Merkblatt Freies Segeln - TU-Sport
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FREIES SEGELN AN DER <strong>TU</strong> BERLIN<br />
MERKBLATT 2013<br />
INHALTSÜBERSICHT:<br />
1. Voraussetzungen, Ausleihzeiten, Ausleihverfahren und Nutzungsregelungen (S. 1)<br />
2. Sicherheitsbestimmungen, Haftung und Versicherung (S. 2)<br />
3. Regelungen bei steifem Wind, Flaute oder anderen Gründen (S. 2)<br />
4. Verspätete Rückkehr oder Unfall (S. 3)<br />
5. Nutzung des Geländes und der Stege am <strong>TU</strong>-Boothaus (S. 3)<br />
6. Adressen, Ansprechpartner, Öffnungszeiten (S. 3)<br />
7. Bootstypen, Anzahl der Personen, Gebühren (S. 3-4)<br />
1. VORAUSSETZUNGEN, AUSLEIHZEITEN, AUSLEIHVERFAHREN UND NUTZUNGS-<br />
REGELUNGEN<br />
Die Boote der Zentraleinrichtung Hochschulsport können von allen Inhabern des amtl. Berliner Segelbootführerscheins<br />
oder des <strong>Sport</strong>bootführerscheins Binnen, also auch von Seglern, die nicht Angehörige der Berliner<br />
Hochschulen sind, ausgeliehen werden. Der/Die Ausleiher/in benötigt hierfür eine Segelkarte, die über das Internet<br />
gebucht werden muss und von der ZEH gegen Vorlage der o. g. Führerscheine ausgestellt wird. Diese ist nicht<br />
übertragbar. Die Segelkarte muss jedes Jahr per Buchung über das Internet verlängert werden. Die aktuelle Jahresmarke<br />
ist gegen Vorlage der Buchungsbestätigung sowohl im Sekretariat des <strong>TU</strong>-<strong>Sport</strong>s, als auch im <strong>TU</strong>-<br />
Bootshaus erhältlich. Dazu sind zusätzlich Segelbons oder feste Bootsbuchungen (siehe Internet unter: <strong>Segeln</strong> -<br />
Bons für die freie Bootsausleihe bzw. Wochenend-Onlinebuchung) erforderlich.<br />
Beim Ausleihen eines Bootes im Bootshaus muss neben den Segelbons oder der Bestätigung der Bootsbuchung<br />
auf jeden Fall die Segelkarte abgegeben und auch der Segelschein vorgelegt werden.<br />
Jahreszeitlich bedingte Ausleihzeiten (maximal 5 Stunden)*:<br />
Tag Datum Uhrzeit Nachmittags<br />
Mo-Fr 22.04.-16.08. 08:00–21:00 Uhr<br />
Mo-Fr 19.08.-27.09. 08:00-19:00 Uhr<br />
Sa/So/Feiertage 20.04.-18.08. 10:00-15:00 Uhr 15:00-20:00 Uhr<br />
Sa/So/Feiertage 24.08.-29.09. 08:00-13:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr<br />
Mo-So 30.09.-27.10. 09:00-16:00 Uhr Ausleihzeit max. 7 Std.<br />
* Spätestens bis zum Sonnenuntergang!<br />
Bootsausleihen werktags Mo-Fr:<br />
Innerhalb der Ausgabezeiten sind alle Segelboote bis auf die Schulungsboote für den Zeitraum von 5 Stunden ab<br />
08:00 Uhr ausleihbar. Die Bezahlung erfolgt mit Segelbons, die in beliebiger Zahl im Internet auf unserer Homepage<br />
oder im Sekretariat des <strong>TU</strong>-<strong>Sport</strong>s, jedoch ohne Rückgaberecht, erworben werden können. Nach Vorlage der<br />
Bon-Kaufbestätigung erfolgt die Bonausgabe im Sekretariat oder im <strong>TU</strong>-Bootshaus. Alternativ dazu sind Online-<br />
Buchungen eines bestimmten Bootstyps im Wert der Segelbons des entsprechenden Bootes möglich. Die Bootsausleihe<br />
erfolgt mit der entsprechenden Buchungsbestätigung ohne Anspruch auf einen gewünschten Termin.<br />
Bootsreservierungen sind während der Woche nicht möglich und nicht erforderlich, weil nach unseren Erfahrungen<br />
während der Woche immer die Möglichkeit besteht mit unseren Booten zu segeln.<br />
Am Bootshaus ist Bargeldverkehr für Bootsausleihen nicht zulässig.
Bootsausleihen am Samstag, Sonntag und an Feiertagen – mit Online-Bootsreservierung (Festbuchung)<br />
und per Segelbons:<br />
Alle Segelboote, bis auf die Schulungsboote und online gebuchten Boote (Festreservierungen!), stehen an den<br />
Wochenenden an den oben angegebenen Vor- und Nachmittagsterminen ab 10:00 Uhr bzw. ab 15:00 Uhr für die<br />
freie Ausleihe entsprechend der Entgeltregelung für Werktage zur Verfügung. Für die Wochenenden sind bis spätestens<br />
einen Tag vor dem gewünschten Termin Bootsreservierungen möglich. Diese erfolgen ausschließlich<br />
online. Entsprechende Buchungen sind absolut verbindlich und können weder verschoben noch storniert werden.<br />
Reservierte Boote werden nur bis 11:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr zurückgehalten.<br />
Nutzungsregelungen:<br />
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Jede Ausleihe muss vollständig und leserlich im Fahrtenbuch eingetragen werden. Dies ist eine Pflicht, die<br />
sich aus der BinSchStrO ergibt und daher auch kontrolliert wird!<br />
Ab- und Anlegen unter Segel an den Stegen des WSZ der <strong>TU</strong>B ist strikt untersagt!<br />
Die Boote müssen innerhalb der Ausleihzeit gereinigt zurückgegeben werden.<br />
Schäden sind dem Bootswart zu melden und im Fahrtenbuch einzutragen.<br />
Die Ausleihzeit beträgt maximal 5 Stunden. Bei Überschreitung der Ausleihfrist ist beim Bootswart pro angefangene<br />
halbe Stunde unabhängig vom Bootstyp ein zusätzlicher Bon im Wert von 4,- Euro abzugeben.<br />
Bei groben Verstößen gegen die Ausleihregelungen der <strong>TU</strong> kann von den Bootswarten die Segelkarte eingezogen<br />
werden.<br />
2. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN, HAF<strong>TU</strong>NG UND VERSICHERUNG<br />
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Das Mindestalter für Ausleiher/innen beträgt 16 Jahre, für Vorschoter 12 Jahre.<br />
Verbot der Über- und Unterschreitung der Bootplatzkapazitäten.<br />
Mitnahme von Nichtschwimmern ist nicht gestattet, für Schwimmer wird das Anlegen von Schwimmwesten<br />
empfohlen. Die Mitnahme von Tieren ist generell untersagt.<br />
Beachtung der Binnen-Schiffahrts-Straßenordnung, der im aktuellen <strong>Sport</strong>programm und in Merkblättern niedergelegten<br />
Regelungen sowie allgemeiner und spezieller Anweisungen der Bootswarte.<br />
Für die Boote wird eine Kaskoversicherung abgeschlossen, um das Risiko für die SeglerInnen zu minimieren<br />
(Bagatellschäden bis 100,- € sind hiervon ausgeschlossen und müssen vom Teilnehmer selbst getragen<br />
werden). Die von der ZEH hierfür geleistete Zahlung wird auf die SeglerInnen umgelegt. Deshalb wird<br />
beim Ausstellen der aktuellen Segelberechtigung bei Studenten ein Entgelt von 8,- €, bei Mitarbeitern von<br />
12,- € und von Externen von 16,- € erhoben.<br />
Die Boote der <strong>TU</strong> Berlin sind bei der Feuersozietät haftpflichtversichert. Bei einer vom AusleiherIin verschuldeten<br />
Havarie wird von ihr der Schaden am gegnerischen Boot reguliert. Es ist jedoch darauf zu achten, daß die Versicherung<br />
im Einzelfall prüft, ob die Schadensursache sich im Rahmen der vereinbarten Regelungen hält. Dies bedeutet<br />
u.a., dass der/die Ausleiher/in ggf. gegenüber der ZEH in Vorleistung treten muß, bevor der Versicherungsfall definitiv<br />
abgeschlossen ist. Die Regresspflicht obliegt dem/der Ausleiher/in auch dann, wenn der Schaden durch einen<br />
Dritten schuldhaft verursacht wurde.<br />
3. REGELUNGEN BEI STEIFEM WIND, FLAUTE ODER ANDEREN GRÜNDEN<br />
Die 420er werden bei mehr als Windstärke 6, die übrigen Boote bei mehr als Windstärke 7 nicht mehr ausgegeben.<br />
Bei vorbestellten Booten kann man bei weniger als 2 Beauforts (Flaute) auf die Ausfahrt verzichten.<br />
Wenn die Fahrt wegen Flaute oder starkem Wind ausfällt, wird dies durch den Bootswart bestätigt. Der/die betroffene<br />
Segler/in kann einen Ersatztermin buchen oder sich den Gegenwert im Sekretariat oder im Bootshaus in<br />
Bons auszahlen lassen; eine Barerstattung ist nicht möglich. Maßgebend für die beschriebene Regelung ist die<br />
jeweils letzte Wettermeldung vor dem tatsächlichen Vergabetermin (Wetterstation der FU Berlin).<br />
Der/die Segler/in hat ebenfalls Anspruch auf eine Gutschrift, wenn der Bootswart die Vergabe aus technischen,<br />
organisatorischen oder sonstigen Gründen versagt. Der Grund wird vom Bootswart auf der Segelkarte vermerkt.
Für zeitlich verkürzte Fahrten gibt es, auch wenn dies witterungsbedingt ist, keine Erstattung.<br />
4. VERSPÄTETE RÜCKKEHR ODER UNFALL<br />
Bei späterer Rückkehr wird vom Bootswart pro angefangene halbe Stunde unabhängig vom Bootstyp ein Bon im<br />
Wert von 4,- Euro nachträglich vereinnahmt. Barzahlungen sind nicht möglich. Segler/innen, die in solchen Fällen<br />
keine Bons haben oder deren Aushändigung verweigern, verlieren die Segelberechtigung bis zur Begleichung<br />
der Schuld im Sekretariat der ZEH.<br />
Im Fall eines Unfalls oder verspäteter Rückkehr ist alles zu unternehmen, um sofort das Bootshaus telefonisch oder<br />
durch andere Personen (Motorboot, Polizei) zu verständigen.<br />
5. NUTZUNG DES GELÄNDES UND DER STEGE AM <strong>TU</strong>-BOOTSHAUS<br />
Das Befahren des Geländes oder das Abstellen von Fahrzeugen aller Art zu anderen als dienstlichen Zwecken der<br />
ZEH ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Fahrräder.<br />
Das Anlegen mit privaten Wasserfahrzeugen ist nur in begründeten Sonderfällen, z. B. bei Gefahr und mit Genehmigung<br />
der Bootswarte erlaubt. Ein Aufenthalt von mehr als 10 Stunden bedarf der ausdrücklichen Genehmigung<br />
des zuständigen <strong>Sport</strong>lehrers. Eine Behinderung des <strong>Sport</strong>betriebs muß unbedingt vermieden werden.<br />
6. ADRESSEN, ANSPRECHPARTNER, ÖFFNUNGSZEITEN<br />
Lage des Bootshauses: Siemenswerderweg 27, 13595 Berlin-Spandau; Bus 149<br />
direkt nach der Stößenseebrücke links, erstes Grundstück am Wasser<br />
Bootswarte:<br />
Steffen Clemens, Frank Querhammel, Hans-Jürgen Zint<br />
Vertretungen: Anton Valder; Tel.: 362 31 06<br />
Verantwortl. <strong>Sport</strong>lehrer: Christian Mundhenk (christian.mundhenk@tu-berlin.de) Tel: 314-24647<br />
Öffnungszeiten des Sekretariats: Di und Do 09:00 - 12.30 Uhr<br />
Mittwoch<br />
14:30 - 17:00 Uhr<br />
jeder Mittwoch im April<br />
14:30 - 18:00 Uhr<br />
7. BOOTSTYPEN, ANZAHL DER PERSONEN PRO BOOT, GEBÜHREN (1 Bon = 2 x 2,- €)<br />
Anzahl<br />
Bootstyp Besatzung<br />
min.-max.<br />
Ausstattung<br />
der Boote<br />
Qualifikation Entgelt für<br />
Studierende<br />
Entgelt für<br />
Beschäftigte<br />
Entgelt für<br />
Externe<br />
10 420er 2 normal Amtl. Schein 12,- 14,- 16,-<br />
1 Monarch 1 - 2 normal Amtl. Schein 12,- 14,- 16,-<br />
2 GrubenSprint 2 - 3 normal Amtl. Schein 14,- 16,- 18,-<br />
1 Flying Fish 2 - 3 normal Amtl. Schein 14,- 16,- 18,-<br />
2 Laser 16 2 - 4 normal Amtl. Schein 18,- 20,- 22,-<br />
4 Sailhorse 2 - 5 normal Amtl. Schein 22,- 24,- 26,-<br />
1 Sailhorse (6) 2 - 3 norm./Reg. Amtl. Sch./ F 22,-/24,- 24,-/26,- 26,-/28,-<br />
1 Sailhorse (4) 2 - 3 Regatta F-Qualifikation 24,- 26,- 28,-<br />
1 Laser-Stratos 2 - 4 norm./Reg. F-Qualifikation 24,- 26,- 28,-<br />
2 Uni-Jollen 2 - 3 Regatta F-Qualifikation 18,- 20,- 22,-<br />
3 420er 2 Regatta F-Qualifikation 16,- 18,- 20,-<br />
1 Pinguin 2 -10 Klüver werktags/Sa.+So 55,-/60,- 65,-/70,- 70,-/80,-
<strong>Sport</strong>liche Gleitjolle, Rundspant, sehr wendig, Bindereff.<br />
Schulungsboot.<br />
Bei stärkeren Winden anspruchsvoll.<br />
Sichere, sportliche Gleitjolle, Knickspant; selbstlenzend,<br />
Großsegel durchgelattet, Bindereff.<br />
Gutmütiges Verhalten.<br />
<strong>Sport</strong>liche Fahrtenjolle mit Allroundeigenschaften, viel<br />
Platz im Cockpit, Rundspant, selbstlenzend, Patentreff. Bei<br />
stärkeren Winden anspruchsvoll.<br />
Sichere Familien- und Tourenjolle, Knickspant, selbstlenzend,<br />
geräumiges Cockpit, Rollreff.<br />
Gutmütiges Verhalten.<br />
Laser-Stratos<br />
Länge: 4,94 m, Breite: 2,10 m, Tiefgang: 1,00 m, Segelfläche: 11,33 qm,<br />
Material: GFK<br />
Sicheres, sportliches Kielboot; Knickspant; selbstlenzend;<br />
mit Genacker und Trapez; Rollfock; gute Allroundeigenschaften;<br />
mit Genacker anspruchsvoll<br />
Einmann-Kielboot, Catgetakelt, Gewichtstrimm durch Rollkiel,<br />
geräumig, Rundspant, selbstlenzend.<br />
Sicheres Boot.<br />
<strong>Sport</strong>liche Gleitjolle, Knickspant, Bindereff.<br />
Bei stärkeren Winden anspruchsvoll.<br />
<strong>Sport</strong>licher Hubkieler, Touren- und Regattaboot, sehr viel<br />
Platz, Rundspant, selbstlenzend, Bindereff. Sehr sicheres<br />
Boot, auch bei viel Wind gut beherrschbar.