Begründung Bebauungsplan Nr. 34 "Dammwischkamp"
Begründung Bebauungsplan Nr. 34 "Dammwischkamp"
Begründung Bebauungsplan Nr. 34 "Dammwischkamp"
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Gemeinde Tarmstedt<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
mit örtlicher Bauvorschrift<br />
BEGRÜNDUNG<br />
N<br />
Lage<br />
Plangebiet B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong><br />
„Dammwischkamp“<br />
Stand: Vorentwurf (November 2012)<br />
Plan unmaßstäblich<br />
Bearbeitung:<br />
Niedersächsische Landgesellschaft mbH<br />
Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung<br />
des ländlichen Raumes<br />
Lindhooper Straße 59<br />
27283 Verden<br />
Telefax: 0 42 31 / 92 12 – 40<br />
Telefon: 0 42 31 / 92 12 – 0<br />
E-Mail: info@verden.nlg.de<br />
www.nlg.de
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Teil I: Ziele, Grundlagen und Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>es ................................... 4<br />
1 Planaufstellung / Aufstellungsbeschluss ........................................................... 4<br />
2 Planunterlage ........................................................................................................ 4<br />
3 Lage und Umfang des Geltungsbereiches ......................................................... 4<br />
4 Derzeitige Nutzung des Plangebietes und angrenzende Nutzungen ............... 4<br />
5 Städtebauliches Ziel/ Erforderlichkeit / Planungsanlass .................................. 5<br />
6 Ziele der Raumordnung ....................................................................................... 6<br />
7 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (FNP)........................................... 8<br />
8 Planungsziele / Inhalt ........................................................................................... 9<br />
8.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 9<br />
8.2 Maß der baulichen Nutzung/ Bauweise/ überbaubare Grundstücksfläche ........ 9<br />
8.2.1 Grundflächenzahl (GRZ) 9<br />
8.2.2 Höhe baulicher Anlagen 9<br />
8.2.3 Bauweise 10<br />
8.2.4 Überbaubare Grundstücksfläche 10<br />
8.2.5 Mindestgröße der Baugrundstücke 11<br />
9 Verkehrliche Erschließung .................................................................................. 11<br />
10 Bahnstrecke Zeven-Wilstedt ............................................................................... 13<br />
11 Emissionen/ Immissionen ................................................................................... 13<br />
12 Artenschutz ........................................................................................................... 13<br />
13 Belange von Natur und Landschaft .................................................................... 14<br />
13.1 Pflanzmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrsflächen ............................. 15<br />
13.2 Pflanzmaßnahmen auf den Grundstücken ........................................................ 15<br />
13.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft ........................................................................................ 15<br />
13.4 Externe Kompensation ...................................................................................... 19<br />
14 Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 20<br />
14.1 Wasserversorgung ............................................................................................ 20<br />
14.2 Schmutzwasserbeseitigung .............................................................................. 20<br />
14.3 Oberflächenwasserbeseitigung ......................................................................... 20<br />
14.4 Abfallbeseitigung ............................................................................................... 21<br />
14.5 Altlasten / Kampfmittel ...................................................................................... 21<br />
14.6 Energieversorgung/ Gasversorgung ................................................................. 21<br />
14.7 Fernmeldeeinrichtungen und sonstige Infrastrukturen ...................................... 21<br />
14.8 Brandschutz ...................................................................................................... 21<br />
15 Aussagen zum Baugrund .................................................................................... 22<br />
16 Archäologische Bodendenkmalpflege ............................................................... 22<br />
17 Durchführung, Bodenordnung ............................................................................ 22<br />
18 Städtebauliche Daten ........................................................................................... 22<br />
19 Verfahrensvermerk ............................................................................................... 23<br />
Teil II: Begründung zur örtlichen Bauvorschrift für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong><br />
„Dammwischkamp“........................................................................................... 24<br />
Teil III: Umweltbericht.................................................................................................. 26<br />
2
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Abbildungen:<br />
Abbildung 1: Alternative Standorte für eine Wohnbauentwicklung in Tarmstedt ........ 5<br />
Abbildung 2: Auszug aus dem RROP 2005 Landkreis Rotenburg .............................. 8<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Tarmstedt<br />
(Stand nach der 11. Änderung - Stand Mai 2001) ................................. 8<br />
Abbildung 4: Schnitt Wallhecke ................................................................................ 16<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1:<br />
Städtebaulicher Entwurf<br />
Anlage 2:<br />
Bestandsplan Biotoptypen<br />
Anlage 3:<br />
Baugeologische Stellungnahme zur Erschließung des Neubaugebietes<br />
„Dammwischkamp“, GEOservice Schaffert<br />
Anlage 4:<br />
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-<br />
Plangebiet „Wilstedter Straße“ in Tarmstedt, Phase I, Meyer&Rahmel, Juli 2012<br />
Anlage 5:<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung B-Plangebiet „Wilstedter Straße“ in Tarmstedt<br />
Untersuchungen zum Fledermausvorkommen in Bäumen an der Wilstedter Straße,<br />
Untersuchungsphase II, Meyer&Rahmel, Juli 2012<br />
3
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Teil I: Ziele, Grundlagen und Inhalte des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
1 Planaufstellung / Aufstellungsbeschluss<br />
Der Rat der Gemeinde Tarmstedt hat in seiner Sitzung am 01.03.2012 die<br />
Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“ gemäß § 2 (1)<br />
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dieser Beschluss ist am 12.10.2012<br />
ortsüblich bekannt gemacht worden.<br />
2 Planunterlage<br />
Als Planunterlage für den <strong>Bebauungsplan</strong> dient die vom öffentlich bestellten<br />
Vermessungsbüro Mittelstädt & Schroeder aus Scheeßel gefertigte<br />
Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000. Sie zeigt den derzeitigen Stand der<br />
Grundstückszuschnitte und stellt die für den <strong>Bebauungsplan</strong> relevanten baulichen<br />
Anlagen im Plangebiet selbst und in der unmittelbaren Umgebung dar.<br />
3 Lage und Umfang des Geltungsbereiches<br />
Das ca. 5,2 ha große <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet liegt am südlichen Rand der Ortslage<br />
von Tarmstedt, zwischen der K 113 im Osten und dem „Böschensweg“ im Westen.<br />
Nördlich des Plangebietes grenzen die Grundstücke am Richtweg (u. a. das Gelände<br />
einer Gärtnerei und ein landwirtschaftlicher Hof) und südlich die freie Feldmark an.<br />
Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke:<br />
Gemarkung Tarmstedt, Flur 3<br />
99/17 (teilw.), 114/3 (teilw.), 118/1, 118/2, 115/2.<br />
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.<br />
4 Derzeitige Nutzung des Plangebietes und angrenzende Nutzungen<br />
Die Fläche 99/17 (westlich der K 113) wird landwirtschaftlich genutzt (Ackerland).<br />
Daran schließt sich nach Osten die K 113 (Wilstedter Straße) an (Flurstücke 114/3,<br />
118/1). Die östlich der Kreisstraße gelegenen Flächen (118/2 und 115/2) werden als<br />
Weideland genutzt. Entlang der Wilstedter Straße befinden sich auf der westlichen<br />
Straßenseite 6 Linden und an der östlichen Straßenseite 4 Linden.<br />
Westlich des Plangebietes grenzt ein landwirtschaftlicher Weg („Böschensweg“) an<br />
das Plangebiet, der wiederum im Norden an den Richtweg anschließt. Westlich des<br />
v. g. „Böschensweges“ befindet sich das Baugebiet „Hinter dem Eichenbruche“ (B-<br />
Plan <strong>Nr</strong>. 31 „Hinter dem Eichenbruche“, Rechtskraft: 15.10.2002).<br />
Nördlich des Plangebietes grenzen ein privates Gartengelände, das Gelände einer<br />
Gärtnerei und - im Nordosten - das Hofgelände eines landwirtschaftlichen Betriebes<br />
an das Plangebiet. Östlich des Plangebietes - entlang der Wilstedter Straße -<br />
befindet sich eine bestehende Wohnbebauung. Die südlich des Plangebietes<br />
gelegenen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt (Ackerland).<br />
Südöstlich des Plangebietes verläuft die Bahnstrecke Zeven-Wilstedt, die derzeit als<br />
Draisinenstrecke touristisch genutzt wird.<br />
Das Plangebiet ist als wellig zu betrachten. Das Gelände fällt von Nordosten nach<br />
Südwesten ab. Der Höhenunterschied beträgt ca. 2 m.<br />
4
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
5 Städtebauliches Ziel/ Erforderlichkeit / Planungsanlass<br />
Die Gemeinde Tarmstedt ist mit ihren ca. 3.500 Einwohnern Verkehrs-, Schul- und<br />
Verwaltungsmittelpunkt der Samtgemeinde Tarmstedt. Neben schulischen<br />
Einrichtungen, wie die Kooperative Gesamtschule und Grundschule verfügt<br />
Tarmstedt über zwei Kindergärten, zahlreiche Fachgeschäfte, Supermärkte,<br />
Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sowie Ärzte und Banken. Dabei reicht die<br />
Versorgung über den eigentlichen Ort hinaus bis ins Umland. Ebenso verfügt<br />
Tarmstedt über zahlreiche Freizeiteinrichtungen (Tenniszentrum, zwei Sporthallen,<br />
Außensportanlage, eine Reithalle und Sportplätze) sowie ein reges Vereinsleben.<br />
Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen gilt die Gemeinde als bevorzugter<br />
Wohnstandort innerhalb der Samtgemeinde. Da das Angebot an zur Verfügung<br />
stehenden Wohnbaugrundstücken in Tarmstedt erschöpft ist, sollen mit der<br />
vorliegenden Planung neue Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Im<br />
benachbarten Baugebiet „Hinter dem Eichenbruche“ wurden innerhalb von 8 Jahren<br />
(2003-2011) 46 Grundstücke verkauft. Das letzte Wohnbaugrundstück wurde im<br />
Oktober 2011 veräußert. Derzeit liegen weitere 14 Anfragen nach Baugrundstücken<br />
vor.<br />
Die Suche nach alternativen Standorten für eine Wohnbebauung in Tarmstedt (vgl.<br />
nachfolgende Übersicht) scheiterte u. a.:<br />
• aus mangelnder Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer <br />
• aufgrund der Zuschnitte und Lage der Grundstücke an der Bahn<br />
(Draisinenbahn) <br />
Abbildung 1: Alternative Standorte für eine Wohnbauentwicklung in Tarmstedt<br />
<br />
<br />
Quelle: Gemeinde Tarmstedt<br />
5
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Für die Wahl des Standortes am Südrand von Tarmstedt, zwischen Wilstedter Straße<br />
und „Böschensweg“, waren folgende Aspekte ausschlaggebend:<br />
1. Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche<br />
dargestellt.<br />
2. Die Entwicklung des Gebietes stellt eine sinnvolle Abrundung der Ortslage<br />
Tarmstedts nach Süden dar.<br />
3. Die Flächen sind verfügbar.<br />
4. Das Gebiet lässt sich über die Wilstedter Straße (K 113) verkehrstechnisch<br />
sinnvoll anbinden.<br />
5. Es bestehen keine Probleme hinsichtlich der Ver- und Entsorgung.<br />
6. Die ökologische Wertigkeit der Plangebietsflächen ist aufgrund der derzeitigen<br />
Nutzung (Ackerland) als gering einzustufen, so dass bei einer Bebauung keine<br />
für den Naturschutz wertvollen Bereiche verloren gehen.<br />
7. Die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten liegen in einer Entfernung von<br />
ca. 150 (Luftlinie) zum nordwestlichsten Rand des Plangebietes an der<br />
Bremer Landstraße (L 133).<br />
Die Gemeinde Tarmstedt hat sich die Fläche für die Entwicklung des<br />
Wohnbaugebietes per Optionsvertrag gesichert.<br />
Das Ziel der vorliegenden Planung ist es, für den vorgenannten Bedarf eine<br />
Ausweisung von Wohnbauflächen vorzunehmen und damit ein neues Angebot für<br />
Ortsansässige und „Zuwanderer“ zu schaffen. Letztendlich erfolgt damit auch eine<br />
verstärkte Auslastung der Infrastruktur und folglich eine Stärkung der Gemeinde<br />
Tarmstedt als Verkehrs-, Schul- und Verwaltungsmittelpunkt der Gemeinde.<br />
6 Ziele der Raumordnung<br />
Im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) § 1 „Aufgabe und Leitvorstellung der<br />
Raumordnung“ heißt es wie folgt:<br />
(2) Leitvorstellungen bei der Erfüllung der Aufgabe nach Absatz 1 ist eine<br />
nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an<br />
den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer<br />
dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen<br />
Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt.<br />
(3) Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die<br />
Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen; die Entwicklung,<br />
Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes soll die Gegebenheiten und<br />
Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip).<br />
Die Raumordnung ist in der Bundesrepublik dreistufig geregelt:<br />
I Bundesraumordnungsprogramm (BROP)<br />
> daraus entwickelt das<br />
II Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />
> daraus entwickelt das<br />
III Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)<br />
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Rotenburg<br />
(Wümme), welches am 29.09.2005 vom Kreistag beschlossen wurde, weist die<br />
Gemeinde Tarmstedt<br />
6
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
• als Grundzentrum mit Entlastungs- und Ergänzungsfunktion in der Nachbarschaft<br />
von Ober- oder Mittelzentren (hier: Bremen, Zeven und Rotenburg)<br />
• als Standort mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von<br />
Wohnstätten und<br />
• als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung aus.<br />
• Die K 113 ist als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt.<br />
• Die südlich gelegene Bahnstrecke Zeven-Wilstedt (derzeit als Draisinenstrecke<br />
genutzt) ist als „Sonstige Eisenbahnstrecke“ gekennzeichnet.<br />
In den „Grundzentren“ sind gemäß RROP zentrale Einrichtungen und Angebote des<br />
allgemeinen täglichen Bedarfs bereitzustellen. In den Zentren mit der<br />
Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ ist durch<br />
geeignete nachhaltige Maßnahmen des Städtebaus für ein entsprechendes Angebot<br />
an Wohnungen zu sorgen. Die Entlastungs- und Ergänzungsfunktion der Gemeinde<br />
Tarmstedt begründet sich laut RROP vor allem durch die verkehrsgünstige Lage ( L<br />
133, K 113, K 114). Orte mit derartiger Funktion weisen eine überdurchschnittliche<br />
Einwohnerzunahme auf (vgl. RROP, S. 38).<br />
Darüber hinaus führt das RROP in Pkt. 1.5 aus, dass die Siedlungsentwicklung auf<br />
der Grundlage des zentralörtlichen Systems zu vollziehen ist. Die Siedlungsbereiche<br />
sind im Rahmen der Bauleitplanung bedarfs-, funktions- und umweltgerecht zu<br />
sichern und weiterzuentwickeln. Bei der gemeindlichen Entwicklung ist der<br />
Innenentwicklung insbesondere durch Nachverdichtung und Lückenbebauung<br />
grundsätzlich gegenüber der Inanspruchnahme von bislang unberührten Flächen im<br />
Außenbereich Vorrang zu geben. Flächensparende Bauweisen sind anzustreben, um<br />
der Zersiedelung der Landschaft entgegenzuwirken.<br />
7
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Abbildung 2: Auszug aus dem RROP 2005 Landkreis Rotenburg<br />
Lage<br />
B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong><br />
„Dammwischkamp“<br />
7 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (FNP)<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Tarmstedt wird der<br />
Planbereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der <strong>Bebauungsplan</strong> ist damit gemäß § 8<br />
Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Tarmstedt<br />
(Stand nach der 11. Änderung - Stand Mai 2001)<br />
Lage<br />
B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong><br />
„Dammwischkamp“<br />
Quelle: Samtgemeinde Tarmstedt; Plan unmaßstäblich<br />
8
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
8 Planungsziele / Inhalt<br />
8.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
23. Januar 1990 legt in § 1 fest, die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach<br />
der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung festzusetzen. Entsprechend dieser<br />
Bestimmung wird für den „baulichen Teil“ des Plangebietes ein Allgemeines<br />
Wohngebiet (§ 4 BauNVO) festgesetzt.<br />
Gemäß § 1 (5) und (6) BauNVO werden innerhalb des WA-Gebietes die gemäß § 4<br />
(2) BauNVO allgemein zulässigen Anlagen für sportliche Zwecke nicht zugelassen.<br />
Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 2 bis 5 (sonstige<br />
nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und<br />
Tankstellen) werden im gesamten Plangebiet gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 1<br />
<strong>Nr</strong>. 1 BauNVO ebenfalls ausgeschlossen und sind somit nicht zulässig.<br />
Die vorgenannten Nutzungen würden aufgrund ihres Flächenbedarfes sowie den mit<br />
der Nutzung einhergehenden, umfangreichen Kfz-Bewegungen,<br />
Geruchsimmissionen und möglichen Betrieb auch in den Abend- und Nachtstunden<br />
(insb. Tankstellen) der überwiegenden Wohnnutzung zuwiderlaufen. Darüber hinaus<br />
lassen sich für vorgenannte Anlagen im betreffenden Geltungsbereich keine<br />
erkennbaren Standortvorteile erkennen. Lediglich Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes bleiben auf Grund der Funktionszuweisung des<br />
Grundzentrums Tarmstedt als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe<br />
„Erholung“ gemäß RROP ausnahmsweise zulässig. Der Nutzungsumfang der<br />
Beherbergungsbetriebe hat sich dabei nach der Eigenart des betreffenden<br />
Wohngebietes zu richten.<br />
8.2 Maß der baulichen Nutzung/ Bauweise/ überbaubare Grundstücksfläche<br />
Um den vorhandenen Charakter der an das Plangebiet grenzenden Bebauung zu<br />
bewahren, der überwiegend von freistehenden Einfamilienhäusern (Einzelhäusern)<br />
geprägt ist, werden nachfolgende Festsetzungen zur Grundflächenzahl, zur Höhe<br />
baulicher Anlagen, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu<br />
Mindestgrundstücksgrößen getroffen.<br />
8.2.1 Grundflächenzahl (GRZ)<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.<br />
Damit wird eine aufgelockerte Bebauung, wie sie für die übrige Ortslage von<br />
Tarmstedt üblich ist, unterstützt. Gleichzeitig bleibt mit diesem Maß ausreichend<br />
Spielraum bei der Ausnutzung der Grundstücke.<br />
8.2.2 Höhe baulicher Anlagen<br />
Darüber hinaus wird die Firsthöhe der Gebäude auf maximal 9,0 m begrenzt.<br />
Als untere Bezugshöhe gilt die endgültige Fahrbahnoberkante der angrenzenden<br />
Erschließungsstraße in der Mitte der Straßenfront des Grundstückes (Straßenseite,<br />
von der die Erschließung erfolgt). Für Grundstücke mit mehreren Straßenseiten gilt<br />
die gemittelte Höhe gemäß der vorgenannten Definition.<br />
Als oberer Bezugspunkt für die Firsthöhe gilt der höchste Punkt der Dachkonstruktion<br />
(Oberkante Dachfläche).<br />
9
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
8.2.3 Bauweise<br />
Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es gilt die offene Bauweise gem. § 22 Abs. 4<br />
BauNVO mit einer Beschränkung der Baukörperlängen und-breiten bis maximal<br />
25,0 m. In die Baukörperlängen und –breiten sind sowohl die Hauptbaukörper, als<br />
auch an die Hauptbaukörper angebaute Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO,<br />
sofern es sich um Gebäude handelt, mit einzubeziehen. Von den Hauptbaukörpern<br />
abgesetzte Nebenanlagen sind nicht mitzurechnen.<br />
Um eine Anpassung an die umgebende Bebauung herzustellen, wird für den<br />
überwiegenden Teil des Geltungsbereiches der Bau von Einzel- und Doppelhäusern<br />
vorgeschrieben. Ausnahme hiervon bildet ein kleiner, zentral gelegener Bereich im<br />
mittleren Teil des Plangebietes mit optimaler Ausrichtung nach Süden/Südwesten,<br />
für den auf Wunsch der Gemeinde auch andere Hausformen ermöglicht werden<br />
sollen, z. B. auch eine Reihenhausbebauung. Um die Flexibilität für die Bebauung<br />
dieses Bereiches zu erhalten, wird an dieser Stelle keine differenzierte Festsetzung<br />
zu Hausformen getroffen, d. h. es können hier sowohl Einzel-, als auch Doppel- und<br />
Reihenhäuser gebaut werden.<br />
Über die vorgenannten Festsetzungen hinaus wird in den gekennzeichneten<br />
Bereichen mit einer ausschließlichen Einzel- und Doppelhausbebauung die Anzahl<br />
der Wohneinheiten pro Einzelhaus- und pro Doppelhaushälfte auf insgesamt zwei<br />
begrenzt. Damit soll dem Bau von Mehrfamilienhäuser in diesen Bereichen<br />
entgegengewirkt werden. Diese Festsetzung ermöglicht aber nach wie vor die<br />
Einrichtung einer Einliegerwohnung, um ein gemeinsames, aber abgetrenntes<br />
Wohnen, z. B. zweier Generationen unter einem Dach zu ermöglichen und<br />
Wohnflächen dadurch effektiver zu nutzen. Die Einräumung derartiger<br />
Gestaltungsfreiheiten trägt zum generationenübergreifenden Wohnen bei und<br />
verhindert ein sog. „Überaltern“ der Wohngebiete.<br />
Ausnahme hiervon bildet der Bereich ohne die Beschränkung auf eine Einzel- und<br />
Doppelhausbebauung – hier wäre unter Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften und<br />
der maximalen Firsthöhe auch der Bau eines Mehrfamilienhauses möglich.<br />
8.2.4 Überbaubare Grundstücksfläche<br />
Die Baugrenzen sind im Plangebiet so festgesetzt, dass eine ausreichende<br />
Flexibilität bei der Stellung der baulichen Anlagen und Ausrichtung der Gärten nach<br />
Süden und Westen ermöglicht wird.<br />
Die Baugrenze hält zu den Straßenflächen bzw. zum Fuß- und Radweg einen<br />
Abstand von 3 m ein, so dass eine ausreichende „Vorgartenzone“ verbleibt.<br />
Zwecks Auflockerung des städtebaulichen Bildes entlang der Erschließungsstraßen<br />
und Vermeidung einer sog. „Tunnelwirkung“, sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf<br />
den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Garagen im Sinne des § 12 BauNVO,<br />
überdachte Stellplätze (Carports) und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO<br />
ausgeschlossen. Der Ausschluss von überdachten Stellplätzen (Carports) und<br />
Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO gilt nicht für die Bereiche entlang der Fuß- und<br />
Radwege: Hier haben vorgenannte Anlagen geringe Wirkung auf den eigentlichen<br />
Straßenraum. Garagen nach § 12 BauNVO bleiben entlang der Fuß- und Radwege<br />
aber ausgeschlossen, weil sie bei ungünstiger Anordnung eine „Tunnelwirkung“<br />
erzeugen können.<br />
10
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
8.2.5 Mindestgröße der Baugrundstücke<br />
Der derzeitige Parzellierungsvorschlag der Flächen im städtebaulichen Entwurf<br />
(siehe Anhang) sieht überwiegend Grundstücksgrößen von ca. 650 m² bis zu ca.<br />
900 m² vor. Bei einer Doppelhausbebauung sind die Grundstücke entsprechend der<br />
nachfolgenden Rahmenbedingungen zu teilen. Vereinzelt sind auch größere<br />
Grundstücke konzipiert worden, insbesondere im Bereich der Einmündung der<br />
Planstraße A auf die Kreisstraße.<br />
Um eine aufgelockerte Siedlungsstruktur - in Anlehnung an die<br />
Umgebungsbebauung - sicherzustellen, werden im vorliegenden B-Plan gemäß § 9<br />
Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 BauGB Mindestgrundstücksgrößen für Einzel-, Doppel-, und<br />
Reihenhäuser festgelegt. Für Einzelhäuser gilt eine Mindestgrundstücksgröße von<br />
500 m², für Doppelhaushälften von 400 m² und für Reihenhäuser eine<br />
Mindestgrundstücksgröße von 180 m².<br />
Die endgültige Parzellierung der Grundstücke, obliegt der Gemeinde. Die Nachfrage<br />
nach bestimmten Grundstücksgrößen wird dabei maßgeblich die<br />
Grundstücksaufteilung bestimmen.<br />
9 Verkehrliche Erschließung<br />
Das Plangebiet wird über die Planstraße A an einen geplanten Kreisverkehr im<br />
Bereich der K 113 (Wilstedter Straße) angebunden. 1 Die Kreisverkehrslösung stellt<br />
eine effektive Geschwindigkeitsreduzierung aus Richtung Wilstedt in der Ortseinfahrt<br />
Tarmstedt dar. Darüber hinaus entstehen bei dieser Art der Anbindung keine<br />
Probleme mit dem südlich gelegenen Bahnübergang (Bahnstrecke Zeven-Wilstedt).<br />
Die Kreisverkehrslösung wurde im Vorfeld der Planung mit Vertretern des<br />
Straßenverkehrsamtes des LK Rotenburg abgestimmt. Für den Kreisverkehr ist ein<br />
Durchmesser von 35 m geplant, zzgl. einer Fläche für Radweg und<br />
Sicherheitsstreifen im Osten. Der Baumbestand westlich und östlich an der K 113 (10<br />
Linden) müssen im Zuge der Ausbauplanung gefällt werden. Entsprechende<br />
Ersatzpflanzungen werden in Kap. 13.3 erläutert.<br />
Über die Planstraße A, die mit einer Breite von 8,50 m vom Kreisel Richtung<br />
Südwesten verläuft, können ggf. in einem weiteren Entwicklungsschritt südlich des<br />
vorliegenden Plangebietes gelegene, potenzielle Wohnbauflächen erschlossen<br />
werden. Daher endet diese Planstraße am südlichen Plangebietsrand. Aufgrund ihrer<br />
„übergeordneten“ Bedeutung ist für die Planstraße A nach dem „Trennungsprinzip“<br />
eine baulich abgetrennte Fahrbahn mit parallelem Fuß-/Radweg geplant.<br />
Von der Planstraße A zweigt die Planstraße B (Breite 8,50 m) nach Nordwesten ab.<br />
Die weitere Erschließung erfolgt in Form einer Ringerschließung durch die<br />
Planstraße C (Breite 8,50 m) und einer Sticherschließung mit Wendehammer durch<br />
die Planstraße D (Breite: 8,50 m, Durchmesser Wendehammer: 20 m). Von den<br />
Planstraßen C und D ist eine Fuß- und Radwegeverbindung zum „Böschensweg“<br />
bzw. zum westlich gelegenen Baugebiet „Hinter dem Eichenbruche“ als<br />
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ vorgesehen. Die<br />
Breite der Fuß- und Radwege beträgt 2 m im Norden und 4 m im Süden.<br />
1 Im Vorfeld der Planung wurde auch eine alternative Anbindung des Plangebietes an den „Böschensweg“ im Westen diskutiert.<br />
Letztere Variante schied jedoch im weiteren Verlauf der Planungen aus, da der „Böschensweg“ als Teil des Bestands-B-Planes<br />
<strong>Nr</strong>. 31 „Hinter dem Eichenbruche“ als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (hier: landwirtschaftlicher Verkehr/ Fuß-/<br />
Radweg)“ festgesetzt ist. Der „Böschensweg“ schließt weiter nördlich im Bereich einer Kurve an den Richtweg an. Der Richtweg<br />
wäre aufgrund seines Ausbauzustandes für die Aufnahme von zusätzlichem Verkehr ebenfalls ungeeignet, so dass v. g.<br />
Variante nicht weiter verfolgt wurde.<br />
11
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Ziel ist es, innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen keine gesonderten<br />
Flächen für einzelne Verkehrsarten entstehen zu lassen, sondern eine von allen<br />
Verkehrsteilnehmern nutzbare Verkehrsfläche vorzusehen. Die Gestaltung der<br />
Verkehrsfläche wird im Rahmen der späteren Erschließungsplanung festgelegt.<br />
Hierzu gehören auch Bepflanzungen an den Fahrbahnseiten.<br />
Im Bereich der Planstraße sind gemäß textlicher Festsetzung <strong>Nr</strong>. 7 mindestens 26<br />
standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzliste 2 (siehe Planzeichnung)<br />
mit einem Mindeststammumfang von 14-16 cm zu pflanzen und dauerhaft zu<br />
erhalten. Der genaue Standort der Straßenbäume wird im Rahmen der<br />
Straßenausbauplanung festgelegt.<br />
Neben der Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen wurde auf der<br />
Planzeichnung eine sog. „Bauverbotszone“ festgesetzt:<br />
Gemäß § 24 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetztes dürfen außerhalb der<br />
Ortsdurchfahrten längs der Landes- oder Kreisstraßen (hier: K 113)<br />
1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren<br />
Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,<br />
2. bauliche Anlagen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung, die über<br />
Zufahrten unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden sollen,<br />
nicht errichtet werden. Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder<br />
Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Werbeanlagen. Weitergehende bundesoder<br />
landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.<br />
Der vorliegende B-Plan liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt (siehe Anlage 1 –<br />
Städtebaulicher Vorentwurf). Der OD-Stein befindet sich am nordöstlichen Rand des<br />
Plangebietes, so dass aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Grundlage in der<br />
Planzeichnung die Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (Bauverbotszone),<br />
gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 10 und Abs. 6 BauGB eine entsprechende Kennzeichnung<br />
haben. Da die Ausbauplanung für den Kreisel zum derzeitigen Planungsstand noch<br />
nicht feststeht, und damit auch nicht der äußere Rand der für den<br />
Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, wurde als Bezugsgrenze für die<br />
Bemessung der Bauverbotszone die westliche Flurstücksgrenze der Kreisstraße K<br />
113 (Wilstedter Straße) angenommen.<br />
Gemäß textlicher Festsetzung <strong>Nr</strong>. 4 sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht<br />
überbaubaren Grundstücksflächen (hier: Bereich der Bauverbotszone) Garagen im<br />
Sinne des § 12 BauNVO, überdachte Stellplätze (Carports) und Nebenanlagen im<br />
Sinne des § 14 BauNVO nicht zulässig. Im Bereich der Bauverbotszone bleibt aber z.<br />
B. die Anlage von Stellplätzen zulässig.<br />
Darüber hinaus wurden entlang der K 113 zur Vermeidung von zusätzlichen Zu-/<br />
Abfahrten zu Grundstücken Bereiche ohne Ein- und Ausfahrten gekennzeichnet.<br />
12
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
10 Bahnstrecke Zeven-Wilstedt<br />
Südöstlich des Plangebietes verläuft die Eisenbahnstrecke Zeven-Wilstedt. Diese<br />
noch gewidmete Bahnstrecke wird momentan als Draisinenstrecke touristisch<br />
genutzt. Güterzüge oder Personenzüge verkehren derzeit auf dieser Strecke nicht. In<br />
Anlehnung an die Darstellung im F-Plan wurde zum Schutz des geplanten<br />
Wohnbaugebietes Richtung Nordwesten eine 20 m breite Fläche für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt<br />
(vgl. Kap. 13.3). Im Rahmen eines noch zu erstellenden Schallschutzgutachtens (vgl.<br />
nachfolgendes Kapitel) wird zu klären sein, ob ggf. weitere Schallschutzmaßnahmen<br />
im vorliegenden B-Plan zu treffen sind.<br />
11 Emissionen/ Immissionen<br />
Im Zuge der weiteren Planung erfolgt eine Ermittlung der Emissions-/<br />
Immissionssituation durch entsprechende Gutachten zu folgenden Nutzungen:<br />
• Lärm und Geruchssituation der benachbarten landwirtschaftlichen Höfe<br />
nordwestlich und nordöstlich des Plangebietes<br />
• Lärmsituation des benachbarten Gartenbaubetriebes nördlich des Plangebietes<br />
• Verkehrslärm von der K 113 auf die geplante Wohnbebauung<br />
• Verkehrslärm der Bahnstrecke Zeven-Wilstedt (derzeit: Draisinenstrecke) auf die<br />
geplante Wohnbebauung.<br />
12 Artenschutz<br />
Wie bereits in Kap. 9 erwähnt, müssen für die Herstellung des Kreisverkehrsplatzes<br />
Baumfällungen vorgenommen werden. In diesem Zuge wurde eine<br />
artenschutzrechtliche Prüfung des Baumbestandes (6 Linden an der westlichen<br />
Grenze und 4 Linden an der östlichen Grenze der K 113) in Auftrag gegeben. Die<br />
Ergebnisse des Büros Meyer&Rahmel sind dieser Begründung als Anlagen 4 und 5<br />
beigefügt. Die Untersuchung dient im Rahmen der Würdigung des Besonderen<br />
Artenschutzes nach § 44 BNatSchG dem artenschutzrechtlichen Aspekt der Vögel<br />
und Fledermäuse.<br />
Durch den potenziellen Verlust und Eingriff in Teillebensräume könnten<br />
Lebensstätten betroffen sein, wenn die Bäume aktuell von Brutvögeln und<br />
Fledermäusen genutzt werden.<br />
Ergebnis der Untersuchung – im ersten Teil (siehe Anlage 4) – ist, dass zum Thema<br />
Brutvögel (Höhlenbrüter) in allen zehn betroffenen Linden geeignete Bruthöhlen<br />
vorhanden sind. Die Artenliste der zu erwartenden Höhlenbrüter ist der Tabelle 1 (S.<br />
3) des Gutachtens zu entnehmen. Darüber hinaus konnten kein Revierverhalten,<br />
keine Nisthinweise oder Jungvögel der höhlenbrütenden Vogelarten nachgewiesen<br />
werden. Ebenfalls wurde kein Ausflug vom Waldkauz oder anderer Vogelarten<br />
festgestellt.<br />
Von den 10 Linden weisen 8 Linden (5 Linden auf der westlichen und 3 Linden auf<br />
der östlichen Straßenseite) fledermausgeeignete Einfluglöcher auf. Die potenziell in<br />
den Linden vorkommenden Fledermausarten sind der Tabelle 2 (S. 4) des<br />
Gutachtens zu entnehmen.<br />
In einer weiteren Untersuchung (Teil II – siehe Anhang 5) wurden die an den<br />
Bäumen festgestellten Einfluglöcher und Schadstellen auf Eignung als<br />
Fledermausquartier (Sommer-, Balz- und Winterquartier) untersucht.<br />
13
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Dabei wurden an 5 Terminen in der Wochenstuben- und Balzzeit keine Nachweise<br />
von ausfliegenden oder rufenden Fledermäusen erbracht. Durch die<br />
Daueraufzeichnungen von August bis Oktober wurden 6 Fledermausarten<br />
nachgewiesen. Alle Fledermausarten sind streng geschützte FFH-Anhang IV Arten.<br />
Bei der Sicht- und Detektorkontrolle während der Wochenstubenzeit wurden keine<br />
Soziallaute aus den Baumhöhlen wahrgenommen oder ausfliegende Tiere<br />
festgestellt. Es gibt keine Hinweise auf die Nutzung der Baumhöhlen als<br />
Wochenstubenquartier.<br />
Bei den festgestellten Aktivitäten der 6 Fledermausarten handelt es sich um<br />
Jagdflüge oder Durchflüge der aufgeführten Arten und um Balzrufe der Zwerg- und<br />
Mückenfledermaus. Balzrufe der baumhöhlenbewohnenden Arten wurden nicht<br />
aufgezeichnet. Balzaktivitäten wurden nicht festgestellt. Ebenfalls gibt es keine<br />
Hinweise auf ein Schwärmverhalten vor der Baumhöhle zur Zeit der Rückkehr in das<br />
Quartier und keine Soziallaute aus den Baumhöhlen. Die Ergebnisse sprechen laut<br />
Gutachten dafür, dass die Baumhöhlen nicht als Fledermausquartier genutzt<br />
werden.<br />
Die nachgewiesenen Fledermausarten im Bereich des B-Plangebietes sind der<br />
Tabelle 1 (S. 6) des Gutachtens (Teil II) zu entnehmen.<br />
Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf die Nutzung der Baumhöhlen in der Zeit<br />
vom Juni bis Oktober durch baumhöhlenbewohnende Arten. Eine kurzzeitige<br />
Nutzung als Zwischenquartier durch Einzeltiere kann jedoch nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Da eine Nutzung der Baumhöhlen als Winterquartier ebenfalls nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, schlägt das Gutachten vor, als Artenschutzmaßnahme eine<br />
Höhlenkontrolle mit einem Endoskop kurz vor den Baumfällmaßnahmen bzw. in den<br />
Wintermonaten durchzuführen. Anschließend sollten die Höhlen nach Sicherstellung,<br />
dass keine Fledermäuse in den Höhlen sind, versiegelt werden. Darüber hinaus sind<br />
artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Erhaltung der Population nur erforderlich,<br />
wenn sich eine Nutzung als Winterquartier herausstellen sollte.<br />
Auf der Grundlage dieser Aussagen wurde eine textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10 (TF 10)<br />
formuliert (vgl. Kap. 13.3).<br />
Sollten Fledermäuse gefunden werden, so sind diese umzuquartieren, indem die<br />
Höhle mit der schlafenden Fledermaus aus dem Stamm geschnitten und dieser<br />
„Nistkasten“ an einem anderen Ort wieder aufgehängt wird (vgl. auch Kap. 3.2.1 im<br />
Umweltbericht).<br />
13 Belange von Natur und Landschaft<br />
Eine umfassende Bewertung von Natur und Landschaft ist im Rahmen der Erstellung<br />
des Umweltberichtes (Teil III der Begründung) erfolgt. Auch die Eingriffsregelung ist<br />
dort enthalten.<br />
Die Bestandserfassung und Eingriffsbeurteilung wird hier umfassend dargestellt. Mit<br />
der Planung werden erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes, insbesondere Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser und in<br />
das Landschaftsbild vorbereitet, die entsprechend auszugleichen sind.<br />
14
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
13.1 Pflanzmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrsflächen<br />
Im Bereich der Straßenverkehrsflächen sind mindestens 26 standortgerechte,<br />
heimische Laubbäume gemäß Pflanzenliste 2 mit einem Mindeststammumfang von<br />
14-16 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der genaue Standort der<br />
Straßenbäume wird im Rahmen der Straßenausbauplanung festgelegt.<br />
13.2 Pflanzmaßnahmen auf den Grundstücken<br />
Als Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild wird am südlichen Rand des<br />
Plangebietes eine 5 m breite Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Auf v. g. Fläche ist eine 3-reihige<br />
freiwachsende Hecke mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen gemäß<br />
Pflanzliste 1 (siehe Planzeichnung) in bunter Mischung zu pflanzen. Je 40 m²<br />
Pflanzfläche ist 1 standortgerechter Laubbaum mit einem Mindeststammumfang von<br />
10-12 cm in einem wechselnden Pflanzabstand von 4 bis 12 m anzupflanzen. Die<br />
Gehölze sind flächig in versetzten Reihen, Reihenabstand 1,25 m, Pflanzabstand in<br />
der Reihe 1,5 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Pflanzung ist spätestens<br />
1 Jahr nach Herstellung des Hauptgebäudes herzurrichten.<br />
Auf den einzelnen Baugrundstücken im WA-Gebiet ist mindestens pro angefangene<br />
800 m² Grundstücksfläche 1 hochstämmiger standortgerechter, heimischer<br />
Laubbaum, auch Obstbaum, gemäß Pflanzenliste 1 bzw. Pflanzenliste Obstbäume<br />
mit einem Mindeststammumfang von 10-12 cm zu pflanzen und dauerhaft zu<br />
erhalten (Pflanzung spätestens 1 Jahr nach Herstellung des Hauptgebäudes).<br />
13.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft<br />
Im Plangebiet sind insgesamt 3 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft festgesetzt.<br />
Dabei bilden die Flächen M 1 und M 2 die Abstandsflächen zur Bahnstrecke Zeven-<br />
Wilstedt und zur K 113 und die Fläche M 3 eine weitere Kompensationsfläche östlich<br />
der K 113.<br />
Wie bereits in Kapitel 9 erläutert, ist für die Anlage des Knotenpunktes K 113/<br />
Planstraße A im Zuge der Anlage des Kreisels und der Fahrbahnaufweitung die<br />
Fällung des Baumbestandes (10 Linden) an der Kreisstraße erforderlich. Auf der<br />
Grundlage von Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises<br />
Rotenburg wird der Fällung der Linden unter Beachtung bestimmter Auflagen (vgl.<br />
Kap. 12) und Durchführung nachfolgender Maßnahmen zugestimmt. Neben der<br />
Beachtung des Artenschutzes ist auch die Neupflanzung von Linden an der K 113<br />
zwecks Schaffung einer neuen Ortseingangssituation vorgesehen. Die neuen Linden<br />
sollen nach entsprechender Anwuchszeit das alte „Baumtor“ ersetzen.<br />
Im Einzelnen werden für die „Maßnahmenflächen“ nachfolgende Festsetzungen<br />
getroffen:<br />
15
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 10 (TF 10)<br />
Die erforderlichen Fällmaßnahmen der Linden an der Wilstedter Straße - K113 sind<br />
nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit sowie des Winterschlafs von Fledermäusen<br />
in den Monaten September, Oktober sowie März, April zulässig. Zum Zeitpunkt der<br />
Fällung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. endoskopische Höhlenkontrolle,<br />
Versiegelung nicht besetzter Höhlen) sicherzustellen, dass keine Fledermäuse durch<br />
die Fällmaßnahmen unmittelbar geschädigt werden.<br />
Als Kompensationsmaßnahme für die zu fällenden Bäume werden <strong>34</strong><br />
standortgerechte, heimische Laubbäume gemäß Pflanzenliste 2 mit einem<br />
Mindeststammumfang von 14-16 cm im Bereich der Straßenverkehrs- und<br />
Maßnahmenfläche gepflanzt und dauerhaft erhalten (siehe TF 7, 11, 12, 13).<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 11 (TF 11)<br />
Auf der Fläche M1 für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft ist angrenzend an die Baugrundstücke eine Wallhecke<br />
anzulegen. Der Wall ist gemäß anliegendem Schnitt (vgl. Abb. 4) auszubilden und 3-<br />
reihig mit einer freiwachsenden Hecke aus standortgerechten, heimischen<br />
Laubgehölzen gemäß Pflanzenliste 1 in bunter Mischung zu bepflanzen. Je 8 m<br />
Walllänge ist 1 Laubbaum mit einem Mindeststammumfang von 10-12 cm in einem<br />
wechselnden Pflanzabstand von 4 bis 12 m anzupflanzen. Die Gehölze sind flächig<br />
in versetzten Reihen, Reihenabstand 1,25 m, Pflanzabstand in der Reihe 1,5 m zu<br />
pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
Entlang der Wilstedter Straße - K113 sind mindestens 2 standortgerechte, heimische<br />
Laubbäume gemäß Pflanzenliste 2 mit einem Mindeststammumfang von 14-16 cm<br />
zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
Die übrige Maßnahmenfläche ist ebenfalls mit standortgerechten, heimischen<br />
Laubgehölzen gemäß Pflanzenliste 1 in bunter Mischung zu bepflanzen. Dabei ist die<br />
Bahnrichtlinie 882.0205 „Landschaftspflegerische Maßnahmen planen und<br />
überwachen; Bepflanzungen an Bahnstrecken“ zu beachten. Die Gehölze sind<br />
flächig in versetzten Reihen, Reihenabstand 1,25 m, Pflanzabstand in der Reihe 1,5<br />
m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten (Pflanzung spätestens 1 Jahr nach<br />
Herstellung der Erschließungsanlagen bzw. des Kreisverkehrs).<br />
Abbildung 4: Schnitt Wallhecke<br />
Quelle: Büro Witt<br />
16
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 12 (TF 12)<br />
Die Fläche M2 für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft ist mit standortgerechten, heimischen Laubgehölzen<br />
gemäß Pflanzenliste 1 in bunter Mischung zu bepflanzen. Die Gehölze sind flächig in<br />
versetzten Reihen, Reihenabstand 1,25 m, Pflanzabstand in der Reihe 1,5 m zu<br />
pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
An der Wilstedter Straße - K113 ist mindestens 1 standortgerechter, heimischer<br />
Laubbaum gemäß Pflanzenliste 2 mit einem Mindeststammumfang von 14-16 cm zu<br />
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. (Pflanzung spätestens 1 Jahr nach Herstellung<br />
der Erschließungsanlagen bzw. des Kreisverkehrs).<br />
Textliche Festsetzung <strong>Nr</strong>. 13 (TF 13)<br />
Die Fläche M3 für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft ist als Streuobstwiese mit 16 Obstbäumen regionaler<br />
Sorten anzulegen. Die Obstbäume sind gemäß Pflanzenliste Obstbäume als<br />
Hochstämme, Mindeststammumfang 10–12 cm in einem mittleren Abstand von 10 m<br />
(Baumabstand in der Reihe und Reihenabstand) zu pflanzen. Als Anwuchshilfe ist<br />
jeder Baum mit 2 Anbindpfählen und Kokosbindung zu fixieren.<br />
Die Wiese ist extensiv zu pflegen, d.h. ab dem 15. Juli 1 bis 2 Mähtermine im Jahr<br />
mit Entfernen des Mähgutes von der Fläche. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />
ist nicht zulässig. Eine Beweidung ist nicht erlaubt. Die Streuobstwiese ist dauerhaft<br />
zu erhalten, abgestorbene Obstbäume sind nachzupflanzen (Anpflanzung und<br />
Ansaat spätestens 1 Jahr nach Herstellung des Kreisverkehrs).<br />
An der Wilstedter Straße - K113 sind mindestens 5 standortgerechte, heimische<br />
Laubbäume gemäß Pflanzenliste 2 mit einem Mindeststammumfang von 14-16 cm<br />
zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. (Pflanzung spätestens 1 Jahr nach<br />
Herstellung der Erschließungsanlagen bzw. des Kreisverkehrs).<br />
17
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Pflanzenliste 1:<br />
(heimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher)<br />
Botanischer Name Deutscher Name Mindestqualität<br />
Bäume<br />
Acer campestre Feld-Ahorn H 3 x v. StU 10-12*<br />
Acer platanoides Spitz-Ahorn H 3 x v. StU 10-12<br />
Betula pendula Sand-Birke H 3 x v. StU 10-12<br />
Carpinus betulus Hainbuche H 3 x v. StU 10-12<br />
Corylus colurna Baum-Hasel H 3 x v. StU 10-12<br />
Crataegus laevigata ´Paul´s Scarlet´ Rot-Dorn H 3 x v. StU 10-12<br />
Prunus avium Vogel-Kirsche H 3 x v. StU 10-12<br />
Quercus robur Stiel-Eiche H 3 x v. StU 10-12<br />
Sorbus aucuparia Eberesche H 3 x v. StU 10-12<br />
Sorbus intermedia Schwedische Mehlbeere H 3 x v. StU 10-12<br />
Tilia cordata Winter-Linde H 3 x v. StU 10-12<br />
Obstbäume gemäß Pflanzenliste Obstbäume H + ha. 2 x v. StU 7-8<br />
Sträucher<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel v.Str. 4Tr. 60-100**<br />
Corylus avellana Haselnuss v.Str. 4Tr. 60-100<br />
Crataegus monogyna Weißdorn v.Str. 3Tr. 60-100<br />
Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster v.Str. 6Tr. 60-100<br />
Prunus spinosa Schlehe v.Str. 3Tr. 60-100<br />
Rhamnus frangula Faulbaum v.Str. 3Tr. 60-100<br />
Rosa spec. Wildrosen v.Str. 3Tr. 60-100<br />
Sambucus nigra Holunder v.Str. 2Tr. 60-100<br />
Syringa vulgaris Flieder v.Str. 3Tr. 60-100<br />
* H 3 x v. StU 10-12 = Hochstamm, dreimal verpflanzt, Stammumfang 10-12 cm in 1m Höhe<br />
** v.Str. 4Tr. 60-100 = verpflanzter Strauch, 4 Triebe, Höhe 60-100 cm<br />
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Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Pflanzenliste 2:<br />
(heimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher)<br />
Botanischer Name Deutscher Name Mindestqualität<br />
Bäume<br />
Tilia cordata Winter-Linde H 3 x v. StU 14-16*<br />
* H 3 x v. StU 14-16 = Hochstamm, dreimal verpflanzt, Stammumfang 14-16 cm in 1m Höhe<br />
Pflanzenliste Obstbäume:<br />
Äpfel*<br />
Boskoop<br />
Grahams Jubiläumsapfel<br />
Graue Herbstrenette<br />
Gravensteiner<br />
Holsteiner Cox<br />
Jakob Lebel<br />
Krügers Dickstiel<br />
Ontarioapfel<br />
Roter Berlepsch<br />
Pflaumen, Zwetschen und Renekloden*<br />
Bühler Frühzwetsche<br />
Graf Althans Reneklode<br />
Hauszwetsche<br />
Königin Victoria<br />
Nancymirabelle<br />
Ontariopflaume<br />
Birnen*<br />
Bosc´s Flaschenbirne<br />
Clapps Liebling<br />
Conferencebirne<br />
Gellerts Butterbirne<br />
Gräfin von Paris<br />
Gute Luise<br />
Köstliche von Charneu<br />
Williams Christbirne<br />
Süßkirschen*<br />
Büttners Rote Knorpelkirsche<br />
Große Prinzessinkirsche<br />
Große Schwarze Knorpelkirsche<br />
Hedelfinger Riesenkirsche<br />
Kassins Frühe Herzkirsche<br />
Schneiders Späte Knorpelkirsche<br />
* Obstbäume regionaler Sorten, Hoch- oder Halbstämme, Stammumfang 10-12 cm<br />
13.4 Externe Kompensation<br />
Gemäß § 1a Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1a BauGB sind die innerhalb des Plangebietes<br />
entstehenden erheblichen Eingriffe in einer Größenordnung von 25.187 m² extern zu<br />
kompensieren. Die Kompensation erfolgt auf Flächen der Gemeinde Tarmstedt. Als<br />
Kompensation für den Eingriff in das Schutzgut Boden werden 25.187 m² aus der Nutzung<br />
genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt.<br />
In der Abwägung zwischen den Belangen des Umweltschutzes und den Belangen der<br />
weiteren Entwicklung der Gemeinde Tarmstedt ist durch die im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
berücksichtigte Minderung von Beeinträchtigungen sowie die geplanten externen<br />
Kompensationsmaßnahmen eine Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen von Natur<br />
und Landschaft gegeben.<br />
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Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
14 Ver- und Entsorgung<br />
14.1 Wasserversorgung<br />
Das Plangebiet wird an das öffentliche Wasserversorgungsnetz des Wasserverbandes<br />
Bremervörde angeschlossen. Der Wasserverband wird notwendige Leitungsergänzungen zu<br />
gegebener Zeit vornehmen.<br />
14.2 Schmutzwasserbeseitigung<br />
Durch eine Erweiterung des Schmutzwasserkanals wird das Plangebiet an die vorhandenen<br />
Leitungen angeschlossen. Von hier aus wird das Abwasser zur Kläranlage Tarmstedt<br />
abgeführt.<br />
14.3 Oberflächenwasserbeseitigung<br />
Laut Bodenübersichtskarte 1:50.000 des Niedersächsischen Bodeninformationssystems<br />
(NIBIS) handelt es sich bei den Böden im Plangebiet um Plaggenesch 2 ,<br />
unterlagert von Pseudogley-Parabraunerde. Bei den Bodenlandschaften handelt es<br />
sich um Lehmverbreitungsgebiete.<br />
Grundlage für die Beurteilung der Versickerungsmöglichkeiten im Plangebiet bildet<br />
die Durchlässigkeit des Bodens. Diese wurde durch eine Baugeologische<br />
Stellungnahme des Büros GeoService Schaffert im September/ Oktober 2012<br />
nachgewiesen. Sie liegt dieser Begründung als Anlage 3 bei.<br />
Die Baugrundverhältnisse im Geltungsbereich sind als weitgehend homogen ermittelt<br />
worden. Es handelt sich um röllige Böden im Hangenden, die bindige Böden im<br />
Liegenden überlagern.<br />
Danach stehen unterhalb eines 0,30-0,50 m mächtigen humosen Oberbodens<br />
weitgehend eng gestufte Feinsande bis 1,70 m u. GOK an, die schluffig und<br />
mittelsandig bis schwach mittelsandig ausgeprägt sind und wenig Grobsand führen<br />
können. Dieser Feinsand ist weitgehend mitteldicht bis dicht gelagert.<br />
Im Liegenden der Feinsande folgt ein weicher bis steifer, sandiger, schwach toniger<br />
und kiesiger Schluff.<br />
Geologisch betrachtet handelt es sich im Untersuchungsgebiet um fluviatile Sande<br />
und weichseleiszeitliche Geschiebelehme.<br />
Wasserstände konnten bei der Ausführung der Untersuchungen nicht nachgewiesen<br />
werden. In den Bohrungen sind teilweise sandige Lagen in den Geschiebelehmen zu<br />
erwarten, die schwach wasserführend sein können und bei Erdarbeiten ausbluten<br />
können. Mit jahreszeitlichen und klimatisch bedingten Schwankungen sowie<br />
Oberflächen-, Stau- und Schichtenwasser ist zu rechnen. Grundwassermessstellen<br />
in unmittelbarer Nähe des Untersuchungsgebietes sind nicht bekannt.<br />
2 Plaggenesche sind durch eine spezielle Bewirtschaftung zur Bodenverbesserung entstanden, der Plaggenwirtschaft. Als<br />
Plaggen wird abgestochener, humoser Oberboden mit Teilen der darauf befindlichen Vegetation und Streu bezeichnet. Die<br />
Plaggen wurden in den Ställen zunächst etwa ein Jahr als Einstreu genutzt und anschließend, zusammen mit dem Mist, Asche<br />
und Küchenabfällen, auf die Felder gebracht.<br />
Das Ende der Plaggenwirtschaft erfolgte schlagartig zu Beginn des 20. Jahrhunderts: Mit der Einführung der Minderaldünger<br />
wurde die arbeitsintensive Arbeit mit den Plaggen überflüssig. Spätestens seit den 1930er Jahren wird der Plaggenhieb nicht<br />
mehr praktiziert. Die Plaggenesche dürften unter Ackernutzung noch längere Zeit erhalten bleiben. Man muss aber bei diesem<br />
Bodentyp bedenken, dass er nicht mehr aktiv neu geschaffen wird und sich somit in einer Phase der Degradierung befindet. Bei<br />
ausbleibender Plaggenwirtschaft wird er sich auf längere Sicht wieder in Richtung Podsol entwickeln.<br />
20
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Gemäß ATV-DVWK-A 138 sind für eine wirksame Versickerung des<br />
Niederschlagswassers im Boden Durchlässigkeitsbeiwerte (K f -Werte) in einer<br />
Spanne von 5*10 -3 bis 5*10 -6 m/s erforderlich. Diese Anforderung wird im Baugebiet<br />
von den anstehenden Sanden nicht erfüllt. Im Rahmen von zwei<br />
Versickerungsversuchen wurden K f -Werte von 4,76*10 -6 m/s bzw. 1,19*10 -6 m/s für<br />
den anstehenden, oberflächennahen Feinsand ermittelt. Die schlechte<br />
Versickerungsfähigkeit wird durch die Anwesenheit des enggestuften mitteldicht bis<br />
dicht gelagerten und teilweise schwach schluffigen Feinsandes hervorgerufen. Von<br />
einer Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet rät das Gutachten<br />
aufgrund der geringen Sickerrate in den Sanden und des Schluffes im Liegenden<br />
dringend ab (vgl. S. 15).<br />
Für die Entwässerung ist der Bau von Regenwasserkanälen erforderlich. Eine<br />
Anschlussmöglichkeit an einen bestehenden Regenwasserkanal im „Böschensweg“<br />
besteht bereits. Dieser schließt im Süden des Plangebietes an ein vorhandenes<br />
Retentionsbecken an. Bei dessen Dimensionierung wurde u. a. die Entwicklung des<br />
vorliegenden Baugebietes bereits mit einkalkuliert. Im Rahmen der<br />
Entwässerungsplanung ist zu prüfen, ob der Bestandskanal tief genug liegt, um eine<br />
Anbindung zu ermöglichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sind entsprechende<br />
Alternativen zu entwickeln.<br />
14.4 Abfallbeseitigung<br />
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) als öffentlichrechtlichem<br />
Entsorgungsträger. Die Planstraßen sind für das Befahren mit<br />
Müllfahrzeugen ausreichend dimensioniert.<br />
Die Anlieger der Stichstraße am Ende der Planstraße D haben die Abfallbehälter zu<br />
den Abfuhrterminen an der Planstraße D bzw. am Wendehammer bereitzustellen.<br />
14.5 Altlasten / Kampfmittel<br />
Ein Verdacht auf das Vorhandensein von Altlasten und Kampfmitteln liegt nicht vor<br />
14.6 Energieversorgung/ Gasversorgung<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie und Gas wird durch die EWE sichergestellt.<br />
Im Übrigen wird auf § 14 (2) BauNVO hingewiesen. Danach können die der<br />
Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienenden<br />
Nebenanlagen als Ausnahme zugelassen werden, auch soweit für sie im<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> keine besonderen Flächen festgesetzt sind.<br />
14.7 Fernmeldeeinrichtungen und sonstige Infrastrukturen<br />
Die Telekommunikationseinrichtungen werden durch die Deutsche Telekom AG<br />
betrieben. Die Verkehrsflächen weisen die notwendige Größe zur Unterbringung der<br />
Fernmelde- und Kommunikationsleitungen auf.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die<br />
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen<br />
Leitungsträger ist der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im<br />
Plangebiet den entsprechenden Versorgungsträgern frühzeitig mitzuteilen.<br />
14.8 Brandschutz<br />
Die Samtgemeinde Tarmstedt gewährleistet gemäß § 1 und § 2 des<br />
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 18.07.2012, dass die laut § 42 NBauO<br />
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Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
für die Erstellung einer Baugenehmigung erforderliche Löschwasserversorgung in<br />
allen Bereichen sichergestellt wird. Die für den Grundschutz bereitzustellenden<br />
Löschwassermengen werden nach der 1. WasSVO vom 31.03.1970 und dem DVGW<br />
(Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) Arbeitsblatt 405 vom Juli 1978<br />
bemessen und über die Grundbelastung für Trink- und Brauchwasser hinaus<br />
sichergestellt. Zusätzliche Löschwassermengen sowie Löschwasserentnahmestellen<br />
und andere Brandschutzmaßnahmen für den Objektschutz einzelner besonders<br />
gefährdeter baulicher Anlagen sind von der für den Brandschutz zuständigen<br />
Behörde festzulegen und dem Bauherrn bzw. Betreiber mitzuteilen. Die Planung von<br />
Löschwasserentnahmestellen ist in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr<br />
durchzuführen.<br />
Im Übrigen wird auf die DIN 14 090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken”<br />
verwiesen.<br />
15 Aussagen zum Baugrund<br />
Aussagen zum Baugrund sind der baugeologischen Stellungnahme des Büros<br />
GeoService Schaffert (siehe Anlage 3) und Kapitel 14.3 zu entnehmen.<br />
16 Archäologische Bodendenkmalpflege<br />
Bodendenkmale oder Denkmale sind im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Sollten bei<br />
den geplanten Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden<br />
(z. B. Scherben von Tongefäßen, Holzkohleansammlungen, Schlacken oder<br />
auffällige Bodenverfärbungen oder Steinhäufungen, auch geringe Spuren solcher<br />
Funde), so wird darauf hingewiesen, dass diese Funde nach § 14 Nds.<br />
Denkmalschutzgesetz (NDSchG) meldepflichtig sind. Meldepflichtig ist der Finder,<br />
der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind<br />
nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige<br />
unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die<br />
Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet. Die Meldung hat<br />
beim Landkreis Rotenburg als Untere Denkmalschutzbehörde zu erfolgen.<br />
17 Durchführung, Bodenordnung<br />
Die Flächen des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind per notariellem Kaufvertrag mit den<br />
Eigentümern gesichert.<br />
18 Städtebauliche Daten<br />
Allgemeine Wohngebiete 38.869 m²<br />
Straßenverkehrsflächen 9.292 m²<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) 154 m²<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft 3.822 m²<br />
Plangebiet gesamt 52.137 m²<br />
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19 Verfahrensvermerk<br />
Die Begründung wurde ausgearbeitet von:<br />
Niedersächsische Landgesellschaft m. b. H.<br />
Gemeinnütziges Unternehmen<br />
für die Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
Geschäftsstelle Verden Telefon: 0 42 31 / 92 12 - 0<br />
Lindhooper Straße 59 Telefax: 0 42 31 / 92 12 - 40<br />
27283 Verden E-Mail: info@verden.nlg.de<br />
www.nlg.de<br />
Verden, 15.11.2012<br />
__________________<br />
Planverfasser<br />
Der Rat der Gemeinde Tarmstedt hat dem Entwurf der Begründung am<br />
____________ zugestimmt.<br />
Die Entwurfsbegründung hat zusammen mit dem <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong><br />
„Dammwischkamp“ in der Zeit vom _________ bis einschließlich zum ____________<br />
öffentlich ausgelegen.<br />
Die Begründung wurde aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung geprüft<br />
und vom Rat der Gemeinde Tarmstedt in seiner Sitzung am _____________ als<br />
Begründung der Satzung beschlossen.<br />
Tarmstedt, L.S. _______________<br />
Gemeindedirektor<br />
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Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Teil II: Begründung zur örtlichen Bauvorschrift für den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Um bestimmte städtebauliche und baugestalterische Absichten zu verwirklichen,<br />
können die Gemeinden örtliche Bauvorschriften für bestimmte Teile des<br />
Gemeindegebietes vorschreiben.<br />
Rechtsgrundlage hierfür ist der § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).<br />
Örtliche Bauvorschriften werden als Satzung im übertragenen Wirkungskreis<br />
erlassen. Örtliche Bauvorschriften können gem. § 84 Abs. 6 NBauO in<br />
Bebauungspläne als Festsetzungen aufgenommen werden.<br />
Ziel im Rahmen dieser B-Planaufstellung ist es, die örtlichen Bauvorschriften auf ein<br />
Mindestmaß zu reduzieren, um einerseits eine gewisse Anpassung des neuen<br />
Baugebietes an die bestehende Bebauung und ein einheitliches Bild für den Ortsrand<br />
von Tamstedt zu erzielen – andererseits aber auch den Bauherren ein gewisses Maß<br />
an Gestaltungsfreiheit zu lassen.<br />
Der Kompromiss wurde im Wesentlichen durch eine Beschränkung der<br />
Gestaltungsvorschrift auf das in der Regel weithin sichtbare Merkmal, die<br />
Dachgestaltung, reduziert.<br />
Charakteristische Dachformen in der Ortschaft Tarmstedt sind Satteldächer, Walmund<br />
Krüppelwalmdächer mit Dachneigungen von mindestens 30°. Niedrige Gebäude<br />
mit großen, klaren Dachformen sind wesentliches Element der vorhandenen<br />
Baustruktur. Flachdächer und reine Pultdächer werden im vorliegenden Plangebiet<br />
ausgeschlossen, weil sie sich nicht in das bestehende städtebauliche Bild einfügen.<br />
Um den derzeit modernen Pultdachformen unter dem „Deckmantel des<br />
Satteldaches“ einen gewissen Spielraum zu geben, sind auch versetzte Pultdächer –<br />
mit einer Mindestdachneigung von 30° - zugelassen.<br />
Die zulässigen Dacheindeckungsfarben richten sich nach der ortsüblichen<br />
Ausführung der Dächer: Als Farbtöne des Dacheindeckungsmaterials für<br />
Hauptgebäude sind nur rot bis rotbraun und anthrazit zulässig. Die Farbtöne<br />
entsprechen der Register RAL 840-HR unter den Nummern 2001, 2002, 3000-<br />
3005, 3009, 3011, 3013, 8004, 7015, 7016, 7021, 7024, 7026 und handelsübliche<br />
Mischungen. Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind zulässig.<br />
Für Nebenanlagen (§ 14 (1) BauNVO) und Garagen (gem. § 12 BauNVO),<br />
Wintergärten, Dachaufbauten und Gebäudeteile gem. § 5 Abs. 3 NBauO sind auch<br />
andere Dachformen, geringere Dachneigungen und andere Dacheindeckungen<br />
zulässig. Aus Sicht der Gemeinde ist dies vertretbar, weil diese Gebäudeteile für das<br />
Ortsbild nur untergeordnete Bedeutung haben.<br />
Über die Gestaltung der Dächer hinaus wird im Rahmen der örtlichen Bauvorschrift<br />
die Gestaltung der Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen<br />
vorgeschrieben. Diese dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Hiervon<br />
ausgenommen sind Laubhecken. Mit dieser Vorschrift soll eine „Tunnelwirkung“ von<br />
Einfriedungen vermieden werden, die durch eine Aneinanderreihung von hohen,<br />
massiven Einfriedungen entstehen kann. Derartige Einfriedungen entsprechen nicht<br />
dem ortsüblichen „Erschließungsbild“ in der Gemeinde Tarmstedt.<br />
Verstöße gegen die örtliche Bauvorschrift können gemäß § 80 Abs. 3 und 5 NBauO<br />
(Ordnungswidrigkeiten) u. a. mit Geldbußen geahndet werden. Ein entsprechender<br />
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Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Hinweis ist auf der Planzeichnung vermerkt, so dass eine Verfolgung von Verstößen<br />
in Form eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens möglich ist.<br />
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Teil III: Umweltbericht<br />
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Anlage 1<br />
Städtebaulicher Vorentwurf
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Anlage 2<br />
Bestandsplan Biotoptypen
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Anlage 3<br />
Baugeologische Stellungnahme zur<br />
Erschließung des Neubaugebietes<br />
„Dammwischkamp“<br />
GEOservice Schaffert<br />
September/ Oktober 2012
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Anlage 4<br />
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den<br />
Brutvögeln und Fledermäusen für das B-<br />
Plangebiet „Wilstedter Straße“ in Tarmstedt,<br />
Untersuchungsphase I<br />
Meyer&Rahmel<br />
Juli 2012
Gemeinde Tarmstedt: B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>34</strong> „Dammwischkamp“<br />
Anlage 5<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung B-Plangebiet<br />
„Wilstedter Straße“ in Tarmstedt<br />
Untersuchungen zum Fledermausvorkommen<br />
in Bäumen an der Wilstedter Straße,<br />
Untersuchungsphase II<br />
Meyer&Rahmel<br />
Oktober 2012