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IRONMAN Expo im Rahmen der Frankfurter Sparkasse IRONMAN ...

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<strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Frankfurter</strong> <strong>Sparkasse</strong> <strong>IRONMAN</strong> Europameisterschaft in Frankfurt 2012<br />

Zum <strong>Rahmen</strong>programm <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> Europameisterschaft gehört in diesem Jahr neben <strong>der</strong><br />

Sport-<strong>Expo</strong> auch die Innenstadt-<strong>Expo</strong> in <strong>der</strong> Fußgängerzone <strong>der</strong> <strong>Frankfurter</strong> Innenstadt (Neue<br />

Kräme/Liebfrauenberg/Nähe Zeil) mit bis zu 100.000 Kunden pro Tag. In <strong>der</strong> Innenstadt können die<br />

Aussteller beson<strong>der</strong>s vom direkten Kontakt zum Laufpublikum <strong>der</strong> <strong>Frankfurter</strong> Zeil am Rennwochende<br />

profitieren. Die Aussteller <strong>der</strong> Sport-<strong>Expo</strong> in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> Finish-Line am Römerberg<br />

präsentieren ihr Produktsort<strong>im</strong>ent aus Sportbekleidung, Sportartikeln, Sportzubehör sowie Ernährung<br />

und Services für Sportler. Abgerundet und auch für Hobbysportler interessant, wird das Angebot durch<br />

Mitmachaktionen sowie <strong>der</strong> Präsenz zahlreicher Freizeitartikelhersteller und Gastronomiebetriebe.<br />

Äußerst attraktiv sind die Ausstellungsflächen <strong>der</strong> diesjährigen <strong>IRONMAN</strong>-<strong>Expo</strong> aufgrund <strong>der</strong><br />

räumlichen Nähe zum Wettkampfgeschehen und zum publikumsstärksten Einkaufsbereich Frankfurts,<br />

<strong>der</strong> Zeil. Viele Tausend Menschen bummeln dort täglich vorbei. Hinzu kommen das Fachpublikum und<br />

die Sportler, welche sich <strong>im</strong> Race Office auf dem Römerberg zur Einschreibung einfinden. Der<br />

„Athlete’s Garden“, die Regenerationszone nach dem Wettkampf, befindet sich ebenfalls nahe dem<br />

Ausstellungsgelände. Am Wettkampftag selbst versammeln sich auf dem Römerberg viele Tausend<br />

Zuschauer zur großen Finish Line Party.<br />

Die Lage <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> verfügt über eine ideale Infrastruktur – nicht nur Fußgängerzone<br />

son<strong>der</strong>n auch Parkhäuser, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und eine große Auswahl an<br />

Gastronomie befinden sich <strong>im</strong> direkten Umkreis <strong>der</strong> Ausstellungsflächen.<br />

Am Eröffnungstag <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong>, dem 5. Juli 2012, wird auch <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> NightRun,<br />

präsentiert von HELABA, veranstaltet. Auch hier wird, wie <strong>im</strong> Vorjahr, eine große Anzahl an Startern<br />

und Zuschauern erwartet. Der <strong>IRONMAN</strong> NightRun bildet somit einen weiteren Anziehungspunkt für<br />

sportbegeisterte Besucher <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong>.<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:<br />

HL Event GmbH<br />

Geschäftsführer: Holger Loew<br />

Am Breitwiesenberg 7<br />

64287 Darmstadt<br />

Tel.: 0049 (0)6151-3963866<br />

Fax.: 0049 (0)6151-3963867<br />

info@hl-event.de<br />

Seite 1


Die Lage<br />

Ihre Präsentation auf <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> 2012<br />

Die <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> befindet sich auf dem Römerberg/Mainkai-Areal. Einen entsprechenden<br />

Lageplan stellen wir Ihnen nach Anmeldeschluss zur Verfügung.<br />

Der Preis<br />

Die Kosten für 1 m² Ausstellungsfläche belaufen sich auf € 125,00 zzgl. MwSt. Die Mindeststandgröße<br />

beträgt 15 m². Der Preis bezieht sich auf die Bodenfläche. Zelte mit Unterboden können sie gerne bei<br />

uns für € 485,00.- zzgl. MwSt. anmieten (Größe 5 x 3 Meter). Nach Absprache kann <strong>der</strong> Veranstalter<br />

auch an<strong>der</strong>e Zeltgrößen anbieten.<br />

Die Extras: Müllentsorgung/ Wasser- und Stromanschluss<br />

Müllentsorgung ist verpflichtend. Die Kosten betragen pauschal € 25,-.<br />

Für einen optionalen Wasser- und Stromanschluss wird eine Pauschale von € 30,- erhoben. Sollten<br />

Wasser- und/o<strong>der</strong> Stromanschluss benötigt werden, sind diese bitte mit dem Anmeldeformular zu<br />

buchen. Wasserschläuche und Kabeltrommel (jeweils mindestens 50 m) sind von den Ausstellern bitte<br />

selbst mitzubringen.<br />

Die Öffnungszeiten<br />

Donnerstag 5. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Freitag 6. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Samstag 7. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Sonntag 8. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Der Auf- und Abbau<br />

Der Aufbau hat am 4. Juli 2012 zwischen 15:00 und 20:00 Uhr zu erfolgen. Der Abbau darf frühestens<br />

am 8. Juli 2012 um 20:00 Uhr beginnen und muss bis 22:00 Uhr abgeschlossen sein.<br />

Das Anliefern und Parken<br />

Das Gelände <strong>der</strong> IRONAMN <strong>Expo</strong> darf nur bei Anlieferung und Abtransport befahren werden.<br />

Parkplätze für die Aussteller befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Ausstellungsgelände <strong>im</strong><br />

Parkhaus Römer.<br />

Der Anmeldeschluss und die Zahlungsmodalitäten<br />

Anmeldeschluss für die <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> ist <strong>der</strong> 2. Mai 2012. Die Gesamtzahlung des Messestandes<br />

Hat nach Rechnungslegung durch die Xdream Sports & Events GmbH bis zum 31. Mai 2012 zu<br />

erfolgen.<br />

Hinweis: Durch die exponierte gute Lage <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> steht nur eine begrenzte<br />

Ausstellungsfläche zur Verfügung. Anmeldungen werden in <strong>der</strong> Reihenfolge ihres Eingangs<br />

bearbeitet.<br />

Anmeldeschluss: 2. Mai 2012<br />

Seite 2


HL Event GmbH<br />

Fax.: 0049 (0)6151-3963867<br />

Anmeldung zur <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> 2012<br />

Firma: _________________________________________________________________<br />

Adresse: _________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

Branche: _________________________________________________________________<br />

Ansprechperson: __________________________________________________________<br />

Telefon/Fax: ________________________________ eMail: ________________________<br />

Produkte: _________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________<br />

Ich möchte einen Stand auf:<br />

□ <strong>der</strong> Sport <strong>Expo</strong> (Römerberg/Mainkai-Areal) □ <strong>der</strong> Innenstadt <strong>Expo</strong><br />

(Liebfrauenberg, Neue Kräme,<br />

Hauptwache, Katharinenkirche)<br />

Ausgabe von Mustern/Werbegeschenken: ja ____ nein ____<br />

Wenn ja, welche? __________________________________________________________<br />

Stand: Größe _______m²/ Mindestgröße 15m²<br />

Zelt anmieten (15m²) ja: _____ nein: ____<br />

Stromanschluss: ja: _____ Watt: _____ Anzahl : ______ nein: ______<br />

Beschallung ja: _____ nein: _____<br />

Wasseranschluss: ja: _____ nein: _____<br />

Bemerkungen/Wünsche: _________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

Ich/Wir möchten verbindlich die o.g. Standfläche <strong>der</strong> <strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> 2012 mit den<br />

angegebenen Maßen anmieten. Es gelten die Bedingungen des Veranstalters gemäß<br />

vorliegen<strong>der</strong> Anlage (Ausstellungs- und Mietbedingungen). Die Bedingungen werden mit<br />

dieser Anmeldung ausdrücklich anerkannt.<br />

Ort, Datum: ______________________ Unterschrift: ____________________________<br />

Seite 3


<strong>IRONMAN</strong> <strong>Expo</strong> 2012<br />

Ausstellungs- und Mietbedingungen<br />

1. Vertragspartner<br />

Veranstalter und Vertragspartner ist die Xdream Sports & Events GmbH, Steinhe<strong>im</strong>er Vorstadt 34-36,<br />

63456 Hanau Steinhe<strong>im</strong>.<br />

2. Anmeldung<br />

1. Die Anmeldung zur <strong>Expo</strong> kann nur durch Einsendung <strong>der</strong> ausgefüllten und unterschriebenen<br />

Anmeldung an den Veranstalter erfolgen. Im Falle <strong>der</strong> elektronischen Übermittlung <strong>der</strong> Anmeldung<br />

(Internet-Anmeldeformular) ist die Anmeldung auch ohne Unterschrift gültig. Der Veranstalter kann<br />

Standflächenanfragen ablehnen, ohne dies geson<strong>der</strong>t zu begründen. Die Anmeldung des Ausstellers<br />

wird wirksam, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Anmeldeformulars be<strong>im</strong><br />

Veranstalter von diesem schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt in Form <strong>der</strong> Rechnung für<br />

die Anmietung des Standes.<br />

2. Die Ausstellungsgüter müssen ihrer Art nach möglichst genau spezifiziert werden. In <strong>der</strong><br />

Anmeldung nicht aufgeführte Waren und Produkte können vom Veranstalter zurückgewiesen werden.<br />

3. Standgebühr<br />

1. Die Standgebühr ist stets ein Nettopreis zzgl. <strong>der</strong> jeweils gültigen MwSt. Ausstellungswagen<br />

bedürfen einer Son<strong>der</strong>genehmigung durch den Veranstalter. Bei Ausstellungswagen gilt das gesamte<br />

Fahrzeug inkl. Führerhaus als Standfläche, bei Anhängern gelten die Außenmaße inkl.<br />

Deichsel/Anhängerkupplung als Standfläche.<br />

2. Die Kosten für Müllentsorgung sind Pflichtgebühren.<br />

3. Sollten Wasser- und/o<strong>der</strong> Stromanschluss benötigt werden, sind diese mit dem Anmeldeformular zu<br />

buchen. Der Stromanschluss gilt ab Verteilerkasten. Der Wasseranschluss gilt ab Hydrant.<br />

Wasserschläuche und Kabeltrommel für Stromanschluss (jeweils mindestens 50 m) sind vom<br />

Aussteller selbst mitzubringen. Die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen insoweit (Trinkwasserverordnung etc.)<br />

sind vom Aussteller einzuhalten. Standrohre und Hähne für den Wasseranschluss werden vom<br />

Veranstalter gestellt. Der Aussteller hat lebensmittelgerechte Schläuche (mindestens 50 m) und<br />

lebensmittelgerechte Geka-Kupplungen mit 1-Zoll-Schraubverbindung zur Wasserabnahme selbst<br />

mitzubringen. Sollten Standrohre und/o<strong>der</strong> Hähne abhanden kommen, haftet <strong>der</strong> nutzende Aussteller<br />

– ggf. gemeinsam mit an<strong>der</strong>en nutzenden Ausstellern – auf Wertersatz.<br />

4. Zahlungsfristen<br />

Die Zahlung <strong>der</strong> Standmiete hat nach Rechnungslegung durch die Xdream Sports & Events GmbH bis<br />

spätestens zum 31. Mai 2012 zu erfolgen. Eine Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> ohne vorherige Zahlung ist<br />

nicht möglich. Sollte bis zum Beginn <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> die Zahlung nicht erfolgt sein, ist <strong>der</strong> Veranstalter<br />

berechtigt den Aussteller die Teilnahme zu untersagen o<strong>der</strong> abweichend von <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Standposition eine an<strong>der</strong>e Lage zuzuweisen. Hierdurch wird <strong>der</strong> Aussteller jedoch nicht von seiner<br />

vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes entbunden.<br />

5. Gebrauch <strong>der</strong> Mietsache<br />

1. Der Aussteller darf <strong>im</strong> Mietgegenstand (Stand) nur die vereinbarten Waren präsentieren und<br />

verkaufen. Für Produkte o<strong>der</strong> Unternehmen, die bei Anmeldung nicht genannt wurden, darf auf dem<br />

Stand nicht geworben werden. Die Sicherstellung <strong>der</strong> Urheberrechte o<strong>der</strong> sonstiger gewerblicher<br />

Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers. Der Veranstalter ist berechtigt<br />

<strong>Expo</strong>nate, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, vom Stand zu entfernen.<br />

2. Die Nutzung <strong>der</strong> Flächen außerhalb des Standes für Mobiliar, Fahrzeuge etc. ohne vorherige<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Veranstalters ist untersagt. Werbeflächen dürfen nur am Stand selbst an den Innen-<br />

und Außenwänden angebracht werden. Aufsteller o<strong>der</strong> Flaggen am Mast sind nur nach Genehmigung<br />

durch den Veranstalter, ggf. gebührenpflichtig, erlaubt. Das Verteilen von Werbemitteln ist<br />

ausschließlich innerhalb <strong>der</strong> gemieteten Standfläche selbst zulässig. Die Ausgabe von Speisen und<br />

Getränken bedarf <strong>der</strong> Zust<strong>im</strong>mung des Veranstalters. Am jeweiligen <strong>Expo</strong>-Stand dürfen keine Pkw’s,<br />

Lkw’s o<strong>der</strong> sonstige Fahrzeuge abgestellt o<strong>der</strong> geparkt werden.<br />

3. Zur Standausstattung dürfen nur Gegenstände benutzt werden, die den brandschutz- und<br />

sicherheitstechnischen Auflagen <strong>der</strong> Behörden entsprechen. Verstöße hiergegen berechtigen den<br />

Veranstalter gegenüber dem Aussteller einen Teilnahmeausschluss auszusprechen.<br />

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Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht abgeleitet werden. Eine<br />

Rückerstattung des Standpreises erfolgt nicht.<br />

4. Die Stände werden vom Veranstalter am Mittwoch, dem 4. Juli 2012 zwischen 18:00 und 20:00 Uhr<br />

abgenommen und dürfen danach nicht mehr verän<strong>der</strong>t werden.<br />

5. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Lärm und Geruchsbelästigungen für an<strong>der</strong>e<br />

Aussteller vermieden werden. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes. Die Reinigung<br />

<strong>der</strong> Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Schluss <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> vorgenommen werden.<br />

Dem Aussteller hat Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Entspricht <strong>der</strong><br />

Aussteller dieser Verpflichtung nicht, werden ihm die daraus entstehenden zusätzlichen<br />

Entsorgungskosten nach dem Verursacherprinzip berechnet.<br />

6. Mitaussteller und Gemeinschaftsstände<br />

1. Ohne Genehmigung des Veranstalters ist es nicht gestattet, einen angemieteten Stand o<strong>der</strong><br />

Bereiche des Standes an Dritte abzugeben, unterzuvermieten o<strong>der</strong> zu tauschen. Die Aufnahme eines<br />

weiteren Ausstellers/Gewerbetreibenden nach Vertragsschluss ist ohne Zust<strong>im</strong>mung des<br />

Veranstalters nicht zulässig und führt nach Abmahnung und wie<strong>der</strong>holtem/andauerndem Verstoß zur<br />

sofortigen Schließung des Standes.<br />

2. Sollte ein Mitaussteller angemeldet werden, so unterliegt dieser den gleichen Bedingungen wie <strong>der</strong><br />

Hauptaussteller. Schuldner gegenüber dem Veranstalter ist in allen Fällen <strong>der</strong> jeweilige<br />

Hauptaussteller/Mieter des Standes. Mitaussteller sind alle Aussteller, die neben dem Hauptaussteller<br />

auf dem angemieteten Stand ausstellen o<strong>der</strong> präsentieren.<br />

7. Standaufbau -abbau/ Standbesetzung<br />

1. Der Beginn <strong>der</strong> Auf- und Abbauzeiten wird rechtzeitig vor <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> vom Veranstalter bekannt<br />

gegeben. Diese sind unbedingt einzuhalten, um die Durchführung <strong>der</strong> Messe nicht zu beeinträchtigen.<br />

Die Zeiten sind voraussichtlich wie folgt:<br />

Öffnungszeiten<br />

Donnerstag 5. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Freitag 6. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Samstag 7. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

Sonntag 8. Juli 2012 10:00 - 20:00 Uhr<br />

2. Der Aufbau hat am 4. Juli 2012 zwischen 15:00 und 20:00 Uhr zu erfolgen. Der Abbau darf<br />

frühestens am 8. Juli 2012 um 20:00 Uhr beginnen und muss bis 22:00 Uhr abgeschlossen sein. Das<br />

Gelände <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> darf nur bei Anlieferung und Abtransport befahren werden. Die Be- u. Entladung<br />

hat jeweils morgens bis spätestens 09:00 Uhr zu erfolgen, bzw. abends ab 20:00 Uhr. Am Sonntag ist<br />

eine Zufahrt zur <strong>Expo</strong> aufgrund des Wettkampfbetriebs nach 07:00 Uhr nicht mehr möglich.<br />

3. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während <strong>der</strong> ganzen Dauer <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> mit den<br />

angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. Kein Stand darf<br />

vor Beendigung <strong>der</strong> Messe ganz o<strong>der</strong> teilweise geräumt o<strong>der</strong> abgebaut werden. Zuwi<strong>der</strong>handelnde<br />

Aussteller haben eine Vertragsstrafe in Höhe <strong>der</strong> halben Bruttostandmiete zu zahlen.<br />

4. Die Ausstellungsstandfläche ist <strong>im</strong> ursprünglichen Zustand zurückzugeben und <strong>der</strong><br />

ordnungsgemäße Abbau vom Veranstalter schriftlich bestätigen zu lassen. Be<strong>im</strong> Abbau ist <strong>der</strong><br />

Aussteller verpflichtet, seine gesamten Einrichtungsgegenstände, sowie Dekorationen und Abfall zu<br />

entfernen. An<strong>der</strong>nfalls ist <strong>der</strong> Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers<br />

ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.<br />

8. Standfläche/Lage/Höhere Gewalt<br />

1. Die <strong>Expo</strong> befindet sich auf den ausgewiesenen Flächen, in unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> Wechselzone 2.<br />

Die Standfläche steht dem Aussteller wie vertraglich vereinbart zur Verfügung.<br />

2. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt die <strong>Expo</strong> aus wichtigem Grunde (z.B. Än<strong>der</strong>ung/Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong><br />

behördlichen Genehmigung o<strong>der</strong> <strong>im</strong> Falle höherer Gewalt) örtlich zu verlegen, die Dauer zu<br />

verän<strong>der</strong>n, o<strong>der</strong> – falls die Raumverhältnisse, polizeiliche Anordnungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e schwerwiegende<br />

Umstände es erfor<strong>der</strong>n – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu<br />

verän<strong>der</strong>n und/o<strong>der</strong> zu beschränken, zeitweise o<strong>der</strong> ganz zu schließen o<strong>der</strong> abzusagen. Eine örtliche<br />

o<strong>der</strong> zeitliche Verlegung o<strong>der</strong> eine sonstige Verän<strong>der</strong>ung wird mit Mitteilung an den Aussteller<br />

Bestandteil des Vertrages. Die Aussteller haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rückzahlung<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Standmiete. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche <strong>der</strong> Aussteller<br />

gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.<br />

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9. Exklusivität<br />

1. Der Veranstalter hat die nachfolgenden Exklusivrechte vergeben bzw. vorgeschrieben:<br />

Powerbar <strong>im</strong> Segment Energieriegel und TIMEX <strong>im</strong> Segment Sportuhren Exklusivität erworben.<br />

2. Die Ausstellung und <strong>der</strong> Verkauf von Waren durch den Aussteller, die dieser Exklusivität<br />

wi<strong>der</strong>spricht, sind unzulässig. Die dem Veranstalter dadurch entstehenden Schäden sind vom<br />

Aussteller zu tragen. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, in diesem Fall gegen den Aussteller einen<br />

Teilnahmeausschluss auszusprechen.<br />

3. Der Veranstalter kann dem Aussteller einen Konkurrenzausschluss nicht garantieren. Er wird<br />

jedoch darauf achten, miteinan<strong>der</strong> <strong>im</strong> Wettbewerb stehende Aussteller soweit möglich und zumutbar<br />

räumlich zu trennen.<br />

10. Haftung/Bewachung<br />

1. Für an<strong>der</strong>e als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet<br />

<strong>der</strong> Veranstalter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem o<strong>der</strong> grob fahrlässigem Handeln o<strong>der</strong> auf<br />

schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter o<strong>der</strong> einer seiner<br />

Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung<br />

des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber<br />

hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.<br />

2. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übern<strong>im</strong>mt keine Obhutspflicht für die vom Aussteller<br />

eingebrachte Gegenstände o<strong>der</strong> Waren. Je<strong>der</strong> Aussteller hat für seine Ausstellungsgüter,<br />

Standmaterialien und Waren eine Versicherung abzuschließen, die etwaige Risiken aus <strong>der</strong><br />

Teilnahme an <strong>der</strong> Ausstellung abdeckt. Alle Folgen, die aus dem Unterlassen einer Versicherung<br />

entstehen, trägt <strong>der</strong> Aussteller selbst.<br />

3. Der Veranstalter beschäftigt einen Sicherheitsdienst, <strong>der</strong> die allgemeine Bewachung des Messe-<br />

/Ausstellungsgeländes übern<strong>im</strong>mt, ohne dass <strong>der</strong> Veranstalter für Verluste o<strong>der</strong> Beschädigungen<br />

haftet. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist <strong>der</strong> Aussteller selbst verantwortlich.<br />

Das gilt auch während <strong>der</strong> Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Beendigung <strong>der</strong> <strong>Expo</strong>.<br />

4. Der Veranstalter stellt frei, dass <strong>der</strong> Aussteller zur Sicherung des Standes während <strong>der</strong><br />

Nachtstunden (ab 20 Uhr abends bis 9.00 Uhr morgens) rechtzeitig eine Standwache bucht. Die<br />

Standwache kann ausschließlich bei dem vom Veranstalter beauftragten Dienstleister für Sicherheit<br />

gebucht werden (Vertragsverhältnis Aussteller–Dienstleister Sicherheit).<br />

11. Vorzeitige Beendigung des Vertrages/Rücktritt<br />

1. Nach verbindlicher Zusage durch den Veranstalter kann <strong>der</strong> Aussteller nicht vom Vertrag<br />

zurücktreten. Wird dies vom Veranstalter ausnahmsweise vollständig o<strong>der</strong> teilweise zugestanden, ist<br />

<strong>der</strong> Aussteller gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Der Veranstalter ist nicht<br />

verpflichtet einer Vertragsaufhebung zuzust<strong>im</strong>men. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn<br />

<strong>der</strong> Stand an einen an<strong>der</strong>en Aussteller weitervermietet werden kann. In jedem Fall fällt eine<br />

Rücktrittsgebühr bis zum 8. Juni 2012 von € 100,- und bis zum 25. Juni 2012 von € 200,- an. Erfolgt<br />

<strong>der</strong> Rücktritt nach dem 25. Juni 2012, sind Rückerstattungsansprüche ausgeschlossen. Dem<br />

Aussteller bleibt jedoch <strong>der</strong> Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer o<strong>der</strong> gar kein<br />

Schaden entstanden ist.<br />

2. Unbeschadet des Rechts zur Geltendmachung weitergehen<strong>der</strong> Schadensersatzansprüche ist <strong>der</strong><br />

Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen, wenn <strong>der</strong><br />

Aussteller Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, nach erfolgter Nachfristsetzung nicht<br />

nachkommt. Ein solches Recht zur fristlosen Kündigung für den Veranstalter besteht auch dann, wenn<br />

bei dem Aussteller die Voraussetzungen für den Vertragsschluss nicht o<strong>der</strong> nicht mehr gegeben sind,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn <strong>der</strong> Aussteller sein Herstellungsprogramm <strong>der</strong>art geän<strong>der</strong>t hat, dass es nicht mehr<br />

<strong>der</strong> Produktpalette <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> zugerechnet werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass <strong>der</strong><br />

Aussteller seine Zahlungen einstellt o<strong>der</strong> über sein Vermögen die Durchführung eines gerichtlichen<br />

Insolvenzverfahrens, bzw. eines entsprechenden Verfahrens nach <strong>der</strong> Rechtsordnung seines<br />

Herkunftslandes, beantragt worden ist o<strong>der</strong> sich das Unternehmen des Ausstellers in Liquidation<br />

befindet.<br />

Im Falle <strong>der</strong> Kündigung eines Standmietvertrages aus einem <strong>der</strong> <strong>im</strong> vorangehenden Absatz<br />

genannten Gründe steht dem Veranstalter ebenfalls eine Schadenspauschale zu. Deren Höhe<br />

errechnet sich in entsprechen<strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> für den Fall eines Rücktritts durch den Aussteller<br />

geltenden Best<strong>im</strong>mungen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung <strong>der</strong> Schadenspauschale ist <strong>der</strong><br />

Zeitpunkt, zu dem <strong>der</strong> Veranstalter in Schriftform Kenntnis von den Tatsachen erlangt, die zu einer<br />

Kündigung berechtigen.<br />

12. Vertragsgrundlage<br />

Sämtliche Vereinbarungen bedürfen <strong>der</strong> Schriftform. Vertragsgrundlage für die Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Expo</strong><br />

Seite 6


sind diese Vertragsbedingungen und sämtliche behördlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften.<br />

13. Hausrecht<br />

1. Der Veranstalter übt auf dem gesamten Gelände <strong>der</strong> <strong>Expo</strong> während <strong>der</strong> Zeit des Auf- und Abbaus<br />

sowie <strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter ist berechtigt gegenüber<br />

den Ausstellern und <strong>der</strong>en Erfüllungsgehilfen Weisungen zu erteilen. Das Mitbringen von Haustieren<br />

ist nicht gestattet. Foto- und Filmarbeiten dürfen nur mit Zust<strong>im</strong>mung des Veranstalters durchgeführt<br />

werden.<br />

2. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom<br />

Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten<br />

Gegenständen ohne Anspruch des Ausstellers auf Vergütung anfertigen zu lassen und für Werbung<br />

o<strong>der</strong> Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass <strong>der</strong> Aussteller hiergegen Einwendungen<br />

erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse, das Fernsehen o<strong>der</strong> Internetmedien mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Veranstalters direkt anfertigen.<br />

14. Verjährung<br />

Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Sie<br />

verjähren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, innerhalb von 12<br />

Monaten.<br />

15. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Sonstiges<br />

1. Erfüllungsort ist <strong>der</strong> Veranstaltungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit<br />

es sich bei dem Aussteller um einen Kaufmann handelt. Es gilt das Recht <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

2. Dieser Vertrag ist auch dann wirksam, wenn einzelne Best<strong>im</strong>mungen sich als ungültig erweisen<br />

sollten. Die betreffende Best<strong>im</strong>mung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich<br />

angestrebten wirtschaftlichen Zwecke soweit wie möglich entspricht.<br />

16. Feinstaubplakette<br />

Seit dem 1. Oktober 2008 gilt die Umweltzone in Frankfurt.<br />

Bereits <strong>im</strong> März 2007 trat die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft.<br />

Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und an<strong>der</strong>erseits die<br />

Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen<br />

Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit <strong>der</strong> entsprechenden neuen Plakette an<br />

<strong>der</strong> Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr son<strong>der</strong>n<br />

auch für die Anwohner in Umweltzonen. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und<br />

Nutzfahrzeuge, unabhängig von <strong>der</strong> Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel o<strong>der</strong> Gas<br />

- und mit Elektroantrieb). Auch <strong>im</strong> Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in<br />

Umweltzonen einfahren zu dürfen. Die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in<br />

den Städten zu einer Verringerung <strong>der</strong> Feinstaubbelastung beitragen.<br />

In Frankfurt am Main wurde zum 01. Oktober 2008 die Umweltzone zur Verringerung <strong>der</strong><br />

Partikel-<strong>im</strong>missionen (Feinstaub) eingerichtet, um die Grenzwerte nach dem Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten.<br />

Außer bei <strong>der</strong> Kfz-Zulassungsbehörde erhalten Sie die Feinstaubplakette auch bei den <strong>Frankfurter</strong><br />

Bürgerämtern. Weitere Informationen finden Sie unter www.frankfurt.de.<br />

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