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La Januar-13.cdr - Jugendzentrum Laboe

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Deswegen sieht sowohl das <strong>La</strong>ndesgesetz wie auch die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden<br />

des Amtes Probstei diese Verpflichtung vor. Besonderheiten ergeben sich daher aus<br />

den einzelnen gemeindlichen Satzungen.<br />

Zumindest die grundlegenden Fragen zum Thema Räumen und Streuen wollen wir mit dieser<br />

Information beantworten. Selbstverständlich beantworten wir auch gerne Ihre weiteren Fragen.<br />

Sönke Körber<br />

Amtsdirektor<br />

Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?<br />

Die Eigentümer/Innen von Grundstücken , die an die Straße oder den Weg grenzen.<br />

Daraus kann sich ergeben, dass Sie an mehreren Straßenfronten räumen müssen, z.B. bei<br />

Eckgrundstücken.<br />

Die Verpflichtung bleibt auch bestehen, wenn zwischen Grundstück und Straße kleinere öffentliche<br />

Flächen liegen, z.B. Beete für Straßengrün.<br />

Welche Streumittel sind zulässig?<br />

Auftauende Mittel (z.B. Salz) sind nur in Ausnahmefällen (= besonders gefährliche Stellen wie<br />

Treppen und Steigungen) zulässig. Bitte verwenden Sie nach dem Räumen auf glatten Flächen<br />

abstumpfende Mittel (Splitt, körniger Sand usw.). Erst räumen, dann Streuen spart jede Menge<br />

Streumittel und damit Geld.<br />

Im Baumarkt finden Sie auch preiswerte Alternativen zu handelsüblichem Streugut. Fugensand,<br />

Spielsand, Fugensplitt und Blähton eignen sich als abstumpfende Mittel hervorragend.<br />

In welcher Zeit muss Schnee geräumt und bei Glätte gestreut werden?<br />

Morgens müssen Schnee und Eis regelmäßig bis 07.00 Uhr beseitigt sein. Tagsüber muss unverzüglich<br />

geräumt und gestreut werden, wenn der Schneefall vorbei ist. Räum- und Streupflicht<br />

brauchen nach 20.00 Uhr nicht mehr erledigt werden.<br />

Eine Verpflichtung zum Winterdienst besteht für folgende Flächen:<br />

• Gehwege, Verbindungswege, Wohn- und Stichwege,<br />

• Wo kein Gehweg ist, ist ein Fußweg auf der Fahrbahn zu räumen (verkehrsberuhigter<br />

Bereich, Fußgängerzone)<br />

• Zuwegungen zu Fußgängerüberwegen, Ampeln und Haltestellen,<br />

• Stellplätze auf Bürgersteigen<br />

Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen.<br />

Bitte halten Sie nach starkem Schneefall auch die Sieleinläufe und Hydranten frei.<br />

Wo kann der Schnee nach dem Räumen gelagert werden ?<br />

Grundsätzlich ist der Schnee auf den angrenzenden Grundstücken abzulagern, gewöhnlich also<br />

im Vorgarten.<br />

Nur wo dies nicht möglich ist, kann der Schnee auf Baumstreifen usw. gelagert werden.<br />

Keinesfalls kann der Schnee auf öffentlichen Parkflächen gelagert werden, da der Straßenverkehr<br />

hierdurch zusätzlich behindert würde.<br />

Wer räumt, wenn ich das nicht erledigen kann?<br />

Wenn nicht ein Nachbar, Verwandter oder Bekannter für Sie räumt und streut, beauftragen Sie<br />

einen Hausmeister- oder Gartenbaubetrieb. Anschriften finden Sie im Internet, in den Gelben<br />

Seiten oder im Telefonbuch.<br />

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