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MITTEILUNGSBLATT GEMEINDERAT GOLATEN - Gemeinde Golaten

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<strong>MITTEILUNGSBLATT</strong><br />

<strong>GEMEINDERAT</strong> <strong>GOLATEN</strong><br />

Nr. 3 / 2013<br />

- Ordentliche <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 15. Mai 2013<br />

- Erteilte Baubewilligungen<br />

- Neues Hundegesetz ab 01.01.2013<br />

- Sozialdienst Amt Laupen SDAL; personeller Wechsel


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde <strong>Golaten</strong>,<br />

Mittwoch, 15. Mai 2013, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum.<br />

Traktanden:<br />

1. Verwaltungsrechnung 2012<br />

Beratung und Beschlussfassung über zusätzliche Abschreibungen und<br />

Genehmigung der Verwaltungsrechnung<br />

2. Anpassung Gebührenreglement<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Integration der Bestimmungen<br />

zur Hundetaxe nach neuem Hundegesetz<br />

3. Aufnahme der Gefahrengebiete in der Ortsplanung<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Zonenplanes<br />

und des Baureglements<br />

4. Strassenunterhalt<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen ausserordentlichen Objektkredit<br />

5. Pachtreglement; Gesamtrevision<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

6. Kenntnisnahme von Bauabrechnungen<br />

7. Verschiedenes<br />

Aktenauflage:<br />

Das Gebührenreglement, das Baureglement und das Pachtreglement liegen<br />

auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich<br />

auf (Art. 54 Abs. 1, <strong>Gemeinde</strong>gesetz, Art. 37 <strong>Gemeinde</strong>verordnung).<br />

Die Zonenplanänderung liegt infolge Aufnahme der Angaben aus der Gefahrenkarte<br />

in der Zeit vom 10. April 2013 bis und mit 13. Mai 2013 ebenfalls auf<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung auf. Bitte beachten Sie die separate Publikation im<br />

Amtsblatt vom 10. April 2013 und im amtlichen Anzeiger Laupen vom 11. April<br />

2013 und 02. Mai 2013.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Botschaft:<br />

Für nähere Informationen wird auf das Mitteilungsblatt des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

verwiesen, welches vor der Versammlung in alle Haushaltungen von <strong>Golaten</strong><br />

verteilt wird. Die Botschaft kann vor der Versammlung auch auf der Homepage<br />

www.golaten.ch eingesehen werden.<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen<br />

nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt<br />

Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen.<br />

Es wird auf die Rügepflicht gemäss Art. 49 a <strong>Gemeinde</strong>gesetz aufmerksam<br />

gemacht.<br />

Zu dieser Versammlung sind alle in <strong>Gemeinde</strong>angelegenheiten stimmberechtigten<br />

Bürgerinnen und Bürger freundlich eingeladen. Nicht stimmberechtigte<br />

Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

1. Verwaltungsrechnung 2012<br />

Beratung und Beschlussfassung über zusätzliche Abschreibungen und Genehmigung<br />

der Verwaltungsrechnung<br />

Im Mitteilungsblatt Nr. 2/2013 sind der Vorbericht und die laufende Rechnung<br />

abgebildet. Darin sind auch die wichtigsten Abweichungen zum Budget aufgeführt.<br />

Das Mitteilungsblatt wurde allen Hauhaltungen Mitte April zugestellt.<br />

Die Rechnung weist bei Aufwendungen von Fr. 1288‘641.64<br />

und Erträgen von Fr. 1314‘730.78<br />

einen Ertragsüberschuss von Fr. 26‘089.14<br />

auf.<br />

Der ausgewiesene Ertragsüberschuss kann dem Eigenkapital der <strong>Gemeinde</strong><br />

gutgeschrieben werden. Diese verändert sich wie folgt:<br />

Bestand per 01.01.2012 Fr. 843‘643.74<br />

Erhöhung infolge Ergebnis 2012 Fr. 26‘089.14<br />

Neuer Saldo per 31.12.2012 Fr. 869‘732.88<br />

Im guten Rechnungsergebnis sind zusätzliche Abschreibungen im Betrage von<br />

Fr. 61‘650.00 enthalten. Ohne diese Abschreibungen würde sich der Ertragsüberschuss<br />

auf Fr. 87‘739.14 belaufen. Die erhebliche Abweichung der Rechnung<br />

vom Budget im Rechnungsjahr 2012 ist auf den Verkauf von Bauland zurückzuführen<br />

und ermöglicht diese zusätzlichen Abschreibungen, die sich wie<br />

folgt zusammensetzen:<br />

Friedhofgestaltung und Grabfeldaufhebung Fr. 5‘107.50<br />

Ortsplanungsrevision Fr. 56‘542.50<br />

Total zusätzliche Abschreibungen Fr. 61‘650.00<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung folgende<br />

Anträge:<br />

Genehmigung<br />

a) der zusätzlichen Abschreibungen im Betrage von Fr. 61‘650.00.<br />

b) der Jahresrechnung 2012 mit einem Ertragsüberschuss von<br />

Fr. 26‘089.14.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

2. Anpassung Gebührenreglemet<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Integration der Bestimmungen zur<br />

Hundetaxe nach neuem Hundegesetz<br />

Am 01. Januar 2013 trat das neue kantonale Hundegesetz in Kraft. Gleichzeitig<br />

wurde die bisherige kantonale Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundetaxe<br />

aufgehoben.<br />

Rechtlich ist die Hundetaxe weiterhin eine Steuer (fakultative <strong>Gemeinde</strong>steuer).<br />

Das übergeordnete Recht erfordert eine Anpassung der <strong>Gemeinde</strong>bestimmungen.<br />

Neu muss der Bezug der Hundetaxe im Gebührenreglement der<br />

<strong>Gemeinde</strong> aufgeführt sein.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss, Art. 27 des Gebührenreglements der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Golaten</strong> wie folgt anzupassen:<br />

Hundetaxe Art. 27<br />

Inkrafttreten: 01. August 2013.<br />

1 Die <strong>Gemeinde</strong> erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des<br />

kantonalen Hundegesetzes.<br />

2 Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter,<br />

welche am 01. August in der <strong>Gemeinde</strong> Wohnsitz haben<br />

3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat legt die Höhe der Taxe zwischen<br />

Fr. 30.00 und Fr. 100.00 (jährlich pro Hund) in einer Verordnung<br />

fest.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat will die Höhe der Taxe vorläufig unverändert auf Fr. 30.00 für<br />

den ersten und Fr. 60.00 für jeden weiteren Hund belassen.<br />

Das Gebührenreglement lag 30 Tage vor der <strong>Gemeinde</strong>versammlung öffentlich<br />

auf. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung folgenden<br />

Antrag:<br />

Aufnahme der Bestimmung über die Hundetaxe in das Gebührenreglement<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Golaten</strong>. Zustimmung zu Art. 27, so wie er vorliegt.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

3. Aufnahme der Gefahrengebiete in die Ortsplanung<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung des Zonenplanes und<br />

des Baureglements<br />

Am 02. Juni 2010 verabschiedete die <strong>Gemeinde</strong>versammlung die Ortsplanungsrevision.<br />

Bereits zu diesem Zeitpunkt war die vom Bund und Kanton<br />

Bern vorgeschriebene Gefahrenkarte in Bearbeitung und wurde im Februar<br />

2011 fertigerstellt und der <strong>Gemeinde</strong> ausgehändigt.<br />

Die Gesetzgebung verlangt von den <strong>Gemeinde</strong>n, Naturgefahren bei der Ortsplanung<br />

zu berücksichtigen (Aufnahme ins <strong>Gemeinde</strong>baureglement und in den<br />

Zonenplan).<br />

In unserer <strong>Gemeinde</strong> beschränkt sich das Gefahrenpotential auf Wasser und<br />

Rutschungen. Das Ingenieurbüro Flussbau AG, geo7 hat im Auftrage des Kantons<br />

und der <strong>Gemeinde</strong> einen Bericht verfasst, mit folgenden, zusammengefassten<br />

Aussagen:<br />

Die Gebäude in der Au liegen genügend hoch und sind vor Überflutungen der<br />

Aare geschützt. Bei Ereignissen, die alle dreissig Jahre eintreffen, werden im<br />

Wittenberg lediglich Landwirtschaftsflächen überflutet. Häuser im Wittenberg<br />

sind erst ab Ereignissen, die alle hundert Jahre eintreffen, betroffen.<br />

Im Wittenberg ist mit Hangrutschereignissen zu rechnen, die alle hundert Jahre<br />

eintreffen. Im Dorf <strong>Golaten</strong> selbst ist von Hangrutschungen auszugehen, die<br />

sich alle dreihundert Jahre ereignen können.<br />

Die Inhalte der Gefahrenkarte sind nun im Zonenplan aufgenommen und Artikel<br />

53 des Baureglements wurde nach Baugesetz und Musterbaureglement<br />

wie folgt angepasst:<br />

Gefahrengebiete<br />

1 Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG.<br />

2 Wer in einem Gefahrengebiet baut, hat im Baugesuch<br />

darzulegen, dass er die erforderlichen Massnahmen zur<br />

Gefahrenbehebung und Schadenminimierung getroffen<br />

hat.<br />

3 Es wird empfohlen, frühzeitig bei der Baubewilligungsbehörde<br />

eine Voranfrage einzureichen.<br />

4<br />

Bei Baugesuchen in Gebieten mit erheblicher („rot<br />

schraffiertes Gefahrengebiet“) oder mittlerer Gefährdung


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

(„blau schraffiertes Gefahrengebiet“) oder im Gebiet mit<br />

nicht bestimmter Gefahrenstufe („braun schraffiertes<br />

Gefahrengebiet“) zieht die Baubewilligungsbehörde die<br />

kantonale Fachstelle bei.<br />

5 Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung („gelb<br />

schraffiertes Gefahrengebiet“) wird der Baugesuchsteller<br />

im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam<br />

gemacht.<br />

In der Zeit zwischen dem 24. Mai 2012 und 25. Juni 2012 lag die angepasste<br />

Planung zur Mitwirkung durch die Bevölkerung auf. In der zweiten Jahreshälfte<br />

2012 erfolgte die kantonale Vorprüfung und nach formellen Anpassungen erfolgt<br />

nun die öffentliche Auflage in der Zeit zwischen dem 10. April 2013 und<br />

13. Mai 2013.<br />

Anpassung Baureglement infolge Gerichtsurteils<br />

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat in seinem Urteil vom 14. Januar<br />

2013 zur Revision der Ortsplanung zu Artikel 24, Abs. 4 des <strong>Gemeinde</strong>baureglements<br />

Stellung genommen und den im Eispracheverfahren bestrittenen Artikel<br />

nicht genehmigt. In der Zwischenzeit ist dieser Teil des Urteils in Rechtskraft<br />

erwachsen und der entsprechende Artikel ist somit durch Gerichtsentscheid<br />

aufgehoben.<br />

Art. 24 <strong>Gemeinde</strong>baureglement<br />

Bauabstand gegenüber nachbarlichem Grund<br />

Anlagen und Bauteile im<br />

Grenzabstand<br />

1. Etc.<br />

2.Etc.<br />

3.Etc.<br />

4 Bestehende Einfriedungen wie Holzwände, Mauern, Zäune und Hecken,<br />

welche ersetzt oder Einfriedungen, welche neu erstellt werden - und zwischen<br />

dem Baugebiet und der Landwirtschaftszone zu liegen kommen - müssen einen<br />

baugebietsseitigen Grenzabstand von 1.0 m aufweisen.<br />

Diese Streichung/Aufhebung im Baureglement erfolgt gleichzeitig mit dem laufenden<br />

Planerlassverfahren und wird der <strong>Gemeinde</strong>versammlung zur Kenntnis<br />

gebracht.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stellt folgende<br />

Anträge:<br />

Aufnahme der Ergebnisse der Gefahrenkarte in die Ortsplanung, durch<br />

a) Genehmigung des angepassten Zonenplanes und<br />

b) Zustimmung zu Art. 53 Baureglement, im Wortlaut wie er vorliegt.<br />

4. Strassenunterhalt<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen ausserordentlichen Objektkredit<br />

Der sehr nasse Herbst 2012 und Frostschäden aus dem Vorjahr haben den<br />

Teerbelägen stark zugesetzt. Nach gründlicher Besichtigung der aufgetretenen<br />

Schäden belaufen sich die Reparaturkosten gemäss Unternehmerofferte auf<br />

Fr. 70‘000.00.<br />

Antrag:<br />

Bewilligung eines Objektkredites in der Höhe von Fr. 70‘000.00 für die Behebung<br />

der Winterschäden an den <strong>Gemeinde</strong>strassen als ausserordentlicher<br />

Strassenunterhalt.<br />

5. Pachtreglement; Gesamtrevision<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

An der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 26. November 2011 wurde die Kritik laut,<br />

das heutige Moospachtreglement aus dem Jahre 1999 sei veraltet und ungerecht.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat habe seinerzeit zwar eine Überarbeitung in Aussicht<br />

gestellt, gehört habe man aber anschliessend nichts mehr.<br />

Hansjörg Tüscher wies an der Versammlung darauf hin, die Revisionsarbeiten<br />

hätten aufgrund von unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten eingestellt<br />

werden müssen. In der Folge drehte sich die Diskussion an besagter Versammlung<br />

um die Inhalte des Pachtreglements der Burgergemeinde, das Verständnis<br />

über eine „gerechte“ Landverteilung und um den Willen, das gültige<br />

Moospachtreglement von Grund auf zu überarbeiten. Der <strong>Gemeinde</strong>präsident<br />

erklärte schlussendlich, er nehme das Anliegen aus der Versammlung auf.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Im Februar 2012 beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat, das Moospachtreglement generell<br />

zu überarbeiten und ernannte eine Spezialkommission mit den Mitgliedern<br />

Matthias Brauen, Markus Hurni und René Forster. Den <strong>Gemeinde</strong>rat vertraten<br />

Präsident Hansjörg Tüscher und Mitglied Walter Sigrist, gleichzeitig Ackerbaustellenleiter.<br />

Als Fachberater konnte Stefan Hadorn, Landwirtschaftlicher<br />

Berater, gewonnen werden.<br />

Die Spezialkommission setzte an zwei Sitzungen den Reglementstext auf und<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat stellte das so überarbeitete Pachtreglement der Bevölkerung<br />

am 18. Januar dieses Jahres an einem öffentlichen Informationsabend vor.<br />

Gegenüber dem bisherigen Recht beinhaltet das Pachtreglement 2013 einige<br />

Neuerungen (Version der Mitwirkung):<br />

Art. 6<br />

Personen mit<br />

Anrecht auf zu<br />

verteilendes<br />

Pachtland<br />

Nur Selbstbewirtschafter.<br />

Landwirte und Baumschulisten, welche<br />

• Wohnsitz in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Golaten</strong> haben<br />

• Betrieb auf eigene Rechnung führen<br />

• Mindestens 0,6 SAK aufweisen<br />

• Eidg. Fähigkeitsausweis als Landwirt, Gemüsegärtner<br />

oder produzierender Gartenbauer besitzen<br />

oder<br />

• 10 Jahre den Betrieb selbständig geführt haben.<br />

Bemessung der 0,6 Standardarbeitskräfte (SAK):<br />

• nach Daten auf dem Erhebungsformular Direktzahlungen<br />

• Durchschnittliche SAK der letzten zwei Jahre vor<br />

Pachtbeginn nach Verordnung Direktzahlungen<br />

• Sonderregelung Baumschulbetriebe (da ohne Direktzahlungen)<br />

= Anrechnung 0,3 SAK pro ha<br />

Baum- oder Strauchkulturen.<br />

Art. 8<br />

Besitzstandsgarantie<br />

Personen, welche die Voraussetzungen nach Art. 6 nicht<br />

erfüllen, sind bei einer Neuverteilung von Pachtland nicht<br />

mehr losberechtigt. Sie können jedoch weiterhin das bisherige<br />

<strong>Gemeinde</strong>pachtland bewirtschaften. Pachtverträge<br />

bleiben bis zu einer Kündigung erhalten.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Art. 10<br />

Verfahren für die<br />

Zuteilung von<br />

Pachtland<br />

• Bewerbungen schriftlich und eingeschrieben an den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat<br />

• Bewerber die weniger als 3 Hektaren <strong>Gemeinde</strong>pachtland<br />

bewirtschaften, haben den Vorrang. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat achtet auf eine rationelle Bewirtschaftung<br />

• Der <strong>Gemeinde</strong>rat prüft die Berechtigung zur Teilnahme<br />

• Wer eine Parzelle erhalten hat, ist grundsätzlich von<br />

weiteren Teilnahmen an Verlosungen ausgeschlossen<br />

• Eine Beteiligung wird wieder möglich, sobald alle in<br />

Frage kommenden Bewerber eine Parzelle erhalten<br />

haben.<br />

Art. 14<br />

Unterpacht /<br />

Landabtausch<br />

(Frühlings- und<br />

Herbstpacht)<br />

• Eine Unterpacht ist untersagt.<br />

• Keine Bewilligung nötig, jedoch ist der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zu informieren über:<br />

• eine Frühlings- oder Herbstpacht<br />

• Errichtung einer Betriebs- oder einer Betriebszweiggemeinschaft<br />

• Landabtausch, sofern er nur 1 Jahr dauert<br />

Art. 16<br />

Bewirtschafterwechsel<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann auf Gesuch hin für einen Pächter<br />

der das 65 Altersjahr überschritten hat, die Bewirtschaftung<br />

des Betriebes auf<br />

• seine Ehegattin, seine Lebenspartnerin, bzw. auf eine<br />

Person mit gemeinsamer, eingetragener Partnerschaft<br />

, das ganze oder einen Anteil des gepachteten<br />

Kulturlandes bis zum Erreichen des 65. Altersjahres<br />

oder bis zum Bezug der AHV, übertragen.<br />

Künftig wird die Pachtberechtigung an den Standard-Arbeitskräften (SAK) eines<br />

Betriebes gemessen. Diese Neuerung war an der Orientierungsversammlung<br />

unbestritten. Dagegen führte die Festsetzung des minimalen SAK-<br />

Ansatzes zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten. Eine Konsultativabstimmung<br />

zeigte folgendes Ergebnis:<br />

9 Stimmen entfielen auf die Frage: „wer ist für 0,6 SAK?“<br />

6 Stimmen entfielen auf die Frage: „wer ist für einen tieferen Ansatz?“.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Pro und Contra 0,6 SAK<br />

Pro 0,6 SAK oder höher<br />

Contra 0,6 SAK oder tiefer<br />

Im Gemüsebau wird heute mit 0,3 0,25 SAK berechtigen heute zum<br />

SAK pro ha gerechnet. Gemüsebau Bezug von Direktzahlungen. Ein reiner<br />

Ackerbaubetrieb benötigt rund<br />

ist arbeitsintensiver als Ackerbau.<br />

22 ha Land, um auf 0,6 SAK zu<br />

kommen. Wer hat das schon in Go-<br />

Betriebe, die die 0,6 SAK nicht erreichen,<br />

müssen ihr Pachtland nicht<br />

zurückgeben (Besitzstandsgarantie).<br />

Es ist Zeit, vorwärts zu schauen und<br />

diejenigen Betriebe zu unterstützen<br />

und zu fördern, die zu 100 % Landwirtschaft<br />

betreiben.<br />

Die nun festgelegten 0,6 SAK sind<br />

ein Kompromiss der Arbeitsgruppe<br />

laten?<br />

Wer ausschliesslich Ackerbau (unter<br />

22 ha) betreibt, hat in Zukunft keine<br />

Möglichkeit mehr, <strong>Gemeinde</strong>pachtland<br />

zu erhalten.<br />

Der „Kleine“ hat keine Chance<br />

mehr. Es werden nur noch die<br />

Grossen gefördert.<br />

Wer einen kleinen Betrieb hat und<br />

einem Nebenerwerb nachgehen<br />

muss, ist auch an <strong>Gemeinde</strong>pachtland<br />

interessiert, hat aber mit der<br />

Grenze von 0,6 SAK fast keine<br />

Möglichkeit, <strong>Gemeinde</strong>pachtland zu<br />

erhalten.<br />

Die Regelung bei einem Bewirtschafterwechsel (Artikel 16) wurde an der Orientierungsversammlung<br />

ausgiebig diskutiert. Für den Fall, dass ein Betrieb einen<br />

weiteren Betrieb mit <strong>Gemeinde</strong>pachtland übernimmt, soll das <strong>Gemeinde</strong>pachtland<br />

des übernommenen Betriebes an die <strong>Gemeinde</strong> zurückfallen. Auch<br />

hier fand eine Konsultativabstimmung mit folgendem Ergebnis statt:<br />

Wer schon einen Betrieb bewirtschaftet und einen weiteren Betrieb mit <strong>Gemeinde</strong>pachtland<br />

übernimmt, muss<br />

Variante 1<br />

das Pachtland des übernehmenden Betriebes an die <strong>Gemeinde</strong> zurückgeben.<br />

Anzahl Stimmen: 10<br />

Variante 2<br />

das Pachtland des übernehmenden Betriebes nicht an die <strong>Gemeinde</strong> zurückgeben<br />

Anzahl Stimmen: 4<br />

An der Sitzung vom 11. Februar 2013 nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat von den Ergebnissen<br />

der Orientierungsversammlung Kenntnis und änderte das aufgesetzte<br />

Reglement wie folgt ab:<br />

1. Art. 6: Herabsetzung der Standard-Arbeitskräfte (SAK) von 0,6 auf 0,5.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

2. Art. 14: Verzicht auf Bewilligungen des <strong>Gemeinde</strong>rates bei Landabtauschen.<br />

3. Präzisierung in Artikel 16 / Betriebsübernahme: „Übernimmt ein Bewirtschafter<br />

einen zweiten Betrieb mit <strong>Gemeinde</strong>pachtland, kann dieses nicht übernommen<br />

werden, egal ob der Übernehmer bereits eigenes <strong>Gemeinde</strong>pachtland<br />

besitzt oder nicht“.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat eröffnete die beschlossenen Anpassungen den Mitgliedern<br />

der Spezialkommission am 27. März 2013 schriftlich und verabschiedete das<br />

so angepasste Reglement zur öffentlichen Auflage.<br />

Er stellt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung folgenden Antrag:<br />

Antrag:<br />

Annahme des Pachtreglements der Einwohnergemeinde <strong>Golaten</strong> 2013, so wie<br />

es vorliegt.<br />

6. Kenntnisnahme von Bauabrechnungen<br />

A. Friedhof; Grabfeldaufhebung und Umgestaltung des Brunnenplatzes<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung am 18.05.2011 beschlossener<br />

Kredit Fr. 40‘000.00<br />

Ausgaben gemäss Bauabrechnung und<br />

<strong>Gemeinde</strong>buchhaltung Fr. 43‘039.75<br />

Kreditüberschreitung Fr. 3‘039.75<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Abrechnung und den Nachkredit am 11. Februar<br />

2013 genehmigt und bringt das Ergebnis den Stimmberechtigten zur Kenntnis.<br />

Begründung der Kreditüberschreitung:<br />

Der Eingang zum Friedhof wurde so verbreitert, dass die für den Unterhalt erforderlichen<br />

Maschinen und Geräte auf das Friedhofareal gelangen können.<br />

B. Sanierung Flurwege Schmutz-Rütti und Kerzersstrasse-Hubel<br />

Von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung am 26.11.2011<br />

beschlossener Kredit Fr. 43‘000.00<br />

Abrechnung gemäss Bauabrechnung und<br />

<strong>Gemeinde</strong>buchhaltung Fr. 35‘918.70<br />

Kreditunterschreitung Fr. 7‘081.30


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Abrechnung am 11. Februar 2013 genehmigt und<br />

bringt sie den Stimmberechtigten zur Kenntnis.<br />

7. Verschiedenes<br />

Erteilte Baubewilligungen<br />

Tüscher Hansjörg<br />

Forster Martin<br />

Gurtner Sandra und<br />

Michael<br />

Erpen Ivo und Stooss<br />

Annette<br />

Bruch Werner und<br />

Bruch Egli Maria<br />

Jordi Anderegg Marie-<br />

Louise und Remo Anderegg<br />

Hurni Jürg und Maria<br />

Anbau Schleppdach an den bestehenden<br />

Schopf<br />

12.03.2012<br />

Umnutzung Remise in Aufenthaltsraum<br />

12.03.2012<br />

Neubau Einfamilienhaus 18.06.2012<br />

Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage<br />

Anschluss Liegenschaft an die Wasserversorgung<br />

20.08.2012<br />

25.09.2012<br />

(Regierungsstatthalteramt)<br />

14.01.2013<br />

14.01.2013<br />

Nachträgliche Bewilligung Einbau<br />

Kochgelegenheit (2te Wohnung) im<br />

Erdgeschoss und Anpassung der<br />

Umgebungsgestaltung<br />

Errichtung Bruchsteinmauer zur Stützung<br />

der Böschung beim EFH<br />

Forster Peter und Paul Errichtung Lagerplätze 08.04.2013<br />

Stecher Klaus Erweiterung Sitzplatz 08.04.2013


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Neues Hundegesetz ab 01.01.2013<br />

Das kantonale Hundegesetz soll die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit<br />

der Hundehaltung mit Massnahmen verbessern. Das Hundegesetz und<br />

die entsprechende Verordnung bringen für die Hundehalter/innen folgende<br />

wesentliche Neuerungen:<br />

- Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen<br />

werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten;<br />

- Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten werden: auf<br />

Schulanlagen und öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />

an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden,<br />

auf denen sich Nutztiere befinden;<br />

- Mehr als drei Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenommen<br />

von diesem Verbot sind insbesondere anerkannte Ausbildnerinnen<br />

und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventinnen und Absolventen<br />

einer anerkannten fachspezifischen und berufsunabhängigen Ausbildung<br />

für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jägerinnen<br />

und Jäger, die auf Gehorsam geprüfte Hunde ausführen;<br />

- Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen;<br />

- Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme<br />

von drei Millionen Franken ist obligatorisch.


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013<br />

Sozialdienst Amt Laupen SDAL; Wechsel in der Buchhaltung<br />

Der langjährige Buchhalter Beat Mäusli wurde per 31.12.2012 pensioniert.<br />

Gerne stellen wir seinen Nachfolger vor, der seine Tätigkeit bereits per<br />

1. Dezember aufgenommen hat:<br />

Werner Frischknecht, geb. 1956<br />

Er ist verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Töchtern. Mit seiner<br />

Frau lebt er in der <strong>Gemeinde</strong> Köniz. In seiner Freizeit treibt er gerne<br />

Sport, speziell Fussball.<br />

Nach einer kfm. Grundausbildung war er fast 35 Jahre beim gleichen Arbeitgeber<br />

in der Versicherungsbranche angestellt, wo er sowohl Erfahrungen<br />

in der Buchhaltung sammeln konnte, als auch das Eidg. Versicherungs-diplom<br />

erwarb. Während den letzten 5 Jahren war er als AHV-<br />

Revisor tätig.<br />

Für seine neue Tätigkeit im SDAL wünschen wir ihm viel Freude, Erfolg<br />

und<br />

alles Gute !<br />

Erreichbarkeit im SDAL: Montag – Freitag<br />

031 747 20 42 / werner.frischknecht@sdal.ch<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag – Freitag<br />

Mittwochmorgen<br />

08.30 – 11.30 Uhr<br />

14.00 – 16.30 Uhr<br />

geschlossen


Mitteilungsblatt <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Golaten</strong>, Nr. 3/2013

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