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Download Muster-Leasingvertrag als PDF - Componente Gmbh

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1<br />

ALPHA Leasing GmbH (Leasinggeber LG)<br />

Postfach 11 17, 20501 Hamburg, Tel. 040/25 15 ¡ 37-0<br />

Leasingobjekt:<br />

Standort:<br />

Lieferant:<br />

Straße:<br />

PLZ/Ort:<br />

Kündbarer<br />

<strong>Leasingvertrag</strong> Nr.<br />

mit Möglichkeit der Laufzeitverkürzung<br />

Leasingnehmer (LN)<br />

Straße:<br />

PLZ/Ort:<br />

Bitte 3-fach im Original zurücksenden!<br />

evtl. Mietsonderzahlung:<br />

EUR<br />

incl. MwSt.<br />

kalkulierte<br />

Vertragslaufzeit:<br />

Monate,<br />

gerechnet ab Beginn des 1. Quart<strong>als</strong> nach<br />

der Übernahme der Leasingobjekte<br />

Der Leasingnehmer ermächtigt den Leasinggeber, alle aus diesem Vertrag<br />

fälligen Beträge von nachstehendem Konto einzuziehen:<br />

Leasingrate pro Monat:<br />

EUR<br />

incl. MwSt.<br />

Bank:<br />

Abschlußzahlung bei Laufzeitverkürzung<br />

auf 30 Monate:<br />

EUR<br />

incl. MwSt.<br />

Ort:<br />

Schwachstromversicherung:<br />

EUR<br />

incl. MwSt.<br />

Bankleitzahl:<br />

Garantieversicherung:<br />

EUR<br />

incl. MwSt.<br />

Konto-Nr.:<br />

Auftragserteilung:<br />

machen und den LG hierüber unverzüglich zu informieren. Geldschulden vom Tage der Fälligkeit mit 1,5 % p. M. zu<br />

Der Leasingnehmer (LN) beauftragt den Leasinggeber (LG), Die Rechte aus der Abtretung, insbesondere aus vollzoge- verzinsen, sowie DM 20,00 pro Mahnung zu zahlen. Dem<br />

das Leasingobjekt, welches der LN nach seinen Wünschen ner Wandlung, können nur in der Weise geltend gemacht LN bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbe-<br />

und Vorstellungen und ohne Mitwirkung des LG ausgewählt<br />

hat, vom Lieferanten zu kaufen. Der LG wird somit Eigentümer,<br />

der LN zahlt für die Nutzung. Anlieferung und<br />

Installation erfolgen auf Rechnung und Gefahr des LN.<br />

Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit:<br />

Mit der Unterzeichnung auch durch den LG wird der <strong>Leasingvertrag</strong><br />

wirksam. Die Leasingratenzahlungsverpflichtung<br />

beginnt mit der Übernahme der Leasingobjekte durch<br />

den LN. Der LN ist verpflichtet, die Übernahmebestätigung<br />

korrekt und vollständig auszufüllen. Die eingetragene<br />

Vertragslaufzeit beginnt am 1. des Quart<strong>als</strong>, das auf die<br />

vollständige Übernahme der Leasingobjekte folgt. Der Vertrag<br />

wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist erstm<strong>als</strong><br />

zum Ende der eingetragenen kalkulierten Vertragslaufzeit<br />

ordentlich durch schriftliche Erklärung kündbar. Es gilt eine<br />

Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.<br />

Die Vertragslaufzeit endet mit der vertragsgemäßen Rücklieferung<br />

der Leasingobjekte.<br />

Laufzeitverkürzung:<br />

Der LG bietet die vorzeitige Vertragsaufhebung zum Ende<br />

der eingetragenen verkürzten Laufzeit an, wenn der LN die<br />

für diesen Fall angegebene Abschlußzahlung leistet, auf die<br />

ein verbleibender Erlös aus der Verwertung des Leasingobjektes<br />

abzgl. eines Betrages in Höhe des bei Vertragsbeendigung<br />

zum Ende der kalkulierten Vertragsdauer üblicherweise<br />

erzielbaren Verkaufserlöses mit Zahlungseingang angerechnet<br />

wird, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von<br />

90 % des Verwertungserlöses. Die Annahme dieses Angebotes<br />

zur Laufzeitverkürzung muß schriftlich 3 Monate vor<br />

Ablauf des Monats der gewünschten vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

bei dem LG erklärt werden.<br />

Zahlungsweise:<br />

Die Leasingraten sind bei vierteljährlicher Zahlung am ersten<br />

eines Quart<strong>als</strong> im voraus zu entrichten. Monatlich kann<br />

ab dem ersten Quartal mit einer Erhöhung von DM 6,00 pro<br />

Monat gezahlt werden. Für die Zeit zwischen Übernahmetag<br />

und der ersten Fälligkeit wird ein Nutzungsentgelt von<br />

täglich 1/30 der monatlichen Rate abgebucht. Auch für diese<br />

Zeit gelten die Bestimmungen des <strong>Leasingvertrag</strong>es. Der<br />

LG kann die Leasingraten bis zum Zeitpunkt der Übernahme<br />

angemessen anpassen, wenn sich die der Preiskalkulation<br />

zugrundeliegenden Faktoren gegenüber dem Stand bei<br />

Vertragsabschluß ändern, auf deren Bildung der LG keinen<br />

Einfluß hat, wie z.B. Zinssätze, Steuern oder Abgaben.<br />

Gewährleistung:<br />

Mit Abschluß dieses <strong>Leasingvertrag</strong>es tritt der LG jegliche<br />

Ansprüche, z.B. Gewährleistungs-, Nachbesserungs-,<br />

Garantie- und Schadenersatzansprüche aus dem Kaufvertrag<br />

mit dem Lieferanten an den LN ab. Der LN nimmt diese<br />

Abtretung an. Der LN ist dem LG gegenüber verpflichtet,<br />

die Ansprüche fristgerecht auf eigene Kosten geltend zu<br />

werden, daß Zahlung an den LG verlangt wird. Ohne den<br />

LG darf der LN keine anspruchsmindernden Vereinbarungen<br />

mit dem Anspruchsgegner treffen. Der LG haftet nicht<br />

für rechtzeitige Lieferung. Der LG haftet nicht bei Sachund<br />

Rechtsmängeln oder daraus entstehenden Folgeschäden.<br />

Auch bei Mängeln oder Fehlerhaftigkeit des Leasingobjektes<br />

hat der LN die vereinbarten Leasingraten weiterhin zu<br />

entrichten.<br />

Wartung:<br />

Der LN verpflichtet sich, für die Vertragsdauer auf eigene<br />

Kosten einen Wartungsvertrag für das Leasingobjekt abzuschließen.<br />

Auf jeden Fall verpflichtet er sich, das Leasingobjekt<br />

auf eigene Kosten in einem vertragsgemäßen Zustand<br />

zu erhalten.<br />

Gefahrtragung, Versicherung:<br />

Die Gefahr für z.B. Abhandenkommen, Untergang,<br />

Zerstörung oder Beschädigung des Leasingobjektes trägt<br />

der LN, gleich aus welchem Grund. Er nimmt diese Übertragung<br />

an. Auch in diesen Fällen bleibt der LN verpflichtet,<br />

Leasingraten in vollem Umfang zu zahlen. Minderungsoder<br />

Leistungsverweigerungsrechte sind gegenüber dem LG<br />

ausgeschlossen. Die Leasingobjekte sind für die gesamte<br />

Nutzungsdauer gegen versicherbare Risiken zu versichern.<br />

Der LN kann durch Zusendung eines Sicherungsscheins den<br />

Abschluß einer eigenen Versicherung nachweisen. Solange<br />

ein Sicherungsschein nicht vorliegt, versichert der LG die<br />

Geräte mit einer Schadensselbstbeteiligung des LN von<br />

DM 500,00 bei stationären und DM 1.500,00 bei mobilen<br />

Geräten zu 0,5 Promille des Anschaffungswertes pro Monat.<br />

Die Kosten trägt der LN. Sie werden mit einem Mindestbetrag<br />

von DM 9,28 p.M. mit der Leasingrate abgebucht. Wird<br />

wegen des Schadensereignisses der <strong>Leasingvertrag</strong> durch<br />

Zahlung der Gesamtleasingforderung beendet, wird der LG<br />

die empfangene Versicherungsleistung bis zu diesem Betrag<br />

anrechnen bzw. erstatten.<br />

Verzugsfolgen:<br />

Kommt der LN mit der Bezahlung von zwei aufeinanderfolgenden,<br />

oben im Vertrag angegebenen, monatlichen Leasingraten<br />

— auch bei quart<strong>als</strong>weiser Zahlung — in Verzug,<br />

kann der LG fristlos kündigen, die Leasingobjekte herausverlangen<br />

und die Restleasingforderung sofort fällig stellen.<br />

Die Restforderung setzt sich wie folgt zusammen: (1.)<br />

aus den zum Zeitpunkt der Kündigung rückständigen Leasingraten<br />

inkl. Verzugskosten und (2.) den für die restliche<br />

kürzestmögliche Vertragsdauer zu zahlenden Leasingraten<br />

zzgl. einer dann fälligen Abschlußzahlung, wobei eine Zinsgutschrift<br />

erfolgt und ein verbleibender Verwertungserlös,<br />

dieser abzgl. eines Betrages in Höhe des bei ordentlicher<br />

Vertragsbeendigung zum Ende der kalkulierten Vertragsdauer<br />

üblicherweise erzielbaren Verkaufserlöses, insoweit angerechnet<br />

wird. Die Sicherstellungs-, eventuellen Reparaturund<br />

Verwertungskosten trägt der LN. Im Falle des Verzugs<br />

hat der LN — unbeschadet weiterer Rechte des LG — die<br />

halten.<br />

Rücklieferung, Vertragsverlängerung:<br />

Alle Leasingobjekte sind bei Vertragsende ohne besondere<br />

Aufforderung in vertragsgemäßem, funktionstüchtigem<br />

Zustand an den LG zurückzugeben. Der LN trägt die Kosten<br />

der Rücklieferung. Werden die Leasingobjekte vom LN<br />

nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Vertragslaufzeit<br />

an den LG zurückgegeben, verlängert sich dieser<br />

Vertrag auf unbestimmte Zeit, mit dem Recht des LN zur jederzeitigen,<br />

täglichen Kündigung durch Rückgabe der Leasinggüter,<br />

ohne daß es einer besonderen schriftlichen Kündigung<br />

bedarf.<br />

Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung:<br />

Der LG ist berechtigt, die Gesamtleasingforderung zum<br />

Zwecke der Refinanzierung an Dritte abzutreten. Der LN<br />

kann gegen die Forderungen des LG Zurückbehaltungsrechte<br />

nur aus diesem Vertrag geltend machen und nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<br />

Zu einer Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag,<br />

insbesondere der Untervermietung, ist der LN nicht berechtigt.<br />

Information, Standort:<br />

Der LN ist zur vertraulichen Offenlegung seiner finanziellen<br />

Verhältnisse während der Vertragslaufzeit verpflichtet. Die<br />

Leasingobjekte dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung<br />

des LG an einen anderen Standort verbracht werden.<br />

Datenerfassung, Bankauskunft:<br />

Der LN beauftragt während der Nutzungsdauer seine kontoführenden<br />

Banken ausdrücklich bankübliche Auskünfte<br />

über ihn zu erteilen. Er ist damit einverstanden, daß die über<br />

ihn bekanntgewordenen Daten vom LG gespeichert werden.<br />

Rechtsnachfolge:<br />

An diesen Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger des LN<br />

dem LG gegenüber gebunden. Stirbt der LN, so ist sein Erbe<br />

nicht berechtigt, aus diesem Grunde das Vertragsverhältnis<br />

zu kündigen.<br />

Nebenabreden, Gerichtsstand:<br />

Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch<br />

beide Vertragsparteien wirksam. Gerichtsstand ist 20355<br />

Hamburg.<br />

Vollamortisation:<br />

Der LN garantiert die volle Amortisation aller<br />

Anschaffungs-, Neben- und Finanzierungskosten des<br />

LG und übernimmt deshalb bei Laufzeitverkürzung<br />

eine Abschlußzahlung.<br />

Sonstige Bestimmungen:<br />

Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen<br />

läßt die Geltung der übrigen unberührt. Das gilt<br />

auch für den Fall, daß einzelne Bedingungen nicht praktiziert<br />

werden. Unwirksame Bedingungen sind dann durch<br />

solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen<br />

Zweck erreichen.<br />

Der Leasinggeber (LG); Alpha Leasing GmbH Der Leasingnehmer (LN)<br />

Nur bei Firmen im Handelsregister:<br />

Hamburg ,den<br />

Ort<br />

(LG) rechtsgültige Unterschrift<br />

Datum<br />

Geschäftsführer: Hans O. Mahn<br />

Handelsregister: Hamburg HRB 44147<br />

Ort<br />

,den<br />

Datum<br />

(LN) rechtsgültige Unterschrift mit vollem Vor- und Zunamen<br />

(LN) Vor- und Zuname in Druckbuchstaben<br />

Firmenstempel !<br />

/

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