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Revision Arbeitsgesetz - Aerosuisse

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Positionspapier<br />

Volksabstimmung zur <strong>Revision</strong> des <strong>Arbeitsgesetz</strong>es<br />

(„Ja zum <strong>Arbeitsgesetz</strong>“) am 27. November 2005<br />

26. Oktober 2005<br />

1. Ausgangslage<br />

Nach einem Entscheid des Bundesgerichts dürfen künftig zahlreiche<br />

Ladengeschäfte, welche keine Waren des Reisebedarfs in ihrem Sortiment<br />

führen, in Bahnhöfen und Flughäfen sonntags nicht mehr öffnen. Deshalb haben<br />

National- und Ständerat das <strong>Arbeitsgesetz</strong> revidiert. Das neue <strong>Arbeitsgesetz</strong><br />

sichert die bisherigen bewährten Öffnungszeiten der Ladengeschäfte in<br />

grösseren Bahnhöfen und Flughäfen mit Linienverkehr.<br />

2. Erwägungen<br />

• Rund 150 Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen müssten schliessen,<br />

falls das <strong>Arbeitsgesetz</strong> nicht revidiert wird, davon mindestens 30<br />

Geschäfte auf den beiden Landesflughäfen Zürich und Genf. Dies<br />

wäre mit einem Verlust einer grösseren Anzahl attraktiver Arbeitsplätze<br />

verbunden.<br />

• Offene Läden im Flughafen bestimmen massgeblich den ersten und<br />

letzten Eindruck, den Touristen und Geschäftsreisende von der<br />

Schweiz gewinnen resp. mit in ihre Heimat nehmen. Die Schweiz wäre<br />

das einzige Land in Europa, in welchem sich die bedeutenden<br />

Landesflughäfen den ausländischen Gästen sonntags mit<br />

geschlossenen Läden präsentieren würden. Dies führt bei den<br />

ausländischen Passagiere zu einem Imageverlust der „weltoffenen“<br />

Schweiz.<br />

• Flughäfen mit Linienverkehr sind Zentren des öffentlichen Verkehrs<br />

und Begegnungsdrehscheiben, insbesondere an Sonntagen. Diese<br />

Funktion würde am Sonntag weitgehend wegfallen, wenn die meisten<br />

Geschäfte geschlossen oder gar nicht mehr präsent wären.<br />

• Die Geschäfte des öffentlich zugänglichen Airport Shopping<br />

erwirtschaften einen grossen Anteil des Umsatzes am Wochenende.<br />

Das öffentlich zugängliche Airport Shopping trägt massgeblich zur<br />

Refinanzierung der kapitalintensiven Flughafenbauten bei.<br />

AEROSUISSE<br />

Dachverband der schweizerischen Luftfahrt<br />

CH-3001 Bern www.aerosuisse.ch


• Es wird lediglich die derzeitige Praxis in Bezug auf die Öffnungszeiten<br />

an Sonntagen auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt (Status quo).<br />

Die Ausdehnung der jetzigen Ladenöffnungszeiten ist damit nicht<br />

verbunden.<br />

• Es handelt sich nicht um einen Freipass für Sonntagsarbeit; sie ist auf<br />

grosse Bahnhöfe und Flughäfen – also auf ausgewiesene und<br />

bedeutende Zentren des öffentlichen Verkehrs – beschränkt.<br />

• Die Sonntagszuschläge werden nach wie vor zwischen den<br />

Sozialpartnern geregelt. Sonntagsarbeit wird auch weiterhin die<br />

Ausnahme und nicht die Regel darstellen.<br />

3. Fazit<br />

Aufgrund der genannten Überlegungen empfiehlt die <strong>Aerosuisse</strong> die <strong>Revision</strong> des<br />

<strong>Arbeitsgesetz</strong>es zu unterstützen und am 27. November 2005 ein JA in die Urne zu<br />

legen.<br />

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