15.02.2014 Aufrufe

Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen im Landkreis ...

Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen im Landkreis ...

Neufassung der Richtlinien für das Pflegekinderwesen im Landkreis ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landratsamt Bamberg<br />

Kreisjugendamt<br />

Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg<br />

Pflegeperson bis zu einer Höhe von <strong>der</strong>zeit max<strong>im</strong>al 39,- Euro pro Kind. Bei Pflegeeltern<br />

müssen sich die Partner entscheiden, wem die Alterssicherung zugute kommt. Als<br />

Alterssicherung anerkannt werden insbeson<strong>der</strong>e Modelle, die ähnlich o<strong>der</strong> vergleichbar <strong>der</strong><br />

Riester-Rente för<strong>der</strong>fähig sind. Wenn mehrere Jugendämter belegen, müssen Pflegeeltern<br />

dies gegenüber an<strong>der</strong>en Jugendämtern anzeigen.<br />

2.3 Wechsel <strong>der</strong> Altersstufen<br />

Erreicht <strong>der</strong> junge Mensch die nächst höhere Altersstufe, wird die neue Pflegepauschale ab<br />

dem Geburtstag gewährt.<br />

2.4 Zusätzliche Leistungen<br />

2.4.1 Einzelentscheidungen<br />

Folgende zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf nach Nr. 2.2.1 hinaus gehende Leistungen<br />

werden auf vorherigen Antrag gemäß dem individuellen Bedarf sowie nach Maßgabe des<br />

Hilfeplans gewährt (auf die Regelung in Ziffer 7 wird Bezug genommen):<br />

notwendige Grundausstattung mit Kleidung innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt in die<br />

Pflegestelle bis zur Höhe <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> monatlichen Gesamtpflegepauschale <strong>der</strong><br />

entsprechenden Altersgruppe;<br />

notwendige Grundausstattung mit Mobiliar und Bettzeug innerhalb von 6 Monaten nach<br />

Eintritt in die Pflegestelle bis zur Höhe <strong>der</strong> monatlichen Gesamtpflegepauschale <strong>der</strong><br />

entsprechenden Altersgruppe;<br />

Zuschuss für die Teilnahme des Pflegekindes an einer Ferienmaßnahme von<br />

anerkannten Trägern <strong>der</strong> Jugendhilfe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege, an einer Urlaubsfahrt<br />

bzw. an Tagesausflügen in Höhe von 5,-- € täglich für max<strong>im</strong>al 21 Tage je Kalen<strong>der</strong>jahr;<br />

Einmaliger Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis in Höhe von 50 % <strong>der</strong> hierfür<br />

anfallenden Kosten, max<strong>im</strong>al aber in Höhe <strong>der</strong> monatlichen Gesamtpflegepauschale <strong>der</strong><br />

entsprechenden Altersgruppe, soweit diese Berufsvoraussetzung ist o<strong>der</strong> die Schule<br />

bzw. Ausbildungsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist (etwaige<br />

Folgekosten wie z.B. die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, Versicherungsbeiträge,<br />

Steuern etc. werden nicht übernommen);<br />

Überbrückungsbeihilfe zur Verselbständigung bei Beendigung des Pflegeverhältnisses<br />

bis zur Höhe <strong>der</strong> monatlichen Gesamtpflegepauschale <strong>der</strong> entsprechenden Altersgruppe;<br />

Teilnahmebeiträge für den Besuch von Kin<strong>der</strong>gärten in ortsüblicher Höhe;<br />

Kosten für Mittagsbetreuung bzw. Hortbesuch, sofern dies pädagogisch notwendig ist<br />

und <strong>im</strong> Hilfeplan festgelegt wurde;<br />

Kosten für einmalige o<strong>der</strong> laufende beson<strong>der</strong>e pädagogische o<strong>der</strong> therapeutische Hilfen<br />

in angemessenem Umfang, sofern nicht an<strong>der</strong>e vorrangige Ansprüche gegen Dritte (z.B.<br />

Krankenversicherung) bestehen wie z.B.<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!