verrechnungsheft_a6_quer_4c_2014_Layout 1 - MR Aibling ...
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Beachten Sie:<br />
1. Die Verrechnungssätze gelten ausschließlich für die Abrechnung zwischen landwirtschaftlichen<br />
Betrieben im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe.<br />
2. Den Verrechnungssätzen sind normale Arbeitsbedingungen zugrunde gelegt. Bei Erschwernissen<br />
sind Zuschläge vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren und bei der Abrechnung zu vermerken.<br />
3. Für kleine Flächen und bei An- und Abfahrt über 5 km können Zuschläge erhoben werden.<br />
4. Bei größeren Einheiten können Staffelpreise berechnet werden.<br />
5. Soweit Maschinen und Geräte ohne Arbeitskraft (solo) verliehen werden, sind sie nach der Arbeit<br />
sofort in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.<br />
6. Für Schäden an Maschinen und Geräten durch unsachgemäße Bedienung haftet satzungsgemäß<br />
der ausleihende Landwirt.<br />
7. Soweit nicht gesondert aufgeführt, enthalten die Verrechnungssätze den für Landwirte geltenden,<br />
pauschalierten Mehrwertsteuersatz, derzeit 10,7 %.<br />
8. Alle Arbeiten müssen in der Geschäftsstelle erfasst oder abgerechnet werden, damit kein<br />
verstecktes Arbeitnehmerverhältnis oder gewerbliche Tätigkeiten vorliegen.<br />
9. Diese Verrechnungssätze gelten ab dem 01.01.<strong>2014</strong> und behalten bis zum Erscheinen einer neuen<br />
Fassung oder Änderung durch ein <strong>MR</strong>-Rundschreiben ihre Gültigkeit.<br />
Alle Rechte vorbehalten<br />
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