Aufgaben der außerbetrieblichen Institutionen - Beratungstelle ...
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Informationen<br />
zu Arbeit & Gesundheit<br />
Beratungsstelle<br />
Arbeit &<br />
Gesundhe it<br />
Die <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>außerbetrieblichen</strong> <strong>Institutionen</strong><br />
Das Amt für Arbeitsschutz<br />
in Hamburg<br />
Das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg<br />
ist Teil <strong>der</strong> Behörde für Soziales,<br />
Familie, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz. Es hat den gesetzlichen<br />
Auftrag, den Arbeitsschutz<br />
in Hamburger Betrieben zu<br />
überwachen sowie Unternehmen<br />
im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
zu beraten und zu unterstützen. In<br />
einer Selbstdarstellung <strong>der</strong> Behörde<br />
heißt es dazu: »Wir suchen<br />
die Kooperation mit allen, die uns<br />
in dieser Zielsetzung unterstützen.<br />
Wenn allerdings Einsicht und Bereitschaft<br />
fehlen, sich für die Gesundheit<br />
und Sicherheit <strong>der</strong> Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer zu<br />
engagieren, üben wir auch Zwang<br />
aus.«<br />
Die Überwachung wird durch Gewerbeaufsichtsbeamte<br />
durchgeführt,<br />
die für medizinische Fragen<br />
auf Arbeitsmediziner, die staatlichen<br />
Gewerbeärzte, zurückgreifen<br />
können, die ebenfalls zum Amt gehören.<br />
Die Betriebe haben bei vielen gesetzlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen einen<br />
Ermessensspielraum, wie sie den<br />
vorgeschriebenen Schutz <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
erreichen wollen. Nur<br />
in den Fällen, in denen in Rechtsvorschriften<br />
konkrete Vorgaben genannt<br />
sind, kann die Behörde durch<br />
Kontrolle o<strong>der</strong> Auflagen handeln.<br />
Zur Veranschaulichung einige Beispiele:<br />
■■<br />
Bei <strong>der</strong> Arbeit mit Gefahrstoffen<br />
kommt es immer wie<strong>der</strong> vor,<br />
dass Absaugvorrichtungen fehlen,<br />
nicht ausreichend sind o<strong>der</strong><br />
nicht richtig funktionieren.<br />
■■<br />
Für Lärm an Arbeitsplätzen<br />
gibt es vorgeschriebene Grenzwerte.<br />
Das heißt, <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
muss durch Messungen<br />
kontrollieren, ob diese eingehalten<br />
sind.<br />
Wie erfährt die Behörde von diesen<br />
Problemen? Einerseits durch<br />
Kontrollen in den Betrieben, an<strong>der</strong>erseits<br />
durch Beratungsangebote<br />
an die Unternehmen. Eine an<strong>der</strong>e<br />
Möglichkeit besteht darin, dass Beschäftigte<br />
bei <strong>der</strong> Behörde anrufen<br />
und Missstände benennen. Das<br />
ist ein Vorgehen, vor dem viele Arbeitnehmer<br />
zurückschrecken. Zum<br />
einen ist da die Angst um den Arbeitsplatz,<br />
zum an<strong>der</strong>en aber auch<br />
ein mulmiges Gefühl, den »eigenen«<br />
Betrieb anzuschwärzen.<br />
Wenn die Behörde einen Betrieb<br />
aufgrund <strong>der</strong> Schil<strong>der</strong>ung eines<br />
Beschäftigten kontrolliert, wird sie<br />
das immer tun, ohne den Namen<br />
<strong>der</strong> betreffenden Person zu nennen.<br />
Es soll aber nicht verschwiegen<br />
werden, dass es trotzdem zu<br />
Konflikten und Unterstellungen<br />
kommen kann. Hat sich ein Beschäftigter<br />
schon mehrmals im Betrieb<br />
über Missstände beschwert<br />
und die Behörde führt eine Begehung<br />
durch, ist <strong>der</strong> Verdacht naheliegend,<br />
<strong>der</strong> Betreffende habe die<br />
Behörde eingeschaltet.<br />
Das Amt für Arbeitsschutz will aber<br />
auch beraten und informieren. Mit<br />
diesem Angebot richtet es sich<br />
auch direkt an die Beschäftigten.<br />
Zu diesem Zweck hat das Amt für<br />
Arbeitsschutz ein »Arbeitsschutztelefon«<br />
eingerichtet. Hier können<br />
alle Hamburger anrufen und sich<br />
zum Arbeitsschutz beraten lassen,<br />
auch anonym.<br />
Telefon: 040 / 4 28 37 21 12<br />
Mo.-Do. von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
Fr. von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
Die Träger <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung<br />
(Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallkassen)<br />
Jedes Unternehmen das Arbeitnehmer<br />
beschäftigt, muss diese bei einem<br />
Unfallversicherungsträger versichern.<br />
Die Unfallversicherung ist
Informationen zu Arbeit & Gesundheit<br />
<strong>der</strong> einzige Teil <strong>der</strong> Sozialversicherung,<br />
in den nur <strong>der</strong> Arbeitgeber Beiträge einzahlt.<br />
Das Beson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Unfallversicherung<br />
ist, dass ihre Trägerinstitutionen<br />
zu den Einrichtungen gehören,<br />
die als Kontrollorgan eine ehrenamtlich<br />
tätige Selbstverwaltung haben.<br />
Diese Selbstverwaltung besteht zur<br />
Hälfte aus Arbeitgeber- und zur Hälfte<br />
aus Arbeitnehmervertretern. Die Unfallversicherung<br />
hat zwei Hauptaufgaben:<br />
Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte<br />
Gesundheitsgefahren zu verhin<strong>der</strong>n<br />
und bei Berufskrankheiten und<br />
Unfällen mit allen geeigneten Mitteln<br />
für eine Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Gesundheit<br />
und Leistungsfähigkeit zu sorgen<br />
sowie die Versicherten o<strong>der</strong> ihre Hinterbliebenen<br />
durch Geldleistungen zu<br />
entschädigen. Das <strong>Aufgaben</strong>gebiet <strong>der</strong><br />
Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden<br />
umfasst die Erarbeitung<br />
berufsgenossenschaftlicher Vorschriften<br />
(Unfallverhütungsvorschriften), die<br />
Veröffentlichung einer Vielzahl von Informationsschriften<br />
und das Angebot<br />
von Bildungsveranstaltungen. Die Unfallverhütungsvorschriften<br />
stellen genauso<br />
gültiges Recht dar wie die staatlichen<br />
Gesetze und Vorschriften. Um<br />
die Einhaltung <strong>der</strong> Vorschriften zu kontrollieren<br />
und die Betriebe fachlich zu<br />
beraten, gibt es bei den Berufsgenossenschaften<br />
sogenannte »Technische<br />
Aufsichtsdienste«, die in Betrieben Begehungen<br />
durchführen.<br />
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, bei<br />
welcher Berufsgenossenschaft sie versichert<br />
sind. Manche haben das erste<br />
Mal mit einer Berufsgenossenschaft zu<br />
tun, wenn sie selbst einen Arbeitsunfall<br />
o<strong>der</strong> eine Berufskrankheit erleiden. Der<br />
Arbeitgeber ist verpflichtet bekannt zu<br />
machen, welche Unfallverhütungsvorschriften<br />
für den Betrieb gelten, sowie<br />
die Adresse des zuständigen Unfallversicherungsträgers<br />
auszuhängen.<br />
Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer kann sich an<br />
»seine« Berufsgenossenschaft mit Fragen<br />
o<strong>der</strong> mit Beschwerden über Mängel<br />
im betrieblichen Arbeitsschutz wenden.<br />
Die Hürde, sich als Arbeitnehmer an die<br />
Berufsgenossenschaft zu wenden, ist<br />
allerdings ähnlich hoch, als wenn man<br />
sich an das Amt für Arbeitsschutz wenden<br />
würde.<br />
Weitere Texte zu den<br />
■■<br />
Die <strong>Aufgaben</strong> <strong>der</strong> innerbetrieblichen Experten: Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte<br />
■■<br />
Rechten und Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und betrieblichen Interessenvertretungen<br />
finden Sie ebenfalls hier auf unserer Website<br />
Wer wir sind<br />
Die Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit<br />
besteht seit 1989. Sie ist ein Projekt<br />
des gemeinnützigen Vereins „Arbeit<br />
& Gesundheit“ und wird unter<br />
an<strong>der</strong>em mit Mitteln <strong>der</strong> Hamburger<br />
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
finanziert.<br />
Ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit ist die kostenlose<br />
Beratung von Hamburger Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmern<br />
zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Beratung<br />
werden nicht nur nötige Informationen<br />
gegeben, son<strong>der</strong>n es wird<br />
gemeinsam mit den Betroffenen nach<br />
geeigneten Lösungen gesucht, um ihre<br />
Arbeitssituation zu verbessern.<br />
Sie erreichen uns in <strong>der</strong> Regel telefonisch<br />
während <strong>der</strong> Bürozeiten: Montag<br />
bis Donnerstag von 10 bis 17 Uhr.<br />
Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit<br />
Schanzenstr. 75 | 20357 Hamburg | Tel. 040 / 4 39 28 58 | Fax 040 / 4 39 28 18<br />
buero@arbeitundgesundheit.de | www.arbeitundgesundheit.de