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Aufgaben der außerbetrieblichen Institutionen - Beratungstelle ...

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Informationen<br />

zu Arbeit & Gesundheit<br />

Beratungsstelle<br />

Arbeit &<br />

Gesundhe it<br />

Die <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>außerbetrieblichen</strong> <strong>Institutionen</strong><br />

Das Amt für Arbeitsschutz<br />

in Hamburg<br />

Das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg<br />

ist Teil <strong>der</strong> Behörde für Soziales,<br />

Familie, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz. Es hat den gesetzlichen<br />

Auftrag, den Arbeitsschutz<br />

in Hamburger Betrieben zu<br />

überwachen sowie Unternehmen<br />

im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

zu beraten und zu unterstützen. In<br />

einer Selbstdarstellung <strong>der</strong> Behörde<br />

heißt es dazu: »Wir suchen<br />

die Kooperation mit allen, die uns<br />

in dieser Zielsetzung unterstützen.<br />

Wenn allerdings Einsicht und Bereitschaft<br />

fehlen, sich für die Gesundheit<br />

und Sicherheit <strong>der</strong> Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer zu<br />

engagieren, üben wir auch Zwang<br />

aus.«<br />

Die Überwachung wird durch Gewerbeaufsichtsbeamte<br />

durchgeführt,<br />

die für medizinische Fragen<br />

auf Arbeitsmediziner, die staatlichen<br />

Gewerbeärzte, zurückgreifen<br />

können, die ebenfalls zum Amt gehören.<br />

Die Betriebe haben bei vielen gesetzlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen einen<br />

Ermessensspielraum, wie sie den<br />

vorgeschriebenen Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

erreichen wollen. Nur<br />

in den Fällen, in denen in Rechtsvorschriften<br />

konkrete Vorgaben genannt<br />

sind, kann die Behörde durch<br />

Kontrolle o<strong>der</strong> Auflagen handeln.<br />

Zur Veranschaulichung einige Beispiele:<br />

■■<br />

Bei <strong>der</strong> Arbeit mit Gefahrstoffen<br />

kommt es immer wie<strong>der</strong> vor,<br />

dass Absaugvorrichtungen fehlen,<br />

nicht ausreichend sind o<strong>der</strong><br />

nicht richtig funktionieren.<br />

■■<br />

Für Lärm an Arbeitsplätzen<br />

gibt es vorgeschriebene Grenzwerte.<br />

Das heißt, <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

muss durch Messungen<br />

kontrollieren, ob diese eingehalten<br />

sind.<br />

Wie erfährt die Behörde von diesen<br />

Problemen? Einerseits durch<br />

Kontrollen in den Betrieben, an<strong>der</strong>erseits<br />

durch Beratungsangebote<br />

an die Unternehmen. Eine an<strong>der</strong>e<br />

Möglichkeit besteht darin, dass Beschäftigte<br />

bei <strong>der</strong> Behörde anrufen<br />

und Missstände benennen. Das<br />

ist ein Vorgehen, vor dem viele Arbeitnehmer<br />

zurückschrecken. Zum<br />

einen ist da die Angst um den Arbeitsplatz,<br />

zum an<strong>der</strong>en aber auch<br />

ein mulmiges Gefühl, den »eigenen«<br />

Betrieb anzuschwärzen.<br />

Wenn die Behörde einen Betrieb<br />

aufgrund <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong>ung eines<br />

Beschäftigten kontrolliert, wird sie<br />

das immer tun, ohne den Namen<br />

<strong>der</strong> betreffenden Person zu nennen.<br />

Es soll aber nicht verschwiegen<br />

werden, dass es trotzdem zu<br />

Konflikten und Unterstellungen<br />

kommen kann. Hat sich ein Beschäftigter<br />

schon mehrmals im Betrieb<br />

über Missstände beschwert<br />

und die Behörde führt eine Begehung<br />

durch, ist <strong>der</strong> Verdacht naheliegend,<br />

<strong>der</strong> Betreffende habe die<br />

Behörde eingeschaltet.<br />

Das Amt für Arbeitsschutz will aber<br />

auch beraten und informieren. Mit<br />

diesem Angebot richtet es sich<br />

auch direkt an die Beschäftigten.<br />

Zu diesem Zweck hat das Amt für<br />

Arbeitsschutz ein »Arbeitsschutztelefon«<br />

eingerichtet. Hier können<br />

alle Hamburger anrufen und sich<br />

zum Arbeitsschutz beraten lassen,<br />

auch anonym.<br />

Telefon: 040 / 4 28 37 21 12<br />

Mo.-Do. von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Fr. von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />

Die Träger <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung<br />

(Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallkassen)<br />

Jedes Unternehmen das Arbeitnehmer<br />

beschäftigt, muss diese bei einem<br />

Unfallversicherungsträger versichern.<br />

Die Unfallversicherung ist


Informationen zu Arbeit & Gesundheit<br />

<strong>der</strong> einzige Teil <strong>der</strong> Sozialversicherung,<br />

in den nur <strong>der</strong> Arbeitgeber Beiträge einzahlt.<br />

Das Beson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Unfallversicherung<br />

ist, dass ihre Trägerinstitutionen<br />

zu den Einrichtungen gehören,<br />

die als Kontrollorgan eine ehrenamtlich<br />

tätige Selbstverwaltung haben.<br />

Diese Selbstverwaltung besteht zur<br />

Hälfte aus Arbeitgeber- und zur Hälfte<br />

aus Arbeitnehmervertretern. Die Unfallversicherung<br />

hat zwei Hauptaufgaben:<br />

Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte<br />

Gesundheitsgefahren zu verhin<strong>der</strong>n<br />

und bei Berufskrankheiten und<br />

Unfällen mit allen geeigneten Mitteln<br />

für eine Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Gesundheit<br />

und Leistungsfähigkeit zu sorgen<br />

sowie die Versicherten o<strong>der</strong> ihre Hinterbliebenen<br />

durch Geldleistungen zu<br />

entschädigen. Das <strong>Aufgaben</strong>gebiet <strong>der</strong><br />

Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden<br />

umfasst die Erarbeitung<br />

berufsgenossenschaftlicher Vorschriften<br />

(Unfallverhütungsvorschriften), die<br />

Veröffentlichung einer Vielzahl von Informationsschriften<br />

und das Angebot<br />

von Bildungsveranstaltungen. Die Unfallverhütungsvorschriften<br />

stellen genauso<br />

gültiges Recht dar wie die staatlichen<br />

Gesetze und Vorschriften. Um<br />

die Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften zu kontrollieren<br />

und die Betriebe fachlich zu<br />

beraten, gibt es bei den Berufsgenossenschaften<br />

sogenannte »Technische<br />

Aufsichtsdienste«, die in Betrieben Begehungen<br />

durchführen.<br />

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, bei<br />

welcher Berufsgenossenschaft sie versichert<br />

sind. Manche haben das erste<br />

Mal mit einer Berufsgenossenschaft zu<br />

tun, wenn sie selbst einen Arbeitsunfall<br />

o<strong>der</strong> eine Berufskrankheit erleiden. Der<br />

Arbeitgeber ist verpflichtet bekannt zu<br />

machen, welche Unfallverhütungsvorschriften<br />

für den Betrieb gelten, sowie<br />

die Adresse des zuständigen Unfallversicherungsträgers<br />

auszuhängen.<br />

Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer kann sich an<br />

»seine« Berufsgenossenschaft mit Fragen<br />

o<strong>der</strong> mit Beschwerden über Mängel<br />

im betrieblichen Arbeitsschutz wenden.<br />

Die Hürde, sich als Arbeitnehmer an die<br />

Berufsgenossenschaft zu wenden, ist<br />

allerdings ähnlich hoch, als wenn man<br />

sich an das Amt für Arbeitsschutz wenden<br />

würde.<br />

Weitere Texte zu den<br />

■■<br />

Die <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong> innerbetrieblichen Experten: Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte<br />

■■<br />

Rechten und Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und betrieblichen Interessenvertretungen<br />

finden Sie ebenfalls hier auf unserer Website<br />

Wer wir sind<br />

Die Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit<br />

besteht seit 1989. Sie ist ein Projekt<br />

des gemeinnützigen Vereins „Arbeit<br />

& Gesundheit“ und wird unter<br />

an<strong>der</strong>em mit Mitteln <strong>der</strong> Hamburger<br />

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

finanziert.<br />

Ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit ist die kostenlose<br />

Beratung von Hamburger Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern<br />

zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Beratung<br />

werden nicht nur nötige Informationen<br />

gegeben, son<strong>der</strong>n es wird<br />

gemeinsam mit den Betroffenen nach<br />

geeigneten Lösungen gesucht, um ihre<br />

Arbeitssituation zu verbessern.<br />

Sie erreichen uns in <strong>der</strong> Regel telefonisch<br />

während <strong>der</strong> Bürozeiten: Montag<br />

bis Donnerstag von 10 bis 17 Uhr.<br />

Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit<br />

Schanzenstr. 75 | 20357 Hamburg | Tel. 040 / 4 39 28 58 | Fax 040 / 4 39 28 18<br />

buero@arbeitundgesundheit.de | www.arbeitundgesundheit.de

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