La Januar-13.cdr - Jugendzentrum Laboe
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Deswegen sieht sowohl das <strong>La</strong>ndesgesetz wie auch die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden<br />
des Amtes Probstei diese Verpflichtung vor. Besonderheiten ergeben sich daher aus<br />
den einzelnen gemeindlichen Satzungen.<br />
Zumindest die grundlegenden Fragen zum Thema Räumen und Streuen wollen wir mit dieser<br />
Information beantworten. Selbstverständlich beantworten wir auch gerne Ihre weiteren Fragen.<br />
Sönke Körber<br />
Amtsdirektor<br />
Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?<br />
Die Eigentümer/Innen von Grundstücken , die an die Straße oder den Weg grenzen.<br />
Daraus kann sich ergeben, dass Sie an mehreren Straßenfronten räumen müssen, z.B. bei<br />
Eckgrundstücken.<br />
Die Verpflichtung bleibt auch bestehen, wenn zwischen Grundstück und Straße kleinere öffentliche<br />
Flächen liegen, z.B. Beete für Straßengrün.<br />
Welche Streumittel sind zulässig?<br />
Auftauende Mittel (z.B. Salz) sind nur in Ausnahmefällen (= besonders gefährliche Stellen wie<br />
Treppen und Steigungen) zulässig. Bitte verwenden Sie nach dem Räumen auf glatten Flächen<br />
abstumpfende Mittel (Splitt, körniger Sand usw.). Erst räumen, dann Streuen spart jede Menge<br />
Streumittel und damit Geld.<br />
Im Baumarkt finden Sie auch preiswerte Alternativen zu handelsüblichem Streugut. Fugensand,<br />
Spielsand, Fugensplitt und Blähton eignen sich als abstumpfende Mittel hervorragend.<br />
In welcher Zeit muss Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden?<br />
Morgens müssen Schnee und Eis regelmäßig bis 07.00 Uhr beseitigt sein. Tagsüber muss unverzüglich<br />
geräumt und gestreut werden, wenn der Schneefall vorbei ist. Räum- und Streupflicht<br />
brauchen nach 20.00 Uhr nicht mehr erledigt werden.<br />
Eine Verpflichtung zum Winterdienst besteht für folgende Flächen:<br />
• Gehwege, Verbindungswege, Wohn- und Stichwege,<br />
• Wo kein Gehweg ist, ist ein Fußweg auf der Fahrbahn zu räumen (verkehrsberuhigter<br />
Bereich, Fußgängerzone)<br />
• Zuwegungen zu Fußgängerüberwegen, Ampeln und Haltestellen,<br />
• Stellplätze auf Bürgersteigen<br />
Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen.<br />
Bitte halten Sie nach starkem Schneefall auch die Sieleinläufe und Hydranten frei.<br />
Wo kann der Schnee nach dem Räumen gelagert werden ?<br />
Grundsätzlich ist der Schnee auf den angrenzenden Grundstücken abzulagern, gewöhnlich also<br />
im Vorgarten.<br />
Nur wo dies nicht möglich ist, kann der Schnee auf Baumstreifen usw. gelagert werden.<br />
Keinesfalls kann der Schnee auf öffentlichen Parkflächen gelagert werden, da der Straßenverkehr<br />
hierdurch zusätzlich behindert würde.<br />
Wer räumt, wenn ich das nicht erledigen kann?<br />
Wenn nicht ein Nachbar, Verwandter oder Bekannter für Sie räumt und streut, beauftragen Sie<br />
einen Hausmeister- oder Gartenbaubetrieb. Anschriften finden Sie im Internet, in den Gelben<br />
Seiten oder im Telefonbuch.<br />
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