorhaben.<br />

»»<br />

Dem Aufsichtsrat wurden monatlich Statusberichte<br />

zur Verfügung gestellt, die sowohl pro Monat als auch<br />

kumuliert über Umsatz und Ertragslage mit Plan/Ist-Abweichung<br />

und aktuellem Forecast informieren. Die Berichte<br />

dokumentieren die wichtigsten Kennzahlen für die<br />

einzelnen Gesellschaften. Je nach Bedarf bzw. aktuellen<br />

Schwerpunktthemen wurden tiefergehende Details zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

»»<br />

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der <strong>Uzin</strong><br />

<strong>Utz</strong> <strong>AG</strong> auf der Grundlage der Berichte des Vorstands den<br />

aktienrechtlichen Regelungen entsprechend überwacht<br />

und stand dem Vorstand beratend zur Seite.<br />

» » Alle zustimmungspflichtigen Geschäftsvorgänge erörterte<br />

der Aufsichtsrat vor der Genehmigung ausführlich<br />

mit dem Vorstand. Über Vorhaben, die von besonderer<br />

Bedeutung oder eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat<br />

auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert.<br />

Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstands<br />

überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat vergewisserte<br />

sich durch Befragen des Vorstands und des Abschlussprüfers,<br />

dass die Anforderungen an das Risikomanagementsystem<br />

in der <strong>Uzin</strong> <strong>Utz</strong> <strong>AG</strong> und im Konzern erfüllt wurden.<br />

Bericht des Aufsichtsrats<br />

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