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Unfallversicherung aktuell - Kommunale Unfallversicherung Bayern

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Prävention<br />

Serie: Krank durch Lärm<br />

Lärmminderung am Arbeitsplatz<br />

Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist die am häufigsten anerkannte<br />

Berufskrankheit in Deutschland. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die<br />

Risiken der Arbeitnehmer durch Lärmeinwirkung zu ermitteln und bei Bedarf<br />

ge eignete Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm exposition zu ergreifen.<br />

Mit geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen kann die Lärmbelastung in<br />

vielen Fällen auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden und somit zum<br />

Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei tragen. In einer dreiteiligen Serie<br />

wird das Thema „Lärmminderung am Arbeitsplatz“ behandelt, wobei<br />

besonderes Augenmerk auf mögliche Anwendungen bei Mitgliedsbetrieben<br />

der Unfall versicherungsträger der öffentlichen Hand gelegt wurde.<br />

Teil 1: Lärmminderungsprogramm<br />

Teil 2: Raumakustische Maßnahmen<br />

in Arbeitsstätten<br />

Teil 3: Lärmminderung –<br />

Praxisbeispiel Bauhof<br />

In einem neu gebauten städtischen Bauhof<br />

klagten Mitarbeiter in den Werkstätten<br />

(Schlosserei, Schreinerei, Kfz-Werkstatt)<br />

über eine auffällige Halligkeit verbunden<br />

mit einem hohen Geräuschpegel<br />

durch Reflexionsschall. Aufgrund dieser<br />

unerträglichen Arbeitsbedingungen gab<br />

der Unternehmer ein Lärmgutachten in<br />

Auftrag, womit festgestellt werden sollte,<br />

ob die Anforderungen an die raumakustische<br />

Gestaltung von Arbeitsstätten und<br />

an den Lärmschutz am Arbeitsplatz ausreichend<br />

berücksichtigt wurden.<br />

Die schalltechnische Untersuchung führte<br />

zu dem Ergebnis, dass die Werkstätten<br />

des Bauhofes gemäß Lärm-Vibrations-<br />

Arbeitsschutzverordnung nicht dem Stand<br />

der Technik entsprachen und deshalb an<br />

Wand- und Deckenflächen raumakustisch<br />

wirksame Absorberelemente nachgerüstet<br />

werden sollten. Die KUVB führte jeweils<br />

vor und nach den Lärmminderungsmaßnahmen<br />

an ausgewählten Arbeitsplätzen<br />

Schallpegelmessungen durch, um festzustellen,<br />

ob eine deutliche Reduzierung der<br />

Lärmbelastung erreicht wurde.<br />

Anforderungen an Arbeitsstätten<br />

Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 der Lärm-Vibrations-<br />

ArbSchV sind neben den Arbeitsverfahren<br />

auch die Arbeitsstätten und Arbeitsplätze<br />

so zu gestalten, dass die Beschäftigten<br />

keinem gesundheitsschädigenden Lärm<br />

ausgesetzt sind. Diese Forderung gilt<br />

nach der Technischen Regel Lärm und<br />

Vibrationen, Teil 3 als erfüllt, wenn z. B.<br />

ein mittlerer Schallabsorptionsgrad (α)<br />

von 0,3 erreicht wird.<br />

In der DIN EN ISO 11690, Teil 1, werden<br />

Empfehlungen zu raumakustischen Eigenschaften<br />

von Arbeitsstätten bzw. -räumen<br />

gegeben, wonach bei Raumvolumen von<br />

200 – 1.000 m³ eine Nachhallzeit (T) von<br />

0,8 bis 1,3 s anzustreben ist. Für größere<br />

Raumvolumina oder bei Flachräumen sollte<br />

der mittlere Schallabsorptionsgrad des<br />

Raumes α > 0,3 betragen.<br />

Bauliche Voraussetzungen<br />

Beim vorliegenden Beispiel wurden in drei<br />

Werkstätten, nämlich Schlosserei, Schreinerei<br />

und Kfz-Halle, raumakustische Untersuchungen<br />

durchgeführt. Die Raumbegrenzungsflächen<br />

(Wände, Decken, Böden)<br />

sowie die Einrichtungen in den Werkstätten<br />

können als äußerst schallhart ohne<br />

relevante schallabsorbierende Eigenschaften<br />

beschrieben werden (Tabelle 1).<br />

Nachhallzeitmessung und Berechnung<br />

des mittleren Absorptionsgrades<br />

(vor der Durchführung der Lärmminderungsmaßnahmen)<br />

Die Nachhallzeit (T) wurde in den einzelnen<br />

Werkstätten nach Betriebsschluss gemessen,<br />

um Störeinflüsse durch den Arbeitsbetrieb<br />

zu vermeiden. Zur Bestimmung<br />

der raumakustischen Kriterien erfolgten<br />

die Schallmessungen gemäß DIN<br />

EN ISO 3382-2: 2008-09 – Messung von<br />

Parametern der Raumakustik, Teil 2: Nachhallzeit<br />

in gewöhnlichen Räumen. Für die<br />

Messungen wurde ein Universalschallpegelmesser,<br />

Fabrikat Brüel & Kjaer, Typ<br />

2236, verwendet. Die Nachhallzeitmessungen<br />

wurden nach dem Verfahren der<br />

integrierten Impulsantwort durchgeführt.<br />

In den Werkstätten ergaben sich folgende<br />

mittlere Nachhallzeiten (500–4.000 Hz):<br />

Tabelle 1: Bauausführung der einzelnen Werkstätten<br />

Werkstatt Grundfläche<br />

Höhe Fußboden Decke Wände<br />

[m²] [m]<br />

Schlosserei 256 4,15 Industriefußboden<br />

Sichtbeton Sichtbeton, Iso-<br />

Wandpaneele,<br />

Fenster<br />

Schreinerei 230 4,15 Industriefußboden<br />

Sichtbeton Sichtbeton<br />

Kfz-Halle 439 9,15 Fließenbelag Trapezblech<br />

Sichtbeton, Iso-<br />

Wandpaneele<br />

Schlosserei<br />

Schreinerei<br />

Kfz-Halle<br />

T = 2,0 s<br />

T = 2,1 s<br />

T = 3,9 s<br />

Der von der DIN EN ISO 11690, Teil 1, empfohlene<br />

Wert von 1,3 s wurde damit bei<br />

allen Werkstätten weit überschritten.<br />

Bei den drei Werkstätten kann von annähernd<br />

gleichen Absorptionseigenschaften<br />

der Raumbegrenzungsflächen ausgegan-<br />

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