23.02.2014 Aufrufe

verrechnungsheft_a6_quer_4c_2014_Layout 1 - MR Aibling ...

verrechnungsheft_a6_quer_4c_2014_Layout 1 - MR Aibling ...

verrechnungsheft_a6_quer_4c_2014_Layout 1 - MR Aibling ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beachten Sie:<br />

1. Die Verrechnungssätze gelten ausschließlich für die Abrechnung zwischen landwirtschaftlichen<br />

Betrieben im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe.<br />

2. Den Verrechnungssätzen sind normale Arbeitsbedingungen zugrunde gelegt. Bei Erschwernissen<br />

sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und bei der Abrechnung zu vermerken.<br />

3. Für kleine Flächen und bei An- und Abfahrt über 5 km können Zuschläge erhoben werden.<br />

4. Bei größeren Einheiten können Staffelpreise berechnet werden.<br />

5. Soweit Maschinen und Geräte ohne Arbeitskraft (solo) verliehen werden, sind sie nach der Arbeit<br />

sofort in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.<br />

6. Für Schäden an Maschinen und Geräten durch unsachgemäße Bedienung haftet satzungsgemäß<br />

der ausleihende Landwirt.<br />

7. Soweit nicht gesondert aufgeführt, enthalten die Verrechnungssätze den für Landwirte geltenden,<br />

pauschalierten Mehrwertsteuersatz, derzeit 10,7 %.<br />

8. Alle Arbeiten müssen in der Geschäftsstelle erfasst oder abgerechnet werden, damit kein<br />

verstecktes Arbeitnehmerverhältnis oder gewerbliche Tätigkeiten vorliegen.<br />

9. Diese Verrechnungssätze gelten ab dem 01.01.<strong>2014</strong> und behalten bis zum Erscheinen einer neuen<br />

Fassung oder Änderung durch ein <strong>MR</strong>-Rundschreiben ihre Gültigkeit.<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!