Revision Arbeitsgesetz - Aerosuisse
Revision Arbeitsgesetz - Aerosuisse
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Positionspapier<br />
Volksabstimmung zur <strong>Revision</strong> des <strong>Arbeitsgesetz</strong>es<br />
(„Ja zum <strong>Arbeitsgesetz</strong>“) am 27. November 2005<br />
26. Oktober 2005<br />
1. Ausgangslage<br />
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts dürfen künftig zahlreiche<br />
Ladengeschäfte, welche keine Waren des Reisebedarfs in ihrem Sortiment<br />
führen, in Bahnhöfen und Flughäfen sonntags nicht mehr öffnen. Deshalb haben<br />
National- und Ständerat das <strong>Arbeitsgesetz</strong> revidiert. Das neue <strong>Arbeitsgesetz</strong><br />
sichert die bisherigen bewährten Öffnungszeiten der Ladengeschäfte in<br />
grösseren Bahnhöfen und Flughäfen mit Linienverkehr.<br />
2. Erwägungen<br />
• Rund 150 Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen müssten schliessen,<br />
falls das <strong>Arbeitsgesetz</strong> nicht revidiert wird, davon mindestens 30<br />
Geschäfte auf den beiden Landesflughäfen Zürich und Genf. Dies<br />
wäre mit einem Verlust einer grösseren Anzahl attraktiver Arbeitsplätze<br />
verbunden.<br />
• Offene Läden im Flughafen bestimmen massgeblich den ersten und<br />
letzten Eindruck, den Touristen und Geschäftsreisende von der<br />
Schweiz gewinnen resp. mit in ihre Heimat nehmen. Die Schweiz wäre<br />
das einzige Land in Europa, in welchem sich die bedeutenden<br />
Landesflughäfen den ausländischen Gästen sonntags mit<br />
geschlossenen Läden präsentieren würden. Dies führt bei den<br />
ausländischen Passagiere zu einem Imageverlust der „weltoffenen“<br />
Schweiz.<br />
• Flughäfen mit Linienverkehr sind Zentren des öffentlichen Verkehrs<br />
und Begegnungsdrehscheiben, insbesondere an Sonntagen. Diese<br />
Funktion würde am Sonntag weitgehend wegfallen, wenn die meisten<br />
Geschäfte geschlossen oder gar nicht mehr präsent wären.<br />
• Die Geschäfte des öffentlich zugänglichen Airport Shopping<br />
erwirtschaften einen grossen Anteil des Umsatzes am Wochenende.<br />
Das öffentlich zugängliche Airport Shopping trägt massgeblich zur<br />
Refinanzierung der kapitalintensiven Flughafenbauten bei.<br />
AEROSUISSE<br />
Dachverband der schweizerischen Luftfahrt<br />
CH-3001 Bern www.aerosuisse.ch
• Es wird lediglich die derzeitige Praxis in Bezug auf die Öffnungszeiten<br />
an Sonntagen auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt (Status quo).<br />
Die Ausdehnung der jetzigen Ladenöffnungszeiten ist damit nicht<br />
verbunden.<br />
• Es handelt sich nicht um einen Freipass für Sonntagsarbeit; sie ist auf<br />
grosse Bahnhöfe und Flughäfen – also auf ausgewiesene und<br />
bedeutende Zentren des öffentlichen Verkehrs – beschränkt.<br />
• Die Sonntagszuschläge werden nach wie vor zwischen den<br />
Sozialpartnern geregelt. Sonntagsarbeit wird auch weiterhin die<br />
Ausnahme und nicht die Regel darstellen.<br />
3. Fazit<br />
Aufgrund der genannten Überlegungen empfiehlt die <strong>Aerosuisse</strong> die <strong>Revision</strong> des<br />
<strong>Arbeitsgesetz</strong>es zu unterstützen und am 27. November 2005 ein JA in die Urne zu<br />
legen.<br />
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